Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 221 AO findet in persönlicher Hinsicht auf alle Stpfl Anwendung.[1] § 221 AO gilt in sachlicher Hinsicht nur für Verbrauchsteuern und die USt nach dem UStG. Für die USt bleibt die Möglichkeit unberührt, nach § 16 Abs. 4 UStG einen abweichenden Besteuerungszeitraum bei ihrer Berechnung zugrunde zu legen und dadurch den Anmeldungszeitraum zu verkürzen. Das Verbrauchsteu...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 65 Zwe... / 4 Bedeutsame Fallgruppen

Rz. 11 In der Praxis sind folgende Bereiche von besonderer Bedeutung: Beförderung von kranken, behinderten oder verletzten Personen Der Krankentransport von Personen, für die während der Fahrt eine fachliche bzw. eine ärztlich verordnete persönliche Betreuung oder der Einsatz besonderer Einrichtungen eines Krankentransport- oder Rettungswagens erforderlich ist oder erforderlic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.2 Rechtsfolge

Rz. 7 Als Rechtsfolge einer mehrfachen nicht rechtzeitigen Steuerzahlung kann die Finanzbehörde die Fälligkeit auf einen Zeitpunkt vorverlegen, der vor der gesetzlichen Fälligkeit, aber nach Entstehung der Steuer liegt. Eine Vorverlegung der Fälligkeit auf einen früheren Zeitpunkt ist dem Wortlaut nach ausgeschlossen. Rz. 8 Ob die Finanzbehörde von der Maßnahme Gebrauch macht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3.1 Tatbestand

Rz. 9 Gem. § 221 S. 2 AO können Sicherungsmaßnahmen auch bei einer Gefährdung des Steuereingangs unternommen werden. Hierfür muss ein sachverständiger Beobachter bei Abwägung der Umstände des Einzelfalls zu dem Schluss kommen, dass die rechtzeitige Entrichtung der Steuern gefährdet ist.[1] Die Annahme der Steuergefährdung muss begründet sein. Die Finanzbehörde muss konkrete ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 221 AO erlaubt es der Finanzbehörde, den Fälligkeitstermin für eine Verbrauchsteuer oder USt bei mehrfacher Säumigkeit des StPfl vorzuverlegen. Der neu gewählte Zeitpunkt muss gem. § 221 S. 1 AO zwischen Entstehung der Steuer und gesetzlicher Fälligkeit liegen. Anstelle der Vorverlegung der Fälligkeit kann nach § 221 S. 2 AO auch eine Sicherheitsleistung verlangt wer...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 203 Ab... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der persönliche Anwendungsbereich der abgekürzten Außenprüfung erstreckt sich auf alle Stpfl., die nach § 193 AO der Außenprüfung unterliegen, bei denen die Finanzbehörde eine Außenprüfung in regelmäßigen Zeitabständen nach den Umständen des Falls aber für nicht erforderlich hält.[1] Der sachliche Anwendungsbereich der Vorschrift erstreckt sich auf Außenprüfungen aller ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 65 Zwe... / 1.1 Systematische Einordnung

Rz. 1 §§ 65–68 AO regeln, unter welchen Voraussetzungen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe als steuerbegünstigte Tätigkeiten zur Erreichung der Satzungszwecke – Zweckbetriebe – einzustufen sind; sie statuieren eine Rückausnahme von der partiellen Steuerpflicht wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe.[1] Die Rechtsfigur des Zweckbetriebs leitet sich ab aus der Rechtsprechung des RFH...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 56 Ausschließlichkeit

Rz. 1 Der Grundsatz der Ausschließlichkeit bedeutet, dass die Körperschaft nur ihre in der Satzung festgelegten steuerbegünstigten Zwecke verfolgen darf. Eine Aufteilung der Körperschaft in Teilbereiche mit gemeinnütziger Zwecksetzung und solche mit nicht-gemeinnütziger Zwecksetzung[1] ist unzulässig und führt zur Nichtanerkennung als steuerbegünstigt im Ganzen. Die Körpersch...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 2.4 Wahlrecht zwischen Abs. 1 und Abs. 3

Rz. 21 Abs. 2 gewährt dem Verein ein Wahlrecht, ob die sportlichen Veranstaltungen nach Abs. 1 oder nach Abs. 3 beurteilt werden sollen. Gesetzestechnisch ist die Regelung des Abs. 1 der Normalfall; äußert sich die Körperschaft nicht, wird die Zweckbetriebseigenschaft der sportlichen Veranstaltungen nach Abs. 1 beurteilt. Soll Abs. 3 zur Anwendung kommen, muss die Körperscha...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 2.2.2 Einzelne wirtschaftliche Betätigungen

Rz. 6 Die Durchführung von Werbung ist grundsätzlich steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; zur Werbung bei sportlichen Veranstaltungen vgl. § 67a AO Rz. 29. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt aber nur vor, wenn die Körperschaft selbst die Werbung durchführt; die Vermietung von Vereinseinrichtung zur Durchführung von Werbung durch andere ist steuerfrei...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 66 Woh... / 1 Grundlagen

Rz. 1 In den §§ 66–68 AO sind eine Reihe von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben geregelt, die kraft Gesetzes Zweckbetrieb sind, ohne dass zusätzlich die allgemeinen und einengenden Voraussetzungen des § 65 AO erfüllt sein müssen.§ 66 AO legt fest, unter welchen Voraussetzungen eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege ein Zweckbetrieb ist. Es ist nicht Voraussetzung, dass der i...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 63 Anf... / 2 Zeitliche Anforderungen (§ 63 Abs. 2 AO)

Rz. 3 Die tatsächliche Geschäftsführung muss für die Vergünstigungen bei der KSt und der GewSt während des ganzen Jahres den Anforderungen des § 63 AO entsprechen; bei Verstößen hiergegen kann nach § 173 Abs. 1 AO eine Änderung etwaiger Steuerbescheide innerhalb der Festsetzungsfrist erfolgen. Bei anderen Steuerarten muss die tatsächliche Geschäftsführung der Satzung im Zeit...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 66 Woh... / 3 Begünstigter Personenkreis

Rz. 6 Die Leistungen der Einrichtung müssen in besonderem Maß hilfsbedürftigen Personen nach § 53 AO zugute kommen. Das bedeutet, dass die wohlfahrtspflegerischen Leistungen nicht in vollem Umfang auf die Förderung des in § 53 AO genannten Personenkreises gerichtet sein müssen; es genügt, wenn diesen Personen 2/3 der Leistungen zugute kommen.[1] Der in § 53 AO genannte Perso...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 63 Anf... / 5 Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (§ 63 Abs. 5 AO)

Rz. 7 § 63 Abs. 5 AO ist durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz vom 21.3.2013[1] neu eingefügt worden und regelt die Berechtigung der steuerbegünstigten Körperschaften zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen i. S. d. § 50 Abs. 1 EStDV. Zweck der Vorschrift ist die Herbeiführung von Rechtssicherheit sowohl für die Körperschaft als Ausstellerin als auch für den Empfänger der S...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 2.1 Begriff

Rz. 4 Nach § 14 AO ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist zwar für die Einordnung einer Betätigung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nicht erforderlich[1], aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht aber grundsätzlich gebote...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 33 ErbStG ist ein wesentlicher Bestandteil des sich zusammen mit §§ 30, 34 ErbStG ergebenden Systems der Anzeigepflichten. Auch § 34 ErbStG dient in erster Linie dazu, dem FA die Prüfung zu erleichtern, ob und wen es im Einzelfall zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung aufzufordern hat.[1] Die Vorschrift hat wegen der durch sie begründeten Anzeigepflicht u. a. der...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 3.1 Steuerpflicht (Abs. 1)

Rz. 11 Die Einkünfte des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sind nach der Art der Tätigkeit zu qualifizieren. Da Vermögensverwaltung nicht zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt[1], kommen regelmäßig nur Gewinneinkünfte in Betracht (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit), doch sind auch sonstige Einkünfte[2] denkbar.[3] Die Gewinneink...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 4 Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Sportvereins

Rz. 28 Allgemein zu steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben vgl. § 64 AO Rz. 5 ff. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe eines Sportvereins sind ab 1.1.1990 insbesondere: sportliche Veranstaltungen, die nach Abs. 1 besteuert werden, wenn die Zweckbetriebsgrenze von 45.000 EUR überschritten ist; der Wechsel vom steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zum ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 65 Zwe... / 2.2 Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke (Nr. 1)

Rz. 4 Nach Nr. 1 muss der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb der Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke dienen, er muss also in seiner ganzen Ausgestaltung auf die Verwirklichung dieser Zwecke ausgerichtet sein. Der Zweckbetrieb ist selbst Teil der auf die Erreichung der begünstigten Zwecke gerichteten Tätigkeit; die Steuerfreiheit des Zweckbetriebs, trotz der damit verbundenen ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 65 Zwe... / 2.4 Wettbewerbsklausel (Nr. 3)

Rz. 8 § 65 Nr. 3 AO verlangt, dass der von dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgehende Wettbewerb auf das zur Erfüllung des steuerbegünstigten Zwecks unvermeidbare Maß begrenzt sein muss. Ein Wettbewerb liegt vor, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb die gleichen oder gleichartige Leistungen unter vergleichbaren sonstigen Bedingungen (Entgelte usw.) anbietet wie ei...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 63 Anf... / 4 Fristsetzung zur Mittelverwendung (§ 63 Abs. 4 AO)

Rz. 5 Gemeinnützige Körperschaften müssen ihre Mittel vorbehaltlich des § 62 AO grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden.[1] Sammelt eine Körperschaft Mittel an, ohne dass die Voraussetzungen zur Rücklagenbildung nach § 62 AO erfüllt sind, liegt an sich ein Verstoß gegen das Gebot der satzungsmäßigen Geschäftsführung vor. § 63 Abs. 4...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 63 Anf... / 1 Tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs. 1 AO)

Rz. 1 Die tatsächliche Geschäftsführung umfasst alle Handlungen und Tätigkeiten, die der Körperschaft zuzurechnen sind.[1] Die Körperschaft muss ihre tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung ihrer in der Satzung bestimmten Zwecke in der satzungsmäßigen Weise richten. Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen daher übereinstimmen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 2.1 Begriff der sportlichen Veranstaltung eines Sportvereins

Rz. 4 "Sport" und "sportlich" ist i. S. d. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO zu verstehen.[1]"Sportverein" ist jede steuerbegünstigte Körperschaft, bei der die Förderung des Sports i. S. d. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO Satzungszweck ist. Sport braucht nicht der einzige satzungsmäßige Zweck sein. Unter den Begriff des Sportvereins fallen auch Sport- und Spitzenverbände.[2] Rz. 5 Unter ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zumindest Gewährung von Wiedereinsetzung bei Klageerhebung per Telefax vor Zugang des Erstregistrierungsbriefs für das besondere elektronische Steuer­beraterpostfach

Leitsatz 1. Wenn ein Steuerberater in der Übergangszeit zwischen der erstmaligen Anwendbarkeit der gesetzlichen Regelungen über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (01.01.2023) und dem späteren tatsächlichen Erhalt des für ihn bestimmten Erstregistrierungsbriefs eine Klage noch per Telefax erhebt, weil er entsprechend dem Inhalt der Verlautbarungen der Steuerberaterkammern davon ausgeht, dass eine Nutzungspflicht erst nach Zugang des Erstregistrierungsbriefs besteht, kann eine solc...Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.06.2025 – 1 BvR 1718/24DStR 2025, 1698mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues Anwendungsschreiben z... / 1. Änderungen durch das JStG 2024

Bisher sahen die Regelungen in § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG a.F. einen gesonderten Verlustverrechnungskreis für Verluste aus Termingeschäften sowie für Verluste aus Forderungsausfällen und hiermit vergleichbaren Verlusten vor. Beide Verlustausgleichsbeschränkungen unterlagen einer betragsmäßigen Beschränkung von jährlich jeweils maximal 20.000 EUR und sahen i.Ü. eine "Strec...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs in eigener Sache

Leitsatz Die Einreichung einer Klage in eigener Sache durch einen Rechtsanwalt hat regelmäßig unter Verwendung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zu erfolgen. Sachverhalt Der Kläger war Rechtsanwalt, der in einer Frage zur Grundsteuer in eigener Sache gegen eine Einspruchsentscheidung klagte. Aus der Klageschrift war nicht erkennbar, dass der Kläger als Rechtsanwalt zugelassen ist. Die Klage wurde per Fax innerhalb der Frist erhoben. Nachdem dem Gericht bekannt geworden war, dass der ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Erklärungspflicht von Testamentsvollstreckern und Nachlassverwaltern (§ 31 Abs. 5 ErbStG)

Rz. 40 Nach § 31 Abs. 5 ErbStG obliegt es – abweichend von der Grundregel des § 31 Abs. 1 ErbStG – dem Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter, die Steuererklärung abzugeben.[1] Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit § 32 Abs. 1 ErbStG zu sehen, der in den Fällen des § 31 Abs. 5 ErbStG die Bekanntgabe des Steuerbescheids an den Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwal...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 41 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes].

Gesetzestext Wurde der Sachverständige vor dem 15. Oktober 2016 ernannt, ist § 411 Absatz 1 und 2 der Zivilprozessordnung in der bis zum 15. Oktober 2016 geltenden Fassung anzuwenden. Rn 1 § 41 wurde durch Art 3 des Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Finanzgerichtsbarkeit.

Rn 12 Für die in § 33 FGO genannten öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, va in Abgabenangelegenheiten eröffnet diese Vorschrift den besonderen Rechtsweg zu den Finanzgerichten. Auch dabei handelt es sich iS von § 40 I 1 VwGO um eine anderweitige Sonderzuweisung. Speziell für die finanzgerichtliche Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhält...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der durch das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes (BGBl I, 2222) neu eingeführte Rechtsbehelf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Beschleunigungsbeschwerde ist zusammen mit der Beschleunigungsrüge durch das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bremen / II. Rechtsschutz gegen den Grundsteuermessbescheid

Rz. 57 [Autor/Stand] Für Rechtsbehelfe gegen den Grundsteuermessbescheid gelten die Regelungen des Bundesrechts (§ 13 GrStG Rz. 65). Der Steuerpflichtige kann gegen diesen Verwaltungsakt mittels Einspruchs (§ 347 AO) vorgehen. Natürlich bleibt es auch dabei, dass sich im Grundsteuerwertbescheid getroffene Feststellungen, nicht beim Grundsteuermessbescheid, dem Folgebescheid,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Unterrichtungspflicht (Abs. 5)

Rz. 50 [Autor/Stand] Die Vorschrift stellt die Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben nach Art. 13 Abs. 3 DSGVO sicher und verschafft den betroffenen Personen einen Auskunftsanspruch gegenüber den nach den Absätzen 3 und 4 mitteilungspflichtigen Stellen. Betroffene Personen sind diejenigen Personen, deren Daten an die Finanzbehörden weitergeleitet wurden. Rz. 51 [Autor/Sta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Auf die Einhaltung einer verzichtbaren (Rn 5–7) Verfahrens-, insb Formvorschrift (Rn 3), kann die Partei, in deren Interesse sie liegt, durch Verzicht (Rn 9) oder durch rügelose Einlassung (Rn 10) verzichten. Nach dem Grundsatz der Subsidiarität hat eine Partei über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsnatur der Freistellungsbescheinigung

Rn. 37 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Freistellungsbescheinigung ist im Gegensatz zum Freistellungsbescheid im Erstattungsverfahren nach § 50c Abs 1 S 2 EStG kein Steuerbescheid iSd § 155 AO, sondern ein VA iSd § 118 AO, da sie nur für die Abzugspflicht des Vergütungsschuldners von Bedeutung ist und keine abschließende Entscheidung über die sachliche StPfl des Vergütungsgläu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 191a GVG – [Blinde oder sehbehinderte Personen].

Gesetzestext (1) 1Eine blinde oder sehbehinderte Person kann Schriftsätze und andere Dokumente in einer für sie wahrnehmbaren Form bei Gericht einreichen. 2Sie kann nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2 verlangen, dass ihr Schriftsätze und andere Dokumente eines gerichtlichen Verfahrens barrierefrei zugänglich gemacht werden. 3Ist der blinden oder sehbehinderten P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 16 [Autor/Stand] Beantwortet der Steuerpflichtige die Anforderung durch die Finanzbehörde nicht, kann ein Zwangsgeld nach § 328 ff. AO gegen ihn festgesetzt werden. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags nach § 152 AO ist nicht zulässig, weil nach § 229 Abs. 1 BewG keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, sondern nur zur Mitteilung von Informationen best...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Sonstige Rechtsbehelfe

a) Anhörungsrüge Schrifttum: Burhoff, Die wesentlichen Neuerungen des Anhörungsrügegesetzes für das Strafverfahren, PA 2005, 13; Burhoff, Die Anhörung im Strafverfahren, ZAP 2005 Fach 22, 409; Desens, Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde und ihr Verhältnis zur fachgerichtlichen Anhörungsrüge, NJW 2006, 1243; Gehb, Zumutungen aus Karlsruhe: Die Instrumentalisierung des Justizge...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bremen / III. Rechtsschutz gegen den Grundsteuerbescheid

Rz. 65 [Autor/Stand] Für in der Stadtgemeinde Bremen belegene wirtschaftliche Einheiten setzt das Finanzamt Bremerhaven die Grundsteuer fest und verwaltet sie[2] (vgl. Rz. 17). Daher gelten hier uneingeschränkt die Vorschriften der Abgabenordnung. Damit kann der Grundsteuerbescheid hier ausschließlich mit dem Einspruch (§ 347 AO) angefochten werden. Wird einem Einspruch nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Finanzgerichtsbarkeit.

Rn 51 Entscheidungen über die Bewilligung von PKH im finanzgerichtlichen Verfahren können nicht mit der Beschwerde angefochten werden, § 128 II FGO. Der Antragsteller kann lediglich eine Anhörungsrüge nach § 133a FGO oder eine Gegenvorstellung erheben. Hat der Kl vor dem Finanzgericht erfolglos die Gewährung von PKH für das Klageverfahren beantragt und ist auch seine Gegenvo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehung.

Rn 1 Das Mediationsgesetz (MediationsG) ist in Art 1 als zentraler Teil des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21.7.12 (BGBl I S 1577) enthalten. Es setzt die Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.5.08 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (ABl L 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verhältnis zum DBA-Recht

Rn. 201 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 11 EStG regelt die Freistellung ausländischer Schachteldividenden ausdrücklich "ungeachtet des Abkommens" und bringt damit bereits aus seinem Wortlaut heraus die beabsichtigte Abweichung von der abkommensrechtlich vereinbarten Einkunftszurechnung zum Ausdruck (s auch Lehner, IStR 2012, 386 f; Gosch in Kirchhof, § 50d EStG Rz 51 (1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 10 Im WEG-Verfahren ist § 303 entspr anwendbar (Köln NZM 99, 858 [OLG Köln 04.01.1999 - 16 Wx 198/98]). Im Arbeitsgerichtsverfahren gilt § 303 entspr, § 46 II ArbGG. Ein Zwischenbeschluss analog § 303 ist im Beschlussverfahren denkbar (BAG DB 74, 1728; einschränkend aber LAG Nürnberg NZA-RR 07, 214, 215 [LAG Nürnberg 04.01.2007 - 6 Ta 206/06] zur Beteiligtenstellung im Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erlass.

Rn 3 Die Bindung tritt ab Erlass ein, also mit Verkündung oder Zustellung (§ 310 III) (BGH NJW 09, 1422 [BGH 05.03.2009 - IX ZR 90/06] Rz 3 zur FGO: frühestens mit Bekanntgabe). In den Fällen des § 310 III reicht dafür anders als bei § 317 Rn 3 die Zustellung an eine Partei aus (BGHZ 32, 370, 375). Bei einem VU gem § 331 III beginnt die Bindung unter diesen Prämissen erst mi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsgrundlagen der Zwangsvollstreckung.

Rn 2 Im Achten Buch der ZPO ist die Zwangsvollstreckung aus bürgerlich-rechtlichen Forderungen geregelt, deren Berechtigung von Zivilgerichten festgestellt wurde oder sonst förmlich dokumentiert worden ist. Die Zwangsvollstreckung findet also statt aus sog Vollstreckungsansprüchen, denen vollstreckbare zivilrechtliche Ansprüche iSv § 194 BGB zugrunde liegen. Zwangsversteiger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm und Gesetzgebungshinweise.

Rn 1 Der als ›Erinnerung‹ bezeichnete Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist ein Rechtsbehelf, der zu einer Überprüfung einer Entscheidung in demselben Rechtszug durch dasselbe Gericht führt. Der beauftragte (§ 361) oder ersuchte (§ 362) Richter ist regelmäßig (Ausn zB §§ 229, 365, 400) an die Anordnungen des beauftragenden oder ersuchenden Gerichts gebunden; dieses – nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ergänzende Vorschriften.

Rn 2 Die Bestimmungen des GVG sind auch inhaltlich nicht abschließend. Sie werden durch andere Gesetze, etwa die Richtergesetze des Bundes (DRiG) und der Länder oder die erwähnten Prozessordnungen ergänzt. Darin finden sich zB Vorschriften über den Ausschluss oder die Ablehnung von Richtern (vgl §§ 41–48 ZPO, 54 VwGO, 22 ff StPO). Neben den verfassungsrechtlich verankerten J...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 9 Die Vorschrift ist im WEG-Verfahren anwendbar (Anders/Gehle/Hunke ZPO Rz 3); für Beschlüsse gelten gem § 329 I 2 die Abs 2 S 1, Abs 3–4. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren gilt gem § 50 ArbGG der Abs 1 S 3 nicht. Die Vorschrift ist auch im finanzgerichtlichen Verfahren zu beachten (für § 155 FGO iVm § 317 IV s BFH/NV 06, 1317); ebenso im sozialgerichtlichen Verfahren (LS...mehr