Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Voraussetzungen, Anordnungsverfahren und Folgen der Nichtvorlage

Rz. 2 Die Vorlagepflichten nach gerichtlicher Anordnung gem. § 258 Abs. 1 HGB betreffen Kaufleute in schwebenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten einschl. Prozessen des Unterhalts- oder Arbeitsrechts. Sie beschränken sich nicht auf Handelsgeschäfte nach § 95 GVG.[1] Begrenzt ist die Anordnungsberechtigung des Gerichts vom Zeitpunkt der eintretenden Rechtsanhängigkeit bis zu...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Abkürzungen, Ziffern, Buchstaben und Symbole (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 14 Die Verwendung von Abkürzungen, Ziffern, Buchstaben und Symbolen ist grds. zulässig;[1] soweit diese allgemein verständlich sind, unterliegt deren Anwendung keinen Einschränkungen. Soweit diese nicht allgemein verständlich sind, ist ein Abkürzungsverzeichnis anzulegen. Dieses unterliegt dann als Teil der Buchführung den Aufbewahrungs- und Beweissicherungsvorschriften ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten des § 257 HGB sind im Zusammenhang mit den Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach § 238 HGB zu sehen. Den Aufbewahrungsvorschriften kommen insbes. Dokumentations- und Beweissicherungsfunktionen zu. Für die mit der Aufbewahrung verbundenen Aufwendungen sind Rückstellungen zu bilden (§ 249 Rz 211).[1] Rz. 2 Adressaten v...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Thesaurierungsbegünstigung: Berücksichtigung von gesonderten Feststellungen nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG

Leitsatz Für die Prüfung der Thesaurierungsbegünstigung gemäß § 34a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) hat das Finanzgericht, soweit die damit zusammenhängenden Einkünfte vom Lage‐/Betriebsfinanzamt im Sinne des § 18 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO gesondert festgestellt worden sind, im Einzelfall festzustellen, ob vom Lage‐/Betriebsfinanzamt auch ein Feststellungsbescheid über die maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen gemäß § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG erlasse...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.3 Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers (§ 42d Abs. 3 S. 1 bis 3)

Rz. 60 Die Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftungsschuldner setzt keine vorherige Festsetzung der Steuerschuld gegen den Steuerschuldner voraus.[1] Das FG überprüft die Ermessensentscheidung des FA zweistufig: Vollumfänglich überprüfbar ist das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Haftungsvorschrift. Auf der zweiten Stufe ist die Ermessensentschei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.3 Aufhebung/Änderung

Rz. 27 Die Anrufungsauskunft tritt analog § 207 Abs. 1 AO außer Kraft, wenn sich die Rechtsvorschriften ändern, auf die sich die Anrufungsauskunft bezieht.[1] Es wäre mit dem Gewaltenteilungsprinzip unvereinbar, wenn eine Zusage einer Finanzbehörde den Gesetzgeber für die Zukunft binden könnte. Eine Änderung der Rspr. reicht demgegenüber nicht aus, der Anrufungsauskunft ohne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaftsrechtliche Neu... / 6 Steuerrechtliche Folgen

Die obigen Änderungen sollen ausdrücklich zu keinen Folgeänderungen bei den ertragsteuerlichen Grundsätzen für die Besteuerung von Personengesellschaften führen. Insbesondere soll die transparente Besteuerung von Personengesellschaften erhalten bleiben. Auch die Abschaffung der gesamthänderischen Bindung zugunsten von Eigentum einer GbR führt zu keinen steuerlichen Folgewirku...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.4 Anfechtung eines LSt-Haftungsbescheids

Rz. 91 Ein gegen den Arbeitgeber gerichteter LSt-Haftungsbescheid und ebenso ein gegen den Arbeitnehmer erlassener LSt-Nachforderungsbescheid können mit dem Einspruch und der Klage angefochten werden. Nur der Arbeitnehmer ist zu einem Rechtsmittel gegen den gegen ihn ergangenen Nachforderungsbescheid berechtigt. Einen gegen den Arbeitgeber erlassenen Haftungsbescheid können ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Getrennte Ermittlung bei Zusammenveranlagung von Ehegatten/eingetragene Lebenspartner

Rz. 16 Bei Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) ist der Altersentlastungsbetrag nach der ausdrücklichen Regelung in § 24a S. 4 EStG für jeden Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner gesondert anzuwenden. Der Altersentlastungsbetrag wird mithin nicht verdoppelt und von der zusammengerechneten Summe der Einkünfte beider Ehegatten abgezogen, sondern ist für beide Ehegatten auf jeweil...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 42e EStG mit der Regelung der Anrufungsauskunft steht im Abschn. VI Steuererhebung und hier im 2. Unterabschn. über den Steuerabzug vom Arbeitslohn. Ihrer systematischen Stellung nach ist die Vorschrift damit eine Verfahrensvorschrift im Bereich des LSt-Abzugsverfahrens. Die Vorschrift ist insoweit richtig eingeordnet, als sie nur Rechtsfolgen für das LSt-Abzugsverfa...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.2.4 Ermessensausübung

Rz. 88 Zu den notwendigen Begründungserfordernissen eines LSt-Haftungsbescheids gehört insbesondere die Angabe der Erwägungen des FA bei der Ausübung seines Ermessens, warum es den Arbeitgeber überhaupt als Haftenden heranziehen will (Entschließungsermessen; Rz. 47) und außerdem, warum es ihn als Haftenden anstelle des Arbeitnehmers als Steuerschuldner in Anspruch nimmt (Aus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 60a Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes[1] ist in § 60a AO ein Feststellungsverfahren zur Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59 bis 61 AO eingeführt worden. Geprüft wird, ob die Satzung der Körperschaft den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das Feststellungsverfahren tritt an die Stelle der bisherigen sog. vorläufigen Bescheinigung, di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2025, Bei Änderung d... / 5 Hinweis der Schriftleitung

Das Problem, dass eine Kostenentscheidung nach Änderung des Streitwerts unrichtig werden kann und dass dies nach der derzeitigen Rechtslage nicht mehr abänderbar ist, da eine Kostenentscheidung grds. nicht isoliert anfechtbar ist (z.B. § 99 Abs. 1 ZPO), hat der Gesetzgeber erkannt. Zur Behebung dieses Problems liegt zwischenzeitlich ein Regierungsentwurf (Entwurf eines Geset...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Vorübergehende Abwesenheit im verlängerten Rückkehrzeitraum (Abs. 3 Satz 3)

„... 3 Das Finanzamt, das im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 19 der Abgabenordnung zuständig ist, kann die Frist auf Antrag des Steuerpflichtigen oder im Fall des Satzes 2 dessen Rechtsnachfolgers insgesamt um höchstens fünf Jahre verlängern, wenn die Absicht zur Rückkehr unverändert fortbesteht. ...” Rz. 590 [Autor/Stand] Regelungsinhalt im...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kausalität.

Rn 58 IRd Kausalitätsprüfung eines Schadens wegen einer Amtspflichtverletzung ist zu prüfen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten des Amtsträgers genommen hätten und wie sich in diesem Falle die Vermögenslage des Verletzten darstellen würde (§ 249 1). Besteht die Pflichtverletzung in einem positiven Tun, muss geprüft werden, wie sich das Vermögen des Verlet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Entfallen des Steueranspruchs nach Absatz 1

Rz. 639 [Autor/Stand] Entfallen des Steueranspruchs nach Absatz 1. § 6 Abs. 3 Satz 1 spricht vom "Steueranspruch nach Absatz 1", der unter den weiteren Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 Satz 1 "entfällt", damit quasi unter einer auflösenden Bedingung steht.[2] Auch § 6 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 4 Satz 7, Teilsatz 4 beziehen sich auf das Entfallen des "Steueranspruchs". Der Begriff...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Nationale Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes

Rz. 17 [Autor/Stand] Verrechnungspreise und Einkünfteverlagerung. Die Gewinnabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen und die damit korrelierende Problematik der Bestimmung internationaler Verrechnungspreise stehen im Fokus der internationalen Finanzbehörden.[2] Die internationale Gewinnabgrenzung hat sich zu einem "der" Themen in Betriebsprüfungen internatio...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fristen

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Fristen sind abgegrenzte, bestimmte oder jeweils bestimmbare Zeiträume (vgl BFH 203, 26 = BStBl 2003 II, 898). Für die Berechnung von Fristen vgl § 108 AO. Fälligkeitstermine geben das Ende einer Frist an (AEAO zu § 108). Härten, die sich aus einer Ausschlussfrist ergeben, führen nicht zur Verfassungswidrigkeit (vgl BFH 189, 401 = BStBl 1999 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / j) Verhältnis zu den Vorschriften der AO

Rz. 38 [Autor/Stand] Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten. § 1 ist eine materielle Einkünfteberichtigungsvorschrift. Berührungspunkte ergeben sich zwischen § 1 und den erweiterten Mitwirkungspflichten im Kontext der Verrechnungspreisermittlung und -dokumentation. Im Ausgangspunkt ermittelt die Finanzbehörde gem. § 88 Abs. 1 Satz 1 AO den Sachverhalt von Amts wegen. Tatsäc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuervergünstig... / 2.2 Einzelheiten der Vorschriften

Die Begünstigungsvorschriften erstrecken sich im Einzelnen auf folgende Vorgänge: Übergang eines Grundstücks von mehreren Miteigentümern[2] oder von einem Alleineigentümer[3] auf eine Gesamthand.[4] Achtung Übertragung von Gesellschaftsanteilen[5] Die Anwendung von § 5 GrEStG ist nicht auf die Übertragung von Grundstücken von einem Gesamthänder auf die Gesamthandsgemeinschaft b...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 2.2.1 Grundsätze

Rz. 5 Das Feststellungsverfahren nach § 95 beinhaltet keine Feststellung im eigentlichen Sinne, also des Inhalts, es wird festgestellt, dass der Leistungsberechtigte Anspruch auf die (vorrangige) Sozialleistung hat. Es wird vielmehr dem Sozialhilfeträger die Befugnis eingeräumt, das fremde Recht auf die vorrangige Sozialleistung im eigenen Namen gegenüber dem anderen Leistun...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Sanierungsertrag im Sonderbetriebsvermögen und Begriff der unternehmens­bezogenen Sanierung bei einer Mitunternehmerschaft

Leitsatz 1. Ein im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers angefallener Sanierungsertrag im Sinne des § 3a Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist – wie ein im Gesamthandsbereich einer Mitunternehmerschaft angefallener Sanierungsertrag – nach § 3a Abs. 4 Satz 1 EStG festzustellen. 2. Bei einer Mitunternehmerschaft müssen die einzelnen Tatbestandsmerkmale einer unternehmensbezogenen Sanierung im Sinne des § 3a Abs. 2 EStG bezogen auf die Gesellschaft vorliegen. 3. Für die Auslegun...§ 3a Abs. 2 EStGBundesfinanzhofs vom 09.08.2024 ‐ X B 94/23mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / 3. Schriftlichkeit und elektronische Kommunikation

Generalnorm § 87a AO: In der Abgabenordnung ist weder für Anträge des Steuerpflichtigen noch für Verwaltungsakte der Finanzbehörden ein generelles Schrifterfordernis kodifiziert. Insb. dem Grundsatz der Formfreiheit bei Erlass eines Verwaltungsakts (§ 119 Abs. 2 S. 1 AO) kommt jedoch in praxi geringe Bedeutung zu, da nur die Schriftlichkeit für Dokumentationszwecke tatsächli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / 1. Ermittlungsverfahren vor der BuStra, Steufa und den Zollfahndungsdienststellen

In ausschließlichen Steuerstrafverfahren nach § 386 Abs. 2 AO vor der FinBeh. bzw. der Steuer- oder Zollfahndungsdienststelle kann der StB als alleiniger Verteidiger auftreten, denn nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 StBerG gehört zum Berufsbild des StB auch die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und steuerlichen Bußgeldsachen (vgl. Randt in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 9. Aufl....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / 2. Selbständiges Einziehungsverfahren

Ein StB ist befugt, im selbständigen Einziehungsverfahren nach § 401 Abs. 1 Halbs. 1 AO (s. hierzu Rüping in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 392 AO Rz. 75 [März 2006]; Tormöhlen in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 401 AO Rz. 9 ff. [August 2020] bis zum Antrag auf mündliche Verhandlung oder bis zu deren Anordnung durch das Gericht tätig zu werden (gl. A. Klaproth in Sc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / II. Befugnisse des Steuerberaters im Sozial- bzw. Sozialversicherungs- und Beitragsrecht

Vertretungsbefugnis in im Rahmen der §§ 28h und 28p SGB IV in Verfahren vor dem SG – ja: Der StB ist im Rahmen der §§ 28h und 28p SGB IV in Verfahren vor dem SG vertretungsbefugt (§ 73 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 SGG). Dies bedeutet, dass der StB seine Mandanten beraten und vertreten darf, soweit es im Klage- oder sonstigen Verfahren vor dem SG und dem LSG um die Einziehung des Gesamt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / b) Rechte des Mitverteidigers

Der StB als Mitverteidiger hat im Zwischen- und Hauptverfahren prinzipiell identische Rechte wie der Rechtsanwalt bzw. Rechtslehrer. Dies sind zuvörderst das Akteneinsichtsrecht (§ 147 StPO, das Verkehrsrecht (§ 138 StPO) sowie die in der Hauptverhandlung vorgeschriebenen Rechte auf Erklärung (§ 258 StPO) und das Fragerecht (§ 240 Abs. 2 StPO) sowie das Recht auf Schlussvortrag (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5 Verfahrensfragen

Rz. 80 § 29 Abs. 1 ErbStG ordnet das Erlöschen der Steuer mit Wirkung für die Vergangenheit an. Die Vorschrift ergänzt die in § 47 AO beispielhaft aufgezählten Erlöschensgründe, enthält jedoch selbst keine Aussage über die verfahrensrechtlichen Rechtsfolgen. Insoweit ist § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO anzuwenden: Die entsprechende Steuerfestsetzung ist wegen des durch § 29 Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 3.1 Billigkeitsregelung

Rz. 154 Nach Abs. 2 kann der Stpfl. beantragen, auf die Übermittlung in elektronischer Form zu verzichten, wenn dies für ihn zu einer unbilligen Härte führen würde. Wird dem Antrag entsprochen, findet zugleich ein inhaltlich bedeutsamer Wechsel statt: Der Stpfl. legt die Unterlagen in der Form vor, in der sie sich ohnehin schon befinden. Hingegen müssen die Daten nicht nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 4 Mögliche Sanktionen bei Verstoß gegen die Übermittlungspflicht

Rz. 178 Für den Fall des Verstoßes gegen die Übermittlungspflicht enthält § 5b EStG weder eine eigene Sanktion noch verweist er auf andere Sanktionen oder ordnet deren entsprechende Anwendung an. Folglich können sich Konsequenzen nur ergeben, wenn sie sich aus den allgemeinen steuerlichen Vorschriften herleiten lassen. Rz. 179 Im Schrifttum wird unterschiedlich beurteilt, ob ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12.2 Zivilrechtlicher Anspruch auf Rechnungsberichtigung

Rz. 153 Der Leistende ist in den Fällen des § 14 Abs. 2 S. 2 UStG grundsätzlich zur Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung verpflichtet, sodass der Leistungsempfänger das von ihm geschuldete Entgelt nach § 273 Abs. 1 BGB zurückhalten kann, bis der Leistende ihm diese Rechnung erteilt hat.[1] Für die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf Rechnungsberichtigung ist de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.4 Verhältnis zu Regelungen der AO

Rz. 50 § 5b EStG trifft keine Aussage zum Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung der "E-Bilanz" und einer evtl. Möglichkeit zur Verlängerung dieser Frist. Dies ist auch nicht notwendig, weil insoweit die allgemeinen Grundsätze gelten. Die Regelung ergänzt § 25 Abs. 3 EStG für die Abgabe der ESt-Erklärung, § 31 Abs. 1 S. 1 KStG für die der KSt-Erklärung und § 3 Abs. 2 der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.2 Betroffene Steuerpflichtige

Rz. 9 § 5b EStG knüpft sachlich an die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG an. Hieraus folgt, dass die Regelung für die Gewinnermittlung mithilfe der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sowie für die Überschusseinkunftsarten keine Bedeutung haben kann. Seit dem Wj. 2015/2016[1] ist auch die Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen bei Land- und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12.3 Steuerliche Rückwirkung der Rechnungsberichtigung

Rz. 154 Das Recht auf Vorsteuerabzug aufgrund der berichtigten – nunmehr ordnungsgemäßen – Rechnung i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG kann grundsätzlich auch für den Besteuerungszeitraum ausgeübt werden, in dem die Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde.[1] Diese steuerliche Rückwirkung einer berichtigten Rechnung auf den Zeitpunkt des ursprünglichen Rechnungserhalts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Trennung zwischen Wertfeststellung und Steuerfestsetzung

Rz. 2 Zu beachten ist, dass die Wertfeststellung aufgrund des § 12 ErbStG i. V. m. § 151 BewG ggf. durch gesonderten Feststellungsbescheid erfolgt.[1] Insofern kommt es zu einer verfahrensrechtlichen Trennung zwischen Wertfeststellung und Steuerfestsetzung. Der Bescheid über die gesonderte Feststellung ist als Grundlagenbescheid[2] für die Erbschaft- und Schenkungsteuer bind...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 16 Gegen Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide ist als Rechtsbehelf der Einspruch[1] gegeben; er ist i. d. R. binnen einen Monats einzulegen.[2] Im Fall der Testamentsvollstreckung wird die Rechtsbehelfsfrist für den Erben mit der Bekanntgabe des Steuerbescheids an den Testamentsvollstrecker in Lauf gesetzt.[3] Gegen den Einspruchsbescheid kann Klage vor dem FG erhoben...mehr

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Grunderwerbsteuer und Grund... / a) Anknüpfung der Zurechnung an Vorgänge nach § 1 Abs. 1 und Abs. 2 GrEStG

Bisher unstreitige Zurechnungsfälle werden bestätigt: Mit der ausschließlichen Anknüpfung an die Verwirklichung von Vorgängen i.S.d. § 1 Abs. 1 und Abs. 2 GrEStG beschränkt der Gesetzgeber die Änderung der Zurechnung von Grundstücken auf solche Fälle, in denen die Änderung der Zurechnung auch in der bisherigen Rechtslage unstreitig war. Schon hierdurch trägt die Regelung zur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 203 Ab... / 2.1 Voraussetzungen (Abs. 1 S. 1)

Rz. 5 Nach § 203 Abs. 1 S. 1 AO kann die Finanzbehörde bei Stpfl., bei denen sie eine Außenprüfung in regelmäßigen Zeitabständen nach den Umständen des Falls nicht für erforderlich hält, eine abgekürzte Außenprüfung durchführen. Die Vorschrift stellt keine Erweiterung der Möglichkeit zur Außenprüfung dar, sondern regelt nur, unter welchen Voraussetzungen sich die Finanzbehör...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 203 Ab... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Verhältnis zu § 164 Abs. 3 S. 3 AO: Auch die abgekürzte Außenprüfung führt zu einer abschließenden Prüfung der Besteuerungsgrundlagen, sodass der Vorbehalt der Nachprüfung nach ihrem Abschluss aufzuheben ist.[1] Verhältnis zu § 171 Abs. 4 AO: Die abgekürzte Außenprüfung hemmt den Ablauf der Festsetzungsfrist unter denselben Voraussetzungen und in denselben Grenzen wie e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 203 Ab... / 3.1 Hinweis auf beabsichtigte Abweichungen von den Steuererklärungen oder Steuerfestsetzungen (Abs. 2 S. 1)

Rz. 15 Nach § 203 Abs. 2 S. 1 AO ist der Stpfl. vor Abschluss der Prüfung darauf hinzuweisen, inwieweit von den Steuererklärungen oder Steuerfestsetzungen abgewichen werden soll. Die Regelung ist im Zusammenhang mit § 203 Abs. 2 S. 3 AO, der den Anspruch des Stpfl. auf Abhaltung einer Schlussbesprechung und auf Übersendung des Prüfungsberichts vor Auswertung ausschließt. Der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 203 Ab... / 3.3 Keine Geltung des § 201 Abs. 1 und des § 202 Abs. 2 AO (Abs. 2 S. 3)

Rz. 21 Nach § 203 Abs. 2 S. 3 AO gelten § 201 Abs. 1 AO und § 202 Abs. 2 AO im Rahmen der abgekürzten Außenprüfung nicht. Aus dem Geltungsausschluss des § 201 Abs. 1 AO folgt, dass die Finanzbehörde nicht dazu verpflichtet ist, über das Ergebnis der Außenprüfung eine Schlussbesprechung abzuhalten, bei der insbesondere strittige Sachverhalte sowie die rechtliche Beurteilung de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 203 Ab... / 2.2 Beschränkung der Prüfung auf die wesentlichen Besteuerungsgrundlagen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 11 Nach § 203 Abs. 1 S. 2 AO hat sich die abgekürzte Außenprüfung auf die wesentlichen Besteuerungsgrundlagen zu beschränken. Der Begriff der wesentlichen Besteuerungsgrundlagen ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der im Gesetz nicht näher definiert wird. Auf den ersten Blick liegt es nahe, die Wesentlichkeit der Besteuerungsgrundlagen nach dem mutmaßlichen Gewicht ihrer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 68... / 2 Katalog des § 68 AO

Rz. 2 Nr. 1: Die in Nr. 1 lit. a genannten Einrichtungen dienen dann in besonderem Maß den in § 53 AO genannten Personen, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Leistungen diesen Personen zugute kommen[1]; Altenheime, die hauptsächlich begüterte Personen aufnehmen, sind daher keine Zweckbetriebe und nicht steuerbegünstigt. Wegen der Begriffe "Alten-, Altenwohn- und Pflegeheime" ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1 Tatbestand

Rz. 5 Der Stpfl muss gem. § 221 S. 1 AO eine Verbrauchsteuer oder USt mehrfach nicht rechtzeitig entrichtet haben, also säumig geworden sein. Mehrfache Säumnis liegt vor, wenn die Steuer mehr als einmal nicht bzw. nicht vollständig bis zum oder am Fälligkeitstag entrichtet wurde. Die Säumnis muss nicht in aufeinander folgenden Fälligkeitsterminen auftreten.[1] Teilzahlungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3.2 Rechtsfolge

Rz. 10 Auch im Falle der Gefährdung des Steuereingangs kann als zulässige Maßnahme entsprechend § 221 S. 1 AO der Fälligkeitszeitpunkt vorverlegt werden. An Stelle der Vorverlegung kann gem. § 221 S. 2 Hs. 2 AO auch Sicherheitsleistung nach §§ 241ff. AO verlangt werden. Wie sich aus dem Wortlaut ("an Stelle der Vorverlegung") ergibt, kann auch die Sicherheitsleistung erst na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 66 Woh... / 2 Einrichtung der Wohlfahrtspflege

Rz. 3 Einrichtung der Wohlfahrtspflege kann jede Institution sein, die wohlfahrtspflegerische Aufgaben i. S. d. Abs. 2 ausübt. Zu den Einrichtungen der Wohlfahrtspflege zählen vor allem die in § 23 UStDV erschöpfend aufgezählten amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege[1], ihre Unterorganisationen und die ihnen angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten. Für...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 203 Ab... / 3.2 Mitteilung der steuerlich erheblichen Prüfungsfeststellungen (Abs. 2 S. 2)

Rz. 19 Nach § 203 Abs. 2 S. 2 AO sind die steuerlich erheblichen Prüfungsfeststellungen dem Stpfl. spätestens mit den Steuerbescheiden schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Dies wird i. d. R. durch Übersendung des Prüfungsberichts gem. § 202 Abs. 1 S. 1 und 2 AO geschehen[1], dessen Erteilung auch im Fall der abgekürzten Außenprüfung vorgeschrieben ist.[2] Für den Fall, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 4 Rechtsschutz

Rz. 12 Die Vorverlegung der Fälligkeit und die Anordnung der Sicherheitsleistung stellen Verwaltungsakte i. S. v. § 118 AO dar und sind daher mit Einspruch gem. § 347 AO sowie Klage gem. § 40 FGO anfechtbar.[1] Die Ankündigung nach § 221 S. 3 AO ist entsprechend dem Rechtsgedanken des § 44a VwGO mangels eigenen Regelungsgehalts nicht anfechtbar.[2]mehr