Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Zusammenveranlagung

Rz. 337 Bei der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG werden für jeden Ehegatten die von ihm bezogenen Einkünfte gesondert ermittelt,[795] dann aber zusammengerechnet und die Ehegatten gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt. Die Ehegatten haben eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben (§ 25 Abs. 3 Satz 2 EStG). Insb. ist für die Ehegatten dann der Splittingtarif nach § 32a...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Begrenztes Realsplitting

Rz. 345 Während bis zum Jahr der Trennung durch die Zusammenveranlagung noch steuerliche Vorteile erzielt werden können, gerät ab dem folgenden Jahr das sog. begrenzte Realsplitting nach §§ 10 Abs. 1a Nr. 1 und 22 Nr. 1a EStG als Möglichkeit in den Blick, i.R.d. Unterhaltszahlung eine steuerlich günstige Vertragsgestaltung zu wählen. Damit kann der Unterhaltspflichtige den U...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Obliegenheit zur Aufgabe selbstständiger Tätigkeit

Rz. 276 Nach einer Übergangszeit kann der Unterhaltspflichtige auch gehalten sein, die selbstständige Tätigkeit wieder aufzugeben.[670] Dies ist noch nicht bei einem einmaligen Gewinnrückgang der Fall. Bei einem gravierenden und dauerhaften Einkommensrückgang besteht aber – binnen einer Karenzzeit von bis zu drei Jahren – eine Obliegenheit zur Beendigung der selbstständigen ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Anwaltskanzlei

Rz. 122 Die Bundesrechtsanwaltskammer hat Empfehlungen zur Bewertung von Anwaltskanzleien herausgegeben.[287] Danach wird der Praxiswert, wie vorstehend geschildert, aus Substanzwert und "Goodwill" nach der Umsatzmethode bemessen. Es sind die Umsätze[288] – einschließlich USt[289] – der letzten drei Kalenderjahre vor dem Stichtag zu betrachten, wobei das letzte Jahr doppelt ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 407 Grds. trägt der durch die Vereinbarung benachteiligte Ehegatte die Darlegungs- und Beweislast für die Sittenwidrigkeit des Ehevertrages.[953] Allerdings trifft das Gericht eine Amtsermittlungspflicht, wenn sich das Vorliegen einer Unwirksamkeitsfallgruppe aufdrängt (wie etwa in dem jüngst vom OLG Brandenburg entschiedenen Fall Globalverzicht, Migrationshintergrund, w...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / II. Gewinneinkünfte im Unterhaltsrecht

Rz. 283 Bei der Erzielung von Gewinneinkünften nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1–Nr. 3 EStG und §§ 4–7i EStG (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit) ist die Feststellung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit – oder der Bedürftigkeit im Fall von Einkünften des Berechtigten – mit besonderen Schwierigkeiten verbunden. Die steue...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Einnahme-/Überschussrechnung

Rz. 286 Bei der Einnahme-/Überschussrechnung, die nach § 4 Abs. 3 EStG zulässig ist, soweit keine Buchführungspflicht besteht, handelt es sich dagegen um eine reine Istrechnung nach dem Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, soweit nicht etwa § 4 Abs. 3 EStG hiervon Ausnahmen anordnet, wie z.B. für Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht abnutzbarer Wirtschaftsgüter des A...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Korrekturkriterien

Rz. 121 Eine Korrektur des so gefundenen Ergebnisses kann aufgrund des Bewertungsziels, einen familien-/erbrechtlichen Ausgleichs- und Auseinandersetzungswert zu finden,[286] erforderlich sein, insb. wenn der Unternehmer-Ehegatte durch Mitarbeit in der Praxis seinen Lebensunterhalt und den des geschiedenen Ehegatten bestreitet. Es kann auch eine Rolle spielen, welche steuerl...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB)

Rz. 203 Übt der Unterhaltsberechtigte zwar eine angemessene Erwerbstätigkeit aus, kann dadurch aber den vollen Unterhalt nicht decken, so kommt Aufstockungsunterhalt nach der eigenständigen Anspruchsgrundlage[508] des § 1573 Abs. 2 BGB in Betracht. Allerdings müssen die Einsatzzeitpunkte des § 1573 Abs. 1 BGB eingehalten werden.[509] Die Vorschrift bringt zum Ausdruck, dass ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Beurkundungsverfahren

Rz. 409 Im Hinblick auf die Parität der Ehegatten kann die notarielle Beurkundung Schutzwirkung entfalten. Die Umstände der notariellen Beurkundung sind insoweit i.R.d. Gesamtabwägung zu berücksichtigen.[955] Das erfordert zugleich, dass die notarielle Beurkundung von Eheverträgen einen gewissen Verfahrensstandard einhält, damit die Herstellung der Parität zwischen den Ehega...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Erhöhte Leistungsfähigkeit

Rz. 352 I.Ü. besteht kein Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Vorteilsausgleich, also auf Verteilung des durch das Realsplitting beim Verpflichteten entstehenden Vorteils.[841] Von den Vorteilen profitiert der Berechtigte lediglich mittelbar, wenn sich dadurch das verfügbare Einkommen des Verpflichteten und damit dessen Leistungsfähigkeit erhöht.[842] Es besteht eine Obl...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Grundzüge der Zugewinngemeinschaft

Rz. 2 Die Zugewinngemeinschaft ist gesetzlicher Güterstand (§ 1363 Abs. 1 BGB), der seit Inkrafttreten des EheöffnungsG am 1.10.2017 sowohl für heterosexuelle als auch für gleichgeschlechtliche Ehepaare gilt (vgl. § 1353 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft steht zur Disposition der Ehegatten und kann durch notariellen Ehevertrag (vgl. §§ 1408 ff. BGB)...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Grundsätze unterhaltsrechtlicher Feststellung der Leistungsfähigkeit bei Gewinneinkünften

Rz. 292 Wenngleich die steuerliche Erfassung der Gewinneinkünfte die Grundlage für die unterhaltsrechtliche Beurteilung ist, sind unterhaltsrechtlich einige Besonderheiten zu beachten. Der Grundsatz, dass das steuerliche und das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen nicht identisch sind, ist allgemein anerkannt.[709] Das steuerpflichtige Einkommen entspricht also insoweit ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Sonstiges

Rz. 289 Soweit die Gewinnermittlung etwa i.R.d. Land- und Forstwirtschaft nach § 13a EStG auf der Basis einer "Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen" erfolgt, ist diese Ermittlung als Grundlage für eine unterhaltsrechtliche Bewertung nicht geeignet. Stattdessen muss die tatsächliche Ertragskraft des landwirtschaftlichen Betriebes ermittelt werden.[705] Rz. 290 Wenig aussa...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Einkommen und Vermögen

Rz. 353 Gesetzliche Grundlage der Auskunftspflicht sind § 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB (Trennungsunterhalt) und § 1580 BGB (nachehelicher Unterhalt) jeweils i.V.m. § 1605 BGB. Rz. 354 Danach sind die Ehegatten verpflichtet, einander Auskünfte über ihre Einkünfte und ihr Vermögen zu erteilen. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege vorzulegen. Wie der Verweis in § 1605 ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF-Verfahren)

Rz. 90 Das DCF-Verfahren bestimmt den Unternehmenswert durch Diskontierung von Cash-Flow, d.h. es wird anstelle des Ertragsüberschusses auf die zukünftigen Einnahmeüberschüsse abgestellt, die auf den Barwert abzuzinsen sind. Zu bewerten ist der Free Cash-Flow, d.h. die entnehmbaren Überschüsse. Diese Methode, welche nicht zuletzt auf dem Einfluss des Shareholder-Value-Ansatze...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Form der Auskunft

Rz. 356 Neben der Auskunftspflicht besteht nach § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB auch ein Beleganspruch. Dieser umfasst nach einer Grundsatzentscheidung des BGH[848] bei einem Selbstständigen den Anspruch auf Vorlage folgender Belege: Rz. 357 Diese Verpflichtung besteht n...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Subjektiver Wert

Rz. 131 Der subjektive Wert beinhaltet die Einschätzung des Wertes der Beteiligung an einem Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung der individuellen persönlichen Verhältnisse des jeweiligen Anteilseigners. In diese Betrachtung werden der Einfluss des Anteilseigners auf die Unternehmenspolitik (Sperrminorität, Mehrheitsbeteiligung) und erwartete Synergieeffekte miteinb...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / dd) Dokumentation

Rz. 413 Die notarielle Urkunde sollte dieses Verfahren auch dokumentieren. Empfehlenswert ist es also, den Entwurfsversand und die Besprechungen ebenso in der Urkunde festzuhalten wie die anwaltliche Vertretung. Zudem sollten die Nebenakten nach § 5 Abs. 4 DONot mit einem Vermerk über eine längere Aufbewahrungsfrist versehen werden. Dokumentieren sollten die Notare auch die z...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Abschreibungsarten

Rz. 303 Im Steuerrecht wird zwischen verschiedenen Abschreibungsmethoden unterschieden. So erfolgt die lineare Abschreibung nach gleichbleibenden Jahresbeträgen, d.h. die Kosten eines Wirtschaftsgutes werden auf die durchschnittliche Haltbarkeitszeit gleichmäßig verteilt (§ 7 Abs. 1 EStG). Bei der degressiven Abschreibung hingegen erfolgt die Abschreibung in fallenden Jahres...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Verzeichnis

Rz. 143 Die Auskunft muss in der Form eines Vermögensverzeichnisses nach § 260 Abs. 1 BGB erstellt sein. Sofern die Übersichtlichkeit gewahrt ist, kann es aus mehreren Teilen/Nachträgen bestehen.[334] Umstritten war, ob das Verzeichnis vom Auskunftspflichtigen persönlich unterzeichnet sein muss.[335] Nach höchstrichterlicher Rspr. und wohl h.M. erfordert das Verzeichnis nach...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Berücksichtigung verschiedener Ehekonstellationen

Rz. 422 Es gehört seit langem zu den notariellen Standards, dass notarielle Eheverträge dem Ehetyp entsprechen sollen.[983] Sich verändernde Ehekonstellationen sind in die Ehevertragsberatung einzubeziehen. Dies legt schon ein sich immer schneller wandelndes berufliches Umfeld mit einer vielgestaltigen Erwerbsbiographie nahe. Der Notar kann eine antizipierte Ausübungskontrol...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Vermögen im Trennungszeitpunkt

Rz. 142 Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Auskunft über dasjenige Vermögen, das bei Trennung vorhanden ist.[333] Diese Angaben sind für die Beweisführung i.R.d. § 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB erforderlich. Gem. § 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB trägt der Vermögensinhaber, dessen Vermögen sich nach der Trennung vermindert, die Beweislast dafür, dass es sich nicht um eine illoyale Verm...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / (1) Herabsetzung auf den angemessenen Unterhalt

Rz. 219 § 1578b BGB nennt auch bei einer Herabsetzung des Unterhalts sogleich den Ersatzmaßstab für den Fall, dass die Zahlung des eheangemessenen Unterhalts i.S.d. § 1578 BGB unbillig ist: Es ist dann nur der Unterhalt nach dem angemessenen Lebensbedarf zu leisten. Dieser Ersatzmaßstab ist durch die Rspr. definiert. Für die Ermittlung kommt es – bei ausreichender Grundlage ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Ertragswertmethode

Rz. 89 Die Ertragswertmethode (vgl. dazu Rdn 72 ff.) nach IDW S 1 ermittelt den Unternehmenswert durch Diskontierung der den Unternehmenseignern zukünftig zufließenden finanziellen Überschüsse, die aus den künftigen handelsrechtlichen Erfolgen (Ertragsüberschussrechnung) abgeleitet werden. Der IDW-Standard trifft Detailaussagen zur periodengerechten Korrektur einzelner Bilan...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 5. Inhaltliche Auswirkungen auf die Vereinbarungen zum Unterhalt

Rz. 428 Bei Unterhaltsvereinbarungen in vorsorgenden Eheverträgen ist besondere Sorgfalt angebracht. Insb. der Kindesbetreuungsunterhalt steht im Zentrum der Kernbereichslehre, aber auch der Unterhalt wegen Alters und Krankheit ist nur eingeschränkt disponibel. Wie bereits dargestellt, lässt die Rspr. jedoch den Schluss zu, dass die Vereinbarung einer Unterhaltshöchstgrenze a...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Inhaltskontrolle von Eheverträgen

Rz. 375 Mit einem Paukenschlag hat das BVerfG durch zwei Urteile der Vertragsfreiheit im Bereich der Eheverträge Grenzen aufgezeigt.[876] In einem weiteren Judikat hat das BVerfG entschieden, dass die Familienarbeit der Erwerbsarbeit gleichzustellen sei.[877] Aufgrund der Gleichstellung von Erwerbs- und Familienarbeit seien die Leistungen unabhängig von ihrer ökonomischen Be...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Liquidation und nachwirkende eheliche Solidarität

Rz. 110 Schließlich ist die Aussage, dass der Liquidationswert als Mindestwert anzusetzen ist, d.h. bei niedrigerem Ertragswert die betriebswirtschaftliche Unternehmensbewertung gleichwohl den höheren Liquidationswert annimmt, güterrechtlich zu relativieren. Der Liquidationswert ist als der wahre Wert immer dann anzunehmen, wenn das Unternehmen wegen des Zugewinnausgleichs in...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Fälligkeitsvereinbarungen

Rz. 469 Ehevertraglich kann etwa die Fälligkeit der Zugewinnausgleichsforderung anders geregelt werden, denn es kommt in der Praxis durchaus vor, dass Ehegatten mit der Höhe des Zugewinns grds. einverstanden sind, aber nicht über die Liquidität verfügen, die Forderung bei sofortiger Fälligkeit zu begleichen. Um dem zahlungsverpflichteten Ehegatten die Möglichkeit zu geben, d...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Erwerbsobliegenheit

Rz. 296 Trotz dieser Art der Auswertung mahnt das unterhaltsrechtliche Schrifttum zu Recht, nicht nur die steuerlichen Daten auszuwerten, sondern auch zu prüfen, ob der Unterhaltspflichtige seiner Erwerbsobliegenheit nachgekommen ist, ob er also auch als Selbstständiger seine volle Arbeitskraft eingesetzt hat und die ihm mögliche betriebliche Tätigkeit in vollem Umfang entfa...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Sonstige Unterhaltstatbestände

Rz. 392 Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist weniger schutzwürdig, weil nach einer nachhaltigen Sicherung des Erwerbseinkommens das Arbeitsplatzrisiko ohnehin auf den Unterhaltsberechtigten übergeht.[914] Krankenvorsorge- und Altersvorsorgeunterhalt ist nach Auffassung des BGH grds. ebenfalls nachrangig gegenüber dem Unterhalt wegen Alters und Krankheit und damit einer ve...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / h) Rückstellungen

Rz. 324 Hat der Unternehmer Rückstellungen gebildet, die von der Steuerverwaltung anerkannt wurden, so sind diese gleichwohl unterhaltsrechtlich infrage zu stellen, wenn während bestehender Ehe keine Rückstellungen für vergleichbare Fälle gebildet wurden.[771] Eine besondere Stellung nehmen die Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG ein, weil bei ihnen als steuerpolitischem...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / g) Pkw

Rz. 323 Im Gegensatz zum Steuerrecht, das bei einem betrieblich verwendeten Pkw nur in besonderen Fällen von Pkw der Luxusklasse nach der Angemessenheit fragt (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG), liegt die Grenze im Unterhaltsrecht niedriger. Einer besonderen Prüfung soll es bedürfen, wenn der Pkw die Hauptausgabe darstellt.[769] Darüber hinaus ist zu prüfen, ob der Unterhaltspfl...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Hypothetische Einkünfte

Rz. 260 Besteht eine Erwerbsobliegenheit, nimmt der Unterhaltsberechtigte jedoch eine ihm zumutbare Erwerbstätigkeit nicht auf, so sind ihm die fiktiven Einkünfte i.R.d. Bedürftigkeit zuzurechnen, welche er bei der Erwerbstätigkeit hätte erzielen können. Bei der Frage, ob eine Erwerbsobliegenheit zur Annahme einer i.S.d. § 1574 BGB angemessenen Erwerbstätigkeit besteht, sind ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Voraussetzungen

Rz. 162 Nach Auffassung des BGH bestehen folgende Voraussetzungen für die Annahme einer Ehegatteninnengesellschaft:mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Endvermögen

Rz. 45 Endvermögen ist nach § 1375 Abs. 1 Satz 1 BGB das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Güterstandes gehört. Wie das Anfangsvermögen ist auch das Endvermögen nur eine Rechengröße. Rz. 46 In Fällen illoyaler Vermögensminderungen werden diese dem Endvermögen wieder hinzugerechnet, so dass sich das Endvermögen entsprechend e...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Wirksamkeitskontrolle (§ 138 BGB)

Rz. 401 I.R.d. Wirksamkeitskontrolle prüft der BGH zunächst jeden einzelnen Verzicht bzw. Teilverzicht daraufhin, ob er sittenwidrig ist. Entsprechend seiner Kernbereichslehre geht der BGH von den am wenigsten disponiblen zu den eher verzichtbaren Ansprüchen über. Rz. 402 Anschließend stellt der BGH i.R. einer Gesamtschau aller bereits einzeln überprüften Klauseln, fest, ob s...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / g) Verfahren der Inhaltskontrolle

Rz. 400 Das BVerfG hat den Zivilgerichten nicht vorgegeben, wie sie die Inhaltskontrolle durchführen sollen, sondern nur auf die §§ 138 und 242 BGB verwiesen. Der BGH unterscheidet unter dem Oberbegriff der Inhaltskontrolle von Eheverträgen zwischen der Wirksamkeitskontrolle zur Überprüfung, ob der Ehevertrag nach den Umständen bei seinem Zustandekommen sittenwidrig i.S.d. §...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / i) Zwei-Konten-Modell

Rz. 325 Ein steuerlich anerkanntes Zwei-Konten-Modell zu schaffen, das die Zinsen für private Ausgaben durch die Kombination von Entnahmen und betrieblichen Krediten in den Betrieb verlagert, ist nach der Einführung der Beschränkung des betrieblichen Schuldzinsenabzuges bei Überentnahmen i.R.d. Gewinneinkünfte nach § 4 Abs. 4a EStG nicht mehr so leicht zu bewerkstelligen. Mö...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Vorrang vor unbenannter Zuwendung und familienrechtlichem Vertrag

Rz. 159 Die Ehegatteninnengesellschaft hat Vorrang vor der Rechtsfigur der unbenannten Zuwendung [392] oder in Fällen der Ehegattenmitarbeit vor dem familienrechtlichen Vertrag sui generis. Die Rechtsfigur der Ehegatteninnengesellschaft kann sowohl bei Gütertrennung als auch im gesetzlichen Güterstand zum Tragen kommen.[393] Grundvoraussetzung einer Ehegatteninnengesellschaft ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich

Rz. 102 Wie bereits festgestellt, hängt die Bewertung ganz entscheidend von ihrem Zweck ab. Auch die betriebswirtschaftliche Unternehmensbewertung stellt den Bewertungsauftrag und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen in die Vorüberlegungen ein.[213] Das IDW hat daher ein eigenes Ergänzungsgutachten zur Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- un...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / f) Gesamtnichtigkeit eines Unternehmerehevertrages

Rz. 399 Nach Auffassung des BGH ist ein Unternehmerehevertrag[941] aufgrund einer Gesamtschau der zu den Scheidungsfolgen getroffenen Regelungen gem. § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und damit nichtig, wenn das Zusammenwirken aller in dem Vertrag enthaltenen Regelungen erkennbar auf die einseitige Benachteiligung eines Ehegatten abzielt, selbst wenn der Ausschluss der einzelnen...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Indexierung

Rz. 43 Um unechte Wertsteigerungen auszugleichen, ist der Kaufkraftschwund aus dem Zugewinnausgleich herauszurechnen. Dazu ist das gesamte Anfangsvermögen mittels des allgemeinen Lebenshaltungskostenindexes des Statistischen Bundesamtes auf die Kaufkraftverhältnisse umzurechnen, die bei Beendigung des Güterstandes vorliegen.[77] Für privilegierten Zuerwerb ist der Kaufkrafts...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Verschwendung

Rz. 49 Unter Verschwendung versteht man unnütze oder ziellose Ausgaben, die in keinem Verhältnis zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten stehen.[88] Ein großzügiger Lebensstil oder Ausgaben, welche die Lebensverhältnisse übersteigen, reichen dafür jedoch nicht aus; eine Benachteiligungsabsicht i.S.d. § 1375 Abs. 2 Nr. 3 BGB gegenüber dem anderen Ehegatten...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Vorsorgeaufwendungen

Rz. 330 Ein Selbstständiger kann Beiträge für eine regelmäßig freiwillige Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, berufsständische Versorgungswerke, aber auch eine angemessene Altersversorgung abziehen. Letztere hat sich an der gesetzlichen Rentenversicherung zu orientieren, allerdings mit der Besonderheit, dass der Selbstständige für den Arbeitgeber- un...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Nachteilsausgleich

Rz. 340 Wird die Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Zusammenveranlagung mit dieser Anspruchsgrundlage begründet, dann korrespondiert damit grds. eine Pflicht desjenigen Ehegatten, der hieraus einen Vorteil erzielt, dem anderen Ehegatten die ggü. einer getrennten Veranlagung höhere steuerliche Belastung auszugleichen.[799] Steuerberatungskosten fallen nur darunter, wenn sie...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Steuerberaterkanzlei

Rz. 124 Für die Steuerberaterpraxis hat der BGH gebilligt,[293] die Bewertung entsprechend den Empfehlungen der Bundessteuerberaterkammer vorzunehmen. Danach ist der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Jahre heranzuziehen und mit einem Faktor von 0,8–1,4 zu multiplizieren. Der konkrete Unternehmerlohn und latente Ertragsteuern sind in Abzug zu bringen.[294] Die Bundess...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Ertragswertverfahren

Rz. 72 Die zentrale (betriebswirtschaftliche) Bewertungsmethode ist die Ertragswertmethode. Sie ermittelt den künftigen Ertrag eines Unternehmens. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass sich der Wert des Unternehmens danach richtet, was ein Dritter am Markt für ein Unternehmen zahlen würde. Demnach ist der Ertrag des Unternehmens entscheidend für seinen Wert. Die höchstrichter...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Übersetzung

Rz. 411 Sofern einer der Beteiligten der deutschen Vertragssprache nicht hinreichend mächtig ist, sollte unbedingt ein Dolmetscher herangezogen werden, und zwar zur Vorbesprechung, zur Übersetzung des Vertragsentwurfes und auch zur Beurkundung.[961] Vorsorglich sollte stets eine schriftliche Übersetzung angefertigt werden, auch wenn § 16 Abs. 2 BeurkG dies nicht zwingend vor...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Wechsel in die Selbstständigkeit

Rz. 273 Ein Unterhaltspflichtiger darf seinen Arbeitsplatz zwar nicht ohne hinreichenden Grund aufgeben.[662] Allerdings prüft die Rspr. nur, ob die Verschlechterung der Situation verantwortungslos, mindestens aber leichtfertig herbeigeführt worden ist. Sofern sich ein Erwerbstätiger selbstständig macht und hohe Anfangsverluste hat, kann die Verminderung der Leistungsfähigkei...mehr