Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Zukunftserfolgswert

Rz. 73 Unter dem Ertragswert versteht man die Summe aller zukünftigen Erträge des fortgeführten Unternehmens,[135] vermehrt um den Veräußerungswert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens zu Einzelveräußerungspreisen.[136] Unterste Grenze des Unternehmenswertes[137] ist der Liquidationswert.[138] Die zukünftigen Erträge werden auf den Bewertungsstichtag abgezinst (kapitalisie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Struktur von § 1570 BGB

Rz. 176 Der Unterhaltsanspruch ist nach § 1570 BGB dreigeteilt: § 1570 Abs. 1 Satz 1 BGB gewährt einen "Basisunterhalt" für einen festen Zeitraum von drei Jahren.[435] Während dieses Zeitraumes besteht keine Erwerbsobliegenheit[436] und somit auch keine Notwendigkeit der Fremdbetreuung. Damit kann auch eine bisher schon praktizierte eigene Berufstätigkeit mit Fremdbetreuung f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Voraussetzungen

Rz. 346 Steuerliche Voraussetzungen für das begrenzte Realsplitting sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Unterhaltsrechtliche Anpassung

Rz. 305 Die Abschreibungssätze entsprechen rein steuerlichen Wertungen. Sie enthalten z.T. – etwa i.R.d. Sonderabschreibung – Investitionsanreize und sind von der Lebensdauer eines Gegenstandes dann völlig abgekoppelt. In Rspr. und Literatur hat sich eine lebhafte Diskussion entwickelt, inwieweit die steuerliche Abschreibung auch unterhaltsrechtlich anzuerkennen ist. Nach der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / VII. Der deutsch-französische Wahlgüterstand

Rz. 148 Zwischen Deutschland und Frankreich wurde 2010 das Abkommen über den deutsch-französischen Wahlgüterstand ("WZGA") geschlossen. Die Regelungen sind zum 1.5.2013 in Kraft getreten.[361] Die Umsetzung in nationales Recht wurde in Deutschland in § 1519 BGB geregelt, der seinerseits auf das Abkommen verweist und die Anwendung des § 1412 BGB ausschließt. Dieser Güterstand[...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Begriff und Form des Ehevertrages

Rz. 365 Der Ehevertrag im engen Sinne ist nach § 1408 Abs. 1 BGB ein Vertrag, in welchem die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln.[859] Die Praxis verwendet jedoch einen funktional erweiterten Ehevertragsbegriff [860] i.S.e. vorsorgenden ehebezogenen familienrechtlichen Vereinbarung von Verlobten und Ehegatten zur Regelung der allgemeinen Ehewirkungen, des eheli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Besonderheiten bei Freiberuflerpraxen

Rz. 113 Freiberufliche Praxen werden traditionell stark durch den Inhaber geprägt. Daher hat die Rspr. für deren Bewertung im Gegensatz zur betriebswirtschaftlichen Theorie zunächst ein modifiziertes Umsatzverfahren gebilligt. Nach diesem Verfahren, dem die Bewertungskriterien der freiberuflichen Standesorganisationen zugrunde liegen, setzt sich der Wert einer freiberufliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Möglichkeiten der Kindesbetreuung

Rz. 178 Zunächst sind die vorhandenen Möglichkeiten der Kindesbetreuung individuell auszuloten. Da der kindesbetreuende Elternteil für die Begründung einer Verlängerung des Betreuungsunterhalts über einen Zeitraum von drei Jahren hinaus beweispflichtig ist, muss er im Unterhaltsprozess vortragen und nachweisen, dass eine solche Möglichkeit der Kindesbetreuung nicht besteht o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Endvermögen

Rz. 138 Es besteht ein Auskunftsanspruch jedes Ehegatten – auch des Ausgleichspflichtigen – über den Bestand des Endvermögens. Der Anspruch entsteht grds. nach Beendigung des Güterstandes und wird bereits vorher geschuldet, wenn Antrag auf Scheidung oder auf Eheaufhebung, vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft oder vorzeitigen Zugewinnausgleich gestellt wird, also ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Arten der Unterhaltsbeschränkung

Rz. 208 § 1578b BGB sieht zwei Arten der Unterhaltsbeschränkung vor, die jeweils aufgrund Billigkeitsabwägung festzustellen sind, nämlich Rz. 209 Beide Beschränkungsmöglichkeiten sind nach Abs. 3 auch kombinierbar. Möglich ist auch eine Beschränkung sofort ab Scheidung, insb. wenn eine längere Trennungsphase vorausging.[520] Ein Absch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / dd) Belehrung

Rz. 420 Angesichts der geänderten Rspr. zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen müssen die in der Vergangenheit schon aufgrund der Rspr. des BVerfG verwendeten intensiveren Belehrungsvermerke beibehalten werden.[977] Die bisherige Belehrung zur Sittenwidrigkeit von Unterhaltsverzichten[978] und ihrem Verstoß gegen Treu und Glauben[979] sollte beibehalten werden. Unverändert not...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Vermögenstrennung

Rz. 3 Entgegen dem Wortlaut "Zugewinngemeinschaft" bleibt das Vermögen der Ehegatten – auch das während der Ehe erworbene – getrennt (§ 1363 Abs. 2 Satz 1 BGB). Es findet also keine dingliche Beteiligung am Vermögen des jeweils anderen Ehegatten statt. Vielmehr beschränkt sich die Auswirkung des gesetzlichen Güterstandes auf den Ausgleich von Zugewinn bei Beendigung des Güte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Ermittlungszeitraum

Rz. 293 Im Gegensatz etwa zum Arbeitnehmereinkommen sind die Gewinneinkünfte regelmäßig stark schwankend, so dass ein Geschäftsjahr allein nicht als Grundlage für die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit herangezogen werden kann. Vielmehr ist regelmäßig auf die letzten drei dem Unterhaltszeitraum vorangehenden Kalenderjahre abzustellen.[711] Dies ordnen auch die meisten u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / (2) Ehebedingte Nachteile

Rz. 211 Nach § 1578b Abs. 1 Satz 2 BGB sind i.R.d. Billigkeitsabwägung insb. die ehebedingten Nachteile zu gewichten. Ehebedingt sind solche Nachteile, die die Fähigkeit eines Ehegatten, für seinen Unterhalt zu sorgen, durch die Gestaltung der Ehe, insb. die Arbeitsteilung der Ehegatten, beeinträchtigen.[523] Die Gründe für mögliche ehebedingte Nachteile werden in Abs. 1 Sat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / (1) Wahrung der Belange des Kindes

Rz. 210 § 1578b BGB enthält eine Kinderschutzklausel, wonach die Belange eines vom Berechtigten betreuten gemeinschaftlichen Kindes gewahrt bleiben sollen. Dies soll vor einem erheblichen Niveauunterschied zwischen ungeschmälertem Kindesunterhalt und herabgesetztem Ehegattenunterhalt schützen,[522] da letztlich die Restfamilie doch "aus einem Topf" lebt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Ausgleich des Zugewinns bei Beendigung des Güterstandes

Rz. 9 Da eine dingliche Beteiligung am Vermögen des anderen Ehegatten nicht eintritt, ist die eigentliche Rechtswirkung der Zugewinngemeinschaft der Zugewinnausgleich bei Beendigung der Ehe (§ 1363 Abs. 2 Satz 2 BGB). Auch im Rahmen dieses Zugewinnausgleichs wird der andere Ehegatte nicht dinglich an den Vermögensgütern des Ehepartners beteiligt, sondern er erhält nur eine A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / g) Billigkeitsunterhalt (§ 1576 BGB)

Rz. 206 § 1576 BGB spricht i.S.e. positiven Billigkeitsklausel Unterhalt zu, wenn der Berechtigte aus sonstigen schwerwiegenden Gründen nicht erwerbstätig sein kann und die Versagung von Unterhalt unter Berücksichtigung der Belange beider Ehegatten grob unbillig wäre. Der Tatbestand ist subsidiär und nur eine Härteklausel für Ausnahmefälle.[513] Er enthält keine eigenen Eins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Geschäftswert (Goodwill)

Rz. 97 Als Goodwill wird der über den Substanzwert hinausgehende Wert eines Unternehmens bezeichnet, den ein Käufer bereit ist zu entrichten. In diesem sog. inneren Wert oder Geschäftswert ist materiell der sog. Übergewinn repräsentiert.[201] Ein Goodwill wird insb. bei inhabergeprägten kleineren Unternehmen und Freiberuflerpraxen in der Gerichtspraxis festgestellt.[202] Er s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / (4) Nacheheliche Solidarität

Rz. 217 Sind keine ehebedingten Nachteile festgestellt, so kommt es – insb. beim Alters- und Krankheitsunterhalt – für die Billigkeitsabwägung auf den Umfang der geschuldeten nachehelichen Solidarität an. Eine Herabsetzung/Befristung des nachehelichen Unterhalts ist nur bei Unbiligkeit eines fortdauernden Unterhaltsanspruchs nach den ehelichen Lebensverhältnissen begründet.[...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / II. Gesetzliche Regelung unpassend für Unternehmer

Rz. 363 Für den selbstständigen Unternehmer bestehen jedoch meist i.R. dieses Ausgleichssystems keine eigenen Anrechte, da er häufig im Rahmen seines Vermögens Altersvorsorge betreibt und ihm als beherrschendem Gesellschafter Altersvorsorgeformen für abhängig Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen. Rz. 364 I.R.d. Unternehmerehevertrages ist aus diesem Grund stets an den Vers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Abschreibungen und Verbindlichkeiten

Rz. 309 Sofern Abschreibungen unterhaltsrechtlich anerkannt werden, sind die entsprechenden Tilgungsleistungen für Kreditfinanzierungen der abzuschreibenden Wirtschaftsgüter grds. nicht noch zusätzlich abzusetzen.[733] Wird die Verbindlichkeit aber anerkannt, so hat eine zusätzliche Abschreibung zu unterbleiben.[734] Auch im Bereich von Immobilien, wo Abschreibungen grds. ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Wertangaben

Rz. 144 Der reine Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB beinhaltet noch nicht eine Verpflichtung zur Ermittlung des Wertes der in das Vermögensverzeichnis aufzunehmenden Vermögensgegenstände. Dies kann vielmehr nur zusätzlich nach § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB verlangt werden. Der auskunftspflichtige Ehegatte hat jedoch die zu seinem Endvermögen gehörenden Gegenstände n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Verzeichnis des Anfangsvermögens

Rz. 40 Nach § 1377 Abs. 3 BGB wird vermutet, dass das Endvermögen der Zugewinn ist, wenn kein Vermögensverzeichnis vorliegt. Es empfiehlt sich also, das Anfangsvermögen festzuhalten, um die Vermutung entkräften zu können, dass kein Anfangsvermögen vorgelegen habe oder dass das Anfangsvermögen nicht überschuldet gewesen sei.[74] Ein gemeinsames Verzeichnis hat im Verhältnis d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Kernbereichslehre

Rz. 386 Die aus der Privatautonomie folgende Dispositionsfreiheit ist der Grundsatz. Sie gilt aber nicht schrankenlos. Vielmehr wird die Vertragsfreiheit begrenzt durch den Schutzzweck der gesetzlichen Regelung.[898] Die Verletzung dieses Schutzzweckes prüft der BGH sodann dreigliedrig:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 218 Das Gericht hat seine Prüfung, ob der Unterhaltsanspruch nach § 1578b BGB zu begrenzen ist, zunächst unabhängig davon vorzunehmen, ob sich ein Ehegatte darauf beruft.[537] Der Unterhaltsverpflichtete trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass durch die Ehe keine ehebedingten Nachteile entstanden sind oder sonstige Tatsachen vorliegen, die eine Unterhaltsbeschrän...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Stichtag

Rz. 36 Stichtag für die Berechnung des Anfangsvermögens ist der Eintritt des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft (§ 1374 Abs. 1 BGB). Das ist das Datum der Eheschließung oder auch der Abschluss eines Ehevertrages, mit dem Zugewinngemeinschaft vereinbart wird. Die Ehegatten können den Stichtag durch Ehevertrag einvernehmlich festlegen.[66] Für Altehen ist maßgeblicher Stich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Steuerbilanz – Unterhaltsbilanz

Rz. 294 Ist das steuerliche mit dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen nicht identisch, so bedarf die vorgelegte steuerliche Bilanz einer Überprüfung, inwieweit ihre Ansätze für das Unterhaltsrecht übernommen werden können oder zu korrigieren sind. Die Vorlage einer förmlichen "Unterhaltsbilanz" neben der Handels- oder Steuerbilanz hat sich nicht durchgesetzt.[715] Dahe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / (2) Befristung

Rz. 222 Die Voraussetzungen einer Befristung liegen vor, wenn keine ehebedingten Nachteile oder sonstige Gründe der nachehelichen Solidarität gegeben sind.[546] Bei fortwirkenden ehebedingten Nachteilen scheidet eine Befristung hingegen i.d.R. aus.[547] Eine Befristung ist nur dann gerechtfertigt, wenn abzusehen ist, dass der Unterhaltsberechtigte die ehebedingten Nachteile ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Maß des Unterhalts

Rz. 230 Das Maß des Unterhalts bestimmt sich gem. § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Der volle Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf (§ 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Lebensbedarf bezeichnet den Höchstbetrag des zu fordernden Unterhalts. Bedürftigkeit hingegen liegt nur vor, solange und soweit sich der Berechtigte nicht aus seinem Einkommen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Wertermittlungsanspruch

Rz. 147 Ferner gewährt § 1379 Abs. 1 Satz 3 BGB – neben dem Auskunftsanspruch[355] – einen zusätzlichen Anspruch auf Wertermittlung, der separat geltend gemacht werden muss.[356] Der Auskunftspflichtige muss danach den Wert der Aktiva und Passiva des Endvermögens ermitteln und angeben. Auch die Einschaltung von Hilfspersonen kann verlangt werden, grds. jedoch nicht die Vorla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Vereinbarung abweichender Quote

Rz. 471 Ehevertraglich kann die gesetzliche Halbteilungsquote geändert werden. Dazu müssen nach wie vor Anfangs- und Endvermögen bewertet werden. Erst am Schluss greift die vertragliche Regelung. In einem solchen Fall bestehen nach wie vor Auskunftsansprüche und Bewertungsprobleme. Aus diesem Grunde bietet die bloße Kürzung der Ausgleichsquote etwa beim Vorhandensein von Betr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / f) Private Lebensführungskosten

Rz. 321 Soweit Aufwendungen sowohl dem Betrieb als auch der privaten Lebensführung dienen können, ist der Abgrenzung besondere Sorgfalt zu widmen. Steuerrechtlich möglicherweise anerkannte Pauschalen müssen unterhaltsrechtlich hinterfragt werden. Rz. 322 Schließlich wird bei einem aufwendigen Lebensstil, der sich aus den Gewinnen der Tätigkeit nicht finanzieren lässt, ein ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 299 Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast gilt: Wenn der Berechtigte ein bestimmtes Einkommen nachvollziehbar darlegt,[721] so muss der Pflichtige dies substanziiert bestreiten, denn diese Umstände unterliegen seiner Auskunftspflicht und seinen Wahrnehmungsmöglichkeiten. Rz. 300 Hat der Pflichtige seine Bilanz oder Überschussrechnung vorgelegt, so muss der Berechtig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Zeitpunkt

Rz. 242 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob bestimmte Umstände die ehelichen Lebensverhältnisse prägten, ist grds. die Rechtskraft der Scheidung.[586] Eine nacheheliche Entwicklung wirkt sich jedoch auf den Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen dann aus, wenn sie einen Anknüpfungspunkt in der Ehe findet, d.h. in der Ehe bereits angelegt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / f) Verkaufswert

Rz. 99 Veräußerungswert ist derjenige Wert, der bei einer Veräußerung der Gegenstände erzielbar ist. Er liegt um die Handelsspanne unter dem Substanz- oder Wiederbeschaffungswert. Der Veräußerungswert soll nur für solche Gegenstände gelten, die zum Verkauf bestimmt sind oder deren wirtschaftlicher Wert als Folge des Zugewinnausgleichs durch Verkauf realisiert wird.[206] Sofe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / dd) Zugewinnausgleich

Rz. 393 Der Zugewinnausgleich nimmt die letzte Stufe ein und ist somit am ehesten verzichtbar, da er nicht an eine konkrete Bedarfslage anknüpft. Die Vermögensgemeinschaft ist zudem nicht notwendiger Bestandteil der ehelichen Gemeinschaft. Somit wird die Wahl des Güterstandes insb. nicht durch den Halbteilungsgrundsatz eingeschränkt. Sofern durch Ausschluss des Zugewinnausgl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Personalkosten

Rz. 320 Bei den Personalkosten ist insb. zu prüfen, ob der neue Lebenspartner des Unterhaltspflichtigen Leistungen aus dem Betrieb erhält. Es ist zu prüfen, ob das Arbeitsverhältnis tatsächlich durchgeführt wird. Für die steuerrechtliche Anerkennung eines solchen Arbeitsverhältnisses wird auf einen Fremdvergleich abgestellt. Selbst bei steuerrechtlicher Anerkennung soll denn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 158 Ggü. dem familienrechtlichen Kooperationsvertrag, mit dem der BGH seit Beginn der 80er-Jahre arbeitete, stellt der BGH inzwischen wieder die bereits in den 50er-Jahren bemühte[387] Rechtsfigur der Ehegatteninnengesellschaft in den Vordergrund. [388] Ansprüche aus der Ehegatteninnengesellschaft kommen in Betracht, soweit die Ehegatten durch beiderseitige Leistungen (z....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Indizien

Rz. 164 Indizien für das Vorliegen von Vermögensbildung i.S.e. Ehegatteninnengesellschaft in Abgrenzung vom "Geben um der Ehe willen" können in Folgendem liegen:[408]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / h) Die Bewertung von KMU

Rz. 101 IDW und Bundessteuerberaterkammer haben sich der Bewertung von sog. KMU angenommen und hierzu umfangreiche Hinweise veröffentlicht.[211] Bei der Bewertung von KMU ergeben sich folgende Problempunkte:[212]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Modifiziertes Ertragswertverfahren

Rz. 120 Inzwischen hat sich der BGH ausführlicher mit der Bewertung von Freiberuflerpraxen befasst. Der BGH hat sowohl die reine Umsatz- als auch die reine Ertragswertmethode für die Bewertung einer Freiberuflerpraxis verworfen und erachtet "das modifizierte Ertragswertverfahren für die Bewertung freiberuflicher Praxen im Zugewinnausgleich" als "generell vorzugswürdig".[282]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Investitionsentscheidungen

Rz. 317 Während das Steuerrecht bei Betriebsausgaben nur danach fragt, ob die Ausgabe zu einer Anschaffung geführt hat, die dem Betrieb dient oder im Betrieb Verwendung findet, werden im Unterhaltsrecht verschiedene Ansichten vertreten. Teilweise wird für eine grds. Anerkennung der unternehmerischen Investitionsentscheidung plädiert.[759] Allerdings kann dies nicht unbeschrä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Reales Einkommen

Rz. 267 Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit sind sämtliche erzielten Einkünfte des Verpflichteten zu berücksichtigen, auch solche, die nicht eheprägend waren, oder solche, die auf überobligatorischer Erwerbstätigkeit beruhen.[651] Bei überobligatorischer Erwerbstätigkeit erfolgt allerdings entsprechend § 1577 Abs. 2 Satz 2 BGB eine Abwägung nach Treu und Glauben unter Bil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Konkurrenz gegenüber dem Güterrecht

Rz. 160 Das Verhältnis der Ehegatteninnengesellschaft zu den Regelungen des Güterstandes ist umstritten. Der BGH leitet seine Ausführungen mit der Fragestellung ein, wie ein gerechter Vermögensausgleich bei Eheauflösung stattfinden könne, wenn das Güterrecht keine befriedigende Lösung gewähre.[395] Dies spricht klar für eine Nachrangigkeit ggü. dem Güterrecht. Allerdings sind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Leistungsfähigkeit

Rz. 265 Der Unterhaltspflichtige ist grds. unterhaltspflichtig, sofern beim Berechtigten die entsprechende Bedürftigkeit festgestellt wurde. Er kann allerdings nach § 1581 BGB einwenden, dass er nicht leistungsfähig sei. Die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten beschränkt daher den Unterhalt nach oben. Rz. 266 Nach § 1581 BGB sind bei der Frage, ob der Verpflichtete leistung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Höchstdauer der Unterhaltspflicht

Rz. 491 Der Unterhaltsverzicht kann so ausgestaltet sein, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte zunächst für eine Übergangsphase Unterhalt erhält, der Unterhaltsanspruch aber mit einer festen Frist versehen ist, nach deren Ablauf der Unterhaltsanspruch erlischt. Ggf. kann für den Unterhalt wegen Kindesbetreuung eine Ausnahme gemacht werden. Rz. 492 Muster in Ihr Textverarbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 5. Arztpraxis

Rz. 125 Die früheren Richtlinien der Ärztekammern wurden im Jahr 2008 überarbeitet und als bloße "Hinweise" zur Bewertung von Arztpraxen veröffentlicht, um die fehlende rechtliche Verbindlichkeit auszudrücken.[297] Danach setzt sich der Praxiswert aus dem Substanzwert und dem ideellen Wert zusammen. Bei der Berechnung des ideellen Wertes wurde die reine Umsatzmethode aufgege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / IV. Vereinbarungen zum Unterhaltsrecht

Rz. 480 Um eine zutreffende Unterhaltsvereinbarung gestalten zu können, ist es angesichts der bereits geschilderten Rspr. zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen sehr wichtig, zunächst die relevanten Daten der Beteiligten, aber auch ihre Vorstellung über die zukünftige Lebensplanung zu erfassen und zu hinterfragen. Neben den allgemein in jede Vereinbarung bzw. Urkunde aufzuneh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Stichtagsbezogenheit

Rz. 70 Für die Unternehmensbewertung bedeutet das Stichtagsprinzip, dass die Bewertung immer zum maßgeblichen Stichtag für das Anfangs- bzw. Endvermögen zu erfolgen hat, und zwar so, als wäre die Zeit danach nicht bekannt, d.h. es dürfen nur die zum Stichtag vorhandenen Erkenntnisse mit in die Bewertung einfließen.[122] Der BGH hat die sog. "Wurzeltheorie"[123] entwickelt: D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Vertragsvorlauf

Rz. 410 Ratsam ist es, beide Vertragsteile rechtzeitig in die Vertragsgestaltung einzubinden und mit ihnen eine Vorbesprechung über den beabsichtigten Inhalt des Ehevertrages und seine Konsequenzen zu führen. Aus dieser Vorbesprechung muss ein Vertragsentwurf resultieren, den die Vertragsteile rechtzeitig vor Beurkundung erhalten müssen.[957] Eine eigene anwaltliche Beratung ...mehr