Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / ee) Allgemeine Voraussetzungen des § 1570 BGB

Rz. 194 Ein Anspruch auf Kindesbetreuungsunterhalt nach § 1570 BGB setzt voraus, dass es sich um ein gemeinschaftliches [482] Kind handelt, für das der unterhaltsberechtigte Ehegatte die Betreuungsbefugnis hat.[483] Der Kindesbetreuungsanspruch nach § 1570 Abs. 1 BGB kennt keinen Einsatzzeitpunkt, ist also nicht abhängig von der Scheidung.[484] Dieser Anspruch kann auch erst n...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Betriebsvermögensvergleich

Rz. 284 Für diejenigen Steuerpflichtigen, die nach Handelsrecht (§§ 242 ff. HGB) oder Steuerrecht (§ 141 AO) verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßige Abschlüsse zu machen, wird der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG ermittelt. In gleicher Weise kann der Gewinn ermittelt werden, wenn freiwillig solche Bücher geführt und Abschlüs...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Persönliche Anwesenheit

Rz. 412 Damit eine unterlegene Verhandlungsposition schon von der formalen Seite her nicht gegeben ist, sollte von der nach § 167 Abs. 2 BGB möglichen Gestaltung eines Vertragsabschlusses aufgrund formloser Vollmacht durch den anderen Vertragsteil kein Gebrauch mehr gemacht, sondern grds. auf der persönlichen Anwesenheit beider Vertragsteile bestanden werden.[963]mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / dd) Unternehmerlohn

Rz. 82 Bei der Ermittlung des Unternehmenswertes ist ein kalkulatorischer Unternehmerlohn abzuziehen,[166] da die unternehmerische Tätigkeit des Veräußerers sich nicht oder jedenfalls nicht ohne gesondertes Entgelt fortsetzt. Dieser ist bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften noch nicht in den Ergebnisrechnungen enthalten, so dass hier eine Korrektur erfolgen muss.[...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Allgemeine Auffangklausel zur Vermeidung ehebedingter Nachteile

Rz. 419 Auch wenn sich der BGH ausdrücklich dagegen gewandt hat, bei zu weitgehenden Klauseln eine geltungserhaltende Reduktion durchzuführen,[975] so kann doch überlegt werden, bei einem Ehevertrag, der sich in seinen Detailregelungen darum bemüht, etwaige ehebedingte Nachteile auszugleichen, eine allgemeine Verpflichtung aufzunehmen, nachweislich entstandene ehebedingte Na...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Verpflichtung

Rz. 339 Eine Pflicht der Ehegatten, einer Zusammenveranlagung zuzustimmen, ergibt sich aus der Verpflichtung jedes Ehegatten aus § 1353 Abs. 1 BGB, die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies ohne Verletzung eigener Interessen möglich ist. Diese Verpflichtung, die aus dem Wesen der Ehe abzuleiten ist, bleibt auch nach einer Scheidung...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Folgerungen für die Beurkundungspraxis

Rz. 408 Nach der Rspr. des BGH ist eine befürchtete Entwertung der Ehevertragsfreiheit ausgeblieben. Eheverträge bleiben weiterhin möglich, grds. sinnvoll und mitunter sogar notwendig. Was bereits abgeschlossene Eheverträge anbelangt, so muss nach den Kriterien des BGH eine Sittenwidrigkeit nur in einigen Fällen insb. der Imparität befürchtet werden. Der BGH hat mit seinen v...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Gewinnermittlung bei Personengesellschaften

Rz. 287 Für die Personengesellschaften sei die Besonderheit erwähnt, dass diese zwar hinsichtlich der USt oder der Gewerbesteuer selbst Steuersubjekt sind, nicht jedoch im Hinblick auf die Einkommensteuer. Diesbezüglich sind vielmehr die Gesellschafter selbst steuerpflichtig, § 1 EStG. Die Einkünfte der Personengesellschaft werden aber einheitlich und gesondert festgestellt ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / ff) Latente Ertragsteuer

Rz. 84 Bei der Unternehmensbewertung wird der Vermögenswert um die latente Ertragsteuer als Kosten der fiktiven Veräußerung bereinigt. In einem Urteil, dessen Bedeutung für die Familienrechtspraxis erst nach und nach erkannt wurde, hat der BGH zum einen den Anwendungsbereich für den Abzug der latenten Ertragsteuer erheblich dahingehend ausgedehnt, dass auch bei der Bewertung...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Substanzwertmethode

Rz. 92 Neben der Ertragswertmethode hat in der Rspr. noch die Substanzwertmethode eine gewisse Rolle gespielt, die jedoch auf dem Rückzug begriffen ist und im Wesentlichen nur noch zur Anwendung gelangt, wenn die Ertragswertmethode ungeeignet ist, etwa weil für das Unternehmen kein Markt besteht oder das Unternehmen derart inhabergeprägt ist, dass mit der Ertragswertmethode ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. "Güterstandsschaukel"

Rz. 437 Die Gütertrennung kann schließlich i.R.d. sog. "Güterstandsschaukel" vereinbart werden, um Die Güterstandsschaukel hat in d...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Aufhebung der Gütertrennung mit Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft

Rz. 433 Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ist mittlerweile verbreiteter und im Lichte des § 5 ErbStG auch zumeist erbschaftsteuerlich günstiger als die Gütertrennung. Viele Ehegatten haben jedoch zu Beginn ihrer Ehe Gütertrennungsverträge geschlossen, die heute nicht mehr sinnvoll sind, aber auch zwischenzeitlich nie mehr überprüft wurden. Anlass für eine Beratung bieten...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Ausgleich des Zugewinns im Todesfall

Rz. 12 Im Todesfall erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel. Damit ist der Zugewinn pauschal abgegolten, unabhängig von der Entstehung eines tatsächlichen Zugewinns. Die Erhöhung tritt also auch dann ein, wenn nur der überlebende Ehegatte Zugewinn erzielt hat.[17] Sie führt zu einer entsprechenden Reduzierung der Kinderpflichtteile. Zuwe...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Grds. Dispositionsfreiheit der Ehegatten und ihre Grenzen

Rz. 377 Nach einem Grundsatzurteil des BGH vom 11.2.2004 [880] unterliegen die gesetzlichen Regelungen über den nachehelichen Unterhalt, den Zugewinn und den Versorgungsausgleich grds. der vertraglichen Dispositionsfreiheit. Der BGH betont, es gelte grds. die Ehevertragsfreiheit, die ihre Grenze erst dort finde, wo die Vereinbarung den Schutzzweck der gesetzlichen Regelung un...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Vorbehalt zwischenzeitlichen Zugewinnausgleichs

Rz. 449 Ist dagegen gezielt geplant, in Zugewinngemeinschaft zu leben, um zwischenzeitlich den Zugewinn durch Güterstandswechsel bei fortbestehender Ehe unter Lebenden schenkungsteuerfrei ausgleichen zu können, so muss die Formulierung so erweitert werden, dass auch der Zugewinnausgleich für diesen Fall des Güterstandswechsels durch Ehevertrag erhalten bleibt. Gleiches gilt,...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) IDW-Standard S 1

Rz. 85 Ließ sich schon bei der Schilderung des Ertragswertverfahrens zeigen, dass über die Bewertungsgrundsätze ganz unterschiedliche Meinungen sowohl hinsichtlich der anzuwendenden Methode als auch innerhalb einer Methode hinsichtlich der durchzuführenden Bewertungsschritte bestehen, so ist es umso wichtiger, dass sich allgemeine Standards für die Unternehmensbewertung entw...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Begriff des unternehmerischen Vermögens

Rz. 456 Zunächst besteht die Schwierigkeit für den Vertragsgestalter bereits bei der Bezeichnung des vom Zugewinn ausgenommenen Vermögens. Der konkrete Gewerbebetrieb oder die konkrete Praxis sollte im Vertrag benannt werden. Dies reicht jedoch nicht aus. Denn jedenfalls an folgende Entwicklungen im "Unternehmensleben" muss gedacht werden:mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Eheliche Lebensverhältnisse

Rz. 231 Entscheidend sind die Lebensverhältnisse, welche für die Ehe prägend waren. Aufgrund der Rspr. des BGH und der gesetzlichen Änderungen durch die Unterhaltsrechtsreform, insb. des § 1578b BGB und der gesteigerten Erwerbsobliegenheiten in § 1574 BGB ist mit dem Unterhaltsanspruch heute keine Lebensstandsgarantie mehr verbunden. Konkret zu ermitteln ist die Einkommens- ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Krankheitsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, Versorgungsausgleich

Rz. 391 Gemeinsam auf der zweiten Stufe der Disponibilitätsrangfolge werden der Krankheitsunterhalt, der Unterhalt wegen Alters und der Versorgungsausgleich eingestuft. Diese Tatbestände gehören noch mit zum Kernbereich. Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann schon für sich genommen nach § 138 Abs. 1 BGB unwirksam sein, wenn er dazu führt, dass ein Ehegatte kompensati...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Zugewinnausgleich als spezifischer Bewertungszweck

Rz. 103 Folgende Besonderheiten sind bei der Bewertung von Unternehmen i.R.d. Zugewinnausgleichs zu nennen:mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Ausgleichs- und Auseinandersetzungswert

Rz. 112 Zu diesen Fragen der Abstimmung der Bewertung auf die Rechtsgebiete des Familien- oder Erbrechts ist im Jahre 2016 der Standard IDW S 13[250] erlassen worden, der sich mit der Unternehmensbewertung im Familien- und Erbrecht befasst. Der Standard IDW S 13 hängt an die Unternehmensbewertung einen zweiten Schritt an, um einen Ausgleichs- oder Auseinandersetzungswert zu ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Manipulationsgefahren

Rz. 459 Die Herausnahme des Unternehmens aus dem Zugewinn führt zu zwei Vermögensmassen als Rechnungsgrundlage für den Zugewinn. Allerdings erlaubt das Steuerrecht die Überführung von Vermögensgütern von der einen Vermögensmasse ("Privatvermögen") in die andere Vermögensmasse ("Betriebsvermögen") in weitem Umfang. Dies kann etwa durch die Bildung von gewillkürtem Betriebsver...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Vermögen

Rz. 261 Das Vermögen des Unterhaltsberechtigten kann seine Bedürftigkeit mindern. Hierbei ist zwischen dem Vermögensstamm und den Vermögenserträgen zu differenzieren. Der Bedürftige muss grds. nach § 1577 Abs. 1 BGB auch sein Vermögen verwerten. Er muss jedoch seinen Vermögensstamm nach § 1577 Abs. 3 BGB nicht verwerten, sofern die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berü...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Imparität

Rz. 397 Eine Benachteiligung als solche wird noch von der Vertragsfreiheit der Parteien gedeckt.[928] Der BGH überprüft jedoch auf der Grundlage der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Vertragsfreiheit, ob Imparität zu der Benachteiligung geführt hat; diese subjektiven Aspekte erlangen zunehmend Bedeutung und entscheiden verstärkt, ob der Ehevertrag Bestand hat oder nicht.[...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Ausübungskontrolle (§ 242 BGB)

Rz. 404 An die Wirksamkeitskontrolle schließt sich die Ausübungskontrolle an, die der BGH auf § 242 BGB stützt. In der Praxis hat die Ausübungskontrolle zunehmend an Bedeutung gewonnen.[947] I.R.d. Ausübungskontrolle ist zu prüfen, ob sich nunmehr, d.h. im Zeitpunkt des Scheiterns der Ehe, der Ausschluss der Scheidungsfolgen als eine evident einseitige, unzumutbare Lastenver...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / f) Folgeprobleme bei der Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 168 Noch offen ist, wie der BGH die Drittwirkung der Vermögenstransfers i.R. einer solchen Ehegatteninnengesellschaft bewertet. Fraglich ist in diesem Zusammenhang insb., ob Gesellschafterbeiträge ebenso wie ehebedingte Zuwendungen etwa im Erbrecht als unentgeltlich angesehen werden können. Dies ist angesichts des von der Rspr. auf § 709 Abs. 3 Satz 3 BGB n.F. (§ 722 BGB...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Beginn der Erwerbsobliegenheit

Rz. 186 Nach einhelliger Auffassung in Rspr. und Lehre ist das bisherige Altersphasenmodell so nicht mehr praktizierbar und wird durch eine umfassende Einzelfallprüfung ersetzt.[462] Dies gibt für die gerichtliche und auch die notarielle Praxis einen wesentlichen Vorteil vorhersehbarer Erwerbsobliegenheit auf. Rz. 187 Auch nach der Regelung des § 1570 BGB besteht jedoch keine...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / II. Sicht des Unternehmensübergebers

Rz. 503 Der Übergeber eines Unternehmens kann sich ein Rückübertragungsrecht vorbehalten, wenn der Übernehmer den Gesellschaftsanteil nicht aus dem Zugewinn ausklammert. Hierfür kommt nachfolgendes Formulierungsbeispiel in Betracht. Rz. 504 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.23: Rückerwerbsrecht nach Übertragung von Gesellschaftsanteilen Rückerwerbsre...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Verpflichtungen

Rz. 277 Nach § 1581 BGB sind die Verbindlichkeiten des Unterhaltsverpflichteten für die Frage der Leistungsfähigkeit zu beachten. Dafür ist eine umfassende Abwägung der Interessen von Unterhaltsverpflichtetem, -berechtigtem und Drittgläubiger erforderlich.[675] Der Unterhalt darf gem. § 1581 BGB nicht dazu führen, dass dem Unterhaltsberechtigten ein höherer Betrag zum Leben ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / dd) Einvernehmliches Betreuungskonzept

Rz. 191 Ein von den Ehegatten vor der Scheidung gemeinsam vereinbartes Betreuungskonzept ist auch i.R.d. Billigkeitsabwägung zu berücksichtigen.[471] Maßgeblich ist die tatsächliche und dauerhafte Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse (vgl. § 1570 Abs. 1 Satz 3 BGB).[472] Allerdings kann i.R.d. dreijährigen Basisunterhalts auch eine bisher schon praktizierte Fremdbetre...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Nicht betriebsnotwendiges Vermögen

Rz. 79 Allgemein wird angenommen, dass zu dem Zukunftsüberschusswert der Veräußerungswert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens zu Einzelveräußerungspreisen hinzuzuzählen ist.[157] Nach der höchstrichterlichen Rspr. ist – gleich bei welcher Bewertungsmethode – nicht betriebsnotwendiges Vermögen von der Gesamtbewertung ausgenommen und mit dem Liquidationswert zu bewerten.[1...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Teilunwirksamkeit, Auffanglinie und salvatorische Klausel

Rz. 417 Bei der geschilderten Prüfungsmethodik des BGH kann eine Teilnichtigkeit nur angenommen werden, wenn zwar eine Einzelklausel nichtig ist, der Rest des Vertrages aber Bestand haben kann. In einem solchen Fall hat die salvatorische Klausel ihren Platz und kann die Nichtigkeit auf die beanstandete Klausel beschränken.[970] Wenn jedoch in der Gesamtabwägung die Summe all...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / f) Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter gem. § 1609 BGB

Rz. 280 Die Unterhaltsansprüche minderjähriger und volljährig privilegierter (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) Kinder haben absoluten Vorrang. Rz. 281 Im zweiten Rang werden alle Elternteile gleichgestellt, die wegen Kindesbetreuung unterhaltsberechtigt sind oder bei Scheidung wären, unabhängig davon, ob sie mit dem Unterhaltspflichtigen verheiratet sind oder waren, und die Ehegatte...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Inhaltliche Auswirkungen auf die Vereinbarungen zum Güterstand

Rz. 424 Nach Auffassung des BGH erweist sich der Zugewinnausgleich einer ehevertraglichen Disposition am weitesten zugänglich. Danach ist die eheliche Lebensgemeinschaft "als gleichberechtigte Partnerschaft von Mann und Frau nicht notwendig auch eine Vermögensgemeinschaft".[985] Der Zugewinn stellt nicht auf den Bedarf ab. Dazu hingegen dient der Unterhalt. Diese Einschätzun...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / (3) Dauer der Ehe

Rz. 212 Mit Wirkung zum 1.3.2013 wurde § 1578b BGB dahingehend geändert, dass die Dauer der Ehe als eigenständiges Billigkeitskriterium zu den ehebedingten Nachteilen hinzugefügt wurde. Der Gesetzgeber sieht dies nur als Klarstellung an, um zu vermeiden, dass beim Fehlen ehebedingter Nachteile der Unterhaltsanspruch begrenzt wird, ohne bei der Billigkeitsabwägung die sonstig...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Vereinbarung der Gütertrennung

Rz. 429 Ehegatten, die nach Abwägung aller zivil- und steuerrechtlichen Gesichtspunkte für ihre Ehe den Güterstand der Gütertrennung vereinbaren möchten, treffen diese Wahl meist ausdrücklich i.R. eines Ehevertrages. Dabei wird entweder der bisher entstandene Zugewinn ausgeglichen oder aber es wird auf den bisher entstandenen Zugewinn ehevertraglich verzichtet. Die notarielle...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Ausschluss des Zugewinns im Scheidungsfall

Rz. 446 Die Vorteile des Ausschlusses des Zugewinns lediglich im Scheidungsfall liegen darin, dass der Zugewinn im Erbfall erhalten bleibt, insb. also die Erbteilserhöhung um ein Viertel nach § 1371 Abs. 1 BGB eintritt. Damit bleiben die Pflichtteile der Kinder niedriger. Den Ehegatten kommt bei dieser Modifikation im Todesfall die Steuerfreistellung des § 5 ErbStG zugute, d...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / I. Reichweite des Versorgungsausgleichs

Rz. 359 Der Versorgungsausgleich will das Recht auf gleiche Teilhabe für den Bereich der Versorgungsanrechte realisieren. Er dient – wie der Zugewinnausgleich – der Teilhabe an den in der Ehe erworbenen Vermögenwerten.[854] Der ausgleichsberechtigten Person steht die Hälfte des Werts des jeweiligen in der Ehezeit erworbenen Anteils von Anrechten (Anwartschaften auf Versorgun...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / ee) Präklusion

Rz. 223 I.R.d. § 1578b BGB ist besonders zu beachten, dass die Befristung nicht erst bei Fristablauf eingewendet werden darf, sondern bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen schon beim ersten Unterhaltstitel berücksichtigt werden muss, denn sonst ist der Einwand der Befristung später nach § 323 Abs. 2 ZPO bzw. § 238 Abs. 2 FamFG präkludiert.[551] Es ist dann weder eine Abänderun...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Verfügungsbeschränkungen

Rz. 18 Von dem Grundsatz, dass jeder Ehegatte sein Vermögen allein verwaltet, macht das Gesetz zwei Ausnahmen, und zwar bei den Verfügungen über Haushaltsgegenstände ( § 1369 BGB) und bei den Gesamtvermögensgeschäften ( § 1365 BGB). Gem. § 1365 BGB kann sich ein Ehegatte nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Hat er s...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Keine zwingende Halbteilung

Rz. 383 Der Grundsatz, dass Ehegatten auch nach der Scheidung Anspruch auf gleiche Teilhabe am gemeinsam Erwirtschafteten haben,[890] schließt nach Auffassung des BGH die Möglichkeit der Ehegatten nicht aus, ehevertraglich durch einvernehmliche und angemessene Regelung etwas anderes zu vereinbaren.[891] Die vom BVerfG ausgesprochene Halbteilung beziehe sich ohnehin nur auf d...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / dd) Weitere Folgeanpassungen bei den Steuern

Rz. 310 Im Grundsatz ist der Abzug von Steuern nur dann und in dem Zeitraum zulässig, in dem diese tatsächlich gezahlt worden sind (In-Prinzip).[737] Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass sich die Steuerwirkungen über den Betrachtungszeitraum ausgleichen. Der BGH hat dies für die Korrektur von Sonderabschreibungen ausdrücklich ausgesprochen: Trotz der unterhaltsrechtlichen He...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Herausnahme des Betriebsvermögens aus dem Zugewinn

Rz. 454 Die Herausnahme des unternehmerischen Vermögens aus der Zugewinnberechnung gänzlich oder jedenfalls im Scheidungsfall wird in der familienrechtlichen Literatur empfohlen,[1018] aber auch zugleich mit Skepsis betrachtet.[1019] Der BGH hat jedoch diese Gestaltung ausdrücklich für rechtmäßig erklärt.[1020] Die für den Ehetyp der Einverdienerehe als Leitbild geschaffenen...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Bewertungsvereinbarungen

Rz. 451 In der Praxis werden oftmals auch Bewertungsvereinbarungen geschlossen. Sie sind insb. dann ratsam, wenn unternehmerisches Vermögen im Zugewinn verbleibt. In einem solchen Fall können die Ehegatten die Wertfestlegung durch Bezugnahme auf ein anerkanntes Bewertungsverfahren zuvor vereinbaren.[1015] Hinweis Empfehlenswert sind allein Verweise auf allgemein anerkannte Be...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Güterrechtlicher Ausgleich des Zugewinns

Rz. 15 Bei Ehescheidung, bei Aufhebung der Ehe nach §§ 1313 ff. BGB, bei Klage auf vorzeitigen Zugewinn nach §§ 1385 ff. BGB, bei Eingreifen der güterrechtlichen Lösung im Todesfall und bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Güterstandswechsel erfolgt der güterrechtliche Zugewinnausgleich nach §§ 1372 ff. BGB. Zugewinn bezeichnet den Betrag, um den das Endvermögen eine...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Kindesbetreuungsunterhalt

Rz. 389 Auf erster Stufe steht der Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB . Er ist schon durch das betroffene Kindesinteresse nicht frei disponibel. Allerdings ist er auch nicht zwingend und jeder Disposition entzogen. Der BGH nennt als Beispiel ein von den Ehegatten abweichend vereinbartes Betreuungsmodell.[901] Damit manifestieren sich bereits seit längerer Zeit gegebene Hinwe...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Prägendes Einkommen

Rz. 235 Bei der Berechnung des Unterhaltsbedarfs – anders bei der Leistungsfähigkeit – kommt nur Einkommen in Betracht, das die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat. Als solches ist im Grundsatz das bis zur Ehescheidung nachhaltig erzielte Einkommen anzusehen. Rz. 236 Nach der Rspr. des BGH ist Einkommen aus überobligatorischer (unzumutbarer) Tätigkeit nur in Höhe des unt...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Notwendige Regelungsbereiche im Zivilrecht

Rz. 462 Wenn eine Regelung über die Herausnahme von Vermögensteilen aus dem Zugewinn gewünscht wird, so darf sich der Vertrag nicht nur auf die Anordnung der Herausnahme der Aktiva beschränken, sondern er muss sich auch mit den Passiva und dem weiteren Schicksal des herausgenommenen Vermögens befassen. Soweit das gesamte Betriebsvermögen herausgenommen wurde, erübrigen sich ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Berechnung

Rz. 244 Steht auf diese Weise das gesamte prägende Einkommen fest, so wird dem Unterhaltsberechtigten davon ein bestimmter Anteil zugebilligt. Der BGH geht von einem "Halbteilungsgrundsatz" aus,[592] der allerdings nicht als Dogma angesehen werden sollte und daher auch mitunter durchbrochen wird. Eine solche Durchbrechung erfolgt etwa durch den Erwerbstätigenbonus: ein Absch...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Ehebedingte Nachteile

Rz. 394 Nach diesen Vorgaben muss die Grenze der privatautonomen Regelungsmöglichkeit gezogen werden. Nach der Rspr. des BGH ist eine Regelung über den Kindesbetreuungsunterhalt nicht schon bei Erreichen des Existenzminimums akzeptabel (und schon gar nicht unterhalb dieses Werts).[919] Eine Grenze ist vielmehr nach der Rspr. erst dann erreicht, wenn die Unterhaltshöhe nicht ...mehr