Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / III. Pflicht zur Vorlage eines Erbscheins aufgrund von Nr. 5 AGB-Banken

Rz. 14 Die Rechtslage ändert sich wesentlich, da die neuen AGB-Vertragsinhalt zwischen der Bank und dem Erblasser geworden sind. Die "alten" AGB wurden ersetzt, da der BGH diese für unwirksam befand.[4] Praxishinweis Vielfach gehen die Erben von Bankkunden fälschlicherweise davon aus, dass die Vorlage des Testaments oder der Sterbeurkunde zur Legitimation genügt, um über das ...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / III. Kollision der Anrechnungsbestimmungen von § 1380 und § 2315 BGB

Rz. 39 Bekanntlich hat sich der Pflichtteilsberechtigte nur dann Zuwendungen nach § 2315 BGB auf seinen Pflichtteil anrechnen zu lassen, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Zuwendung diese Anrechnung angeordnet hat. Nach § 1380 Abs. 1 S. 1 BGB gilt hingegen im Zweifel automatisch jede Zuwendung als auf den Zugewinn anrechenbar, sofern sie den Wert von Gelegenheitsgeschenken...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / VI. Verkehrssicherungspflicht an Grabmälern

Rz. 232 Grabdenkmale sind Bauwerke, so dass bereits bei deren Errichtung die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst zu beachten sind.[343] Neben dem Eigentümer des Friedhofs muss auch der Inhaber einer Grabstelle den darauf errichteten Grabstein regelmäßig daraufhin überprüfen, ob erkennbare oder versteckte Mängel seine Standsicherheit beeinträchtigen.[344] In gewissen Ab...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 3. Rechtsfolgen der Verletzung der Antragspflicht

Rz. 25 Der Kenntnis der Überschuldung steht die fahrlässige Unkenntnis gleich, § 1980 Abs. 2 S. 1 BGB. Fahrlässigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn der Erbe das Aufgebotsverfahren der Nachlassgläubiger nicht beantragt, obwohl es sich ihm aufdrängte, das Vorhandensein unbekannter Nachlassverbindlichkeiten anzunehmen. Dies ist vor allem dann gegeben, wenn sich in den Nachl...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / a) Allgemeines

Rz. 220 Grundsätzlich kann der Testamentsvollstrecker nur dann reine Verpflichtungsgeschäfte, zu deren Erfüllung über Nachlassgegenstände verfügt werden muss, eingehen, wenn diese zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses erforderlich sind. Darüber hinaus wird die Verpflichtungsbefugnis durch die Vorschriften der §§ 2207, 2209 S. 2 BGB erweitert. Rz. 221 Verbindlichkeiten...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / V. Haftung nach den §§ 1959 Abs. 1, 677 ff. BGB

Rz. 39 Für die erbrechtlichen Geschäfte vor der Ausschlagung bzw. nach erfolgreicher Anfechtung der Annahme der Erbschaft haften die Erben wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag, § 1959 Abs. 1 BGB. Insbesondere hat der ausschlagende Erbe den Nachlass nach §§ 1959 Abs. 1, 667 BGB herauszugeben. Bei Pflichtwidrigkeit haftet er auf Schadensersatz nach §§ 1959 Abs. 1, 280 ff., 677...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Proaktive Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

Rz. 48 Das Mutterschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber in § 10, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und dabei mögliche Gefahren zu analysieren und anschließend durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden, zu verringern und deren Auswirkung zu reduzieren. Diese Verpflichtung ist nicht reaktiv, sondern proaktiv. Es muss keine Aktivität oder Antrag der werdenden oder stillen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Aufhebung und Änderung einer Kindergeldfestsetzung

Rz. 60 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ändern sich die Verhältnisse, die für die Festsetzung des KiGs erheblich sind, so muss die Familienkasse die Festsetzung aufheben oder ändern, soweit das rechtlich zulässig ist (BFH 233, 41 = BStBl 2011 II, 722); zu Ausnahmen > Rz 57, 58. Zur Festsetzungsverjährung > Rz 39. Dafür kann sowohl eine Veränderung in der Person des Berechtigten al...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 3 Die Klima-Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleist...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Schutzbereich

Rn. 10 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Das in Abs. 1 geschützte Rechtsgut stimmt inhaltlich mit dem des § 331 überein (vgl. HdR-E, HGB § 331, Rn. 3; de Weerth (1993), S. 110). Die Norm ist deshalb ebenfalls Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB. Das in Abs. 2 geschützte Rechtsgut stimmt demgegenüber inhaltlich mit dem des § 332 überein (vgl. HdR-E, HGB § 332, Rn. 3); auch diese V...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ordnungswidrigkeiten

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zuwiderhandlungen gegen die in § 334 aufgezählten Tatbestände haben die Verhängung von Geldbußen zur Folge. Durch die Verwendung des Begriffs "ordnungswidrig" hat der Gesetzgeber klargestellt, dass es sich bei diesen Zuwiderhandlungen nicht um kriminelle Vergehen, sondern vielmehr um Verstöße handelt, die verhältnismäßig milder zu beurteilen s...mehr

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Steuerliche Tipps für den R... / 1.5 Eingangsrechnungen

Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG ist nur die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehbar.[1] Besteht ein Anspruch auf Erteilung einer Rechnung nach § § 14 UStG, kann der Leistungsempfänger das von ihm geschuldete Entgelt g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anträge auf Bescheidänderun... / e) Grobes Verschulden des Steuerberaters

Den Steuerberater trifft grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen, die Voraussetzung für die Gewährung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende sind, wenn er dem steuerlich unerfahrenen Steuerpflichtigen lediglich eine komprimierte Steuererklärung zur Prüfung aushändigt, ohne den für die Abgabe einer vollständigen Steuererklärung maßgebenden Sach...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice: Datenschutz und... / 2.1.1 Checkliste 1: Fragen im Vorfeld

Klare Regelungen für die Homeoffice-Arbeit helfen, die Abläufe strukturiert und IT-sicher zu gestalten. Eine sinnvolle Auflistung von Maßnahmen und Ansprechpartnern schützt Ihre Unternehmensdaten, die Daten der Partnerunternehmen und die personenbezogenen Daten, die Ihre Mitarbeitenden verarbeiten. ⇒ Gibt es klare Regelungen in Ihrem Unternehmen für das Homeoffice? Die aktuell...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollte Persönliche Sc... / 1.5 Folgen von Verstößen

Wer als Arbeitgeber oder Vorgesetzter seinen Mitarbeitern eine PSA zur Verfügung stellt, die über keinen Tragekomfort verfügt, muss damit rechnen, dass die Mitarbeiter die PSA nicht tragen. Die Folge kann eine Zunahme von Arbeitsunfällen und/oder Gesundheitsschäden sein. Kann Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden, dann muss der Arbeitgeber bzw. der Vorgesetzte dami...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3.2 Übernahme der auf dem Grundstück ruhenden sonstigen Belastungen oder die Begründung neuer Belastungen zugunsten des Verkäufers

Rz. 4g Nach §§ 433 Abs. 1 S. 2, 435 BGB ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer den verkauften Gegenstand frei von Rechtsmängeln zu verschaffen, die von Dritten gegen den Käufer geltend gemacht werden können. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht, wenn der Käufer die Grundstücksbelastung bei dem Abschluss des Kaufs kennt (§ 442 Abs. 1 BGB). Eine Ausnahme gilt allerding...mehr

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Arbeitgeberhaftung im Arbei... / 2.1 Haftung nach allgemeinem Zivilrecht für Sach- und Vermögensschäden

Der Arbeitgeber muss nach den allgemeinen privatrechtlichen Regeln für sein Verhalten (Handeln, Dulden, Unterlassen) und für Sach- und Vermögensschäden einstehen, die den Arbeitnehmern hieraus erwachsen. Stellt sich das schadensverursachende Verhalten als eine Verletzung der dem Arbeitgeber obliegenden arbeitsvertraglichen Nebenpflichten oder Fürsorgepflichten dar, so kommt e...mehr

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Schadensersatzpflicht des M... / 3 Das Problem

Verliert ein Mieter einen Schlüssel für die Zugänge zu gemeinschaftlichen Räumen (z. B. Haustür, Kellergänge, Tiefgarage, Müllhaus) oder wird ihm dieser aufgrund Fahrlässigkeit entwendet, macht sich der Mieter gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1a Anspruch... / 2.7 Nichtangabe von Vermögen (Abs. 6)

Rz. 21 Abs. 6 wurde mit dem Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht v. 15.8.2019 (BGBl. I S. 1294) eingeführt. Der Gesetzgeber hat zu der Neuregelung darauf hingewiesen, dass Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, die ihre nach § 9 Abs. 3 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB I bestehenden Pflichten, Angaben über die finanzielle Situation zu machen...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / V. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

Rz. 7 Die Haftung setzt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit voraus. Die Einschaltung eines Steuerberaters kann, muss aber nicht die grobe Fahrlässigkeit ausschließen. In der Regel ist dies aber Fall, wenn kein Anlass besteht, dessen Empfehlungen nicht zu folgen. Eine grobe Fahrlässigkeit kann nur angenommen werden, wenn sich das Beratungsergebnis als gänzlich unplausibel erwei...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.3.2 Die generellen Haftungsstufen (Fahrlässigkeitsstufen)

Vorsatz setzt das Wissen und Wollen des Schadens voraus. Vorsatz ist als Absicht und als bedingter Vorsatz denkbar. Absicht liegt dann vor, wenn der Schaden vom Arbeitnehmer angestrebt wurde, z. B. bei mutwilliger Sachbeschädigung oder Körperverletzung. Für den bedingten Vorsatz ist es ausreichend, dass der Arbeitnehmer den Eintritt des Schadens billigend in Kauf genommen ha...mehr

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B. AVB D&O / V. Freistellung im Vorfeld

Rz. 18 Durch bestimmte Eigenschadenklauseln, bei denen fiktiv darauf abgestellt wird, dass z.B. ohne die vorherige Freistellungsvereinbarung ein Haftpflichtanspruch entstünde, wird der Bereich der Haftpflichtversicherung verlassen, weil erst gar kein Haftpflichtanspruch entsteht. Insofern läge eine "reine" Eigenschadenversicherung vor. Rz. 19 Der häufige Fall ist der Haftungs...mehr

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A. Einleitung / d. Haftungsbeschränkungen und Versicherungsschutz

Rz. 49 Versicherungsschutz kann Haftungsbeschränkungen, die die jeweils betroffenen Personen aushandeln, ersetzen oder ergänzen. In der Praxis kommt die Vereinbarung von Haftungsbeschränkungen mit der GmbH durch entsprechende Klauseln im Anstellungsvertrag in Betracht. So könnte z.B. eine Verantwortlichkeit des Geschäftsführers für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen werd...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.3 Das Modell des innerbetrieblichen Schadensausgleichs

Infographic Nach nunmehr einhelliger höchstrichterlicher Auffassung greift die arbeitsrechtliche Haftungsmilderung bei jeder Art von betrieblich veranlasster Tätigkeit. Auf eine besondere Gefahrgeneigtheit der jeweiligen Tätigkeit[1] kommt es (insoweit) nicht mehr an. Die Haftungserleichterung gilt auch für Auszubildende.[2] Inhaltlich differenziert das Haftungsmodell des inn...mehr

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B. AVB D&O / II. Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und leitende Angestellte

Rz. 10 Ein wichtiger Anwendungsfall der Eigenschadenklausel ist im Bereich der leitenden Angestellten eröffnet, die in der D&O-Versicherung mitversichert werden können.[1] Nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung würden diese Mitarbeiter gegenüber der Gesellschaft als ihrer Arbeitgeberin nicht für einfache Fahrlässigkeit haften. Bei sog. mittlerer Fahrlässigkeit kommt nu...mehr

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B. Allgemeiner Teil / B3-2 Gefahrerhöhung

B3-2.1 Begriff der Gefahrerhöhung B3-2.1.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers die tatsächlich vorhandenen Umstände so verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalles oder eine Vergrößerung des Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Versicherers wahrscheinlicher wird. B3-2.1.2 Eine Gefahrer...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / VI. Verschulden

Rz. 15 Das einzelne Aufsichtsratsmitglied handelt schuldhaft, wenn ihm hinsichtlich der Pflichtverletzung Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Auch hier gilt ein typisierter objektiver Maßstab, nämlich der Sorgfaltsmaßstab eines "ordentlichen und gewissenhaften Aufsichtsratsmitglieds" den das Aufsichtsratsmitglied zu erfüllen hat, so dass es auf persönliche Defizite ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / III. Verschulden

Rz. 59 Die Haftung des Geschäftsführers setzt voraus, dass er bei der Pflichtverletzung schuldhaft gehandelt hat. Bezugspunkt für das Verschulden ist die Pflichtverletzung, darüber hinaus ist z.B. ein Schädigungsbewusstsein nicht erforderlich.[1] Daher ist es wichtig die Pflichtverletzung bzw. das Verhalten, das diese begründen soll. präzise darzulegen. An diese wird sodann ...mehr

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A. Einleitung / 5. e.V.

Rz. 60 D&O-Versicherungen erfreuen sich bei Vereinen auch im gemeinnützigen, kirchlichen Bereich einer hohen Beliebtheit.[1] Vereine können großen Betrieben, wie z.B. Sportbetrieben, Krankenhäusern, Gästehäusern, Schulen, Kindertagesstätten, Alten- oder Pflegeheimen vorstehen. Gleiches gilt z.B. auch für selbständige Stiftungen. In der Praxis ist der D&O-Versicherungsschutz ...mehr

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B. AVB D&O / 1. Überblick/Formen des Vorsatzes

Rz. 27 Die Klausel in A-7.1 AVB D&O differenziert zwischen vorsätzlicher Schadensverursachung und wissentlicher Pflichtverletzung. Es heißt, dass kein Versicherungsschutz "wegen vorsätzlicher Schadenverursachung oder durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung" besteht. Soweit es u...mehr

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B. AVB D&O / VI. Voraussetzungen der Freistellung bzw. der Eigenschadenklausel

Rz. 22 Grundsätzlich ist die konkret vereinbarte Klausel auszulegen. Bei der hiesigen Klausel in den A-3 AVB D&O geht es um die Konstellation, bei der die Gesellschaft ihrer Organperson eine Freistellung zugesagt hat, wenn diese von einem Dritten in die Haftung genommen wird. Denkbar ist beispielsweise eine haftungsbeschränkende Klausel im Anstellungsvertrag, wonach bei einf...mehr

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Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr

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B. Allgemeiner Teil / V. Speziell: Rettungsobliegenheit (B3-3.2 a AVB D&O)

Rz. 28 Die Rettungs- bzw. Schadensminderungsobliegenheit trifft sowohl die Versicherungsnehmerin als auch den Versicherten. Die gesetzlichen Regelungen in den §§ 82, 83 VVG gelten auch für Haftpflichtversicherungen.[1] Die Bedingungen vereinbaren die gesetzliche Obliegenheit zusätzlich als vertragliche Obliegenheit und konkretisieren dieselbe. So haben der Versicherte und Ve...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.5 Begrenzung der Haftungssumme

Sind die Voraussetzungen eines Haftungstatbestands erfüllt, so haftet der Arbeitnehmer auf Ersatz des angerichteten Schadens mit der auf ihn nach dem Modell des innerbetrieblichen Haftungsausgleichs entfallenden Quote. Eine summenmäßige Begrenzung ist gesetzlich nicht vorgesehen! Zuweilen wird diskutiert, ob die Haftung des Arbeitnehmers nicht auf eine bestimmte Höchstsumme be...mehr

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A. Einleitung / 4. eG

Rz. 57 Die eingetragene Genossenschaft (e.G. oder eG) ist von ihrer Struktur mit der Aktiengesellschaft bzw. dem eingetragenen Verein vergleichbar. Der Zweck einer Genossenschaft ist zumindest nicht primär darauf gerichtet, Gewinn zu erzielen. Vielmehr ist deren Zweck die Verfolgung eines Genossenschaftsgedankens für die Mitglieder. Dieser Zweck ist darauf gerichtet, den Erw...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.7.2.1 Voraussetzungen einer wirksamen Mankoabrede

Mit seinen Entscheidungen vom 17.9.1998[1] und 2.12.1999[2] hat das BAG seine Position zu der Frage, wann eine vertraglich vereinbarte sog. Mankoabrede zulässig ist, neu definiert und dies zum Teil unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung:mehr

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B. Allgemeiner Teil / I. Grundlagen vorvertragliche Anzeigeobliegenheit und Anfechtung

Rz. 1 Der Versicherer muss entscheiden können, ob und zu welcher Prämie er Risiken abdeckt bzw. welche Kapazitäten er hierfür zur Verfügung stellt bzw. in welchem Umfang er die Risiken zeichnet. Für dieses sog. Underwriting braucht der Versicherer Informationen, dies können Auskünfte oder Unterlagen sein. Beliebt und verbreitet sind Antragsfragen, die in Textform gestellt we...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 4 Haftung gegenüber Außenstehenden

Fügt der Arbeitnehmer bei Verrichtung seiner Arbeit einem außenstehenden (betriebsfremden) Dritten einen Schaden zu, so haftet er diesem auf Ersatz des Schadens nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften über die unerlaubte Handlung gemäß §§ 823 ff. BGB. Eine Haftungsbeschränkung wie sie mit dem Modell des innerbetrieblichen Schaden...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.1 Das allgemeine zivilrechtliche Haftungssystem

Der Arbeitnehmer muss nach den allgemeinen privatrechtlichen Regeln für sein Verhalten (Handeln, Dulden, Unterlassen) und für Schäden einstehen, die dem Arbeitgeber hieraus erwachsen. Stellt sich das schadensverursachende Verhalten als eine Verletzung der dem Arbeitnehmer obliegenden arbeitsvertraglichen Pflichten dar, so kommt eine Haftung auf Schadensersatz nach § 280 Abs. ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / II. Fälle der nicht erkannten Verletzung der steuerlichen Pflichten

Rz. 2 Raum für Versicherungsschutz für die Haftung aus § 69 AO besteht dort, wo die Steuern ohne Wissen des Geschäftsleiters nicht abgeführt werden, z.B. weil der Steuertatbestand nicht erkannt wird. Rz. 3 Beispiel: "Der steuerpflichtige Kauf von Unternehmensteilen" Eine GmbH bearbeitet Metallteile mit CNC-Maschinen. Sie ist im Bereich der Herstellung einbaufertiger Präzision...mehr

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B. Allgemeiner Teil / B4-3 Vollmacht des Versicherungsvertreters

B4-3.1 Erklärungen des Versicherungsnehmers Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages; ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung; Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während...mehr

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B. Allgemeiner Teil / I. Überblick und Adressat der Obliegenheiten

Rz. 1 In B3-3 AVB D&O werden dem Versicherungsnehmer umfangreiche Obliegenheiten auferlegt. Die AVB D&O nehmen hierbei die "übliche" Unterscheidung zwischen Obliegenheiten vor, die "vor" und solchen die "bei" oder "nach" dem Versicherungsfall zu erfüllen sind. So sind vor Eintritt des Versicherungsfalls gefahrdrohende Umstände zu beseitigen (siehe dazu unten bei II). Nach od...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / III. Fälle der erkannten oder grob fahrlässig nicht erkannten Verletzung der steuerlichen Pflichten

Rz. 5 Diese Fälle sind in der Praxis weitaus häufiger. Bei der nicht erkannten Verletzung von steuerlichen Vorschriften wird es meist an der groben Fahrlässigkeit des Geschäftsführers fehlen. Häufig werden in der Praxis bewusst keine Steuern gezahlt, oft weil die Liquidität nicht ausreicht, um alle Forderungen vollständig zu begleichen. Aufgrund der Haftung für Steuern wäre ...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.3.3.1 Gefahrgeneigte Tätigkeit

Der Begriff der Gefahrgeneigtheit der Arbeit hat seine Rolle als generelle Voraussetzung für das Eingreifen von Haftungserleichterungen verloren. Damit ist er jedoch nicht völlig hinfällig geworden. Er behält weiterhin ein großes Gewicht bei der Schadensaufteilung im Bereich der mittleren Fahrlässigkeit. Unter einer gefahrgeneigten Tätigkeit ist eine Arbeit zu verstehen, die...mehr

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A. Einleitung / bb. Bei Vereinbarung einer D&O-Verschaffungsklausel

Rz. 41 Der sicherste Weg, dem Geschäftsführer ein Recht auf Verschaffung einer D&O-Versicherung einzuräumen, ist die Vereinbarung des Abschlusses einer D&O-Versicherung im Anstellungsvertrag mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung (sog. Verschaffungsklausel). Dann folgt aus dieser Vereinbarung ein Anspruch des Geschäftsführers. Beispiel:[1] Rz. 42 Formulierungsvorschlag D...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 2. Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung

Rz. 108 Die Organhaftung des Geschäftsführers kann in engen Grenzen beschränkt werden (siehe dazu bereits oben die Ausführungen im 1. Teil A VII 2 d.). In Betracht kommt z.B. ein Ausschluss der Organhaftung für Pflichtverletzungen, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen. Ausgenommen werden auch hier stets Verstöße gegen die Kapitalerhaltung, die nicht ausgeschlossen we...mehr

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B. AVB D&O / IV. Übergang von Rückgriffansprüchen gegen die Versicherungsnehmerin?

Rz. 32 Da die Gesellschaft selbst nicht zu den versicherten Personen gehört, könnten – nach Regulierung des Schadens bei einem Dritten - Rückgriffansprüche des Organs oder Ansprüche des Dritten gegen die GmbH, die ggf. neben dem Organ gesamtschuldnerisch haftet – gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG auf den Versicherer übergehen. Dieses Ergebnis überrascht, zumal die GmbH, die die P...mehr

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B. AVB D&O / 3. Auswirkungen von Verhalten und Kenntnissen der Versicherungsnehmerin bzw. anderer Versicherter

Rz. 10 Auf der Grundlage eines jeweils zu Gunsten des betroffenen Versicherten einzeln bestehenden Versicherungsvertrags ist zu beurteilen, wie sich Verhaltensweisen und die Kenntnis bzw. das Wissen anderer Versicherter bzw. der Versicherungsnehmerin auf den Direktanspruch bzw. den Bestand des Versicherungsschutzes auswirken. Rz. 11 Die Parteien wollten bei der D&O-Versicheru...mehr

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B. AVB D&O / VI. Verzicht auf Ersatzansprüche

Rz. 44 A-8.3 AVB D&O sieht vor, dass dann, wenn eine versicherte Person auf einen Ersatzanspruch gegen einen Dritten oder auf ein zu dessen Sicherung dienendes Recht verzichtet, der Versicherer dem Versicherten gegenüber nur insoweit verpflichtet bleibt, als dieser Person nachweist, dass die Verfolgung des Anspruchs ergebnislos geblieben wäre. Dies kann indes nur insoweit ge...mehr

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B. AVB D&O / 3. Zweite Fallgruppe: Unterlassener oder der unzureichende Abschluss und Fortführung des Versicherungsschutzes

Rz. 121 Vergisst der Geschäftsführer den Abschluss einer gebotenen Versicherung bzw. einer gebotenen Gefahr oder versäumt er nach Beendigung eines Versicherungsvertrags Anschlussdeckung zu vereinbaren, läge eine Pflichtverletzung nach der zweiten Fallgruppe vor, wo dem Versicherten zum Vorwurf gemacht wird, er habe den ausreichenden Abschluss oder die Fortführung des Versich...mehr