Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

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§ 21 Allgemeine rechtliche Aspekte von Rotlichtverstößen

Rz. 1 Zuerst muss auf Tatbestandsseite abgeklärt werden, ob es sich überhaupt um einen Rotlichtverstoß handelt. Sodann ist auf Rechtsfolgenseite zu erörtern, ob der Verstoß aufgrund einer besonderen Gefährlichkeit nach den Nummern 132.3–132.3.2 BKatV strenger zu ahnden ist. Die verschärfende Gefährdung oder Sachbeschädigung muss hierbei jeweils gerade vom Schutzzweck der Amp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.2.4 Verschulden

Rz. 103 Das Gesetz fordert Vorsatz, mindestens aber grobe Fahrlässigkeit als Verschuldensform. Dies bezieht sich auf das Verhalten des Arbeitslosen. Es kommt auf vorhersehbare Arbeitslosigkeit und erkennbar fehlende Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz an. Vorsatz liegt vor, wenn der Arbeitnehmer bei der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses die Arbeitslosigkeit bewuss...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.2.2 Kausalität bei Kündigung durch den Arbeitnehmer/Auflösungsvereinbarung

Rz. 84 Der Arbeitnehmer führt mit einer Lösung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitslosigkeit in der Regel – wenn nicht vorsätzlich – so doch grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz hat. Erforderlich ist zwar nicht unbedingt die feste Zusicherung eines Anschlussarbeitsplatzes, jedoch ist von grober Fahrlässigkeit au...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.3 Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen

Rz. 436 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 definiert den Tatbestand für eine Sperrzeit wegen unzureichender Eigenbemühungen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten konkreten und zumutbaren Eigenbemühungen nicht nachweist. Die Regelung bezieht sich auf § 138 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 Satz 2. Dort werden die Anfo...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.1 Das Instrument der Sperrzeit im System der Arbeitslosenversicherung

Rz. 38 Die Sperrzeit grenzt das durch die Arbeitslosenversicherung versicherte Risiko ab. Damit ergänzt die Vorschrift insbesondere § 138, worin Anforderungen an die Arbeitslosigkeit definiert werden und Ansprüche an die Möglichkeit der Beendigung des Versicherungsfalles gestellt werden, weil der Arbeitslose grundsätzlich vermittelbar sein muss, also für eine sozialversicher...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.7.3 Meldeversäumnis

Rz. 508 Ein Meldeversäumnis kann unter verschiedenen Aspekten vorliegen. Die Meldepflicht ist eine persönliche Obliegenheit, d. h. der Arbeitsuchende bzw. Arbeitslose kann sich nicht vertreten lassen, sondern muss den Meldetermin persönlich wahrnehmen. Tut er das nicht, liegt ein Meldeversäumnis i. S. v. Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 i. V. m. § 309 vor. Auch mit einer telefonischen Me...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.1 Überblick

Rz. 374 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 listet 3 Möglichkeiten auf, durch die der Tatbestand der Ablehnung eines Arbeitsangebotes verwirklicht werden kann, nämlich durch Ablehnung des Arbeitsangebotes selbst, durch Vereitelung des Zustandekommens des Arbeitsverhältnisses, wofür das Gesetz den Fall der Verhinderung eines Vorstellungsgespräches explizit aufführt, und den Nichtantritt eine...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.4.2 Verhinderung ohne Vorstellungsgespräch

Rz. 402 Unvollständige Bewerbungsunterlagen werden im Regelfall nicht dafür ausreichen, eine sperrzeitrelevante konkludente Arbeitsablehnung festzustellen. Fehlende Beratungsunterlagen können nachgereicht werden. Rz. 403 Die Anbahnung einer Beschäftigung wird auch dadurch verhindert, dass sich der Arbeitslose nicht rechtzeitig um ein Vorstellungsgespräch bemüht. Davon dürfte ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 62 Satz 1 EStG

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nicht zum stpfl > Arbeitslohn gehören Beiträge für die Zukunftssicherung, wenn sie der ArbG leistet, verpflichtet ist. Diese Verpflichtung beruht in den mei...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.3 Feststellungslast (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 109 Die Feststellungslast über das Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit (Auflösungssachverhalt, Ablehnungssachverhalt, Abbruchsachverhalt, unzureichende Eigenbemühungen, Meldeversäumnisse) hat grundsätzlich die Agentur für Arbeit zu tragen. Eine Umkehr der Beweislast kommt nur in Betracht, wenn die Nichterweislichkeit einer Tatsache in der Sphär...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 15.1 Anspruch des Mieters auf Schadensersatz

Der Mieter kann Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung sowie aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB und § 826 BGB verlangen. Praxis-Beispiel Erstattungsfähige Kosten Ersatz aller mit dem Umzug in Zusammenhang stehenden Kosten[1] Ersatz von Makler- und Prozesskosten Aufwendungen des Mieters für Detektivkosten zur Überprüfung, ob der wegen Eigenbedarfs kündigende Verm...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.2 Betroffener Personenkreis

Rz. 5 § 60 verpflichtet Antragsteller auf Sozialleistungen, Leistungsbezieher und Erstattungspflichtige zur Mitwirkung. Mitwirkungspflichtig ist der Leistungsberechtigte auch dann, wenn er nicht Leistungsempfänger ist (BSG, Urteil v. 18.9.1991, 10 RKg 5/91). Als Bezieher von Leistungen werden auch diejenigen Personen betrachtet, denen eine Sozialleistung nicht auf Antrag, so...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 4 Subjektiver Tatbestand

Rz. 20 Die Tatbestandsalternativen des § 383b AO können nach dem Wortlaut des § 383b Abs. 1 AO nur vorsätzlich oder leichtfertig begangen werden.[1] Einfache Fahrlässigkeit ist demgemäß nicht ausreichend. Rz. 21 Vorsatz erfordert die Kenntnis aller objektiven Tatbestandsmerkmale, also insbesondere auch der Fehlerhaftigkeit der übermittelten Daten (vgl. Rz. 8 f. und 12 ff.). F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3 Begründetheit

Rz. 16 Ist die Wiederaufnahme zulässig, ist zu prüfen, ob ein Wiederaufnahmegrund i. S. d. §§ 579, 580 ZPO tatsächlich vorliegt. Die Aufzählung der Wiederaufnahmegründe ist wegen der außerordentlichen Natur dieses Rechtsbehelfs abschließend. Die Wiederaufnahmegründe können auch nicht im Wege der Analogie auf vergleichbare schwerwiegende Fehler bei der Rechtsfindung ausgedehn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5 Subjektiver Tatbestand

Rz. 22 Der subjektive Tatbestand des § 382 AO erfordert vorsätzliches[1] oder fahrlässiges[2] Handeln. Eine vorsätzlich begangene Tat[3] setzt somit voraus, dass der Täter die zollrechtlichen Pflichten nach Inhalt und Gegenstand kennt und ihnen bewusst zuwiderhandelt, oder er das Bestehen einer Vorschrift zwar nicht kennt, aber für möglich hält und bei seinem Handeln billigen...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4.2.5 Einzelne Schritte der Inhaltskontrolle

Ob eine AGB-Klausel inhaltlich wirksam ist oder nicht, wird anhand der folgenden drei Schritte überprüft: 1. Schritt: Verstößt die Klausel gegen zwingendes Recht? Zunächst ist zu prüfen, ob die Bestimmung gegen zwingendes Recht verstößt; denn wo bereits individualvertragliche abweichende Regelungen unzulässig sind, muss dies erst recht für AGB gelten. Zwingendes Recht, das ein...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 5.1 Derzeitige Gesetzeslage

Sind AGB ganz oder teilweise nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden, oder zwar Vertragsgegenstand geworden, aber wegen eines Verstoßes gegen die §§ 307 ff. BGB unwirksam, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen davon unberührt, § 306 BGB. An die Stelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung. Gibt es keine passenden gese...mehr

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Warum sollten vor der Einfü... / 1.5 Folgen von Verstößen

Wer als Arbeitgeber oder Vorgesetzter seinen Mitarbeitern eine PSA zur Verfügung stellt, die über keinen Tragekomfort verfügt, muss damit rechnen, dass die Mitarbeiter die PSA nicht tragen. Die Folge kann eine Zunahme von Arbeitsunfällen und/oder Gesundheitsschäden sein. Kann Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden, dann muss der Arbeitgeber bzw. der Vorgesetzte dami...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.3.2.2 Abgrenzung zur einfachen Fahrlässigkeit und zu bedingtem Vorsatz

(1) 1Von wesentlicher Bedeutung für die richtige Rechtsanwendung ist die Unterscheidung zwischen einfacher Fahrlässigkeit (weder Straftat noch Ordnungswidrigkeit) und Leichtfertigkeit (Ordnungswidrigkeit) sowie zwischen Leichtfertigkeit (Ordnungswidrigkeit) und bedingtem Vorsatz (Straftat). 2Für die richtige Einordnung kommt es darauf an, neben dem objektiven Verstoß gegen S...mehr

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§ 75 Anforderungsprofil, Po... / G. Zivilrechtliche Haftung

Rz. 9 Bei Pflichtverletzungen haftet der Compliance Officer nach §§ 280 Abs. 1, 823 BGB dem Unternehmen und gegebenenfalls auch Dritten gegenüber grundsätzlich auf Schadensersatz. Im Fall einer solchen zivilrechtlichen Haftung kommt der Compliance-Beauftragte als Arbeitnehmer in den Genuss des allgemeinen arbeitsrechtlichen Haftungsprivilegs; es kommt der innerbetriebliche S...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Grundsätze der Haftungserleichterung/Mitverschulden

Rz. 894 Nach § 280 BGB haftet der Schuldner für einen Schaden, wenn er eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis verletzt und er dies zu vertreten hat. Nach der Grundregel des § 276 BGB hat der Schuldner Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. In § 249 BGB sind die Bestimmungen zu Art und Umfang des Schadensersatzes geregelt, denen zu entnehmen ist, dass der schadensersatzpflic...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Haftung des Arbeitnehmers

Rz. 934 Das BAG hat die Haftung des Arbeitnehmers bei betrieblich veranlasster Tätigkeit nach Grundsätzen zur Haftungserleichterung im Verhältnis zur vertraglichen Haftung nach dem BGB verändert. (BAG v. 5.2.2004 – 8 AZR 91/03, NZA 2004, 649; BAG v. 27.9.1994, DB 1994, 2237; Waltermann, RdA 2005, 98). Die Haftungsvoraussetzungen sind wie folgt gestaltet: Der Arbeitgeber hat ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Haftung des Arbeitgebers

Rz. 931 Sollte der Arbeitgeber seine Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Arbeitnehmers durch eine AGB ausschließen oder begrenzen wollen, ist dies nach § 309 Nr. 7a) BGB nicht möglich. Solche Klauseln sind unwirksam. Dies gilt nicht nur für die Haftung für grob fahrlässige Pflichtverletzungen, sondern auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die Unwirksa...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Haftung des Arbeitgebers

Rz. 1558 Als mögliche Schäden, die dem Arbeitnehmer bei der Ausführung seiner Arbeit entstehen können, kommen bei einer angestellten Vertriebskraft im Außendienst insb. Schäden am Privatwagen, am eigenen Körper oder wegen einer eigenen Schadensersatzverpflichtung ggü. Dritten in Betracht. Problematisch ist hier, ob der Arbeitgeber zum Ersatz der Schäden von Arbeitnehmern ver...mehr

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§ 16 Vertragstypen / e) Verjährung bei Einkommen-/Lohn-, Umsatz- und Gewerbesteuer

Rz. 1055 Die Verjährung von Ansprüchen des Finanzamtes richtet sich nach § 169 AO. Eine Änderung von Steuerbescheiden aufgrund neuer Tatsachen, die dem Finanzamt z.B. durch eine Außenprüfung erst bekannt werden, ist noch bis zu vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde, möglich. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung beträgt die Fests...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Haftung bei Beschädigung des Dienstwagens

Rz. 541 Bei der Haftung des Arbeitnehmers für Sachschäden am Dienstwagen sind die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung anzuwenden. Diese Grundsätze über die Beschränkung der Haftung des Arbeitnehmers bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten sind einseitig zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht. Sie finden auch auf Auszubildende Anwendung (vgl. BAG v. 18.4.200...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Verjährungsfristen

Rz. 989 Verjährt sind die Nachentrichtungsansprüche gem. § 25 Abs. 1 S. 1 SGB IV in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind (vgl. auch BSG v. 27.4.2010 – B 5 R 8/08 R, NZS 2011, 307). Zu beachten ist, dass die Verjährungsfrist nicht schon mit der Fälligkeit der Beitragsansprüche beginnt. Vielmehr beginnt sie erst nach dem Ablauf des Kalenderj...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 1. Arglistige Täuschung (§ 123 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)

Rz. 414 Ein Anfechtungsrecht des Arbeitgebers wegen arglistiger Täuschung kommt in Betracht, wenn der Arbeitnehmer die ausdrückliche Frage des Arbeitgebers nach dem Vorliegen eines Anschlussarbeitsplatzes wahrheitswidrig beantwortet und die Abfindungshöhe sodann auf dieser Basis bestimmt wird. Bei Vergleichserörterungen im Kündigungsschutzprozess ist der Arbeitnehmer nicht v...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / hh) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 929 Will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, ist er zunächst dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass der Arbeitnehmer eine Pflichtverletzung begangen hat, die zu einem Schaden geführt hat. Rz. 930 Darüber hinaus muss der Arbeitgeber auch beweisen, dass der Arbeitnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Dies schreibt der durch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Subjektiver Tatbestand

Rn. 14 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Subjektiv setzten die Tatbestände des § 50f Abs 1 EStG (bzw bis zum 25.11.2019 § 50f Abs 1 Nr 1 und 2 EStG) vorsätzliches oder leichtfertiges Handeln des Täters voraus. Die Norm selbst regelt nicht, wann ein derartiges Handeln vorliegt. Die Tatbestandsmerkmale "Vorsatz" und "Leichtfertigkeit" stammen aus dem Bereich der Straf- und Ordnungswi...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 37. Unpünktlichkeit/Verspätungen

Rz. 556 Häufige und verschuldete Verspätungen sind nach vorheriger Abmahnung ein Kündigungsgrund. Hinsichtlich des Verschuldensgrades sind keine erhöhten Anforderungen zu stellen, es genügt Fahrlässigkeit (BAG v. 27.2.1997 – 2 AZR 302/96, NZA 1997, 761 = NJW 1997, 2540; BAG v. 17.1.1991, DB 1991, 1226). Rz. 557 Von einem einschlägig abgemahnten Arbeitnehmer muss erwartet werd...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 8 Verjährung des Abfindungsanspruchs

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gemäß § 195 BGB 3 Jahre. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Zu beachten ist, dass tarifli...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 5.3 Sonstige Ermittlungsgründe

1Erlangt der Bedienstete einer Familienkasse oder einer anderen Dienststelle im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit Kenntnis von Tatsachen, die den Verdacht einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit begründen, so hat er, sofern der Sachverhalt nicht bereits aktenkundig ist, hierüber einen Aktenvermerk zu fertigen. 2Nr. 130 bis 133 AStBV (St) 2023 gelten b...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (4) Verjährung

Rz. 735 Mangels Regelung im ArbnErfG greifen für die Verjährung des Anspruches auf Erfindervergütung die allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen der §§ 194 ff. BGB ein (OLG Düsseldorf v. 15.3.2007, InstGE 7, 210 – Türbeschläge). Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gem. §§ 194, 195 BGB drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Vergütungsanspruch ents...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Unmöglichkeit

Rz. 611 Die Entgeltfortzahlung ohne Arbeitsleistung stellt die Ausnahme vom Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" dar. Gem. § 280 Abs. 1 BGB n.F. haftet der Schuldner wegen jeder Pflichtverletzung, soweit er nicht beweisen kann, dass er diese nicht zu vertreten hat. Nach § 276 Abs. 1 BGB hat der Schuldner grds. Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, doch kann sich ein strenger...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Rechtsstellung der Mitglieder der Einigungsstelle

Rz. 1581 Die Rechtsstellung der Mitglieder der Einigungsstelle ist gesetzlich nicht gesondert geregelt. § 78 BetrVG legt lediglich fest, dass sie bei der Ausübung ihres Amts nicht gestört oder behindert und wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden dürfen, welches auch für ihre berufliche Entwicklung gilt. Mit der Annahme ihres Amts kommt zwischen den ...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.3.2.1 Begriffsdefinition

(1) 1Nicht jede pflichtwidrige Handlung bzw. Unterlassung begründet den Vorwurf der Leichtfertigkeit. 2Leichtfertigkeit ist eine besondere Form der Fahrlässigkeit und liegt vor, wenn jemand in besonders großem Maße gegen Sorgfaltspflichten verstößt und ihm dieser Verstoß besonders vorzuwerfen ist, weil er den Erfolg leicht hätte vorhersehen oder vermeiden können. 3Zu einem a...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / D. Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung

Rz. 60 Eine Sperrzeit kann gem. § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 SGB III auch eintreten, wenn der Arbeitslose seiner Meldepflicht nach § 38 Abs. 1 SGB III nicht nachgekommen ist (Sperrzeit bei verspäteter Arbeitssuchendmeldung). Die Dauer einer solchen Sperrzeit beträgt lediglich eine Woche (§ 159 Abs. 6 SGB III). Rz. 61 Endet ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, ist der Arbeitneh...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Auswirkungen auf die Vergangenheit

Rz. 822 Vielfach beginnen Streitigkeiten über die Arbeitnehmereigenschaft damit, dass der vermeintliche oder echte Freie Mitarbeiter Feststellungsklage erhebt, dass zwischen den Parteien ab einem bestimmten Zeitpunkt ein Arbeitsverhältnis bestehe, welches nicht durch Kündigung oder Befristung beendet sei, und das beklagte Unternehmen (Hilfs-/Eventual-) Widerklage mit Rückfor...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Haftung des Arbeitgebers für Eigenschäden des Arbeitnehmers

Rz. 322 Ein Arbeitnehmer hat in entsprechender Anwendung des § 670 BGB Anspruch auf Ersatz seiner Schäden, die ihm bei Erbringung der Arbeitsleistung ohne Verschulden des Arbeitgebers entstehen. Sachschäden, mit denen nach Art und Natur des Betriebes oder der Arbeit zu rechnen ist, insb. Schäden, die notwendig oder regelmäßig entstehen, sind arbeitsadäquat und im Arbeitsverh...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / II. Schuldhafte Herbeiführung der Arbeitslosigkeit

Rz. 20 Der Arbeitnehmer muss die Arbeitslosigkeit herbeigeführt haben. Das ist nur der Fall, wenn die Kündigung bzw. seine Mitwirkung am Aufhebungsvertrag Ursache der Arbeitslosigkeit ist (LSG Baden-Württemberg v. 24.2.2017 – L 8 AL 3805/16; BSG v. 8.7.2009 – B 11 AL 17/08 R; BSG, v. 25.4.1990 – 7 RAr 84/88 und 7 RAr 106/89, SozSich 1991, 94 = NZA 1990, 791). Zwischen der Kü...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Haftungsverteilung/Mitverschulden

Rz. 906 Die Entscheidung des LAG München und vergleichbare Urteile des BAG (v. 23.1.1997, NZA 1998, 140 und v. 28.10.2010, NZA 2011, 345 = DB 2011, 711), die letztlich das augenfällige Missverhältnis zwischen Arbeitsverdienst und eingetretenem Schaden berücksichtigen, bewegen sich damit auf der vom Großen Senat des BAG (v. 27.9.1994, DB 1994, 2237 = NZA 1994, 1083) vorgezeic...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Haftung aufgrund einer Mankoabrede

Rz. 1114 Arbeitsvertragliche Mankoabreden regeln das "garantierte" Einstehen des Arbeitnehmers für einen Waren- oder Kassenfehlbestand, der in seinem Arbeits- und Kontrollbereich entstanden ist. Die Haftung soll unabhängig von einer festgestellten Pflichtverletzung und unabhängig von einem Verschulden des Arbeitnehmers begründet werden. "Verantwortlichkeit des Schuldners" na...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ff) Schädigung Dritter

Rz. 924 Verletzt der Arbeitnehmer durch eine betrieblich veranlasste Tätigkeit die in §§ 823 ff. BGB beschriebenen Rechtsgüter dritter Personen, ohne dass es sich um Personenschäden aus einem Arbeitsunfall handelt (vgl. Rdn 1601 ff.), haftet der Arbeitnehmer grds. nach den allgemeinen Vorschriften des BGB, d.h. er hat Vorsatz und jede Form von Fahrlässigkeit zu vertreten. Ko...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen

Rz. 242 Eine Ausnahme vom Grundsatz: "Kein Lohn ohne Arbeit" legt § 616 BGB fest. Der Arbeitnehmer und auch der freie Mitarbeiter verliert seinen Anspruch auf Arbeitsvergütung nicht dadurch, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person oder in seinen persönlichen Verhältnissen liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / a) Zulassungsgrund

Rz. 16 Die Zulassung einer verspäteten Klage sieht § 5 Abs. 1 KSchG nur für den Fall vor, dass der Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert war, die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben (BAG v. 22.3.2012, NZA 2012, 1320). Gleiches gilt, wenn eine Frau ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / e) Fälligkeit und Verjährung

Rz. 1539 Fällig wird der Anspruch gem. §§ 65, 87a Abs. 4 HGB am letzten Tag des Monates, in dem nach § 87c Abs. 1 HGB über den Anspruch abzurechnen ist. Rz. 1540 Für die Frage der Verjährung ist danach zu unterscheiden, ob die Vorschriften des BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung zur Anwendung kommen oder die mit dem SchuModG neu gefassten Verjährungsregelungen. Fü...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / III. Einzelheiten zum Unterlassungsanspruch gem. § 23 Abs. 3 BetrVG bei groben Verstößen des Arbeitgebers

Rz. 1419 Bei der Anwendung des § 23 Abs. 3 BetrVG sind Erkenntnisverfahren (S. 1) und Vollstreckungsverfahren (Sätze 2–5) zu unterscheiden. Im Erkenntnisverfahren wird hierbei festgestellt, ob der Arbeitgeber einen groben Verstoß gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten begangen hat. Gleichzeitig wird ihm die Auflage des Unterlassens, Beseitigens bzw. Duldens des Versto...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ff) Haftung aus Deliktsrecht

Rz. 1249 Für eigenhändige Mobbinghandlungen des Arbeitgebers oder von Arbeitnehmern besteht des Weiteren eine Haftung aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2, 831 Abs. 1 S. 1 BGB und bei Vorliegen der Voraussetzungen auch nach §§ 824, 826 BGB. In Bezug auf die Durchführung der jeweiligen Mobbingverhaltensbestandteile selbst ist Vorsatz erforderlich. Von Mobbi...mehr

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§ 19 AGG / V. Entschädigung bei Anwendung kollektivrechtlicher Vereinbarungen, § 15 Abs. 3 AGG

Rz. 97 Den Arbeitgeber trifft eine Pflicht zur Entschädigung, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig Kollektivvereinbarungen anwendet, die gegen das AGG verstoßen. Kollektivvereinbarungen sind Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne und Dienstvereinbarungen (Thüsing, Rn 552). § 15 Abs. 3 AGG bezieht sich nur auf den Ersatz eines immateriellen Schadens, es liegt ...mehr