Fachbeiträge & Kommentare zu Factoring

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte (§ 285 Nr. 3)

Rn. 300 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 3 ist im Anhang zu berichten über "Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist". Mit dieser Angabepflicht zu nicht in de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIV. Angaben zu gemäß § 254 gebildeten Bewertungseinheiten (§ 285 Nr. 23)

Rn. 701 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 23 sind „bei Anwendung des § 254 [anzugeben, d.Verf.] mit welchem Betrag jeweils Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zur Absicherung welcher Risiken in welche Arten von Bewertungseinheiten einbezogen sind sowie die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Unternehmereigenschaft beim Factoring

Rz. 124 Die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Übertragung und des Einzugs von Forderungen unterlag in der Vergangenheit mehreren Änderungen, die auch die Unternehmereigenschaft als solche betraf. Problematisch war die Frage der Unternehmereigenschaft – insbesondere im Zusammenhang mit der Beurteilung der wirtschaftlichen Tätigkeit – beim sog. echten Factoring. Echtes Fa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Forderungskauf mit Übernahme des Forderungseinzugs

Rz. 129 Wird vom Inhaber (Anschlusskunde) einer Forderung diese Forderung mit Übernahme des tatsächlichen Einzugs und ggf. auch des Ausfallrisikos an ein Factoring-Institut übertragen, liegt in der Abtretung der Forderung an den Factor keine Leistung des Anschlusskunden an den Factor vor[1], sondern es ergibt sich ausschließlich eine Leistung des Factors an den Anschlusskund...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Ausführung einer Tätigkeit

Rz. 89 Nach Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL ist jemand Steuerpflichtiger, wenn er – neben weiteren Voraussetzungen – eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Hierunter fallen: Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden, einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gleichgestellten Berufe, sowie insbesondere die N...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Einfluss des Unionsrechts auf die nationale Anwendung des Unternehmerbegriffs

Rz. 10 Das Unionsrecht hat einen immer größeren Einfluss auf die Rechtsentwicklung im Umsatzsteuerrecht in Deutschland, begründet durch den Anwendungsvorrang unionsrechtlicher vor den innerstaatlichen Normen, vgl. dazu ausführlich die Einführung in das EU-Recht. Es gibt kaum eine Entwicklung in der Rechtsauffassung bezüglich der Unternehmereigenschaft, die nicht durch die Re...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 17.3.1 Bilanz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Forderungskauf ohne Übernahme des Forderungseinzugs

Rz. 133 Wird eine Forderung ohne Übernahme des tatsächlichen Einzugs der Forderung durch den Forderungskäufer verkauft, stellt die Abtretung der Forderung einen steuerbaren, aber steuerfreien Umsatz nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG für den Forderungsverkäufer dar.[1] Mit dem Einzug der Forderung erbringt der Forderungsverkäufer keine weitere – separat zu beurteilende – Leistung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einzelfragen unternehmerischer Tätigkeiten

Rz. 116 Grundsätzlich sind die Voraussetzungen der Unternehmereigenschaft isoliert zu prüfen. In vielen Fällen ergeben sich jedoch wegen der Vielschichtigkeit unternehmerischen Handelns Überschneidungen, sodass die Unternehmereigenschaft nach dem Gesamtbild der Verhältnisse geprüft werden muss. So kann es sein, dass bei einer isolierten Betrachtung gute Argumente gegen eine ...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 5.3.1 Minimierung der Vermögensseite

Ohne Änderung der betrieblichen Realität kann der Vermögensausweis über die Darstellungsgestaltung optisch verringert werden. Dafür stehen Personengesellschaften im HGB nur noch einige wenige Wahlrechte zur Verfügung, die inzwischen im Wesentlichen vergleichbar sind mit denen von Kapitalgesellschaften gem. den §§ 264 ff. HGB und für Konzernabschlüsse. Generell ist zu untersch...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.36 Forderungen

Marx, Bilanzierung einer bestrittenen Forderung – Anmerkungen zum Urteil des FG Münster v. 6.3.2025 – 7 K 2394/20 E, G, StuB 14/2025, S. 521; Breitsameter/Amann/Schaber, Handelsrechtliche Bilanzierung von...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.109 Verbindlichkeiten

Heidecke/Borgmann, Es bleibt Fremdkapital. Es i...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.21 Bilanzpolitik im HGB-Jahresabschluss

Rinker, Zwischen Gestaltungsspielraum und Manipulation – Eine Abgrenzung von Bilanzkosmetik und Bilanzfälschung, IRZ 7-8/2025, S. 293; Bleiber, Finanzkennzahlen – Bilanzgestaltung: Eine Aufgabe für das ganze Jahr, b+b 11/2024, S. 19; Erichsen, Jahresend- und Quartalsgespräche – Bestandsaufnahme und Suche nach Verbesserungen, b+b 11/2024, S. 37; Freidank, Modelle für die Digit...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.64 Kapitalflussrechnung

Haaker, Adjustierung der Kapitalflussrechnung bei nicht aktivierbaren immateriellen Investitionen, IRZ 6/2025, S. 237; Haaker/Schaden, Erweit...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.104 Übertragung/Überführung von Einzelwirtschaftsgütern

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§ 22 Internationales Privat... / A. Einleitung

Rz. 1 Das Internationale Privatrecht (Kollisionsrecht) beantwortet die Frage, welches (staatliche) Recht in einem Fall mit Auslandsberührung anzuwenden ist. Die nachfolgend dargestellten Formularmuster für Verträge und für den Prozess beziehen sich deshalb (nur) auf die damit zusammenhängenden Fragen. Nicht behandelt werden hier:mehr

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§ 27 Kaufrecht / 1. Typische Sachverhalte

Rz. 2 Frau Schnell beabsichtigt, ihren gebrauchten BMW 325i an Herrn Alt zu verkaufen. Sie möchte den Kaufpreis möglichst in bar. Der Kaufvertrag soll vor der Übergabe unterzeichnet werden. Im vorgenannten Fall teilt Herr Alt beim Übergabetermin mit, dass er aufgrund eines günstigeren Angebots vom Kauf Abstand nehme. Frau Schnell hält am Kaufvertrag fest und fordert Herrn Alt...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / e) Andere dem Darlehen wirtschaftlich entsprechende Leistungen

Rz. 303 Das Gesetz definiert nicht, was i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO Forderungen aus Rechtshandlungen sind, die einem Darlehen eines Gesellschafters (vgl. Rdn 307 f., vgl. Leistungen durch Dritte Rdn 309 f.) wirtschaftlich entsprechen. Dazu zählen:mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / c) Muster: Forderungskaufvertrag mit Schuldbeitritt

Rz. 71 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.14: Forderungskaufvertrag mit Schuldbeitritt Ich, _________________________, bin Arbeitnehmer der Firma _________________________ – nachstehend "Firma" genannt – Mir stehen gegen o.a. Firma für den Zeitraum _________________________ Ansprüche auf Zahlung des Nettoarbeitsentgelts i.H.v. _________________________ ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerliche Behandlung verschiedener Formen des Factorings

Leitsatz (Kosmiro). Sachverhalt Bei dem finnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die umsatzsteuerliche Behandlung des Factoring und in diesem Zusammenhang um Fragen der Einheitlichkeit der Leistung. Die Klägerin, eine finnische Gesellschaft (K), beantragte bei der Finanzbehörde einen Vorbescheid über die mehrwertsteuerliche Behandlung der Gebühren, die sie ihren Kunden für Factoring in Rechnung stellt. K hatte den Vorbescheid insoweit angefochten, als die Finanzbehörde der Ansicht war, das...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 5. Abtretung des Vergütungsanspruches

Rz. 100 Abtretung Eine Abtretung des Anspruches auf Vergütung gegen die Staats- bzw. Landeskasse (Vergütungsforderungen) oder die Übertragung ihrer Einziehung an Rechtsanwälte oder Berufsausübungsgemeinschaften (§ 59a BRAO) ist nach § 49b Ab. 4 S. 1 BRAO ausdrücklich zulässig. Eine Einwilligung des Mandanten ist hierfür nicht erforderlich. Im Übrigen ist eine Abtretung oder Üb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 12 Erforderliche Grundlagen/Maßnahmen für die Beratung (Checkliste)

Unternehmen: Aktueller Handelsregisterauszug Aktueller Gesellschaftsvertrag mit allen Nachträgen/Ergänzungen Gründungsvertrag mit allen anschließend gefassten Beschlüssen Liste aller Gesellschafter Nachweise über jeweilige Einlageleistung der Gesellschafter und Vermögen der Gesellschaft Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bzw. Unternehmer und Angehörigen Gewerbeanmeld...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Zu einzelnen Bankgeschäften:

Rz. 91.alt [Autor/Stand] Wertpapiergeschäft. Der Begriff Wertpapier ist weder im KWG noch in einem anderen Gesetz[2] abschließend definiert. Nach Habersack [3] ist unter dem Wertpapier eine Urkunde zu verstehen, die ein subjektives Recht derart verbrieft, dass es nur von dem Inhaber der Urkunde ausgeübt werden kann. Unter diesen Wertpapierbegriff fallen Schecks, Wechsel, Schul...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. Einkünfte aus dem Handel – Abs. 1 Nr. 4 (ab Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft 2003 geltende Fassung)

Rz. 114.alt [Autor/Stand] Gesetzesänderung. § 8 Abs. 1 Nr. 4 wurde mit Wirkung ab den nach dem 31.12.2002 beginnenden Wirtschaftsjahren einer ausländischen Zwischengesellschaft geändert, für das Zwischeneinkünfte zu ermitteln sind, die einer Hinzurechnung gem. §§ 7 ff. unterliegen. Die Änderung betrifft die Ausnahmeregelungen in den Buchst. a und b der Nr. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 10. Einkünfte aus Finanzierungstätigkeit – Abs. 1 Nr. 7 (ausschließlich Einkünfte aus aktivem Erwerb ohne Ausnahmevorschrift)

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ammelung/Kulch, Ausländischer Kapitalmarkt im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG, IStR 2000, 642; Axer, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zu "doppelten Kohärenz" — Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Ist die pauschale Strafsteuer nach dem Foreign Account Tax Compliance Act bei der Ermittlung der n...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. 14.5.2004 — IV B 4 - S 1340 - 11/04 BStBl. I 2004, Sondernummer 1(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes— Auszug § 8 AStG betreffend)

Rz. 12 [Autor/Stand] 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0 Aktive Tätigkeit und passiver Erwerb 8.0.1 Als Einkünfte aus passivem Erwerb unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung solche Einkünfte, die nicht aus aktiven Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 AStG stammen und die einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Die Frage, welche Tätigkeiten einer ausländis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Aktive Tätigkeiten und Positivliste

Rz. 36 [Autor/Stand] Einkünfte aus passivem Erwerb. Im Sprachgebrauch werden die Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft aus passivem Erwerb häufig als schlechte oder schädliche bezeichnet, die im Gegensatz zu aktiven, werbenden, guten oder unschädlichen stehen. Verbreitet ist auch der Begriff der Zwischeneinkünfte als Ableitung aus dem der Zwischengesellschaft. Entsprech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Wertpapierhandel

Rn. 135 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wegen der heutzutage infolge der internationalen Verflechtung, unterstützt durch Computernetze, kurzfristig verändernden Zinslandschaft kann auch mit festverzinslichen Wertpapieren (wie mit Aktien) spekuliert werden (s BFH v 31.07.1990, BStBl II 1991, 66). Daher besteht für die FinVerw unter fiskalischen Aspekten die Versuchung, auf dem Umw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 11. BMF, Schr. v. 2.12.1994 — IV C 7 - S 1340 - 20/94 BStBl. I 1995, Sondernummer 1(Anwendungsschreiben zum AStG — Auszug § 8 AStG betreffend)

Rz. 11 [Autor/Stand] 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0 Aktive Tätigkeit und passiver Erwerb 8.0.1 Als Einkünfte aus passivem Erwerb unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung solche Einkünfte, die nicht aus aktiven Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7 AStG oder aus der Tätigkeit einer Landes- oder Funktionsholding im Sinne des § 8 Abs. 2 AStG stammen und d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.1 Geltende Rechtslage

Tz. 132 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Im Hinblick darauf, dass die nach überwiegendem Verständnis (inkl insbes der FinVerw) seit der Änderung des UmwStG durch das SEStEG der europäische Teilbetriebsbegriff der FRL für maßgebend erachtet wird (s Tz 101), sind seitdem nachfolgende Zuordnungsregeln maßgeblich. Der UmwSt-Erl 2025 knüpft insoweit nahtlos an den UmwSt-Erl 2011 und fü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6.alt. Einkünfte von Kreditinstituten oder Versicherungsunternehmen — Abs. 1 Nr. 3 (Einkünfte aus aktivem Erwerb mit Ausnahmen)

Rz. 86.alt [Autor/Stand] Allgemeines. Während das EStG in Unternehmenstypen denkt und innerhalb der 7 Einkunftsarten Tätigkeiten oder Rechtsverhältnisse[2] anspricht, löst sich der Katalog des § 8 Abs. 1 an sich von je...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, BB-Forum: Nachhaltigkeit ohne Wiederholungsabsicht: Bedenkliche Entwicklungen in der Rspr zum gewerblichen Grundstückshandel, BB 2005, 2101; Kempermann, Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" – Zugleich Besprechung des BFH v 01.12.2005, DStR 2006, 265; Leisner-Egensperger, Grundstückshandel im Steuerrecht zwischen privater Vermögensverwa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bohlmann, Vermeidung der Zwangsentnahme von Sonder-BV ... bei der Erbfolge, BB 1994, 189; Tismer/Ossenkopp, Veräußerung von Kommanditanteilen bei Vorliegen von Sonder-BV, FR 1992, 39; Herbst/Stegemann, Neues zur korrespondierenden Bilanzierung, Gestaltungsmöglichkeiten und Fallstricke bei Erwerb von Mitunternehmeranteilen und Gesellschafterdarlehen, DStR 2017, 2081; Riedel, Ver...mehr

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Finanzvermögen / 2 Bilanzansatz: Zurechnung von Finanzaktiva bei Factoring und vergleichbaren Fällen

Die Ansatzfrage stellt sich bei finanziellen Vermögenswerten insbesondere unter dem Aspekt der persönlichen Zurechnung. Wenn etwa eine Forderung zivilrechtlich von Unternehmen A auf Unternehmen B übertragen wird, aber bei Forderungsverkäufer A bedeutsame Risiken verbleiben, wer hat dann die Forderung zu bilanzieren? Die Regelungen von IFRS 9 stellen hier auf drei Grundfragen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IFRS für kleine und mittler... / 1 SME-IFRS

Im Juli 2009 hat der IASB ein (weitgehend) eigenständiges Regelwerk für Small and Medium-sized Entities (SME) vorgelegt und dieses in 2015 aktualisiert. Es ist auf der Webseite des IASB kostenlos abrufbar.[1] Anlass für den SME-IFRS ist die Kritik an der Komplexität der "full IFRS". Diese Kritik entzündet sich an drei Punkten: der Unübersichtlichkeit in der Darstellung der Re...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Weitere Abschlussbestandteile / 3.1 Aufbau und Funktion des Anhangs

Der Jahresabschluss (ob nach IFRS, HGB oder anderen Regeln) besteht primär aus bestimmten Rechenwerken (Bilanz, GuV, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung). Diese Rechenwerke enthalten Größen, die nach bestimmten Ansatz- und Bewertungsmethoden zustande gekommen sind, dabei in bestimmter Weise zu Posten aggregiert wurden und insgesamt die Verhältnisse (Lage usw....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanzvermögen / 8 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Unter welchen beiden Grundvoraussetzungen führt ein Forderungsverkauf zur vollständigen Ausbuchung der Forderung? A.2 Welcher bilanzielle Bewertungsmaßstab gilt nach IFRS 9 für Kundenforderungen (Debitoren) und für einfache, unterhalb der Beteiligungsschwelle liegende Anteile an anderen Gesellschaften? A.3 U erwirbt am 1.1.01 einen Zerobond, d. h. eine Anleihe ohne nom...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss / 2.2.3 Nicht über Stimmrechte gesteuerte Unternehmen (structured entities)

Ohne den Begriff der special purpose entities (SIC-12) bzw. der structured entities (IFRS 12) zu verwenden, unterscheidet IFRS 10.B16 ff. gleichwohl zwischen Unternehmen, die aufgrund ihres breiten Aktivitätsspektrums fortlaufender Entscheidungen bedürfen und deshalb in der Regel nur über Stimmrechte oder vergleichbare Rechte kontrolliert werden können, und solchen Unternehm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuell – Verfahrensübersic... / 2. Tabellarische Übersicht

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.6 Factoring

Rz. 33 Beim sog. Factoring (Ankauf von Forderungen durch einen spezialisierten Unternehmer – Factor ist meist eine Bank oder ein sog. Factoring-Institut – von einem die Forderung besitzenden Unternehmer gegen einen unter dem Nominalwert der Forderung liegenden Preis) ist zwischen dem sog. unechten Factoring und dem echten Factoring zu unterscheiden. Das echte Factoring unter...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4 Factoring

Rz. 53 Unter dem Begriff Factoring wird der regelmäßige Forderungsverkauf vor Fälligkeit durch Abtretung an einen Dritten (Factor) – hauptsächlich mit dem Ziel einer Liquiditätsverbesserung des Forderungsverkäufers (Factoring-Kunde) – verstanden. Je nach Vertragsgestaltung übernimmt der Factor neben der Finanzierungsfunktion, auch das Delkredererisiko (Übernahme des Ausfallr...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.3.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Abs. 2 B. II. 1.)

Rz. 79 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen aus Geschäften, die in der GuV als Umsatzerlöse i. S. d. § 277 Abs. 1 HGB erfasst werden. Den Lieferungen und Leistungen liegen gegenseitige Verträge zugrunde (z. B. Lieferungs-, Werks- oder Dienstverträge), die seitens des bilanzierenden Unt bereits durch Lieferung oder Leistung erfüllt wurden, deren Erfüllung durc...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Angaben über in der Bilanz nicht enthaltene Geschäfte (Nr. 3)

Rz. 16 Die Pflicht zur Angabe im Anhang von Art und Zweck sowie von Risiken, Vorteilen und finanziellen Auswirkungen der nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte (Off-balance-Transaktion) ist für große und mittelgroße KapG obligatorisch, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich und für die Beurteilung der Finanzlage erforderlich sind (Art. 17 Abs. 1 Buchst. p RL 2013/34/E...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.2.4 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen

Rz. 128 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen können die Momentaufnahme des Jahresabschlusses über die Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte hinaus zielorientiert beeinflussen.[1] Hierunter sind Maßnahmen zu verstehen, die sich auf Ansatz oder Bewertung von VG und Schulden auswirken, sofern sie von der üblichen Gestaltung abweichen, die nach Einschätzung des Abschlussprüfers de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.8 Asset Backed Securities

Rz. 67 Bei Asset Backed Securities handelt es sich um Finanzierungsmodelle, bei denen eine nach bestimmten Kriterien ausgewählte Mehrzahl von VG (z. B. ein Portfolio von Forderungen aus L&L bzw. Darlehensforderungen) an eine Zweckgesellschaft (sog. Special Purpose Entity) verkauft und sachenrechtlich übertragen wird. Diese ZweckGes. refinanziert sich durch Ausgabe von Schuld...mehr