Fachbeiträge & Kommentare zu EuGH

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 2 Beg... / 4 Geringfügig Beschäftigte (Abs. 2)

Rz. 15 § 2 Abs. 2 TzBfG stellt klar, dass – entsprechend der Richtlinie 76/207/EWG sowie der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)[1] – auch geringfügig Beschäftigte i. S. v. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer nach dem TzBfG sind. Die Vorschrift hat demgemäß allein deklaratorische Bedeutung und verdeutlicht, dass geringfügig...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 11 TzBfG regelt, dass dem Arbeitnehmer aus der Weigerung, in ein Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsverhältnis zu wechseln, keine Nachteile hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen dürfen. Stützt sich die Kündigung des Arbeitgebers allein auf eine solche Weigerung, ist sie deshalb unwirksam. Andere Kündigungsgründe bleiben möglich. § 11 TzBfG setzt § ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 3.3.2 Arbeitszeitdauer als unternehmerische Entscheidung

Rz. 17 Im Schrifttum ist streitig, ob unter § 11 Satz 2 TzBfG auch die unternehmerische Entscheidung des Arbeitgebers fällt, zukünftig auf bestimmten Arbeitsplätzen nur noch Vollzeit- oder Teilzeitkräfte einzusetzen. Nach der Rechtsprechung des 2. Senats des BAG zum Kündigungsschutzrecht liegt eine verbindliche unternehmerische Organisationsentscheidung vor, wenn der Arbeitg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Begünstigte Unternehmer

Rz. 23 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG knüpft im Wesentlichen an persönliche Voraussetzungen des Unternehmers an. Die Befreiung kann nur von Unternehmern in Anspruch genommen werden, die selbst blind sind. Begünstigt sind daher nur Einzelunternehmer (natürliche Personen). Für Körperschaften oder Personenvereinigungen kommt die Steuerbefreiung nicht in Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Religion am Arbeitsplatz / 1.4 Verbot religiöser Symbole und Kleidung am Arbeitsplatz

Art. 4 GG schützt neben der Ausübung der Religion auch das äußere Bekennen zur Religion durch das Tragen von Symbolen oder Kleidungsstücken wie z. B. einem Kopftuch. Untersagt der Arbeitgeber Arbeitnehmern das Tragen religiöser Symbole, greift er in deren Religionsfreiheit ein. Arbeitgeber können nach billigem Ermessen eine im Betrieb geltende Kleiderordnung vorschreiben und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Zusammenhang mit anderen Steuerbefreiungen, Optionsmöglichkeit, Vorsteuerabzug

Rz. 19 Liegen für die Lieferungen durch einen in § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG genannten Unternehmer auch die Voraussetzungen einer Ausfuhrlieferung[1] bzw. einer innergemeinschaftlichen Lieferung[2] vor (z. B. ein Blinder liefert eine Ware ins Drittlandsgebiet oder ins übrige Gemeinschaftsgebiet), hat die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG Vorrang.[3] Gleiches gilt ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 15 § 4 Nr. 19 UStG beruht auf Art. 371 i. V. m. Anh. X Teil B Nr. 5 MwStSystRL .[1] Danach dürfen die Mitgliedstaaten für eine – bislang noch nicht begrenzte – Übergangszeit weiterhin von der Steuer befreien: "Umsätze, die von Blinden oder Blindenwerkstätten bewirkt werden, wenn ihre Befreiung von der Steuer keine erheblichen Wettbewerbsverzerrungen verursacht". Der Begri...mehr

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Land- und Forstwirte / 9 Zuschüsse, Schadensersatz und (staatliche) Beihilfen

Land- und Forstwirte erhalten viele (meist staatliche) Zuschüsse. Geht der Land- und Forstwirt im Gegenzug eine Verpflichtung ein, kann es zu einem Leistungsaustausch kommen, wenn der Zuschussgeber einen verwertbaren Vorteil erhält. Dann ergibt sich für den Zuschuss beim Land- und Forstwirt eine Umsatzsteuer, aus der der staatliche Zuschussgeber keinen Vorsteuerabzug erhält....mehr

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Land- und Forstwirte / 2.1 Gesamtumsatz im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs von höchstens 600.000 EUR

Die genannten Durchschnittssätze des § 24 UStG [1] gelten nur für Umsätze, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs getätigt wurden. Als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gelten nach § 24 Abs. 2 UStG die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, der Wein-, Garten-, Obst- und Gemüsebau, die Baumschulen, alle Betriebe, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 5.2 Ausnahme bei Sitzverlegung in andere EU-Staaten

Rz. 362 Da die Besteuerung nach § 17 Abs. 5 S. 1 EStG nur für grenzüberschreitende Vorgänge gilt, bestehen gegen sie europarechtliche Bedenken. Aus diesem Grund enthält § 17 Abs. 5 S. 2 – 4 EStG eine Ausnahmeregelung für Vorgänge, die den Bereich der EU betreffen. Das Gesetz unterscheidet insoweit zwei Fälle. Handelt es sich bei der Körperschaft, die den Sitz verlegt, um eine...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.5 (Sonstige) Dienstleistungen im Rahmen des Land- und Forstwirtschaftsbetriebs

Auf im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erbrachte (sonstige) Dienstleistungen ist – unabhängig von ertragsteuerlichen Bestimmungen – die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG nur anwendbar, wenn[1] sie mit Hilfe der Arbeitskräfte des Betriebs – einschließlich der Arbeitskraft des Betriebsinhabers – erbracht werden und die dabei ggf. verwendeten Wirts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.4 Rechtsentwicklung

Rz. 22 § 17 EStG war bereits im EStG 1949 in einer Form enthalten, die der jetzigen Regelung in ihrer Grundform entsprach. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz v. 14.5.1965[1] neu gefasst. Neben der Konkretisierung einiger Tatbestandsmerkmale führte diese Regelung den Freibetrag ein, beseitigte das in § 17 Abs. 4 EStG der ursprünglichen Fassung enthaltene Abzugsverbot für V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 2.2 Bereederung im Inland

Rz. 24 Neben dem Ort der Geschäftsleitung muss auch die Bereederung im Inland erfolgen.[1] Die Bereederung kann vom Schiffseigentümer (Reeder, § 476 HGB) oder einem Dritten[2] aufgrund eines Bereederungsvertrags wahrgenommen werden. Sie umfasst die strategische und wirtschaftliche Verwaltung des Schiffs und erfasst notwendigerweise größtenteils Maßnahmen, die Geschäftsleitun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 67... / 2.2 Elektronische/schriftliche Antragstellung (S. 1)

Rz. 8 Der Antrag ist elektronisch zu stellen. Die elektronische Antragstellung hat nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich vorgegebene Schnittstelle im Verfahren zur Beantragung von Kindergeld zu erfolgen. Die Antragstellung ist online auf der Internetseite der Familienkasse möglich. Nach der Geburt eines Kindes versendet die Familienkasse einen persönlichen...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 22.1 Rechtlicher Hintergrund

Nach den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofes im "Simap-Urteil" vom 3.10.2000[1] und im Urteil in der Sache Landeshauptstadt Kiel/Jäger vom 9.10.2003[2] ist der Bereitschaftsdienst nach der EU-Richtlinie 2003/88/EG arbeitsschutzrechtlich als Arbeitszeit zu werten. Dieser Rechtsprechung hatte sich das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen[3] angeschlossen. Der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3 Zusammenhang mit Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG)

Rz. 48 Nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG greift der Progressionsvorbehalt schließlich auch ein, wenn eine Veranlagung von nicht im Inland ansässigen Personen auf Antrag erfolgt. Der Antrag kann auf eine Veranlagung als unbeschränkt stpfl. oder als beschr. stpfl. gerichtet sein. Die einschlägigen Anträge auf Veranlagung werden durch § 1 Abs. 3 EStG, § 1a EStG bzw. § 50 Abs. 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.6 Ausschluss des Progressionsvorbehalts bei nach DBA steuerfreien Einkünften aus EU- und EWR-Staaten

Rz. 63 Durch G. v. 19.12.2008[1] wurde durch Anfügung der S. 2 und 3 in § 32b Abs. 1 EStG der positive und negative Progressionsvorbehalt für Einkünfte aus EU- und EWR-Staaten ab Vz 2008 ausgeschlossen. Dies steht im Zusammenhang mit der Neufassung des § 2a EStG.[2] Die Regelung des § 2a EStG, wonach bestimmte negative Einkünfte im Inland nicht, auch nicht im Wege des negati...mehr

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Renten und Ruhegehälter – A... / 2 Inhalt

Für grenzüberschreitend gezahlte Ruhegehälter gelten innerstaatlich keine besonderen Regelungen. Sie hängen ursächlich mit der aktiven Tätigkeit zusammen und werden nachträglich für diese Tätigkeit gezahlt. Ruhegehälter fallen daher unter § 34d Nr. 5 EStG und sind ausl. Einkünfte, wenn und soweit die aktive Tätigkeit in einem ausl. Staat ausgeübt worden ist. Von im Ausland a...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / e) Entscheidung des EuGH

"Innenleistungen" nie steuerbar: Auch der EuGH konnte dem Vorbringen des BFH nicht viel abgewinnen und so antwortete er, aus dem Unionsrecht ergebe sich, dass "Dienstleistungen", die von einem (Betriebs-)Teil eines Steuerpflichtigen (= Mehrwertsteuergruppe) an einen anderen (Betriebs-)Teil des Steuerpflichtigen erbracht würden, selbst dann nicht der Mehrwertsteuer unterlägen...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / aa) EuGH

Keine Entnahmebesteuerung bei Verwendung für nichtwirtschaftliche Zwecke: Der EuGH hatte (wie vorstehend dargestellt; vgl. IV.2.) klargestellt, dass keine Umsätze i.S.d. Art. 26 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL vorlägen, wenn "Innenleistungen" an einen Bereich erbracht würden, in dem nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt würden.[60] "Außerdem" keine Entnahmebesteuerung bei ent...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / d) Was wollte der EuGH sagen?

Vorsicht bei Verallgemeinerungen: Das Problem ist, dass das "Zusatzargument", das der EuGH bemühte, leicht missverstanden werden kann (auch hier gilt, wie so oft, "weniger ist mehr"). Man muss daher, wie immer bei EuGH-Urteilen, auf den konkreten Fall schauen, um herauszufiltern, was gemeint sein kann. Aussage zu alternativem Sachverhalt: Es ging dem EuGH darum, zusätzlich ("...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / b) Frage der unternehmensfremden Zwecke ist lt. EuGH geklärt

BFH lässt Ausgangsfrage offen: Die diesen Ausführungen zugrunde liegenden Gedanken sind recht komplex. Was man auf jeden Fall vorab sagen kann, ist, dass der BFH mit seiner Begründung die eigentliche Frage, derentwegen das Verfahren im Rahmen der Revision bei ihm anhängig gemacht wurde, letztendlich offen ließ. Das könnte man – nach, wie gesagt (s. oben I.), sechs Entscheidu...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / b) Einschränkung der EuGH-Rechtsprechung?

"Umgekehrter Fall": Etwas aus dem Zusammenhang gerissen machte der BFH dann allerdings noch die Einschränkung, es sei im vorliegenden Zusammenhang nicht zu entscheiden, welche Rechtsfolgen einträten, wenn – anders als im Streitfall – der Organträger entgeltliche Leistungen an die Organgesellschaft erbringe, die diese für Zwecke verwende, die außerhalb ihres Unternehmens lieg...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / a) Bestätigung der EuGH-Entscheidungen

Organschaft liegt vor: Zunächst ging der BFH auf die Fragen ein, die in den beiden Vorlageverfahren s. oben III.2. und 3.) mit Bezug auf die Organschaft behandelt worden waren. Er stellte fest, dass aufgrund der im Revisionsverfahren nicht angegriffenen, nach § 118 Abs. 2 FGO bindenden Feststellungen des FG eine Organschaft vorliege. Organträger ist Steuerschuldner: Weiterhin...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / 3. Zweites Vorlageverfahren (Finanzamt T gg. S II)

Frage nach der Steuerbarkeit von "Innenleistungen": Damit gab sich der V. Senat allerdings nicht zufrieden, weswegen er sich in demselben Verfahren erneut an den EuGH wandte.[12] Nun legte er – erneut zur Überraschung weiter Teile der steuerlichen Fachwelt – dem EuGH die Frage vor, ob "Dienstleistungen", die ein (Betriebs-)Teil eines Steuerpflichtigen für einen anderen (Betr...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / aa) Unternehmen und unternehmensfremde Zwecke

Bereits mehrfach entschieden: Mit der Frage, ob mit nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten unternehmensfremde Zwecke verfolgt werden, hat sich der EuGH in den letzten 15 Jahren bereits mehrfach beschäftigt.[43] Hierbei hat er festgestellt, dass nichtwirtschaftliche Tätigkeiten keine steuerbaren Umsätze i.S.d. Art. 2 MwStSystRL darstellen. Sie fallen daher nicht in den Anwendungsb...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / a) Erste Vorlagefrage

Frage nach Unionsrechtskonformität des Konzepts des "Organträgers": Zunächst fragte er den EuGH, ob die deutsche Organschaft, in der die Untergesellschaften für mehrwertsteuerliche Zwecke in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert werden, der dann für die steuerlichen Belange dieser "Mehrwertsteuergruppe" zuständig ist, insoweit mit dem Unionsrecht vereinbar sei. "Ansc...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / d) Hintergrund und Systematik der Behandlung als ein Steuerpflichtiger

Nichtbesteuerung der "Innenleistungen" war ausschlaggebend für Entwicklung der Organschaft: Im Gegenteil waren genau diese "Steuervorteile", die sich aus der Nichtsteuerbarkeit der "Innenleistungen" ergeben, seinerzeit einer der wesentlichen Gründe für die Entwicklung des Rechtsinstituts der Organschaft.[22] Entscheidung der Mitgliedstaaten: Im Übrigen ist die Nichtsteuerbark...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / I. Vorbemerkung

"Klagehäufung": Der BFH hat mit Urteil vom 29.8.2024[1] abschließend über ein Verfahren entschieden, das nach der erstinstanzlichen Entscheidung[2] gleich zweimal auch den EuGH beschäftigt hat.[3] Sechs Gerichtsentscheidungen (1x FG, 3x BFH, 2x EuGH) in einem Verfahren setzen hoffentlich keine Maßstäbe für die Zukunft. Verfahrensdauer: Die Klägerin hat damit im Jahr 2024 schl...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / a) Keine Tätigkeiten für unternehmensfremde Zwecke

Verweis auf Antwort des EuGH auf die Vorlagefrage: Zur Begründung verwies der BFH zunächst auf die Ausführungen des EuGH im Urteil vom 1.12.2022 (s. oben III.2.b.).[41] Feststellungen des EuGH: Hierin hatte der Gerichtshof ausgeführt, dass Art. 26 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL die unentgeltlichen Dienstleistungen erfasse, die zu unternehmensfremden Zwecken erbracht würden. Aber...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / f) Wie geht es weiter?

Im schlimmsten Fall neue Vorlageverfahren: Es steht allerdings zu befürchten, dass sich hiermit das nächste Vorlageverfahren in Sachen "Innenumsätze" anbahnt (sei es auf Vorlage eines deutschen Gerichts, sei es auf Vorlage eines Gerichts in einem anderen Mitgliedstaat). Vermutlich nicht betr. MwSt-Gruppe: Das dürfte dann aber eher nicht die Leistungen innerhalb einer Mehrwert...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / c) Keine abweichenden Feststellungen durch "Zusatzbegründung"

Keine generelle Aussage des EuGH zur Entgeltlichkeit von "Innenleistungen": Lediglich der Vollständigkeit halber hat der EuGH (man mag vielleicht ergänzen "leider") darauf hingewiesen, dass Art. 26 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL nur die "unentgeltlichen" Umsätze, betreffe. Dass die "Innenleistungen", die für den Bereich der hoheitlichen Tätigkeiten erbracht wurden (also für ein...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / V. Fazit

Weitere Klärung, trotz Klärung: Die Fragen, die sich eigentlich nie stellten, dann aber vom EuGH teilweise beantwortet wurden, werden nun vom BFH (auch im Einzelfall wegen schwer nachvollziehbarer Ausführungen des EuGH selbst) teilweise wieder in anderer Form aufgeworfen. Insofern gilt "nach dem Spiel ist vor dem Spiel". Verwirrung der Begrifflichkeiten im dt. Recht: Die Begr...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerbarkeit – § 1 UStG

Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Kartellschadensersatz: Die Verwaltung ergänzt Abschn. 1.3 Abs. 9 UStAE, welcher die Fälle von echtem nicht steuerbarem Schadensersatz anführt, um die Zahlungen von Vergleichsbeträgen des Schädigers an den Geschädigten zum Ausgleich eines Kartellschadens (Kartellschadensersatz) (BMF v. 8.10.2024 – III C 2 - S 7100/19/10004 :006, BStBl. I...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 3. Vorsteuerabzug – § 15 UStG

Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten; Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen und Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG: Das BMF regelt den Vorsteuerabzug bzw. die Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten vollständig neu (BMF v. 9.12.2024 – III C 2 - S 7306/19/10003 :004, BStBl. I 2024, 1604 = UR 2024, 149). Neben den allgemeinen Grundsätzen erläutert die Verwaltung u....mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / b) Zweite Vorlagefrage

Frage nach unentgeltlicher Wertabgabe: Die zweite Frage, die der V. Senat dem EuGH vorlegte, betraf den eigentlichen Streitpunkt im Revisionsverfahren. Es ging darum, ob "Dienstleistungen", die ein (Betriebs-)Teil eines Steuerpflichtigen (hier U als Teil des Organkreises der S) für einen anderen (Betriebs-)Teil erbringt,[10] in dem hoheitliche Tätigkeiten ausgeführt werden, ...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / cc) Keine Entnahmebesteuerung, sondern Versagung Vorsteuerabzug und "§ 15a-Korrektur"

Keine Besteuerung gem. Art. 26 MwStSystRL: Rechtsfolge ist, dass Leistungen eines (Betriebs-)Teils der Organschaft an einen anderen (Betriebs-)Teil, in dem nichtwirtschaftliche Aktivitäten ausgeübt werden (oder ganz generell solche "Innenleistungen" eines Steuerpflichtigen), nicht gem. Art. 26 Abs. 1 MwStSystRL zu besteuern sind. Die zugewendeten Vorteile bleiben im Unterneh...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / 1. Erste Instanz

FG = keine unentgeltliche Wertabgabe: Das Niedersächsische FG, das nach erfolglosem Einspruchsverfahren über die Klage der S gegen die Steuerfestsetzung zu entscheiden hatte, teilte die Ansicht des Finanzamtes nicht. Die Organschaft erstrecke sich auch auf den Hoheitsbereich der S. Voraussetzung der Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe sei, dass eine Dienstleistung u...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / a) Im Prinzip schon beantwortet

Schon beantwortet ...: Diese Frage stellte sich eigentlich nicht bzw. wurde implizit schon beantwortet. Hätte der EuGH nämlich die Existenz von steuerbaren "Innenleistungen" für möglich gehalten, hätte er im Urteil vom 1.12.2022 auf das Vorliegen einer unentgeltlichen Wertabgabe gar nicht eingehen müssen. Er hätte dann vielmehr die Leistungen der U an S "ganz normal" als ste...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / 2. Keine Entnahmebesteuerung bei Verwendung für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten

Des Weiteren stellte der BFH fest, das FG habe die Entnahmebesteuerung mit Blick auf die "Dienstleistungen" von U an den hoheitlichen Bereich der S zutreffend verneint (auf die – im Verfahren ohnehin nicht strittige – Frage, ob auch die "Dienstleistungen" an den Krankenhausbereich steuerbar sind,[40] brauchte der BFH nicht mehr einzugehen, da der EuGH deren Nichtsteuerbarkei...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / bb) Nichtwirtschaftliche Tätigkeiten = Erweiterung des Unternehmens

Erweiterung des Unternehmens: Man kann die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten also am besten als einen (separaten) Teil des Unternehmens ohne steuerbare Umsätze umschreiben. VNLTO ...: Wie z.B. im Fall der VNLTO. Dieser Verein erbrachte Dienstleistungen an die Mitglieder, für die diese ein Entgelt entrichteten (wirtschaftliche Tätigkeit) und nahm daneben die Interessen seiner ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / 2. Erstes Vorlageverfahren (Finanzamt T gg. S)

Der BFH (V. Senat), der über die vom Finanzamt eingelegte Revision zu entscheiden hatte, entschied zunächst nicht, sondern wandte sich mit zwei Vorlagefragen zur Auslegung des Unionsrechts an den EuGH.[6] a) Erste Vorlagefrage Frage nach Unionsrechtskonformität des Konzepts des "Organträgers": Zunächst fragte er den EuGH, ob die deutsche Organschaft, in der die Untergesellscha...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / c) Zumindest wenn "Leistungsempfänger nicht oder nur teilweise vorsteuerabzugsberechtigt"

"Gefahr von Steuerverlusten": Die vorstehende generelle Frage schränkte der V. Senat in einer zweiten Vorlagefrage[16] dahingehend ein, dass er fragte, ob die Innenleistungen "jedenfalls dann" steuerbar seien, wenn der Leistungsempfänger nicht (oder nur teilweise) zum Vorsteuerabzug berechtigt sei, da dann die Gefahr von Steuerverlusten bestehe.[17] Systematische Folge der Or...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / b) Generelle Steuerbarkeit von "Innenleistungen"

Stets steuerbar: Mit der vorliegenden Frage erweiterte der BFH den Umfang der im Verfahren zur Entscheidung gestellten Fragen. Ging es nämlich bisher im Verfahren allein um die Frage der Besteuerung der "Innenleistungen" an den hoheitlichen Bereich der S (als unentgeltliche Wertabgabe), stellte sich jetzt – zumindest aus Sicht des BFH – die Frage, ob "Innenleistungen"generel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / bb) BFH

Keine Entnahmebesteuerung bei entgeltlichen Vorgängen: Der BFH bezog sich in seinem Urteil vom 24.8.2024 zwar auf diese Argumentation des EuGH, drehte sie aber um. Er entschied, dass die Entnahmebesteuerung bereits deswegen tatbestandlich ausscheide, weil es schon an der Unentgeltlichkeit fehle. Er führte aus, bei den (unternehmensinternen) Leistungen der U an den hoheitlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / e) Systematisch fragwürdiges Ergebnis einer anderen Entscheidung

Systematisch fragwürdig, ...: Käme der BFH tatsächlich in einer späteren Entscheidung zu dem Ergebnis, dass eine unentgeltliche Dienstleistung bei Verwendung für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten als Leistungsentnahme zu besteuern ist, wäre das auch unter systematischen Gesichtspunkten nicht nachvollziehbar. ... wenn keine Steuerbarkeit mit Entgelt, aber Steuerbarkeit ohne Ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung / 4 Keine Vorsteuerberichtigung mangels Leistungsbezug für das Unternehmen

Eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs ist – zugunsten oder zuungunsten – nur möglich, wenn und soweit die bezogenen Leistungen im Zeitpunkt des Leistungsbezugs dem Unternehmen zugeordnet wurden. Eine Vorsteuerberichtigung kommt deshalb insbesondere nicht in Betracht, wenn ein Nichtunternehmer Leistungen bezieht und diese später unternehmerisch verwendet, der Unternehmer ein Wi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug: 10 typische... / 2.1 Verwendung der Leistungen

Der Vorsteuerabzug ist nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG nur möglich, wenn die Lieferung oder sonstige Leistung für das Unternehmen des Empfängers ausgeführt wurde. Folglich berechtigen nur solche Leistungen, die der Unternehmer für unternehmerische Zwecke bezieht, zum Vorsteuerabzug. Werden Leistungen dagegen im Zusammenhang mit privaten Zwecken oder einer nichtwirtschaftl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug: 10 typische... / 2.3.1 Unternehmereigenschaft im Allgemeinen

Ein Vorsteuerabzug steht nur dem "Unternehmer" zu. Für die Entstehung des Vorsteuerabzugs ist daneben auch erforderlich, dass der Unternehmer als solcher handelt. Dies richtet sich ebenfalls nach § 2 UStG. Eine lediglich abstrakte Unternehmereigenschaft ist nicht ausreichend.[1] Die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers kann problematisch werden, wenn sie noch nicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1 Warenverkehr über die Grenze

Rz. 18 Gegenstand der Steueraufsicht ist der Warenverkehr. Der Begriff "Ware" ist in der AO nicht weiter definiert; auch der UZK und das ZollVG enthalten keine Definition, obwohl das Zollrecht den Warenverkehr zum Inhalt hat.[1] Waren sind der st. Rspr. des EuGH zufolge "alle Erzeugnisse, die einen Geldwert haben und deshalb Gegenstand von Handelsgeschäften sein können".[2] ...mehr