Fachbeiträge & Kommentare zu EuGH

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.3.1 Allgemeines

Rz. 375 Der Tatbestand des § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG regelt allgemein gesagt die sog. Beratungsleistungen; unionsrechtlich beruht sie auf Art. 59 Buchst. c MwStSystRL . Diese Regelung war unter der bis zum 31.12.2009 geltenden Fassung des § 3a UStG ausgesprochen praxisrelevant, sie hat zu einer Vielzahl von Abgrenzungsfragen geführt. Heute kommt ihr diese Bedeutung (zum Glü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Die Betriebsstätte (§ 3a Abs. 1 S. 2 UStG)

Rz. 93 § 3a Abs. 1 S. 2 UStG setzt dem Ort des leistenden Unternehmers unter bestimmten Voraussetzungen einer Betriebsstätte des Unternehmers gleich; unionsrechtlich wird hier von der "festen Niederlassung" gesprochen (Rz. 83). Nach der in der Praxis wichtigen Regelung[1] gilt dann eine Betriebsstätte und nicht der Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.2.3 Ähnliche Leistungen, wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG)

Rz. 295 In § 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG findet sich eine weitere Sonderregelung des Leistungsorts, welche es (etwas umständlich formuliert) zum Inhalt hat, dass den kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen und unterhaltenden Leistungen "ähnliche Leistungen", wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen, einschließlich der Leistu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.3.2 Die "Katalogberufe" des § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG

Rz. 383 Die Vorschrift regelt in erster Linie Beratungsleistungen von bestimmten hier benannten Berufsträgern (sog. Katalogberufe). Bei Rechtsanwälten, Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern fallen dabei alle berufstypischen Leistungen unter § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG. Zur Beratungstätigkeit gehört daher z. B. bei einem Rechtsanwalt die Prozessführung, bei ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.6.1 Sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 6a UStG

Rz. 413 Der Ort der sog. Finanzumsätze als sonstige Leistungen in § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 6 UStG ist durch die Verweisung auf verschiedene andere Vorschriften des UStG gekennzeichnet, die betreffenden Leistungen lassen sich daher nur im Zusammenhang mit diesen Vorschriften bestimmen. Anzumerken ist, dass sich in der unionsrechtlichen Grundlage der Regelung in Art. 59 Buchst. e ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.2 Leistungen nach § 4 Nr. 12 UStG (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG)

Rz. 200 Zu den in § 4 Nr. 12 UStG ausdrücklich bezeichneten sonstigen Leistungen gehören die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Diese praxisrelevanten sonstigen Leistungen gelten schon aufgrund der gesetzlichen Verweisung in § 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG als im Zusammenhang mit einem Grundstück erbracht[1]; im Übrigen werden sie auch ausdrücklich in Art. 31...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.4 Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und deren Begutachtung (§ 3a Abs. 3a Buchst. b UStG)

Rz. 308 Auch bei den immer noch praxisrelevanten Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und bei deren Begutachtung werden die Arbeiten gem. § 3a Abs. 3 Nr. 3a Buchst. b UStG grundsätzlich am Tätigkeitsort ausgeführt, mithin dort, wo der leistende Unternehmer die Leistung tatsächlich ausführt.[1] Die Regelung des § 3a Abs. 3 Nr. 3a Buchst. b UStG (früher § 3a Abs. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift des § 3a UStG regelt die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen – unionsrechtlich spricht man hier von Dienstleistungen – für die Zwecke der Umsatzbesteuerung seit dem 1.1.1980. Der Ort der Steuerbarkeit sonstiger Leistungen war immer schon anders geregelt als die – einfacher bestimmbare – Ortsbestimmung bei Lieferungen. Die Änderung der bis zu die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.2 Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und Vertrauensschutz

Rz. 122 Aus Sicht des leistenden Unternehmers ist vor allem die Feststellung der Qualifikation seines Leistungsempfängers als Unternehmer oder als "Nichtunternehmer" zur zentralen umsatzsteuerrechtlichen Fragestellung bei grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen geworden[1]; dieser Status des Leistungsempfängers muss übrigens bei jeder (!) einzelnen ausgeführten Leistung f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.2.2 Kulturelle, künstlerische, unterhaltende, wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG)

Rz. 277 In der seit dem 1.1.2025 geltenden Fassung (Rz. 273) der Nr. 3 des § 3a Abs. 3 UStG hat der Gesetzgeber eine Reihe von – auf einen ersten Blick ähnlich erscheinenden – Leistungen in einer Vorschrift zusammengefasst. Gegenstand dieser Leistungsortsbestimmung sind einerseits Veranstaltungen von Künstlern im weitesten Sinn und andererseits wissenschaftliche und unterric...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.3 Unternehmerische Verwendung durch den Leistungsempfänger

Rz. 146 Das zweite Tatbestandsmerkmal des § 3a Abs. 2 UStG (neben der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers) besteht darin, dass der Abnehmer die Leistung für sein Unternehmen verwenden muss. Hier erscheint es schon auf einen ersten Blick fraglich, woher denn der Leistende um diese internen Vorgänge bei seinem Vertragspartner wissen soll. Mag die Feststellung der Un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.3.3 Die ähnlichen Leistungen anderer Unternehmer

Rz. 390 Ähnliche Leistungen, wie die in § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG aufgeführten Berufsgruppen, erbringen Unternehmer, welche rechtliche, technische oder wirtschaftliche Beratung leisten. Anders als bei § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG kommt es dabei nicht auf eine Vergleichbarkeit der Qualifikationen der anderen Unternehmer mit denen der genannten Berufsgruppen an; maßgeblich is...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.5.3 Die praktische Anwendbarkeit der Regelung

Rz. 518 Letztlich haben Rechtsanwender, Finanzverwaltung und Gerichte bei jeder Anwendung des § 3a Abs. 5 UStG immer über Einzelfälle zu entscheiden, bei denen zunächst der tatsächliche Sachverhalt genau festzustellen ist, was in der Praxis häufig Schwierigkeiten genug bereiten kann. Eine in der Rechtsprechung im Zusammenhang mit auf elektronischem Weg erbrachten Leistungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.5 Vermittlungsleistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG)

Rz. 319 Gemäß§ 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG wird eine Vermittlungsleistung an dem Ort erbracht, an dem der vermittelte Umsatz als ausgeführt gilt (Rz. 322). Die Bedeutung dieser Vorschrift ist gegenüber ihrer Vorgängerregelung (vor dem Jahr 2010) deutlich abgeschwächt worden, weil sie nunmehr nur noch für Leistungen an einen Empfänger gilt, der weder ein Unternehmer ist, für dessen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Der Leistungsbezug durch die Betriebsstätte

Rz. 153 Der Leistungsort kann gem. § 3a Abs. 2 S. 2 UStG dann abweichend vom Sitz des Unternehmers bestimmt werden, wenn die sonstige Leistung an eine Betriebsstätte des Leistungsempfängers ausgeführt wird, das Unionsrecht verwendet hierzu in Art. 45 MwStSystRL und in allen weiteren Vorschriften – vgl. insbesondere Art. 11 MwStVO – den Begriff der festen Niederlassung.[1] Zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.5 Einzelfälle zu § 3a Abs. 1 UStG

Rz. 103 Die auf einen ersten Blick als Generalklausel erscheinende Ortsregelung des § 3a Abs. 1 UStG war bereits in der bis zum 31.12.2009 geltenden Fassung tatsächlich der Auffangtatbestand innerhalb des § 3a UStG für eine Vielzahl von – überwiegend von der Gerichtsbarkeit entschiedenen – Einzelfällen, die nicht unter die damaligen speziellen Regelungen des Leistungsorts in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.6 Die Einräumung von Eintrittsberechtigungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG)

Rz. 325 Durch das Jahressteuergesetz 2010 [1] wurde u. a. eine neue Nr. 5 in § 3a Abs. 3 UStG eingefügt. Diese Änderung des § 3a UStG stand im unmittelbaren Zusammenhang mit der Anpassung des § 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG und sie war durch die Neufassung der unionsrechtlichen Grundlage in Art. 53 MwStSystRL erforderlich geworden. Diese unionsrechtliche Regelung hat folgenden Wortla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.3 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation

Rz. 471 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (Telekommunikationsdienstleistungen) zeichnen sich – genauso wie die anderen digitalen Dienstleistungen – dadurch aus, dass sie von beliebigen Orten aus im Inland, im Unionsgebiet oder in Drittstaaten an Leistungsempfänger in fast jedem Staat der Welt erbracht werden können. Die Sicherstellung einer Umsatzbeste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.6 Weitere Einzelfragen des Orts der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit Grundstücken nach § 3a Abs. 3 UStG

Rz. 232 Die Regelung des § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG war schon in ihrer bis zum 31.12.2009 geltenden Fassung von vielen Einzelfragen geprägt. Da auch die Bestimmung des Leistungsorts nach der Regelung ab dem 1.1.2010 von erheblicher praktischer Bedeutung ist, weil sie allen anderen Leistungsorten nach § 3a UStG vorgeht, werden alle bisher von der Rechtsprechung geklärten Fragen d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.1 Patente, Urheberrechte, Markenrechte (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 345 Sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 1 UStG sind die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Markenrechten und ähnlichen Rechten; unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 59 Buchst. a MwStSystRL (Rz. 340). In diesen Fällen richtet sich der Leistungsort nach dem Ort, wo der Empfänger der Leistung seinen Wohnsitz oder Sitz hat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.10 Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 10 UStG)

Rz. 439 § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 10 UStG [1] regelt den Ort der Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände an im Drittlandsgebiet ansässige "Nichtunternehmer"; ausdrücklich ausgenommen von dieser Regelung ist die Vermietung von Beförderungsmitteln; für diese gilt – je nach Sachverhaltsvariante – grundsätzlich die Ortsbestimmung des § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG, u. U. aber auch die...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 22 Ab... / 2 Abweichende Vereinbarungen zuungunsten des Arbeitnehmers

Rz. 2 Abweichende Vereinbarungen zuungunsten des Arbeitnehmers sind zulässig in den Fällen der Regelung über die Mindestdauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit und der Vorankündigungsfrist bei Arbeit auf Abruf, § 12 Abs. 6 TzBfG [1], Vertretungsregelung bei Arbeitsplatzteilung, § 13 Abs. 4 TzBfG, Regelung der Anzahl der Verlängerungen und der Höchstbefristungsdauer bei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.2.1 Allgemeines und Entwicklung der Regelung

Rz. 275 § 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG war durch die Neufassung des § 3a UStG zum 1.1.2010 dahingehend erweitert worden, dass die den kulturellen, künstlerischen, unterhaltenden, wissenschaftlichen und unterrichtenden Leistungen "ähnlichen Leistungen" im Gesetz mit dem Beispiel der Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen konkretisiert wurden. Bereits daraus wird deu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.7 Gestellung von Personal (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 7 UStG)

Rz. 425 Unter einer Gestellung von Personal nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 7 UStG ist eine entgeltliche Überlassung von Arbeitnehmern, welche ein Dritter für seine Zwecke einsetzt, die aber weiterhin beim leistenden Unternehmer angestellt sind, zu verstehen[1]; die unionsrechtliche (wortgleiche) Regelung findet sich in Art. 59 Buchst. f MwStSystRL . Der Leistungsempfänger muss dan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3.1 Allgemeines und Begriffsbestimmungen

Rz. 245 Die Leistungsortsbestimmung für die Vermietung von Beförderungsmitteln ist mit Wirkung zum 1.1.2010 neu in § 3a UStG eingefügt und mit Wirkung zum 30.6.2013 geändert worden (Rz. 25). Die Regelung findet ihre unionsrechtliche Grundlage in Art. 56 MwStSystRL und bezog sich zunächst nur auf die kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln (Rz. 245). Der Unionsgesetzg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.2 Die Nutzung und Auswertung bestimmter sonstiger Leistungen im Inland (§ 3a Abs. 6 UStG)

Rz. 534 Die Sonderregelung des § 3a Abs. 6 UStG betrifft sonstige Leistungen, die von einem im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmer oder von einer dort belegenen Betriebsstätte (§ 3a Abs. 6 S. 2 UStG) erbracht und im Inland genutzt oder ausgewertet werden.[1] Die beiden bestimmenden Tatbestandsmerkmale dieser Regelung sind also die Ansässigkeit des leistenden Unternehmers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.1 Einführung

Rz. 450 Die Regelung des § 3a Abs. 5 UStG ist mWv 1.1.2015 (Rz. 20ff.) vollständig neu gefasst worden[1], sie hat seit diesem Zeitpunkt einen ganz anderen Regelungsinhalt als die bis zum 31.12.2014 geltende Vorgängerbestimmung; im Ergebnis wurde hier für die Besteuerung der grenzüberschreitenden digitalen Dienstleistungen [2] an Nichtunternehmer (Verbraucher) ein eigenes Verf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.5 Der Leistungsbezug durch juristische Personen, die sowohl nichtunternehmerisch als auch unternehmerisch tätig sind

Rz. 170 Gemäß § 3 Abs. 2 S. 3 1. HS 2. Alt. UStG gelten die S. 1 und 2 der Regelung zudem entsprechend bei sonstigen Leistungen an solche juristischen Personen, die sowohl unternehmerisch als auch nichtunternehmerisch tätig sind; dies – im Unterschied zu der im letzten Kapitel genannten Alternative – unabhängig von der Erteilung einer USt-IdNr. Auch diese Regelung ist nachtr...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 1 Zie... / 2 Anwendungsbereich des Gesetzes

Rz. 7 Ausweislich der Begründung zum Regierungsentwurf gilt das Gesetz für alle Arbeitsverhältnisse bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern. Die hierarchische Einordnung des Arbeitnehmers ist irrelevant, d. h. das TzBfG gilt auch für Arbeitsverhältnisse mit Arbeitnehmern in leitenden Positionen. Das TzBfG gilt auch für (befristete) Arbeitsverträge zwischen Verleihern und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.9 Verzicht auf die Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 9 UStG)

Rz. 435 § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 9 hat neben der Nr. 8 des § 3a Abs. 4 S. 2 UStG eine weitere Verzichtshandlung zum Inhalt; auch ihre unionsrechtliche Grundlage findet sich in Art. 59 Buchst. d MwStSystRL . Hier wird auf die Ausübung einer gewerblichen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit verzichtet; die sonstige Leistung besteht mithin in einem Unterlassen. Dabei kann unter der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick und Gesetzeszweck

Rz. 35 § 3a UStG regelt den Ort der Leistung für die sonstigen Leistungen abweichend von dem der Lieferungen[1], die unionsrechtlichen Vorgaben sprechen hier begrifflich – m. E. klarer – schlicht von Dienstleistungen[2], die beiden Begriffe betreffen aber inhaltlich denselben Sachverhalt; es geht um (grenzüberschreitende) Leistungen, die keine Lieferungen sind. Der wesentlic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 1 Zie... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Änderung und Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestimmungen v. 21.12.2000 enthält in Art. 1 das TzBfG.[1] Für den Bereich der Befristung legt das Gesetz die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge fest. Dabei dient es der Umsetzung von 2 Europäischen Richtlinien in das innerstaatl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.1 Allgemeines

Rz. 270 Gem. § 3a Abs. 3 Nr. 3 und 3a UStG werden bestimmte sonstige Leistungen umsatzsteuerrechtlich dort ausgeführt, wo sie vom Unternehmer tatsächlich erbracht werden; allgemein spricht man hier vom Ort der Leistung, dem "Tätigkeitsort". Diese besondere Ortsbestimmung gilt für sonstige Leistungen, die in einem bestimmten – im Gesetz besonders bezeichneten – positiven Tun ...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 2.2 Wirtschaftliche Tätigkeit

In Übereinstimmung mit dem Anwendungsbereich der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG erfasst die Erlaubnispflicht nach § 1 AÜG alle natürlichen und juristischen Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Eine wirtschaftliche Tätigkeit liegt bereits dann vor, wenn mit der Verleihung wirtschaftliche Vor- und/oder Nachteile verbunden sind. Dabei ist es ohne Relevanz, ob...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 2.6 Equal Pay und Equal Treatment

§ 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG [1] bestimmt, dass Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung grundsätzlich einen Anspruch auf die im Betrieb des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers des Entleihers haben (Gebot des sog. Equal Pay und Equal Treatment). Aus dem Wortlaut "wesentliche Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Arbeitn...mehr

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Reiseleistungen (zu § 25 Abs. 1 und Abs. 2 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben präzisiert Abschn. 25.1 Abs. 12 UStAE . Bezieht ein Unternehmer sog. Reisevorleistungen [1] und verkauft sie im eigenen Namen an Dritte weiter, liegt eine Reiseleistung vor, die zwingend die Rechtsfolgen nach § 25 UStG auslöst.[2] Soweit sich die Reisevorleistungen auf das Drittlandsgebiet erstrecken, ist die Reiseleistung aber nach § 25 Abs. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Ehrenamtliche Tätigkeit (Abs. 1)

Rz. 2 Das Amt des Betriebsratsmitglieds wird als privatrechtliches Ehrenamt unentgeltlich geführt. Die Wahrung der Unabhängigkeit des Betriebsratsmitglieds verlangt eine strenge Auslegung des Begriffs der Unentgeltlichkeit.[1] Das Betriebsratsmitglied darf aus seiner Mitgliedschaft keinen Vorteil ziehen, den nicht das Gesetz mit ihr verbindet. Rz. 3 Die Unentgeltlichkeit der...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2 Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Rz. 10 Die in § 24c aufgeführten Leistungen decken sich inhaltlich mit denen, die § 21 Abs. 1 Nr. 3 SGB I aufführt. Allerdings ist die Betriebshilfe für landwirtschaftliche Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft in § 24c, also im Anwendungsbereich des SGB V, nicht vorgesehen. Diese ist speziell den landwirtschaftlichen Krankenkassen vorbehalten und in § 9 des ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuerfreie Kompensationszahlungen für die Eingehung eines Vertrags

Leitsatz Wenn ein IT-Dienstleister seinem Kunden Kompensation dafür zahlt, dass dieser einen neuen Dienstleistungsvertrag abschließt, kann dies eine umsatzsteuerfreie Begründung einer Geldverbindlichkeit sein (§ 4 Nr. 8 Buchst. g) UStG). Sachverhalt Eine Genossenschaftsbank (Klägerin) wechselte im Streitjahr 2019 - ebenso wie offenbar weitere 400 Institutionen der genossenschaftlichen Finanzgruppe - ihr Kernbanksystem. Diese Migration war erforderlich geworden, weil verbundpolitisch die Entscheid...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Verfassungsbeschwerden gegen die Anwendung und Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes sowie EuGH-Entscheidungen

4.1 Übersicht über die Verfassungsbeschwerden Rz. 18 Gegen § 12 Abs. 1 UStG sind nach Einführung der MwSt in Deutschland mehrere Verfassungsbeschwerden eingelegt worden. Sie richten sich gegen die Anwendung des allgemeinen Steuersatzes auf bestimmte gewerbliche Dienstleistungen, auf die Umsätze von Schallplatten, auf die Lieferungen von Kundenzeitschriften, auf die Personenbeförd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Besteuerung der Personenbeförderungen im Mietwagenverkehr

Rz. 23 Das BVerfG hat entschieden, dass es sowohl mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG als auch mit der durch Art. 12 Abs. 1 GG verbürgten Berufsfreiheit vereinbar ist, dass der Personenverkehr mit Taxis nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG umsatzsteuerrechtlich besser behandelt wird als der Personenverkehr mit Mietwagen.[1] Auch der BFH sah es bislang als v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2 Ermäßigter Steuersatz

Rz. 108 Der in Deutschland seit 1.7.1983 geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % stand im Einklang mit Art. 12 Abs. 3 Buchst. a dritter Unterabsatz der 6. EG-Richtlinie (Rz. 60) und konnte deshalb auch ab 1.1.1993 unverändert beibehalten werden. Zulässig wäre auch eine Absenkung bis auf 5 %. Hiervon hat der Gesetzgeber tatsächlich Gebrauch gemacht. Durch das Zweite Corona-Steu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 1.1.2 Allgemeine Informationen

Der erste Blick bei Auftragsangeboten sollte dem Telefonbuch im Internet gelten. Sind dort keine Eintragungen zur Adresse oder nur Handy-Nummern vorhanden, ist Vorsicht geboten. Auf jeden Fall sollte sich der Unternehmer vor Ort des künftigen Geschäftspartners ein Bild machen, indem er zu diesem nach Möglichkeit einmal hinfährt. Das Internet ist ebenfalls hilfreich, zumindest...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.1 Umsatzsteuerliche Vorschriften

Auch bei der Rechnungsstellung müssen inhaltliche und formale Fehler vermieden werden. Die Vorschriften der § 14 und § 14a UStG müssen pedantisch eingehalten werden, weil die Gefahr besteht, dass sich der Kunde u. U. darauf beruft, dass die zivilrechtliche Fälligkeit der Forderung nicht besteht. Die Kunden werden immer spitzfindiger, wenn es darum geht, Gründe zu finden, nic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.6.5 Fusionsrichtliniengebotene Einschränkung des Veräußerungsbegriffs

Rz. 124 § 22 UmwStG ist als pauschale Missbrauchsverhinderungsvorschrift konzipiert worden und soll ausschließen, dass der Einbringende eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils die Einbringung nur durchführt, um bei einer späteren Veräußerung einen Steuervorteil zu realisieren. Der Steuervorteil kann darin bestehen, dass der Gewinn aus der Veräußerung der erhaltenen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Besteuerung der Umsätze von Kundenzeitschriften

Rz. 22 Kundenzeitschriften, die überwiegend Werbezwecken dienen (Position 4911 des Zolltarifs), gehören nicht zu den nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 49 der Anlage 2 des UStG steuerbegünstigten Gegenständen. Das BVerfG hat entschieden, dass die Besteuerung derartiger Zeitschriften mit dem allgemeinen Steuersatz nicht gegen die Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Ab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 3.3 Voraussetzungen für das Mahnverfahren

Der Schuldner muss sich in Zahlungsverzug befinden. Die Leistung des Kunden muss also fällig sein. Die Fälligkeit ergibt sich aus der zwischen dem Unternehmer und dem Kunden getroffenen Zahlungsabsprache. Ist kein Fälligkeitstermin ausdrücklich vereinbart, so muss der Schuldner grundsätzlich unverzüglich zahlen, also wenn der andere Vertragspartner seine Leistung erbracht hat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Besteuerung der Schallplattenumsätze

Rz. 21 Die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 712/68 richteten sich dagegen, dass der Umsatz von Schallplatten dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegt, während zahlreichen anderen Lieferungen und sonstigen Leistungen im kulturellen Bereich teils Steuerermäßigung, teils Steuerbefreiung gewährt wird. Das BVerfG hat auch diese Verfassungsbeschwerden als unbegründet zurückgewiesen....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Übersicht über die Verfassungsbeschwerden

Rz. 18 Gegen § 12 Abs. 1 UStG sind nach Einführung der MwSt in Deutschland mehrere Verfassungsbeschwerden eingelegt worden. Sie richten sich gegen die Anwendung des allgemeinen Steuersatzes auf bestimmte gewerbliche Dienstleistungen, auf die Umsätze von Schallplatten, auf die Lieferungen von Kundenzeitschriften, auf die Personenbeförderung im Mietwagenverkehr, auf die Umsätze von...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Besteuerung gewerblicher Dienstleistungen

Rz. 19 Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerden, mit der sich die Beschwerdeführer – Friseure, Chemisch-Reiniger und Wäschereien – dagegen wandten, dass nach dem UStG 1967 bestimmte Dienstleistungen mit einem hohen Anteil eigener Wertschöpfung dem vollen Steuersatz unterliegen[1] und dass Kleinunternehmer nur eine dem früheren Steuersystem entsprechende Bruttoumsatzsteuer v...mehr