Fachbeiträge & Kommentare zu EU-Recht

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.1 Schutzbereich

Rz. 62a Ob eine Grundfreiheit betroffen ist, ergibt sich aus dem Anwendungsbereich der jeweiligen Grundfreiheit.[1] So ist etwa die Kapitalverkehrsfreiheit betroffen bei Erbschaften, Vermächtnissen und Schenkungen mit grenzüberschreitenden Elementen, es sei denn, die betreffenden Transaktionen weisen mit keinem wesentlichen Element über die Grenzen eines Mitgliedsstaats hina...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2 Dreistufige Prüfung der Grundfreiheiten

Rz. 62 Die Überprüfung einer steuerrechtlichen Norm am Maßstab der Grundfreiheiten erfolgt in 3 Schritten[1]: Ist eine Grundfreiheit betroffen? Ist die Grundfreiheit durch Diskriminierung beeinträchtigt? Ist die Beeinträchtigung gerechtfertigt?[2] 6.2.1 Schutzbereich Rz. 62a Ob eine Grundfreiheit betroffen ist, ergibt sich aus dem Anwendungsbereich der jeweiligen Grundfreiheit...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.5 Beihilfenrecht

Rz. 121 In jüngster Zeit ist auch die Vereinbarkeit des ErbStG mit dem Beihilfenrecht der Art. 107 ff. AEUV in den Blick geraten.[1] Wären die Verschonungsregelungen der §§ 13a, 13b ErbStG als staatliche Beihilfe einzuordnen, hätte das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] gem. Art. 108 Abs. 3 AEUV erst nach Erteilung der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommis...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.2 Eingriff

Rz. 63 Die Feststellung einer Beeinträchtigung setzt zunächst voraus, dass sich ein Gebietsfremder und ein Gebietsansässiger in einer objektiv vergleichbaren wirtschaftlichen Situation befinden.[1] Wann eine objektiv vergleichbare Situation vorliegt, lässt sich der Rspr. des EuGH nicht allgemein, sondern nur einzelfallbezogen entnehmen. Rz. 64 Nach der grundlegenden Entscheid...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.1 Erbschaft und Schenkung als Kapitalverkehr

Rz. 81 Art. 63 Abs. 1 AEUV verbietet Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten.[1] Der AEUV enthält keine Definition des Begriffs "Kapitalverkehr". Nach st. Rspr. des EuGH gilt die Nomenklatur für den Kapitalverkehr im Anhang zu Art. 1 der Richtlinie 88/361 für die Definition des Begriffs des Kapitalverkehrs fort, wobei die in ihr enthaltene Aufzählung ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.3 Freiheit des Kapitalverkehrs und Drittstaaten

Rz. 84 Die Freiheit des Kapitalverkehrs gilt nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Art. 63 Abs. 2 AEUV auch für den Kapitalverkehr zwischen Mitgliedstaaten und dritten Ländern (Drittstaaten).[1] Daher sind die Grundsätze der Rspr. des EuGH zur Freiheit des Kapitalverkehrs zwischen Mitgliedstaaten grundsätzlich auch auf den Kapitalverkehr zwischen Mitgliedstaaten und Drittländ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.3 Rechtfertigung

Rz. 68 Liegt eine nachteilige Ungleichbehandlung vor, ist schließlich zu fragen, ob die Beeinträchtigung der Grundfreiheit gerechtfertigt ist. Rz. 69 Dies ist dann der Fall, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem steuerlichen Vorteil und dem Ausgleich dieses Vorteils durch eine bestimmte steuerliche Belastung besteht ("Kohärenz").[1] Der Ausgleich des steuerlichen...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.2 Die Bedeutung von Art. 63 AEUV

Rz. 83 Art. 63 AEUV berührt nach seinem Wortlaut nicht das Recht der Mitgliedstaaten, die einschlägigen Vorschriften ihres Steuerrechts anzuwenden, insbesondere die Stpfl. mit unterschiedlichem Wohnort oder Kapitalanlageort unterschiedlich zu behandeln (Art. 65 Abs. 1 Buchst. a). Die Vorschrift ist als Ausnahme vom Grundprinzip des freien Kapitalverkehrs eng auszulegen. Sie ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.4 Weitergeltung des bisherigen Rechts über den 30.6.2016 hinaus?

Rz. 14 Die vom BVerfG in seinem Urteil vom 17.12.2014 erwartete Neuregelung ist nicht bis zum 30.6.2016, sondern erst durch das am 9.11.2016 veröffentlichte Gesetz [1] erfolgt. Nachdem die Bundesregierung zunächst einen Gesetzentwurf zur Anpassung des ErbStG an die Rspr. des BVerfG vorgelegt hatte,[2] kam es nach Einwänden der Bayerischen Staatsregierung auf der Grundlage ein...mehr

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 11 Ausschluss von Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge

Neben der Verhängung von Bußgeldern sieht das LkSG den Ausschluss von Vergabeverfahren vor.[1] Das betrifft die Vergabe von Verträgen über Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsaufträge durch öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber.[2] Im Vergaberecht wird zwischen dem Oberschwellenbereich und dem Unterschwellenbereich unterschieden. Ab bestimmten Schwellenwerten richt...mehr

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Photovoltaikanlagen (Funkti... / 4.4 Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz - StromPBG)

Als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und des Stopps von Gaslieferungen aus Russland haben sich die Gaspreise in Europa vorübergehend vervielfacht. Um die Auswirkungen dieser Kostenexplosion auf Verbraucher und Unternehmen abzufedern, wurden im Dezember 2022 vom Bundestag Gesetze zur "Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und z...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 6.2 Andere Einrichtungen als Betreiber

Außerdem sind die Leistungen von den in § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 Doppelbuchst. aa-gg UStG genannten Einrichtungen steuerfrei, wenn es sich ihrer Art nach um Leistungen handelt, auf die sich die im Folgenden genannte Zulassung, der Vertrag oder die Regelung nach SGB jeweils bezieht.Der Begriff "Einrichtungen" umfasst auch natürliche Personen. Die vor dem 1.1.2009 erforderl...mehr

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Steuersatz / 12 Gemeinnützige Körperschaften – § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG

Der Steuerermäßigung unterliegen auch die Leistungen der Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Das gilt ebenso für die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt ermäßigt besteuert würden. Nach...mehr

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Akkreditierung von Personen... / a) Systematik und Zusammenspiel der Normen

EU-Recht Art. 2 Nr. 12 der Verordnung Nr. 765/2008: "Konformitätsbewertung" umfasst ausdrücklich auch Personen. Nationales Recht § 198 Abs. 2 BewG i.V.m. AkkStelleG: DAkkS ist für die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für Personenzertifizierungen zuständig. Verwaltungspraxis Ländererlasse und BMF-Schreiben bestätigen die Zulässigkeit und Anerkennung solcher Zertifizierung...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 5.3 Haftung der EU-Staaten für judikatives Unrecht

In Deutschland gilt das Spruchrichterprivileg, wonach Richter (und damit der Staat) nur wegen einer Amtspflichtverletzung in Anspruch genommen werden können, wenn ein Urteil oder eine urteilsähnliche Entscheidung gleichzeitig eine Straftat darstellt. Der EuGH hat jedoch in der Rechtssache Gerhard Köbler gegen die Republik Österreich die Staatshaftung bei einem Verstoß gegen E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Rn. 268 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Vereinbarkeit der Entstrickungsbesteuerung mit EU-Recht wurde in der Vergangenheit vielfach in Frage gestellt (stellvertretend Förster, DB 2007, 75), wird durch die Entscheidung des EuGH v 21.05.2015, C-657/13, BFH/NV 2015, 1069 Rs Verder LabTec jedoch bejaht (s auch FG D'dorf v 19.11.2015, 8 K 3664/11 F, EFG 2016, 209; FG Köln v 16.02....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.6 Einbringung gegen "neue" Anteile

Tz. 41 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG erfordert die Ausgabe "neuer" Anteile an der übernehmenden Gesellschaft in ursächlichem Zusammenhang mit der Einbringung der hingetauschten Anteile (s Bezugnahme auf § 21 Abs 1 S 1 UmwStG; s Tz 23). Die Einbringung der Geschäftsanteile muss nämlich gem § 21 Abs 1 S 2 iVm Abs 1 S 1 UmwStG (zumindest...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.3 Verhältnis zum EU-/EWR-Recht

Tz. 15a Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Nichtanwendung von § 21 UmwStG beim Anteilstausch gegen Gewährung nur eigener Anteile an der Übernehmerin wird in grenzüberschreitenden Fällen innerhalb der EU als Verstoß gegen die EG-FRL (sekundäres EU-Recht) angesehen (hA, s Tz 41b). Die Nichtanwendung von § 21 UmwStG bei Einbringung in eine ausl "Kap-Ges/Gen", die nach nationaler Beu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) IFRS

Rz. 31 [Autor/Zitation] IFRS werden durch das privatrechtlich organisierte IASB entwickelt, verabschiedet und anschließend über das Komitologie-Verfahren der VO (EG) Nr. 1606/2002 in europäisches Recht übernommen (zu den Details der Übernahme von IFRS in das EU-Recht vgl. Theile in Heuser/Theile, IFRS-Handbuch6, 24 ff.). Diese Verordnung verpflichtet kapitalmarktorientierte M...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Verhältnis zum EStG, KStG und AStG

Tz. 15 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 UmwStG ist als entgeltliche Übertragung der hingegebenen Anteile iRe tauschähnlichen Geschäfts zu werten. Zum Vorrang der Regelungen des § 21 UmwStG ggü den allg Bestimmungen über eine Anteilsveräußerung gem den §§ 6, 16, 17 EStG, 8b KStG und dem sog Tauschgutachten s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 55 zu allg Veräuße...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (Abs. 6 Nr. 2)

Rz. 73 [Autor/Zitation] Gemäß § 11 Abs. 6 Nr. 2 PublG ist § 315e HGB sinngemäß anzuwenden. Demnach haben MU, die zwar keine KapGes. oder haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft iSd. § 264a HGB sind, aber eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft iSv. Art. 4 der IAS-Verordnung VO (EG) 1606/2002 darstellen, ihren Konzernabschluss nach den in EU-Recht übernommenen IFRS a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 3 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Zur Verfassungsmäßigkeit der Ehegattenbesteuerung im Allg und zur Vereinbarkeit mit dem EU- Recht Hinweis auf s § 26 Rn 10 ff (Schneider). Auch die materiell-rechtlichen Folgen der Einzelveranlagung stehen sowohl mit dem allg Gleichheitsgrundsatz des Art 3 Abs 1 GG als auch mit dem Gebot des Schutzes von Ehe und Familie nach Art 6 Abs 1 GG im...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Prüfungsumfang, Bestellung, Auskunftsrechte

Rz. 24 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 3 HGB regelt die Pflicht zur Prüfung bei Änderung ua. eines zu prüfenden Konzernabschlusses, Konzernlageberichts (nach Vorlage des Prüfungsberichts) oder des Prüfungsgegenstands nach § 317 Abs. 3a HGB. Für diese sog. (Konzern-)Nachtragsprüfung existieren im Gegensatz zur Nachtragsprüfung eines geänderten JA (vgl. § 8 Abs. 3 Satz 1 und 2 Publ...mehr

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Mutter-Tochter-Richtlinie –... / 3 Praxisfragen

Nach § 43b Abs. 2 S. 1 EStG muss die Mindestbeteiligung an der ausschüttenden Tochtergesellschaft "unmittelbar" gehalten werden. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. Wird die Beteiligung über eine vermögensverwaltende nicht gewerblich geprägte Personengesellschaft gehalten, ist die Beteiligung "unmittelbar" in diesem Sinne. Die KESt ist daher entspre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.1 Einkunftsart/Steuerpflicht

Tz. 80 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Das UmwStG enthält keine Regelungen zur St-Pflicht des Einbringungsgewinns. Es gelten die allg Regelungen zur Eink-Art (dh § 17 EStG bei PV und §§ 13, 15, 16 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 oder 18 EStG bei Beteiligung aus dem BV) und die St-Befreiungsvorschriften der für die Pers des Einbringenden anzuwendenden Einzel-St-Gesetze (Halb-/Teileink-Verfahre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.3 Voraussetzungen für die Bewertungseinschränkung gem § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 UmwStG

Tz. 51f Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Anwendung des § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 UmwStG setzt den Tatbestand eines qualifizierten Anteilstauschs iSd § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG und einen (wirksamen) Antrag auf Bewertung der Sacheinlage unterhalb des gW gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG voraus. Denn es liegt eine betragsmäßige Einschränkung der Minderbewertung vor. Erfolgt also kein Antrag na...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Steuerberatungsleistungen

Rz. 222 [Autor/Zitation] Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. a APrVO verbietet zahlreiche Steuerberatungsleistungen im Einzelnen. Darüber hinaus ist auch die "Steuerberatung im Zusammenhang mit der Erbringung von Steuerberatungsleistungen" vom Verbot erfasst (Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. a UBuchst. vi APrVO). Das Verbot der "Steuerberatung im Zusammenhang mit der Erbringung von St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.10 Folgen der Anwendung des § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 und S 4 UmwStG

Tz. 51w Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Überschreitet der gW aller sonstigen Gegenleistungen an den Einbringenden die Grenzen des § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 UmwStG, ist eine Fortführung des Bw/der AK der eingebrachten Anteile und damit ein st-neutraler Anteilstausch nicht zulässig. Der nach § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 oder S 4 UmwStG ermittelte Betrag (s Tz 51n-51t) ist die Mindestgrenze des An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Besondere Terminologie des Anteilstauschs

Tz. 17 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Für die einzelnen Arten des Anteilstauschs und die beteiligten Rechtsträger führt § 21 Abs 1 UmwStG eine besondere Terminologie ein. Diese ges festgelegten Begriffe werden im Folgenden einheitlich verwendet und dienen sowohl der besseren Lesbarkeit des Gesetzes als auch – noch wes – der klareren Bestimmtheit der Regelungen. Im Einzelnen bede...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Geltende Rechtslage

Tz. 75 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Mit der Abschaffung der früheren Verlustübertragungsmöglichkeit wollte der Ges-Geber insbes vermeiden, dass bei grenzüberschreitenden Hereinverschmelzungen unter Berufung auf EU-Recht verlangt wird, Ausl-Verluste in D zu berücksichtigen. Nach der hM in der Fach-Lit (s Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, BB 2006, 1657; s Maiterth/Müller, DStR 2006, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2.3 Antragsvoraussetzung: Anteilstausch nach der Fusionsrichtlinie (§ 21 Abs 2 S 3 Nr 2 UmwStG)

Tz. 61 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Ein Antrag nach § 21 Abs 2 S 3 UmwStG ist statthaft, wenn der Anteilstausch gem Art 8 EG-FRL "geschützt" ist und daher nicht besteuert werden darf (s § 21 Abs 2 S 3 Nr 2 UmwStG). Der Anteilstausch darf gem Art 8 Abs 1 iVm Art 2 Buchst e und Art 3 EG-FRL keine Besteuerung auslösen, wenn an dem Anteilstausch nur EU-Gesellschaften iSd Art 3 EG-F...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Befreiende Wirkung der geprüften Konzernrechnungslegung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 45 [Autor/Zitation] Soll der Aufstellung und Prüfung eines (Teil-)Konzernabschlusses und (Teil-)Konzernlageberichts nach dem PublG befreiende Wirkung iSd. §§ 291, 292 HGB für TU zukommen, die ihrerseits zur Teilkonzernrechnungslegung verpflichtet sind, so ist dies nur möglich, wenn der Prüfer des befreienden (Teil-)Konzernabschlusses und (Teil-)Konzernlageberichts, dh. de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Gesetzliche Vorschriften

Rz. 210 [Autor/Zitation] Mit den "gesetzlichen Vorschriften", auf deren Einhaltung der Konzernabschluss zu prüfen ist, sind in erster Linie die in EU-Recht übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards (Art. 4 Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 19.7.2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, ABl. EG...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.2 Das Wahlrecht in Abschn. 25b.1 Abs. 2 UStAE

Rz. 19 Stand: 06/02 – 07/2025 Zunächst verneinte die deutsche Finanzverwaltung das Vorliegen eines i. g. Dreiecksgeschäfts i. S. v. § 25b UStG, wenn an einem Reihengeschäft mehr als drei Unternehmer beteiligt waren (so noch Abschn. 276b Abs. 2 S. 2 UStR 2000). Hieran hat die Finanzverwaltung nicht weiter festgehalten und sprach erstmals in Abschn. 276b Abs. 2 S. 2 UStR 2005 a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 "Einfacher" Anteilstausch (§ 21 Abs 1 S 1 UmwStG)

Tz. 18 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Als "einfacher" Anteilstausch wird gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG derjenige (Einbringungs-)Vorgang definiert, bei dem Anteile (s Tz 25 ff) an einer Kap-Ges oder Gen (erworbene Gesellschaft, s Tz 24) in eine andere Kap-Ges oder Gen (übernehmende Gesellschaft, s Tz 6–7) eingebracht (s Tz 2 und 4) werden und als Gegenleistung (auch) neue Anteile an der ü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.2.1 EU-Amtshilferichtlinie

Rz. 28 Das EU-Amtshilfegesetz v. 26.6.2013[1] gründet sich auf der Richtlinie 2011/16/EU des Rates v. 15.2.2011[2] über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG v. 19.12.1977.[3] Das EUAHiG setzt die EU-Amtshilferichtlinie v. 15.2.2011 in das nationale Recht um, die lt. § 2 Abs. 2 EUAHiG im deutschen St...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.7 § 20 Abs. 2 AStG und EU-Recht

Es stellt sich die Frage, ob § 20 Abs. 2 AStG gegen die Grundfreiheiten des EGV verstößt. Der EuGH hat dies verneint.[1] Diese Entscheidung ist allerdings zur alten Fassung des § 20 Abs. 2 AStG ergangen, nach der diese Switch-over-Klausel nur bei Einkünften mit Kapitalanlagecharakter gegolten hat. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind zur Frage, ob § 20 Abs. 2 AStG in de...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
ArbMedVV: Rechtsgrundlage f... / 6.2 Anforderungen an den Arzt

Auch diese Verordnung nach dem Arbeitsschutzgesetz verlangt die notwendigen fachlichen Qualifikationen, um einer Aufgabe nachkommen zu können. Achtung Qualifikationen des Arztes Unbeschadet anderer Bestimmungen im Anhang der ArbMedVV für einzelne Untersuchungsanlässe muss der Arzt berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 4.5 Uneinbringliche Forderungen: Wann Forderungen uneinbringlich sind und ausgebucht werden müssen

Uneinbringlich ist eine Forderung, wenn erkennbar davon auszugehen ist, dass die Forderung nicht mehr beglichen werden wird.[1] Die Aktivierung einer rechtlich entstandenen Forderung ist nicht nur dann nicht zulässig, wenn sie bereits am Bilanzstichtag bestritten war, sondern auch dann, wenn der Steuerpflichtige nach den Umständen des Falles schon am Bilanzstichtag damit rec...mehr

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Beneficial Owner (Nutzungsb... / 3 Praxishinweise

Die Begriffe des Beneficial Owners bzw. des Nutzungsberechtigten im DBA- und EU-Recht verfolgen den Zweck, Konstruktionen zu verhindern, mit denen ein Stpfl. durch Zwischenschaltung einer Gesellschaft eine Steuerermäßigung anstrebt, die ihm bei direktem Bezug der Vergütungen nicht zustünde. Den gleichen Zweck verfolgt § 50d Abs. 3 EStG.[1] § 50d Abs. 3 EStG kann daher als Kon...mehr

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EU-Grundrechtecharta - ABC ... / 3 Praxisfragen

Die für die Praxis wesentliche Frage ist die nach dem Anwendungsbereich der GRCh. Die Grundrechte sind nach Art. 51 GRCh nur anwendbar auf Maßnahmen der Organe und Einrichtungen der EU sowie auf die der Mitgliedstaaten, soweit sie Recht der EU durchführen. Im Steuerrecht sind die Grundrechte daher anwendbar auf Zölle, Verbrauchsteuern und die USt. Für direkte Steuern sind si...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Missbrauchsvermeidung- ABC ... / 2.2 EU-Missbrauchsregelungen

EU-rechtlich enthält der AEUV keine allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbräuchen. Solche Regeln sind jedoch in Richtlinien enthalten, gelten dann aber nur für den Bereich der jeweiligen Richtlinie. Nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. a der Fusionsrichtlinie[1] ist die Steuerfreiheit einer Umwandlung ganz oder teilweise zu versagen, wenn der hauptsächliche oder einer der h...mehr

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Missbrauchsvermeidung- ABC ... / 1 Systematische Einordnung

Sowohl nach nationalem Recht als auch nach EU-Recht und nach DBA-Recht sollen besondere Gestaltungen, die als missbräuchlich eingestuft werden, nicht zu steuerlichen Vorteilen führen. Problematisch ist, dass der Stpfl. grundsätzlich das Recht hat, seine Verhältnisse so zu gestalten, dass die Steuerlast minimiert oder vermieden wird. Eine Gestaltung, die zu einer niedrigeren ...mehr

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Auslandstätigkeitserlass – ... / 4 Beratungshinweise

Arbeitnehmertätigkeit im Bereich der Entwicklungshilfe wird nach dem Auslandstätigkeitserlass nur begünstigt, wenn die Finanzierung zu mindestens 75 % aus inländischen öffentlichen Mitteln stammt. Ausgeschlossen sind damit Arbeitnehmertätigkeiten, wenn die Finanzierung durch den Europäischen Entwicklungsfonds erfolgt. Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob damit gegen ...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.8 EU-Recht

Rz. 57 Einer Regelung eines Aufnahmemitgliedstaats, nach der dem überlebenden Lebenspartner einer in einem anderen Mitgliedstaat wirksam eingegangenen und eingetragenen Lebenspartnerschaft eine Hinterbliebenenpension, die ihm wegen der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit durch den verstorbenen Lebenspartner im Aufnahmemitgliedstaat zusteht, nur gewährt wird, wenn die Lebens...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen zur Bestimmung des Bemessungsentgeltes für das Arbeitslosengeld (Alg) zur Umsetzung des Versicherungsprinzips bei der Bestimmung der Höhe der wichtigsten Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung. Das Bemessungsentgelt ist Ausgangspunkt für die Bestimmung der konkreten Höhe des täglichen Alg. Bemessungsentgelt ist gemäß § 149 a...mehr

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Sauer, SGB III § 152 Fiktiv... / 2.1 Fiktives Arbeitsentgelt

Rz. 3 § 152 setzt voraus, dass ein Bemessungszeitraum nicht gebildet werden kann. Ein solcher liegt nur vor, wenn er Entgeltabrechnungszeiträume aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen enthält, die entweder in Fällen des § 142 Abs. 1 mindestens 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt oder in Fällen des § 142 Abs. 2 mindestens 90 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt im ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 1.1 Allgemeines zum Wohnsitz im Steuerrecht und sonstigen Recht

Rz. 1 Die Vorschrift enthält die Begriffsbestimmung für den Wohnsitz. Dieser Begriff gilt für das gesamte Steuerrecht, auch für das Zulagenrecht.[1] Allerdings ist der Wohnsitzbegriff des § 8 AO nicht mit dem Wohnsitzbegriff des EU-Rechts identisch. So ist insbesondere für Kindergeldfragen mit EU-Auslandsbezug die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 [2] und deren Begriff des "Wohnor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1 Ermittlung der Einkünfte

Rz. 37 Für beschränkt Stpfl. gelten die allgemeinen Regeln über die Ermittlung der Einkünfte (§ 2 Abs. 1, 2 EStG), ggf. i. V. m. den speziellen Vorschriften zu den einzelnen Einkunftsarten (§§ 13ff. EStG). Für Gewinneinkünfte[1] gelten die §§ 4–7k EStG. Hierbei sind Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zu erfassen. Der Gewinn ist durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1, §...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einstellung von Arbeitnehmern / 10 Einstellungsuntersuchung

Eine Einstellungsuntersuchung kann nur mit Einwilligung des Bewerbers durchgeführt werden. Es hat das Persönlichkeitsrecht zu wahren und muss durch berechtigte Interessen des Arbeitgebers gedeckt sein, insbesondere einen Bezug zum Arbeitsplatz und dessen Anforderungen aufweisen. Die Untersuchung ist ausschließlich von einem Arzt durchzuführen, dieser unterliegt der Schweigep...mehr