Fachbeiträge & Kommentare zu EU-Recht

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Vereinbarkeit der Regelungen mit höherrangigem Recht

Tz. 9 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Vorschriften der §§ 20 ff UmwStG dürfen den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien des Ertrag-StR nicht entgegenstehen und bei Ausl-Bezug nicht in Kollision mit dem EG-Vertrag oder dem EWR-Abkommen treten sowie nicht gegen den Regelungsgehalt von EU-RL (s Tz 6) verstoßen, wenn Staaten des EU-/EWR-Bereichs betroffen sind. Es wird vorgetrag... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Vorgaben der EU-Kommission (De-minimis-Beihilfe)

Rn. 55 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Im Notifizierungsverfahren zu § 32c EStG aF hat die EU-Kommission eine Reihe von Vorgaben für eine beihilferechtliche Unbedenklichkeit gemacht (im Einzelnen BT-Drs 19/13436, 128), die in § 32c Abs 5 Nr 3–6 und S 2 und 3 EStG nF umgesetzt wurden. Mit dem persönlich unterschriebenen Antrag, der für die VZ 2016, 2019, 2022, 2025 und 2028 jeweil... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Zukunftssicherungsleistungen / 2 Steuerpflicht für freiwillige Leistungen

Freiwillige Leistungen sowie Beiträge, die aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht erbracht werden, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Freiwillige Versicherung eines Vorstandsmitglieds einer AG in der gesetzlichen Rentenversicherung Zuschüsse des Arbeitgebers zur freiwilligen Versicherung eines Vorstandsmitglieds einer AG in der gesetzlichen Rentenversic... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Annex: Zum juristischen Ein... / I. Aktuelle Streitfragen und Rechtsprechung

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 10 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der Anwendungsbereich von IFRS 9 wurde – wie bereits oben (vgl. Tz. 3) dargelegt – unverändert aus IAS 39 übernommen (zur Begründung vgl. IFRS 9.BC2.1). Danach ist der Standard von allen Unternehmen ungeachtet ihrer Größe, Branche oder Rechtsform anzuwenden (vgl. IFRS 9.2.1). Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass nicht öffentlich reche... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.1.5 Betriebsvorrichtungen sind keine Bauwerke: Kein Wechsel der Steuerschuldnerschaft

Der BFH hatte entschieden, dass Betriebsvorrichtungen keine Bauwerke sind, sodass ein Wechsel der Steuerschuld (= Reverse-Charge-Verfahren) gemäß § 13b UStG nicht stattfindet.[1] In ein Bauwerk eingebaute Anlagen sind lt. BFH nur dann Bestandteile des Gebäudes, wenn sie für Konstruktion, Bestand, Erhaltung und Benutzbarkeit von wesentlicher Bedeutung sind. Das Reverse-Charge... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14 EU-Recht der direkten Steuern

14.1 Überblick Die Europäische Union hat durch die Europäischen Verträge nicht im Sinne einer "Aufnahme durch Verschmelzung" Hoheitsrechte der Nationalstaaten übernommen, sondern es gilt das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung (Subsidiaritätsprinzip), dessen Hauptziel die Schaffung eines einheitlichen und gemeinsamen Binnenmarktes ist. Die EU leitet ihre Rechte und Mögl... mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.4.2 Überlagerung durch EU-Recht – die DAC 4 Richtlinie

Die Empfehlungen der OECD wurden jedoch durch den "steuerlichen" Richtlinienvorschlag der DAC 4 RL überlagert.[1] Nach dem verabschiedeten Richtlinienvorschlag müssen die Mitgliedstaaten bis 31.12.2016 die Anzeigepflicht im Rahmen einer nach Ländern gegliederten Darstellung gesetzlich regeln. Aufzugliedern sind folgende Daten: Umsätze, Vorsteuergewinne/-verluste, gezahlte Ertrag... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.5 Fusionsrichtlinie

Diese Richtlinie (RL 90/434/EWG vom 23.7.1990) regelt grenzüberschreitende Umwandlungen und wurde insbesondere durch § 23 UmwStG umgesetzt. mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.4 EG-Beitreibungsrichtlinie

Die Richtlinie 2010/24/EU regelt Amtshilfe zur grenzüberschreitenden Beihilfe. Sie wurde umgesetzt.[1] Zu Einzelheiten vgl. das sog. Beitreibungs-Merkblatt des BMF[2] mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Der Begriff des Internationalen Steuerrechts wird als übergeordnete Umschreibung der 4 Elemente des deutschen Steuerrechts bezeichnet, die sich mit grenzüberschreitenden Besteuerungssachverhalten beschäftigen. Es handelt sich um die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen; der nationalen Vorschriften mit Auslandsbezug; des Außensteuergesetzes; der Vorschriften des EU... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.1 Schiedskonvention und EU-Streitbeilegungsrichtlinie

Die EU-Schiedskonvention bzw. die EU Streitbeilegungsrichtline ((Rl 2917/1852 des Rates über Verfahren zur Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union; ABl. EU vom 14.10.2017 Nr. L 265/1) ergänzt die DBA-Verständigungsklauseln/Schiedsklauseln um einen faktischen Einigungszwang und gibt formelle Vorgaben, wie z. B. eine Zwei-Jahres-Regelung vor. H... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.3 EU-Amtshilfe-Richtline

Die Richtlinie 211/16/EU des Rates in Bezug auf die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (mit div. späteren Änderungen) regelt, in welchen Fällen und unter welchen Umständen die Finanzbehörden für den Bereich der Steuerfestsetzung grenzüberschreitend Auskünfte erteilen müssen oder im Ausland entsprechende Ermittlungen veranlassen können. Diese Ri... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.7 BEPS Richtlinie

Diese Richtlinie (RL 2016/1164 zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts, ergänzt um die Richtlinie 2017/952 des Rates vom 29.05.2017) regelt in partieller Umsetzung des BEPS Reports der OECD einen Mindeststandard zur Bekämpfung unerwünschter Steuergestaltungen international verbundener Konzerne. Die U... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.9 Noch nicht abgeschlossene Projekte auf EU-Ebene

Hervorzuheben ist das Paket "Unternehmen in Europa: Rahmen für die Unternehmensbesteuerung" verkürzt auch "BEFIT" genannt (Business in Europe: Framework for Income Taxation) mit seinen drei Richtlinienvorschlägen: Verrechnungspreisgestaltung (EU-Kommission, Vorschlag vom 12.09.2023 für eine Richtlinie über die Verrechnungspreisgestaltung – COM(2023) 529 final. hauptsitzbasiert... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2 EU Richtlinien

In der Praxis die größte Bedeutung haben die Richtlinien. Richtlinien wirken grundsätzlich nicht unmittelbar, sondern müssen national umgesetzt werden. Während die Richtlinien ursprünglich vorrangig nationale grenzüberschreitende Regelungen begrenzte (typisches Beispiel: ermäßigte Quellensteuer zwischen verbundenen Unternehmen durch die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) geben di... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.2 EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (MTRL)

Unabhängig von den Quellensteuerregelungen der DBA regelt die MTRL (RL 2003/48/EG und 2004/66/EG) die Verpflichtung zur Steuerfreiheit von Dividenden im Mutter-Tochter-Verhältnis, die sog. Schachteldividenden ab 10 % und wurde durch § 43b EStG umgesetzt. mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.6 Zins-/Lizenzgebühren-Richtlinie

Diese Richtlinie (RL 2003/49/EG) regelt ergänzend zu den DBA den Verzicht bzw. die Reduktion bzgl. Quellensteuern auf Zinsen und Lizenzen zwischen verbundenen Unternehmen (sowohl in der EU, EWR als auch Schweiz). Sie wurde durch § 50d Abs. 6, § 50g und § 50h EStG umgesetzt. mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.8 EU Richtlinie zur Globalen Mindestbesteuerung

Die Richtlinie (EU 2022/2523 des Rates vom 14.12.2022) gibt den Rahmen zur Umsetzung des BEPS Projekte zur Globalen Mindestbesteuerung vor. Die deutsche Umsetzung erfolgt durch das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MinBestRL-UmsG vom 27.12.2023, BGBl 2023 I S. 397). Hinweis: Der Bundestag hat am 14.11.2025 das Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und ... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.1 Überblick

Die Europäische Union hat durch die Europäischen Verträge nicht im Sinne einer "Aufnahme durch Verschmelzung" Hoheitsrechte der Nationalstaaten übernommen, sondern es gilt das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung (Subsidiaritätsprinzip), dessen Hauptziel die Schaffung eines einheitlichen und gemeinsamen Binnenmarktes ist. Die EU leitet ihre Rechte und Möglichkeiten aus ... mehr

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Tarifvertragsrecht / 4 Geltung eines Tarifvertrags

Die Rechtsnormen eines Tarifvertrags (normativer Teil) erfassen nach § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend die beidseits Tarifgebundenen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen. Tarifgebunden sind nach § 3 Abs. 1 TVG die Mitglieder der Tarifvertragsparteien (also die Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbandsmitglieder) sowie der Arbeitgeber, der selbst Partei... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2 Sachlicher Anwendungsbereich: Steuerbescheide und gleichgestellte Verwaltungsakte

Rz. 12 Anwendbar ist § 176 AO auf alle Steuerbescheide sowie diejenigen Verwaltungsakte, die wie Steuerbescheide behandelt werden.[1] Zur Anwendung bei den einzelnen Änderungstatbeständen Rz. 18ff. Da Steueranmeldungen die Wirkung von Steuerbescheiden haben, greift § 176 AO auch bei der Änderung der in einer Steueranmeldung bestehenden Steuerfestsetzung ein. Eine Änderung de... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.5 Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung, Abs. 2 S. 2

Rz. 162 Durch Gesetz v. 9.12.2004[1] ist Abs. 2 durch einen neuen S. 2 ergänzt worden. Danach gilt die nachträgliche Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung nicht als rückwirkendes Ereignis. Die Gesetzesänderung ist mit BFH v. 6.3.2003, XI R 13/02, BStBl II 2003, 554, BFH/NV 2003, 959 begründet, wonach es sich bei der Spendenbescheinigung nach § 48 Abs. ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Nach seinem Wortlaut ist § 173 AO anwendbar auf Steuerbescheide. Damit sind alle Steuerbescheide sowie Bescheide, die wie Steuerbescheide behandelt werden, erfasst. Zum Begriff der Steuerbescheide und der gleichbehandelten Bescheide vgl. G. Frotscher, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 155 AO Rz. 13ff. Daher können auch Freistellungsbescheide nach § 173 AO geändert werde... mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 1 Entsendung nach EU-Recht

Für eine selbstständig erwerbstätige Person, die sich in einen anderen Mitgliedsstaat entsendet, in dem die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit angewendet werden, gelten vorrangig die jeweiligen Verordnungsregelungen. Hierbei ist zu beachten, dass es bei der Anwendung der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit Einschränkungen beim gebietlichen, persönlichen und sach... mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 1 Entsendung nach EU-Recht

Für einen Arbeitnehmer, der in ein Land entsandt wird, in dem die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit angewendet werden, gelten vorrangig die jeweiligen Verordnungsregelungen. Hierbei ist zu beachten, dass es bei der Anwendung der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit Einschränkungen beim gebietlichen, persönlichen und sachlichen Geltungsbereich gibt. 1.1 Gebietlich... mehr

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Entsendung: Anwendung von EU-Recht für Arbeitnehmer

Zusammenfassung Überblick Eine Entsendung im Rahmen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer in einem Mitgliedsstaat für einen Arbeitgeber beschäftigt ist und von diesem für eine begrenzte Dauer in einem anderen Mitgliedsstaat eingesetzt wird, um eine Arbeit auf dessen Rechnung auszuführen. Der Arbeitgeber muss im ersten Mitgliedsstaat gew... mehr

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Entsendung: Anwendung von EU-Recht für selbstständige Personen

Zusammenfassung Überblick Eine Person, die in Deutschland eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, kann sich grundsätzlich im Rahmen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit auch vorübergehend in einen anderen Mitgliedsstaat entsenden. Hierfür muss der selbstständig Erwerbstätige im anderen Staat eine ähnliche Tätigkeit für eine begrenzte Zeit ausüben. Wenn alle Vora... mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich umfasst alle Versicherungszweige der Sozialversicherung. mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich umfasst alle Versicherungszweige der Sozialversicherung. mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 1.2 Persönlicher Geltungsbereich

Grundsätzlich erfasst die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Bei Dänemark, dem Vereinigten Königreich, den EWR-Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein und bei der Schweiz ist der persönliche Geltungsbereich eingeschränkt. Bei diesen Staaten muss geprüft werden, ob die Anwendung eines bilateralen Abkommens oder der ... mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2 Voraussetzungen für eine Entsendung nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit

Nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit kann eine Person, die in einem Mitgliedsstaat eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, für eine begrenzte Zeit eine ähnliche Tätigkeit in einem anderen Mitgliedsstaat ausüben. Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, können während der Entsendung weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden. Sollte eine ... mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 1.1 Gebietlicher Geltungsbereich

Einschränkungen beim gebietlichen Geltungsbereich gibt es für Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Zypern und beim Vereinigten Königreich. mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.4 Weitere Voraussetzungen

Die weiteren Voraussetzungen für eine Entsendung von selbstständig erwerbstätigen Personen sind identisch mit den Voraussetzungen für entsandte Arbeitnehmer.[1] mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 1.1 Gebietlicher Geltungsbereich

Einschränkungen beim gebietlichen Geltungsbereich gibt es bei Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Zypern und beim Vereinigten Königreich. mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 1.2 Persönlicher Geltungsbereich

Grundsätzlich erfasst die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Bei Dänemark, dem Vereinigten Königreich, den EWR-Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein und bei der Schweiz ist der persönliche Geltungsbereich eingeschränkt. Bei diesen Staaten muss geprüft werden, ob die Anwendung eines bilateralen Abkommens[1] oder d... mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit umfasst die Kranken-, Renten-, Unfallversicherung sowie den Bereich der Arbeitsförderung. mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3 Wirkung des Brexit

Bei Entsendungen in Verbindung mit dem Vereinigten Königreich muss zwischen den Sachverhalten nach dem Austrittsabkommen und dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit unterschieden werden. 3.1 Vom Austrittsabkommen erfasste Sachverhalte Vom Austrittsabkommen werden Sachverhalte erfasst, die ohne Unterbrechung über den 31.12.2020 hinausgehen. Hierzu gehören Sachverhalte, in d... mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.1.2 Wiederaufnahme der Tätigkeit

Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Unterbrechung für einen mehr als kurzfristigen Zeitraum, handelt es sich in der Regel um einen neuen Sachverhalt. In diesem Fall müssen die Regelungen des Handels- und Kooperationsabkommens angewandt werden. mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.1.2 Wiederaufnahme der Tätigkeit

Bei der Wiederaufnahme der Tätigkeit nach dem 31.12.2020 im Anschluss an eine Unterbrechung handelt es sich in der Regel um einen neuen Sachverhalt. Dieser wird nach den Regelungen des Handels- und Kooperationsabkommens beurteilt. mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / Sozialversicherung

1 Entsendung nach EU-Recht Für eine selbstständig erwerbstätige Person, die sich in einen anderen Mitgliedsstaat entsendet, in dem die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit angewendet werden, gelten vorrangig die jeweiligen Verordnungsregelungen. Hierbei ist zu beachten, dass es bei der Anwendung der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit Einschränkungen beim gebietlic... mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / Sozialversicherung

1 Entsendung nach EU-Recht Für einen Arbeitnehmer, der in ein Land entsandt wird, in dem die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit angewendet werden, gelten vorrangig die jeweiligen Verordnungsregelungen. Hierbei ist zu beachten, dass es bei der Anwendung der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit Einschränkungen beim gebietlichen, persönlichen und sachlichen Geltungsb... mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.2.2 Verleihung

Eine Entsendung ist auch möglich, wenn ein deutsches Unternehmen einen Mitarbeiter an ein Unternehmen in einem anderen Mitgliedsstaat verleiht. Praxis-Beispiel Ein Leiharbeitnehmer wird in einem anderen Staat eingesetzt Ein Unternehmen beschäftigt einen Leihmitarbeiter von einer Zeitarbeitsfirma (Verleiher). Das deutsche Unternehmen nimmt einen Auftrag in Spanien an und entsen... mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.1.1 Unterbrechung

Eine Unterbrechung der vorübergehenden Tätigkeit liegt vor, wenn die selbstständig erwerbstätige Person für einen nicht nur kurzfristigen Zeitraum (bis zu einem Monat) in den Entsendestaat zurückkehrt oder die Voraussetzungen für die Entsendung nicht mehr vorliegen. Wichtig Beendigung der Entsendebescheinigung Liegt eine Unterbrechung vor, muss die selbstständig erwerbstätige Pe... mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.3 Mindestens einmonatige Geltung deutschen Rechts vor Auslandseinsatz

Nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit liegt eine Entsendung nur vor, wenn unmittelbar vor dem Auslandseinsatz mindestens einen Monat lang die deutschen Rechtsvorschriften gegolten haben. Hierbei spielt es keine Rolle, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Versicherung bisher durchgeführt wurde. Es kann sich um eine Pflichtversicherung u. a. als Arbeitnehmer, Rent... mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.1 Vom Austrittsabkommen erfasste Sachverhalte

Sachverhalte, die ohne Unterbrechung über den 31.12.2020 hinausgehen, werden vom Austrittsabkommen erfasst. Hierzu gehören Sachverhalte, in denen eine Person bereits vor dem 1.1.2021 eine selbstständige Tätigkeit im Vereinigten Königreich ausübt, ein britischer Staatsangehöriger bereits vor dem 1.1.2020 in Deutschland wohnt und zu einem späteren Zeitpunkt im Vereinigten Königr... mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.1.3 Ausnahmevereinbarung nach dem Austrittsabkommen

Wird eine selbstständig erwerbstätige Person vom Austrittsabkommen erfasst, gelten für diese Person die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit. Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht vorliegen (beispielsweise aufgrund der Entsendedauer), besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer Ausnahmevereinbarung. mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.2.4 Ausnahmevereinbarung

Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit enthält keine Rechtsgrundlage für den Abschluss von Ausnahmevereinbarungen. Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht erfüllt, gelten die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.4.1 Keine Befristung

Es liegt keine Entsendung vor, wenn die zeitliche Befristung dadurch gekennzeichnet ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jederzeit zurückrufen kann oder der Arbeitnehmer die Altersgrenze für eine deutsche Vollrente erreicht. Eine zeitliche Begrenzung liegt auch nicht vor, wenn sich eine Entsendung bis zur Kündigung automatisch fortsetzt. mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.6 Verschiedene Einsatzorte

Es gibt Fallkonstellationen, in denen ein Arbeitnehmer an mehreren Einsatzorten eingesetzt werden soll. Hierbei muss unterschieden werden, ob die verschiedenen Einsatzorte in einem anderen Mitgliedsstaat oder in mehreren Mitgliedsstaaten liegen. Praxis-Beispiel Mehrere Einsatzorte Ein deutsches Unternehmen setzt einen Mitarbeiter für einen Zeitraum von 18 Monaten in Polen ein.... mehr