Fachbeiträge & Kommentare zu EU-Recht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 3.3 Ermessen nach dem Zweck der Ermächtigung

Rz. 25 Bei der Ausübung des Ermessens ist auf der Grundlage des ermittelten Sachverhalts vom Zweck der jeweiligen gesetzlichen Ermächtigung, wie er sich aus deren Wortlaut und seiner Auslegung unter Heranziehung der systematischen Stellung und Entstehungsgeschichte ergibt, auszugehen. Dabei sind alle Gesichtspunkte tatsächlicher Art und ferner alle rechtlichen Gesichtspunkte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 4 Rangordnung der Rechtsnormen; Normenkollisionen

Rz. 104 Die Rechtsnormen stehen als Teil einer Gesamtrechtsordnung, die sich zu einer widerspruchslosen Einheit zusammenfügen muss, in einer Rangordnung. Aus dieser ergeben sich wegen der erforderlichen Klarheit über das im Einzelfall anzuwendende Recht Rangordnungsregeln (dazu Rz. 105ff.) Die Geltung einer vorrangigen Norm schließt die Geltung der nachrangigen Norm aus. Fe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Festsetzungsverjährung eines Freistellungsanspruchs nach § 32 Abs. 5 KStG

Für den gem. § 32 Abs. 5 S. 1 KStG erforderlichen Antrag auf KapErtrSt-Erstattung gelten die allgemeinen Verjährungsfristen gem. §§ 169–171 AO. Die aus §§ 169–171 AO folgende Verjährungsregelung ist mit EU-Recht vereinbar. FG Köln v. 14.12.2022 – 2 K 1923/20, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 8/23 Beraterhinweis Der BFH hat in der Revision zu klären: Löste das Urteil des EuGH v....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.6.1.2 Unsicherheit und Unklarheit hinsichtlich der Rechtslage

Rz. 76 Als Aussetzungsgrund genügt eine Unsicherheit oder Unentschiedenheit hinsichtlich der Rechtslage, sodass sich bei abschließender Klärung der Rechtsfragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte.[1] Es muss weder das Obsiegen noch das Unterliegen im Einspruchs- bzw. Klageverfahren mit Sicherheit ausgeschlossen werden können.[2] Das Obsiegen braucht hierbei ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze

Ergänzender Hinweis: Nr. 105, 106 AStBV (St) 2023 (s. AStBV Rz. 105 f.). Rz. 11 [Autor/Stand] Eine Zuwiderhandlung gegen Steuergesetze liegt vor, wenn der Täter gegen eine Rechtspflicht verstoßen hat, die ihm im Interesse der Besteuerung auferlegt ist[2]. Die meisten steuerlichen Rechtspflichten ergeben sich aus den einzelnen Steuergesetzen und dem 1. und 2. Teil der AO. Sie ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 74 Ansprüch... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und allgemeine Voraussetzungen

Rz. 3 Die Vorschrift regelt Grundsicherungsansprüche entgegen § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 . Danach sind Personen von der Anspruchsberechtigung auf Grundsicherungsleistungen ausgenommen, die als Ausländer oder als dessen Familienangehöriger entweder weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmer oder Selbständige noch aufgrund des § 2 Abs. 3 des Freizügigkeitsgesetzes/...mehr

Beitrag aus Controlling Office
CSRD: Vier-Punkte-Plan zur ... / 4.2 Wesentlichkeitsbetrachtungen

Darüber hinaus wird der Umsetzungsaufwand auch von der Anzahl der für das eigene Unternehmen wesentlichen Aspekte sowie wesentlichen Offenlegungsanforderungen bestimmt. Entscheidend ist hier also der Aspekt der Wesentlichkeit. Damit gemeint ist die Abgrenzung, welche Nachhaltigkeitsthemen für ein Unternehmen wichtig und damit berichtspflichtig sind oder nicht. Zu beachten ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verfassungsrecht/EU-Recht

Rn. 20 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen bzgl des inländischen Anknüpfungspunkts in § 49 Abs 1 EStG wird teilweise vertreten, dass es zu kaum noch erklärbaren Besteuerungsunterschieden und Besteuerungslücken kommt, die dem Bestimmtheitsgebot nicht entsprechen und gegen das Willkürverbot der Besteuerung verstoßen (vgl Loschel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Rechtliche Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 In § 324a wird die AP für freiwillig aufgestellte IFRS-EA nach § 325 Abs. 2a geregelt (vgl. auch HdR-E, HGB § 325, Rn. 114ff.), der nach den in das EU-Recht übernommenen internationalen RL-Standards (vgl. § 315e Abs. 1) aufzustellen ist. § 324a ist demnach dann zu beachten, sobald eine freiwillig oder obligatorisch veranlasste Prüfung eines fa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Pauschale Besteuerung (§ 49 Abs 3 EStG)

Rn. 311 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 49 Abs 3 EStG beinhaltet eine Sonderregelung für beschränkt stpfl Einkünfte aus dem gewerblichen Betrieb von Seeschiffen und Luftfahrzeugen gemäß § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG, auch dann, wenn diese Einkünfte durch eine inländischen Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter erzielt werden, § 49 Abs 3 S 2 EStG. Es erfolgt eine unwider...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bestandteile der Prüfung

Rn. 8 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Gegenstand und Umfang der Prüfung eines IFRS-EA richten sich nach § 317. Demnach sind neben der Buchführung die nach § 325 Abs. 2a geforderten Bestandteile (vgl. auch IAS 1.10; ED/2019/7.10) zu prüfen. Dabei handelt es sich insbesondere um die Bilanz, die Gesamtergebnisrechnung und den Anhang, jeweils aufgestellt nach den maßgeblichen Vorschri...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Bestellung des Abschlussprüfers (§ 324a Abs. 2 Satz 1)

Rn. 12 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der für den HGB-JA bestellte AP ist auch automatisch der Prüfer des IFRS-EA (vgl. § 324a Abs. 2 Satz 1). Hierbei handelt es sich um eine unwiderlegbare gesetzliche Vorgabe, die jedoch eine separate Beauftragung des AP für den zu prüfenden IFRS-EA nicht ausschließt; diese ist vielmehr zwingend angezeigt (vgl. NK-AP (2022), § 324a HGB, Rn. 5). ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gewissenhaftigkeit

Rn. 4 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Gewissenhaftigkeit konkretisiert die nach § 276 Abs. 2 BGB im Umkehrschluss geltende, allg. vertragsrechtliche Sorgfaltspflicht für die AP (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 323 HGB, Rn. 11). Gewissenhaftigkeit beinhaltet grds. zwei Merkmale. Ein Aspekt ist die Sorgfalt, der andere das Handeln nach bestem Wissen und Gewissen (vgl. Gerhard (1961), ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.2 Abzugsteuersatz

Rz. 114 Der Steuerabzugssatz beträgt 15 %, für die Aufsichtsratssteuer nach § 50a Abs. 1 Nr. 4 EStG dagegen 30 %. Hinzu kommt der SolZ. Der gegenüber dem einkommensteuerlichen Tarifsteuersatz von bis zu 45 % niedrigere Steuerabzugssatz soll berücksichtigen, dass der Steuerabzug von den Einnahmen erfolgt, der Abzug von Betriebsausgaben und Werbungskosten nicht zugelassen ist ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.1.5 Betriebsvorrichtungen sind keine Bauwerke: Kein Wechsel der Steuerschuldnerschaft

Der BFH hatte entschieden, dass Betriebsvorrichtungen keine Bauwerke sind, sodass ein Wechsel der Steuerschuld (= Reverse-Charge-Verfahren) gemäß § 13b UStG nicht stattfindet.[1] In ein Bauwerk eingebaute Anlagen sind lt. BFH nur dann Bestandteile des Gebäudes, wenn sie für Konstruktion, Bestand, Erhaltung und Benutzbarkeit von wesentlicher Bedeutung sind. Das Reverse-Charge...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 8. Bericht der KOM zum Programm "Fiscalis 2020"

Die Kommission hat am 14.12.2022 einen Bericht an das EP und den Rat über die abschließende Bewertung des Programm "Fiscalis 2020" vorgelegt (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-16066-2022-INIT/de/pdf). Das Programm "Fiscalis 2020" wurde durch die VO (EU) Nr. 1286/2013 vom 11.12.2013 zur Festlegung eines Aktionsprogramms zur Verbesserung des reibungslosen F...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz in der Ehe: Neues EU-Recht – Neue Bundesländer

Zusammenfassung Überblick Für gemischt-nationale Ehen und Partnerschaften von großer Bedeutung sind die Europäische Güterrechtsverordnung und die (inhaltsgleiche) Europäische Partnerschaftsverordnung. Sie gelten seit Anfang 2019 in Deutschland und zahlreichen Mitgliedstaaten der EU und regeln das anwendbare Recht sowie die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheid...mehr

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Umwelt- und Altlastenhaftun... / 3.1 Umsetzung von EU-Recht

Ökologischer Schutz Bereits im Jahr 2004 ist eine europäische Richtlinie zur Umwelthaftung [1] in Kraft getreten. Sie erfasst Gefahren und Schäden an Böden, Gewässern sowie geschützten Arten und geschützten natürlichen Lebensräumen, die durch berufliche Tätigkeiten verursacht werden. Zu ihrer Umsetzung in nationales Recht wurde das am 14.11.2007 in Kraft getretene Umweltschaden...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz in der Ehe: Neu... / 2 Rechtslage in den neuen Bundesländern

2.1 Gesetzliche Regelung im Überblick Seit 3.10.1990 gilt BGB Seit dem 3.10.1990 ist im Gebiet der ehemaligen DDR das BGB in Kraft. Für Ehegatten, die an diesem Tag im gesetzlichen Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft des Familiengesetzbuchs (FGB) der DDR lebten, gelten von diesem Zeitpunkt an grundsätzlich die Vorschriften über den gesetzlichen Güterstand der Z...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz in der Ehe: Neu... / Zusammenfassung

Überblick Für gemischt-nationale Ehen und Partnerschaften von großer Bedeutung sind die Europäische Güterrechtsverordnung und die (inhaltsgleiche) Europäische Partnerschaftsverordnung. Sie gelten seit Anfang 2019 in Deutschland und zahlreichen Mitgliedstaaten der EU und regeln das anwendbare Recht sowie die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen bezüglich...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Neu... / 1 Die neue Europäische Güterrechtsverordnung

1.1 Überblick Neues Recht für gemischt-nationale Ehen Seit dem 29.1.2019 gelten in Deutschland – und 17 weiteren Mitgliedstaaten der EU – die Europäische Güterrechtsverordnung (EuGüVO)[1] und die Europäische Partnerschaftsverordnung (EuPartVO).[2] Sie regeln die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Recht sowie die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidun...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz in der Ehe: Neu... / 2.2 Das Güterrecht der DDR

2.2.1 Errungenschaftsgemeinschaft Besonderheiten Die sog. Eigentums- und Vermögensgemeinschaft nach dem Recht der DDR lässt sich als Errungenschaftsgemeinschaft charakterisieren. Das bedeutet im Wesentlichen: Grundsätzlich stehen alle während der Ehe von einem oder beiden Ehegatten aus Arbeitseinkünften oder Renten erworbenen Vermögenswerte (also auch ein Grundstück) kraft Gese...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz in der Ehe: Neu... / 1.1 Überblick

Neues Recht für gemischt-nationale Ehen Seit dem 29.1.2019 gelten in Deutschland – und 17 weiteren Mitgliedstaaten der EU – die Europäische Güterrechtsverordnung (EuGüVO)[1] und die Europäische Partnerschaftsverordnung (EuPartVO).[2] Sie regeln die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Recht sowie die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen bezüglich...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz in der Ehe: Neu... / 1.3 Anwendbares Recht

Abgestufte Ermittlung Die Prüfung, welches konkrete Recht anwendbar ist, vollzieht sich gemäß Art. 22 ff. EuGüVO nach folgender Stufenleiter: Zunächst räumt Art. 22 EuGüVO den Ehegatten vor oder nach der Eheschließung eine Rechtswahlfreiheit ein. Sie können als Güterstatut das Recht des Staates wählen, in dem sich zum Zeitpunkt der Rechtswahl einer von ihnen gewöhnlich aufhält...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz in der Ehe: Neu... / 1.5 Auswirkungen auf das Erbrecht

Gemäß Art. 1 Abs. 2 lit d) EuGüVO regelt die Verordnung nicht die Rechtsnachfolge nach dem Tod eines Ehegatten. Damit ist zunächst das gesamte Erbrecht des überlebenden Ehegatten vom Anwendungsbereich ausgenommen, aber auch Ansprüche Dritter, wie etwa das Pflichtteilsrecht naher Angehöriger. Die Güterrechtsverordnungen bergen Konfliktpotential in Bezug auf das Erbrecht, insbe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz in der Ehe: Neu... / 2.1 Gesetzliche Regelung im Überblick

Seit 3.10.1990 gilt BGB Seit dem 3.10.1990 ist im Gebiet der ehemaligen DDR das BGB in Kraft. Für Ehegatten, die an diesem Tag im gesetzlichen Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft des Familiengesetzbuchs (FGB) der DDR lebten, gelten von diesem Zeitpunkt an grundsätzlich die Vorschriften über den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (Art. 234 § 4 EGB...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz in der Ehe: Neu... / 2.2.3 Ausgleichsansprüche betreffend Alleineigentum

Geldausgleich nach § 40 FGB Neben der Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens können auch Ausgleichspflichten bezüglich des Alleineigentums eines Ehegatten bestehen: Nach § 40 FGB kann das Gericht einem Ehegatten, der zur Vergrößerung oder zur Erhaltung des Vermögens des anderen Ehegatten wesentlich beigetragen hat, bei Beendigung der Ehe außer seinem Anteil am ge...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz in der Ehe: Neu... / 2.2.1 Errungenschaftsgemeinschaft

Besonderheiten Die sog. Eigentums- und Vermögensgemeinschaft nach dem Recht der DDR lässt sich als Errungenschaftsgemeinschaft charakterisieren. Das bedeutet im Wesentlichen: Grundsätzlich stehen alle während der Ehe von einem oder beiden Ehegatten aus Arbeitseinkünften oder Renten erworbenen Vermögenswerte (also auch ein Grundstück) kraft Gesetzes im gemeinschaftlichen Eigent...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz in der Ehe: Neu... / 2.2.5 Rechtsfolgen der Überleitung

Hälftiges Eigentum Was geschieht rechtlich mit dem gemeinschaftlichen Vermögen, wenn die Eheleute keine Fortgeltungserklärung abgegeben haben und infolge der Überleitung der gesetzliche Güterstand des BGB, die Zugewinngemeinschaft, gilt? Nach Art. 234 § 4a EGBGB wird in diesen Fällen das bisher anteillose gemeinschaftliche Eigentum von Gesetzes wegen zu Eigentum nach (hälftig...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz in der Ehe: Neu... / 1.2 Anwendungsbereich

Was bedeutet "Güterrecht"? Die Güterrechtsverordnung (Entsprechendes gilt für die Partnerschaftsverordnung) findet für Ehegatten Anwendung, die ab 29.1.2019 die Ehe eingegangen sind oder eine güterrechtliche Rechtswahl bezüglich des auf ihren Güterstand anzuwendenden Rechts getroffen haben. Unter "Güterrecht" werden dabei alle vermögensrechtlichen Regelungen verstanden, die zw...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz in der Ehe: Neu... / 1.4 Neues Verfahrensgesetz

Verfahrensrecht Für die Durchführung der Europäische Güterrechts- und Partnerschaftsverordnungen wurde das Internationale Güterrechtsverfahrensgesetz (IntGüRVG) geschaffen.[1] Danach sind auf gerichtliche Verfahren grundsätzlich die Vorschriften des FamFG anzuwenden, soweit in den EU-Verordnungen sowie in dem Verfahrensgesetz nichts anderes bestimmt ist. Wichtig ist hierbei d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz in der Ehe: Neu... / 2.2.4 Fortgeltungserklärung (Option)

Weiterhin DDR-Recht Die Überleitung vom Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft in den gesetzlichen Güterstand des BGB mit Wirkung ab 3.10.1990 konnte von den Eheleuten verhindert werden. Jeder Ehegatte konnte – allerdings nur bis zum 2.10.1992! – gegenüber dem Gericht erklären, dass für die Ehe der bisherige Güterstand fortgelten soll.[1] Gab ein Ehegatte eine so...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz in der Ehe: Neu... / 2.2.2 Ausgleichsansprüche betreffend gemeinschaftliches Vermögen

Auseinandersetzung nach § 39 FGB Bei Beendigung der ehelichen Vermögensgemeinschaft (z. B. infolge Scheidung der Ehe oder Tod eines Ehegatten) findet eine Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens statt durch Teilung zu grundsätzlich gleichen Anteilen. Können sich die Ehegatten nicht einigen, kann auf Antrag eines Ehegatten das Gericht eine Verteilung vornehmen. Erf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 2.1 Bedeutung und Zweck

Schutz des Rechtsverkehrs Die praktische Bedeutung des Güterrechtsregisters ist gering. Gleichwohl wird seine Beibehaltung überwiegend gefordert. Es soll den Rechts- und Geschäftsverkehr einerseits schützen, andererseits auch erleichtern durch Offenlegung der güterrechtlichen Verhältnisse. Das Register spielt eine Rolle bei der Gütergemeinschaft, etwa wenn die Eheleute Gegens...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 8 Interne Sicherungsmaßnahmen

Der Verpflichtete hat sicherzustellen, dass die Mitarbeiter über die Methoden der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und die nach dem Geldwäschegesetz bestehenden Pflichten unterrichtet werden. Die Mitarbeiter können unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften an geeigneten Stellen berichten, so z. B. an den Notar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.2.1 Individuelle Lösung

Sie haben die Wahl! Durch notariellen Ehevertrag können die Ehegatten[1] jederzeit, auch nach Eheschließung, ihre güterrechtlichen Verhältnisse anderweitig regeln[2]: Sie können etwa Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren, aber auch entsprechend den jeweiligen persönlichen Verhältnissen einzelne Abweichungen von den gesetzlich normierten Güterständen festlegen. Beis...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umwelt- und Altlastenhaftun... / 1.1 Umweltschäden

Wer haftet für Umweltschäden? Hierbei kann es für den Haus- und Grundbesitzer sowohl um Schäden gehen, die von seinem eigenen Grundstück ausgehen, als auch um solche, die durch eine bestimmte (frühere) Grundstücksnutzung oder durch Einwirkung von außen auf seinem Grundstück entstanden sind. Spezialregelung für Anlagen Zur Verbesserung des Schutzes vor Schäden, die von umweltgef...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz bei Zugewinngem... / 4.2.2 Gemischt-nationale Ehe

Ehegattenerbrecht bei Zugewinngemeinschaft Die in § 1371 BGB vorgesehene Erhöhung des gesetzlichen Erbteils des überlebenden Ehegatten kann sich ändern, wenn auf die gesetzliche Erbfolge nach dem Erblasser als sog. "Erbstatut" nicht deutsches, sondern ausländisches Recht Anwendung findet, die güterrechtlichen Wirkungen der Ehe aber deutschem Recht unterstanden ("Ehegüterstatu...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 3.1 Gliederungsebene löschen

Wie in der Ehe Die zwischenzeitliche Angleichung der Lebenspartnerschaft an die Ehe zeigt sich auch und gerade in den Vorschriften zum Güterrecht. Bis Ende 2004 waren stets die vorherige Vereinbarung eines Vermögensstands und die Abgabe entsprechender Erklärungen erforderlich. Doch die "Ausgleichsgemeinschaft" gehört der Vergangenheit an. Nunmehr erhebt § 6 LPartG die Zugewinng...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umwelt- und Altlastenhaftun... / 1 Gesetzliche Regelungen

Bundes- und Landesrecht Grundlage für behördliches Eingreifen ist vor allem das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG).[1] Es dient der Vereinheitlichung des Bodenschutzrechts und wird ergänzt durch die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV).[2] Beide Regelwerke sollen mehr Rechtssicherheit in die Problematik der Altlastenhaftung bringen. Zur Durchführung des BBodSc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 5.3 Zuwendungsbedingungen

Um dieses Programm in Anspruch nehmen zu können, müssen neben den förderfähigen Baumaßnahmen folgende Zuwendungsbedingungen erfüllt sein: Erhaltungswürdigkeit Das zu modernisierende Gebäude muss auch erhaltungswürdig sein. Gehört das Gebäude beispielsweise abgerissen, besteht keine Erhaltungswürdigkeit. 5.000 Einwohner Das Gebäude muss sich in einer Gemeinde mit mehr als 5.000 E...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ausgaben zur Förderung bestimmter – im Wesentlichen gemeinnütziger – Zwecke hatte der Gesetzgeber bereits 1921 zum Abzug zugelassen, im EStG 1925 jedoch diese Möglichkeit wieder beseitigt. Erst 1948 wurde in § 10 EStG eine Vorschrift eingefügt, die wieder Ausgaben zur Förderung bestimmter Zwecke als Sonderausgaben zum Abzug zuließ. Durch das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 2 Vorübergehende und gelegentliche Hilfeleistung

Die Vorschrift des § 3a StBerG regelt die Beratungsbefugnisse von in einem EU- oder EWR-Staat bzw. der Schweiz niedergelassenen natürlichen bzw. juristischen Personen, die nach dem jeweiligen nationalen Recht zur Hilfeleistung in Steuersachen zugelassen sind. Stellt das ausländische Recht, wie z. B. in der Schweiz, keine Anforderungen an die Ausbildung oder den Beruf des Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2 ... / 4.2 Verhältnis des EU-Rechts zum innerstaatlichen Recht

Rz. 9 Die Regelungen des EU-Rechts und das deutsche Recht sind zwei getrennte Rechtskreise.[1] Ihnen kommt wegen des Anwendungsvorrangs des EU-Rechts nach Art. 23 Abs. 1 S. 2 GG ein Vorrang gegenüber dem nationalen Recht zu.[2] Die Bestimmung des § 2 AO ist insoweit ohne Bedeutung.mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 3. Ausländischer Drittschuldner

Rz. 156 Wohnt der Drittschuldner im Ausland oder hat er seinen Sitz dort, muss das Vollstreckungsgericht den Pfändungsbeschluss in jedem Fall erlassen. Der Erlass darf nicht deshalb verweigert werden, weil die Zustellung als Wirksamkeitsvoraussetzung der Pfändung an den Drittschuldner im Ausland regelmäßig nicht erfolgen kann.[256] Zu unterscheiden ist der Erlass des Pfändun...mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / 1. Hintergrund: EuGH-Rechtsprechung und ihre Folgen

Vor bald zwei Jahrzehnten begann eine Reihe von EuGH-Entscheidungen eine Debatte über das sogenannte "europäische Anerkennungsprinzip" oder die "Anerkennung eines Status".[79] Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich, dass ein im EU-Ausland wirksam begründeter Status im Inland anerkannt werden muss, da sonst die Personenfreizügigkeit (Art. 21 AEUV) der betroffenen Person verlet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2023, Die Anerkennung... / Einführung

Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Anerkennung der Elternschaft zwischen Mitgliedstaaten der EU. Bevor hier auf die Besonderheiten eingegangen werden kann, die sich zwischen EU-Mitgliedstaaten ergeben können und die aktuell Fragen eines Reformprojekts der EU-Kommission sind, wird zunächst ein Überblick über verschiedene nationale europäische Regelungen gegeben, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.6.2 Die ältere BGH- und BFH-Rechtsprechung

Tz. 244 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach der Rspr des BGH (s Urt des BGH v 03.11.1975, BGHZ 65, 230) durfte eine Obergesellschaft den auf sie entfallenden Dividendenanspruch bereits vor dem Gewinnverwendungsbeschl der Untergesellschaft in ihrem Jahresabschluss ausweisen, wenn im Zeitpunkt der Feststellung der Bil der Obergesellschaft die Entstehung der Dividendenforderung tat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang / VI. BMF-Schreiben betr. zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung (Beitreibung)

Rz. 10 (BMF-Schreiben v. 20.1.2000, IV B 4 – S 1320 – 1/00, BStBl I 2000, 102 (ohne Inhaltsverzeichnis und Anlagen abgedruckt)). Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die sich in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Dieses ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 Der Ort der Lieferung wurde erstmals durch § 4 UStDB 1938 geregelt. Sein Wortlaut wurde unverändert in § 4 UStDB 1951 sowie in § 3 Abs. 6 UStG 1967 übernommen: Zitat Eine Lieferung wird dort ausgeführt, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Erst im Zuge der Anpassung an das EU-Recht wurde § 3 Abs. 6 UStG durch den am 1.1.1997 in Kr...mehr