Fachbeiträge & Kommentare zu EU-Recht

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Begünstigte Leistungsgeber

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die begünstigten Leistungen sind nur dann steuerfrei, wenn sie durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 69 SGB VIII) oder anderer Einrichtungen mit sozialem Charakter erbracht werden (§ 4 Nr. 25 S. 2 UStG). Der Begriff der "anderen Einrichtung mit sozialem Charakter" entspricht dem gültigen EU-Recht (Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL)....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das nationale Umsatzsteuerrecht stand in der Vergangenheit hinsichtlich des Leistungsortes von Strom und Gas nicht im Einklang mit EU-Recht. Zu den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben vgl. auch Rz. 22 ff. Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Lieferungen bis zum 31.12.2004 ging das BMF davon aus, dass es sich bei der Lieferung von Gas um eine beweg...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

von Franckenstein/Ronge, Seniorenresidenzen im Schatten der Neuregelungen der Landesheimgesetze und des Jahressteuergesetzes 2009, UR 2009, 657. Gomes, Zur Umsatzsteuerfreiheit von Sozialleistungen, UR 2022, 241. Grebe/Raudszus, Ausgewählte unechte Umsatzsteuerbefreiungen –Teil II, UStB 2018, 24. Huschens, Änderungen des Umsatzsteuerrechts durch das JStG 2009/Umsetzung des Mehr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 EuGH: Wohnungseigentümergemeinschaften nicht umsatzsteuerfrei!

Rz. 5a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die Eigentümer, die Mitglieder dieser Gemeinschaft sind, unterliegt der Mehrwertsteuer. Eine solche Wirtschaftstätigkeit fällt nicht unter die in der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehene Befreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (EuGH, Urteil vom 17.12.20...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Germany Trade and Invest, Informationsbroschüre März 2009 sowie http://www.gtai.de/web_de/ueberuns. Strunk, Einfluss der EuGH-Rechtsprechung auf die Arbeit der Steuerberater, Stbg 8/2004, Editorial (= S. M 1). Weimann, Umsatzsteuer in der Praxis (UidP), 21. Auflage 2023. Weimann, Rechnungsstellung ins und aus dem EU-Ausland: Darf Betriebsprüfer einheitliche Sprache fordern?, AS...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.13 Unternehmereigenschaft bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b UStG)

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 27 Abs. 22 UStG beinhaltet eine fünfjährige Übergangsfrist für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Mit § 2b UStG wird die Frage nach der Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Vorgaben des EU-Rechts angepasst und der inhaltlich schon lange nicht richtlinienkonforme § 2 Abs. 3 UStG beerdigt....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.2 Rechtliche Einordnung

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Europäische Kommission weist in den Veröffentlichungen jeweils selbst ausdrücklich darauf hin, dass diese nicht rechtsverbindlich sind. Die Kommission betrachtet diese vielmehr als praktische und informelle Information dazu, wie die Rechtsvorschriften der EU nach Ansicht der Generaldirektion Steuern und Zollunion anzuwenden sind. Rz. 8 Stand...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift geht auf § 50c der Umsatzsteuer-Durchführungsbestimmungen 1951 (UStDB) zurück. Diese Befreiung galt für förderungswürdige Jugendgemeinschaften (Jugendverbände, Jugendvereine) und Organe der öffentlichen Jugendpflege (Jugendämter). Der Befreiungskatalog entsprach im Wesentlichen bereits den auch heute noch begünstigten Leistungen...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.2.2.2 Beratungskonsequenzen aus der Verwaltungsauffassung

Rz. 91 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bis zum 31.12.2010 ist § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG eine der wenigen Leistungen, auf die die B2B-Regel des § 3a Abs. 2 UStG keine Anwendung findet. Leistungsort war grundsätzlich der Ort, an dem der leistende Unternehmer die Leistung tatsächlich erbringt. Die Regelung galt unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder e...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 2.1 Allgemeine Angaben

Nach der Steuernummer (Zeile 1) und dem zuständigen Finanzamt (Zeile 2) sind in den Zeilen 3-5 Angaben zu Name und Anschrift des Unternehmens zu machen. Hinweis Organschaft Wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft), hat (nur) ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 2.2.3 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr.

Zeile 18 Lieferungen aus dem Inland in einen anderen EU-Mitgliedstaat sind – sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind - steuerfrei. Die Bemessungsgrundlagen dieser innergemeinschaftlichen Lieferungen i. S. d. § 6a Abs. 1 und 2 UStG an Abnehmer mit gültiger USt-IdNr. sind in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Zeile 18 anzugeben.[1] Die Steuerfreiheit schließt aber den Vo...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe...mehr

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FG Köln zur Anwendung des O... / 2. Entscheidung des FG Köln

Das FG gab dem Antrag des OT statt und verpflichtete das BZSt zur Weiterleitung sowohl der Steuerdaten als auch der Steuerbeträge an die anderen Mitgliedstaaten. Verfahrensrecht: Das FG stellt die verfahrensrechtlichen Besonderheiten der OSS-Meldungen dar, wonach es sich – zumindest bei im Inland ansässigen Unternehmern – bei den OSS-Meldungen nicht um Steueranmeldungen und s...mehr

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FG Köln zur Anwendung des O... / III. Organschaft und OSS-Verfahren

Nachteile bei Organschaft: Das BMF berücksichtigt die deutschen Regelungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft, was sich in besonderen Fallkonstellationen nachteilig für die Unternehmer auswirkt, die am OSS-Verfahren teilnehmen möchten. In Abschn. 18j.1 Abs. 1 S. 3 und 4 UStAE wird bestimmt, dass nur der Organträger das Wahlrecht zur Teilnahme am OSS-Verfahren ausüben kann, n...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 1. Ermächtigungen für Mitgliedstaaten

Dänemark hinsichtlich einer Pauschalregelung für die private Nutzung unternehmerischer Nutzfahrzeuge: Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/485 war Dänemark ermächtigt worden, eine von Art. 75 MwStSystRL abweichende Sondermaßnahme zur Anwendung einer Pauschalregelung für die private Nutzung leichter Nutzfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von...mehr

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Emissionsberechtigungen: Be... / 1 Wie funktionieren Emissionsberechtigungen?

Grundlage für die Zuteilung von Emissionsberechtigungen im europäischen System ist seit 2013 nicht mehr der Nationale Allokationsplan (NAP), sondern eine europäische Gesamtobergrenze für CO2-Emissionen und das Treibhaus-Emissionshandelsgesetz (TEHG). Die relativ komplexen Berechnungen und Vorgehensweisen werden hier verkürzt, aber für das Verständnis im internen Rechnungswes...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X Einführung

Einführung zum Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz – Das SGB X wurde mit Gesetz v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) als dritte Stufe der Kodifikation des Sozialrechts geschaffen und trat am 1.1.1981 in Kraft. Das Erste Kapitel trägt die Bezeichnung "Verwaltungsverfahren" und vereinheitlicht das bis dahin recht zersplitterte und di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 85... / 4 Anspruchszuordnung bei miteinander verheirateten oder verpartnerten Eltern (Abs. 2)

Rz. 13 Für Eltern, die die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nach § 26 Abs. 1 EStG erfüllen – die tatsächliche Zusammenveranlagung wird nicht vorausgesetzt (§ 79 EStG Rz. 13) –, enthielt § 85 Abs. 2 S. 1 EStG schon seit Einführung der Altersvorsorgezulage eine besondere Zuordnungsregelung: Danach wird die Kinderzulage für Kinder, die zu beiden Eltern in einem Kind...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.6 Art. 224 UZK-DA: Materialien für Infrastrukturen in Grenzzonen

Rz. 169 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gem. Art. 224 UZK-DA für Ausrüstung in Grenzzonen (Buchst. a) und für Infrastrukturgüter für Grenzzonen (Buchst. b) gewährt. Unter Art. 224 Buchst. a UZK-DA fallen u. a. auch Zugtiere einschließlich der Wagen und Gerätschaften, wenn sie grenznahen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft oder der Fischzucht zuzuord...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.10 Einreise-Freimengen-Verordnung (EF-VO)

Rz. 217 Steuerbefreiungen dürfen schutzwürdige Interessen der inländischen Wirtschaft nicht verletzen und nicht zu unangemessenen Steuervorteilen führen. Diese Funktion übernimmt § 5 Abs. 2 UStG. Sie bildet die Rechtsgrundlage u. a. auch für die Einreise-Freimengen-Verordnung, EF-VO. Aus § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d ZollVG ergibt sich die nationale Ermächtigung für die EF-VO....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1.3 Art. 210f. UZK-DA: Container und Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung hierfür

Rz. 153 Was unter Containern zu verstehen ist, wurde in der alten ZK-DVO umfassend definiert. Obwohl eine ausdrückliche Übernahme im geltenden EU-Recht fehlt, gilt die Begriffsdefinition noch immer. Denn sie wurde von Art. 1 Buchs. c Anlage B.3 zum Istanbuler Übereinkommen v. 26.6.1990[1] aufgenommen. Das Istanbuler Übereinkommen ist die entscheidende völkerrechtliche Regelu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vereine (gemeinnützige) / 1 Abgrenzung unternehmerischer und nichtunternehmerischer Bereich

Das Unternehmen (auch bei Vereinen) umfasst die gesamte unternehmerische Tätigkeit.[1] Bei Vereinen gehört zu dieser unternehmerischen Tätigkeit: Vermögensverwaltung; Zweckbetrieb; wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Die meisten Vereine haben einen unternehmerischen und einen nichtunternehmerischen Bereich. Nur wenige Vereine sind ausschließlich nichtunternehmerisch tätig. Dies w...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers an schulpflichtige Kinder

Leitsatz Die an schulpflichtige Kinder und Jugendliche an Schulen erbrachte Tätigkeit eines selbstständigen Präventions- und Persönlichkeitstrainers ist nicht steuerfrei nach deutschem Recht. Jedoch kann sich der Trainer auf die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL für "die Erziehung von Kindern und Jugendlichen" berufen. Der Trainer kann als Einzelunter...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) EU-Recht

Rz. 191 Am 24.6.2016 wurde die Verordnung (EU) 2016/1103 zum internationalen Ehegüterrecht verabschiedet ( EuGüVO). Hiermit sollen Regeln bereitgehalten werden für die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen bezogen auf den Ehegüterstand, mithin bezogen auf das Vermögensrecht der Ehe.[634] Die Verordnung erfasst...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 6. Vollzugsverbot

Rz. 241 In der deutschen Fusionskontrolle gilt – ebenso wie im EU-Recht – ein Vollzugsverbot. Anmeldepflichtige Zusammenschlüsse dürfen gem. § 41 Abs. 1 Satz 1 GWB nicht vollzogen werden, bevor sie vom Bundeskartellamt freigegeben wurden oder die gesetzlichen Untersagungsfristen abgelaufen sind. Die inhaltliche Reichweite des Vollzugsverbots entspricht im Wesentlichen der Re...mehr

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§ 26 Kartellrecht / bb) Gemeinsame Kontrolle

Rz. 212 Nach § 37 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist auch der Erwerb der Kontrolle "durch mehrere Unternehmen" ein Zusammenschluss. Der Begriff der gemeinsamen Kontrolle i.S.v. § 37 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist im Wesentlichen deckungsgleich mit der entsprechenden Regelung in der EU-Fusionskontrolle in Art. 3 Abs. 1 Buchst. b) FKVO (s.o. Rdn 123 ff.). Ebenso wie in der EU-Fusionskontrolle kann auc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Erfasste Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 43 Das Gesellschaftsstatut erfasst neben den Personengesellschaften die juristischen Personen. Seine Grundsätze treffen damit auch auf Vereine und Stiftungen zu.[168] Der Geltungsanspruch des Gesellschaftsstatuts erstreckt sich auch auf handelsrechtliche Gesellschaften ohne Rechtsfähigkeit sowie allgemein auf Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit eigener Organisat...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 7. Siebte gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 154 Die Richtlinie (83/349/EWG) vom 13.6.1983 über den konsolidierten Abschluss (Konzernrechnungslegungsrichtlinie) ergänzt die Vierte gesellschaftsrechtliche Richtlinie (Bilanzrichtlinie). Sie soll durch Einführung eines konsolidierten Jahresabschlusses im Konzern die Transparenz dadurch erleichtern, dass nun ein Abschluss für den gesamten Konzern erfolgt, in dem der Ko...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Ausländische öffentliche Urkunde

Rz. 164 Im Gegensatz dazu kann aber das ausländische Testament, wenn es aus deutscher Sicht öffentlich beurkundet ist, Grundlage einer Grundbuchberichtigung nach Abs. 1 S. 2 sein. Eine Übersetzung kann selbstverständlich verlangt werden. Ebenso müssen die Formalien der Anerkennung, soweit erforderlich, eingehalten sein (Apostille, Legalisation). Entsprechend den Vorgaben zu ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Übertragung von elektronischen Dokumenten

Rz. 5 § 137 Abs. 2 GBO trägt dem Bedürfnis nach einer kontinuierlichen Anpassung der nach den Landesverordnungen (vgl. § 135 GBO Rdn 1) zugelassenen Übermittlungsformaten an die technische Weiterentwicklung Rechnung.[6] Der Vorgang ist vergleichbar mit der Übertragung eines elektronischen Dokuments in die Papierform zum Zweck der Aufnahme in die (noch) in Papierform geführte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Whistleblowing: Aufdeckung ... / 3.1 Gesetzliche Regelungen

Spezielle Schutznormen für hinweisgebende Personen waren in Deutschland außerhalb des allgemeinen § 612a BGB sowie der Kündigungsschutzvorschriften gemäß §§ 1 ff. KSchG – bis zum Inkrafttreten des HinSchG – rar. Dies hat sich mit dem HinSchG geändert.[1] Wichtig Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Wie dargestellt, wurde mit dem "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgeben...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Gegenstand von Meldungen nach dem HinSchG sind Verstöße, das heißt rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen, in Zusammenhang mit einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit. Nicht geschützt wird die Meldung oder Offenlegung von Informationen über (rein) privates Fehlverhalten, das keinen Bezug zu der jeweiligen beruflichen Tätigkeit hat, auch wenn di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Datenschutz: Deutsche Wohnen droht hohes Bußgeld

In den Rechtsstreit um ein DSGVO-Bußgeld gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen in Höhe von 14,5 Mio. EUR kommt Bewegung: Der EuGH stärkt die Berliner Datenschutzbehörde. So geht es nach dem Urteil weiter. Der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen – der seit 2021 zu Vonovia gehört – streitet vor Gericht gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 14,5 Mio. EUR wegen eines Versto...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1 Erhebungsformen der Körperschaftsteuer bei beschränkter Steuerpflicht nach § 2 Nr 1 EStG; Abzugsteuer und EU-Recht

Tz. 124 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die KSt iRd beschr StPflicht kann erhoben werden durch St-Abzug vom Kap-Ertrag nach § 43 EStG, St-Abzug iSd § 50a Abs 1 EStG, angeordneten St-Abzug nach § 50a Abs 7 EStG, Vorauszahlungen auf die zu veranlagende KSt (auch s § 48 EStG) und Abschlusszahlung als Ergebnis einer Veranlagung. Außerdem ist ein Solidaritätszuschlag zu erheben (§ 2 Nr 3 So...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2 Steuerabzug nach § 50a Abs 1 EStG

Tz. 130 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 50a EStG erweitert das St-Abzugsverfahren bei beschr StPflicht. Die Vorschrift dient der Sicherstellung des St-Anspruchs bei bestimmten inl Eink iSd § 49 Abs 1 EStG. Der St-Abzug ist nicht selten die einzige Möglichkeit, einen objektiv bestehenden St-Anspruch durchzusetzen. Der BFH hält daher den Quellen-St-Abzug als solchen für verfassun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2023, Die Rechte des ... / 2. Klärung durch den EuGH

Zur Klärung dieser offenen Aspekte durch den EuGH ist das Vorlageverfahren nach Art. 267 AEUV das einschlägige Instrument, das als objektives nicht-kontradiktorisches Zwischenverfahren der einheitlichen Auslegung des Unionsrechts dient.[94] Stellt sich vor einem mitgliedstaatlichen Gericht eine solche, soeben skizzierte Auslegungsfrage bei der Anwendung von EU-Recht, die im k...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.1 Steuerabzug nach § 43 EStG

2.6.1.1.1 Betroffene inländische Einkünfte und Bemessung des Steuerabzugs Tz. 126 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Dem St-Abzug von Kap-Ertrag nach § 43 EStG unterliegen insbes folgende Eink, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inl hat:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.4 Freistellung vom und Erstattung des Steuerabzugs (§ 43b EStG, § 50c, 50g EStG)

Tz. 149 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wenn der St-Abzug aufgr internationaler Abkommen (EU-Recht, DBA) zu unterlassen oder zu ermäßigen ist, bestehen zwei Verfahrensalt zur Entlastung vom St-Abzug, an denen jeweils das BZSt (früher Bundesamt für Finanzen, BfF) maßgeblich beteiligt ist (außerdem zu § 44a Abs 9 EStG ab VZ 2009 und zur Erstattung von KapSt auf Streubesitzdividende...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.1 Steuerliche Problemstellungen

Tz. 189 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wenn eine Kö ihren Satzungssitz und/oder ihren Verwaltungssitz über die Grenze verlegt, kann dies eine Reihe stlicher Probleme auslösen, deren Lösung eng mit der Frage verknüpft ist (aber s Tz 189b), ob die Verlegung zivilrechtlich "identitätswahrend" erfolgt (erfolgen kann), also ob die Verlegung den zivilrechtlichen Bestand der Kö unberüh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2.2 Entstehung, Einbehaltung und Abführung der Abzugsteuer sowie Haftung (§ 50a Abs 5 EStG)

Tz. 136 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 50a Abs 5 EStG regelt – ergänzt durch die §§ 73cff EStDV – die Durchführung des St-Abzugs für die Vergütungen nach Abs 4. Die Abzug-St entsteht mit dem Zufluss der Vergütungen (§ 50a Abs 5 S 1 EStG), also insbes mit der Zahlung, Verrechnung oder Gutschrift (§ 73c EStDV). Tz. 137 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 50a Abs 5 S 2 und 3 EStG sowie §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.1.2 Entstehung, Einbehaltung und Abführung der Abzugsteuer sowie Haftung

Tz. 128 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die KapSt entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kap-Erträge dem Gläubiger zufließen (s § 44 Abs 1 S 2 EStG). Dieser ist der Schuldner der KapSt (s § 44 Abs 1 S 1 EStG), denn es handelt sich bei der KapSt um eine Erhebungsform der ESt bzw KSt. Die KapSt ist vom Schuldner der Kap-Erträge und bei Zinsen und Stückzinsen aus Tafelgeschäften von ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2.3 Einbehaltung und Abführung der Steuer sowie Haftung durch den Beauftragten (§ 50a Abs 6 EStG)

Tz. 139 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 50a Abs 6 EStG enthält die Ermächtigung zum Erlass einer Rechts-VO. In dieser VO kann bestimmt werden, dass bei Vergütungen für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung von Urheberrechten (§ 50a Abs 1 Nr 3), wenn die Vergütungen nicht unmittelbar an den Gläubiger, sondern an einen Beauftragten geleistet werden, an Stelle des Schuldners der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2 Abgeltung der Körperschaftsteuer durch den Steuerabzug (§ 32 KStG), Erstattung von Abzugsteuern

Tz. 158 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Unterliegen die beschr stpfl Inl-Eink dem St-Abzug, ist die KSt damit grds abgegolten (vorbehaltlich einer Ermäßigung/Erstattung der Abzugs-St wegen DBA oder EU-Recht, s Tz 162 ff; auch s Tz 127 zur EU-rechtswidrigen Definitivwirkung bei Streubesitzdividenden). Eine Veranlagung erfolgt dann nicht mehr. Ob Abgeltungswirkung besteht, richtet ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.4.4 Nichtanwendung bestimmter Vorschriften des EStG (§ 50 Abs 1 S 3 EStG)

Tz. 113 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Danach sind bestimmte Vorschriften des EStG bei beschr StPflicht nicht anzuwenden. Von diesen Vorschriften kamen für KSt-Subjekte ohnehin nur in Betracht (s R 8.1 Abs 1 KStR 2015): Bis VZ 2005 § 10 Abs 1 Nr 6 EStG (Abziehbarkeit von St-Beratungskosten); der Ausschluss der Abzugsfähigkeit verstieß jedoch gegen EU-Recht (s Urt des EuGH v 06.07...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.5 Kein Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei steuerabzugspflichtigen Einkünften (§ 8 Abs 6 KStG)

Tz. 120 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Besteht das Einkommen nur aus Eink, von denen "lediglich" ein St-Abzug vorzunehmen ist, so ist nach § 8 Abs 6 (früher: 7) KStG ein Abzug von BA oder WK nicht zulässig. Diese bereits seit 1977 unverändert gebliebene Vorschrift soll sicherstellen, dass im Falle der Abgeltung der KSt durch den St-Abzug (§ 32 Abs 1 Nr 2 KStG), BA oder WK die St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.5 Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer

Tz. 157 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Zur Festsetzung von Vorauszahlungen auf die KSt beschr stpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen nach § 2 Nr 1 KStG gelten keine Besonderheiten. Vorauszahlungen zur KSt sind jedoch nur dann festzusetzen, wenn inl Eink vorliegen, für die die KSt nicht bereits mit der Einbehaltung des St-Abzugs abgegolten und daher eine Veranlagung dur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3.4 Tarifbelastung

Tz. 173 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Das unter Beachtung der Sondervorschriften für beschr Stpfl (s § 50 EStG, s Tz 95 ff) ermittelte zvE unterliegt in vollem Umfang der KSt, da die Freibeträge nach §§ 24, 25 KStG nur für unbeschr Stpfl anwendbar sind. Der KSt-Satz für beschr Stpfl iSd § 2 Nr 1 KStG bestimmt sich heute nach § 23 Abs 1 KStG, früher nach § 23 Abs 3 KStG iVm § 23 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3 Auf Antrag gesonderte Feststellung der Einlageverwendung (§ 27 Abs 8 S 3 bis 7 KStG)

Tz. 294 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 8 S 3 KStG wird der als Einlagenrückgewähr zu berücksichtigende Betrag auf Antrag der Kö oder Pers-Vereinigung für das jeweilige Wj gesondert festgestellt. Eine individuelle Antragsberechtigung des inl AE ist ges nicht vorgesehen. Kritisch hierzu s Ostermann/Kluck (Ubg 2023, 363, 367), die hierin einen möglichen Verstoß gegen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.4.1 Betriebsausgaben und Werbungskosten (§ 50 Abs 1 S 1 EStG)

Tz. 104 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 50 Abs 1 S 1 EStG dürfen beschr Stpfl BA (s § 4 Abs 4–8 EStG) oder WK (s § 9 EStG) nur insoweit abziehen (sofern das dem Grunde nach möglich ist, s Tz 120), als sie mit inl Eink in wirtsch Zusammenhang stehen (zu vorweggenommenen bzw nachträglichen Aufwendungen s Tz 187, 188b). Die WK und BA sowie die Ermittlung der inl Eink bestimme...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 20 Soweit keine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt, greift gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG die beschränkte Steuerpflicht ein. Diese ist auf den Erwerb von Inlandsvermögen im Sinne des § 121 BewG beschränkt. Es handelt sich insoweit also nicht um sämtliches (mehr oder weniger zufällig) im Inland befindliches Vermögen,[24] vielmehr ist stets der im Gesetz genannte Katalog ...mehr