Fachbeiträge & Kommentare zu Erwerbsminderungsrente

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Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 7 Arbeitnehmer bezieht teilweise Erwerbsminderungsrente

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Er nimmt zum 1.2.2026 eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Der Arbeitnehmer ist aufgrund der Beschäftigung ab dem 1.2.2026 in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicheru...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 3. Drittes Zeitfenster: Erwerbsminderungsrente/Verletztenrente

Rz. 86 Wenn die Erwerbsfähigkeit des Geschädigten auf Dauer beeinträchtigt ist, wird ihm vom zuständigen Träger der Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente (§ 33 SGB VI) gewährt, sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Handelt es sich um einen Arbeitsunfall, dann hat der Geschädigte ggf. Anspruch auf eine Verletztenrente (§ 56 Abs. 1 SGB VII) seines gesetzliche...mehr

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Rentner / 4.2 Erwerbsminderungsrente

4.2.1 Krankenversicherung In der Krankenversicherung hat der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (einschließlich einer Erwerbsunfähigkeitsrente) Auswirkungen auf den maßgebenden Beitragssatz. Wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt, besteht für den Rentner kein Anspruch auf Krankengeld. Deshalb ist für die Dauer der Beschäftigung der ermäßigte Bei...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.5 Arbeitserprobung (Wiedereingliederungsversuch)

Bezieher einer Erwerbsminderungsrente können sich mind. 6 Monate lang ausprobieren, ob sie noch in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, die über ihrem aktuellen Restleistungsvermögen liegt. Die Arbeitserprobung hat keinen negativen Einfluss auf den Rentenanspruch. Die gilt sowohl bei Bezug einer vollen als auch teilweisen Erwerbsminderungsrente. Praxis-Tipp Kont...mehr

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Rentenwegfall / 4.1 Erwerbsminderungsrenten

Mit einer Befristung werden Erwerbsminderungsrenten geleistet[1], wenn es nicht unwahrscheinlich ist, dass sich die Minderung der Erwerbsfähigkeit wieder bessert oder eine volle Erwerbsminderungsrente aufgrund der Arbeitsmarktlage[2] gezahlt wird oder eine Befristung auf das Ende einer Rehabilitationsmaßnahme vorzunehmen ist.mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.11 Antrag/Beginn/Wegfall

Wird der Rentenantrag rechtzeitig gestellt, beginnt eine Rente wegen Erwerbsminderung als unbefristete Rente am Ersten des Monats bzw. befristete Rente am Ersten des 7. Kalendermonats, nachdem die Erwerbsminderung eingetreten ist. Der Antrag ist rechtzeitig gestellt, wenn er innerhalb von 3 Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung beim Rentenversicherungsträger bzw. e...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.8.2 Rentenbeginn ab 2019

Bei Rentenbeginn im Jahr 2019 endet die Zurechnungszeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 8 Monaten. Für alle Erwerbsminderungsrenten, die nach dem Jahr 2019 beginnen, wird die Zurechnungszeit stufenweise in Abhängigkeit vom Jahr des Rentenbeginns auf das 67. Lebensjahr angehoben.[1] Aktuell endet die Zurechnungszeit bei Beginn einer Erwerbsminderungsrente im Jahr 2026...mehr

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Erwerbsminderungsrente / Zusammenfassung

Begriff Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung liegt vor, wenn die Leistungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ist. Hierbei wird abstrakt zwischen einer teilweisen und einer vollen Erwerbsminderung unterschieden. Voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen ...mehr

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Freiwillige Rentenversicherung / 4.2 Bezug einer Altersrente als Teilrente/Erwerbsminderungsrente

Wird eine Altersrente als Teilrente bezogen, können zeitlich unbegrenzt – also auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze – freiwillige Beiträge gezahlt werden, die die Altersrente später durch Zuschläge an Entgeltpunkten erhöhen. Hinweis Höhe der Teilrente Die Teilrente kann stufenlos als beliebiger Prozentsatz von der vollen Altersrente gewählt werden, muss aber mindestens 10...mehr

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Hinzuverdienst / 3 Hinzuverdienstrecht bei Erwerbsminderungsrenten

Neben einer Erwerbsminderungsrente darf im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens hinzuverdient werden. Zum 1.1.2023 wurden die Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessert, da die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben wurden. Durch diese höheren Hinzuverdienstmöglichkeiten wird es erwerbsgeminderten Personen im Rentenbezug ermöglicht, innerhalb ihres verbliebenen Leistun...mehr

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Erwerbsminderungsrente / Arbeitsrecht

Durch die Erwerbsminderung endet das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers nicht automatisch. Auch bei festgestellter Erwerbsminderung bedarf es daher zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses entweder einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags. Bereits im Arbeitsvertrag bzw. im Tarifvertrag sind häufig Regelungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Eintritt eine...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.7 Rentenabschläge

Eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung wird über den Zugangsfaktor gekürzt, wenn sie vor dem vollendeten 65. Lebensjahr beginnt. Die Kürzung beträgt für jeden Monat, den die Rente vor dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommen wird, 0,3 %. Der Höchstsatz, um den die Rente gekürzt wird, beträgt 10,8 %. Dieser Höchstsatz kommt zustande, wenn die Rente mit dem vo...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 2 Rentenumwandlung

Hat sich der Gesundheitszustand einer voll erwerbsgeminderten Person so verbessert, dass sie nur noch teilweise erwerbsgemindert ist, wird die Rente wegen voller Erwerbsminderung in eine solche wegen teilweiser Erwerbsminderung umgewandelt. Vollendet ein Erwerbsminderungsrentner die Regelaltersgrenze, dann entfällt der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente und es ist nach ...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.4 Arbeitsmarktrente

Die Frage, ob eine volle Erwerbsminderung vorliegt, ist auch von der Lage am Arbeitsmarkt abhängig. Der Rentenversicherungsträger prüft, ob die betroffene Person mit ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung überhaupt noch eine Chance auf dem Arbeitsmarkt hat (konkrete Betrachtungsweise). Dies wird nur bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden geprüft, da bei einer...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.8 Zurechnungszeit

Die Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus den bis zum Eintritt der Erwerbsminderung zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Je früher die Erwerbsminderung eintritt, umso geringer wäre bei reiner Berücksichtigung der tatsächlich zurückgelegten (Beitrags-)Zeiten die zu berechnende Rente. Hier setzt die Zurechnungszeit als ein besonderes Element des solidarischen Ausgleich...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 5 Zusammentreffen mit Verletztenrente aus der Unfallversicherung

Besteht im selben Zeitraum Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und auf Verletztenrente (Unfallrente) aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wird die Rente der Rentenversicherung ggf. gemindert. Eine Minderung setzt in dem Umfang ein, in dem beide Renten in Summe den sog. Grenzbetrag nach § 93 Abs. 3 SGB VI überschreiten. Dieser Grenz...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.6 Wartezeit/Versicherungsrechtliche Voraussetzung

1.6.1 Allgemeine Wartezeit und 3/5-Belegung Die Wartezeit ist erfüllt, wenn die versicherte Person die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren zurückgelegt hat (allgemeine Wartezeit), bevor die Erwerbsminderung eingetreten ist. Darüber hinaus müssen als versicherungsrechtliche Voraussetzung in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbe...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Seit 1.1.2001 wird in der Rentenversicherung zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung unterschieden. Die Einstufung, ob teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt, wird anhand der verbliebenen Arbeitskraft, dem sog. Restleistungsvermögen, für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beurteilt und hat entscheidende Auswirkungen auf die Höhe der Rente. 1.1 Volle ...mehr

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Erwerbsminderungsrente / Sozialversicherung

1 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Seit 1.1.2001 wird in der Rentenversicherung zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung unterschieden. Die Einstufung, ob teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt, wird anhand der verbliebenen Arbeitskraft, dem sog. Restleistungsvermögen, für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beurteilt und hat entscheidende Au...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.8.1 Rentenbeginn vor 2019

Bei Rentenbeginn vor dem 1.1.2019 umfasst die Zurechnungszeit einen kürzeren Zeitraum (bei Rentenbeginn ab 1.7.2014 bis zum 62. Lebensjahr und bei Rentenbeginn im Jahr 2018 bis zum 62. Lebensjahr und 3 Monaten). Seit dem 1.7.2024 werden Erwerbsminderungsrenten um einen pauschalen Zuschlag erhöht, der einen gewissen Ausgleich für die spätere Verlängerung der Zurechnungszeit da...mehr

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Rentenwegfall / 2 Erwerbsminderungsrenten

2.1 Wegfall der Anspruchsgrundlagen Liegen die Anspruchsvoraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht mehr vor (z. B. Besserung des Gesundheitszustands), endet die Rentenzahlung mit Beginn des Kalendermonats, zu dessen Beginn der Wegfall wirksam ist. Zu welchem Zeitpunkt dies der Fall ist, also ob bereits mit Wegfall der materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlage (für d...mehr

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Zeitrente / 1 Erwerbsminderungsrenten

1.1 Befristung aus medizinischen Gründen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit[1], auf die unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage ein Anspruch besteht und bei denen es nicht unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann, werden für längstens 3 Jahre – gerechnet ab Rentenbeginn – befristet bewilligt. Zeitrenten können mehrfach na...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.10 Renten auf Zeit

Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich zeitlich befristet (Zeitrente). Die Befristung erfolgt für längstens 3 Jahre nach dem Rentenbeginn und kann wiederholt werden. Unbefristet werden Renten wegen Erwerbsminderung nur gezahlt, wenn Erwerbsminderung wahrscheinlich nicht mehr behoben werden kann. Hiervon wird ausgegangen, wenn die Krankheit oder Behinderung so schw...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.1 Volle Erwerbsminderung

Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mind. 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Da bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des Gesundheitszustands regelmäßig keine nennenswerte Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt w...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.3 Teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Da es nach der Reform zu den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Jahr 2001 das Ziel war, langfristig keine Beurteilung von Berufsunfähigkeit mehr vorzunehmen, wird eine Berufsunfähigkeit aus Gründen des Vertrauensschutzes nur noch für Versicherte geprüft, die bei der Reform bereits 40 Jahre alt waren, also vor dem 2.1.1961 geboren sind.[1] Besteht Anspruch auf eine...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.6.2 Besondere Wartezeit von 20 Jahren

Für versicherte Personen, die voll erwerbsgemindert sind, bevor sie die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, ist eine besondere Wartezeit von 20 Jahren zu erfüllen. Diese Wartezeit gilt in der Regel für Menschen mit Behinderungen in anerkannten Werkstätten, die per Definition voll erwerbsgemindert sind und während ihrer versicherungspflichtigen Tätigkeit in der Werkstatt weit...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 4 Parallele Rentenansprüche

Besteht Anspruch auf mehrere Renten aus eigener Versicherung, wird die höchste dieser Rente gezahlt und bei gleich hohen Renten gilt die in § 89 SGB VI dargestellte Reihenfolge. Auch mehrere Ansprüche auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit können zusammentreffen, z. B. eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung mit einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Welche R...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.2 Teilweise Erwerbsminderung

Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mind. 6 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist darauf ausgerichtet, dass die versicherte Person mit dem verbliebenen Restleistungsvermögen ...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.6.1 Allgemeine Wartezeit und 3/5-Belegung

Die Wartezeit ist erfüllt, wenn die versicherte Person die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren zurückgelegt hat (allgemeine Wartezeit), bevor die Erwerbsminderung eingetreten ist. Darüber hinaus müssen als versicherungsrechtliche Voraussetzung in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt worden sein (sog. 3/5-Belegu...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.9 Hinzuverdienstgrenzen

Wird neben einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ausgeübt oder werden bestimmte Sozialleistungen bezogen, sind kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Die Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe beträgt im Kalenderjahr 3/8 der 14-fachen monatlichen Bezug...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 3 Renten wegen Berufs-/Erwerbsunfähigkeit

Die Renten wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung wurden zum 1.1.2001 eingeführt. Bis 31.12.2000 wurden Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit als Rente wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit gezahlt. Bestand am 31.12.2000 ein Anspruch auf eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, gilt für den weiteren Anspruch das alte Recht weiter. Bei der weiteren Anspruchsprü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / 6.2 Teilweise geleistete Erwerbsminderungsrenten

Bei einer nicht in voller Höhe, sondern nur in teilweiser Höhe zu leistenden Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ergeben sich die in Anspruch genommenen Entgeltpunkte aus dem Monatsbetrag der Rente nach Anrechnung von Hinzuverdienst[1] mittels Rückrechnung, in dem die teilweise Rente durch den aktuellen Rentenwert, den Rentenartfaktor und den Zugangsfaktor geteilt wird.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentenwegfall / 2.2 Sonstige Wegfallgründe

Der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente entfällt regelmäßig, wenn eine Beschäftigung ausgeübt wird, die das für die Erwerbsminderungsrente festgestellte (Rest-)Leistungsvermögen übersteigt. Dies gilt allerdings nicht bei der sog. Arbeitserprobung (Wiedereingliederungsversuch) für einen Zeitraum von regelmäßig bis zu 6 Monaten. Nur wenn die Arbeitserprobung erfolgreich w...mehr

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Waisenrente / 1.2.4 Zurechnungszeit

Die Waisenrente berechnet sich aus den bis zum Tod des Versicherten zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Je früher Versicherte versterben, umso geringer wäre bei reiner Berücksichtigung der tatsächlich zurückgelegten (Beitrags-)Zeiten die zu berechnende Rente. Hier setzt die Zurechnungszeit als ein besonderes Element des solidarischen Ausgleichs in der Rentenversicherung...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.6 Rentenbeginn ab 2019

Bei Tod des Versicherten im Jahr 2019 endet die Zurechnungszeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 8 Monaten. Für alle Witwen-/Witwerrenten, bei denen der Versicherte nach dem Jahr 2019 verstorben ist, wird die Zurechnungszeit stufenweise in Abhängigkeit vom Jahr des Todes des Versicherten auf das 67. Lebensjahr angehoben.[1] Aktuell endet die Zurechnungszeit einer Witwe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsausgleichsleistung / 2.2 Keine Zurechnungszeit

Anders als bei einer Erwerbsminderungsrente[1] wird bei der Berechnung der Knappschaftsausgleichsleistung keine Zurechnungszeit berücksichtigt.mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / c) Kongruente Leistungen Dritter

Rz. 240 Kongruente Leistungen Dritter haben unter Umständen Einfluss auf die Höhe des Haushaltsführungsschadens. Das ergibt sich daraus, dass der Haushaltsführungsschaden – wie unter Rdn 167 dargestellt – hinsichtlich des Eigenanteils den vermehrten Bedürfnissen zuzuordnen ist und hinsichtlich des Fremdleistungsanteils (für den Partner und die Familie) als Erwerbsschaden qua...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hinzuverdienst / 3.4.1 Prognose/Spitzabrechnung

Der Hinzuverdienst neben einer Erwerbsminderungsrente ist zum Zeitpunkt seiner Berücksichtigung (z. B. Rentenbeginn oder – auf Antrag – bei späterem Hinzutritt) i. d. R. noch nicht abschließend bekannt und ist daher zunächst zu prognostizieren. Die Prognose erfolgt durch den Rentenversicherungsträger, der den voraussichtlichen kalenderjährlichen Hinzuverdienst bestimmt. Grun...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / 1.1.1 Grundrentenzeiten

Zu den Grundrentenzeiten zählen insbesondere folgende rentenrechtliche Zeiten, die auch auf die Wartezeit von 45 Jahren für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte angerechnet werden: Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung (einschließlich geringfügig entlohnter Beschäftigung), Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte selbstständi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abmeldung / 5 Bezug von Entgeltersatzleistungen

Wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung z. B. durch den Bezug von Krankengeld unterbrochen, ist eine Unterbrechungsmeldung zu erstatten und keine Abmeldung. Eine Abmeldung ist jedoch dann abzugeben, wenn die Beschäftigung während einer solchen Unterbrechung aufgelöst wird. Wird die Beschäftigung in dem auf das Ende der Entgeltfortzahlung folgenden Kalendermonat aufge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rentner / 4.2.2 Pflege- und Rentenversicherung

Der Bezug einer Erwerbsminderungsrente wirkt sich in der Pflege- und Rentenversicherung nicht auf das Versicherungsverhältnis oder den anzuwendenden Beitragssatz aus.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 5.2.2 Nahtloser Rentenbeginn zur Vermeidung einer Sicherungslücke

In bestimmten Fällen können sich Härten ergeben, wenn eine Erwerbsminderungsrente erst mit dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnt. Dies ist der Fall bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, die aus medizinischen Gründen befristet ist, wenn ein Anspruch auf Arbeitslosen-, Kranken- oder Krankentagegeld bereits vor dem "regulären" Rentenbeginn end...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 2. Umfang des Ist-Verdienstes

Rz. 94 Der Ist-Verdienst ermittelt sich unter Berücksichtigung der oben aufgezeigten Zeitfenster aus den tatsächlichen Einnahmen des Geschädigten seit dem Verkehrsunfall bis zum Regulierungszeitpunkt. Rz. 95 Abhängig Beschäftigte erhalten in den ersten sechs Wochen nach dem Unfall ihr Arbeitseinkommen gem. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz noch vom Arbeitgeber. Ein Erwerbsschaden...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 1.2 Erreichen der Regelaltersgrenze

Wird innerhalb des 3-Jahreszeitraums die Regelaltersgrenze erreicht, ist die Befristung längstens bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze vorzunehmen. Dies ist erforderlich, weil der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente längstens bis zu diesem Zeitpunkt besteht.mehr

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Hinzuverdienst / 1 Rente und Hinzuverdienst

Seit dem Jahr 2023 gelten bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstbeschränkungen mehr, denn der Gesetzgeber hat zu diesem Zeitpunkt die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten abgeschafft. Hinzuverdienstgrenzen sind hingegen unverändert bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einschlägig. Werden die Hinzuverdienstgrenzen überschritten, wird die Er...mehr

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Zeitrente / 1.3 Befristung bei Arbeitsmarktrenten

Renten wegen voller Erwerbsminderung, die zustehen, weil ein wegen Krankheit oder Behinderung eingeschränktes Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich vorhanden ist und Arbeitslosigkeit besteht (Arbeitsmarktrente), werden immer zeitlich befristet. Das gilt – im Unterschied zur Zeitrente aus rein medizinischen Gründen – auch für den über 9 Jahre hinausgehenden ...mehr

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Rentenwegfall / 2.1 Wegfall der Anspruchsgrundlagen

Liegen die Anspruchsvoraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht mehr vor (z. B. Besserung des Gesundheitszustands), endet die Rentenzahlung mit Beginn des Kalendermonats, zu dessen Beginn der Wegfall wirksam ist. Zu welchem Zeitpunkt dies der Fall ist, also ob bereits mit Wegfall der materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlage (für die Vergangenheit) oder mit Wirkung ...mehr

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Zeitrente / 1.4 Befristung bei Rehabilitationsmaßnahmen

Ist eine Erwerbsminderungsrente oder eine große Witwen-/Witwerrente aufgrund des Vorliegens von Erwerbsminderung zu leisten und sollten vor oder während der Entscheidung über den Rentenantrag Leistungen zur Rehabilitation bewilligt werden, deren Endzeitpunkt nicht feststeht, ist die Rente zu befristen. Die Befristung erfolgt abstrakt und ohne Angabe eines bestimmten Datums a...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / IV. Vorbehalt zum Anspruch auf Ersatz des Erwerbsschadens

Rz. 57 Ein solcher Vorbehalt ist lediglich erforderlich, sollte kein umfänglicher materieller Zukunftsschadensvorbehalt erklärt werden. Hierbei ist grundsätzlich zwischen drei Konstellationen zu differenzieren:mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.5.1 Rentenbeginn vor 2019

Bei Tod des Versicherten vor dem 1.1.2019 umfasst die Zurechnungszeit einen kürzeren Zeitraum; bei Tod ab 1.7.2014 bis zum 62. Lebensjahr und bei Tod im Jahr 2018 bis zum 62. Lebensjahr und 3 Monaten. Seit 1.7.2024 werden Witwen-/Witwerrenten um einen pauschalen Zuschlag erhöht, der einen gewissen Ausgleich für die spätere Verlängerung der Zurechnungszeit darstellt, von der d...mehr