Fachbeiträge & Kommentare zu Entsendung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 95 Das Berufungsgericht war der Ansicht, die Beklagte zu 2 hafte lediglich im Umfang eines in einem Schreiben abgegebenen Anerkenntnisses, 25 % des Schadens zu übernehmen. Darüber hinaus stehe der Klägerin kein Anspruch auf Haftungsausgleich gemäß § 426 BGB gegenüber den Beklagten zu, weil es sich bei der Fahrt von der Baustelle zum Firmensitz des Arbeitgebers um einen A...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.5.2 Umfang der Dokumentationspflichten

Inhaltlich hat der Arbeitgeber zunächst die allgemeinen Arbeitsvertragsinhalte nach § 2 Abs. 1 NachwG zu dokumentieren. Zusätzlich aufzunehmen sind Angaben über: Das Land oder die Länder, in dem oder in denen die Arbeit im Ausland geleistet werden soll (prognostisch auf Grundlage der im Zeitpunkt der Nachweiserstellung vorliegenden objektiven Tatsachen und Einsatzplanung des ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Auslandst... / 12 Lohnsteuerpflicht, Mitarbeiter bleibt beim Heimatunternehmen angestellt

Sachverhalt Von einer ausländischen Konzerngesellschaft wird ein Mitarbeiter für 3 Jahre zur deutschen Tochtergesellschaft entsandt. Er bleibt bei seinem Heimatunternehmen angestellt. Die Gehaltszahlungen erfolgen grundsätzlich ebenfalls vom Heimatunternehmen. Allerdings zahlt die deutsche Tochtergesellschaft verschiedene Gehaltsteile, wie z. B. Schulgelder, Miete, Firmenwag...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vereinigtes Königreich / 7.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.1 Prüfungsschwerpunkte Versicherungspflicht

Prüfungsschwerpunkte sind nicht nur die versicherungspflichtig gemeldeten Arbeitnehmer, sondern insbesondere Gesellschafter freie Mitarbeiter und Honorarkräfte, Sub-/Nachunternehmer, mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner, Leiharbeitnehmer, flexible Arbeitszeitregelungen/Altersteilzeitfälle, Fälle der Einstrahlung/Ausstrahlung/Entsendung geringfügig/kurzfristig Beschäfti...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Russland / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Mindestlohn / 7 Entsendezulage – als Differenzierung zum Mindestlohn

Sachverhalt Der Arbeitgeber A mit Sitz im Ausland zahlt seinen Arbeitnehmern, die er im Rahmen der Ausführung eines durch ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland erteilten Auftrags beschäftigt, eine Entsendezulage. Der nach dem auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Recht zu zahlende Stundenlohn ist niedriger als der nach deutschem Recht geschuldete Mindestlohn. Diese Entse...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Belarus / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kasachstan / 1 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Kasachstan entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Allerdings müssen die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen. Bei der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland muss es sich um eine Entsendung im Rahmen eines i...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kasachstan / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Belarus / 1.4.2 Tätigkeit in Belarus für einen in Belarus ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Belarus für einen in Belarus ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Belarus besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.11 Nachholung der Steuerbefreiung bei ruhendem Dienstverhältnis

Seit 2018 kann die Steuerbefreiung für Kalenderjahre nachgeholt werden, in denen das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber ruhte. Eine Nachzahlung kommt insbesondere für Zeiten einer Entsendung ins Ausland, während der Elternzeit oder eines Sabbaticals in Betracht. Voraussetzung ist, dass vom Arbeitgeber für ein ganzes Kalenderjahr (1.1. bis 31.12.) kein steuerpf...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 5.1 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen 2 Staaten, mit dem die doppelte steuerliche Erfassung von Einkünften vermieden werden soll. Im Hinblick auf die Entsendung eines Arbeitnehmers in einen ausländischen Staat, um dort einer abhängigen Beschäftigung nachzugehen, stellt sich jedenfalls in den Fällen ein Problem der Doppelbesteuerung, i...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vereinigtes Königreich / 1.4.2 Tätigkeit im Vereinigten Königreich für einen im Vereinigten Königreich ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit im Vereinigten Königreich für einen im Vereinigten Königreich ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Vereinigtes Königreich besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3]...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.1 Erfordernis einer Vereinbarung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte jeglicher Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen.[1] Einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung bedarf es nur dann nicht, wenn der Einsatz im Ausland vom Direktionsrecht des ursprünglichen Vertrags gedeckt ist und weitere Regelungen für den Auslandseinsatz nicht erf...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / Zusammenfassung

Überblick Der Einsatz von Mitarbeitern im Ausland ist in den letzten Jahren zunehmend eine Selbstverständlichkeit und Notwendigkeit in vielen Unternehmen geworden. Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollten Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Zumindest längerfristige Versetzungen oder Entsendungen ins Au...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 6.3 Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern

Rz. 665 Das GmbH-Recht lässt durch eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag zu, dass Gesellschaftern das Recht eingeräumt wird, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden (Entsendungsrecht). Weil § 52 Abs. 1 GmbHG nur auf die Regelung des § 101 Abs. 1 Satz 1 AktG verweist, gilt unter anderem die Einschränkung des § 101 Abs. 2 Satz 4 AktG nicht. Das heißt, dass di...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 6.1 Überblick

Rz. 656 Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder einer GmbH. Dabei ist zunächst zwischen dem obligatorischen Aufsichtsrat und – wie es der Regelfall ist – des fakultativen Aufsichtsrats zu unterscheiden. Rz. 657 Nach den Einzelheiten der jeweils dabei anzuwendenden Gesetze, auf die nachfolgend näher eingegangen wird, ist eine Bestellung in...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 6.2.1 Gesetzliche Grundlagen und Regelungsmöglichkeiten im Gesellschaftsvertrag

Rz. 658 Das GmbH-Gesetz verweist in § 52 Abs. 1 auch auf die Vorschrift des § 101 Abs. 1 Satz 1 AktG. Danach werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in entsprechender Anwendung auf die GmbH von der Gesellschafterversammlung gewählt, soweit sie nicht in den Aufsichtsrat zu entsenden oder als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer, unter anderem nach dem Drittelbeteiligungsg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 6.5 Dauer der Bestellung

Rz. 671 Nach dem Aktiengesetz können die Aufsichtsratsmitglieder nicht für längere Zeit als bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt werden, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird hierbei nicht mitgerechnet (§ 102 Abs. 1 AktG). Das GmbH-Gesetz verweist in § 52 ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 7.2 Wahlverfahren

Rz. 694 Für die Wahl von Ersatzmitgliedern des Aufsichtsrats bestehen bereits unter den Voraussetzungen des § 101 Abs. 3 AktG über den Wortlaut des Gesetzes hinaus verschiedene Möglichkeiten: Es können (ein oder mehrere) Ersatzmitglieder für einzelne bestimmte Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden. Stattdessen kann aber auch eine Wahl von Ersatzmitgliedern für mehrere besti...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Der Aufsichtsrat in der gen... / 6.1 Wahlvorschläge zum Aufsichtsrat – gesetzliche und satzungsrechtliche Vorgaben

Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 GenG von der Generalversammlung (Mitgliederversammlung) oder Vertreterversammlung gewählt. Die Regelung ist zwingender Natur, die Satzung der Genossenschaft kann folglich weder die Zuständigkeit eines anderen Organs vorsehen, noch Wahlrechte Dritter gewähren. Unzulässig wäre auch eine statuarische Regelung, nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausnahmevereinbarung / 1 Ziel einer Ausnahmevereinbarung

Für Arbeitnehmer gelten die ausländischen Rechtsvorschriften, wenn die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sind. Sollte ein individuell begründbares Interesse bestehen, dass für eine Person für die Dauer der Auslandstätigkeit die deutschen Rechtsvorschriften weitergelten, kann ein Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung gestellt werden. Sollte eine Ausnahmevereinb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausnahmevereinbarung / Zusammenfassung

Begriff Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung nach der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit oder nach einem Abkommen über Soziale Sicherheit nicht erfüllt, gelten die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. Dieses Ergebnis ist in vielen Fällen nicht gewollt. Mit dem Abschluss einer Ausnahmevereinbarung gibt es die Möglichkeit, für einzelne Personen eine indiv...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsformen: Möglichke... / 1 Hybride Arbeitsformen: Mit Freiheit binden

Von hybridem Arbeiten sprechen wir, wenn Mitarbeitende von verschiedenen Orten aus und zu verschiedenen Zeiten sowohl mobil als auch in Präsenz vor Ort im Unternehmen zusammen arbeiten können. Ort und Zeit sind bestenfalls völlig unabhängig von der zu erbringenden Tätigkeit. Ganz konkret geht es hier um die Erweiterung des Arbeitsortes und der Flexibilisierung von Arbeitszeit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Werkvertragsarbeitnehmer-Ve... / 2 Zuständigkeiten

Die Zulassung ausländischer Werkvertragsarbeitnehmer beruht auf von der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten abgeschlossenen Regierungsvereinbarungen über die Entsendung und Beschäftigung von Arbeitnehmern ausländischer Unternehmen auf der Grundlage von Werkverträgen. Für die Vergabe der Kontingente an die Unternehmen im Ausland ist die Regierung des jeweiligen ausl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Werkvertragsarbeitnehmer-Ve... / 3 Voraussetzungen für das Vorliegen eines Werkvertrags

Für das Bestehen eines Werkvertrags sind grundsätzlich folgende Merkmale typisch: Vereinbarung und Erstellung eines konkret bestimmten Werkergebnisses bzw. Veränderung einer Sache. Eigenverantwortliche Organisation aller sich aus der Übernahmeverpflichtung ergebenen Handlungen durch den Werkunternehmer (unternehmerische Dispositionsfreiheit, auch in zeitlicher Hinsicht). Keine...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausstrahlung / 2.3 Unbefristete Entsendung

Damit eine Entsendung vorliegen kann, muss bei vorausschauender Betrachtungsweise eine Begrenzung vorliegen. Eine Befristung kann sich aus dem Vertrag oder aus der Eigenart der Beschäftigung ergeben. Es reicht nicht aus, wenn sich die Begrenzung erst im Laufe der Entsendung ergibt. Praxis-Beispiel Unbefristete Entsendung Ein Arbeitnehmer wird für unbestimmte Zeit nach Bolivie...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Ausstrahl... / 2 Entsendung eines neuen Mitarbeiters mit vorherigem Bezug zum deutschen SV-Recht

Sachverhalt Herr B war bisher als Bezieher von Arbeitslosengeld versichert. Am 15.2. stellt ihn eine deutsche Firma ein, um ihn direkt für 10 Monate nach Russland zu entsenden. Das Gehalt zahlt diese deutsche Firma. Nach Ablauf der Entsendung wird Herr B von der gleichen Firma in Deutschland weiterbeschäftigt. Handelt es sich – trotz Neueinstellung – um eine Entsendung? Ergebn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstrahlung / 2.3 Unbefristete Entsendung

Damit eine Entsendung vorliegen kann, muss bei vorausschauender Betrachtungsweise eine Begrenzung vorliegen. Eine Befristung kann sich aus dem Vertrag oder aus der Eigenart der Beschäftigung ergeben. Es reicht nicht aus, wenn sich die Begrenzung erst im Laufe der Entsendung ergibt. Praxis-Beispiel Befristung im Laufe der Tätigkeit Ein Arbeitnehmer wird für unbestimmte Zeit nac...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Ausstrahl... / 1 Entsendung für einen befristeten Zeitraum

Sachverhalt Herr A wird in Deutschland versicherungspflichtig beschäftigt und wird von seinem Arbeitgeber für 15 Monate nach Mexiko entsandt. Der deutsche Arbeitgeber zahlt das Gehalt während dieser Zeit. Welche Rechtsvorschriften gelten hinsichtlich des Sozialversicherungsschutzes? Ergebnis Die Voraussetzungen des § 4 SGB IV sind erfüllt. Die deutschen Rechtsvorschriften gelte...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Ausstrahl... / 3 Entsendung eines neuen Mitarbeiters ohne vorherigen Bezug zum deutschen SV-Recht

Sachverhalt Herr C ist österreichischer Staatsangehöriger und hatte bislang keinen Bezug zum deutschen Sozialversicherungsrecht. Am 15.7. beginnt er ein Beschäftigungsverhältnis bei einer Firma in Deutschland. Diese deutsche Firma entsendet Herrn C unmittelbar nach Vertragsabschluss für 2 Jahre nach Singapur und zahlt auch das Gehalt während dieser Zeit. Handelt es sich – obw...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Ausstrahl... / 5 Arbeitgeberwechsel bei Entsendung ins Ausland

Sachverhalt Die deutsche Firma A baut ein Tochterunternehmen in Dubai auf. Herr E war bisher von Firma A nach Dubai entsandt. Er kündigt jedoch während der Entsendung kurzfristig sein Beschäftigungsverhältnis bei der Firma A und beginnt daraufhin ein Beschäftigungsverhältnis bei der ortsansässigen Firma B in Dubai. Besteht das deutsche Recht aufgrund der neuen Beschäftigung i...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Ausstrahl... / 8 Entsendung eines geliehenen Arbeitnehmers

Sachverhalt Herr H wird in Deutschland von der Firma P-Personalleasing versicherungspflichtig beschäftigt. Die Firma P verleiht Herrn H an die Firma F. Die Firma F hat einen Auftrag in Russland und entsendet neben eigenen Mitarbeitern auch Herrn H nach Russland. Kann der Leiharbeitnehmer durch den Leiharbeitgeber entsandt werden? Ergebnis Die Voraussetzungen des § 4 SGB IV sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausstrahlung / Zusammenfassung

Begriff Eine Ausstrahlung ist eine Entsendung nach deutschem Sozialversicherungsrecht, das deutsche Recht "strahlt" also ins Ausland "aus". Sie liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer während eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses für eine im Voraus begrenzte Tätigkeit ins Ausland entsandt wird und weiter deutsches Recht gilt. Eine Ausstrahlung kann insofern nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausstrahlung / 2.1 Fehlende Anbindung zur deutschen Sozialversicherung

Ein wesentliches Merkmal für eine Entsendung ist die Bewegung aus Deutschland hinaus in einen anderen Staat. Entscheidend für eine Entsendung ist, dass sich der Lebensmittelpunkt der entsandten Person in Deutschland befunden hat. Weiterhin muss bereits eine vorherige Beziehung zur deutschen Sozialversicherung bestanden haben und eine fortbestehende Inlandsintegration bei vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sozialversicherungsabkommen / Zusammenfassung

Begriff Ein Sozialversicherungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der zwischen Staaten geschlossen wird und das Sozialversicherungsrecht der beteiligten Staaten koordiniert. Bei den Sozialversicherungsabkommen wird zwischen bilateralen Abkommen, die zwischen 2 Staaten geschlossen werden, und multilateralen Abkommen, die zwischen mehreren Staaten geschlossen werden, unt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise: Kombination mi... / 2.1 Anschlussurlaub in der EU-, EWR-Staaten und der Schweiz

Im Bereich der EU-, EWR-Staaten und der Schweiz gelten die Regelungen der Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit Nr. 883/2004. Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in einem anderen Mitgliedsstaat eingesetzt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, sofern es sich um eine Entsendung handelt. Voraussetzung für eine Ents...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstrahlung / 2.1 Fehlende Anbindung zur deutschen Sozialversicherung

Ein wesentliches Merkmal für eine Entsendung ist die Bewegung aus einem anderen Staat nach Deutschland. Entscheidend für eine Entsendung ist, dass sich der Lebensmittelpunkt der entsandten Person im Ausland befunden hat. Weiterhin muss bereits eine vorherige Beziehung zum Entsendestaat bestanden haben und eine fortbestehende Inlandsintegration bei vorübergehender Beschäftigu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise: Kombination mi... / 2.3 Anschlussurlaub in weiteren Abkommensstaaten und im vertragslosen Ausland

Dienstreisen und Entsendungen Grundsätzlich gelten immer die Regelungen des jeweiligen Abkommens über Soziale Sicherheit. Bei den Abkommen über Soziale Sicherheit handelt es sich um reine Entsendeabkommen, die nicht den Bereich der Krankenversicherung umfassen. Staaten, mit denen kein Abkommen geschlossen wurde, werden als vertragsloses Ausland zusammengefasst. Für eine Person...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausstrahlung / 2.2.2 Beteiligungsgesellschaften/Konzerne

Wird ein Arbeitnehmer zu einer Tochtergesellschaft des deutschen Betriebs entsandt, gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen für eine Entsendung wie bei nicht verbundenen Unternehmen. Es muss geprüft werden, ob die rechtlichen und tatsächlichen Gestaltungsmerkmale bei der Tochtergesellschaft im entsendenden Unternehmen liegen. In der Regel liegt keine Entsendung vor...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Multilaterale und bilateral... / 2.2 Wie lange soll die Auslandstätigkeit dauern?

Sowohl im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 als auch im Rahmen der Abkommen über Soziale Sicherheit liegt eine Entsendung nur bei einer begrenzten Dauer der Auslandstätigkeit vor. Wird diese Dauer überschritten, gelten grundsätzlich die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. Daher sollte bereits bei der Planung einer Entsendung die voraus...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausstrahlung / 1 Voraussetzungen für eine Ausstrahlung

Ausstrahlung – kurz erklärt (animiertes Video) Wird ein Arbeitnehmer während eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses ins Ausland entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Dazu zählen die Kranken-, die Pflege-, die Renten-, die Arbeitslosen- und die Unfallversicherung. Dies gilt nur, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausstrahlung / 1.2 EU-/EWR-Staaten und die Schweiz

Für einen Arbeitnehmer, der in einen EU-/EWR-Staat oder in die Schweiz entsandt wird, sind vorrangig die Regelungen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit zu beachten.[1] Damit eine Entsendung vorliegen kann, muss die entsandte Person vom persönlichen, gebietlichen und sachlichen Geltungsbereich der Verordnung erfasst werden. Zusätzlich muss geprüft werden, ob die Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstrahlung / 1.2 EU/EWR-Staaten und die Schweiz

Für einen Arbeitnehmer, der aus einem EU/EWR-Staat oder aus der Schweiz nach Deutschland entsandt wird, sind vorrangig die Regelungen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit zu beachten.[1] Damit eine Entsendung vorliegen kann, muss die entsandte Person vom persönlichen, gebietlichen und sachlichen Geltungsbereich der Verordnung erfasst werden. Zusätzlich muss geprüft ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausstrahlung / 3 Ende der Ausstrahlung

Die Ausstrahlung endet in der Regel mit Ablauf des Entsendezeitraums. Eine Entsendung endet auch, wenn der im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber wechselt. Dies gilt nicht, wenn das inländische Unternehmen von einem anderen Unternehmen übernommen wird. Praxis-Beispiel Vorübergehende Rückkehr ins Inland Ein Unternehmen hat einen Mitarbeiter für 4 Jahre nach Süd...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausstrahlung / 2.2.1 Ruhendes Arbeitsverhältnis

Eine Entsendung liegt nicht vor, wenn während der Entsendung lediglich ein sog. Rumpfarbeitsverhältnis besteht. Dies bedeutet, dass die Hauptpflichten ruhen, somit kein Arbeitsentgelt gezahlt wird und der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringt, die dem Unternehmen zugerechnet werden kann. Hierbei ist zu beachten, dass die Zahlung des Entgelts nur ein Kriterium darstellt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstrahlung / 3 Ende der Einstrahlung

Die Einstrahlung endet in der Regel mit Ablauf des Entsendezeitraums. Eine Entsendung endet auch, wenn der in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber wechselt. Dies gilt nicht, wenn das ausländische Unternehmen von einem anderen Unternehmen übernommen wird. Praxis-Beispiel Vorübergehende Rückkehr ins Inland Ein argentinisches Unternehmen hat einen Mitarbeiter...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise: Kombination mi... / 2.2 Anschlussurlaub in Bosnien-Herzegowina, Israel, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, der Türkei und Tunesien

Dienstreisen und Entsendungen Grundsätzlich gelten immer die Regelungen des jeweiligen "Abkommens über Soziale Sicherheit". Die Bundesrepublik Deutschland hat mit vielen Staaten Entsendeabkommen geschlossen. Allerdings wurden "Abkommen über Soziale Sicherheit", die den Bereich der Krankenversicherung umfassen, lediglich mit Bosnien-Herzegowina, Israel, Nordmazedonien, Montene...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Ausstrahl... / 6 Neue Beschäftigung bei einem Arbeitgeber mit Firmensitz in Deutschland

Sachverhalt Die deutsche Firma X baut ein Tochterunternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten auf. Herr F war bisher von Firma X in die Vereinigten Arabischen Emirate entsandt. Er kündigt jedoch während der Entsendung kurzfristig sein Beschäftigungsverhältnis bei der Firma X und beginnt daraufhin ein Beschäftigungsverhältnis bei der Firma Y in den Vereinigten Arabische...mehr