Fachbeiträge & Kommentare zu Entsendung

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / III. Die Entsendung und ihre rechtliche Einordnung

Rz. 21 Zu den klassischen Modellen beim Auslandseinsatz zählt die echte Entsendung, bei der der Arbeitnehmer im Ausland keinen weiteren Arbeitsvertrag eingeht, sondern wie bei der Arbeitnehmerüberlassung in eine fremde Organisation nur faktisch und nur partiell eingegliedert wird, um dort vorübergehend zu arbeiten. Die Einsatzorganisation kann eine unselbstständige Repräsent...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 3. Entsendung in Betriebsstätte

Rz. 58 Wird der Arbeitnehmer von dem inländischen Arbeitgeber zu einer eigenen Betriebsstätte (vgl. Art. 5 OECD-MA) oder einer festen Einrichtung in einem ausländischen Tätigkeitsstaat entsandt, steht grds. ebenfalls das Besteuerungsrecht vom ersten Tage an dem Tätigkeitsstaat zu. Auch hier ist entscheidend, ob die Arbeitsvergütung für die Tätigkeit eines Arbeitnehmers von d...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / III. Inländisches Beschäftigungsverhältnis

Rz. 93 Die Entsendung muss "im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses" erfolgen. Die Beschäftigung bei einem inländischen Arbeitgeber muss fortbestehen. Davon ist z.B. auszugehen, wenn der Arbeitnehmer organisatorisch in den Betrieb des inländischen Arbeitgebers eingegliedert bleibt und er dem Weisungsrecht bzgl. der Zeit, Dauer, des Ortes und der Art der Ausf...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 5. Entsendefreiheit

Rz. 121 Betrafen die o.g. Ausführungen den Fall, dass das Unternehmen/der Selbstständige aus dem Beitrittsstaat nach Deutschland übersiedelte, wird es viele Fälle geben, in denen Firmen mit Sitz in den Beitrittsstaaten im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienstleistung in Wirtschaftsbereichen tätig werden wollen, für die die Übergangsregelung nicht gilt. Diese Unternehmen ...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / IV. Vorherige zeitliche Begrenzung des Auslandseinsatzes

Rz. 97 Die Entsendung muss notwendigerweise im Voraus zeitlich begrenzt sein. Eine feste Zeitgrenze besteht im Unterschied zu verschiedenen Sozialversicherungsabkommen sowie der EG-VO 883/2004 (24 Monate – Art 12 EG-VO 883/2004) nicht. Es ist daher unschädlich, wenn die Entsendung auf viele Jahre befristet ist. Entscheidend ist nur, dass die zeitliche Begrenzung im Voraus st...mehr

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§ 64 Arbeitnehmer-Entsendeg... / A. Bedeutung und Zielsetzung des AEntG

Rz. 1 Zweck des am 26.2.1996 verabschiedeten "Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen – AEntG" (BGBl I, S. 2787) war es, die auf deutschem Boden zwingend geltenden Arbeitsbedingungen im Bereich der Bauwirtschaft sowie anderer im Gesetz aufgeführter Gewerbe, die als sozialen Mindestschutz auf die Geltung der inländischen Tarifvert...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / I. Überblick

Rz. 1 Grenzüberschreitende Personaleinsätze ins Ausland werfen verschiedene rechtliche und vertragstechnische Fragen auf. Eine Typologie kann wie folgt dargestellt werden:mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 7. Einsatz von Drittstaatsangehörigen

Rz. 144 Nach damaliger Auffassung des BMWI (abrufbar auf den Internetseiten des BMWI unter www.bmwi.de: Informationen über die Anwendung des EU-Beitrittsvertrages bei der Beschäftigung von Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten Nr. 3.9.) sollte der Einsatz von ausländischen Mitarbeitern, die nicht Angehörige der Beitrittsstaaten oder anderer EU-Mitgliedsstaaten sind, aber be...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / I. Allgemeines

Rz. 86 Ist ein deutscher Arbeitnehmer vorübergehend im Ausland tätig bzw. ein ausländischer Arbeitnehmer vorübergehend in der Bundesrepublik, stellt sich die Frage, ob und ggf. wie diese Arbeitnehmer sozialversichert sind, d.h. ob und wie sie unter dem Schutz der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung stehen. Rz. 87 Grds. unterliegen nac...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Entsendungsbeschluss

Rz. 760 Jeder Betriebsrat mit bis zu drei Mitgliedern entsendet gem. § 47 Abs. 2 BetrVG eines seiner Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat, bei mehr als drei Betriebsratsmitgliedern zwei Mitglieder. Dabei sollen – es handelt sich um eine Vorschrift mit bloßem Appell-Charakter ohne Rechtspflicht – die Geschlechter angemessen berücksichtigt werden. Die beiden Vertreter sind durc...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 8. Höhe der Schulungskosten – Verhältnismäßigkeit

Rz. 633 Genügt die Schulungsveranstaltung den Anforderungen des § 37 Abs. 6 BetrVG, hat der Arbeitgeber anders als bei Bildungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 7 BetrVG neben der Fortzahlung des Arbeitsentgeltes auch die dem Betriebsratsmitglied entstehenden Schulungskosten gem. § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen. Die Kosten müssen auch der Höhe nach erforderlich sein. Insoweit gilt...mehr

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§ 63 Verträge im Inland mit... / 2. Nicht-EU-Staatsangehörige

Rz. 7 Die Zulässigkeit einer Arbeitsaufnahme durch Nicht-EU-Staatsangehörige richtet sich nach § 4a Abs. 1 AufenthG. Das Aufenthaltsgesetz wurde durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15.8.2019, BGBl I, 1307, neu strukturiert. Nach dem AufenthG a.F. war Ausländern, die einen Aufenthaltstitel erhielten, verboten, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Eine Erwerbstätigkeit mus...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Beitragszahlung

Rz. 389 Für Beschäftigte, die (noch) bei keiner Krankenkasse versichert sind, werden Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zur Pflegeversicherung an die Einzugsstelle (Krankenkasse) gezahlt, die im Fall des Bestehens einer Krankenversicherung kraft Gesetzes zuständig wäre. Rz. 390 Der Arbeitgeber hat Beiträge nicht nur für inländische Arbeitnehmer zu tragen,...mehr

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§ 32 Abwicklung / 4. Sozialversicherungsausweis

Rz. 7 Mit Wirkung ab dem 1.1.2009 fasst § 18h SGB IV die bisher in den §§ 95 bis 109 SGB IV a.F. getroffenen Regelungen zum Sozialversicherungsausweis in einer zentralen Vorschrift zusammen. Die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung stellt für Personen, für die sie eine Versicherungsnummer vergibt, einen Sozialversicherungsausweis aus (§ 18h Abs. 1 SGB IV). Beschäfti...mehr

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§ 65 Verträge im Inland mit ausländischen Unternehmen

Rz. 1 Schließt ein ausländisches Unternehmen im Inland einen Arbeitsvertrag ab, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies rechtlich auf das Arbeitsverhältnis hat, insb. wenn in dem Arbeitsvertrag eine Rechtswahl ausländischen Rechts enthalten ist. Rz. 2 Für die Beantwortung dieser Frage ist das arbeitsrechtliche Kollisionsrecht zu befragen. Dieses ist für nach dem 17.12...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / V. Beendigung der Ausstrahlung

Rz. 100 Die "Ausstrahlung" endet, wenn der Arbeitnehmer zwar weiterhin im Ausland tätig ist, er aber seinen bisherigen inländischen Arbeitgeber wechselt. Das gilt allerdings nicht, wenn das Unternehmen des bisherigen Arbeitgebers durch ein anderes inländisches Unternehmen übernommen wird. Die Ausstrahlung ist nicht beendet, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend ins Inland zurü...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / IV. Versetzung im Zwei-Vertrags-Modell

Rz. 26 Bei der Versetzung tritt neben das in der Heimat ruhend gestellte Arbeitsverhältnis ein aktives Arbeitsverhältnis mit der Einsatzorganisation im Ausland, die damit zum parallelen Arbeitgeber des Arbeitnehmers wird. Grund hierfür sind meist behördliche Erfordernisse, also ein lokaler Vertrag als Bedingung für die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Rz. 27 Das Versetzungs...mehr

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§ 16 Vertragstypen / XI. Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten

Rz. 1871 Die Sozialversicherungsbeiträge schuldet der Verleiher als Arbeitgeber. Der Entleiher haftet jedoch hierfür wie ein selbstschuldnerischer Bürge (§ 28e Abs. 2 SGB IV). Rz. 1872 Dem Verleiher obliegt auch die Meldepflicht ggü. der Einzugsstelle (§ 28a SGB IV), wobei er nur Beginn und Ende des Leiharbeitsverhältnisses angeben muss, nicht auch die einzelnen Entleihereins...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 2. Wirtschaftlicher Arbeitgeberbegriff

Rz. 57 Bei kurzfristigen Auslandstätigkeiten bis zu 183 Tagen im Steuerjahr besteht grds. die volle Steuerpflicht im Wohnsitzstaat. Die Besteuerung steht aber dem Tätigkeitsstaat zu, wenn der im Tätigkeitsstaat ansässige Arbeitgeber die Arbeitnehmervergütung gezahlt hat oder sie für ihn gezahlt worden ist (wirtschaftlicher Arbeitgeberbegriff, vgl. BFH v. 21.8.1985, BStBl II ...mehr

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§ 64 Arbeitnehmer-Entsendeg... / H. Rechtsweg/Gerichtsstand

Rz. 20 In der Praxis ist von erheblicher Bedeutung die in § 15 AEntG sowohl dem Arbeitnehmer wie auch der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien (z.B. SoKa-Bau) eingeräumte Klagemöglichkeit auf deutschem Boden. Die Vorschrift begründet als lex specialis eine internationale Zuständigkeit der heimischen ArbGe. Hiernach kann ein von seinem ausländischen Arbeitgeber i...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 97. Sozialversicherung

Rz. 1507 Nach § 1 Abs. 1 SGB IV gehören zur Sozialversicherung die gesetzliche Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte. Diese Gebiete sind dadurch gekennzeichnet, dass im Mittelpunkt ihrer Regelungen ein Versicherungsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber sowie dem Sozialleistungsträger steht, A...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Zusammensetzung des Aufsichtsrats – Frauenanteil – Zielgrößen

Rz. 562 Ziel ist, den (Gesamt-) Aufsichtsrat so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und die gesetzliche Geschlechterquote eingehalten wird (vgl. Ziffer C. Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Grundsatz 11, S. 8, Deutscher Corporate Gove...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 2. Eingeschränktes Freizügigkeitsrecht

Rz. 107 Grds. genießen mit dem Beitritt alle Staatsangehörigen der o.g. Staaten die gleichen Rechte wie die Angehörigen der der EU bereits angehörenden Staaten. Dies gilt vor allem für das Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer sowie das Recht auf Dienstleistungsfreiheit aus Art. 39 ff., 49 ff. des EG-Vertrages. Rz. 108 Allerdings enthielt bzw. enthält der EU-Beitrittsvertr...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Beschlussfassung des Betriebsrats über Schulungsmaßnahmen

Rz. 606 Voraussetzung für die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung – dies gilt auch für die Teilnahme an einem Bildungsurlaub nach § 37 Abs. 7 BetrVG – ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrates. Anders als bei der Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 BetrVG entscheidet das einzelne Betriebsratsmitglied nicht selbst über seine Teilnahme an einem Seminarbesuch, son...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Einzelfälle

Rz. 1132 Als Versetzung i.S.d. § 95 Abs. 3 BetrVG hat die Rspr. angesehen:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 20. Auswirkungen auf den Gesamtbetriebsrat

Rz. 401 Ein Gesamtbetriebsrat ist dann zu bilden, wenn es mehrere Betriebe mit Betriebsrat in einem Unternehmen gibt. Der Gesamtbetriebsrat hat keine Amtszeit; er wird von den Betriebsräten der einzelnen Betriebe des Unternehmens beschickt. Auf seine Identität hat es daher keine Auswirkungen, wenn einer der Betriebe abgespalten oder eingegliedert wird (solange noch zwei Betr...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Verfahrensgrundsätze

Rz. 1582 Das Verfahren vor der Einigungsstelle findet gesetzliche Regelung nur im Hinblick auf einige wenige zwingende Verfahrensvorschriften. Sonstige Bestimmungen können im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt oder von der Einigungsstelle selbst nach billigem Ermessen getroffen werden. Rz. 1583 Gesetzlich vorgeschrieben ist die Beschlussfassung nach mü...mehr

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§ 64 Arbeitnehmer-Entsendeg... / III. Erfasste Arbeitsbedingungen

Rz. 10 Nach § 2 AEntG fallen folgende Arbeitsbedingungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes:mehr

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§ 16 Vertragstypen / VIII. Betriebsverfassungsrecht (§ 14 AÜG)

Rz. 1854 Die gesetzliche Definition des sich rechtmäßig verhaltenden Verleihers als alleinigem Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers erforderte auf der Ebene des Betriebsverfassungsrechtes eine gesonderte Klarstellung, ob und wenn ja, welche Rechte der Leiharbeitnehmer im Betrieb des Entleihers genießt. Z.T. regelt dies § 14 AÜG. Zusätzliche Fragen wurden von der Rspr. beantwort...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / E. Internationale Zuständigkeit

Rz. 55 Die deutschen Arbeitsgerichte werden nur tätig, wenn die deutsche Gerichtsbarkeit gegeben und im Rahmen der internationalen Zuständigkeit ein deutsches Arbeitsgericht zur Entscheidung berufen ist. Die deutsche Gerichtsbarkeit erfasst alle Personen, die sich im Geltungsbereich des ArbGG aufhalten, also auch die in Deutschland lebenden Ausländer und die sich hier betäti...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 5. Mitbestimmungsrechte beim Auslandseinsatz

Rz. 17 Nicht leitende Arbeitnehmer inländischer Betriebe fallen in den Schutzbereich des BetrVG. Der Betriebsrat hat bei Versetzungen mitzubestimmen (§§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 BetrVG). Darunter können, je nach vertraglichem Aufgabenbereich auch bereits Dienstreisen fallen. Immer mitbestimmungspflichtig sind Entsendungen ins Ausland. Die Mitbestimmungsrechte gelten auch während...mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / IV. Streitwertkatalog

Rz. 50 Zur Vereinheitlichung der Streitwerte haben sich Präsidenten und Präsidentinnen der LAG im Mai 2013 auf einen bundeseinheitlichen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit geeinigt. Bei der ersten Fassung war die Anwaltschaft nicht involviert, welches zu erheblicher Kritik geführt hat (siehe Selzer, FA 2014, 258 ff.). Nunmehr wurde der Streitwertkatalog für die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG § 11 Anwesenheit von inländischen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten

Rz. 1 Diese Vorschrift setzt Art. 11 der Amtshilferichtlinie um. Wie § 10 EUAHiG die Anwesenheit und Teilnahme ausländischer Bediensteter an den Ermittlungen deutscher Finanzbehörden geregelt hat, sieht § 11 EUAHiG die Anwesenheit deutscher Bediensteter in anderen Mitgliedstaaten vor. Auch dieses setzt seit dem 1.1.2023 keine Vereinbarung zwischen dem deutschen zentralen Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsstättenverordnung: B... / 9.4 Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte

Ziff. 4 des Anhangs enthält Vorgaben zu den genannten besonderen Räumen. Sanitärräume (Ziff. 4.1): Zu den Sanitärräumen zählen neben Toilettenräume auch Waschräume und Umkleideräume. Pausen- und Bereitschaftsräume (Ziff. 4.2): Bei mehr als 10 Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist ein Pausenraum oder –bereich zur Verfügung zu ste...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.4 Einzelfälle zum Schadensersatz

Rz. 220 Die systematischen Grundsätze beim Schadensersatz sind eigentlich denkbar einfach: Liegt ein Schadensersatz vor, ist mangels Leistungsaustausch ein der USt unterliegender Vorgang nicht vorhanden, es entsteht keine USt. Wenn aber zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitig Leistungen ausgetauscht werden...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.4.4 Unterkünfte (Anhang 4.4)

Gemäß Anhang 4.4 Abs. 1 hat der Arbeitgeber angemessene Unterkünfte für Beschäftigte zur Verfügung zu stellen, wenn dies aus Gründen der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes oder der menschengerechten Gestaltung der Arbeit erforderlich ist. Vor allem die Abgelegenheit der Arbeitsstätte oder die Art der auszuübenden Tätigkeit kann dies begründen. Einzelheiten ergeben sich aus ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.7 Nummer 7: Ausbildungs- und Prüfungspflicht

Nummer 7 enthält eine Nachfolgeregelung zu § 22 Abs. 2 Unterabs. 5 BAT. Nach Abs. 1 ist für die Eingruppierung in bestimmte Entgeltgruppen neben der Erfüllung der tätigkeitsbezogenen Anforderungen zusätzlich auch ein Besuch eines Lehrgangs mit abschließender Prüfung erforderlich. Dies gilt allerdings nur im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg, Bayern,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Workation / 3 Nachweis

Sollten die weiteren Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, dann kann für den Nachweis die Bescheinigung A1 beantragt werden. Sollte eine Entsendung in einen Staat erfolgen, mit dem ein bilaterales Abkommen besteht, dann wird als Nachweis die entsprechende im Rahmen des Abkommens vereinbarte Bescheinigung ausgestellt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Workation / 2 Anwendbares Recht

Bei einer Workation handelt es sich in der Regel um eine Entsendung. Es sind die Voraussetzungen für eine Entsendung bzw. Ausstrahlung zu prüfen. Hierbei sind 2 Punkte insbesondere zu beachten. 2.1 Motivation Sollte die Entsendung auf Initiative für den Auslandseinsatz vom Arbeitnehmer ausgehen, steht dieser Aspekt der Entsendung nicht entgegen. Der Arbeitnehmer kann mit Zusti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Workation / 2.1 Motivation

Sollte die Entsendung auf Initiative für den Auslandseinsatz vom Arbeitnehmer ausgehen, steht dieser Aspekt der Entsendung nicht entgegen. Der Arbeitnehmer kann mit Zustimmung des Arbeitgebers die abhängige Beschäftigung in Form von Telearbeit ausüben.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Workation / 2.2 Direktionsrecht

Eine Voraussetzung für die Entsendung ist das sog. Direktionsrecht. Dies gilt in diesem Fall als erfüllt, wenn der Arbeitgeber mit der Auslandstätigkeit einverstanden ist, das Gehalt weiter vergütet und die erbrachte Leistung entgegen nimmt. Praxis-Tipp Befristung Eine Voraussetzung für eine Entsendung ist die zeitliche Befristung. Daher empfiehlt es sich diese schriftlich zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Workation / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Workation" setzt sich zusammen aus Arbeit (work) und Urlaub (vacation). Workation beschreibt eine Form der Arbeit, bei der sich Arbeitnehmer an einem anderen (Urlaubs-)Ort befinden, um dort ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Abzugrenzen ist hiervon das "Bleisure" (Zusammensetzung aus dem Wort "Business" und "Leisure"), was bedeutet, dass eine Geschä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.6 Beitrittsrecht von Auslandsrückkehrern (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 52 Das mit dem Gesundheitsreformgesetz eingeführte Beitrittsrecht für aus dem Ausland zurückkehrende Arbeitnehmer stellte gegenüber der RVO eine Neuerung dar. Damit wird der Freizügigkeit des Arbeitnehmers und nicht zuletzt den unterschiedlichen Sozialversicherungssystemen bei Beschäftigungen im Ausland Rechnung getragen. Die Regelung kommt insbesondere in den Fällen zur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.1.3 Mitgliedschaftsbeginn versicherungsfreier Beschäftigter (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 17a Der (jetzige) Satz 2 wurde in Abs. 2 mit dem Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung mit Wirkung zum 1.8.2013 eingefügt und führt nunmehr bei den nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 und 5 Beitrittsberechtigten und in einer aufgenommenen Beschäftigung versicherungsfreien Beschäftigten, wenn diese ab dem 1.8.2013 aufgenommen werd...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 25.3.2.1 Ortsfeste betriebliche Einrichtung

Nach der im EStG vorgenommenen Definition der ersten Tätigkeitsstätte kommen hierfür nur ortsfeste betriebliche Einrichtungen infrage. Insoweit wird dem vom BFH zum bisherigen Arbeitsstättenbegriff aufgestellten Grundsatz, dass nur ortsfeste Einrichtungen eine ausreichend sichere Abgrenzung gegenüber der beruflichen Auswärtstätigkeit gewährleisten können, gefolgt. Ein Hochse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerversammlung (WEMoG) / 6 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Abstimmung (+) Die in der Eigentümerversammlung abgegebene Stimme kann nach ihrem Zugang bei dem Versammlungsleiter nicht mehr widerrufen werden.[1] Abstimmungsmodus (+) Stimmkarten sind für offene und namentliche Abstimmungen vorgesehen; Stimmzettel für schriftliche Abstimmungen.[2] Abstimmungsergebnis, Ermittlung durch "Subtraktionsmethode" (+) Soweit durch Gemeinschaftsordnung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsformen: Möglichke... / 1 Hybride Arbeitsformen: Mit Freiheit binden

Von hybridem Arbeiten sprechen wir, wenn Mitarbeitende von verschiedenen Orten aus und zu verschiedenen Zeiten sowohl mobil als auch in Präsenz vor Ort im Unternehmen zusammen arbeiten können. Ort und Zeit sind bestenfalls völlig unabhängig von der zu erbringenden Tätigkeit. Ganz konkret geht es hier um die Erweiterung des Arbeitsortes und der Flexibilisierung von Arbeitszeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) ArbN-Entsendung (Inbound-Fall)/wirtschaftlicher ArbG (§ 38 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 36 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38 Abs 1 S 2 Hs 1 EStG ist in den Fällen der ArbN-Entsendung auch das im Inland ansässige aufnehmende Unternehmen als zum LSt-Abzug verpflichteter inländischer ArbG anzusehen, wenn es den Arbeitslohn für die ihm geleistete Arbeit wirtschaftlich trägt (wirtschaftlicher ArbG). Geregelt werden sog Inbound-Fälle, dh vor allem Fälle, in d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandstätigkeit – die wichtigsten Inhalte im Überblick

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