Fachbeiträge & Kommentare zu Entsendung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gewöhnlicher Arbeitsort (Art 8 II).

Rn 10 Art 8 II bringt das Recht des Staates zur Anwendung, ›in dem oder anderenfalls von dem aus‹ der ArbN in Erfüllung seines Vertrages gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Verrichtet der ArbN seine Arbeit nur vorübergehend in einem anderen Staat, ändert sich das Arbeitsvertragsstatut grds nicht (Art 8 II 2). Rn 11 Das Recht des Staates, in dem der ArbN in Erfüllung seines Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anknüpfungsmomente.

Rn 3 Erstreckt sich der Erfüllungsort des Arbeitsverhältnisses über mehrere Länder (einschließlich Festlandssockel: EuGH Slg 02, I-2013), so kommt es für den gewöhnlichen Arbeitsort (Art 21 Nr 2a) auf den tatsächlichen Schwerpunkt an (EuGH Slg 97, I-57). Dieser befindet sich am Ort, an dem oder von dem aus der Arbeitnehmer seine Pflichten ggü seinem Arbeitgeber hauptsächlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zum LSt-Abzug Verpflichteter (ArbG)

Rn. 23 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Grds ist für jeden Arbeitslohn, der von einem inländischen ArbG gezahlt wird, LSt einzubehalten ( § 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG). Weitere Erläuterungen zum inländischen ArbG s Rn 30ff. § 38 Abs 1 S 2 EStG erweitert den ArbG-Begriff dahingehend, dass in den Fällen der (grenzüberschreitenden) ArbN-Entsendung das im Inland ansässige aufnehmende Untern...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Pflicht zum Erscheinen.

Rn 10 Nach der ausdrücklichen Regelung in III begründet die Anordnung zum persönlichen Erscheinen eine prozessuale Pflicht der Partei (nicht nur eine Last). Als Sanktion ist die Festsetzung eines Ordnungsgeldes vorgesehen. Diese Pflicht bezieht sich freilich nur auf das Erscheinen, die Partei trifft keine Erklärungspflicht über Einzelheiten. Das Schweigen der Partei kann led...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abc) Nachhaltige Geschäftsbesorgung

Rn. 69 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Tätigkeit des Vertreters muss nachhaltig erfolgen, er darf also nicht bloß gelegentlich oder vorübergehend tätig werden (vgl Loschelder in Schmidt, § 49 EStG Rz 30, 41. Aufl). Die Tätigkeit muss planmäßig und für eine bestimmte Dauer durchgeführt werden. In der Literatur wird für die Dauer der Tätigkeit ein Zeitraum von sechs bis zwölf M...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 2 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Durch das EStRG vom 05.08.1974 wurde das LSt-Recht grundlegend reformiert. Seitdem ist das LSt-Abzugsverfahren in den §§ 38–42f EStG geregelt (ausführlich zur Entwicklung des Quellenabzugs vom Arbeitslohn bis zum Jahr 1974 s Trzaskalik in K/S/M, § 38 Rz A 70–84 (April 2003)). § 38 Abs 1 S 1 Hs 1 EStG 1974 entspricht wörtlich dem vorigen § 38 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausübung/Verwertung im Inland (§ 49 Abs 1 Nr 4 Buchst a EStG)

Rn. 193 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Hinsichtlich der Tatbestandsmerkmale "Ausübung" und "Verwertung" wird auf die Ausführungen zur (§ 49 Abs 1 Nr 3 EStG verwiesen (s Rn 174ff), die entsprechend für nichtselbstständige berufliche Tätigkeit gelten. Rn. 194 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 IRd Ausübung ist eine bloß kurzfristige Tätigkeit im Inland ausreichend, wobei die Einnahmen dann...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang, Das neue LSt-Recht, StuW 1975, 119; Reinhart, Haftung bei ArbN-Überlassung für LSt der Leih-ArbN, BB 1986, 500; Völlmeke, Probleme bei der Anrechnung von LSt, DB 1994, 1976; Heuermann, Zur Wirkungsweise und Anfechtbarkeit einer Steueranmeldung, insbesondere einer LSt-Anmeldung, DStR 1998, 959; Drüen, Grenzen der Steuerentrichtungspflichten – Verfassungsrechtliche Bestandsa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verhältnis zur EU-Entsenderichtlinie (96/71/EG – neu RL [EU] 2018/957).

Rn 5 Unberührt bleibt die Anwendung von Rechtsakten, die in besonderen Bereichen Kollisionsnormen für vertragliche Schuldverhältnisse enthalten, namentlich von nationalen Regelungen auf Grundlage der Entsenderichtlinie (Art 23). In Umsetzung der Entsenderichtlinie legt das AEntG in §§ 1 und 7 fest, welche inländischen Regelungen auf ein Arbeitsverhältnis zwischen einem ArbG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32008R0593 Erwägungsgründe

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c und Artikel 67 Absatz 5, zweiter Gedankenstrich, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (ABl C 318 vom 23.12.06, S 56) gemäß dem Verfahren des Art...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerberatungskosten

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zu WK/BA führt nur der Teil der Aufwendungen, die auf die Ermittlung der > Einkünfte entfallen; das gilt auch für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (BFH 82, 455, 458, 459 = BStBl 1965 III, 412, 413, 414). Im Übrigen gehören Steuerberatungskosten zu den Aufwendungen für die private > Lebensführung, die grundsätzlich über den > Grundf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ständiger Vertreter

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ein im > Ausland Rz 1 ansässiger ArbG, der im > Inland einen ständigen Vertreter iSv § 13 AO hat, ist > Inländischer Arbeitgeber . Er hat im Inland für diesen Vertreter und andere ihm unterstellte ArbN den LSt-Abzug vorzunehmen und andere ArbG-Pflichten wahrzunehmen, auch wenn er im Inland sonst kein Büro oder ähnliche Einrichtung unterhält (§...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Spanien

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das Königreich Spanien (Hauptstadt: Madrid; Amtssprache: überwiegend Spanisch) ist ein europäischer Staat auf der Iberischen Halbinsel. Es grenzt im Westen an > Portugal und im Norden an > Andorra sowie an > Frankreich. Zu Spanien gehören die Balearischen Inseln im Mittelmeer (> Balearen), die Kanarischen Inseln im Atlantik sowie die Enklaven...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.2 Vertragsmodelle

Bei der einvernehmlichen vertraglichen Änderung ist bei der rechtlichen Ausgestaltung von Entsendungen zwischen dem "Ein-" und dem "Zweivertragsmodell" (teilweise auch "Mehrvertragsmodell" genannt) zu unterscheiden. Infographic Das Einvertragsmodell lässt den bisherigen Arbeitsvertrag bestehen und modifiziert ihn lediglich im Hinblick auf die für den Auslandseinsatz relevanten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.5.2 Umfang der Dokumentationspflichten

Inhaltlich hat der Arbeitgeber zunächst die allgemeinen Arbeitsvertragsinhalte nach § 2 Abs. 1 NachwG zu dokumentieren. Zusätzlich aufzunehmen sind Angaben über: das Land oder die Länder, in dem oder in denen die Arbeit im Ausland geleistet werden soll (prognostisch auf Grundlage der im Zeitpunkt der Nachweiserstellung vorliegenden objektiven Tatsachen und Einsatzplanung des ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.1 Erfordernis einer Vereinbarung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte jeglicher Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen.[1] Die längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Es bedarf daher entweder einer wirksamen, sog. "erweiterten" Direktionsre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / Zusammenfassung

Überblick Der Einsatz von Mitarbeitern im Ausland ist in den letzten Jahren zunehmend eine Selbstverständlichkeit und Notwendigkeit in vielen Unternehmen geworden. Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollten Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Zumindest längerfristige Versetzungen oder Entsendungen ins Au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 4 Entsendung

Der Begriff "Entsendung" ist juristisch nicht eindeutig bestimmt. Gemeint sein kann irgendeine Form der vorübergehenden Tätigkeit eines Mitarbeiters im Ausland, aber auch eine Entsendung im Sinne der Arbeitnehmerentsendung. Hinweis Abgrenzung einer Entsendung von einer Dienstreise Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist die Entsendung von der Dienstreise abzugrenzen. Diese Abgrenzung...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 6 Homeoffice im Ausland

Die seit der Corona-Pandemie zunehmende Beliebtheit vom Arbeiten im Homeoffice bietet sich grundsätzlich ebenfalls als Option für die Tätigkeit mit Auslandsbezug an. Konkret geht es um die Gestaltung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes im Ausland, typischerweise etwa am Wohnsitz des Mitarbeiters. Die Besonderheit gegenüber den übrigen Formen des Mitarbeitereinsatzes im Ausland: ...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1 Formen einer Auslandstätigkeit

Die verschiedenen Formen eines Mitarbeitereinsatzes unterscheiden sich zunächst aufgrund ihrer Dauer: von der gelegentlichen, mehrtägigen Dienstreise bis hin zum mehrjährigen Aufenthalt eines Mitarbeiters im Ausland. Wichtig Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen Bei der Entscheidung, welche Gestaltung gewählt werden soll, sind auch die sozialversicherungsrechtlichen Auswi...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 2. Arbeitgeberwechsel eines Mitglieds bzw. des Vorsitzenden des Aufsichtsrats (AR)

Ein AR-Mitglied beschreibt seine Situation dahingehend, dass er bzw. sogar der AR-Vorsitzende von seinem Arbeitgeber und Anteilseigner zu einem anderen Arbeitgeber wechseln wird. Die Gesellschafterin hat ihn entsandt und wird ihn wohl voraussichtlich trotz Arbeitgeberwechsel nicht als entsendetes AR-Mitglied abberufen. Nun erhebt sich die Frage, wie er in der AR-Liste zu füh...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 4. Teilung von Gesellschafteranteilen bei Neuzeichnung oder Nachfolge

Mitunter kommt es zu Anfragen, ob bei Neuzeichnung von Anteilen zwei oder mehrere Einheiten einen Geschäftsanteil gemeinsam erwerben dürfen. Am einfachsten ist in der Tat die Beibehaltung des Prinzips: eine Einheit = ein Geschäftsanteil. Darauf sollte in Gesprächen mit den neuen Teilhabern eingegangen und betont werden, dass ein ganzer Geschäftsanteil erworben werden muss. Wa...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 2.4.4 Personalentsendungen

Rz. 29 Isolierte Personalentsendungen keine FVerl Ferner stellen Personalentsendungen im Konzern, ohne dass eine Funktion mit übergeht, keine Funktionsverlagerung dar. Vielmehr sind – bei Vorliegen der Voraussetzungen der VWG-Arbeitnehmerentsendung[1] – lediglich die für die entsandten Arbeitnehmer angefallenen Kosten zu verrechnen. Liegen die Voraussetzungen der VWG-Arbeitne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten / 2.1.1 Ortsfeste betriebliche Einrichtung

Der Begriff "Tätigkeitsstätte" wird definiert als eine von der Wohnung getrennte, ortsfeste betriebliche Einrichtung. Baucontainer, die z. B. auf einer Großbaustelle längerfristig fest mit dem Erdreich verbunden sind und in denen sich z. B. Baubüros, Aufenthaltsräume oder Sanitäreinrichtungen befinden, stellen "ortsfeste" betriebliche Einrichtungen dar. Es können auch großrä...mehr

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Sauer, SGB III § 287 Gebühr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift betrifft ausschließlich die Durchführung zwischenstaatlicher Vereinbarungen über die Beschäftigung von Arbeitnehmern auf der Grundlage von Werkverträgen (vgl. § 39 BeschV und § 3 ASAV). Solche Vereinbarungen bestehen mit Bulgarien, Tschechien, Slowakei, Polen, Ungarn, Rumänien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Kroatien, Slowenien, Lettland und der Tü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 42 Grundsa... / 2.2.2 Vermittlungsgebühr (Abs. 3)

Rz. 16 Zur Erhebung von Vermittlungsgebühren hat der Gesetzgeber der Bundesagentur für Arbeit ein Anordnungsrecht eingeräumt, das in § 43 geregelt ist. Das Anordnungsrecht umfasst die Festlegung der gebührenpflichtigen Tatbestände und feste Gebührensätze. In Bezug auf die Höhe der Vermittlungsgebühr darf die Bundesagentur für Arbeit auch Aufwendungen für Maßnahmen berücksich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 4 Der Betriebsrat ist nur bei vorgesehenen Kündigungen von Arbeitnehmern i. S. v. § 5 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Bei Leiharbeitnehmern besteht eine Beteiligungspflicht nach § 102 BetrVG nur im Verleiherbetrieb, wenn dort ein Betriebsrat besteht. Nach § 14 Abs. 1 AÜG bleiben Leiharbeitnehmer auch während der Zeit ihrer Arbeitsleistung bei einem Entleiher Angehörige des entsen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Teilnahmeberechtiger Personenkreis

Rz. 6 Da die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses nicht öffentlich sind, können neben den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses nur Personen teilnehmen, die eine besondere Teilnahmeberechtigung haben. Der Unternehmer oder sein allgemeiner (ständiger) Vertreter hat an allen Sitzungen teilzunehmen. Unternehmer ist bei Einzelunternehmen der Firmeninhaber oder bei juristischen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang / VII. Erlass betr. Auskünfte deutscher Finanzbehörden ohne Ersuchen im Rechts- und Amtshilfeverkehr mit ausländischen Staaten (Spontanauskünfte)

Rz. 11 (Senator für Finanzen Bremen, Erlass v. 21.3.2000 – S 1320 – 121.) Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 3.2.1999 – IV B 4 – S 1320 – 3/99 – die Grundsätze dargestellt, die für die Amtshilfe gelten, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern durch Auskunftsaustausch leisten. Teil dieses Amtshilfeverkehrs sind Auskün...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / d) Struktur

Rz. 23 Eine Struktur i.S.d. § 138e Abs. 1 Nr. 2 AO ist nach Ansicht des BMF "ein steuerlicher, geplanter Zusammenhang mehrerer rechtlicher oder tatsächlicher Schritte, die eine bestimmte steuerliche Rechtsfolge bewirken sollen."[42] Das sei regelmäßig dann anzunehmen, "wenn ein bewusstes Hintereinanderschalten oder Zusammenwirken von rechtlichen Teilschritten zur Zielerreich...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Soziales Jahr

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 In einem sozialen Jahr engagieren sich Menschen gegen idR geringes Entgelt für andere und das Gemeinwohl. Es wird oft als Synonym für das für junge Menschen bis zum 26. Lebensjahr konzipierte und im Jugendfreiwilligendienstegesetz geregelte freiwillige soziale Jahr verwandt (> Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Darüber hinaus gibt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice im Rechnungswesen / 4.5 Mitarbeiterbewertung

Regelmäßig muss die Führungskraft ihre Mitarbeiter bewerten. Grundlage dafür ist selbstverständlich die Leistung des Arbeitnehmers. Im Rechnungswesen ist es sehr schwer, zählbare Ergebnisse für eine Beurteilung zu verwenden. Wenn z. B. in der Buchhaltung die Anzahl der durchgeführten Buchungen verwendet wird, geht die unterschiedliche Komplexität einzelner Buchungen verloren...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldepflichten bei Mitarbei... / Zusammenfassung

Überblick Die EU-Meldepflichten gelten generell für entsandte Arbeitnehmer. Deren Aufenthalt muss vor dem Einsatz – je nach Land – der Arbeitsbehörde, der Sozialbehörde oder der Behörde für Arbeitssicherheit gemeldet werden. Insbesondere bei kurzfristigen Dienstreisen sollten Personaler diesen Aufwand nicht unterschätzen. Das beginnt schon bei der Frage, welche Dienstreise ü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldepflichten bei Mitarbei... / 2 Geltungsbereich der EU-Entsenderichtlinien

Die EU-Entsenderichtlinie gilt für Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat, die im Rahmen der länderübergreifenden Erbringung von Dienstleistungen Arbeitnehmer in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats entsenden. Unternehmen mit Sitz in einem Nichtmitgliedstaat darf jedoch keine günstigere Behandlung zuteilwerden als Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat. Hinweis Unt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldepflichten bei Mitarbei... / 4.1 Kontrollverfahren

Der Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet der Arbeitnehmer entsandt wird, und der Mitgliedstaat, aus dem der Arbeitnehmer entsandt wird, sind für die Überwachung, Kontrolle und Durchsetzung der in den Richtlinien festgelegten Verpflichtungen verantwortlich. Sie ergreifen geeignete Maßnahmen für den Fall der Nichteinhaltung der Richtlinien. Bei der derartigen Kontrolle werden...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldepflichten bei Mitarbei... / 1.2 Abgrenzung zur A1-Bescheinigung

Zusätzlich zu den arbeitsrechtlichen Meldepflichten für Entsendungen und Geschäftsreisen, müssen Unternehmen die A1-Bescheinigung beantragen. Auch für Entsendungen bzw. Geschäftsreisen, die unter den Ausnahmetatbeständen fallen, muss die A1-Bescheinigung beantragt werden. Liegt eine solche Bescheinigung über die anwendbaren Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherhei...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.3 Entsendungen

Die folgende Tabelle fasst die anwendbare VP-Methode für Entsendungen zusammen: Die steuerliche Beurteilung von Entsendungen ist sehr vielschichtig und betrifft die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmereb...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 8 Sachverhaltsermittlung (tatsächliche Transaktion)

So trivial es scheinen mag, aber die Sachverhaltsermittlung ist das "A und O" für eine profesionalle und effiziente Beurteilung und Lösungsfindung hinsichtlich folgender Frage: Wie lässt sich die tatsächliche Transaktion (siehe am Ende dieses Kapitels) möglichst gut beschreiben und mit welcher VP-Methode soll man die konzerninterne Lieferung oder Leistung bepreisen, um eine ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.1 Betriebsstätten

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Die Besteuerung von Betriebsstätten ist äußerst komplex, insbesondere in der Bau- und Maschinen-/Anlagenbauindustrie sowie im Banken- und Versicherungsbereich. Eine ausführliche Darstellung würde den Rahmen dieses Buchs sprengen. Daher werden nachfolgend einzelne aktuelle Aspekte beleuchtet, zunächst auf Basis der bisherigen Rechtslage[715]...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.2 Funktionsverlagerung

Autoren: Jörg Hanken, Isabel Ruhmer-Krell, Ron Dorward Aus den folgenden Gründen sind Funktionsverlagerungen für internationale Firmengruppen von erheblicher Bedeutung: Aus strategischen, geschäftspolitischen und/oder betriebswirtschaftlichen Gründen sind Unternehmen zumeist gezwungen, bestimmte Teile ihrer Wertschöpfungskette in das Ausland zu verlagern. Zum einen mag der Druc...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5 Einführung

Autor: Jörg Hanken Im Teil A dieses Buchs ist bereits erläutert worden, welche Bedeutung VP aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht haben und welche Zielkonflikte resultieren können. Um sich diese bewusst zu machen, um praxistaugliche Lösungen zu entwickeln, die zur Reduzierung von VP-Risiken und zur Etablierung von effizienten Prozessen führen, ist der sog. VP-Zy...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.2 Übersicht über BEPS-Berichte und deren Einschätzung

Noch nie in ihrer Geschichte hat die OECD in einem so kurzen Zeitraum zwischen Februar 2013 und Oktober 2015 so viele praxisrelevante Themen so intensiv bearbeitet und es geschafft, am 5. Oktober 2015 zu jedem der 15 Aktionspunkte finale Berichte zu veröffentlichen. Nach eigenen Angaben[105] hat die OECD insgesamt 23 Diskussionsentwürfe vorgestellt und mehr als 12.000 Seiten...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.1 Fremdvergleichsverhalten

Der Preis für Waren und Dienstleistungen zwischen unabhängigen Unternehmen wird i. d. R. durch die Einflussfaktoren des Markts festgesetzt und basiert auf einem naturgemäßen Interessensgegensatz zwischen Käufer und Verkäufer. Auch wenn verbundene Unternehmen oftmals sehr autonom agieren und sich nach eigenem Bekunden untereinander oft wie unverbundene Unternehmen (sogenannte...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.1.1 Einzelne Fürsorgepflichten vor, während und nach der Entsendung

Ein Auslandseinsatz begründet für den Arbeitgeber neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Nebenpflichten verschiedene besondere Fürsorgepflichten, die sich vorrangig auf die besonderen länderspezifischen Umstände des ausländischen Arbeitsorts beziehen. Die wichtigsten Bereiche betreffen: vorbereitende Informations- und Hinweispflichten (z. B. Sicherheits- oder Sprachschulung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.4.2 Sozialversicherungsrecht

Die Versicherungspflicht in der deutschen Sozialversicherung gilt gemäß § 3 Nr. 1 SGB IV grundsätzlich nur für Personen, die eine Beschäftigung innerhalb des territorialen Geltungsbereichs des Sozialgesetzbuches tatsächlich ausüben (sog. "Beschäftigungsstaatprinzip"). § 4 Abs. 1 SGB IV durchbricht dieses Prinzip als "Entsendung im Sinne einer Ausstrahlung" für Arbeitnehmer, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.2.1 Arbeitsbedingungen nach der Arbeitnehmerentsenderichtlinie

Die Arbeitnehmerentsenderichtlinie (Entsende-RL)[1] bzw. die jeweiligen mitgliedstaatlichen Umsetzungsgesetze verpflichten jedes Unternehmen innerhalb der EU, für die in einem anderen Mitgliedstaat eingesetzten Arbeitnehmer mindestens die Arbeitsbedingungen einzuhalten, die auch für die einheimischen Arbeitnehmer gelten. Z. B. ist Ihnen der dort zu zahlende Lohn zu gewähren....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.3.1 Kündigungsmöglichkeit

Problematisch ist bei einem Auslandseinsatz die Erklärung von Kündigungen. Dies gilt insbesondere, wenn damit lediglich die Entsendung beendet werden soll, das Arbeitsverhältnis i. Ü. aber bestehen bleiben soll. Insoweit ist zwischen dem Einvertragsmodell und dem Zweivertragsmodell zu unterscheiden. Kündigung beim Einvertragsmodell Handelt es sich wie beim Einvertragsmodell re...mehr

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Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 22.1.2 Synoptische Analyse der Transaktionsarten

Da in Unternehmen unzählige Varianten und Kombinationen von Transaktionsarten, VP-Methoden, Unternehmenssteuerungskonzepten etc. existieren, ist eine sachgerechte und professionelle Beurteilung nicht pauschal, sondern nur für den Einzelfall möglich. Dennoch soll hier der Versuch unternommen werden, Aussagen hinsichtlich der möglichen Harmonisierbarkeit je Transaktionsart aus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.3 Meldepflichten

Die Entsende-Richtlinie sieht i.V. mit der Durchsetzungsrichtlinie 2014/67/EU zudem Melde- und Registrierungspflichten vor. Verstöße gegen diese Pflichten sind als Ordnungswidrigkeiten sanktioniert. Zu den Pflichten gehören die Anmeldung des entsendeten Arbeitnehmers bei der zuständigen Behörde im Entsendestaat, die Benennung von Ansprechpartnern im Entsendestaat und das Vorhal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Aufteilung

Rn. 215 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Bei Ausübung der früheren Tätigkeit im Inland und Ausland ist die Abfindung aufzuteilen. § 50d Abs 12 EStG enthält keinen Aufteilungsmaßstab. Daher kommt uE sowohl eine Aufteilung nach Einkunftsanteilen als auch pro rata temporis in Betracht (so auch Gosch in Kirchhof, § 50d EStG Rz 54 (19. Aufl); Frotscher in Frotscher/Geurts, § 50d EStG R...mehr