Fachbeiträge & Kommentare zu Entsendung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 3.1.3 Ausnahmevereinbarung nach dem Austrittsabkommen

Wird eine selbstständig erwerbstätige Person vom Austrittsabkommen erfasst, gelten für diese Person die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit. Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht vorliegen (beispielsweise aufgrund der Entsendedauer), besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer Ausnahmevereinbarung.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 2.2.1 Weisungsbefugnis

Damit die arbeitsrechtliche Anbindung bejaht werden kann, muss das entsendende Unternehmen gegenüber dem Arbeitnehmer weisungsbefugt sein. Allerdings ist es ausreichend, wenn das Unternehmen die Art der zu verrichtenden Tätigkeit bestimmt. Es ist nicht notwendig, dass die Ausführung der Tätigkeit bis ins Detail vom entsendenden Unternehmen bestimmt wird. Zusätzlich muss sich ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 5 Ausnahmevereinbarung

Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht erfüllt, besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer gemeinsam mit dem Arbeitgeber beim GKV-Spitzenverband, DVKA, einen Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung stellt. Ziel einer solchen Vereinbarung ist es zu erreichen, dass für den betreffenden Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften während des Auslandsein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 1.1 Gebietlicher Geltungsbereich

Einschränkungen beim gebietlichen Geltungsbereich gibt es bei Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Zypern und beim Vereinigten Königreich.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 1.2 Persönlicher Geltungsbereich

Grundsätzlich erfasst die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Bei Dänemark, dem Vereinigten Königreich, den EWR-Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein und bei der Schweiz ist der persönliche Geltungsbereich eingeschränkt. Bei diesen Staaten muss geprüft werden, ob die Anwendung eines bilateralen Abkommens[1] oder d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 3.1.3 Ausnahmevereinbarung nach dem Austrittsabkommen

Wird ein entsandter Arbeitnehmer vom Austrittsabkommen erfasst, gelten für ihn die Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit. Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht vorliegen (z. B. aufgrund der Entsendedauer), besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer Ausnahmevereinbarung.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 5 Ausnahmevereinbarung

Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht erfüllt, besteht die Möglichkeit, dass der Selbstständige beim GKV-Spitzenverband, DVKA, einen Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung stellt. Ziel einer solchen Vereinbarung ist es zu erreichen, dass für die betreffende Person weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften während des Auslandseinsatzes gelten.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 1.2 Persönlicher Geltungsbereich

Grundsätzlich erfasst die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Bei Dänemark, dem Vereinigten Königreich, den EWR-Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein und bei der Schweiz ist der persönliche Geltungsbereich eingeschränkt. Bei diesen Staaten muss geprüft werden, ob die Anwendung eines bilateralen Abkommens oder der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 3.1.1 Unterbrechung

Eine Unterbrechung der vorübergehenden Tätigkeit liegt vor, wenn die selbstständig erwerbstätige Person für einen nicht nur kurzfristigen Zeitraum (bis zu einem Monat) in den Entsendestaat zurückkehrt oder die Voraussetzungen für die Entsendung nicht mehr vorliegen. Wichtig Beendigung der Entsendebescheinigung Liegt eine Unterbrechung vor, muss die selbstständig erwerbstätige Pe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 1.1 Gebietlicher Geltungsbereich

Einschränkungen beim gebietlichen Geltungsbereich gibt es für Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Zypern und beim Vereinigten Königreich.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 3.2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit umfasst die Kranken-, Renten-, Unfallversicherung sowie den Bereich der Arbeitsförderung.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 3.1.2 Wiederaufnahme der Tätigkeit

Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Unterbrechung für einen mehr als kurzfristigen Zeitraum, handelt es sich in der Regel um einen neuen Sachverhalt. In diesem Fall müssen die Regelungen des Handels- und Kooperationsabkommens angewandt werden.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / Sozialversicherung

1 Entsendung nach EU-Recht Für eine selbstständig erwerbstätige Person, die sich in einen anderen Mitgliedsstaat entsendet, in dem die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit angewendet werden, gelten vorrangig die jeweiligen Verordnungsregelungen. Hierbei ist zu beachten, dass es bei der Anwendung der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit Einschränkungen beim gebietlic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / Sozialversicherung

1 Entsendung nach EU-Recht Für einen Arbeitnehmer, der in ein Land entsandt wird, in dem die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit angewendet werden, gelten vorrangig die jeweiligen Verordnungsregelungen. Hierbei ist zu beachten, dass es bei der Anwendung der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit Einschränkungen beim gebietlichen, persönlichen und sachlichen Geltungsb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 3.1.2 Wiederaufnahme der Tätigkeit

Bei der Wiederaufnahme der Tätigkeit nach dem 31.12.2020 im Anschluss an eine Unterbrechung handelt es sich in der Regel um einen neuen Sachverhalt. Dieser wird nach den Regelungen des Handels- und Kooperationsabkommens beurteilt.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 3.1 Vom Austrittsabkommen erfasste Sachverhalte

Sachverhalte, die ohne Unterbrechung über den 31.12.2020 hinausgehen, werden vom Austrittsabkommen erfasst. Hierzu gehören Sachverhalte, in denen eine Person bereits vor dem 1.1.2021 eine selbstständige Tätigkeit im Vereinigten Königreich ausübt, ein britischer Staatsangehöriger bereits vor dem 1.1.2020 in Deutschland wohnt und zu einem späteren Zeitpunkt im Vereinigten Königr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 3.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Die Regelungen des Abkommen über Handel und Zusammenarbeit gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit für Personen, für die das Sozialversicherungsrecht mindestens eines Mitgliedstaates oder des Vereinigten Königreichs gilt oder gegolten hat. Sie gelten auch für deren Familienangehörige und Hinterbliebene. Voraussetzung ist, dass diese Personen rechtmäßig in einem Mitglie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 3.2 Vom Abkommen über Handel und Zusammenarbeiterfasste Sachverhalte

Vom Abkommen über Handel und Zusammenarbeit werden Sachverhalte erfasst, in denen eine Person zu irgendeinem Zeitpunkt nach dem 31.12.2020 in das Vereinigte Königreich oder in einen anderen Mitgliedstaat entsandt wird. 3.2.1 Persönlicher Geltungsbereich Die Regelungen des Abkommen über Handel und Zusammenarbeit gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit für Personen, für di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 3 Brexit

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats, für britische Staatsangehörige sowie für Staatenlose und Flüchtlinge mit Wohnsitz in der EU oder im Vereinigten Königreich. Bezüglich des geltenden Sozialrechts muss zwischen Sachverhalten nach dem Austrittsabkommen und dem Handels- und Kooperationsabkommen unterschieden werden. 3.1 Vom Austri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Anwendung von E... / 3.2 Vom Handels- und Kooperationsabkommen erfasste Sachverhalte

Vom Handels- und Kooperationsabkommen werden Sachverhalte erfasst, die nach dem 31.12.2020 beginnen und zu keinem Zeitpunkt einen grenzüberschreitenden Bezug zum Vereinigten Königreich oder einem anderen Mitgliedstaat hatten. Persönlicher Geltungsbereich Das Handels- und Kooperationsabkommen gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit für Personen, für die das Sozialversicheru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / D. Anhang: ABC des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts

Literatur App, Zur inländischen Einkommensteuerpflicht von zivilen Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte, DStZ/A 1984, 89; Bauer, Die Besteuerung der Auslandslehrer, FR 1988, 425; Bauhaus, Anmerkung zu FG Hessen v. 12.4.2012 – 3 K 1061/09, EFG 2012, 1720; Becker, Die Steuerpflicht von unselbständig Tätigen mit Wohnsitz in den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark (Grenzgä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 804 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung... / Zusammenfassung

Überblick Der Bezug von Entgeltersatzleistungen wirkt sich auf privat versicherte Arbeitnehmer anders aus als auf gesetzlich versicherte Mitarbeiter. Unterschiede beim Versicherungsschutz gibt es auch bei einer Entsendung ins Ausland. Beide Themen werden hier inhaltlich dargestellt. Zudem werden in diesem Beitrag die Besonderheiten beschrieben, die sich bei Zeiten des Mutter...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung... / 3 Tätigkeit des Arbeitnehmers im Ausland

Privat krankenvollversicherte Arbeitnehmer sind während einer Entsendung in das europäische Ausland weiter wie bisher geschützt: Innerhalb Europas gilt der PKV-Vertrag zeitlich unbegrenzt, solange der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland behält. Im außereuropäischen Ausland ist die private Krankenversicherung üblicherweise mindestens einen Monat gültig; für längere Au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3.4 Entsendung im Konzern

Das Gesetz nennt die betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmens als ausdrückliche Möglichkeit einer ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers.[1] Wie bei anderen arbeitgeberfremden betrieblichen Einrichtungen ist auch hier eine dauerhafte arbeitsrechtliche oder zeitliche Zuordnung zum aufnehmenden Konzernunternehmen Voraussetzung für eine dortige erste Tätigkeitsstät...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.3 Arbeitgebereigene oder andere arbeitgeberfremde Einrichtung

Der Anwendungsbereich der ersten Tätigkeitsstätte ist weiter gefasst als der Begriff der früheren regelmäßigen Arbeitsstätte. Während der ortsgebundene Tätigkeitsmittelpunkt nur an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers begründet werden konnte, kann nach dem Wortlaut des Gesetzes die erste Tätigkeitsstätte auch eine betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.3.2 60-Tage-Regelung

Die Grenzgängereigenschaft geht nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer an einzelnen Arbeitstagen an seinem Arbeitsort verbleibt. Das Abkommen sieht eine 60-Tage-Grenze vor. Danach ist es unschädlich, wenn der Arbeitnehmer an bis zu 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt. In die Berechnung sind nur solche Tage einzubeziehen, deren Nichtrückkehr au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.1.1 Allgemeines

Zu den Themen Entsendung eines Arbeitnehmers in das Ausland[1], Grenzgänger und Grenzpendler[2] gibt es gesonderte Beiträge.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auslandskinder / 1.2.3 Entsandte Arbeitnehmer/Saisonarbeitnehmer

Ob ein von seinem ausländischen Arbeitgeber zur vorübergehenden Tätigkeit im Inland entsandter Arbeitnehmer Anspruch auf Kindergeld hat, richtet sich nach den allgemeinen Regelungen bzw. den über- und zwischenstaatlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Saisonarbeitskräfte und Werkvertragsarbeitnehmer. Die Frage, ob von ihrem ausländischen Arbeitgeber zur vorübergehenden Besch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 150 Dateis... / 2.3 EU-Mitgliedstaaten/Vertragsstaaten

Rz. 7 Gemäß Art. 13 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 a. F. unterlag eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaates abhängig beschäftigt wird oder im Gebiet eines Mitgliedstaates eine selbständige Tätigkeit ausübt, grundsätzlich den Sozialrechtsvorschriften dieses Staates. Von diesem Grundsatz waren in der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 a. F. Ausnahmen vorgesehen. In A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 113b Quali... / 2.2 Zusammensetzung des Qualitätsausschusses (Abs. 2)

Rz. 6 Der Qualitätsausschuss ist nach Abs. 2 Satz 1 paritätisch besetzt und besteht zu gleichen Anteilen aus Vertretern des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen (Leistungsträger) und aus Vertretern der Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene (Leistungserbringer). Leistungsträger und Leistungserbringer können jeweils höchstens 11 Mitglieder entsende...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Steuerberatungskosten

Die Übernahme von Steuerberatungskosten des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber führt grundsätzlich zu Arbeitslohn. Hierzu gehören insbesondere sämtliche Leistungen, die mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers oder seiner Angehörigen in Verbindung stehen (z. B. Erstellung der Steuererklärung, Vorbereitungsgespräche, Beantwortung der Fragen des Finan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Grundlagen un... / 1.2 Räumlicher Geltungsbereich

Das Mutterschutzgesetz gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Zumindest für die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften des Mutterschutzgesetzes kommt es auch nicht darauf an, wo der Arbeitgeber seinen Sitz hat; auch ausländische Arbeitgeber haben das Mutterschutzgesetz für Tätigkeiten in der Bundesrepublik anzuwenden. Im Falle einer nur vorübergehenden Auslandsen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Grundlagen un... / 1 Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes

Das Mutterschutzgesetz gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Zumindest für die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften des Mutterschutzgesetzes kommt es nicht darauf an, wo der Arbeitgeber seinen Sitz hat; auch ausländische Arbeitgeber haben das Mutterschutzgesetz für Tätigkeiten in der Bundesrepublik anzuwenden. Im Falle einer Auslandsentsendung deutscher Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ii) Vertragliche Grundlagen der Entsendung und Schriftverkehr

Rz. 1993 [Autor/Stand] Dokumentation der vertraglichen Grundlagen der Entsendung. Hinsichtlich der vertraglichen Grundlagen der Entsendung ist zwischen den im Innenverhältnis zwischen den Konzerngesellschaften abgeschlossenen Verträgen und den vertraglichen Beziehungen zu dem entsandten Arbeitnehmer zu unterscheiden. Gegenstand der Dokumentation bilden zunächst die Verträge,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Aufwand der Entsendung als Gegenstand der Einkünftekorrektur

Rz. 1945 [Autor/Stand] Nicht dem Fremdvergleich entsprechende Aufteilung des Entsendungsaufwands als Gegenstand der Einkünftekorrektur. Wird im Rahmen der Prüfung der Einkunftsabgrenzung dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, dass zwischen den verbundenen Unternehmen eine nicht dem Grundsatz des Fremdvergleichs entsprechende Zuordnung des Aufwandes der Entsendung erfolgt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / iii) Höhe und Aufteilung der Aufwendungen der Entsendung sowie Art und Umfang der Tätigkeit

Rz. 1995 [Autor/Stand] Höhe der Aufwendungen der Entsendung. Aufzuzeichnen ist weiterhin die Höhe des Gesamtaufwands der Entsendung und dessen Zusammensetzung. Die Finanzverwaltung verlangt auch Angaben zur Höhe der Lohnaufwendungen, die vor der Entsendung für den Arbeitnehmer angefallen sind. Diese Größe ist allerdings nur bedingt aussagefähig. Im Hinblick auf die im Zuge e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Aufteilung der Aufwendungen der Entsendung

Rz. 1914 [Autor/Stand] Gegenstand der Einkunftsabgrenzung der Höhe nach. Bei in den Anwendungsbereich der VWG-Arbeitnehmerentsendung fallenden Entsendungen ist zu klären, ob die entsendende oder die aufnehmende Konzerngesellschaft mit dem Aufwand der Arbeitnehmerentsendung zu belasten ist. Gegenstand der Einkunftsabgrenzung bilden damit die in Anm. 1879 ff. angeführten Aufwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Entsendung erfolgt dem Grunde nach im Interesse der aufnehmenden Konzerngesellschaft

Rz. 1937 [Autor/Stand] Überlegungen des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Erfolgt die Entsendung dem Grunde nach im Interesse der aufnehmenden Konzerngesellschaft, würde ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter nur den Aufwand hinnehmen, der ihm für die Beschäftigung eines vergleichbar qualifizierten Arbeitnehmers unter sonst gleichen Bedingungen e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Aufteilung des originären Aufwands der Entsendung

Rz. 1873 [Autor/Stand] Fremdvergleichsgrundsatz als Maßstab für die Zuordnung des Aufwandes der Entsendung. Bei von den VWG-Arbeitnehmerentsendung erfassten Entsendungen ist nach Maßgabe des Fremdvergleichsgrundsatzes über die Aufteilung der Aufwendungen der Arbeitnehmerentsendung zwischen den Konzerngesellschaften zu entscheiden. Rz. 1874 [Autor/Stand] Originärer Aufwand des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Entsendung erfolgt dem Grunde nach im Interesse der entsendenden Konzerngesellschaft

Rz. 1941 [Autor/Stand] Bedeutung der Interessenlage dem Grunde nach. In diesen Fällen führt bereits die Ermittlung der Interessenlage dem Grunde nach zu dem Ergebnis, dass der Aufwand der Entsendung nicht bei der aufnehmenden Konzerngesellschaft betrieblich veranlasst ist. Diese Feststellung kann dann idR auch durch die Beurteilung der Höhe des Entsendungsaufwandes gestützt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Entsendungen auf der Grundlage eines Rotationsverfahrens

Rz. 1911 [Autor/Stand] Ausgestaltung von Entsendungen auf der Grundlage eines Rotationsverfahrens. In internationalen Konzernen werden bestimmte Führungspositionen der Tochtergesellschaft häufig mit entsandten Arbeitnehmern der Muttergesellschaft besetzt. Hierdurch soll die Entwicklung besonders qualifizierter Führungskräfte gefördert werden. In den VWG-Arbeitnehmerentsendun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Entsendungen zu Aus- und Fortbildungszwecken

Rz. 1908 [Autor/Stand] Besondere Zielsetzungen der Entsendung. Besonderheiten bei der Bestimmung der Interessenlage ergeben sich bei Entsendungen zu Ausbildungs- und Fortbildungszwecken. Bei dem entsendenden Unternehmen handelt es sich regelmäßig um die Muttergesellschaft des Konzerns, die mit der Entsendung die Zielsetzung verfolgt, die Qualifikation der bei ihr beschäftigt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / g) Einkunftsabgrenzung dem Grunde nach verlangt Ermittlung der Interessenlage der Entsendung

aa) Entsendungen im Interesse der aufnehmenden Konzerngesellschaft Rz. 1900 [Autor/Stand] Eigenes Interesse der aufnehmenden Gesellschaft an der Entsendung. Die VWG-Arbeitnehmerentsendung gehen, gestützt auf die BFH-Entscheidung v. 3.2.1993[2], davon aus, dass das aufnehmende Unternehmen stets ein eigenes Interesse an der Entsendung des Arbeitnehmers hat.[3] Ein Interesse der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / j) Korrektur einer nicht dem Fremdvergleich entsprechenden Zuordnung der Aufwendungen der Entsendung

aa) Überblick Rz. 1953 [Autor/Stand] Abgrenzung des Gegenstands der Korrektur. Entspricht die Zuordnung der Aufwendungen einer Arbeitnehmerentsendung nicht dem Fremdvergleich, hat eine Korrektur zu erfolgen. Dabei ist zu differenzieren, ob durch die nicht dem Fremdvergleich entsprechende Zuordnung des Aufwands der Entsendung eine Vorteilsgewährung der Muttergesellschaft an di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Ermittlung der Interessenlage einer Entsendung

(1) Vermutungen hinsichtlich der Interessenlage Rz. 1888 [Autor/Stand] Grundsätze für die Bestimmung der Interessenlage. Die durch eine Entsendung veranlassten Aufwendungen sind von der Einheit zu tragen, in deren betrieblichem Interesse die Entsendung erfolgt.[2] Dabei wird unterschieden, ob die Entsendung ausschließlich im betrieblichen Interesse der entsendenden oder der a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Entsendungen im Interesse der aufnehmenden Konzerngesellschaft

Rz. 1900 [Autor/Stand] Eigenes Interesse der aufnehmenden Gesellschaft an der Entsendung. Die VWG-Arbeitnehmerentsendung gehen, gestützt auf die BFH-Entscheidung v. 3.2.1993[2], davon aus, dass das aufnehmende Unternehmen stets ein eigenes Interesse an der Entsendung des Arbeitnehmers hat.[3] Ein Interesse der aufnehmenden Konzerngesellschaft an der Entsendung eines Arbeitne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Im Interesse der aufnehmenden und der entsendenden Konzerngesellschaft stehende Entsendungen

Rz. 1906 [Autor/Stand] Betrieblich veranlasste Entsendungen mit gemischter Interessenlage. Eine konzerninterne Entsendung kann auch im betrieblichen Interesse sowohl der aufnehmenden als auch der entsendenden Konzerngesellschaft erfolgen.[2] Dies ist bspw. der Fall, wenn der Arbeitnehmer Qualitätskontrollen bei von der aufnehmenden Konzerngesellschaft hergestellten Erzeugnis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Keine Geschäftsbeziehung bei von den VWG-Arbeitnehmerentsendung erfassten Entsendungen

Rz. 1985 [Autor/Stand] Aufzeichnungspflicht für Entsendungen. Im Grundsatz erfasst die Aufzeichnungspflicht nach § 90 Abs. 3 Satz 1 AO Geschäftsbeziehungen i.S. des § 1 Abs. 4, die ein Stpfl. zum Ausland mit nahe stehenden Personen i.S. des § 1 Abs. 2 unterhält.[2] Ausgehend von dem Wortlaut des § 1 Abs. 4 ist das Kriterium einer Geschäftsbeziehung erfüllt, falls die Entsend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Im Interesse der entsendenden Konzerngesellschaft stehende Entsendungen

Rz. 1903 [Autor/Stand] Differenzierung zwischen im gesellschaftsrechtlichen oder im betrieblichen Interesse erfolgenden Entsendungen. Bei im Interesse der entsendenden Konzerneinheit stehenden Entsendungen kann differenziert werden, ob diese im gesellschaftsrechtlichen oder im betrieblichen Interesse erfolgen.[2] Im gesellschaftsrechtlichen Interesse erfolgende Entsendungen ...mehr