Fachbeiträge & Kommentare zu Entsendung

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / pp) Schriftformklausel, salvatorische Klausel, § 16

Rz. 711 Auch im Zusammenhang mit der Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag empfiehlt sich die Vereinbarung einer typischen Schriftformklausel (siehe auch § 1a Rdn 218, dort § 20 Abs. 3). § 16 Abs. 2 der Mustervereinbarung (siehe oben Rdn 645) soll eine übliche Formulierung einer salvatorischen Klausel enthalten (siehe auch § 1a Rdn 1334).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Vergütungspflicht

Rz. 812 Ordnet der Arbeitgeber an, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit an einem anderen Ort als dem Üblichen zu verrichten hat, konkretisiert er hiermit gegenüber dem Arbeitnehmer die zu erbringende Arbeitsleistung. Er legt fest, dass der Arbeitnehmer eine bestimmte Aufgabe außerhalb des normalen Arbeitsortes zu erbringen hat. Damit weist er ihn zugleich an, zum Zielort zu re...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Erläuterungen

a) Vorbemerkungen Rz. 646 Von einer Entsendung wird gesprochen, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit einem inländischen Arbeitgeber für diesen für eine bestimmte Zeit in das Ausland entsandt wird, um dort für seinen Arbeitgeber tätig zu werden. In der Praxis werden die Arbeitnehmer oftmals untechnisch "Expat" genannt (von "Expatriate"), unabhängig d...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / mm) Vertragslaufzeit, § 13

Rz. 707 § 13 verknüpft die Dauer der Ergänzungsvereinbarung mit der Dauer der Auslandstätigkeit des Arbeitnehmers. Die Ergänzungsvereinbarung tritt mit der Ausreise in Kraft und endet mit der Rückkehr des Arbeitnehmers in die Bundesrepublik. Die Entsendungsvereinbarung stellt eine auf die besonderen Umstände der Auslandstätigkeit ausgerichtete Zusatzvereinbarung dar, die nur...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / nn) Fortgeltung des Anstellungsvertrags, § 14

Rz. 708 Die Mustervereinbarung dient lediglich als eine auf den Inlandsanstellungsvertrag aufsetzende Ergänzungsvereinbarung, die zusätzlich und abweichend von diesem für die Auslandstätigkeit bestimmte Arbeitsbedingungen regelt. Insoweit der Ergänzungsvertrag keine abweichenden Regelungen trifft, gelten die Vereinbarungen des inländischen Anstellungsvertrages weiter. Der in...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Geschlechterquote Aufsichtsrat

Rz. 3 Der Aufsichtsrat einer GmbH ist gem. Abs. 3 wegen der entsprechenden Geltung des § 96 Abs. 2 AktG zu mindestens 30 % mit Männern und mindestens 30 % mit Frauen zu besetzen. Bei einem Verstoß ist die Entsendung in den Aufsichtsrat nichtig (Sanktion des leeren Stuhls: MüKo GmbHG/Fleischer § 77a Rz. 18; Noack § 77a Rz. 22; Altmeppen § 77a Rz. 13). Die Regelung erfasst aus...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Organschaft

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Von Organschaft spricht man bei steuerrechtlicher Eingliederung einer rechtlich selbständigen > Juristische Person in ein anderes Unternehmen. Für die Ertragsteuer bestimmen §§ 14ff KStG, ob eine Organschaft besteht; zur USt vgl § 2 Abs 2 Nr 2 UStG; zur GewSt vgl § 2 Abs 2 Satz 2 GewStG. Zur Haftung der Organgesellschaft vgl § 73 AO. Rz. 2 Sta...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Österreich

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Österreich (Hauptstadt: Wien; Amtssprache: Deutsch) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat. Österreich grenzt im Norden an Deutschland und > Tschechien, im Osten an die > Slowakei und > Ungarn, im Süden an > Slowenien und > Italien sowie im Westen an die > Schweiz und > Liechtenstein. Österreich ist Mitglied der > Europäische Unio...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Krankheit/Arbeitsunfähigkeit, § 4

Rz. 662 § 4 Abs. 1 vereinbart klarstellend die Anwendung des EFZG auf das Arbeitsverhältnis auch während der Dauer des Auslandsaufenthalts. Die Anwendung der Regelungen des EFZG ergibt sich ansonsten bereits aus der Wahl des deutschen Rechts. Rz. 663 Vor Antritt des Auslandsaufenthalts sollte der Arbeitnehmer mit seiner Krankenversicherung abklären, wie er einen ausreichenden...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

Rz. 1479 Bei der inhaltlichen Ausgestaltung einer arbeitsvertraglichen Regelung zur Umzugskostenerstattung obliegt es grds. den Parteien, den Leistungsumfang individuell festzulegen. Dabei ist auf eine möglichst eindeutige Vertragsgestaltung Wert zu legen; Zweifel bei der Auslegung einer Klausel gehen gem. § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Arbeitgebers. Bei der Entsendung eine...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 5. Sozialeinrichtungen

Rz. 443 § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG gewährt dem Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bezüglich Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist. Das Mitbestimmungsrecht nach Nr. 8 steht in einem engen sachlichen Zusammenhang zu dem der Nr. 10 (betriebliche Lohngestaltun...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 4. Vorbemerkung

Rz. 713 Das vorstehende Muster eines Stammhausbindungsvertrages soll im Rahmen einer "Versetzung" das Verhältnis zwischen dem entsandten Arbeitnehmer und dem inländischen Arbeitgeber regeln. Ohne das zwischen dem inländischen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis aufzuheben, wird dieses einvernehmlich ruhend gestellt. Hinsichtlich der tatsächlichen Au...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Erläuterungen

Rz. 194 Zur Arbeitszeit enthält § 87 Abs. 1 BetrVG zwei Mitbestimmungstatbestände. So erstreckt sich das Beteiligungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG auf die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist vom Mitbestimmungsrecht die vorübergehende Verkür...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Vergütung, § 3

Rz. 656 Es ist regelmäßig sinnvoll, die im bisherigen Anstellungsvertrag enthaltene Vergütungsregelung beizubehalten. Im Hinblick auf die geplante Rückkehr des Mitarbeiters sollte die Vergütung die üblichen Gehaltssteigerungen für vergleichbare Mitarbeiter im Inland nachvollziehen. Möglich ist auch die Vereinbarung einer von der bisherigen Vergütung völlig unabhängigen Ausla...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Versetzungsklausel bezüglich des Orts der Arbeitsleistung

Rz. 1584 Eine Klausel, mit der sich der Arbeitgeber vorbehält, den Arbeitnehmer auch an einen anderen Arbeitsort zu versetzen, unterliegt als solche ebenfalls nicht der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB. Denn auch diese Versetzungsregelung stellt keine von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelung i.S.d. § 307 Abs. 3 S. 1 BGB dar, sonder...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ii) Steuern, § 9

Rz. 681 Natürliche Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland entweder ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind im Inland unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Eine Person hat ihren Wohnsitz dort, wo sie eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lässt, dass sie die Wohnung beibehalten und benutzen wird (§ 8 AO). Der gewöhn...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Festlegung des Arbeitsorts

Rz. 1662 Nach § 106 S. 1 GewO darf der Arbeitgeber unter anderem den Ort der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit dieser nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt ist.[4003] Der Inhalt der einzelvertraglichen Regelungen ist durch Auslegung unter B...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 3. Stammhausbindungsvertrag

Rz. 712 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.49: Stammhausbindungsvertrag Präambel Der Arbeitnehmer wird ab _________________________ (Datum Beginn) für die _________________________ (Auslandsgesellschaft) in _________________________ (Einsatzort) tätig werden. Hierzu wird der Arbeitnehmer mit der _________________________ (Auslandsgesellschaft) einen s...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Direktionsrecht in Matrixstrukturen

Rz. 1682 Mit der Digitalisierung, Virtualisierung und Vernetzung der Arbeitsprozesse erlebt die Organisationsform der Matrixstruktur und damit eine besondere Form des drittbezogenen Personaleinsatzes[4075] in der Arbeitswelt 4.0 derzeit eine neue Hochphase. Der Einsatz moderner Kommunikationsmittel und eine vernetze Produktion bzw. Arbeitsabläufe ermöglichen es, orts- und ze...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / aa) Leitungswasserschaden

Rz. 88 Der Versicherungsnehmer hat einen Wasserschaden in seinem Keller erlitten, den er darauf zurückführt, dass der Wasserzulauf der Waschmaschine geplatzt und abgegangen ist. Der Gebäudeversicherer geht nach Entsendung eines Schadenermittlers von einem anderen Hergang aus. Die Schadenhöhe war außergerichtlich unstreitig. Rz. 89 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übern...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Direktionsrecht und Entleitung

Rz. 1675 "Wer hoch aufsteigt, kann tief fallen." Diese Lebensweisheit bewahrheitet sich in der Unternehmenspraxis immer dann, wenn die Wirtschaftszeiten rauer werden. Durch die Wirtschaftsmagazine und die Fachpresse mäandert in diesem Kontext – nicht zuletzt als Werbefläche für Anwaltskanzleien – oft das Schlagwort der "Entleitung" oder dramatischer gar die sog. "Entleitungs...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Syrien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Arabische Republik Syrien (Hauptstadt: Damaskus; Amtssprache: Arabisch) ist ein Staat in Vorderasien. Er grenzt an die > Türkei im Norden, an den > Irak im Osten, an > Jordanien im Süden, an > Israel, den > Libanon und das Mittelmeer im Westen. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 17.02.2010 (BGBl 2010 II, 1359 =...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Materielle Anforderungen

Rz. 1153 Inhaltlich erstreckt sich die Nachweispflicht auf alle "wesentlichen" Vertragsbedingungen aus dem Arbeitsverhältnis. Wie der Gesetzeswortlaut mit dem Wort "mindestens" klarstellt, erschöpft sich die Pflicht nicht in dem Katalog aus § 2 NachwG.[2722] Der Arbeitgeber muss daher prüfen, welche Arbeitsbedingungen neben den aufgezählten Mindestinhalten ebenfalls wesentli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Elterngeldberechtigung ist in § 1 BEEG geregelt. Danach hat Anspruch auf Elterngeld, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt[1] in Deutschland hat, mit seinem von ihm selbst betreuten und erzogenen Kind in einem Haushalt lebt und nicht oder nicht voll erwerbstätig ist. Letzteres ist der Fall, wenn die monatliche Durchschnittsarbeitszeit wöchentlich 32 Wochenstun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Jahresabschluss

Rn. 28 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die GmbH zeichnet sich gegenüber einer AG, KGaA bzw. SE dadurch aus, dass das Recht der GmbH in einigen Teilen dispositiv ist. So kann die Rechtsstellung der Gesellschafter untereinander im Gesellschaftsvertrag abweichend von den gesetzlichen Vorschriften geregelt werden (vgl. § 45 Abs. 1 GmbHG). Diese sog. Satzungsautonomie einer GmbH erlaub...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Entsendung betriebsangehöriger Gewerkschaftsbeauftragter

Rz. 15 Jede Gewerkschaft kann einen Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden. Erste Voraussetzung ist, dass die Gewerkschaft im Betrieb vertreten ist, also mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebs Gewerkschaftsmitglied ist. Voraussetzung ist ferner, dass nicht bereits ein stimmberechtigtes ordentliches Wahlvorstandsmitglied der Gewerksc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2.2.1.1 Beitragszeiten im Beitrittsgebiet (HS 1 Nr. 1 bis 4b)

Rz. 20 Abs. 1 nimmt für Beitrittsgebietszeiten nur eine gebietsbezogene – jedoch keine zeitliche – Zuordnung vor. Das bedeutet, dass es allein darauf ankommt, dass die Beitragszeiten im Beitrittsgebiet zurückgelegt sind, ob nach früherem Reichsrecht (Zeiten bis Juni 1945), nach DDR-Recht oder nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (Zeiten ab 3.10.1990, ausgenommen "no...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.2.1 Voraussetzungen für eine Entsendung

Auch nach dem Handels- und Kooperationsabkommen besteht die Möglichkeit, dass eine selbstständig erwerbstätige Person vorübergehend entsandt wird. Voraussetzung ist, dass sich es sich bei den jeweiligen Tätigkeiten um ähnliche handelt, die Einsatzdauer den Zeitraum von 24 Monaten nicht überschreitet. Liegen die Voraussetzungen für eine Entsendung vor, gelten für die Dauer der E...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 6 Entsendung nach Deutschland

Bei Entsendungen aus einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz nach Deutschland beurteilt der ausländische zuständige Träger, ob eine Entsendung im Sinne der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit vorliegt. Hierfür prüft er die o. g. Voraussetzungen spiegelbildlich.[1] Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt, gelten die Rechtsvorschriften des entsendenden Sta...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2 Voraussetzungen für eine Entsendung nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit

Nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit kann eine Person, die in einem Mitgliedsstaat eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, für eine begrenzte Zeit eine ähnliche Tätigkeit in einem anderen Mitgliedsstaat ausüben. Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, können während der Entsendung weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden. Sollte eine ...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 4 Nachweis einer Entsendung

Liegt eine Entsendung vor, benötigt der Selbstständige eine Bescheinigung, dass für ihn die deutschen Rechtsvorschriften weiter gelten. Die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften[1] dient als Nachweis, dass für die Person ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften und nicht die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates gelten. Mit Belgien, Bulgarien,...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 1 Entsendung nach EU-Recht

Für eine selbstständig erwerbstätige Person, die sich in einen anderen Mitgliedsstaat entsendet, in dem die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit angewendet werden, gelten vorrangig die jeweiligen Verordnungsregelungen. Hierbei ist zu beachten, dass es bei der Anwendung der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit Einschränkungen beim gebietlichen, persönlichen und sach...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.2 Ähnliche Tätigkeit

Selbstständig erwerbstätige Personen dürfen im Rahmen einer Entsendung im anderen Mitgliedsstaat ausschließlich "ähnliche Tätigkeiten" ausüben. Dies bedeutet, dass es sich bei der im anderen Mitgliedsstaat ausgeübten Tätigkeit um eine Tätigkeit in derselben Branche handeln muss. Praxis-Beispiel Ein Bäckermeister möchte eine Metzgerei eröffnen Ein in Deutschland selbstständige...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.3 Weitergeltung der deutschen Rechtsvorschriften

Nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit liegt eine Entsendung nur vor, wenn unmittelbar vor dem Auslandseinsatz die deutschen Rechtsvorschriften gegolten haben. Eine feste Zeitgrenze, wie z. B. bei der Entsendung von Arbeitnehmern, ist nicht vorgesehen. Nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes, DVKA, sollte auch hier auf die Zeitgrenze von 2 Monaten abgestellt wer...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.4 Weitere Voraussetzungen

Die weiteren Voraussetzungen für eine Entsendung von selbstständig erwerbstätigen Personen sind identisch mit den Voraussetzungen für entsandte Arbeitnehmer.[1]mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.1 Gewöhnliche Tätigkeit

Damit eine Entsendung nach der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit vorliegen kann, muss gewöhnlich eine selbstständige Erwerbstätigkeit in Deutschland ausgeübt werden. Damit für die Person die deutschen Rechtsvorschriften auch während einer Entsendung in einen anderen Mitgliedsstaat weiter gelten können, muss die selbstständige Tätigkeit in Deutschland bereits seit minde...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 1.1 Gebietlicher Geltungsbereich

Einschränkungen beim gebietlichen Geltungsbereich gibt es bei Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Zypern und beim Vereinigten Königreich.mehr

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Entsendung: Anwendung von EU-Recht für selbstständige Personen

Zusammenfassung Überblick Eine Person, die in Deutschland eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, kann sich grundsätzlich im Rahmen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit auch vorübergehend in einen anderen Mitgliedsstaat entsenden. Hierfür muss der selbstständig Erwerbstätige im anderen Staat eine ähnliche Tätigkeit für eine begrenzte Zeit ausüben. Wenn alle Vora...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich umfasst alle Versicherungszweige der Sozialversicherung.mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / Zusammenfassung

Überblick Eine Person, die in Deutschland eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, kann sich grundsätzlich im Rahmen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit auch vorübergehend in einen anderen Mitgliedsstaat entsenden. Hierfür muss der selbstständig Erwerbstätige im anderen Staat eine ähnliche Tätigkeit für eine begrenzte Zeit ausüben. Wenn alle Voraussetzungen erf...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.1.1 Unterbrechung

Eine Unterbrechung der vorübergehenden Tätigkeit liegt vor, wenn die selbstständig erwerbstätige Person für einen nicht nur kurzfristigen Zeitraum (bis zu einem Monat) in den Entsendestaat zurückkehrt oder die Voraussetzungen für die Entsendung nicht mehr vorliegen. Wichtig Beendigung der Entsendebescheinigung Liegt eine Unterbrechung vor, muss die selbstständig erwerbstätige Pe...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.1.3 Ausnahmevereinbarung nach dem Austrittsabkommen

Wird eine selbstständig erwerbstätige Person vom Austrittsabkommen erfasst, gelten für diese Person die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit. Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht vorliegen (beispielsweise aufgrund der Entsendedauer), besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer Ausnahmevereinbarung.mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 5 Ausnahmevereinbarung

Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht erfüllt, besteht die Möglichkeit, dass der Selbstständige beim GKV-Spitzenverband, DVKA, einen Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung stellt. Ziel einer solchen Vereinbarung ist es zu erreichen, dass für die betreffende Person weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften während des Auslandseinsatzes gelten.mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 1.2 Persönlicher Geltungsbereich

Grundsätzlich erfasst die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Bei Dänemark, dem Vereinigten Königreich, den EWR-Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein und bei der Schweiz ist der persönliche Geltungsbereich eingeschränkt. Bei diesen Staaten muss geprüft werden, ob die Anwendung eines bilateralen Abkommens oder der ...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3 Brexit

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats, für britische Staatsangehörige sowie für Staatenlose und Flüchtlinge mit Wohnsitz in der EU oder im Vereinigten Königreich. Bezüglich des geltenden Sozialrechts muss zwischen Sachverhalten nach dem Austrittsabkommen und dem Handels- und Kooperationsabkommen unterschieden werden. 3.1 Vom Austri...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.1.2 Wiederaufnahme der Tätigkeit

Bei der Wiederaufnahme der Tätigkeit nach dem 31.12.2020 im Anschluss an eine Unterbrechung handelt es sich in der Regel um einen neuen Sachverhalt. Dieser wird nach den Regelungen des Handels- und Kooperationsabkommens beurteilt.mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / Sozialversicherung

1 Entsendung nach EU-Recht Für eine selbstständig erwerbstätige Person, die sich in einen anderen Mitgliedsstaat entsendet, in dem die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit angewendet werden, gelten vorrangig die jeweiligen Verordnungsregelungen. Hierbei ist zu beachten, dass es bei der Anwendung der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit Einschränkungen beim gebietlic...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.2 Vom Handels- und Kooperationsabkommen erfasste Sachverhalte

Vom Handels- und Kooperationsabkommen werden Sachverhalte erfasst, die nach dem 31.12.2020 beginnen und zu keinem Zeitpunkt einen grenzüberschreitenden Bezug zum Vereinigten Königreich oder einem anderen Mitgliedstaat hatten. Persönlicher Geltungsbereich Das Handels- und Kooperationsabkommen gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit für Personen, für die das Sozialversicheru...mehr