Fachbeiträge & Kommentare zu Entsendung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Nicht von den Verwaltungsgrundsätzen erfasste Entsendungen

Rz. 1875 [Autor/Stand] Entsendungen auf der Grundlage eines Werk- und Dienstvertrages. Ausgenommen von dem Anwendungsbereich der VWG-Arbeitnehmerentsendung sind Entsendungen auf der Grundlage eines zwischen der entsendenden und der aufnehmenden Konzerneinheit abgeschlossenen Werk- bzw. Dienstvertrages. In diesen Fällen bildet die Entsendung des Arbeitnehmers einen Bestandtei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Erscheinungsformen des Know-how im Zusammenhang mit Entsendungen

Rz. 1963 [Autor/Stand] Prüfung eines Transfers von Know-how an die aufnehmende Gesellschaft. Nach den VWG-Arbeitnehmerentsendung ist zu prüfen, ob im Rahmen einer Entsendung ein Transfer von Know-how an die aufnehmende Konzerngesellschaft erfolgt, der zur Gewinnrealisierung bei der abgebenden Konzerngesellschaft führt.[2] Bei der aufnehmenden Konzerngesellschaft muss ggf. ei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Kriterien für die Beurteilung der Interessenlage

Rz. 1892 [Autor/Stand] Zusammenstellung der Kriterien für die Beurteilung der Interessenlage. In Tz. 3.3 der VWG-Arbeitnehmerentsendung hat die Finanzverwaltung die für eine Beurteilung der Interessenlage heranzuziehenden Kriterien zusammengestellt. Aus den von der Finanzverwaltung angeführten Kriterien wird ersichtlich, dass die Interessenlage durch eine Vielzahl von Merkma...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / i) Überblick

Rz. 1991 [Autor/Stand] Wesentliche Bereiche der Sachverhaltsdokumentation. Der wesentliche Gegenstand der Sachverhaltsdokumentation erstreckt sich auf die folgenden Bereiche: Vertraglichen Grundlagen der Entsendung, Angaben zur Höhe und Aufteilung der Aufwendungen der Entsendung sowie Angaben zu Art und Umfang der Tätigkeit des Arbeitnehmers. Rz. 1992 [Autor/Stand] Abhängigkeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. BMF, Schr. v. 9.11.2001 – IV B 4 - S 1341 - 20/01, BStBl. I 2001, 796 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der Arbeitnehmerentsendung [Verwaltungsgrundsätze – Arbeitnehmerentsendung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung im Unternehmensverbund Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Zielsetzung der Einkunftsabgrenzung der Höhe nach

Rz. 1917 [Autor/Stand] Beurteilung einer gesellschaftsrechtlichen Mitveranlassung anhand der Höhe der Aufwendungen. Für die Beurteilung, ob die aufnehmende oder die entsendende Konzerngesellschaft mit den Aufwendungen der Entsendung zu belasten ist, ist das Gesamtinteresse einer Entsendung zu ermitteln. Dabei geht in die Ermittlung des Gesamtinteresses neben der Beurteilung ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Sonderfälle

Rz. 1942 [Autor/Stand] Entsendungen zu Aus- und Fortbildungszwecken. Dient die Entsendung Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken, so ist der Entsendungsaufwand, der über den für einen vergleichbaren Arbeitnehmer am lokalen Arbeitsmarkt der aufnehmenden Konzerngesellschaft hinausgeht, durch die entsendende Gesellschaft veranlasst.[2] Der unangemessene Teil des Entsendungsaufwa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Vermutungen hinsichtlich der Interessenlage

Rz. 1888 [Autor/Stand] Grundsätze für die Bestimmung der Interessenlage. Die durch eine Entsendung veranlassten Aufwendungen sind von der Einheit zu tragen, in deren betrieblichem Interesse die Entsendung erfolgt.[2] Dabei wird unterschieden, ob die Entsendung ausschließlich im betrieblichen Interesse der entsendenden oder der aufnehmenden Konzerngesellschaft erfolgt. Anzutr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Fallgruppe II: Keine angemessene Weiterbelastung von Entsendungsaufwand an die ausländische Tochtergesellschaft

Rz. 1958 [Autor/Stand] Verdeckte Einlage durch die Nichtgeltendmachung gegenüber der Tochtergesellschaft bestehender Forderungen. Übernimmt eine inländische Muttergesellschaft Aufwendungen einer Arbeitnehmerentsendung, zu deren Zahlung sich die ausländische Tochtergesellschaft gegenüber dem entsandten Arbeitnehmer vertraglich verpflichtet hat, kann der Tatbestand einer verde...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Ausgestaltung konzerninterner Arbeitnehmerentsendungen

Rz. 1854 [Autor/Stand] Systematisierung konzerninterner Arbeitnehmerentsendungen. In der Praxis weist die Ausgestaltung konzerninterner Arbeitnehmerentsendungen vielfältige Ausprägungsformen auf. Für eine grobe Systematisierung kann zwischen sog. Outbound- und Inbound-Entsendungen unterschieden werden. Dabei zeichnen sich Outbound-Entsendungen dadurch aus, dass ein bei einem...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Betriebliche Veranlassung entsendungsbedingter Aufwendungen

Rz. 1882 [Autor/Stand] Betriebliche Veranlassung des Aufwands der Entsendung. Für eine inländische Konzerngesellschaft steht die steuerliche Abzugsfähigkeit des Aufwands einer Arbeitnehmerentsendung unter dem Vorbehalt der betrieblichen Veranlassung i.S. des § 4 Abs. 4 EStG .[2] Die betriebliche Veranlassung ist bei Aufwendungen gegeben, die in einem objektiven Zusammenhang m...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Fallgruppe I: Nicht fremdübliche Übernahme von Entsendungsaufwand durch eine in- bzw. ausländische Tochtergesellschaft

Rz. 1955 [Autor/Stand] Leistungsungleichgewicht zu Lasten der Tochtergesellschaft. Trägt eine Tochtergesellschaft Aufwendungen für einen im Interesse der Muttergesellschaft tätigen Arbeitnehmer, liegt ein Leistungsungleichgewicht zugunsten der Muttergesellschaft vor. Den von der Tochtergesellschaft übernommenen Aufwendungen der Entsendung steht keine objektiv angemessene Geg...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Ermittlung des Gesamtaufwands einer Arbeitnehmerentsendung

Rz. 1879 [Autor/Stand] Gegenstand einer potenziellen Korrektur. Bei von den VWG-Arbeitnehmerentsendung erfassten Entsendungen bildet der gesamte Aufwand, der durch den entsandten Arbeitnehmer veranlasst ist, den Gegenstand einer potenziellen Gewinnkorrektur bei dem aufnehmenden bzw. entsendenden Unternehmen. Der Gesamtaufwand der Entsendung setzt sich aus allen direkten bzw....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Arbeitnehmerentsendungen als wirtschaftlicher Teil einer Funktionsverlagerung

Rz. 1975 [Autor/Stand] Erfassung von Arbeitnehmerentsendungen als Bestandteil des "Transferpakets". Erfolgt die Entsendung von Arbeitnehmern hingegen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer Funktionsverlagerung, geht die Finanzverwaltung davon aus, dass das verlagernde Unternehmen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Funktionsverlagerung Dienstleistungen an das aufneh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Ermittlung des angemessenen Entsendungsaufwands durch betriebsexternen Fremdvergleich

Rz. 1929 [Autor/Stand] Durchführung eines betriebsexternen Fremdvergleichs. Im Rahmen eines betriebsexternen Fremdvergleichs ist festzustellen, welchen Aufwand unabhängige Unternehmen, die unter den gleichen Bedingungen wie die aufnehmende Konzerngesellschaft tätig sind, für einen vergleichbaren Arbeitnehmer tragen. In der Praxis ist allerdings die Umsetzung des betriebsexte...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) An den Arbeitnehmer gebundenes Know-how

Rz. 1967 [Autor/Stand] Überlassung von Know-how im Rahmen der Entsendung. Die Kenntnisse und besonderen Erfahrungen des Arbeitnehmers können als an den Arbeitnehmer gebundenes Know-how eingestuft werden. Eine Überlassung von Know-how im Rahmen der Entsendung eines Arbeitnehmers würde voraussetzen, dass der aufnehmenden Konzerngesellschaft im Rahmen der Entsendung ein Nutzung...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Überblick

Rz. 1972 [Autor/Stand] Keine Einstufung von Arbeitnehmerentsendungen als Funktionsverlagerung. In § 1 Abs. 7 Satz 2 FVerlV wird klargestellt, dass konzerninterne Arbeitnehmerentsendungen als solche nicht die Voraussetzungen einer Funktionsverlagerung erfüllen (zu den Grundlagen von Funktionsverlagerungen vgl. Anm. 1205 ff.). Diese Beurteilung ist sachgerecht, da im Rahmen ei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Zielsetzung und Ausgestaltung von Arbeitnehmerentsendungen

Rz. 1851 [Autor/Stand] Internationalisierung der wirtschaftlichen Betätigung. Die zunehmende Internationalisierung der grenzüberschreitenden unternehmerischer Betätigung im Zuge des Aufbaus international tätiger Konzerne hat zwangsläufig einen wachsenden Austausch von Arbeitnehmern zwischen den Konzerngesellschaften zur Folge. In der Praxis lässt sich feststellen, dass eine ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / f) Auswirkungen der Aufwandszuordnung für die Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit

Rz. 1897 [Autor/Stand] Abkommensrechtliche Zuordnung des Besteuerungsrechts für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Aus der Zuordnung der Aufwendungen der Arbeitnehmerentsendung können Folgen für die Zuordnung des Besteuerungsrechts für die von dem entsandten Arbeitnehmer erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit resultieren.[2] Vor diesem Hintergrun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Einzelheiten des wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriffs

Rz. 1867 [Autor/Stand] Voraussetzungen eines wirtschaftlichen Arbeitgebers. Dem Begriff des "wirtschaftlichen Arbeitgebers" liegt die Vorstellung zugrunde, dass ein Unternehmen auch dann eine als Arbeitgeber einzustufende Funktion einnehmen kann, wenn der Arbeitnehmer mit der betreffenden Konzerngesellschaft keinen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat. Insoweit hat der entsandte...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Gegenstand der Aufzeichnungsverpflichtungen im Einzelnen

Rz. 1989 [Autor/Stand] Dokumentation des verwirklichten Sachverhalts. Nach § 1 Abs. 1 GAufzV muss aus den nach § 90 Abs. 3 AO zu erstellenden Aufzeichnungen hervorgehen, welcher Sachverhalt im Rahmen einer konzerninternen Arbeitnehmerentsendung verwirklicht wurde (Sachverhaltsdokumentation) und inwieweit bei der Zuordnung der Aufwendungen der Entsendung der Grundsatz des Fre...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Ermittlung der angemessenen Höhe des Entsendungsaufwands durch einen hypothetischen Fremdvergleich

Rz. 1933 [Autor/Stand] Voraussetzungen für die Durchführung eines hypothetischen Fremdvergleichs. Liegen die Voraussetzungen für einen tatsächlichen Fremdvergleich nach § 1 Abs. 3 Satz 1 nicht vor, ist ein hypothetischer Fremdvergleich durchzuführen (§ 1 Abs. 3 Satz 5; zu den Grundlagen des hypothetischen Fremdvergleichs vgl. Anm. 313 ff.). Der hypothetische Fremdvergleich b...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Funktionsverlagerung als Folge einer Arbeitnehmerentsendung

Rz. 1979 [Autor/Stand] Funktionsverlagerung durch Arbeitnehmerentsendungen. Nach der Begründung zur FVerlV soll als Folge einer Arbeitnehmerentsendung eine Funktionsverlagerung vorliegen, wenn der entsandte Arbeitnehmer seinen bisherigen Zuständigkeitsbereich beibehält und infolgedessen Wirtschaftsgüter und Vorteile übertragen oder zur Nutzung überlassen werden bzw. Chancen ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Überblick

Rz. 1856 [Autor/Stand] Verwaltungsgrundsätze Arbeitnehmerentsendungen. Mit den Verwaltungsgrundsätzen Arbeitnehmerentsendungen v. 9.11.2001[2] ("VWG-Arbeitnehmerentsendung") hat die Finanzverwaltung erstmals in einem eigenständigen BMF-Schreiben zur Behandlung grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendungen zwischen verbundenen Unternehmen im Rahmen der Einkunftsabgrenzung St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Angemessenheitsdokumentation

Rz. 1999 [Autor/Stand] Gegenstand der Angemessenheitsdokumentation. Der Gegenstand der Angemessenheitsdokumentation erstreckt sich auf die Begründung, dass die Aufteilung der Aufwendungen der Arbeitnehmerentsendung unter Zugrundelegung der Interessenlage der Entsendung erfolgt ist. Aufbauend auf der Sachverhaltsdokumentation ist darzulegen, welche Interessenlage der Entsendu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Ermittlung eines einheitlichen Aufteilungsmaßstabes

Rz. 1948 [Autor/Stand] Einheitlicher Aufteilungsmaßstab bei einer größeren Anzahl von Entsendungen. Vor dem Hintergrund der Verwaltungsvereinfachung sehen die VWG-Arbeitnehmerentsendung vor, dass bei einer größeren Anzahl von Entsendungen die Aufteilung des Aufwandes der Entsendung nach einem einheitlichen Aufteilungsmaßstab erfolgen kann.[2] Rz. 1949 [Autor/Stand] Voraussetz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Überblick über den sachlichen Anwendungsbereich der VWG-Arbeitnehmerentsendung

Rz. 1861 [Autor/Stand] Von dem Anwendungsbereich der VWG-Arbeitnehmerentsendung erfasste Entsendungen. Inhaltlich erstreckt sich der Anwendungsbereich der VWG-Arbeitnehmerentsendung auf Entsendungen, bei denen der Arbeitnehmer mit der aufnehmenden Konzerngesellschaft eine arbeitsrechtliche Vereinbarung abschließt oder die aufnehmende Konzerngesellschaft als wirtschaftlicher ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Überblick

Rz. 1953 [Autor/Stand] Abgrenzung des Gegenstands der Korrektur. Entspricht die Zuordnung der Aufwendungen einer Arbeitnehmerentsendung nicht dem Fremdvergleich, hat eine Korrektur zu erfolgen. Dabei ist zu differenzieren, ob durch die nicht dem Fremdvergleich entsprechende Zuordnung des Aufwands der Entsendung eine Vorteilsgewährung der Muttergesellschaft an die Tochtergese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Aufnehmende Konzerneinheit als arbeitsrechtlicher bzw. wirtschaftlicher Arbeitgeber

Rz. 1863 [Autor/Stand] Zivilrechtliche oder wirtschaftliche Arbeitgeberstellung der aufnehmenden Konzerngesellschaft. Die VWG-Arbeitnehmerentsendung gelangen nur auf Entsendungen zur Anwendung, bei denen die aufnehmende Konzerngesellschaft die Voraussetzungen eines zivilrechtlichen oder eines wirtschaftlichen Arbeitgebers erfüllt.[2] Hintergrund ist, dass durch den zivilrech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Ermittlung des angemessenen Entsendungsaufwands durch betriebsinternen Fremdvergleich

Rz. 1922 [Autor/Stand] Zwei Ausprägungsformen der Preisvergleichsmethode. Der tatsächliche Fremdvergleich kann im Rahmen der Preisvergleichsmethode zwei Ausprägungsformen annehmen. Zu differenzieren ist zwischen einem betriebsinternen und einem betriebsexternen Fremdvergleich. Rz. 1923 [Autor/Stand] Betriebsinterner Fremdvergleich. Im Rahmen eines betriebsinternen Fremdvergle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Sonderfall der Überlassung bzw. Übertragung körperlicher Unterlagen

Rz. 1970 [Autor/Stand] Voraussetzungen einer Nutzungsüberlassung bzw. Übertragung von Know-how. Eine Nutzungsüberlassung bzw. Übertragung von Know-how im Zusammenhang mit einer Entsendung liegt vor, falls der aufnehmenden Konzerngesellschaft körperliche Unterlagen wie Datenträger, Zeichnungen oder technische Dokumentationen übergeben werden.[2] In diesem Fall werden der aufn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Nachweis- und Mitwirkungspflichten

Rz. 1981 [Autor/Stand] Ermittlung des Sachverhalts durch die Finanzverwaltung. Im Grundsatz ist die Finanzverwaltung nach § 88 Abs. 1 AO zur Ermittlung des "Sachverhalts" einer Arbeitnehmerentsendung von Amts wegen verpflichtet.[2] Soweit die Finanzverwaltung die näheren Umstände einer Arbeitnehmerentsendung nicht abschließend aufklären kann, wird die Finanzverwaltung eine i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. BMF, Schr. v. 25.5.2012 – IV B 6 - S 1320/07/10004 : 006 – DOK 2012/0223372, BStBl. I 2012, 599 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen; Stand: 1. Januar 2012)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern, mit Ausnahme der durch den Zoll verwalteten Steuern und der Mehrwertsteuer, durch Informationsaustausch leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Inhaltsverzeichnismehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Voraussetzungen für einen Know-how-Transfer von der aufnehmenden an die entsendende Gesellschaft

Rz. 1971 [Autor/Stand] Erlangung von Kenntnissen und Erfahrungen der aufnehmenden Gesellschaft. Bei einer Entsendung zu Ausbildungs- und Fortbildungszwecken wird der Arbeitnehmer häufig als Know-how zu qualifizierende Kenntnisse und Erfahrungen der aufnehmenden Konzerngesellschaft erwerben. Die dem Arbeitnehmer vermittelten speziellen Kenntnisse und Erfahrungen stellen aller...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Personalentsendung im Konzern

Rz. 1256 [Autor/Stand] Einschränkung nach § 1 Abs. 7 Satz 2 FVerlV. Als weitere Ausnahme im Rahmen einer Negativabgrenzung der Funktionsverlagerung schränkt § 1 Abs. 7 Satz 2 FVerlV den Anwendungsbereich der Funktionsverlagerungsbesteuerung bei Personalentsendungen im Konzern ein (hierzu ausführlich Anm. 1972 ff.). Nicht sachgerecht ist allerdings die weitere Einschränkung d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Nebenkosten

Rn. 320 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nebenkosten, die während der Auswärtstätigkeit angefallen sind, zB für Taxen, Gepäckaufbewahrung, Parkplatz und Reiseunfallversicherung, können dem ArbN ebenfalls, soweit nachgewiesen oder glaubhaft gemacht, steuerfrei ersetzt werden, R 9.8 Abs 2 LStR 2023. Zu Parkgebühren BFH BFH/NV 1987, 241; FG Bre EFG 1977, 580; neben den Km-Sätzen der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Arbeitnehmerentsendungen

Literatur Achter, Der Arbeitgeberbegriff im Doppelbesteuerungsrecht, IStR 2003, 410; Amann, Dienstleistungen im internationalen Steuerrecht: Engineering – Management – Beratung – Lizenzverkehr, München 1998; Baranowski, Besteuerungsrecht nach Art. 15 OECD-MA und Aufwandszuordnung bei grenzüberschreitender Personalentsendung, IWB 2000, Fach 3, Gruppe 2, 941; Baumhoff/Ditz/Grei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Persönlicher Anwendungsbereich der VWG-Arbeitnehmerentsendung

Rz. 1859 [Autor/Stand] Grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitnehmern zwischen verbundenen Unternehmen. Für die Abgrenzung des Anwendungsbereichs der Verwaltungsgrundsätze ist zunächst zu beachten, dass die VWG-Arbeitnehmerentsendung nach dem Wortlaut nur auf grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendungen zwischen verbundenen Unternehmen zur Anwendung gelangen.[2] Dies bed...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verlagerung der Produktionsfunktion

a) Verlagerung auf einen Lohnfertiger Rz. 1463 [Autor/Stand] Ausgangssachverhalt. Die Verlagerung von Produktionsfunktionen auf einen Lohnfertiger wird anhand des folgenden Sachverhalts dargestellt: Beispiel Die A-GmbH mit Sitz in Bonn ist in den Bereichen der Entwicklung, der Herstellung und des Vertriebs von Kühlschränken tätig. Die Kühlaggregate, die im Rahmen der Produktio...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerberatungskosten / 1 Positivliste für Steuerberatungskosten

Zu den Steuerberatungskosten zählen: Gebühren für professionelle Hilfe durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt, auch im Rahmen eines Steuerprozesses, sowie für Hilfeleistungen zur Anfertigung von Steuererklärungen des Rechtsvorgängers (Erblassers) des Steuerpflichtigen[1]; Fahrtkosten zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein oder im Zusammenhang mit ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Förderung der b... / 3.2.5 Vervielfältigter Steuerfreibetrag bei Beendigung des Dienstverhältnisses

§ 3 Nr. 63 Satz 3 EStG i. d. F. des BRSG eröffnet weiterhin die Möglichkeit, Abfindungszahlungen oder Wertguthaben aus Arbeitszeitkonten steuerfrei für den Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung zu nutzen. Die Vervielfältigungsregelung wird in modifizierter Form fortgeführt. Die bisherige Vervielfältigung des Betrags von 1.800 EUR für die Steuerbefreiun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entsendung von Arbeitnehmern

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Arbeitsrechtlich ist "Entsendung" die Weisung des ArbG an den ArbN, im Rahmen des Arbeitsvertrags oder einer ArbN-Überlassung vorübergehend im Ausland und/oder in einem fremden Unternehmen tätig zu werden. Im Recht der > Europäische Union ist die Entsendung von ArbN durch die sog Entsende-RL (RL 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern i...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entwicklungshelfer

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Entwicklungshelfer iSd Entwicklungshelfergesetzes (EhfG) sind Deutsche iSv Art 116 GG oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der > Europäische Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich für eine ununterbrochene Zeit von mindestens einem Jahr gegenüber einem anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes (> Rz 2) verpflic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 299 Inform... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze v. 16.7.2021 (BGBl. I S. 2970) mit Wirkung zum 1.1.2022 neu gefasst worden. Durch Art. 9 des Gesetzes zur Regelung der Entsendung von Kraftfahre...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Entstehung der Lohnsteuer

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Man unterscheidet zwischen Entstehung und Fälligkeit des staatlichen Anspruchs auf die LSt. Der Zeitpunkt der Entstehung hat zB Bedeutung für die Bestimmung der anzuwendenden Fassung steuerlicher Vorschriften für die beim LSt-Abzug zu berücksichtigenden > Lohnsteuerabzugsmerkmale, außerdem für die > Verjährung von Steueransprüchen. Zum > Erlö...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Exkurs: Steuerfreiheit bei Auslandssachverhalten

Rz. 35 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ist vorweg zu klären, ob Deutschland überhaupt das Besteuerungsrecht hat (zur > Doppelbesteuerung vgl BMF vom 03.05.2018, Rz 16 ff, BStBl 2018 I, 643, > Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn). Kann der ArbN in Deutschland nicht besteuert werden, bedarf es keiner Steuerbefreiung für Beiträge iS...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.3 Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 251 Ein Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung im Zweifel in Person erbringen, er kann sich keines Ersatzmannes bedienen. Durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers werden der Ort, die Art und die Zeit der Arbeitsleistung konkretisiert. Der Arbeitgeber hat sein Weisungsrecht nach billigem Ermessen auszuüben. Eine Verletzung der Arbeitspflicht durch den Arbeitnehmer wird dur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 66 Verträge mit ins Ausla... / II. Entsendung ins Ausland

Rz. 89 Das deutsche Sozialversicherungsrecht besitzt unter diesen Voraussetzungen Geltung auch für eine Beschäftigung im Ausland. Umgekehrt unterliegen ausländische Arbeitnehmer, die nur vorübergehend nach Deutschland entsandt worden sind, nicht den Vorschriften des deutschen Sozialversicherungsrechtes (§ 5 SGB IV – Einstrahlung). Selbstständige werden nach §§ 4 Abs. 3, 5 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 11. Konzerninterne Entsendung

Rz. 162 Die Vorschriften über die Aus- und Einstrahlung gelten nicht, wenn bei konzerninterner Entsendung die inländische Tochtergesellschaft eine juristische Person ist, der Arbeitnehmer in den Betrieb dieser Gesellschaft eingegliedert ist und sie das Arbeitsentgelt zahlt (BSG v. 7.11.1996 – 12 RK 79/94, Die Sozialgerichtsbarkeit 1997, 74).mehr