Fachbeiträge & Kommentare zu Entsendung

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Praxis-Beispiele: Entsendung / 5 Entsendung eines Arbeitnehmers in das Vereinigte Königreich nach dem Austrittsabkommen

Sachverhalt Herr B ist britischer Staatsangehöriger und wohnt seit 2010 in Deutschland. Seit 2014 ist er versicherungspflichtig beschäftigt und soll für die Zeit vom 14.11.2024 bis 13.11.2026 in das Vereinigte Königreich entsandt werden. Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich und welche Versicherung trifft zu? Ergebnis Der britische Staatsangehörige befindet sich auch nach dem...mehr

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Praxis-Beispiele: Entsendung / 4 Entsendung eines Arbeitnehmers ohne Staatsangehörigkeit eines EU-Staates in die Schweiz

Sachverhalt Herr L ist russischer Staatsbürger und in Deutschland versicherungspflichtig beschäftigt. Für die Zeit vom 20.8.2024 bis 22.6.2026 wird er von seinem Arbeitgeber in die Schweiz entsandt. Das Gehalt wird weiterhin in Deutschland gezahlt. Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich und welche Versicherung trifft zu? Ergebnis Es handelt sich um eine Entsendung. Die Verordn...mehr

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Vereinigtes Königreich / 3.2.2 Entsendung einer selbstständigen Person

Die Entsendung eines Selbstständigen nach dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit liegt vor, wenn der Selbstständige nach dem 31.12.2020 in das Vereinigte Königreich oder in einen anderen Mitgliedstaat entsandt wird und die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt werden: die jeweiligen Tätigkeiten im Vereinigten Königreich ähneln der des anderen Mitgliedstaates, die Entsendu...mehr

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Vereinigtes Königreich / 7.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in das Vereinigte Königreich bei einem britischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die britischen Rechtsvorschriften.mehr

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Praxis-Beispiele: Entsendung in Staaten mit bilateralem Abkommen zu Deutschland

1 Befristete Entsendung in die USA Sachverhalt Herr O ist in Deutschland in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Die Kranken- und Pflegeversicherung hat er privat abgesichert. Sein Arbeitgeber entsendet Herrn O für den Zeitraum von 12 Monaten in die USA. Das Gehalt wird vom deutschen Arbeitgeber bezahlt. Welche Rechtsgrundlage trifft zu und wer besc...mehr

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Praxis-Beispiele: Entsendun... / 4 Verlängerung einer Entsendung in die USA

Sachverhalt Frau R wird in Deutschland versicherungspflichtig beschäftigt. Sie ist jedoch privat kranken- und pflegeversichert. Frau R wurde von ihrem Arbeitgeber zunächst für die Zeit vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2025 in die USA entsandt. Kurz vor Ablauf des Entsendezeitraums stellt sich heraus, dass die Auslandsbeschäftigung über den 31.12.2025 hinaus noch bis zum 31.12.2026...mehr

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Vereinigtes Königreich / 3 Entsendung

Die nachfolgenden Ausführungen gelten sowohl für entsandte Arbeitnehmer als auch für selbstständig erwerbstätige Personen. Voraussetzung ist in beiden Fallkonstellationen, dass die weiteren Kriterien einer Entsendung erfüllt werden. Nachfolgend wird zwischen Sachverhalten unterschieden, die nach dem Austrittsabkommen oder dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit bewertet werd...mehr

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Praxis-Beispiele: Auslandst... / 20 183-Tage-Regel, Entsendung ins Ausland, deutsche Konzerngesellschaft zahlt die Hälfte des Gehalts

Sachverhalt Ein Mitarbeiter wird für 3 Jahre ins Ausland entsandt. Er behält seinen deutschen Wohnsitz bei. Zusätzlich nimmt er sich eine Wohnung im Ausland. Er bleibt bei der deutschen Konzerngesellschaft angestellt. Das Gehalt wird jetzt jedoch nur zu 50 % von der deutschen Gesellschaft gezahlt. Die anderen 50 % zahlt die ausländische Konzerngesellschaft aus. Dazu gibt es e...mehr

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Praxis-Beispiele: Auslandst... / 18 183-Tage-Regel, Entsendung nach Deutschland mit Ausnahme von 30 Arbeitstagen pro Jahr, Gehalt bezahlt Mutterkonzern nicht in voller Höhe

Sachverhalt Ein Mitarbeiter wird aus dem Ausland für 2 Jahre nach Deutschland entsandt. Er bleibt bei der ausländischen Konzerngesellschaft angestellt, die auch weiterhin das Gehalt zahlt, es allerdings an die deutsche Konzerngesellschaft weiterbelastet, weil der Mitarbeiter während der 2 Jahre ausschließlich zum wirtschaftlichen Vorteil der deutschen Konzerngesellschaft arb...mehr

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Praxis-Beispiele: Auslandst... / 19 183-Tage-Regel, Entsendung ins Ausland, deutsche Konzerngesellschaft zahlt Gehalt in voller Höhe

Sachverhalt Ein Mitarbeiter wird für 3 Jahre ins Ausland entsandt. Er behält seinen deutschen Wohnsitz bei, er wird auch im Ausland ansässig. Er bleibt bei der deutschen Konzerngesellschaft angestellt und wird auch von dieser bezahlt. Eine Gehaltsbelastung erfolgt nicht, weil der Mitarbeiter im Ausland ausschließlich zum wirtschaftlichen Vorteil der deutschen Gesellschaft tä...mehr

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Praxis-Beispiele: Auslandst... / 17 183-Tage-Regel, Entsendung nach Deutschland mit Ausnahme von 30 Arbeitstagen pro Jahr, Gehalt bezahlt Mutterkonzern in voller Höhe

Sachverhalt Ein Mitarbeiter wird aus dem Ausland für 2 Jahre nach Deutschland entsandt. Er bleibt bei der ausländischen Konzerngesellschaft angestellt, die auch weiterhin das Gehalt bezahlt. Es wird allerdings an die deutsche Konzerngesellschaft weiterbelastet, weil der Mitarbeiter während der 2 Jahre ausschließlich zum wirtschaftlichen Vorteil der deutschen Konzerngesellsch...mehr

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Praxis-Beispiele: Entsendung / 3 Gleichzeitige Beschäftigung in 2 Vertragsstaaten

Sachverhalt Herr K arbeitet für seinen Arbeitgeber an 3 Tagen in Deutschland und an 2 Tagen in Frankreich. Seinen Wohnsitz hat Herr K in Deutschland. Diese Konstellation besteht seit Jahren. Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich? Ergebnis Es handelt sich in diesem Fall nicht um eine Entsendung, sondern um eine gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren Ländern. Es wäre zu prüfe...mehr

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Vereinigtes Königreich / 3.1 Vom Austrittsabkommen erfasste Sachverhalte

Vom Austrittsabkommen sind nur Sachverhalte erfasst, die ohne Unterbrechung[1] über den 31.12.2020 hinausgehen. Des Weiteren sind britische Staatsangehörige, die in Deutschland wohnen und Unionsbürger, die im Vereinigten Königreich wohnen, vom Austrittsabkommen erfasst. Gelten für eine Person die Regelungen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit weiter, kann für die Daue...mehr

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Praxis-Beispiele: Entsendung / 2 Überschreitung des zulässigen Entsendezeitraums

Sachverhalt Herr J ist deutscher Staatsbürger und wird in Deutschland versicherungspflichtig beschäftigt. Sein Arbeitgeber entsendet ihn für die Zeit vom 1.7.2024 bis 31.12.2028 nach Österreich und zahlt auch weiterhin das Gehalt. Welche Regelungen sind in diesem Sachverhalt maßgeblich? Ergebnis Die Voraussetzungen für die Anwendung der Verordnung 883/04 sind erfüllt. Der Entse...mehr

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Vereinigtes Königreich / 3.2 Vom Abkommen über Handel und Zusammenarbeit erfasste Sachverhalte

Arbeitnehmer und selbstständig erwerbstätige Personen, die ihre Tätigkeit nach dem 31.12.2020 im Vereinigten Königreich oder in Deutschland vorübergehend ausüben, unterliegen dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit, wenn Sie die Voraussetzungen[1] nach dem Abkommen erfüllen. Praxis-Beispiel Unionsbürger/Wohnort in Deutschland/Entsendung nach dem 31.12.2020 Ein Unionsbürger...mehr

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Praxis-Beispiele: Workation / 4 Workation mit oder ohne Sozialversicherungsabkommen

Sachverhalt Das Unternehmen, das Arbeitnehmer B beschäftigt, erlaubt den Beschäftigten grundsätzlich auch in Drittstaaten Workation. B hat zwei Wunschziele vor Augen. Entweder möchte B nach Quebec in Kanada oder nach Malaysia. Davor möchte B wissen, was die jeweiligen Vor- und Nachteile für sich und die Firma wären. Ergebnis Mit der Provinz Quebec gibt es ein Sozialversicherun...mehr

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Praxis-Beispiele: Workation / 3 Ortswechsel in ein anderes Land

Sachverhalt Variante 1 Arbeitnehmer F möchte eine Workation im Warmen machen. Er möchte sich die Zeit gerne aufteilen und zuerst in Korsika wohnen und arbeiten, um dann noch eine Woche auf der Nachbarinsel Sardinien zu arbeiten und im Anschluss zwei Wochen Urlaub dort verbringen. F fragt sich nun, ob ein Länderwechsel in der EU während einer Workation wohl problemlos möglich...mehr

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Vereinigtes Königreich / 6 Bescheinigung A1

Sind das Austrittsabkommen und die Regelungen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit anwendbar, dann erhalten die Personen, die im Vereinigten Königreich arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit...mehr

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Kasachstan / 1.1.4 Leistungen

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Vereinigtes Königreich / 3.1.1 Ausnahmevereinbarung

Wird eine nach dem 31.12.2020 eingetretene Situation vom Austrittsabkommen erfasst, gelten für die betreffende Person die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit. Möchte die Person nicht, dass die Regelungen des Beschäftigungsstaates gelten, besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer Ausnahmevereinbarung. Praxis-Beispiel Tätigkeit im Vereinigten Königreich ab 2021 Ein briti...mehr

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Vereinigtes Königreich / 3.2.3 Ausnahmevereinbarung

Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit enthält keine Rechtsgrundlage zum Abschluss von Ausnahmevereinbarungen. Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht erfüllt, gelten insofern die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates.mehr

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Russland / 1.1.4 Leistungen

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.2 Vertragsmodelle

Bei der einvernehmlichen vertraglichen Änderung ist bei der rechtlichen Ausgestaltung von Entsendungen zwischen dem "Ein-" und dem "Zweivertragsmodell" (teilweise auch "Mehrvertragsmodell" genannt) zu unterscheiden. Infographic Das Einvertragsmodell lässt den bisherigen Arbeitsvertrag bestehen und modifiziert ihn lediglich im Hinblick auf die für den Auslandseinsatz relevanten...mehr

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Auszubildende: Besonderheit... / 3 Unfallversicherungspflicht

Auch in der Unfallversicherung sind Auszubildende versicherungspflichtig.[1] Diese Versicherungspflicht besteht unabhängig von der Zahlung einer Ausbildungsvergütung. Der Unfallversicherungsschutz besteht auch für die Zeit des Berufsschulunterrichts. Unfallversicherungsschutz bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt Teile der Berufsausbildung können auch im Ausland durchgeführt ...mehr

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Praxis-Beispiele: Mindestlohn / 10 Entsendezulage – zur Erstattung der Entsendekosten

Sachverhalt Der Arbeitgeber A mit Sitz im Ausland zahlt seinen Arbeitnehmern, die er im Rahmen der Ausführung eines durch ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland erteilten Auftrags beschäftigt, eine Entsendezulage. Der nach dem auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Recht zu zahlende Stundenlohn ist niedriger als der nach deutschem Recht geschuldete Mindestlohn. A zahlt die...mehr

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Vereinigtes Königreich / 7.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten in das Vereinigte Königreich, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die D...mehr

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Praxis-Beispiele: Workation / 2 Ortswechsel innerhalb eines Landes

Sachverhalt Arbeitnehmer F möchte Workation in Griechenland machen. Um auch etwas vom Land zu sehen, will er zuerst 2 Wochen in Athen wohnen und arbeiten, um dann noch eine Woche Urlaub auf der Insel Mykonos zu machen. F fragt sich nun, ob er das darf und wenn ja, ob es dabei etwas zu beachten gibt. Ergebnis Die Tätigkeit in Griechenland stellt eine Entsendung nach Art. 12 VO ...mehr

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Belarus / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Belarus unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Russland / 1.4.2 Tätigkeit in Russland für einen in Russland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Russland für einen in Russland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Russland besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

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Belarus / 1.2.3.1 Vollversicherung

Eine private Krankenversicherung ersetzt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung. Sollte eine private Vollversicherung abgeschlossen werden, sollte (sofern bis zur Entsendung eine gesetzliche Versicherung bestanden hat) auch eine Anwartschaftsversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. So kann die Rückkehr in die gesetzliche Krankenver...mehr

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Kasachstan / 1.4.2 Tätigkeit in Kasachstan für einen in Kasachstan ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kasachstan für einen in Kasachstan ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kasachstan besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeit...mehr

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Vereinigtes Königreich / 7.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.[1]mehr

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Kasachstan / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung[1] bleibt bei einer Entsendung nach Kasachstan unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung[2] abschließen.mehr

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Kasachstan / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Achtung Doppelversicherungen sind möglich Mit Kasachstan besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für ein...mehr

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Russland / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Achtung Doppelversicherungen sind möglich Mit Russland besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für eine ...mehr

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Vereinigtes Königreich / 5.2 Nach dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit

Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit enthält keine Rechtsgrundlage zum Abschluss von Ausnahmevereinbarungen. Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht erfüllt, gelten die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates.mehr

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Russland / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung[1] bleibt bei einer Entsendung nach Russland unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung[2] abschließen.mehr

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Belarus / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig Doppelversicherungen sind möglich Mit Belarus besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für eine E...mehr

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Belarus / 1.1.4 Leistungen

Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet. Begleiten Familienangehörige den Entsandten, besteht auch für sie eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufenthalts.mehr

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Vereinigtes Königreich / Zusammenfassung

Begriff Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union zum 1.2.2020 verlassen (sog. Brexit). Bis zum 31.12.2020 bestand aufgrund des Austrittsabkommens mit der EU noch ein Übergangszeitraum, in dem das Vereinigte Königreich rechtlich weiterhin wie ein Mitgliedstaat behandelt wurde. Mit Unterzeichnung des EU – UK Handels- und Kooperationsabkommens vom 24.12.2020 ist es g...mehr

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Russland / 1 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Russland entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Allerdings müssen die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen. Bei der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland muss es sich um eine Entsendung im Rahmen eines inl...mehr

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Vereinigtes Königreich / 5.1 Nach dem Austrittsabkommen

Ist in einem vorgenannten Sachverhalt das Austrittsabkommen[1] anwendbar und gelten die Regelungen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit, können Ausnahmevereinbarungen getroffen werden. In der Regel werden Ausnahmevereinbarungen in Sachverhalten getroffen, in denen die Regelungen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit nicht zum gewünschten Ergebnis führen. Gel...mehr

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Praxis-Beispiele: Auslandst... / 16 183-Tage-Regel, Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat

Sachverhalt Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für seinen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber M-AG ist A für mehrere Monate bei dessen Tochtergesellschaft T-AG in T-Staat tätig. Dort installiert er aufgrund eines entsprechenden Vertrags zwischen der M-AG und der T-AG ein neues IT-System und schult dazu die Mitarbeiter der T-AG. Dabei unterliegt A ausschließ...mehr

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Russland / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

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Belarus / 1.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung wird empfohlen. Praxis-Beispiel Eintritt von Pflegebedürftigkeit bei Auslandsbeschäftigun...mehr

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Praxis-Beispiele: Mindestlohn / 8 Entsendezulage – als Differenzzahlung zum Mindestlohn und zur Erstattung der Entsendekosten

Sachverhalt Der Arbeitgeber A mit Sitz im Ausland zahlt seinen Arbeitnehmern, die er im Rahmen der Ausführung eines durch ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland erteilten Auftrags beschäftigt, eine Entsendezulage. Der nach dem auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Recht zu zahlende Stundenlohn ist niedriger als der nach deutschem Recht geschuldete Mindestlohn. Ausweislich...mehr

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Kasachstan / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

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Praxis-Beispiele: Workation / 1 Feiertagsregelung

Sachverhalt Arbeitnehmerin A entscheidet sich zu einer Workation in Portugal. Diese soll im Frühsommer 2025 stattfinden und mehrere Wochen andauern. In diesem Zeitraum liegen sowohl in Portugal als auch in Deutschland zwei Feiertage. In Portugal handelt es sich um den Freedom Day am 25.4. jeden Jahres und um den 1. Maifeiertag. Während der 1. Mai auch in Deutschland ein Feie...mehr

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Praxis-Beispiele: Workation / 5 Gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren Ländern und Workation

Sachverhalt E ist Grenzgängerin. Während sie in Frankreich lebt, arbeitet sie grundsätzlich in Deutschland. Hin und wieder arbeitet sie auch aus dem Homeoffice an ihrem Wohnsitz. Da Kollegen von ihr bald eine Workation machen, fragt sie sich, ob sie als Grenzgängerin auch problemlos eine Workation planen kann, oder ob für sie sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten gelt...mehr

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Belarus / 1 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Belarus entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Allerdings müssen die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen. Bei der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland muss es sich um eine Entsendung im Rahmen eines inlä...mehr