Fachbeiträge & Kommentare zu Energie

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Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.2.2 Gebäudewert

Weiter liegt nach § 102 Abs. 1 Satz 3 GEG eine unbillige Härte vor, wenn die notwendigen Investitionen nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. Hierbei sind unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Ziele die zur Erreichung dieser Ziele erwartbaren Preisentwicklungen für Energie einschließlich der Preise für Treibhausgase nach dem europäischen ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.3 Einsparmaßnahmen

Rz. 16 Bauliche Veränderungen zur nachhaltigen Einsparung nicht erneuerbarer Primärenergie sind ebenfalls duldungspflichtig. Darunter fällt auch der Anschluss an die Fernheizung, die mit Kraft-Wärme-Koppelung Energie einspart (LG Berlin, Urteil v. 10.11.2017, 65 S 151/17, GE 2018, 55 [57]). Insoweit sind die Ausführungen des BGH zur Einsparung von Heizenergie bei Kraft-Wärme...mehr

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Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3 Befreiungen

§ 102 Abs. 1 GEG – Befreiungen (1) 1Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf Antrag des Eigentümers oder Bauherren von den Anforderungen dieses Gesetzes zu befreien, soweit die Ziele dieses Gesetzes durch andere als in diesem Gesetz vorgesehene Maßnahmen im gleichen Umfang erreicht werden oder die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen un...mehr

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Einführung zum GEG 2024 / 3.1 Grundsätze

Nach § 2 Abs. 1 GEG ist das GEG auf Gebäude anzuwenden, soweit sie nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, und der Anlagen dieser Gebäude sowie ihrer Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung. Mit Ausnahme der in §§ 74 bis 78 GEG geregelten Vorschriften bezüglich der energetis...mehr

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Neubau (GEG) / 2 Aneinandergereihte Gebäude/Reihenhäuser

Werden aneinandergereihte Wohngebäude gleichzeitig errichtet, dürfen sie nach § 17 GEG hinsichtlich der Anforderungen der §§ 12 (Wärmebrücken), 14 (Sommerlicher Wärmeschutz), 15 (Gesamtenergiebedarf bzw. Jahresprimärenergiebedarf) und 16 GEG (Baulicher Wärmeschutz bzw. spezifischer Transmissionswärmeverlust) wie ein Gebäude behandelt werden. Die Erfüllung der Anforderungen k...mehr

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Einführung zum GEG 2024 / 2 Überblick

Das GEG ist in 9 Teile gegliedert: Aufbau des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Teil 1: Allgemeine Vorschriften In einem 1. Allgemeinen Teil (§§ 1 bis 9 GEG) werden zunächst u. a. Ziel und Zweck des Gesetzes in § 1 GEG definiert, sein Anwendungsbereich in § 2 GEG umrissen, der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit in § 5 GEG verankert, eine Verordnungsermächtigung zur Anpassung der Heizk...mehr

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Einführung zum GEG 2024 / 5 Länderöffnungsklausel

Mit der am 1.1.2024 in Kraft getretenen GEG-Reform sind durch den neu eingefügten § 9a GEG die Länderkompetenzen erweitert worden. Hiernach können die Länder durch Landesrecht weitergehende Anforderungen an die Erzeugung und Nutzung von Strom oder Wärme sowie Kälte aus erneuerbaren Energien in räumlichem Zusammenhang mit Gebäuden und weitergehende Anforderungen oder Beschränku...mehr

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Neubau (GEG) / 1 Grundsatz der Niedrigstenergiegebäude

Für neu zu errichtende Gebäude gilt nach § 10 GEG der Grundsatz der Niedrigstenergiegebäude. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 25 GEG ist ein Niedrigstenergiegebäude ein Gebäude, das eine sehr gute Gesamtenergieeffizienz aufweist und dessen Energiebedarf sehr gering ist und, soweit möglich, zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden soll. Danach s...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.1 Wärmedämmung

Rz. 4 Zu den Maßnahmen zur Einsparung von Endenergie gehört die Wärmedämmung von Fenstern, Außentüren, Außenwänden (LG Berlin, Urteil v. 21.12.2021, 63 S 94/20, GE 2022, 361; LG Berlin, Urteil v. 24.3.2020, 63 S 56/15, GE 2020, 1626; LG Berlin, Urteil v. 5.1.2018, 65 S 100/17, GE 2019, 322; LG Berlin, Urteil v. 13.12.2016, 63 S 195/16, GE 2017, 175; LG Hamburg, Urteil v. 11....mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.5 Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauchs der zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen

Rz. 10 Die Erneuerung des Heizkessels und/oder des Brenners im Zusammenhang mit einer Verminderung des Wärmebedarfs durch bautechnische Maßnahmen und eine Verringerung der Kesselauslegung mit Verbesserung des Wirkungsgrads kann bis zu 20 % Energieeinsparung bringen. Der Einbau einer witterungsunabhängigen Regelung der Vorlauftemperatur in Verbindung mit thermostatisch gesteu...mehr

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Neue Heizungsanlagen (GEG) / 1 Grundsätze der 65 %-EE-Vorgabe

§ 71 Abs. 1 GEG – Anforderungen an eine Heizungsanlage (1) 1Eine Heizungsanlage darf zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme nach Maßgabe der Absätze 4 bis 6 sowie der §§ 71b bis 71h erzeugt. 2Satz 1 ist ...mehr

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Neue Heizungsanlagen (GEG) / 6.2 Einfluss der kommunalen Wärmeplanung

Die Übergangsfristen gelten jedoch längstens bis zum Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung. Trifft die Gemeinde eine Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet und wird diese Entscheidung bekannt gegeben und veröffentlicht, gilt ab diesem Zeitpunkt eine Übergangsfrist von einem Monat. Nach Ablauf e...mehr

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Neue Heizungsanlagen (GEG) / 4.1 Ausnahmen von der Nachweispflicht

Von erheblicher praktischer Bedeutung sind die Ausnahmen von der Nachweispflicht. Die Nachweispflicht des § 71 Abs. 2 Satz 2 GEG besteht nicht bei einem Anschluss an ein Wärmenetz,[1] dem Einbau einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe,[2] dem Einbau einer Stromdirektheizung,[3] dem Einbau einer solarthermischen Anlage,[4] dem Einbau einer Heizungsanlage zur Nutzung von grünem o...mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 4.2.2.1 Heizungsprüfung und -optimierung

Betroffene Gebäude Die Pflicht zur Heizungsprüfung und -optimierung betrifft nur Heizungsanlagen in Gebäuden mit mindestens 6 Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten. Selbstständige Nutzungseinheiten sind Teileigentumseinheiten im Bereich des Wohnungseigentums, im Übrigen gewerblich oder freiberuflich genutzte Einheiten. Betroffene Anlagen Weiter muss es sich...mehr

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HeizKV: Gewerbliche Wärme- ... / 2 Arten der Wärmelieferung

Nah- und Fernwärme Um sog. Nahwärme handelt es sich, wenn sich die Anlage im Gebäude befindet, der Gebäudeeigentümer zugleich Eigentümer der Anlage ist und er den Betrieb der Anlage einem Dritten übertragen hat, zum Beispiel durch Pachtvertrag.[1] Fernwärme dagegen setzt voraus, dass die Anlage nicht im Eigentum des Gebäudeeigentümers steht, sondern der Betreiber der Anlage e...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 4.2 Berücksichtigung der Freiflächen

Freiflächen wie Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind nach § 4 Nr. 4 WoFlV in der Regel mit einem Viertel ihrer Fläche, höchstens jedoch mit der Hälfte ihrer Fläche zu berücksichtigen. Das kann im Hinblick auf die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zu Problemen führen, weshalb die Ermittlung der Flächen in diesem Zusammenhang strittig ist. Zum einen werden diese ...mehr

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HeizKV: Verbrauchserfassung... / 2.2.3.1 Kauf der Geräte

Beim Neubau übernimmt der Gebäudeeigentümer die Kosten für die Ausstattung des Gebäudes mit Verbrauchserfassungsgeräten. Der Nutzer zahlt mit der zu entrichtenden Miete auch für deren Nutzung. Die Kosten der Erstausstattung dürfen nicht in der Heizkostenabrechnung auf die Mieter verteilt werden.[1] Bei bestehenden Gebäuden stellt die nachträgliche Ausstattung mit Messgeräten ...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2 Wann die HeizKV nicht gilt

Ziel der HeizKV ist es, durch die Verpflichtung zur verbrauchsabhängigen Abrechnung auf das Verhalten der einzelnen Nutzer einzuwirken. Hierdurch soll ein Anreiz zur Einsparung von Energie gegeben werden. Von dem Grundsatz, dass die Bestimmungen der HeizKV zwingend anzuwenden sind, gibt es jedoch einige Ausnahmen, da deren Bestimmungen nicht in allen Fällen sinnvoll sind. 2.1...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 4.6 Andere Verteilerschlüssel

Außer der Wohn- und Nutzfläche sieht § 7 Abs. 1 Satz 5 HeizKV zur Verteilung der Wärmekosten folgende Umlageschlüssel vor: umbauter Raum, Wohn- und Nutzfläche der beheizten Räume, umbauter Raum der beheizten Räume. Diese Aufzählung ist abschließend, was bedeutet, es können keine anderen Verteilerschlüssel vereinbart oder angewendet werden. Somit scheidet eine Verteilung der Fest...mehr

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HeizKV: Kürzungsrechte des ... / 1 Kürzungsrecht bei nicht verbrauchsabhängiger Abrechnung

Erhält der Mieter keine ordnungsgemäß erstellte verbrauchsabhängige Abrechnung, so gesteht § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizKV dem Nutzer das Recht zu, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung den auf ihn entfallenden Anteil um 15 % zu kürzen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung ein Nutzer durch angepasstes Verhalten Kosten und somit auc...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.5.5 Besondere Wärmeversorgung (§ 11 Abs. 1 Nr. 3 HeizKV n. F.)

Werden Räume überwiegend mit Wärme aus Anlagen zur Rückgewinnung von Wärme (bis 1.10.2024: oder aus Wärmepumpen) oder Solaranlagen, aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung oder aus Anlagen zur Verwertung von Abwärme, sofern der Wärmeverbrauch des Gebäudes nicht erfasst wird, versorgt, gelten die Regelungen der HeizKV nicht. So sollen energiesparende Anlagen und der sparsame Umg...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 1.1 Überschreitung der Höchstsätze

Nach § 10 HeizKV dürfen die in §§ 7 und 8 HeizKV enthaltenen Höchstsätze der Verbrauchsanteile durch rechtsgeschäftliche Bestimmungen überschritten werden. Der Gebäudeeigentümer darf den Verbrauchsanteil sogar auf 100 % anheben. Dies hat zur Folge, dass keine Grundkosten verteilt werden. Ob mit einem höheren Verbrauchsanteil tatsächlich mehr Energie eingespart wird, erschein...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 1.2.2 Eigenständige gewerbliche Lieferung von Wärme und Warmwasser (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 HeizKV)

Hierunter fallen diejenigen Versorgungsarten, die nicht vom Gebäudeeigentümer aus seiner eigenen von ihm betriebenen Anlage geschuldet sind, sondern von einem Dritten. Der gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser liegt zumeist ein Kaufvertrag zugrunde. Im Fall der zentralen Versorgung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HeizKV (siehe oben) erfolgt die Verteilung der Kosten ...mehr

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HeizKV: Verbrauchserfassung... / 2.2.3.2 Anmietung der Geräte

Gemäß § 4 Abs. 2 HeizKV kann der Gebäudeeigentümer die Verbrauchserfassungsgeräte auch mieten oder leasen. Die Kosten der Anmietung sind als Betriebskosten umlagefähig gemäß § 2 Nr. 4a, 5a BetrKV. Ist das Mietobjekt bereits mit gemieteten Erfassungsgeräten ausgestattet, so kann der Vermieter die Mietkosten im Rahmen der Abrechnung dem Mieter weiter berechnen. Beteiligungs- bz...mehr

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HeizKV: Ermittlung und Bere... / 2.2 Ausnahmen von der Einbaupflicht

§ 9 Abs. 2 Satz 2 HeizKV sieht eine Ausnahme von der Erfassung mit Wärmezählern vor, wenn die Messung der Wärmemenge mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden ist. Nur in solchen Fällen dürfen die Kosten mit den Formeln rechnerisch getrennt werden. Ein entscheidender Gesichtspunkt bei der Bestimmung des unverhältnismäßig hohen Aufwands ist die Größe des Gebäudes. Bei kleinere...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2.1 Anwendungsbereich des CO2KostAufG

Das CO2KostAufG gilt für Gebäude, in denen Brennstoffe in getrennten oder verbundenen Anlagen zur Wärmeerzeugung für Heizung oder für Heizung und Warmwasser genutzt werden, für die in der Rechtsverordnung nach § 7 Abs. 4 BEHG Standardwerte für Emissionsfaktoren festgelegt sind (§ 2 Abs. 1 Satz 1 CO2KostAufG). Dies meint vor allem Brennstoffe wie Heizöl, Gasöl, Flüssiggas ode...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.1.4 Kosten für Solaranlage

Tragen eine Solaranlage oder andere erneuerbare Energien zur Erwärmung bei, dürfen für eingesparten Brennstoff keine fiktiven Kosten berechnet werden.[1] Nur tatsächlich entstandene Kosten können umgelegt werden. Umlagefähig sind bei Solaranlagen beispielsweise der Betriebsstrom und die Wartungskosten der Solaranlage. Die Investitionskosten für eine Solaranlage oder eine Wär...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / 28.3 Landesrecht

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Neue, geänderte und neu gef... / 3.2 Bundesrecht

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Neue, geänderte und neu gef... / 12.2 Bundesrecht

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Neue, geänderte und neu gef... / 19.2 Bundesrecht

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Neue, geänderte und neu gef... / 4.2 Bundesrecht

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Neue, geänderte und neu gef... / 10.2 Bundesrecht

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Neue, geänderte und neu gef... / 20.2 Bundesrecht

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Neue, geänderte und neu gef... / 13.2 Bundesrecht

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Neue, geänderte und neu gef... / 1.2 Bundesrecht

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Neue, geänderte und neu gef... / 17.3 Landesrecht

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Neue, geänderte und neu gef... / 16.2 Bundesrecht

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Neue, geänderte und neu gef... / 27.2 Bundesrecht

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Neue, geänderte und neu gef... / 24.2 Bundesrecht

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Instandhaltung und Instands... / 6.2 Rauchwarnmelder

Hinweis Einbau von Rauchwarnmeldern Zu einer Nachrüstung der Wohnung mit Rauchwarnmeldern ist der Vermieter grundsätzlich nur verpflichtet, wenn die jeweilige Landesbauordnung dies vorschreibt. In diesem Fall hat der Mieter die Nachrüstung der Wohnung auch dann zu dulden und somit der vom Vermieter beauftragten Fachfirma Zutritt zur Wohnung zu gewähren, wenn er selbst die Woh...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / 27.3 Technisches Regelwerk

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Neue, geänderte und neu gef... / 28.2 Bundesrecht

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Neue, geänderte und neu gef... / 21.2 Bundesrecht

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Neue, geänderte und neu gef... / 17.2 Bundesrecht

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Neue, geänderte und neu gef... / 29.2 Bundesrecht

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Neue, geänderte und neu gef... / 2 Bundesrecht

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Neue, geänderte und neu gef... / 6.2 Bundesrecht

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HeizKV: Ablesung und Abrech... / 5.2 Informationspflichten (§ 6a Abs. 3 HeizKV)

Die Informationspflichten nach § 6a Abs. 3 HeizKV gelten für alle Ausstattungen zur Verbrauchserfassung (nicht nur für fernablesbare). Der Gebäudeeigentümer musste den Nutzern die neuen Informationen zusammen mit den Abrechnungen erstmals für Abrechnungszeiträume zugänglich machen, die ab dem Inkrafttreten der Verordnung, also ab 1.12.2021, begonnen haben. "Zugänglich machen"...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / 25.2 Bundesrecht

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