Fachbeiträge & Kommentare zu Einwilligung

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 298 Behand... / 2.2 Behandlung von Daten während der Vermittlungstätigkeit

Rz. 6 Abs. 1 Satz 2 trifft für personenbezogene Daten sowie für Daten über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse die noch weitergehende Bestimmung, dass eine Einwilligung der betroffenen Person im Einzelfall Voraussetzung für die nach der gesetzlichen Klarstellung zum 26.11.2019 Verarbeitung (statt zuvor Erhebung, Verarbeitung und Nutzung) ist. Hierfür gilt § 67b Abs. 2 und 3 S...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 298 Behand... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Umgang und die Verwendung von Daten, die im Zuge der privaten Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung erhoben, verarbeitet und genutzt worden sind. Sie setzt datenschutzrechtliche Aspekte außerhalb der Vermittlungsaktivitäten der Agenturen für Arbeit in geltendes Recht um. Gegenüber den allgemeinen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes ist si...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
HR Digitalisierung: So geli... / 4.2.3 Datenschutz, Compliance und rechtliche Aspekte

Die Digitalisierung von HR bringt enorme Effizienzgewinne. Gleichzeitig werden sensible personenbezogene Daten in großem Umfang digital verarbeitet. Grundpfeiler einer vertrauenswürdigen Digitalisierung von HR-Prozessen bildet damit der Datenschutz. Das Thema steht von Anfang an auf der Digitalisierungs-Agenda, um Mitarbeitende und Unternehmen zu schützen, Rechtssicherheit z...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 4 Sicherheitsmanagement beim Drohneneinsatz

Sind die richtigen Drohnen erst einmal angeschafft und die grundlegenden Sicherheitsstrukturen und -prozesse eingeführt, so können die Geräte für Arbeitsprozesse oder aber den Arbeitsschutz eingesetzt werden. Wie kann ein Unternehmen vor und während des Drohneneinsatzes selbst für genügend Sicherheit sorgen? Was muss es dabei bedenken? Grundlegende Fragen, die sich ein Untern...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 1.1.3 Beamte, Richter, Soldaten und ihnen gleichgestellte Personen

Unmittelbar begünstigte Personengruppen[1] sind: Empfänger von inländischer Besoldung. Empfänger von Amtsbezügen aus einem inländischen Amtsverhältnis, deren Versorgungsrecht die entsprechende Anwendung des § 69e Abs. 3 und 4 des Beamtenversorgungsgesetzes vorsieht, hierzu gehören z. B. Minister oder Staatssekretäre. Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versiche...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 4.1 Allgemeines zum Sonderausgabenabzug

Der Sonderausgabenabzug gem. § 10a EStG ist nicht von Amts wegen zu gewähren. Es handelt sich um ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen.[1] Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift. So heißt es in § 10a Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG, dass die dort genannten Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben abgezogen werden "können". Allerdings sprechen auch systematisc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 3.5.3 Verfahren

Seit dem Beitragsjahr 2024 wurde die Abwicklung des Zulageverfahrens geändert. Das neue Verfahren ist für den Zulageempfänger einfacher und transparenter. Da sich insbesondere die Abwicklung auf Seiten der ZfA geändert hat, ist eine Reaktion von Seiten des Zulageberechtigten nicht erforderlich. Die neuen Verfahrensregelungen sehen vor, dass die ZfA die Voraussetzungen für die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 3.5.2 Zulageantrag

Das Zulageverfahren ist ein weitgehend automatisches Verfahren, welches auch als modifiziertes Anbieterverfahren bezeichnet wird. So hat der Anbieter den Zulageantrag des Anlegers zu erfassen und per Datensatz an die ZfA zu senden. Die Frist für die Stellung des Zulageantrags beträgt 2 Jahre. Er ist auf amtlichem Vordruck[1] bis zum Ablauf des 2. Kalenderjahres abzugeben, da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 1.1 Unmittelbar begünstigte Personen

Zu den unmittelbar begünstigten Personen gehören: die Pflichtversicherten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung; die Pflichtversicherten in der Alterssicherung der Landwirte; Besoldungsempfänger und Empfänger von Amtsbezügen. Bezieher einer inländischen Besoldung bzw. von Amtsbezügen müssen für das Bestehen der Förderberechtigung allerdings im jeweiligen Beitragsj...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 1.1.4 Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit

Auch der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einem begünstigten inländischen Alterssicherungssystem löst eine unmittelbare Förderberechtigung aus. Voraussetzung ist allerdings, dass der Steuerpflichtige unmittelbar vor dem Bezug der Leistung einer in § 10a Abs. 1 Satz 1 oder 3 EStG genannten Pers...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermögenswirksame Leistunge... / 9 Bescheinigungsverfahren

Für vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitnehmer in 2025 anlegt[1], erfolgt der Nachweis der begünstigten Anlagebeträge durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung.[2] Die hierfür erforderlichen gesetzlichen Grundlagen sind in §§ 13, 15 5. VermBG enthalten. Das Anlageunternehmen bzw. -institut hat die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung per amtlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bring Your Own Device / 5 Datenschutz

Beim BYOD erhält der Arbeitnehmer regelmäßig Zugriff auf Daten, die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person enthalten, etwa Mitarbeiter und Kundendaten oder E-Mailadressen. Der Anwendungsbereich der DSGVO ist damit grundsätzlich auch für BYOD eröffnet. Hinweis DSGVO Die Ausnahme aus Art. 2 Abs. 2 lit. c D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 1.2 Mittelbare Zulageberechtigung

Bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten sieht das Gesetz eine Sonderregelung vor. Gehört nur ein Ehegatte zu einer begünstigten Personengruppe[1], erhält der andere Ehegatte eine sog. abgeleitete oder mittelbare Zulageberechtigung. Die mittelbar begünstigten Ehegatten sind zwar nicht direkt von der Niveauabsenkung in der gesetzlichen Rentenversicherung betroffen, aber ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsorgeaufwendungen / 3.5 Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

Zu den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören Beiträge zugunsten einer Kranken- und Pflegeversicherung, soweit diese nicht im Rahmen der Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen sind. Hierzu gehören z. B. Beitragsanteile, die auf Wahlleistungen entfallen oder zur Finanzierung des Anspruchs auf Krankengeld dienen, Beiträge zur freiwill...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Entbehrlichkeit der Einwilligung (Abs 2).

Rn 5c Es bedarf jedoch nach II keiner Einwilligung, wenn der andere Ehegatte zur Abgabe der Erklärung dauernd außerstande oder sein Aufenthalt dauernd unbekannt ist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erteilung der Einwilligung.

Rn 7 Für die Einwilligung gelten die §§ 182, 183. Ob im Einzelfall eine Einwilligung oder Vollmacht vorliegt, hängt von dem unter Berücksichtigung des Zwecks des Rechtsgeschäfts und der Interessenlage durch Auslegung (§§ 133, 157) zu ermittelnden Willen des Erklärenden ab (MüKo/Schubert 164 Rz 58f). Entscheidend ist nicht die von den Parteien gewählte Bezeichnung, sondern Si...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.

Rn 2 Einwilligung ist die vor oder gleichzeitig mit der Willenserklärung des Minderjährigen erteilte Zustimmung (RGZ 130, 124, 127). Sie ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die sowohl ggü dem Minderjährigen als auch ggü dem anderen Teil erklärt werden kann (§ 182 I). Sie bedarf keiner Form, auch wenn das Rechtsgeschäft formbedürftig ist (§ 182 II) und k...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Fehlen von Einwilligung oder Aufklärung.

I. Normzweck. Rn 5 Sinn und Zweck liegen in der Anpassung des Vertragsrechts an das Deliktsrecht. Die Beweislastumkehr soll sowohl die Waffengleichheit zwischen den Vertragsparteien als auch den Gleichlauf von Vertrags- und Deliktsrecht gewährleisten (BTDrs 17/10488 S 28f). II. Umfang der Beweislastumkehr. Rn 6 II kehrt die Beweislast zu Gunsten des Patienten dergestalt um, das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einwilligung des Kindes (Abs. 1).

Rn 2 Unabhängig vom Alter des Kindes verlangt I 1 seine Einwilligung. Hat es das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, erteilt die Einwilligung ausschl der gesetzliche Vertreter. Bei nichtehelicher Geburt muss das FamG prüfen, ob eine Sorgerechtserklärung nach § 1626a erfolgt ist. Aufgrund der Mitteilungspflicht nach § 1626d muss sich das FamG iR seiner Amtsermittlung nicht a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ersetzung der Einwilligung (Abs 1 S 2, 3).

Rn 4 Nach I 2 und 3 kann durch das FamG die Einwilligung des anderen Ehegatten ersetzt werden. Erforderlich ist ein Antrag. Fehlt dieser, scheitert die Adoption wegen der fehlenden Einwilligung, die dann auch nicht etwa vAw ersetzt werden darf. Rn 5 Eine Ersetzung kann nur erfolgen, wenn berechtigte Interessen des anderen Ehegatten und der Familie der Annahme nicht entgegenst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 107 BGB – Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.

Gesetzestext Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. A. Normzweck und Anwendungsbereich. Rn 1 Schutzzweck des § 107 ist es, den Minderjährigen vor nachteiligen Folgen seines eigenen rechtsgeschäftlichen Handelns zu bewahren. Aus diesem Grund ist die Einw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1747 BGB – Einwilligung der Eltern des Kindes.

Gesetzestext (1) 1Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. 2Sofern kein anderer Mann nach § 1592 als Vater anzusehen ist, gilt im Sinne des Satzes 1 und des § 1748 Abs. 4 als Vater, wer die Voraussetzung des § 1600d Abs. 2 Satz 1 glaubhaft macht. (2) 1Die Einwilligung kann erst erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist. 2Sie ist auch dann...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1746 BGB – Einwilligung des Kindes.

Gesetzestext (1) 1Zur Annahme ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. 2Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur sein gesetzlicher Vertreter die Einwilligung erteilen. 3Im Übrigen kann das Kind die Einwilligung nur selbst erteilen; es bedarf hierzu der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. (2) 1Hat das Kind das 14. Lebensjahr vol...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 108 BGB – Vertragsschluss ohne Einwilligung.

Gesetzestext (1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab. (2) 1Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 183 BGB – Widerruflichkeit der Einwilligung.

Gesetzestext 1Die vorherige Zustimmung (Einwilligung) ist bis zur Vornahme des Rechtsgeschäfts widerruflich, soweit nicht aus dem ihrer Erteilung zu Grunde liegenden Rechtsverhältnis sich ein anderes ergibt. 2Der Widerruf kann sowohl dem einen als dem anderen Teil gegenüber erklärt werden. A. Widerruf der Einwilligung. I. Rechtsnatur und Wirksamkeitsvoraussetzungen. Rn 1 Der Wi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1751 BGB – Wirkung der elterlichen Einwilligung, Verpflichtung zum Unterhalt.

Gesetzestext (1) 1Mit der Einwilligung eines Elternteils in die Annahme ruht die elterliche Sorge dieses Elternteils; die Befugnis zum persönlichen Umgang mit dem Kind darf nicht ausgeübt werden. 2Das Jugendamt wird Vormund; dies gilt nicht, wenn der andere Elternteil die elterliche Sorge allein ausübt oder wenn bereits ein Vormund bestellt ist. 3Eine bestehende Pflegschaft ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einwilligung.

Rn 6 Die Einwilligung zur Verfügung verschafft dem Nichtberechtigten die Rechtsmacht über ein fremdes Recht in eigenem Namen wirksam zu verfügen (Verfügungsermächtigung). Die Verfügung ist daher von Anfang an wirksam. 1. Erteilung der Einwilligung. Rn 7 Für die Einwilligung gelten die §§ 182, 183. Ob im Einzelfall eine Einwilligung oder Vollmacht vorliegt, hängt von dem unter ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1749 BGB – Einwilligung des Ehegatten.

Gesetzestext (1) 1Zur Annahme eines Kindes durch einen Ehegatten allein ist die Einwilligung des anderen Ehegatten erforderlich. 2Das Familiengericht kann auf Antrag des Annehmenden die Einwilligung ersetzen. 3Die Einwilligung darf nicht ersetzt werden, wenn berechtigte Interessen des anderen Ehegatten und der Familie der Annahme entgegenstehen. (2) Die Einwilligung des Ehega...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 630d BGB – Einwilligung.

Gesetzestext (1) 1Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. 2Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, soweit nicht eine Patientenverfügung nach § 1827 Absatz 1 Satz 1 die Maßn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1748 BGB – Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils.

Gesetzestext (1) 1Das Familiengericht hat auf Antrag des Kindes die Einwilligung eines Elternteils zu ersetzen, wenn dieser seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gröblich verletzt hat oder durch sein Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist, und wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde. 2Die Einwilligu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ersetzung der Einwilligung oder Zustimmung (Abs 3).

Rn 7 Steht die gesetzliche Vertretung einem Vormund oder Pfleger zu und verweigert dieser die Einwilligung oder Zustimmung, kann diese Erklärung durch das FamG ersetzt werden. Die Ersetzung ist unzulässig, wenn ein triftiger Grund für die Verweigerung vorliegt. Einer Ersetzung bedarf es nicht in den Fällen der §§ 1747, 1750, wenn also in die Annahme unwiderruflich eingewilli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unwirksamkeit bei fehlender Einwilligung (S 1).

Rn 2 Einseitige Rechtsgeschäfte, die ein Minderjähriger ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt, sind unwirksam (1). Die Regelung gilt sowohl für empfangsbedürftige Rechtsgeschäfte (zB Kündigung, Rücktritt, Anfechtung, Aufrechnung) als auch für nicht empfangsbedürftige Rechtsgeschäfte (zB Auslobung, Eigentumsaufgabe). Die Wirksamkeit von Rech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Widerruf der Einwilligung.

Rn 8 Die jederzeitige, formfreie Möglichkeit des Widerrufs soll dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten Rechnung tragen (BTDrs 17/10488 S 24).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Widerruf der Einwilligung.

I. Rechtsnatur und Wirksamkeitsvoraussetzungen. Rn 1 Der Widerruf der Einwilligung ist wie die Einwilligung selbst eine empfangsbedürftige Willenserklärung. 1 bestimmt, dass der Widerruf abw von § 130 I 2 bis zur Vornahme des zustimmungsbedürftigen Hauptgeschäfts, dh bis zur Herstellung des vollen rechtsgeschäftlichen Tatbestandes erklärt werden kann (BGHZ 14, 114, 119f). Ins...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einwilligung.

Rn 18 Die Einwilligung (§§ 182 ff) ist eine empfangsbedürftige einseitige rechtsgeschäftliche Willenserklärung und bedarf keiner Form; sie kann ausdrücklich oder stillschweigend (Kobl FamRZ 15, 1901), ggü dem Ehegatten oder dem Dritten, vor der Verfügung (Zustimmung, § 182) oder danach (Genehmigung, § 184) erteilt werden. Das gilt auch für formbedürftige Verträge (KG NJW 62,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1598a BGB – Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung.

Gesetzestext (1) 1Zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes können verlangen, dass diese in eine genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe dulden. 2Die Probe muss nach ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1453 BGB – Verfügung ohne Einwilligung.

Gesetzestext (1) Verfügt ein Ehegatte ohne die erforderliche Einwilligung des anderen Ehegatten über das Gesamtgut, so gelten die Vorschriften des § 1366 Abs. 1, 3, 4 und des § 1367 entsprechend. (2) 1Einen Vertrag kann der Dritte bis zur Genehmigung widerrufen. 2Hat er gewusst, dass der Ehegatte in Gütergemeinschaft lebt, so kann er nur widerrufen, wenn dieser wahrheitswidr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen für die Einwilligung des Betreuers.

Rn 3 Die Norm nennt in I fünf Voraussetzungen für die Einwilligung in die Sterilisation einer nicht einwilligungsfähigen Person, die kumulativ vorliegen müssen: Nr 1 Verbot der Zwangssterilisation: Die Sterilisation muss dem natürlichen Willen des Betreuten entsprechen (I 1 Nr 1). Dabei reicht jede durch Gestik, Gefühlsäußerungen oÄ zum Ausdruck gebrachte Ablehnung des Eingr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einwilligung bei alleiniger Annahme (Abs 1 S 1).

Rn 2 Ausgehend von dem Grundsatz, dass ein Ehepaar nur gemeinsam ein Kind annehmen kann (§ 1741 II 1), bestimmt I, dass bei Annahme nur durch einen Ehegatten die Zustimmung des anderen erforderlich ist. Betroffen ist von dieser Regelung nur die Stiefkindadoption, die nach § 1741 II 3 erlaubt ist. Rn 3 Auch eine Annahme eines fremden Kindes ist zulässig, setzt aber voraus, das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1427 BGB – Rechtsfolgen fehlender Einwilligung.

Gesetzestext (1) Nimmt der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, ein Rechtsgeschäft ohne die erforderliche Einwilligung des anderen Ehegatten vor, so gelten die Vorschriften des § 1366 Abs. 1, 3, 4 und des § 1367 entsprechend. (2) 1Einen Vertrag kann der Dritte bis zur Genehmigung widerrufen. 2Hat er gewusst, dass der Ehegatte in Gütergemeinschaft lebt, so kann er nur wider...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Erforderliche Einwilligungen (Abs 4 S 1).

Rn 6c Da durch die Annahme eines verheirateten Volljährigen auch die Interessen des Ehepartners tangiert werden, ist nach II 2 dessen Einwilligung erforderlich. Ursprünglich in § 1749 II aF normiert, wurde das Einwilligungserfordernis durch Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.17 (BGBl I 2017, 2429) in den § 1767 übertragen. Eine Ersetzungsmöglichkeit der Einwilligu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 2: Notwendige Einwilligungen; Ersetzung.

Rn 3 Abs 2 regelt die notwendigen Einwilligungen: Das Kind muss ab seinem 5. Lebensjahr stets zustimmen (II 3), wobei § 1617c I 2, III gilt (V 2). Da der gesetzliche Vertreter die Erklärung nicht abgeben kann, weil sie weder von § 1629 noch von § 1795 gedeckt ist, bedarf es der Bestellung eines Ergänzungspflegers gem § 1809 (AG Lübeck StAZ 02, 309; BayObLG FamRZ 77, 409; aA ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Sonstige Rechtfertigungsgründe.

Rn 16 Die Inanspruchnahme gesetzlicher Verfahren ist grds rechtmäßig und kommt daher als Rechtfertigungsgrund in Betracht (s nur BGHZ 36, 18, 20 ff; NJW 04, 446, 447; NJW-RR 05, 315, 316 f mwN; BVerfG NJW 87, 1929); unberührt bleibt jedoch die Haftung auf Schadensersatz nach § 826 sowie nach §§ 717 II, 945 ZPO. Entsprechendes gilt für die Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. 2Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, soweit nicht eine Patientenverfügung nach § 1827 Absatz 1 Satz 1 die Maßnahme gestatt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Selbstbestimmungsaufklärung.

Rn 210 Die im Arzthaftungsrecht wichtigste Form der Aufklärung ist die Selbstbestimmungsaufklärung über Möglichkeiten und Wirkungen der Behandlung (Diagnose, Behandlungsmethoden und -alternativen, Verlauf, Risiken) als Grundlage für die Einwilligung des Patienten aufgrund einer Abwägung zwischen Chancen und Risiken der Behandlung (grundl BGHZ 29, 176, 180 mwN; weiterhin zB B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Einwilligung nach §§ 1746, 1747 und 1749 ist dem Familiengericht gegenüber zu erklären. 2Die Erklärung bedarf der notariellen Beurkundung. 3Die Einwilligung wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem Familiengericht zugeht. (2) 1Die Einwilligung kann nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erteilt werden. 2Sie ist unwiderruflich; die Vorschrift des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Zur Annahme ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. 2Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur sein gesetzlicher Vertreter die Einwilligung erteilen. 3Im Übrigen kann das Kind die Einwilligung nur selbst erteilen; es bedarf hierzu der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. (2) 1Hat das Kind das 14. Lebensjahr vollendet und i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Annahmeverhältnis kann auf Antrag vom Familiengericht aufgehoben werden, wenn es ohne Antrag des Annehmenden, ohne die Einwilligung des Kindes oder ohne die erforderliche Einwilligung eines Elternteils begründet worden ist. (2) Der Antrag oder eine Einwilligung ist nur dann unwirksam, wenn der Erklärendemehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Abs 1: Umfang der gesetzlichen Vertretungsmacht.

Rn 1 I. Die elterliche Sorge enthält neben der Pflicht und dem Recht zur tatsächlichen Betreuung und Erziehung des Kindes, die rechtliche Befugnis das Kind nach außen hin zu vertreten. Diese in I 1 normierte gesetzliche Vertretung des Kindes im Außenverhältnis korrespondiert immer mit der Berechtigung zur tatsächlichen Sorge im Innenverhältnis. Da die gesetzliche Vertretungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wirksamkeit (Abs 1 S 1, 3).

Rn 2 Die Einwilligungen nach den Vorschriften der §§ 1746, 1747 und 1749 sind ggü dem FamG abzugeben. Entscheidend ist der Zugang der Erklärung. Unerheblich ist, wer die Erklärung in den Verfügungsbereich des FamG verbringt. Wirksamkeitsvoraussetzung ist auch, dass das FamG zuständig ist (§ 186 FamFG). Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach § 187 FamFG. Keine Schwieri...mehr