Fachbeiträge & Kommentare zu Einwilligung

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / aa) Bedeutung des Kindschaftsrechtsreformgesetzes und des Erbrechtsgleichstellungsgesetzes

Rz. 10 Mit Inkrafttreten des KindRG sind die Vorschriften über die Legitimation nichtehelicher Kinder (§§ 1719–1740g BGB a.F.) ersatzlos entfallen. Mit der früheren Regelung sollte einem nichtehelichen Kind bei nachfolgender Eheschließung der Eltern der Status eines ehelichen Kindes zukommen. Mit der Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder seit dem 1.4.1998[45] wa... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Arbeits- und dienstrechtliche Verhältnisse

Rz. 19 Persönliche Arbeits- und Dienstverhältnisse gehen grundsätzlich nicht auf die Erben über. Anders ist dies beim Tod eines Werkunternehmers; hier ist davon auszugehen, dass die Pflicht zur Erstellung des Werkes auf die Erben übergeht. Dies gilt wiederum dann nicht, wenn der Werkvertrag auf die Person des Unternehmers selbst abgestellt ist. Verstirbt der Arbeitgeber, so ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 10 Im Falle der gerichtlichen Auseinandersetzung muss der Vertragsgegner beweisen, dass die fehlende Verpflichtungsbefugnis des Testamentsvollstreckers nicht erkennbar war. Der Vertragspartner ist generell im Streitfall beweispflichtig, Gleiches gilt auch für den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung.[24] I.R.d. §§ 2205, 2206 BGB ist vom Anwalt besonderes Augenmerk auf... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Anwendungsbeispiele

Rz. 8 Die nachfolgenden Beispiele aus der Rechtsprechung betreffen Konstellationen, in denen die Eigentümer keine Gebrauchsregelung durch Vereinbarung oder Beschluss nach § 10 Abs. 1 S. 2, § 19 Abs. 1 getroffen haben: Rz. 9 Balkone und Terrassen dienen ihrer natürlichen Zweckbestimmung nach dem erholsamen Aufenthalt im Freien. Mit dieser Zweckbestimmung ist es vereinbar, auf ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Kostentragung bei Prozessen

Rz. 23 Verliert der Testamentsvollstrecker einen nach § 2212 BGB geführten Rechtsstreit, erfolgt die Kostentragung nach den Vorschriften der §§ 91 ff. ZPO. Die Kosten trägt aber der Nachlass, in den auch allein aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vollstreckt werden kann.[50] Hat der Testamentsvollstrecker z.B. einen Rechtsstreit gegen den Erben wegen Einwilligung zur Eingehu... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Muster: Homeofficevereinbarung

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.13: Homeofficevereinbarung (Rubrum wie Muster Rdn 141) Die Parteien vereinbaren unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs was folgt: mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Eigenhändigkeit

Rz. 9 Schließlich muss das privatschriftliche Testament vom Verfasser eigenhändig geschrieben worden sein. Der gesamte Inhalt des Testaments muss somit vom Erblasser persönlich in der ihm eigenen Schrift geschrieben sein, so dass eine Nachprüfung der Echtheit und Einheit aufgrund der besonderen Schriftzüge des Erblassers durch ein graphologisches Gutachten möglich ist und ei... mehr

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§ 10 Personenversicherungen / 2. Berufsunfähigkeit und verwandte Rechtsbereiche

Rz. 168 Die Berufsunfähigkeit im Sinne der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung als privatrechtlichem Vertrag ist ein Rechtsbegriff, welcher losgelöst ist von anderen Berufsunfähigkeitsvokabeln aus anderen Rechtsgebieten. Dies ist für die Erklärung gegenüber dem Mandanten wichtig, da oftmals Berufsunfähigkeit aus anderen Rechtsgebieten (z.B. aus dem Sozialrecht) mit Berufsun... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Zustimmungsvorbehalte zu Nutzungen in der Gemeinschaftsordnung

Rz. 37 Die Gemeinschaftsordnung kann abweichend vom Gesetz bestimmen, dass ein bestimmter Gebrauch des Sonder- oder gemeinschaftlichen Eigentums nur zulässig ist, wenn der Verwalter seine Zustimmung erteilt hat. Häufig anzutreffen ist etwa die Regelung, dass eine Wohnung auch zu gewerblichen oder freiberuflichen Zwecken genutzt werden darf, wenn der Verwalter zustimmt, wobei... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Zu Abs. 2: Anspruch auf Regelung der Verwaltung und Benutzung

Rz. 43 Jeder Miterbe hat Anspruch auf eine Regelung der Verwaltung und Benutzung, die billigem Ermessen aller Miterben entspricht – also auch seinem eigenen, §§ 2038 Abs. 2, 745 Abs. 2 BGB.[137] Eine gerichtliche Entscheidung ist nur dann zulässig, wenn durch die Erbengemeinschaft weder eine Vereinbarung noch ein Beschluss getroffen worden ist, die billigem Ermessen entsprec... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Abs. 1

Rz. 2 Erforderlich ist Zustimmung aller Miterben, §§ 182 ff. BGB. Diese muss mithin nicht gleichzeitig, sondern kann auch nacheinander einzeln im Vorfeld (Einwilligung, § 183 S. 1 BGB) oder nachträglich (Genehmigung, § 184 Abs. 1 BGB) erfolgen (siehe auch § 2038 Rdn 10 sowie unten Rdn 7 f. für die Fälle, in denen keine gemeinschaftliche Verfügung vorliegt). Verfügung ist ein... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung von Wettbewerb während des bestehenden Arbeitsverhältnisses

Rz. 834 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.91: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung von Wettbewerb während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der xy GmbH _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse) – Antragste... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Tathandlung des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 25 Die böswillige Verletzung der Unterhaltspflicht setzt voraus, dass der Erblasser bedürftig, §§ 1602 Abs. 1, 1606 BGB, und der Pflichtteilsberechtigte leistungsfähig ist, § 1603 BGB. Darüber hinaus muss er Kenntnis von der Bedürftigkeit des Erblassers haben und ihm aus verwerflichen Gründen den Unterhalt verweigern. Nur wenn alle vier Voraussetzungen kumulativ vorliege... mehr

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Aufbewahrungspflicht / 4 Empfehlenswerte Aufbewahrungen

Der Arbeitgeber ist gut beraten, auch ohne gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Personalunterlagen so lange aufzubewahren, wie noch mit Ansprüchen des Arbeitnehmers zu rechnen ist. Damit ist grundsätzlich bis zum Ablauf der einschlägigen Verjährungsfristen zu rechnen, soweit nicht kürzere arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten. Die Verjährungsfri... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Verfügung ohne Zustimmung aller Erben

Rz. 7 Verfügen entgegen der zwingenden Vorschrift des § 2040 BGB einer oder mehrere Miterben ohne Zustimmung aller Miterben oder einen Mehrheitsbeschluss im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltungsmaßnahme gem. § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB (vgl. hierzu § 2038 Rdn 69), so ist die Verfügung bis zur Genehmigung schwebend unwirksam.[14] Wird die Genehmigung versagt, war bereits ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Genehmigungspflicht

Rz. 27 Die Erfüllung des Vermächtnisses kann Genehmigungen erforderlich machen. Dies kann sich bspw. für Grundstücke aus § 16 HöfeO oder § 2 GrdstVG ergeben. Im Einzelfall sind auch familiengerichtliche Genehmigungen zu beachten (§§ 1643, 1821, 1822 BGB). Bei der Übertragung von GmbH-Anteilen sind die §§ 15, 17 GmbHG und bei der Übertragung von Wohnungseigentum ist § 12 WEG [... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Beschränkungen wegen Minderjährigkeit (Abs. 1)

Rz. 2 Da die Testierfähigkeit gem. § 2229 Abs. 1 BGB bereits mit der Vollendung des 16. Lebensjahres eintritt und damit nicht mit der allg. Geschäftsfähigkeit zusammenfällt, gibt es testierfähige Minderjährige. Während dies heute nur diejenigen betrifft, die zwar das 16. (§ 2229 Abs. 1 BGB), nicht aber auch schon das 18. Lebensjahr (§ 2 BGB) vollendet haben, ist insoweit für... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Einzelfälle in alphabetischer Übersicht

Rz. 20 Aufzug Der Einbau eines (Außen-)Aufzugs in einem umgewandelten Altbau ist bauliche Veränderung.[35] Auf die Gestattung seines Einbaus kann nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 ein gesetzlicher Anspruch bestehen. Sie kann dann regelmäßig mit einfacher Mehrheit beschlossen werden und ist in der Regel weder eine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage noch eine unbillige Benachte... mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.4 Beschäftigungsverbote für Jugendliche

Zum Schutz der Gesundheit und des Lebens der Jugendlichen dürfen diese nicht mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden.[1] Die Regelung stellt ein zwingendes Beschäftigungsverbot dar, Einwilligungen von Jugendlichen (bzw. ihrer Personensorgeberechtigten) in gefährliche Tätigkeiten sind unwirksam. Nicht anwendbar ist das Verbot auf erwachsene Auszubildende. Verboten sind i... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5 Zweckbestimmung und Zweckbindung (Abs. 6 bis 7)

Rz. 11 § 139c Abs. 6 AO enthält die verfassungsrechtlich gebotenen Regelungen zur Zweckbestimmung der für wirtschaftlich Tätige gespeicherten Daten. Die Regelung ist der in § 139b Abs. 4 AO für die Identifikationsnummer enthaltenen Regelung nachempfunden, sodass sinngemäß auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird.[1] Rz. 12 Mit dem Familienleistungsgesetz[2] wurde der dem ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Erhebung und Verwendung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (Abs. 2)

Rz. 7 Die WIDNr unterliegt gem. § 139c Abs. 2 AO im Hinblick auf Art und Umfang der Erhebung und Verwendung ähnlichen Restriktionen wie die Identifikationsnummer für natürliche Personen. Auch hier werden den Finanzbehörden weitergehende Befugnisse zur Verwendung der WIDNr eingeräumt als anderen öffentlichen oder nicht öffentlichen Stellen.[1] Aufgrund der höheren Öffentlichke... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.2 Einwilligung

Rz. 66 Nach der Rechtslage bis 31.12.2025 war eine Einwilligung (empfangsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärung) erforderlich. Diese durfte unverschlüsselt erfolgen.[1] Mit ihr wurde zugleich erklärt, dass die Wirkungen des § 122a Abs. 4 S. 1 AO i. d. F. vom 1.1.2025 bis 31.12.2025 eintreten sollen. Eine solche ist die vorherige Zustimmung[2] Eine nachträgliche Gen... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.5 Vollmacht auch zu Einwilligung

Rz. 75 Die Vollmacht muss sich (auch) auf die Erteilung einer Einwilligung gem. § 122a AO beziehen. Eine generelle Vollmacht, den Stpfl. in allen steuerlichen Belangen zu vertreten, umfasst auch die Vollmacht für die Einwilligung. Dagegen ist bei begrenzten Vollmachten im Einzelfall zu prüfen, ob sich die Bevollmächtigung auch auf die Erklärung einer Einwilligung gem. § 122a... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1 § 122a Abs. 1 S. 1 AO (Verzicht auf Einwilligung)

Rz. 3 Die Neufassung des § 122a Abs. 1 S. 1 AO verzichtet auf die (bis 31.12.2025 erforderliche) bisherige Einwilligung des Beteiligten oder der von ihm bevollmächtigten Person (zur Rechtslage bis 31.12.2025 vgl. Rz. 61ff. An seine Stelle tritt nunmehr ab 1.1.2026 die Widerspruchslösung (s. dazu unten Rz. 12). Rz. 4 Abrufberechtigte Person sind die Beteiligten[1] oder dessen ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3 Widerruf der Einwilligung (§ 122a Abs. 2 AO)

Rz. 78 Die Einwilligung zu Bekanntgabe durch elektronische Bereitstellung des Verwaltungsakts kann jederzeit widerrufen werden. Nicht ausdrücklich geregelt ist, durch welche Person der Widerruf erfolgen kann. M. E. kann der Widerruf jedenfalls durch den Stpfl. selbst erfolgen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Zustimmung durch ihn oder durch seinen Vertreter erfolgt ist. De... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4 Ermessen bei der Bekanntgabe

Rz. 71 Die Bekanntgabe gem. § 122a AO steht im Ermessen der Finanzverwaltung. Bei der Ausübung des Ermessens sind die allgemeinen Ermessensregeln zu beachten.[1] Die Finanzverwaltung kann daher bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 122a AO entscheiden, ob sie das Verfahren gem. § 122a AO wählt. Sie ist nicht verpflichtet, wenn der Beteiligte seine Einwilligung zur Bekanntg... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / § 122a AO in der Fassung vom 1.1.2025 bis 31.12.2025

(1) Verwaltungsakte können mit Einwilligung des Beteiligten oder der von ihm bevollmächtigten Person bekannt gegeben werden, indem sie zum Datenabruf durch Datenfernübertragung bereitgestellt werden. (2) Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf wird der Finanzbehörde gegenüber erst wirksam, wenn er ihr zugeht. (3) Für den Date... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.3 Adressat

Rz. 68 § 122a Abs. 1 AO enthält keine Beschränkung, wem gegenüber die Verwaltungsakte durch elektronische Bereitstellung bekannt gemacht werden können. Daher kann eine solche Bekanntgabe nicht nur dem Stpfl. gegenüber erfolgen.[1] Möglich ist auch, dass z. B. einem Haftungsschuldner ein Haftungsbescheid gem. § 122a AO bekannt gemacht wird. Faktisch wird dieser weite Anwendun... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.2.1 § 122a Abs. 1 S. 3 AO (Benachrichtigung)

Rz. 11 Die abrufberechtigte Person ist am Tag der Bereitstellung elektronisch über die Abrufmöglichkeit und ihre Rechtswirkungen zu benachrichtigen.[1] Die Benachrichtigung bedarf – wie auch die Benachrichtigung nach § 122a Abs. 4 S. 1 AO i. d. F. vom 1.1.2025 bis 31.12.2025 – keiner Verschlüsselung.[2] Diese Neuregelung verzichtet auf die bis dahin geltende Einwilligung des... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2 Elektronische Bekanntgabe (§ 122a Abs. 1 AO a. F.)

Rz. 63 Abweichend von den allgemeinen Regelungen kann ein Verwaltungsakt gem. § 122a AO durch elektronische Bereitstellung zum Datenabruf bekannt gegeben werden. Die Norm trifft nur eine Sonderregelung zur Bekanntgabe. Andere Vorschriften zu Verwaltungsakten, z. B. zu deren Wirksamkeit, werden nicht berührt. Insoweit gelten auch bei der elektronischen Bereitstellung die allg... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2 § 122a AO ab 1.1.2026

Rz. 2 Die Änderungen durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz[1] in § 122a Abs. 1 (Verzicht auf die Einwilligung, Pflicht zur elektronischen Benachrichtigung), Abs. 2 (Opt-out-Möglichkeit), Abs. 4 (gesetzliche Bekanntgabe-Vermutung) und Abs. 5 (Anpassung an die Neuregelungen in § 122a Abs. 1 bis 4 AO) werden unter Ziff. 2. näher dargestellt. Mögliche Unregelmäßigkeiten u... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1 Bekanntgabegegenstand

Rz. 64 Die Regelung gilt für alle Verwaltungsakte, die den Regelungen der AO unterliegen. Die Norm unterscheidet nicht zwischen Steuerbescheiden und sonstigen Verwaltungsakten. Sowohl Steuerbescheide als auch sonstige Verwaltungsakte können damit durch Bereitstellen zum Datenabruf bekannt gegeben werden. Umgekehrt kann nicht jede Form der Kommunikation über die elektronische... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1 Systematik

Rz. 1 Die Neuregelung zur elektronischen Bekanntgabe von Verwaltungsakten ist mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens[1] eingeführt worden. Damit soll auch im Rahmen der Bekanntgabe eine Vereinfachung erfolgen. § 122a AO regelt eine Sonderform der Bekanntgabe und ist damit eine Spezialregelung zu § 122 AO, in dem die allgemeinen Bekanntgabevoraussetzunge... mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.6 Datenverarbeitung (Abs. 6)

Rz. 24 Die Leistungserbringer, Genomrechenzentren, klinischen Datenknoten sowie Datendienste sind befugt, die erforderlichen personenbezogenen Daten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach den Abs. 10 bis 10c zu verarbeiten (Satz 1). Die zweckgebundene Nutzung der Daten (Abs. 9c Satz 7 Nr. 1 und Abs. 11 Satz 3 Nr. 4) bedarf der vorherigen schriftlichen oder elektronischen Einwil... mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.11 Behandlungsprogramme für Brustkrebs (Abs. 9)

Rz. 84 Der G-BA hat die Dokumentationsanforderungen, die für die Zulassung von strukturierten Behandlungsprogrammen für Brustkrebs nach § 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 geregelt sind, regelmäßig an den einheitlichen onkologischen Basisdatensatz anzupassen, um unterschiedliche, medizinisch nicht begründbare Unterschiede bei den Dokumentationsinhalten zu vermeiden (Satz 1; BT-Drs. 1... mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.3 Benachrichtigungspflicht im sog. Entlassmanagement (Satz 2)

Rz. 57 Der behandelnde Arzt, das Krankenhaus, die Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen sowie die Sozialleistungsträger haben die Pflegekasse ohne schuldhaftes Zögern zu benachrichtigen, wenn sich wegen der Art, Schwere oder Dauer einer Krankheit oder Behinderung der Eintritt von Pflegebedürftigkeit abzeichnet oder wenn bereits Pflegebedürftigkeit festgestellt wird; Sat... mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.23 Gendiagnostikgesetz (Abs. 15)

Rz. 66 Die Vorschriften des Gendiagnostikgesetzes , insbesondere zur Aufklärung, Einwilligung und Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen, bleiben unberührt und sind vollumfänglich anzuwenden. mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.15 Klinische Datenknoten (Abs. 10b)

Rz. 47 Leistungserbringer können klinische Datenknoten einrichten oder sich dem entsprechenden Netzwerk anderer Leistungserbringer anschließen (Satz 1). Klinische Datenknoten sind Schnittstellen, über die pseudonymisierte klinische Datensätze zur Verfügung gestellt werden. Klinische Datenknoten bedienen sich dabei der von den Leistungserbringern betriebenen Speicher. Über di... mehr

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Sommer, SGB XI § 6 Eigenver... / 2.3 Praxishinweise

Rz. 51 Die Vorschrift hat im Gegensatz zu anderen Einweisungsvorschriften nicht die große praktische Bedeutung. Es sind insgesamt nur sehr wenige Urteile recherchierbar. Das letzte zu § 6 SGB XI ergangene Urteil stammt aus dem Jahr 2013 (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 27.11.2013, L 10 P 74/12, Rz. 22, mit Anm. Philipp, Sozialrecht aktuell 2014, 121, und Roßbruch, Pf... mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.13 Aufgaben der Leistungserbringer (Abs. 10)

Rz. 41 Leistungserbringer sind zweckgebunden (Abs. 11 Satz 3) befugt, Daten für jeden teilnehmenden Versicherten zu übermitteln (Satz 1): an die Vertrauensstelle die von ihnen erstellte Arbeitsnummer und die Krankenversichertennummer (§ 290), an ein Genomrechenzentrum die Vorgangsnummer und die Daten der Genomsequenzierung, an einen klinischen Datenknoten die Vorgangsnummer, di... mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 116 Axer, Unabhängige Patientenberatung durch eine Stiftung und kommunale Gesundheitskioske – Zu verfassungsrechtlichen Fragen der Patientenberatung im Gesundheitswesen, SGb 2024, 689. Grieseler/Caspari, Intelligente Chatbots in der Pflegeberatung, WIRKSAM 2022, Nr. 1, S. 40. Holtstraeter, Aufklärungs- und Beratungspflicht im Entlassmanagement – Urteil des Bundessozialgeri... mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Abs. 1 begründet die Pflicht der Pflegekassen zur Aufklärung und Auskunft über die der Pflegebedürftigkeit vorbeugende Lebensführung. Rz. 3 Abs. 2 regelt grundlegende Prinzipien der Aufklärung und wesentliche Rechte der Pflegeversicherten. So räumt Satz 1 HS 1 für den von der Pflege regelhaft betroffenen Personenkreis einen Anspruch auf Aufklärung auf verständliche Weis... mehr

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Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.1 Vorbemerkungen

Rz. 17 Aufklärung, Auskunft und Beratung sind allgemeine Aufgaben, die seit dem Inkrafttreten des SGB I – Allgemeiner Teil – am 1.1.1976 für alle Sozialleistungsträger, deren Verbände und sonstige soziale öffentlich-rechtliche Vereinigungen verbindlich geregelt sind (§§ 13, 14 SGB I). Rz. 18 Von den allgemeinen Aufklärungs- und Beratungspflichten nach §§ 13, 14 SGB I sowie de... mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.7 Vertragsinhalt (Abs. 7)

Rz. 25 Der Mindestinhalt des Vertrages nach Abs. 1 Satz 1 ist zwingend vorgegeben (Satz 1). Weitere Inhalte sind möglich. Der Vertrag enthält mindestens Vereinbarungen über Indikationen in den Bereichen seltener und onkologischer Erkrankungen, bei denen klinische oder wissenschaftliche Hinweise zu einem Einfluss individueller und genetischer Informationen auf die Diagnose und... mehr

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Tarifvertragsrecht / 4 Geltung eines Tarifvertrags

Die Rechtsnormen eines Tarifvertrags (normativer Teil) erfassen nach § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend die beidseits Tarifgebundenen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen. Tarifgebunden sind nach § 3 Abs. 1 TVG die Mitglieder der Tarifvertragsparteien (also die Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbandsmitglieder) sowie der Arbeitgeber, der selbst Partei... mehr

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Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 6.2 Regelungen für Beschäftigte im Rettungsdienst

Zitat Teil B des Anhangs zu § 9 TVöD wurde wie folgt geändert: In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "im Rettungsdienst und" gestrichen. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: (1a) Für Beschäftigte im Rettungsdienst, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende besondere Regelungen zu § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.3 Verhältnis zu anderen Änderungsvorschriften

Rz. 11 § 173 AO hat einen eigenständigen, von anderen Regelungen abgegrenzten Geltungsbereich, sodass sich eine kumulative Anwendung mehrerer Änderungsvorschriften i. d. R. nicht ergeben wird .[1] Die Vorschrift erfasst sowohl manuell erstellte Steuerbescheide als auch solche, die im vollautomatisierten Verfahren nach § 155 Abs. 4 AO erstellt worden sind. Eine Sonderregelun... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Organspende

Begriff Unter dem Begriff Organspende ist das zur Verfügung stellen von Organen des menschlichen Körpers für eine Transplantation zu verstehen. In den meisten Fällen erfolgt die Organspende von einem hirntoten Patienten. Dazu ist es erforderlich, dass der Verstorbene zu Lebzeiten seine Einwilligung in die Möglichkeit der Organspende gegeben hat. Daneben besteht aber innerhal... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Vermögenswirksame Leistungen / 4 Elektronische Vermögensbescheinigung

Der Arbeitnehmer hat nur dann einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, wenn er der elektronischen Datenübermittlung durch das Anlageinstitut zustimmt. Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung Der Anleger hat gegenüber dem Anlageinstitut die Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung zu geben und seine Identifikationsnummer mitzuteilen. Die Einwilligung mu... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Disease-Management-Programm... / 2.3.1 Versicherte

Die Teilnahme der Versicherten am DMP ist freiwillig. Der Versicherte wählt einen DMP-Arzt, der die Koordination der weiteren Behandlung übernimmt, unterschreibt eine Teilnahmeerklärung und seine Einwilligung zur Datenweitergabe. Diese Dokumente und die elektronisch erstellte Dokumentation werden vom Arzt an eine Datenstelle weitergeleitet. Arzt und Versicherte stimmen den w... mehr