Fachbeiträge & Kommentare zu Einwilligung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht die elterliche Sorge nur einem Elternteil zu, so erhält das Kind den Familiennamen, den dieser Elternteil im Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt, als Geburtsnamen. (2) Besteht der Name des Elternteils, dessen Name nach Absatz 1 der Geburtsname des Kindes geworden ist und dem die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht, a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abgrenzungskriterien.

Rn 6 Maßgebend für die Erforderlichkeit einer Einwilligung zu einer Willenserklärung sind die Wirkungen der Willenserklärung für den Minderjährigen. Grundsatz ist die Einwilligungsbedürftigkeit. Keine Einwilligung ist mangels Schutzbedürfnis des Minderjährigen dann erforderlich, wenn die Willenserklärung ihm lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt. Abzustellen ist allein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Grds ist für die Adoption auch die Einwilligung des Ehegatten des Annehmenden erforderlich, denn beim Annehmenden entstehen neue rechtliche Beziehungen, die in ihren Auswirkungen auch die Interessen des Ehepartners betreffen können. Zu denken ist besonders an Unterhaltspflichten und die Erbrechtsfolge. Der frühere II, der die Einwilligung des Ehegatten eines minderjähri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einwilligungsfähigkeit.

Rn 3 Die Wirksamkeit der Einwilligung verlangt nach der Einwilligungsfähigkeit des Patienten (zu den Auswirkungen von Willensmängeln Klose/Straub MedR 19, 714). Nicht nur bei Minderjährigen bleibt insoweit die natürliche Einsichtsfähigkeit entscheidend (Katzenmeier NJW 13, 817, 820), so dass im Einzelfall zu prüfen ist, ob der Patient nach seinem Einsichtsvermögen und seiner...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Rechtzeitigkeit.

Rn 6 Die Aufklärung muss so erfolgen, dass dem Patienten hinreichend Zeit verbleibt, das Für und Wider der Behandlung wohlüberlegt abzuwägen und dadurch sein Selbstbestimmungsrecht zu wahren (BGH NJW 92, 2351; Köln VersR 19, 947, 948). Die Rechtzeitigkeit (II 1 Nr 2) ist im jeweiligen Einzelfall ua in Abhängigkeit von der Schwere und Dringlichkeit der medizinischen Maßnahme ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Bereitstellung personenbezogener Daten oder entspr Verpflichtung, III.

Rn 8 Nach III gelten §§ 327 ff auch für Verträge über die Bereitstellung digitaler Produkte, bei denen der Verbraucher personenbezogene Daten bereitstellt oder sich zu einer solchen Bereitstellung verpflichtet. Der Begriff der personenbezogenen Daten ergibt sich dabei aus Art 4 Nr 1 DSGVO (BTDrs 19/27653, 40). Danach sind ›personenbezogene Daten‹ alle Informationen, die sich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gerichtliche Entscheidung.

Rn 8 Im gerichtlichen Beschl wird die Einwilligung der klärungspflichtigen Personen ersetzt und deren Duldungspflicht festgestellt. Der Beschl muss die Art der Probe (Mundschleimhautabstrich oder Blutprobe) konkret bestimmen. Da der Einwilligung keine rechtlich erheblichen Einwände entgegengehalten werden können, hat der sich weigernde Elternteil durch grobes Verschulden Anl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 1829 entspricht unter Anpassung der Verweisungen und Vornahme kleinerer redaktioneller Korrekturen § 1904 I–IV aF. V aF ist jetzt in § 1820 II Nr 1 enthalten (BTDrs 19/24445, 260). Die Norm dient dem Schutz des Betroffenen vor medizinischen Behandlungen, die mit einer besonderen Gefahr für sein Leben verbunden sind oder durch die er zumindest einen länger dauernden ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beginn.

Rn 1a Das Ausforschungs- und Offenbarungsverbot gilt bereits, sobald die Einwilligung nach § 1747 erteilt ist (II 1). Das FamG kann allerdings auch schon vorher die Wirkungen des I anordnen, wenn ein Antrag auf Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils gestellt ist (II 2).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1425 BGB – Schenkungen.

Gesetzestext (1) 1Der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, kann nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten Gegenstände aus dem Gesamtgut verschenken; hat er ohne Zustimmung des anderen Ehegatten versprochen, Gegenstände aus dem Gesamtgut zu verschenken, so kann er dieses Versprechen nur erfüllen, wenn der andere Ehegatte einwilligt. 2Das Gleiche gilt von einem Schenkungsv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen der Betreuerbestellung.

Rn 8 § 1814 regelt die Voraussetzungen, unter denen einem Volljährigen ein Betreuer bestellt werden kann und bildet die materiell-rechtliche Grundlage für den konkreten Zuschnitt des Aufgabenkreises des Betreuers (§ 1815). §§ 1814, 1815 gelten nicht nur für die Bestellung des Betreuers, sondern auch, wenn die Betreuung verlängert (Zweibr BtPrax 02, 87) oder der Aufgabenkreis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abs 4: Rückbenennung.

Rn 7 Abs 4 ermöglicht die Rückbenennung, wenn die (neue) Ehe geschieden wird oder das Kind aus dem gemeinsamen Haushalt ausscheidet. An keine weiteren Voraussetzungen ist dies bei einer dahingehenden Erklärung des volljährigen Kindes geknüpft (IV 1 Nr 2). Zudem kann dies derjenige Elternteil erklären, der allein- oder mitsorgeberechtig ist (IV 1 Nr 1); hier ist aber die Einw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1423 BGB – Verfügung über das Gesamtgut im Ganzen.

Gesetzestext 1Der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, kann sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über das Gesamtgut im Ganzen zu verfügen. 2Hat er sich ohne Zustimmung des anderen Ehegatten verpflichtet, so kann er die Verpflichtung nur erfüllen, wenn der andere Ehegatte einwilligt. Rn 1 Verwehrt ist dem Verwalter die Alleinverfügung über das Gesam...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ist zur ordnungsmäßigen Verwaltung, insbesondere zur Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten, eine Verfügung erforderlich, die der Vorerbe nicht mit Wirkung gegen den Nacherben vornehmen kann, so ist der Nacherbe dem Vorerben gegenüber verpflichtet, seine Einwilligung zu der Verfügung zu erteilen. 2Die Einwilligung ist auf Verlangen in öffentlich beglaubigter Form zu er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ausschluss der Vertretung (Abs 3).

Rn 9 Nach III ist eine Abgabe mittels eines Vertreters untersagt. Auch der beschränkt Geschäftsfähige kann die Einwilligung allein erteilen und bedarf nicht der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Dies gilt nicht für die nach § 1746 I 2 erforderliche Einwilligung durch den gesetzlichen Vertreter eines noch nicht 14 Jahre alten Kindes ist und für die im Übrigen erforderli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Teil zum Widerruf berechtigt. 2Der Widerruf kann auch dem Minderjährigen gegenüber erklärt werden. (2) Hat der andere Teil die Minderjährigkeit gekannt, so kann er nur widerrufen, wenn der Minderjährige der Wahrheit zuwider die Einwilligung des Vertreters behauptet hat; er kann auch in diesem Falle nicht widerrufen, wenn i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fristablauf (Abs 2).

Rn 6 Um Übereilung möglichst zu vermeiden, verlangt das Gesetz, dass die Geburt des Kindes mindestens acht Wochen zurückliegt. Eine zeitlich davor erteilte Einwilligung ist nichtig, da sie gg ein gesetzliches Verbot verstößt (§ 138), und muss deshalb nach Fristablauf erneut erteilt werden. Aufgrund der Regelung in 2 ist unerheblich, ob die Einwilligung der Mutter vor Stellun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erklärungsmängel (Abs 1).

Rn 3 Ein Aufhebungsgrund liegt vor, wenn kein Annahmeantrag vorgelegen hat oder die Annahme ohne die – notwendige – Einwilligung des Kindes oder eines Elternteils bzw deren wirksame Ersetzung erfolgt ist. Auch wenn in den vorherigen Vorschriften weitere Zustimmungen oder Einwilligungen gefordert werden, ist die Aufhebbarkeit auf das Fehlen der in I genannten Erklärungen besc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unterhaltspflicht (Abs 4).

Rn 10 Die wirtschaftlich wohl stärkste Auswirkung hat die Einwilligung auf die Unterhaltspflicht. Das Gesetz stellt auf die Einwilligung als solche und die Aufnahme des Kindes in die Obhut des Annehmenden ab. Sind beide Voraussetzungen erfüllt, ist der Annehmende vorrangig vor den Eltern und sonstigen grds unterhaltspflichtigen Verwandten zur Unterhaltsgewährung verpflichtet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Betreuungsgericht bestellt einen anerkannten Betreuungsverein zum Betreuer, wenn der Volljährige dies wünscht, oder wenn er durch eine oder mehrere natürliche Personen nicht hinreichend betreut werden kann. Die Bestellung bedarf der Einwilligung des Betreuungsvereins. (2) Der Betreuungsverein überträgt die Wahrnehmung der Betreuung einzelnen Personen. Vorschlägen des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung der Leistung.

Rn 4 Erfüllt ein Minderjähriger einen von ihm geschlossenen Vertrag mit Mitteln, die ihm hierfür überlassen worden sind, ist der Vertrag von Anfang an wirksam. Dies gilt sowohl für das Verpflichtungs-, wie auch für das Verfügungsgeschäft. Erfüllt der Minderjährige den Vertrag mit Mitteln, die ihm zur freien Verfügung überlassen worden sind, ist der Vertrag von Anfang an wirk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1462 BGB – Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut.

Gesetzestext 1Das Gesamtgut haftet nicht für eine Verbindlichkeit eines Ehegatten, die während der Gütergemeinschaft infolge eines zum Vorbehaltsgut oder zum Sondergut gehörenden Rechts oder des Besitzes einer dazu gehörenden Sache entsteht. 2Das Gesamtgut haftet jedoch, wenn das Recht oder die Sache zu einem Erwerbsgeschäft gehört, das ein Ehegatte mit Einwilligung des and...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Durch den/die Vertragspartner.

Rn 9 Nur den Parteien des Mietvertrages selbst steht die Befugnis zur Kündigung originär zu. Durch Dritte ist sie nur auszuüben, wenn eine entspr rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht oder Ausübungsermächtigung besteht. Rn 10 Mit Übergang des Mietverhältnisses zB nach § 566 geht auch das unselbstständige Kündigungsrecht mit über. Die Kündigung muss bei Personenmehrheiten von a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtslage beim Verzichtenden.

Rn 2 Bis 1.1.23 regelte Abs 1 aF die Genehmigungsbedürftigkeit beim Verzichtenden. Dieser kann nach allg Regeln vertreten werden. Er muss den Verzichtsvertrag nicht persönlich schließen. Die Vollmacht bedarf nicht der Form des § 2348, vgl § 167 II. Ist er geschäftsunfähig (§ 104), muss der gesetzliche Vertreter (zB Eltern, Vormund, Betreuer) bei Vertretungsausschlüssen (zB §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift trifft eine Regelung für den Fall, dass der Minderjährige unter Verstoß gg § 107 ohne vorherige oder gleichzeitige Zustimmung (Einwilligung, s. § 183 I) die Willenserklärung abgibt. Für den Fall, dass es sich bei dem vom Minderjährigen abgeschlossenen Rechtsgeschäft um einen Vertrag handelt, hängt seine Wirksamkeit von der nachträglichen Zustimmung (Geneh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unbekannter Aufenthalt und vertrauliche Geburt (Abs 4).

Rn 12 Auch das vertraulich geborene Kind hat ein Recht auf Familie. Vermag seine Mutter sich nicht für die Rücknahme ihres Kindes zu entscheiden, kann dieses Recht durch eine Adoption verwirklicht werden. Dabei ist die Einwilligung der Mutter gem § 1747 IV nicht erforderlich, wenn ihr Aufenthalt dauerhaft nicht ermittelt werden kann. Ein dauernd unbekannter Aufenthalt kann a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsnatur.

Rn 2 Das Recht, die Aufhebung zu verlangen (§ 749 I), ist nach allgM kein Gestaltungsrecht, sondern ein Anspruch auf Aufhebung, der durch Leistungsklage durchzusetzen ist. Nach heute überwiegender und richtiger Auffassung ist nicht zwischen dem Anspruch auf Einwilligung zur Aufhebung, auf Einwilligung in einen bestimmten Teilungsplan und auf Mitwirkung beim Vollzug des Teilu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Genehmigungserfordernisse.

Rn 5 Außerdem bedarf der Betreuer für eine Reihe von Rechtsgeschäften zum Schutz des Betreuten einer Genehmigung durch das BtG. Genehmigungspflichtig ist zB die Einwilligung in ärztliche Untersuchungen oder Heilmaßnahmen (§ 1829), die Einwilligung in eine Sterilisation (§ 1830), die Unterbringung oder eine unterbringungsähnliche Maßnahme (§ 1831) und die Aufgabe von Wohnraum...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1440 BGB – Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut.

Gesetzestext 1Das Gesamtgut haftet nicht für eine Verbindlichkeit, die während der Gütergemeinschaft infolge eines zum Vorbehaltsgut oder Sondergut gehörenden Rechts oder des Besitzes einer dazu gehörenden Sache in der Person des Ehegatten entsteht, der das Gesamtgut nicht verwaltet. 2Das Gesamtgut haftet jedoch, wenn das Recht oder die Sache zu einem Erwerbsgeschäft gehört...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Form (Abs 2).

Rn 6 Nach II bedarf die Zustimmung nicht der Form, die für das zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäft vorgeschrieben ist. Der BGH nimmt eine teleologische Reduktion wie bei der Vollmacht (s § 167 Rn 11 ff) nicht vor (BGH NJW 04, 2382, 2383; BGHZ 125, 218, 220 ff). Die unterschiedliche Behandlung von Vollmacht und Zustimmung erscheint jedoch problematisch, wenn die Einwilligung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1367 BGB – Einseitige Rechtsgeschäfte.

Gesetzestext Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ohne die erforderliche Einwilligung vorgenommen wird, ist unwirksam. Rn 1 Einseitige Rechtsgeschäfte iSd Norm sind nur die Dereliktion, die Auslobung und das Stiftungsgeschäft. Auf die Ausübung von Anfechtungs- und Rücktrittsrechten findet sie keine Anwendung. Zwar handelt es sich dabei auch um einseitige Rechtsgeschäfte, doch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausnahmebestimmungen (Abs 3).

Rn 7 Bei nichtehelicher Geburt kann die Mutter nach § 1626a auch den Vater als Sorgeberechtigten bestimmen. Ist dies nicht erfolgt, bestimmt Nr 1, dass die Einwilligung in eine Adoption durch den Vater schon vor der Geburt des Kindes erteilt werden kann. Da noch kein Vater feststeht, gelten insoweit die Regelungen des I für die Vermutung der Vaterschaft entspr. Rn 8 Hat der n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1631e BGB – Behandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung.

Gesetzestext (1) Die Personensorge umfasst nicht das Recht, in eine Behandlung eines nicht einwilligungsfähigen Kindes mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung einzuwilligen oder selbst diese Behandlung durchzuführen, die, ohne dass ein weiterer Grund für die Behandlung hinzutritt, allein in der Absicht erfolgt, das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des mä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. 2Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abgrenzung.

Rn 5 Realakte sind Handlungen ohne Mitteilungs- oder Kundgabefunktion (Neuner AT § 28 Rz 13), als rechtmäßige Handlungen, wie beim Besitzerwerb nach § 854 I, oder als unrechtmäßige, wie der unerlaubten Handlung gem § 823. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz, rechtsgeschäftliche Regeln sind prinzipiell unanwendbar. Eine Betriebskostenabrechnung ist eine Wissenserklär...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Das Recht am eigenen Bild.

Rn 27 Neben dem Namensrecht gibt es eine eigene normative Regelung zum Schutz des Rechts am eigenen Bild (§§ 22 f KUG). Der Bildnisschutz stellt neben dem Namensschutz einen besonders wichtigen Aspekt iRd Schutzes besonderer Persönlichkeitsrechte dar (zu Einzelheiten s. MüKo/Rixecker Allg PersönlR Rz 40 ff; Erman/Ehmann § 12 Anh Rz 165 ff). Zum abgestuften Schutzkonzept der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Aufforderung (Abs 2).

Rn 4 Einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung gg den gesetzlichen Vertreter haben weder der Minderjährige noch der Vertragspartner. Dieser kann den Schwebezustand dadurch beenden, dass er den gesetzlichen Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auffordert. Die Aufforderung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, formlos mögliche, geschäftsähnliche Handlung, die nur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1617h BGB – Geburtsname nach dänischer Tradition.

Gesetzestext (1) Abweichend von § 1616 und ergänzend zu den in den §§ 1617 bis 1617b genannten Möglichkeiten kann zum Geburtsnamen eines minderjährigen Kindes, das der dänischen Minderheit angehört, ein nicht durch Bindestrich verbundener Doppelname bestimmt werden, der sich zusammensetzt ausmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Überlassene Mittel.

Rn 3 Als Mittel, die dem Minderjährigen zu einem bestimmten Zweck oder zur freien Verfügung überlassen worden sind, kommen Geld und andere Vermögensgegenstände in Betracht (Hagemeister JuS 92, 840; Vortmann WM 94, 967). Die Überlassung zur freien Verfügung umfasst im Zweifel nur solche Rechtsgeschäfte, die sich noch iRd objektiv Vernünftigen halten (RGZ 74, 235; Derleder/Thi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Fixierungsschutz.

Rn 50 Er ist gg unzulässige Fixierung privater Umstände gerichtet, zB durch Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen von nichtöffentlichem Auftreten oder nichtöffentlichen Äußerungen (BVerfG NJW 00, 1023; BGHZ 24, 208; 80, 42; 128, 410; NJW 88, 1017; 95, 1956; BGH NJW 16, 1094 = JZ 16, 908 m Anm Götting). Die mit Einwilligung des Betroffenen hergestellten intimen Bilder und Filmaufna...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Widerspricht eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff dem natürlichen Willen des Betreuten (ärztliche Zwangsmaßnahme), so kann der Betreuer in die ärztliche Zwangsmaßnahme nur einwilligen, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss Vor §§ 145 ff BGB 49 eBay, Widerruf § 356 BGB 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt § 449 BGB 23 EC-Karte § 675f BGB 14; § 807 BGB 1 E-commerce Vertragsschluss im ~ § 145 BGB 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; Vor ROM I 14 EG-Recht Art 6 EGBGB 3, 11; Art 12 EGBGB 2; Art 11 ROM I 2, 4; Vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vereinsbetreuung.

Rn 2 Der Verein darf nur zum Betreuer bestellt werden, wenn entweder der Volljährige dies wünscht oder die Betreuung des Betroffenen durch natürliche Personen nicht hinreichend wahrgenommen werden kann, sei es, dass keine geeignete natürliche Person gefunden werden kann, die bereit und in der Lage wäre, die Betreuung zu übernehmen oder weil für den konkreten Fall die Betreuu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Annahme des Kindes allein (Abs 3).

Rn 8 Da der Annehmende in den Fällen, in denen abw von der Regel des II 2 eine verfestigte Lebenspartnerschaft trotz bestehender Ehe mit einem Dritten vorliegt, sowohl Partner dieser verfestigten Lebensgemeinschaft als auch formal noch Ehegatte ist, stellt III 1 klar, dass er abw von dem Grundsatz, dass Eheleute nur gemeinsam adoptieren dürfen (§ 1741 II 2), das Kind seines ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Soweit dies zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten erforderlich ist, ordnet das Betreuungsgericht an, dass der Betreute zu einer Willenserklärung, die einen Aufgabenbereich des Betreuers betrifft, dessen Einwilligung bedarf (Einwilligungsvorbehalt). Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Einwilligungsvorbehalt ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bestehende rechtliche Vaterschaft eines anderen.

Rn 4 Das Kind muss bereits einen rechtlichen Vater haben. Andernfalls kann der leibliche Vater keine Ansprüche aus § 1686a geltend machen, sondern ist darauf zu verweisen, durch Vaterschaftsanerkennung oder -feststellungsantrag die rechtliche Vaterschaft zu erlangen und so die Rechte aus §§ 1684, 1686 zu erhalten (BRDrs 666/12, 11 f; Hoffmann FamRZ 13, 1077, 1079). Denn der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Weitere Verteilung der Beweislast.

Rn 7 In Anknüpfung an die Rspr findet sich in II 2 die dem Behandelnden eingeräumte Möglichkeit, sich darauf zu berufen, der Patient hätte sich auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung in gleicher Weise für die Maßnahme entschieden (BGH NJW 92, 2351, 2353 [BGH 07.04.1992 - VI ZR 192/91]; 10, 3230, 3232 [BGH 06.07.2010 - VI ZR 198/09]; 19, 3072 [BGH 21.05.2019 - VI ZR 119/18], NJW...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Schuldrechtliche Belastungen.

Rn 12 Erforderlich ist eine Einwilligung, wenn die Haftung des Minderjährigen nicht auf das unentgeltlich zugewendete Grundstück beschränkt ist. Der unentgeltliche Erwerb eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks ist nicht rechtlich vorteilhaft, da der Minderjährige wegen § 566 in die Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt (BGHZ 162, 137; NJW 05, 1430; NJW-RR 22, 793 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Einwilligung eines Sterilisationsbetreuers in eine Sterilisation des Betreuten, in die dieser nicht selbst einwilligen kann, ist nur zulässig, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inhalt und Umfang.

Rn 4 Exemplarisch ergeben sich Inhalt und Umfang der Patientenakte aus II selbst. Hervorgehoben hat der Gesetzgeber in II 2, dass auch Arztbriefe als Transferdokumente, die der Kommunikation zwischen Ärzten über den Gesundheitszustand des Patienten dienen, der Patientenakte hinzuzufügen sind (BTDrs 17/10488 S 26). Ebenfalls zum Inhalt der Patientenakte sollen Einwilligungen ...mehr