Fachbeiträge & Kommentare zu Einwilligung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sorgerechtsentscheidung (Abs 3).

Rn 8 Die Einwilligung eines Elternteils verliert nach § 1750 IV ihre Wirkung, wenn entweder der Antrag zurückgenommen bzw. rechtskräftig abgewiesen wird oder bei alleiniger elterlicher Sorge die Adoption nicht innerhalb von drei Jahren erfolgt ist. Bedingt dadurch, dass nicht die Unwirksamkeit der Einwilligung eintritt, sondern die Einwilligung nur ihre Kraft verliert, verbl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1424 BGB – Verfügung über Grundstücke, Schiffe oder Schiffsbauwerke.

Gesetzestext 1Der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, kann nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten über ein zum Gesamtgut gehörendes Grundstück verfügen; er kann sich zu einer solchen Verfügung auch nur mit Einwilligung seines Ehegatten verpflichten. 2Dasselbe gilt, wenn ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk zum Gesamtgut gehört. Rn 1 Der Zustimmung des nicht ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sicherungsrechte.

Rn 2 Für die Forderung bestellte Bürgschaften u Pfandrechte erlöschen. Besteht für die Forderung eine Hypothek oder Schiffshypothek, fällt diese als Eigentümergrundschuld dem Grundstückseigentümer zu (§ 418 I 2 iVm §§ 1168, 1177, 1179a). Den in I genannten Rechten werden die Sicherungsgrundschuld (BGHZ 115, 241, 244; WM 66, 577, 579), Sicherungsübereignung (BGH NJW 92, 2286,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anfechtungsausschluss.

Rn 7 Auf das Anfechtungsrecht kann als höchstpersönliches (§ 1600a I) Recht nicht wirksam rechtsgeschäftlich verzichtet werden (BGH FamRZ 20, 1004). Die Anfechtung der Vaterschaft durch den rechtlichen Vater und die Mutter ist unabhängig davon, ob sie verheiratet sind, ausgeschlossen, wenn das Kind mit ihrer beiderseitigen Einwilligung durch eine ärztlich assistierte künstli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bedingungs- und Befristungsfeindlichkeit (Abs 2).

Rn 7 Rein formal bestimmt II 1, dass die Einwilligung nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung erteilt werden kann. Enthält die Urkunde eine unzulässige Einschränkung, entfaltet die Einwilligung keine Wirkung. Ist die Zustimmung wirksam erteilt, ist sie unwiderruflich. Da die Wirksamkeit erst mit Zugang beim FamG gegeben ist, kann bis dahin noch ein Widerruf erfolgen....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausschluss des Widerrufs (Abs 2).

Rn 3 Ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht, wenn der Vertragspartner die Minderjährigkeit positiv kannte. Fahrlässige Unkenntnis beseitigt das Widerrufsrecht nicht, denn den Vertragspartner treffen keine Nachforschungspflichten. Trotz Kenntnis von der Minderjährigkeit besteht ein Widerrufsrecht, wenn der Minderjährige objektiv wahrheitswidrig dem Vertragspartner ggü das Vorl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. 2Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. 3Bei der Aufklärung ist auch auf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1771 BGB – Aufhebung des Annahmeverhältnisses.

Gesetzestext 1Das Familiengericht kann das Annahmeverhältnis, das zu einem Volljährigen begründet worden ist, auf Antrag des Annehmenden und des Angenommenen aufheben, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. 2Im Übrigen kann das Annahmeverhältnis nur in sinngemäßer Anwendung der Vorschrift des § 1760 Abs. 1 bis 5 aufgehoben werden. 3An die Stelle der Einwilligung des Kindes trit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Absehen von der Genehmigungspflicht.

Rn 6 Auf die Einholung einer Genehmigung durch das BtG darf verzichtet werden, wenn mit dem Aufschub wahrscheinlich Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen verbunden wäre (I 2). Die Genehmigung braucht nicht nachgeholt zu werden (Jürgens/Marschner § 1829 Rz 19). Eine ggf notwendige Einwilligung des Betreuers in die Durchführung der ärztlichen Maßnahme bleibt erforderlich. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. 2Sofern kein anderer Mann nach § 1592 als Vater anzusehen ist, gilt im Sinne des Satzes 1 und des § 1748 Abs. 4 als Vater, wer die Voraussetzung des § 1600d Abs. 2 Satz 1 glaubhaft macht. (2) 1Die Einwilligung kann erst erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist. 2Sie ist auch dann wirksam, we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Systematik der §§ 182 ff.

Rn 2 Die §§ 182–184 enthalten allg Vorschriften darüber, ggü wem und in welcher Form bei zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäften die Erteilung der Zustimmung oder deren Verweigerung zu erklären sind und welche Wirkungen beide entfalten. Das Gesetz unterscheidet insoweit zwischen der Einwilligung (§ 183) und der Genehmigung (§ 184). Mit Einwilligung vorgenommene zustimmungsbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Die Einwilligung in die Adoption durch einen Elternteil oder beide Eltern zerschneidet begrifflich das enge Band, das zum Kind besteht. Um das weitere Verfahren nicht zu stören, muss schon der Einwilligung eine klar umrissene Wirkung, insb im Bereich der elterlichen Sorge und des Umgangs, zugeordnet werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wer von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen Kenntnis erlangt und ein Dokument besitzt, in dem der Volljährige eine andere Person mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten bevollmächtigt hat, hat das Betreuungsgericht hierüber unverzüglich zu unterrichten. Das Betreuungsgericht kann die Vorlage einer Abschrift verla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Dogmatische Ausgangspunkte.

Rn 207 Die Rspr sieht in jedem ärztlichen Eingriff – auch einem lege artis durchgeführten – eine tatbestandsmäßige Körperverletzung, die jedoch durch die Einwilligung des Patienten gerechtfertigt sein kann (s nur BGHZ 29, 46, 49; 106, 391, 397 f; einschr BGHZ 176, 342 Rz 20: Haftung des Arztes nur bei Gesundheitsschaden des Patienten, krit Borgmann NJW 10, 3190, 3192; Grams ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Tatsachen, die geeignet sind, die Annahme und ihre Umstände aufzudecken, dürfen ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes nicht offenbart oder ausgeforscht werden, es sei denn, dass besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern. (2) 1Absatz 1 gilt sinngemäß, wenn die nach § 1747 erforderliche Einwilligung erteilt ist. 2Das Familiengericht kann anordnen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 4 Wer sich auf die Unwirksamkeit des Vertrags beruft, hat den Zugang des Widerrufs (vor einer erfolgten Genehmigung des Vertrages) zu beweisen (BGH NJW 89, 1728 [BGH 25.01.1989 - IVb ZR 44/88]). Wer die Unzulässigkeit des Widerrufs behauptet, muss dagegen die Kenntnis des anderen Teils von der Minderjährigkeit oder der fehlenden Einwilligung beweisen. Dagegen hat der Vert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sorgerecht und Umgang (Abs 1).

Rn 2 Die elterliche Sorge ist eine grundrechtlich geschützte Rechtsstellung. Wenn und soweit ein Elternteil oder beide Eltern durch freiwillige Erklärung bereit sind, dieses Recht an Dritte abzugeben, trifft das Gesetz eine Regelung dahingehend, dass die Rechtsstellung des Elternteils ruht. Die elterliche Sorge geht auf das Jugendamt als Vormund über, sofern nicht schon ein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1761 BGB – Aufhebungshindernisse.

Gesetzestext (1) Das Annahmeverhältnis kann nicht aufgehoben werden, weil eine erforderliche Einwilligung nicht eingeholt worden oder nach § 1760 Abs. 2 unwirksam ist, wenn die Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung beim Ausspruch der Annahme vorgelegen haben oder wenn sie zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Aufhebungsantrag vorliegen; dabei ist es unschädli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1617f BGB – Geschlechtsangepasste Form des Geburtsnamens nach sorbischer Tradition und ausländischen Rechtsordnungen.

Gesetzestext (1) Der Geburtsname eines Kindes kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinem Geschlecht angepasst werden, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht die elterliche Sorge nur einem Elternteil zu, so erhält das Kind den Familiennamen, den dieser Elternteil im Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt, als Geburtsnamen. (2) Besteht der Name des Elternteils, dessen Name nach Absatz 1 der Geburtsname des Kindes geworden ist und dem die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht, a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abgrenzungskriterien.

Rn 6 Maßgebend für die Erforderlichkeit einer Einwilligung zu einer Willenserklärung sind die Wirkungen der Willenserklärung für den Minderjährigen. Grundsatz ist die Einwilligungsbedürftigkeit. Keine Einwilligung ist mangels Schutzbedürfnis des Minderjährigen dann erforderlich, wenn die Willenserklärung ihm lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt. Abzustellen ist allein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Grds ist für die Adoption auch die Einwilligung des Ehegatten des Annehmenden erforderlich, denn beim Annehmenden entstehen neue rechtliche Beziehungen, die in ihren Auswirkungen auch die Interessen des Ehepartners betreffen können. Zu denken ist besonders an Unterhaltspflichten und die Erbrechtsfolge. Der frühere II, der die Einwilligung des Ehegatten eines minderjähri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einwilligungsfähigkeit.

Rn 3 Die Wirksamkeit der Einwilligung verlangt nach der Einwilligungsfähigkeit des Patienten (zu den Auswirkungen von Willensmängeln Klose/Straub MedR 19, 714). Nicht nur bei Minderjährigen bleibt insoweit die natürliche Einsichtsfähigkeit entscheidend (Katzenmeier NJW 13, 817, 820), so dass im Einzelfall zu prüfen ist, ob der Patient nach seinem Einsichtsvermögen und seiner...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Rechtzeitigkeit.

Rn 6 Die Aufklärung muss so erfolgen, dass dem Patienten hinreichend Zeit verbleibt, das Für und Wider der Behandlung wohlüberlegt abzuwägen und dadurch sein Selbstbestimmungsrecht zu wahren (BGH NJW 92, 2351; Köln VersR 19, 947, 948). Die Rechtzeitigkeit (II 1 Nr 2) ist im jeweiligen Einzelfall ua in Abhängigkeit von der Schwere und Dringlichkeit der medizinischen Maßnahme ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Bereitstellung personenbezogener Daten oder entspr Verpflichtung, III.

Rn 8 Nach III gelten §§ 327 ff auch für Verträge über die Bereitstellung digitaler Produkte, bei denen der Verbraucher personenbezogene Daten bereitstellt oder sich zu einer solchen Bereitstellung verpflichtet. Der Begriff der personenbezogenen Daten ergibt sich dabei aus Art 4 Nr 1 DSGVO (BTDrs 19/27653, 40). Danach sind ›personenbezogene Daten‹ alle Informationen, die sich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gerichtliche Entscheidung.

Rn 8 Im gerichtlichen Beschl wird die Einwilligung der klärungspflichtigen Personen ersetzt und deren Duldungspflicht festgestellt. Der Beschl muss die Art der Probe (Mundschleimhautabstrich oder Blutprobe) konkret bestimmen. Da der Einwilligung keine rechtlich erheblichen Einwände entgegengehalten werden können, hat der sich weigernde Elternteil durch grobes Verschulden Anl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 1829 entspricht unter Anpassung der Verweisungen und Vornahme kleinerer redaktioneller Korrekturen § 1904 I–IV aF. V aF ist jetzt in § 1820 II Nr 1 enthalten (BTDrs 19/24445, 260). Die Norm dient dem Schutz des Betroffenen vor medizinischen Behandlungen, die mit einer besonderen Gefahr für sein Leben verbunden sind oder durch die er zumindest einen länger dauernden ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beginn.

Rn 1a Das Ausforschungs- und Offenbarungsverbot gilt bereits, sobald die Einwilligung nach § 1747 erteilt ist (II 1). Das FamG kann allerdings auch schon vorher die Wirkungen des I anordnen, wenn ein Antrag auf Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils gestellt ist (II 2).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1425 BGB – Schenkungen.

Gesetzestext (1) 1Der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, kann nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten Gegenstände aus dem Gesamtgut verschenken; hat er ohne Zustimmung des anderen Ehegatten versprochen, Gegenstände aus dem Gesamtgut zu verschenken, so kann er dieses Versprechen nur erfüllen, wenn der andere Ehegatte einwilligt. 2Das Gleiche gilt von einem Schenkungsv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen der Betreuerbestellung.

Rn 8 § 1814 regelt die Voraussetzungen, unter denen einem Volljährigen ein Betreuer bestellt werden kann und bildet die materiell-rechtliche Grundlage für den konkreten Zuschnitt des Aufgabenkreises des Betreuers (§ 1815). §§ 1814, 1815 gelten nicht nur für die Bestellung des Betreuers, sondern auch, wenn die Betreuung verlängert (Zweibr BtPrax 02, 87) oder der Aufgabenkreis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abs 4: Rückbenennung.

Rn 7 Abs 4 ermöglicht die Rückbenennung, wenn die (neue) Ehe geschieden wird oder das Kind aus dem gemeinsamen Haushalt ausscheidet. An keine weiteren Voraussetzungen ist dies bei einer dahingehenden Erklärung des volljährigen Kindes geknüpft (IV 1 Nr 2). Zudem kann dies derjenige Elternteil erklären, der allein- oder mitsorgeberechtig ist (IV 1 Nr 1); hier ist aber die Einw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1423 BGB – Verfügung über das Gesamtgut im Ganzen.

Gesetzestext 1Der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, kann sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über das Gesamtgut im Ganzen zu verfügen. 2Hat er sich ohne Zustimmung des anderen Ehegatten verpflichtet, so kann er die Verpflichtung nur erfüllen, wenn der andere Ehegatte einwilligt. Rn 1 Verwehrt ist dem Verwalter die Alleinverfügung über das Gesam...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ist zur ordnungsmäßigen Verwaltung, insbesondere zur Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten, eine Verfügung erforderlich, die der Vorerbe nicht mit Wirkung gegen den Nacherben vornehmen kann, so ist der Nacherbe dem Vorerben gegenüber verpflichtet, seine Einwilligung zu der Verfügung zu erteilen. 2Die Einwilligung ist auf Verlangen in öffentlich beglaubigter Form zu er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ausschluss der Vertretung (Abs 3).

Rn 9 Nach III ist eine Abgabe mittels eines Vertreters untersagt. Auch der beschränkt Geschäftsfähige kann die Einwilligung allein erteilen und bedarf nicht der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Dies gilt nicht für die nach § 1746 I 2 erforderliche Einwilligung durch den gesetzlichen Vertreter eines noch nicht 14 Jahre alten Kindes ist und für die im Übrigen erforderli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Teil zum Widerruf berechtigt. 2Der Widerruf kann auch dem Minderjährigen gegenüber erklärt werden. (2) Hat der andere Teil die Minderjährigkeit gekannt, so kann er nur widerrufen, wenn der Minderjährige der Wahrheit zuwider die Einwilligung des Vertreters behauptet hat; er kann auch in diesem Falle nicht widerrufen, wenn i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fristablauf (Abs 2).

Rn 6 Um Übereilung möglichst zu vermeiden, verlangt das Gesetz, dass die Geburt des Kindes mindestens acht Wochen zurückliegt. Eine zeitlich davor erteilte Einwilligung ist nichtig, da sie gg ein gesetzliches Verbot verstößt (§ 138), und muss deshalb nach Fristablauf erneut erteilt werden. Aufgrund der Regelung in 2 ist unerheblich, ob die Einwilligung der Mutter vor Stellun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erklärungsmängel (Abs 1).

Rn 3 Ein Aufhebungsgrund liegt vor, wenn kein Annahmeantrag vorgelegen hat oder die Annahme ohne die – notwendige – Einwilligung des Kindes oder eines Elternteils bzw deren wirksame Ersetzung erfolgt ist. Auch wenn in den vorherigen Vorschriften weitere Zustimmungen oder Einwilligungen gefordert werden, ist die Aufhebbarkeit auf das Fehlen der in I genannten Erklärungen besc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unterhaltspflicht (Abs 4).

Rn 10 Die wirtschaftlich wohl stärkste Auswirkung hat die Einwilligung auf die Unterhaltspflicht. Das Gesetz stellt auf die Einwilligung als solche und die Aufnahme des Kindes in die Obhut des Annehmenden ab. Sind beide Voraussetzungen erfüllt, ist der Annehmende vorrangig vor den Eltern und sonstigen grds unterhaltspflichtigen Verwandten zur Unterhaltsgewährung verpflichtet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Betreuungsgericht bestellt einen anerkannten Betreuungsverein zum Betreuer, wenn der Volljährige dies wünscht, oder wenn er durch eine oder mehrere natürliche Personen nicht hinreichend betreut werden kann. Die Bestellung bedarf der Einwilligung des Betreuungsvereins. (2) Der Betreuungsverein überträgt die Wahrnehmung der Betreuung einzelnen Personen. Vorschlägen des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung der Leistung.

Rn 4 Erfüllt ein Minderjähriger einen von ihm geschlossenen Vertrag mit Mitteln, die ihm hierfür überlassen worden sind, ist der Vertrag von Anfang an wirksam. Dies gilt sowohl für das Verpflichtungs-, wie auch für das Verfügungsgeschäft. Erfüllt der Minderjährige den Vertrag mit Mitteln, die ihm zur freien Verfügung überlassen worden sind, ist der Vertrag von Anfang an wirk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1462 BGB – Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut.

Gesetzestext 1Das Gesamtgut haftet nicht für eine Verbindlichkeit eines Ehegatten, die während der Gütergemeinschaft infolge eines zum Vorbehaltsgut oder zum Sondergut gehörenden Rechts oder des Besitzes einer dazu gehörenden Sache entsteht. 2Das Gesamtgut haftet jedoch, wenn das Recht oder die Sache zu einem Erwerbsgeschäft gehört, das ein Ehegatte mit Einwilligung des and...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Durch den/die Vertragspartner.

Rn 9 Nur den Parteien des Mietvertrages selbst steht die Befugnis zur Kündigung originär zu. Durch Dritte ist sie nur auszuüben, wenn eine entspr rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht oder Ausübungsermächtigung besteht. Rn 10 Mit Übergang des Mietverhältnisses zB nach § 566 geht auch das unselbstständige Kündigungsrecht mit über. Die Kündigung muss bei Personenmehrheiten von a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtslage beim Verzichtenden.

Rn 2 Bis 1.1.23 regelte Abs 1 aF die Genehmigungsbedürftigkeit beim Verzichtenden. Dieser kann nach allg Regeln vertreten werden. Er muss den Verzichtsvertrag nicht persönlich schließen. Die Vollmacht bedarf nicht der Form des § 2348, vgl § 167 II. Ist er geschäftsunfähig (§ 104), muss der gesetzliche Vertreter (zB Eltern, Vormund, Betreuer) bei Vertretungsausschlüssen (zB §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift trifft eine Regelung für den Fall, dass der Minderjährige unter Verstoß gg § 107 ohne vorherige oder gleichzeitige Zustimmung (Einwilligung, s. § 183 I) die Willenserklärung abgibt. Für den Fall, dass es sich bei dem vom Minderjährigen abgeschlossenen Rechtsgeschäft um einen Vertrag handelt, hängt seine Wirksamkeit von der nachträglichen Zustimmung (Geneh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unbekannter Aufenthalt und vertrauliche Geburt (Abs 4).

Rn 12 Auch das vertraulich geborene Kind hat ein Recht auf Familie. Vermag seine Mutter sich nicht für die Rücknahme ihres Kindes zu entscheiden, kann dieses Recht durch eine Adoption verwirklicht werden. Dabei ist die Einwilligung der Mutter gem § 1747 IV nicht erforderlich, wenn ihr Aufenthalt dauerhaft nicht ermittelt werden kann. Ein dauernd unbekannter Aufenthalt kann a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsnatur.

Rn 2 Das Recht, die Aufhebung zu verlangen (§ 749 I), ist nach allgM kein Gestaltungsrecht, sondern ein Anspruch auf Aufhebung, der durch Leistungsklage durchzusetzen ist. Nach heute überwiegender und richtiger Auffassung ist nicht zwischen dem Anspruch auf Einwilligung zur Aufhebung, auf Einwilligung in einen bestimmten Teilungsplan und auf Mitwirkung beim Vollzug des Teilu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Genehmigungserfordernisse.

Rn 5 Außerdem bedarf der Betreuer für eine Reihe von Rechtsgeschäften zum Schutz des Betreuten einer Genehmigung durch das BtG. Genehmigungspflichtig ist zB die Einwilligung in ärztliche Untersuchungen oder Heilmaßnahmen (§ 1829), die Einwilligung in eine Sterilisation (§ 1830), die Unterbringung oder eine unterbringungsähnliche Maßnahme (§ 1831) und die Aufgabe von Wohnraum...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1440 BGB – Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut.

Gesetzestext 1Das Gesamtgut haftet nicht für eine Verbindlichkeit, die während der Gütergemeinschaft infolge eines zum Vorbehaltsgut oder Sondergut gehörenden Rechts oder des Besitzes einer dazu gehörenden Sache in der Person des Ehegatten entsteht, der das Gesamtgut nicht verwaltet. 2Das Gesamtgut haftet jedoch, wenn das Recht oder die Sache zu einem Erwerbsgeschäft gehört...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Form (Abs 2).

Rn 6 Nach II bedarf die Zustimmung nicht der Form, die für das zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäft vorgeschrieben ist. Der BGH nimmt eine teleologische Reduktion wie bei der Vollmacht (s § 167 Rn 11 ff) nicht vor (BGH NJW 04, 2382, 2383; BGHZ 125, 218, 220 ff). Die unterschiedliche Behandlung von Vollmacht und Zustimmung erscheint jedoch problematisch, wenn die Einwilligung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1367 BGB – Einseitige Rechtsgeschäfte.

Gesetzestext Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ohne die erforderliche Einwilligung vorgenommen wird, ist unwirksam. Rn 1 Einseitige Rechtsgeschäfte iSd Norm sind nur die Dereliktion, die Auslobung und das Stiftungsgeschäft. Auf die Ausübung von Anfechtungs- und Rücktrittsrechten findet sie keine Anwendung. Zwar handelt es sich dabei auch um einseitige Rechtsgeschäfte, doch...mehr