Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Nachhaltigkeit

Rn. 29 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nachhaltig wird eine Tätigkeit ausgeübt, wenn sie – ohne Rücksicht auf ihr Motiv – auf Wiederholung angelegt ist und iS einer geschäftsmäßigen Tätigkeit auf den Erwerb von Einnahmen ausgerichtet ist (vgl BFH v 29.09.2022, V R 29/29, BStBl II 2023, 986; BFH v 31.01.2024 V R 20/21, BFH/NV 2024, 737; BFH v 02.02.2018, V R 21/16, BStBl II 2019, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 68. Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) vom 21.02.1989, BGBl I 89, 233

Rn. 83 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 13 Abs 2 wurde durch eine Nr 3 dahin gehend ergänzt, daß zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft auch gehört "die Produktionsaufgaberente nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit." Die steuerfreien Einnahmen in § 3 EStG werden durch eine neue Nr 27 erweitert, wonach der Grundbetrag der Pr...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / bb) Nießbrauch an einem Nachlassgegenstand

Ist ein Nießbrauch an einem Nachlassgegenstand vermacht, z.B. an den Einnahmen aus einem bestimmten Mietshaus oder einem Unternehmen, ist streitig, wer die (anteiligen) Kosten der Testamentsvollstreckung zu tragen hat. Nach einer Meinung[48] sind die Kosten nicht vom Nießbraucher zu tragen (es sei denn, der Erblasser hat es angeordnet), sondern vom Erben; das soll aus § 1047...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Landschaftspflege/-schutz

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Die (der) Landschaftspflege/-schutz ist in den Bereich Natur- und Umweltschutz einzuordnen. Eine Ausrichtung hat an den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 1 BNatSchG zu erfolgen. Körperschaften, die derartige Zwecke fördern, können die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erlangen, wenn dies i. S. d. Bundesnaturschutzgese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Überschusseinkünfte

Rn. 106 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Überschusseinkünfte kennen kein BV und kein AV ( Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 72 (04/2023)). AfA-fähig sind aber auch hier nur die WG, die der Erzielung von Einkünften dienen. Sie müssen also zum "Einkunftserzielungsvermögen" (= Teilbereich des PV) gehören. Dies folgt aus der WK-Definition in § 9 Abs 1 S 1 EStG ("Aufwendung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 195. Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG) v 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318

Rn. 215 Stand: EL 104 – ET: 04/2014 Schrifttum: Benz/Placke, Die neue gesetzliche Regelung durch das AIFM-Steuer-AnpassungsG zur "angeschafften Drohverlustrückstellung" in § 4f u § 5 Abs 7 EStG, DStR 2013, 2653. Der Deutsche Bundestag hat das AIFM-StAnpG mit, betr speziell das EStG,mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitversetzte Auswirkungen

Rn. 12 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ungeachtet der Erfolgsneutralität der abzugsfähigen USt kommt es in vielen Fällen zu einer zeitversetzten Auswirkung auf den Gewinn. So entsteht die Verpflichtung des StPfl zur Abführung der USt bei Versteuerung nach vereinbarten Entgelten (§ 16 UStG) bereits in dem VZ, in dem der Umsatz ausgeführt wird (§ 13 Abs 1 Nr 1 UStG). Führt der StPfl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 236. Steuerentlastungsgesetz 2022 (StEntlG 2022) v 23.05.2022, BGBl I 2022, 749

Rn. 256 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 11.05.2022 dem Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 zugestimmt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde um die Zahlung einer Energiepreispauschale iHv 300 EUR und um die Einmalzahlung eines Kinderbonus iHv 100 EUR ergänzt. Der Bundestag am 13.05.2022 dem StEntlG 2022 in der Fassung der Beschl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 223. Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen v 09.12.2020, BGBl I 2020, 2770 (Behinderten-Pauschbetragsgesetz)

Rn. 243 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 33 Abs 2a EStG: Neu eingeführt wurde eine sog behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale für Fahrten, die durch eine Behinderung veranlasst sind. Diese beträgt 900 EUR jährlich für geh- und stehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder einem Grad von mindestens 70 und dem Merkzeichen "G", und für außergewöhnlic...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 2. Die Genese der Rechtsprechung zur sekundären Altersvorsorge

Von diesem Grundsatz hat der BGH zunächst im Jahr 2004 (zum Elternunterhalt) und dann im Jahr 2005 (Ehegattenunterhalt) eine fundamentale Ausnahme zugelassen, indem er die Möglichkeit der Einkommensbereinigung durch eine zusätzliche oder sekundäre Altersvorsorge eröffnet hat.[8] Als Begründung hat der BGH ausgeführt, es habe sich “zunehmend die Erkenntnis durchgesetzt, dass ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 174. Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung – (SteuerhinterziehungsbekämpfungsG) v 29.07.2009, BGBl I 2009, 2302

Rn. 194 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Es soll Druck auf die Steueroasen ausgeübt werden, sich den internationalen Regeln (Auskunftsaustausch nach den Standards der OECD, basierend auf international abgestimmten Maßnahmen, die von 17 OECD-Mitgliedstaaten am 21.10.2008 zur Durchsetzung von Transparenz und effektivem Auskunftsaustausch befürwortet wurden) zu unterwerfen. Der Bundes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 145. Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht u zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) v 09.12.2004, BGBl I 2004, 3310

Rn. 165 Stand: EL 66 – ET: 05/2005 Im Bereich des EStG erfolgt durch dieses Gesetz die Umsetzung der Änderungen der Mutter-/Tochterrichtlinie (Änderung v 22.12.2003, ABIEU Nr L 7, 41) in nationales Recht. Das Gesetz ist darüber hinaus ein "Omnibusgesetz" u dadurch zum "SteueränderungsG 2004" mutiert: s Stellungnahme des FinMin NRW in DB 2004, 2660 ff. Im Einzelnen: § 11 Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Problemfelder der Gebäude-AfaA

Rn. 413 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dazu wichtige Fälle in ABC-Form: Abbruch Beim Abbruch eines Gebäudes ist für die Frage, ob der Rest-(buch-)wert des Gebäudes und die Abbruchkosten als AfaA abzugsfähig sind, zu unterscheiden (H 6.4 EStH 2023"Abbruchkosten"; Beiser, DB 2004, 2007; Unterrainer, DB 2022, 1413):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 186. Jahressteuergesetz 2013 u Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden sowie Steuerabkommen Deutschland-Schweiz (vorerst) gescheitert

Rn. 206 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Nachdem der Vermittlungsausschuss (VA) am 12.12.2012 tagte, war die erforderliche Beschlussfassung im Bundestag über verschiedene Steuergesetze in das Jahr 2013 verschoben worden. Am 17.01.2013 standen auf der Tagesordnung des Bundestagsmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 124. Zweites Gesetz zur Familienförderung v 16.08.2001, BGBl I 2001, 2074

Rn. 144 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Das zum 01.01.2002 in Kraft tretende Gesetz geht auf Beschlüsse des BVerfG v 10.10.1998 zurück, in dem dieser den Gesetzgeber dazu aufgefordert hatte, bei allen Eltern den Betreuungs- und Erziehungsbedarf von Kindern angemessen zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber hatte demzufolge bereits zum 01.01.2000 das Kindergeld für das erste und zweite...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 126. Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz – UntStFG) v 20.12.2001, BGBl I 2001, 3858

Rn. 146 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Erst durch Einschaltung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat konnte das Gesetz unter Berücksichtigung der vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagenen Änderungen (BT-Drucks 18/7780) am 14.12.2001 vom Bundestag beschlossen werden, die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 20.12.2001. Die wesentlichen Regelungen, das EStG betreffend, si...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Investitionsabzugsbetrag / 2.2 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Begünstigt sind allein bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Diese müssen nicht zwingend neu sein. Begünstigt sind damit auch gebraucht erworbene Wirtschaftsgüter. Ebenfalls begünstigt sind geringwertige Wirtschaftsgüter,[1] selbst wenn dafür entweder der Sofortabzug in Anspruch genommen oder ein Sammelposten angesetzt werden kann.[2] Zu den beweglichen Wirtschaftsg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteueraußenprüfung

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge vom Verband/Verein als Arbeitgeber wird vom Finanzamt überwacht. § 42f EStG (Anhang 10) bestimmt, dass die Finanzämter Lohnsteueraußenprüfungen durchzuführen haben. Die Lohnsteueraußenprüfung ist eine Außenprüfung i. S. d. §§ 193ff. AO (Anhang 1b). Für Lohnsteueraußenprüfunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslief...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Partiell steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 31 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Unterhält eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b), dessen (Brutto-)Einnahmen die Besteuerungsgrenze von 45 000 EUR übersteigen, wird die ansonsten nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreite Körperschaft insoweit partiell steuerpflichtig. Werde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 80. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Kunst, Kultur und Stiftungen sowie zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz) vom 13.12.1990, BGBl I 90, 2775

Rn. 94 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ergänzend zum allgemeinen Ausbau der Vergünstigungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht durch das Vereinsfärderungsgesetz vom 18.12.1989 (vgl Rn 84b) soll durch das vorliegende Gesetz das private selbstlose Engagement auf dem Gebiet von Kunst und Kultur durch steuerliche Anreize gefördert werden. Die Gesetzesinitiative zielt darauf ab, pr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 86. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaft­standorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt vom 13.09.1993, BGBl I 93, 1569 (StandOG).

Rn. 106 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des EStG durch das Standortsicherungsgesetz zusammengestellt:mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 5. Zeitpunkt der Aufnahme und zeitliche Begrenzung der sekundären Altersvorsorge

a) Die zusätzliche Altersvorsorge muss nicht bereits vor Trennung betrieben worden sein. Sie kann jederzeit, also auch nach Trennung und Scheidung neu aufgenommen werden, da die Absicherung für das Alter kein unterhaltsrechtlich vorwerfbares Verhalten darstellt.[80] Dies wirft jedoch die Folgefrage auf, ob es abgeschlossene Zeiträume gibt, in denen eine zusätzliche Altersvor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern

Rn. 133b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 3 Nr 26 EStG: Der Übungsleiter-Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten als Ausbilder, Erzieher und für vergleichbare Tätigkeiten, für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen sowie neuerdings auch für Betreuer, die einen direkten pädagogisch ausgerichteten persönl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) Das Wahlrecht des Steuerpflichtigen im betrieblichen Bereich nach Ansicht der FinVerw

Rn. 135 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Werden Anlagegüter mit Zuschüssen aus öffentlichen oder privaten Mitteln angeschafft/hergestellt, hat der StPfl – nur im betrieblichen Bereich, also nicht bei Überschusseinkünften, glA Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 194 (04/2023); auch s Rn 136 – nach Ansicht der FinVerw ein Wahlrecht: Anfängliche Zuschüsse Anfängliche Zuschüsse (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 154. Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft u zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006, BStBl I 2007, 4

Rn. 174 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Das Gesetz beruht im Wesentlichen auf Vorgaben des europäischen Rechts hinsichtlich grenzüberschreitender Umstrukturierungen, enthält darüber hinaus aber auch wesentliche Änderungen des Einkommens-, des Umwandlungs- und des KSt-Rechts, die auch für nationale Tatbestände von Bedeutung sind. Wegen Einzelheiten zu den nachstehenden Änderungen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 158. Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements v 10.10.2007, BGBl I 2007, 2332

Rn. 178 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Das BMF hat den Referentenentwurf für ein "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" vom 15.12.2006 (IV A 3 – S 1910 – 253/06) veröffentlicht, der Bundestag hat diesen mit im Weiteren zwei Änderungen am 06.07.2007 verabschiedet betrmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 149. Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen v 28.04.2006, BGBl I 2006, 1095

Rn. 169 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Zur Sanierung der öff Haushalte enthält das Gesetz folgende Regelungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 136. Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern u zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung (Kleinunternehmerförderungsgesetz) v 31.07.2003, BGBl I 2003, 1550

Rn. 156 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Der im Entwurf der Bundesregierung vom 28.02.2003 noch vorgesehene neue § 5b EStG (Gewinn­ermittlung durch Betriebsausgabenpauschalierung) ist, weil verzichtbar, ersatzlos entfallen. Eingefügt wurde in § 7g Abs 2 EStG eine Nr 3, wonach für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen die vorherige Bildung einer Ansparrücklage Voraussetzung is...mehr

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zfs 12/2025, Kein Anspruch ... / 2 Aus den Gründen:

[4] II. Der Zulassungsantrag hat keinen Erfolg. Ein Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 VwGO ist nicht gegeben (vgl. § 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO). [5] 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils bestehen nicht (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder ...mehr

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zfs 12/2025, Einmalig gebli... / 1 Aus den Gründen:

“… C. … 2. … a) Nach § 3 StVG i.V.m. § 46 Abs. 1 FeV hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich der Inhaber der Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Dies gilt nach § 46 Abs. 1 S. 2 FeV insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 vorliegen oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrecht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

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Sommer, SGB V § 236 Beitrag... / 2.1 Personenkreis und beitragspflichtige Einnahmen (Abs. 1)

Rz. 3 Vorgesehen war die Vorschrift für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 und 10 versicherungspflichtigen Studenten und Praktikanten (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 69). Allerdings wurde diese Formulierung erweitert auf "Versicherungspflichtige", um auch für die in § 5 Abs. 1 Nr. 10 genannten Auszubildenden ohne Arbeitsentgelt klarzustellen, dass die Vorschrift Anwendung findet (vgl. BT-Dr...mehr

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Sommer, SGB V § 223 Beitragspflicht, beitragspflichtige Einnahmen, Beitragsbemessungsgrenze

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 9, Art. 13 Abs. 1 des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG) v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4637) ist mit Wirkung zum 1.1.2003 in Abs. 3 der Verweis auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze von § 6 Abs. 1 Nr. 1 in "§ 6 Abs. 7" geändert worde...mehr

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Sommer, SGB V § 236 Beitragspflichtige Einnahmen der Studenten und Praktikanten

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 31.12.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch Art. 1 des MDK-Reformgesetzes v. 14.12.2019 (BGBI. I S. 2789) mit Wirkung zum 1.1.2020. Rz. 2 Die Vorschrift regelt die beitragspflichtigen Einnahmen für ve...mehr

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Versorgungsbezüge aus der b... / 1.3 Beitragspflichtige Einnahmen

Zu den beitragspflichtigen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gehören insbesondere die Altersrenten einschließlich der Kinderzuschüsse sowie die Witwen-, Witwer- und Waisenrenten. Das Gleiche gilt für Weihnachtsgelder oder sonstige Zuschläge und Einmalzahlungen. Sie sind unabhängig davon beitragspflichtig, ob deren Zahlung in bestimmter Höhe in der Versorgungsregel...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.6.2 Höhe der Beiträge; beitragspflichtige Einnahmen (Satz 2)

Rz. 67 Die Höhe der Beiträge, der Beitragssatz, die Beitragsbemessungsgrenze, die Beitragszeit, die Beitragsfreiheit, die Beitragszahlung sowie die Beitragszuschüsse für Mitglieder sind in den §§ 54ff. geregelt.Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist es verfassungsrechtlich geboten, die Betreuung und Erziehung von Kindern bei der Bemessung der Beiträge in der sozialen Pflegev...mehr

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Sommer, SGB V § 236 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 31.12.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch Art. 1 des MDK-Reformgesetzes v. 14.12.2019 (BGBI. I S. 2789) mit Wirkung zum 1.1.2020. Rz. 2 Die Vorschrift regelt die beitragspflichtigen Einnahmen für versicherungspf...mehr

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Sommer, SGB V § 236 Beitrag... / 2.2 Anwendbare Vorschriften (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 nennt als weitere Einnahmen, die bei der Beitragsbemessung zu berücksichtigen sind, Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 228), Versorgungsbezüge (§ 229) sowie Arbeitseinkommen (§ 15 SGB IV), sofern das Arbeitseinkommen neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen erwirtschaftet wird. Abs. 2 Satz 1 verweist außerdem auf d...mehr

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Sommer, SGB V § 236 Beitrag... / 2 Rechtspraxis

2.1 Personenkreis und beitragspflichtige Einnahmen (Abs. 1) Rz. 3 Vorgesehen war die Vorschrift für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 und 10 versicherungspflichtigen Studenten und Praktikanten (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 69). Allerdings wurde diese Formulierung erweitert auf "Versicherungspflichtige", um auch für die in § 5 Abs. 1 Nr. 10 genannten Auszubildenden ohne Arbeitsentgelt klar...mehr

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Sommer, SGB V § 236 Beitrag... / 3 Rechtsprechung

Rz. 12 Der Krankenversicherungsbeitrag zur studentischen Krankenversicherung bemisst sich gemäß § 236 Abs. 1 nach dem BAföG-Bedarfssatz, verbunden mit dem auf 7/10 reduzierten Beitragssatz nach § 245. Dagegen ist der Bezug von Waisengeld gemäß § 236 Abs. 2 Satz 1 wie ein Versorgungsbezug zu behandeln und unterfällt nach §§ 241, 248 dem allgemeinen Beitragssatz. Die gesetzlic...mehr

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Sommer, SGB V § 223 Beitrag... / 2.2 Beitragsbemessung (Abs. 2)

Rz. 9 Nach Abs. 2 werden die Beiträge nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder bemessen. Dieser Verweis auf die §§ 226 ff. ist insoweit unvollständig, als für die Höhe des Beitragszahlbetrages darüber hinaus die Beitragssätze nach §§ 241 ff. gleichfalls maßgebend sind und sich aus diesen beiden Faktoren erst die Beiträge als Zahlbetrag errechnen. Bis 31.12.2008 ...mehr

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Sommer, SGB V § 223 Beitrag... / 2.1 Beiträge für Mitgliedschaft (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 ist die Beitragspflicht an die Mitgliedschaft gebunden und damit verknüpft. Unter Mitgliedschaft ist sowohl die Pflichtversicherung als auch die durch Beitritt oder Unterlassen einer Austrittserklärung (§§ 9, 188 Abs. 4) begründete freiwillige Mitgliedschaft zu verstehen. Damit wird klargestellt, dass allein die Beitragszahlung keine Mitgliedschaft, insbeso...mehr

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Sommer, SGB V § 223 Beitrag... / 2.3 Beitragsbemessungsgrenze (Abs. 3)

Rz. 15 Die beitragspflichtigen Einnahmen sind nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen. Nach der Legaldefinition ist die Beitragsbemessungsgrenze der Betrag von einem Dreihundertsechzigstel der Jahresarbeitsentgeltgrenze für den Kalendertag. Rz. 16 Die Jahresarbeitsentgeltgrenze war bis 31.12.2002 in § 6 Abs. 1 Nr. 1 geregelt und betrug 75 v. H. der Beitragsbem...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versorgungsbezüge aus der b... / 1 Allgemeines

Zu den Versorgungsbezügen zählen die Renten der bAV (Betriebsrenten).[1] Hierunter fallen die Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die unmittelbar oder mittelbar aus Anlass eines früheren Arbeitsverhältnisses zufließen. Die bAV ist über die folgenden Durchführungswege möglich: Pensionszusage bzw. Direktzusage (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG), Direktv...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versorgungsbezüge aus der b... / 7 Nachzahlungen

Nachzahlungen von Versorgungsbezügen gelten als beitragspflichtige Einnahmen.[1] Um eine Nachzahlung im Sinne dieser Regelung handelt es sich: bei einer rückwirkenden Änderung eines laufenden oder einmaligen Versorgungsbezugs (z. B. aufgrund von Dynamisierungen), bei einem rückwirkenden Beginn bzw. bei einer rückwirkenden erstmaligen Bewilligung eines laufenden Versorgungsbezug...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 1.4 Inhalt der Norm

Rz. 8 Die Vorschrift enthält die wesentlichen Grundsätze und Programmsätze des Pflegeversicherungsrechts. Die Vorschrift regelt die Einführung einer sozialen Pflegeversicherung, zeigt deren Grundstrukturen auf und umschreibt den versicherten Personenkreis (zu den Gesetzesmotiven vgl. BR-Drs. 505/93 S. 88 = BT-Drs. 12/5262 S. 88). Damit hat die Vorschrift den Charakter einer ...mehr