Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6.3 Zinsen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen

Rz. 140 Der dritte wesentliche Bereich, in dem es zu einer Beschränkung des Schuldzinsabzuges kommt, sind die Finanzierungszinsen, die mit steuerfreien Einnahmen in Zusammenhang stehen, § 3c Abs. 1 EStG. Relevant ist § 3c Abs. 1 EStG insbesondere für Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit einer nach DBA freigestellten ausländischen Betriebsstätte anfallen. Die Behandlung von ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Auslegungskriterien zur Nachhaltigkeit im Unionsrecht

Rz. 86 Während der BFH mit seinen Auslegungskriterien mehr auf die Nachhaltigkeit der Tätigkeit als solcher abstellt, geht die Rechtsprechung des EuGH mehr in die Richtung, die Nachhaltigkeit vor dem Hintergrund der nachhaltigen Einnahmeerzielung zu interpretieren (wirtschaftliche Tätigkeit zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen). Rz. 87 Der EuGH[1] hatte zu beurteilen, ob ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Einnahmeerzielungsabsicht

Rz. 107 Die Tätigkeit muss auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet sein, die Absicht, mit der Tätigkeit auch Gewinne zu erzielen, ist im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich unbeachtlich. Dies ist im Ergebnis auch zutreffend, da die USt – entgegen dem Ertragsteuerrecht – nicht auf den Unternehmer als Belasteten abzielt, sondern nur auf ihn als Steuerzahler, der die USt auf den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Nachhaltige Tätigkeit

Rz. 76 Um eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Umsatzsteuerrecht auszuführen, muss diese Tätigkeit nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausgeführt werden (§ 2 Abs. 1 S. 3 UStG). Der Begriff der Nachhaltigkeit ist dabei gesetzlich nicht weiter definiert worden und unterliegt somit der Auslegung in der Literatur und insbesondere in der Rechtsprechung. Ziel des...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.7.2 Die außerbilanziellen Korrekturen in der Kerntaxonomie

Rz. 55 Viele außerbilanzielle Korrekturen werden im Berichtsbestandteil "Steuerliche Gewinnermittlung" der Kerntaxonomie erfasst. Dieser Berichtsbestandteil ist für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ein Mussfeld.[1] Die Kapitalgesellschaften sind nicht verpflichtet, diesen Abschnitt auszufüllen,[2] da sie die entsprechenden Angaben zu den nicht abziehbaren Betrieb...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.6 Gewinne bei Verschmelzungen

Rz. 97 I. d. R. kommt es bei der Verschmelzung zu einem Übernahmeverlust. Der Übernahmegewinn wird in den Abschnitten 3.4.4 und 3.4.5 zusammen mit dem Übernahmeverlust behandelt. Der sog. Agiogewinn bei der Verschmelzung von 2 Kapitalgesellschaften ist ein Sonderfall der Einlage und wird auch in Rz. 186 ff. dargestellt.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.7 Umkehreffekte aus nicht abziehbaren Betriebsausgaben

Rz. 98 Handelsrechtliche Aufwendungen, die steuerlich nicht anerkannt werden, bezeichnet man als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (z. B. § 4 Abs. 5 EStG; § 10 KStG). Sie sind außerbilanziell hinzuzurechnen. Wurden nicht abziehbare Betriebsausgaben in unzutreffender Höhe geleistet, kann es in Folgeperioden zu einer Erstattung kommen. 2.2.7.1 Kein allgemeiner Korrespondenzgr...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.7.2 Erstattung von Steuern und Bußgeldern

Rz. 101 Auch wenn der BFH keinen allgemeinen Grundsatz der Art anerkennt, dass der Rückfluss von nicht abziehbaren Betriebsausgeben steuerfrei und außerbilanziell zu kürzen ist, gibt es doch anerkannte Fälle, in denen die Erstattung einer nicht abziehbaren Betriebsausgabe steuerfrei ist. Die Erstattung eines Bußgeldes und die Rückzahlung von zu viel gezahlter Steuer sind auß...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.3 Verrechenbarer Verlust nach § 15a EStG

Rz. 32 § 15a EStG schränkt die Berücksichtigung von Verlusten bei einem nur beschränkt haftenden Gesellschafter einer Personengesellschaft ein.[1] Die Regelung knüpft für diese Zwecke an das bilanzielle Kapitalkonto des Mitunternehmers an. Aufgrund von außerbilanziellen Korrekturen kommt es nun zum Auseinanderfallen der Entwicklung des Kapitalkontos und des zuzurechnenden Ge...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag befasst sich mit den umfangreichen und teilweise komplexen außerbilanziellen Korrekturvorschriften im Steuerrecht. Im Fokus des Beitrags stehen die für die Praxis relevantesten außerbilanziellen Korrekturvorschriften. Nach kurzen allgemeinen Erläuterungen zu außerbilanziellen Korrekturvorschriften wird auf die Kürzung von insbesondere steuerfreien Ei...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.7.1 Kein allgemeiner Korrespondenzgrundsatz

Rz. 99 Ein allgemeiner Grundsatz, dass Rückzahlungen von Aufwendungen, die sich nicht steuermindernd ausgewirkt haben, nicht zu Betriebseinnahmen führen, besteht nicht.[1] Der BFH hat entschieden, dass die Erstattung nicht abziehbarer Betriebsausgaben durch einen Dritten zu steuerpflichtigen Betriebseinnahmen führt, wenn sie beim Erstattungsempfänger betrieblich veranlasst i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Unternehmereigenschaft bei Vereinen

Rz. 158 Grundsätzlich muss ein Verein oder eine Vereinigung dieselben Voraussetzungen erfüllen wie jeder andere Unternehmer auch, um Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 UStG zu erlangen. Damit muss eine Tätigkeit selbstständig, nachhaltig und mit der Absicht Einnahmen zu erzielen ausgeführt werden. Problematisch ist dabei die Frage des kausalen Zusammenhangs zwischen der ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.2.1 Wirkung der Korrektur

Rz. 5 Die außerbilanziellen Korrekturen können sich erhöhend oder mindernd auf den steuerpflichtigen Gewinn auswirken. Eine außerbilanzielle Hinzurechnung findet insbesondere bei den nicht abziehbaren Betriebsausgaben Anwendung (z. B. § 4 Abs. 5 EStG; § 10 KStG) und führt zu einer Erhöhung des steuerpflichtigen Gewinns. Außerbilanzielle Kürzungen reduzieren den steuerpflicht...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.6 Ehrenpreise

Rz. 86 Preise für künstlerische oder wissenschaftliche Leistungen, z. B. das Preisgeld in einem Architekturwettbewerb, führen zu steuerpflichtigen Einnahmen, da sie bei einem Unternehmer mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit zusammenhängen.[1] Etwas anderes gilt, wenn die Preise keinen Zusammenhang mit einer Einkunftsart haben. Dies gilt z. B. b...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.2 Betriebsstättengewinne im DBA-Staat

Rz. 91 Für inländische Unternehmer[1] gilt das Welteinkommensprinzip. Unilateral sieht die Bundesrepublik eine Anrechnung der im Ausland gezahlten Ertragsteuern auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer vor, § 34c EStG, § 26 KStG. Aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 59 Abs. 2 GG, § 2 AO) kann es zu einer Freistellung, also einer sachlichen Steuerbefreiung kommen.[...mehr

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Nicht ausgezahltes Arbeitse... / Zusammenfassung

Begriff Die Sozialversicherungsbeiträge werden aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt berechnet. Bei laufenden Einnahmen ist das Entgelt maßgebend, das der Arbeitnehmer erwirtschaftet hat und das ihm rechtlich zusteht (Entstehungsprinzip). Ob das Entgelt tatsächlich gezahlt wird (Zuflussprinzip), spielt keine Rolle. Verzichtet der Arbeitnehmer rechtswirksam auf Teile des...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.4 Buchgewinn bei Grundstücksentnahme für eigene Wohnzwecke

Rz. 93 Nach § 15 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 5 EStG ist der Gewinn, der auf die Entnahme eines Grundstückes entfällt, steuerfrei, wenn das Grundstück für Wohnzwecke des Steuerpflichtigen genutzt wird und das Grundstück seit dem Veranlagungszeitraum 1986 zum Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen gehört.[1] Da die Entnahme mit dem Teilwert § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG zu bewert...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.9.2 Außerbilanzielle Korrekturen als Treiber der Konzernsteuerquote

Rz. 47 Die Konzernsteuerquote ergibt sich aus dem Anteil der Ertragsteuern unter der Berücksichtigung von latenten Steuereffektenam Jahresergebnis vor Steuern. Gerade kapitalmarktorientierte Unternehmen bemühen sich um eine niedrige Konzernsteuerquote. Es gilt also, die sog. Treiber der Konzernsteuerquote zu reduzieren. Dies sind insbesondere außerbilanzielle Korrekturen. Abb...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2 Kürzungen

Rz. 66 Die außerbilanziellen Kürzungen lassen sich im Wesentlichen in 2 Untergruppen aufteilen: Die Kürzung von nicht steuerbaren und die Kürzung von steuerfreien Vermögensmehrungen. Die Unterscheidung, ob es sich um eine steuerfreie oder nicht steuerbare Vermögensmehrung handelt, ist für die Problematik des beschränkten Betriebsausgabenabzugs nach § 3c Abs. 1 EStG von Bedeut...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.9 ABC der juristischen Person des öffentlichen Rechts

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Unternehmereigenschaft bei Erzeugung regenerativer Energien

Rz. 166 Die Erzeugung regenerativer Energien ist in den letzten Jahren zunehmend in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. In Ermangelung ausdrücklicher umsatzsteuerrechtlicher Regelungen mussten sich die Rechtsprechung und die FinVerw bezüglich der Unternehmereigenschaft und der sich daraus ergebenden Leistungsbezüge intensiv mit diesen Fragen auseinandersetze...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.1 Beteiligung an Kapitalgesellschaften: Teileinkünfteverfahren/95 %-Freistellung

Rz. 90 Die wichtigste Steuerbefreiung im unternehmerischen Bereich ist das Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG bzw. die 95 %-Freistellung nach § 8b KStG. Da im (Teil-)Freistellungsverfahren außerbilanzielle Kürzungen und Hinzurechnungen zusammentreffen, werden diese außerbilanziellen Korrekturen zusammenhängend in Rz. 210 ff. behandelt.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.3 Dividenden, Zinsen und Lizenzentgelte nach EU-Richtlinien

Rz. 92 Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen in der EU sollen im Quellenstaat nicht besteuert werden. Dies ergibt sich aus der Mutter/Tochter-Richtlinie,[1] und der Zins-und-Lizenz-Richtlinie[2] die durch § 43b und § 50g EStG in nationales Recht umgesetzt wurden. Die Dividenden, Zinsen und Lizenzeinnahmen des beschränkt steuerpflichtigen Glä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.5 Sanierungsertrag

Rz. 94 Von einem Sanierungsgewinn spricht man, wenn Gläubiger anlässlich der Krise auf die gesamten oder einen Teil ihrer Forderungen gegenüber dem Unternehmen verzichten. Die Befreiung von den Schulden ist handelsrechtlich und steuerlich ertragswirksam.[1] Der Sanierungsertrag ist nach § 3a EStG steuerfrei. Es kommt also zu einer außerbilanziellen Kürzung.[2] Rz. 95 Die Steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 2 Nicht ausgezahltes einmaliges Entgelt

Für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt gilt – wie auch im Steuerrecht – das Zuflussprinzip. Einmalige Einnahmen wie z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind nur dann beitragspflichtig, wenn sie auch tatsächlich gezahlt wurden.[1] Damit unterscheidet sich die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bei Einmalzahlungen wesentlich von derjenigen bei laufenden Entgeltansprüchen....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 ABC zur nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Unternehmereigenschaft von Holdingstrukturen

Rz. 118 Das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen kann aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht in völlig unterschiedlicher Form beurteilt werden. Grundsätzlich ergeben sich hier die folgenden Möglichkeiten: Der Gesellschafter ist nicht Unternehmer nach § 2 UStG und erlangt durch die Beteiligung keine Unternehmereigenschaft. In diesem Fall ergeben sich keine umsatzsteuerre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Voraussetzungen der Unternehmereigenschaft

Rz. 62 Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt, unabhängig davon, ob er nach anderen Vorschriften rechtsfähig ist (§ 2 Abs. 1 S. 1 UStG). Eine für das Umsatzsteuerrecht eigenständige Definition der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit enthält § 2 Abs. 1 S. 3 UStG: Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit, die zu...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.4 Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Rz. 34 Einzelunternehmer und natürliche Personen, die als Mitunternehmer an einer Personengesellschaft beteiligt sind, können nach § 34a EStG ihre nicht entnommenen Gewinne mit einem Einkommensteuersatz i. H. v. 28,25 % versteuern. Zusätzlich kann die Gewerbesteuer nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Die Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und die ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.7.3 Wertaufholung von nicht abziehbaren Teilwertabschreibungen

Rz. 102 Das Problem des Umkehreffekts stellt sich auch im Fall einer Wertaufholung nach einer Teilwertabschreibung, die steuerlich nicht anerkannt wurde. Hierbei ist zunächst an die Teilwertabschreibung auf Anteile an Kapitalgesellschaften zu denken, die seit der Einführung des § 3c Abs. 2 EStG bzw. des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG nur noch zum Teil bzw. gar nicht mehr steuerlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Eingliederung von natürlichen Personen

Rz. 67 Eine natürliche Person ist dann nicht selbstständig tätig, wenn sie in ein Unternehmen dergestalt eingegliedert ist, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet ist. Bei dieser Abgrenzung handelt es sich insbesondere auch um die Abgrenzung der Arbeitnehmereigenschaft, da die negative Definition in § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG der positiven Bestimmung für d...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.3.2 Folgekorrekturen beim Gesellschafter

Rz. 123 Neben der Korrektur aufgrund des Teileinkünfteverfahrens bzw. der 95 %-Freistellung nach § 8b KStG kann es zu weiteren Folgekorrekturen kommen. Die durch die vGA eingetretene Umqualifizierung ist konsequent zu Ende zu denken. Dazu folgende Beispiele: Praxis-Beispiel Beispiel Die GmbH gewährt ihrem Gesellschafter (G) ein zinsloses Darlehen. Der ersparte Zinsaufwand für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Abgrenzung zur privaten Tätigkeit

Rz. 100 Die Häufigkeit der Ausführung von Umsätzen ist kein abschließendes Kriterium zur Bestimmung der Unternehmereigenschaft. So kann die einmalige Ausführung eines Umsatzes schon die Nachhaltigkeit und damit die Unternehmereigenschaft begründen (Rz. 83). Andererseits können auch Umsätze, die jemand unter Ausnutzung gleicher Umstände mehrfach ausführt, noch der privaten Le...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4.1 Einrichtung

Rz. 393 Der Begriff der Einrichtung ist nicht allgemein definiert. Nach Auffassung der FinVerw in H 4.1 KStH 2015 kann sich (ertragsteuerrechtlich) eine Einrichtung aus organisatorischen wie auch aus wirtschaftlichen Kriterien ergeben. Als Beweisanzeichen dafür sind eine gesonderte personelle oder sachliche Ausstattung, eine besondere Leitung, ein geschlossener Geschäftskrei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.8 Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Rz. 42 Insbesondere im Erbschaftsteuerrecht sind Unternehmen mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Seit 2009 wird der gemeine Wert für Einzelunternehmen, für Anteile an Mitunternehmerschaften und für Anteile an Kapitalgesellschaften nach den gleichen Regeln ermittelt (§§ 11 Abs. 2, 109 BewG). Vorrangig ist der gemeine Wert aus Verkäufen unter fremden Dritten, die weniger als ei...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Energiepreispauschale bei Rentnern

Leitsatz Es ist verfassungsgemäß, dass die Energiepreispauschale auch bei Rentnern der Besteuerung unterliegt. Sachverhalt Die Klägerin erzielte im Streitjahr Einkünfte aus einer Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung. Im Jahr 2022 erhielt sie einen Betrag von 300 EUR als Energiepreispauschale ausgezahlt. Dieser wurde gemäß den gesetzlichen Regelungen der Besteuerung unterworfen. Gegen den Einkommensteuerbescheid wandte sich die Klägerin im Wege des Einspruchs. Sie führte an, die Besteu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Ausführung einer Tätigkeit

Rz. 89 Nach Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL ist jemand Steuerpflichtiger, wenn er – neben weiteren Voraussetzungen – eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Hierunter fallen: Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden, einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gleichgestellten Berufe, sowie insbesondere die N...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Tätigkeit von Personenvereinigungen gegenüber ihren Mitgliedern

Rz. 113 Eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen stellt auch nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 1 S. 3 UStG jede Tätigkeit einer Personenvereinigung gegenüber ihren Mitgliedern dar. Rz. 114 Aus § 2 Abs. 1 S. 3 UStG ergibt sich, dass eine Personenvereinigung auch dann steuerbare Leistungen gegen Entgelt im Rahmen eines Leistungsaustauschs ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Taxonomien: Änderungen in d... / 3 Änderungen in der Taxonomie-Version 6.7

Zusammen mit dem Schreiben vom 9.6.2023 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der Kerntaxonomie-Version 6.7 vom 1.4.2023 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind weiter wie bisher unter www.esteuer.de abrufbar. Insofern wird an dieser Stelle nur auf die Änderungen zur jeweiligen Vorversion hingewiesen. Anzuwenden si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4.2 Nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit

Rz. 395 Um einen Betrieb gewerblicher Art zu unterhalten, muss die Tätigkeit der jPöR eine nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit darstellen. Die Nachhaltigkeit der Tätigkeit entspricht dabei der allgemeinen Definition des § 2 Abs. 1 UStG (Rz. 76). Nach gefestigter ertragsteuerrechtlicher Interpretation ist eine wirtschaftliche Tätigkeit dann gegeben, wenn die Voraussetzungen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 389 § 2 Abs. 3 S. 1 UStG verweist bezüglich der Definition der Betriebe gewerblicher Art zwar eindeutig auf die ertragsteuerliche Begriffsbestimmung im KStG, diese Regelungen sind aber unionsrechtskonform nach den Vorgaben der MwStSystRL auszulegen.[1] Daher wird § 4 KStG im Rahmen der durch § 2 Abs. 3 S. 1 UStG angeordneten Verweisung, die aus Vereinfachungsgründen nur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unternehmerbegriff

Rz. 23 Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausführt (§ 2 Abs. 1 S. 1 UStG). Dies gilt nach der im S. 1 erfolgten gesetzlichen Klarstellung zum 1.1.2023 unabhängig davon, ob der Unternehmer (oder der als Unternehmer anzusehende Zusammenschluss) rechtsfähig ist oder nicht. Dabei handelt es sich bei dem Unternehmerbegriff wohl um einen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Grundregelungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Rz. 15 Bei der Beurteilung umsatzsteuerrechtlicher Sachverhalte kommt dem Unionsrecht (seit dem 1.1.2007 umgesetzt durch die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie [1]) entscheidende Bedeutung zu. Der Unternehmer kann sich in jedem Mitgliedstaat vor den nationalen Behörden und Gerichten auf für ihn günstige Vorschriften des Unionsrechts berufen[2], soweit die unionsrechtliche Regelu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 2 Lohnverwendungsabrede löst Zufluss aus

Aufgrund des Zuflussprinzips wird nicht ausgezahlter Arbeitslohn grundsätzlich nicht besteuert. Dies gilt allerdings uneingeschränkt nur für Arbeitslohn, der noch nicht erdient ist. Ein Zufluss von Arbeitslohn liegt steuerlich nicht nur dann vor, wenn der Mitarbeiter über die Einnahme wirtschaftlich verfügen kann, d. h. sein Vermögen durch eine durch das Arbeitsverhältnis ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Geschäftsführungsleistungen bei einer Personengesellschaft

Rz. 135 Die umsatzsteuerliche Einstufung der Geschäftsführungstätigkeit bei einer Personengesellschaft – insbesondere die entgeltliche Geschäftsführung durch eine Kapitalgesellschaft bei einer Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) – unterlag in der Vergangenheit unterschiedlicher Beurteilungen. Nachdem der BFH 1973[1] die Führung der Geschäfte einer KG durch eine GmbH, die d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.4 ABC zur Selbstständigkeit

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4.9 Beistandsleistungen

Rz. 413a Ein besonderes Problem für die jPöR ergab sich aus der Rechtsprechung des BFH[1] zu den sog. Beistandsleistungen, was im Ergebnis zur Aufhebung des § 2 Abs. 3 UStG und zur Neuregelung im § 2b UStG führte. Der BFH hatte entschieden, dass eine Gemeinde, die gegen Entgelt die Nutzung einer Sport- und Freizeithalle gestattet, nach § 2 Abs. 3 S. 1 UStG i. V. m. § 4 KStG ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 14. Einnahmen/Ausgaben-Überschuss in der Gesamtabrechnung

Rz. 125 Ein Überschuss der Einnahmen als rechnerisches Ergebnis der Gesamtabrechnung, der z.B. dadurch entstehen kann, dass Verbindlichkeiten erst im Folgejahr beglichen werden sollen, begründet keinen Anspruch der einzelnen Wohnungseigentümer auf Auskehrung.[349] Ein Überschuss in der Gesamtabrechnung, der nicht zur Deckung der laufenden Kosten erforderlich ist, kann z.B. d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Form und Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

Rz. 90 Auch wenn die Gesamtjahresabrechnung nicht mehr Beschlussgegenstand ist und Fehler, die sich auf die Abrechnungsspitzen nicht auswirken, eine Anfechtung nicht begründen können, empfiehlt sich weiterhin eine Gesamtabrechnung nach den zum alten Recht geltenden Grundsätzen aufzustellen. Nur mit einer ordnungsgemäßen ­Abrechnung wird der Verwalter gegenüber der GdWE von s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 15. Muster einer Gesamtabrechnung

Rz. 126 Die Gesamtabrechnung muss sich an den Anforderungen für die konkrete Wohnungseigentumsanlage orientieren und kann im Einzelnen durchaus auf unterschiedliche Weise erfolgen. In Betracht kommen auch von dem hier – von Niedenführ entwickelten Beispiel – abweichende Darstellungen.[352] Rz. 127 Entscheidend für die Gesamtabrechnung ist, dass die tatsächlichen Einnahmen und...mehr