Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Ort der Lieferung

Rz. 51 Die Ausfuhrlieferung muss im Inland bewirkt werden. Lieferungen, die im Ausland ausgeführt werden, sind nicht steuerbar (z. B. Verbringen von Gegenständen ins Drittlandsgebiet, um sie dort zu verkaufen). Der Ort der Lieferung richtet sich nach § 3 Abs. 6 bis 8 UStG. Diese Bestimmungen finden jedoch nur Anwendung, soweit nicht die Sonderregelungen für Lieferungen von G...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.1 Systematisierung von Steuern

Rz. 1 Dem Grunde nach zählen zu den Steuern nur solche Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein (§ 3 A...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.2.2 Sonstige Steuern

Rz. 194 Bei den sonstigen Steuern lassen sich hinsichtlich der Behandlungsweise bei der steuerlichen Gewinnermittlung folgende Gruppen unterscheiden: ergebnisneutral zu behandelnde Steuern, Steuern, die das Schicksal der mit ihnen in direktem Zusammenhang stehenden Vermögensgegenstände teilen, und sofort erfolgswirksam zu behandelnde Steuern. Manche Steuern lassen sich hinsichtl...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.4 Umsatzsteuer

Rz. 21 Bei der Umsatzsteuer, die ihrer Ausgestaltung nach eine Verkehrsteuer ist, weil ihr grundsätzlich alle Vorgänge des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs unterliegen[1], handelt es sich ihrem finanzwissenschaftlichen Charakter nach um eine allgemeine Verbrauchsteuer. Rz. 22 Steuerpflichtiger der Umsatzsteuer ist der Unternehmer i. S. d. UStG. Unternehmer kann jede Person, Pe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausländisches Einkommen / 1.2 Beitragspflichtige Einnahmen

Ausländisches Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen wird als beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung von Beiträgen im Bereich der Pflichtversicherung sowie für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung berücksichtigt. Dies gilt auch in den Fällen, in denen im Beschäftigungsstaat bereits Beiträge auf das Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen erhoben wurden. Gesetzliche Rente...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 3 Zur Bedeutung der neuen Freigrenzen-Regelung

§ 64 AO enthält für alle gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Organisationen eine interessante Freigrenzen-Regelung, die insgesamt vor allem für unzählige Vereine zu einer echten Vereinfachungsregelung und auch Steuerersparnis führen kann. Die Freigrenze von derzeit 50.000 Euro ab 2026 (45.000 Euro bis einschließlich 2025) gilt nur, wenn ein gemeinnütziger Verein bzw....mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 2 Diese Grundvorgaben gelten bei der Vereinsbesteuerung

Wie bisher kann jeder Verein oder auch jede gemeinnützige Körperschaft bzw. juristische Person nach wie vor mit den seit Jahrzehnten gelendeten Besteuerungsgrundsätzen weiterarbeiten, soweit es um die erforderliche (nachvollziehbare) Gliederung und Zuordnung in die 4 Tätigkeitsbereiche geht. Somit muss buchhalterisch weiterhin trotz verschiedener Erleichterungen die getrennt...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 5.2 Ausnahmen bei der Mittelverwendung

Es wird bei einem gemeinnützigen Verein nicht beanstandet, wenn er Mittel für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen und anderen Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verwendet, soweit es sich dabei nicht um den Hauptzweck des Vereins handelt (§ 58 Nr. 11 AO zur steuerschädlichen Mittelverwendung). Dies ist gemeinnützigkeitsrechtlich eine Ausnahme nach...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 6 Die Neuvorgaben für Vereine als Arbeitgeber

Für unzählige Vereine noch gravierender und in der Vereinspraxis spürbar sind die Verbesserungen und Anhebungen der Steuerfreibeträge für die nebenberufliche bezahlte Mitarbeit in gemeinnützigen Vereinen, aber auch in mildtätigen Verein oder kirchlichen Organisationen und angeschlossenen Vereinen. Hierzu gab es ab 1.1.2026 folgende Verbesserungen und Betragsanpassungen: Der so...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / Zusammenfassung

Auch dieses neue Vereinsjahr bringt eine Menge an relevanten, auch vereinsbezogenen Änderungen und Neuregelungen. Die nachfolgende Gesamtübersicht erläutert auch die für Vereine und Verbände als Arbeitgeber geltenden Neuvorgaben, also die häufigen und vereinsüblichen Sachverhalte in Sachen Beschäftigung von Mitarbeitern, Helfern und Aushilfen gegen meist moderate Bezahlung/V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1 Begriff des Arbeitseinkommens (§ 850 Abs. 2, 3, 4 ZPO)

Rz. 3 § 850 Abs. 2, 3, 4 ZPO definiert, was unter dem Begriff des Arbeitseinkommens zu verstehen ist. Dies sind nach § 850 Abs. 2 ZPO alle Bezüge in Geld aus einem jetzigen, früheren oder zukünftigen Arbeits- oder Dienstverhältnis im weitesten Sinn.[1] Ohne Bedeutung ist, ob die Einkünfte aus einem privaten oder öffentlichen Dienstverhältnis hervorgehen, ob sie geistige oder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 7.2 Steuerliche Pflichten des Zwangsverwalters

Rz. 67 In einem Schreiben[1] hat sich das BMF zu den einkommensteuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters geäußert. Für die Körperschaftsteuer gelten die Ausführungen entsprechend. Dieses BMF-Schreiben bezieht sich in wesentlichen Bereichen auf ein BFH-Urteil vom 10.2.2015.[2] Die wesentlichen steuerlichen Folgen ergeben sich dabei daraus, dass durch den Beschluss über die A...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausländisches Einkommen / Zusammenfassung

Begriff Einkommen wird im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung für die Berechnung von Beiträgen und für die Leistungsgewährung herangezogen. Bei der Berücksichtigung des Einkommens spielt es keine Rolle, ob das Einkommen in Deutschland oder in einem anderen Staat erzielt wurde. Als ausländisches Einkommen gelten das Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen sowie Renten, sofer...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.4 Darlehen bei voraussichtlichen Einnahmen und vorzeitigem Verbrauch

Rz. 35 Abs. 4 stellt den Lebensunterhalt des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und seiner Bedarfsgemeinschaft sicher, wenn im Bedarfszeitraum voraussichtlich Einnahmen anfallen, die jedoch zu Beginn des Monats noch nicht zur Verfügung stehen (Abs. 4 Satz 1), oder (seit dem 1.1.2017) eine während eines Zeitraums von 6 Monaten zu berücksichtigende einmalige Einnahme vorzeit...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

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Jansen, SGB VI § 279a Beitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im Beitrittsgebiet

1 Allgemeines Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 98 Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft. Durch die Neufassung der Norm mit Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) erfolgte keine inhaltliche Änderung. Rz. 2 Die Regelung stellt eine Sonderregelung zu § 162 dar und knüpft an die Versicherungspflicht (§ 18 Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 279f Beitragspflichtige Einnahmen und Beitragstragung bei Beziehern von Unterhaltsgeld (außer Kraft)

Die Regelung trat mit Wirkung zum 1.1.2012 durch das Vierte Gesetz zu Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 22.11.2012 (BGBl. I S. 3057) außer Kraft.mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonderregelungen für beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde seit ihrer Einführung in das SGB III mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 355) mit Wirkung zum 1.1.2027. Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt für bestimmte Beschäftigungen bzw. Beschäftigungsgruppen die beitragspfl...mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitragspflichtige Einnahmen bei Hebammen und Handwerkern

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 – RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingeführt. Durch die Neufassung der Norm mit Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) erfolgte keine inhaltliche Änderung. Rz. 2 § 279 ist eine ergänzende Regelung zu § 161 Ab...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

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Jansen, SGB VI § 279g Sonde... / 2.1 Beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 4 Beitragspflichtige Einnahme nach § 163 Abs. 5 Satz 1 a. F. ist der Unterschiedsbetrag zwischen mindestens 90 % des bisherigen Arbeitsentgelts i. S. d. Altersteilzeitgesetzes (§ 6 Abs. 1 AltTZG a. F.) und dem Arbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit. Übersteigt der Betrag von mindestens 90 % des bisherigen Arbeitsentgelts die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversic...mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 2.2.3 Mindestbeitragsbemessungsgrundlage gemäß Abs. 2 Satz 3

Rz. 12 Hat der Alleinhandwerker nicht für jeden Monat einen Beitrag und einen geringeren als den Regelbeitrag gezahlt, sind beitragspflichtige Einnahmen anstelle der Bezugsgröße ohne Nachweis des tatsächlichen Einkommens mit mindestens 20 % der Bezugsgröße zu berücksichtigen.mehr

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Jansen, SGB VI § 279a Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Mitarbeitende Ehegatten von Selbständigen im Beitrittsgebiet unterlagen der Versicherungspflicht (anders als in den alten Bundesländern) unabhängig davon, ob sie ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Sozialversicherungsrechts ausübten. Waren sie am 31.12.1991 versicherungspflichtig, blieben sie nach § 229a weiter versicherungspflichtig. Rz. 4 Abzustellen ist auf säm...mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 – RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingeführt. Durch die Neufassung der Norm mit Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) erfolgte keine inhaltliche Änderung. Rz. 2 § 279 ist eine ergänzende Regelung zu § 161 Abs. 1, § 2 Sat...mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 2.1 Hebammen mit Niederlassungserlaubnis

Rz. 5 Grundsätzlich ist für die Bestimmung der beitragspflichtigen Einnahmen der selbständig tätigen Hebammen § 165 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 anzuwenden. Für den Personenkreis der Hebammen, denen vor dem 1.7.1985 eine Niederlassungserlaubnis nach dem Hebammengesetz v. 21.12.1938 erteilt worden war, bestimmt § 279 Abs. 1, dass der Beitragszahlung eine Mindestbeitragsbemessungsgrund...mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 2.2.2 Mindestbeitragsbemessungsgrundlage gemäß Abs. 2 Satz 2

Rz. 11 Bei Alleinhandwerkern, die gemäß § 4 Abs. 6 HwVG im Jahr 1991 für jeden Monat Beiträge von einem niedrigeren Arbeitseinkommen als dem Durchschnittsentgelt gezahlt haben, sind anstelle der Bezugsgröße gemäß § 165 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 beitragspflichtige Einnahmen ohne Nachweis des tatsächlichen Einkommens mit mindestens 40 % der Bezugsgröße für sich ununterbrochen anschl...mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 2.2.1 Mindestbeitragsbemessungsgrundlage gemäß Abs. 2 Satz 1

Rz. 10 Neben der Eigenschaft als Alleinhandwerker ist Voraussetzung, dass dieser im Jahr 1991 von der Möglichkeit gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 HwVG Gebrauch gemacht hat, Pflichtbeiträge nur für jeden 2. Monat zu zahlen. Für die sich ununterbrochen anschließenden Zeiten sind beitragspflichtige Einnahmen ohne Nachweis des tatsächlichen Einkommens mit mindestens 50 % der Bezug...mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 2.2 Alleinhandwerker

Rz. 7 Grundsätzlich ist für die Bestimmung der beitragspflichtigen Einnahmen der nach § 2 Nr. 8 versicherungspflichtigen Alleinhandwerker § 165 Abs. 1 Nr. 1 anzuwenden. Bei dem Vorliegen der in § 279 genannten Voraussetzungen gelten abweichende Regelungen, ohne dass der Nachweis des tatsächlichen Einkommens erfolgen muss. Kann der Alleinhandwerker ein tatsächlich niedrigeres...mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 2.2.4 Antrag und Antragsfrist

Rz. 13 Abs. 2 war nur bei Antragstellung anzuwenden, die bis zum 30.6.1992 erfolgen musste. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, bei deren Versäumnis nach Maßgabe des § 27 SGB X Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann.mehr

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Jansen, SGB VI § 279 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 § 279 regelt die Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für selbständig tätige Hebammen mit Niederlassungserlaubnis (Abs. 1) und Alleinhandwerker (Abs. 2). 2.1 Hebammen mit Niederlassungserlaubnis Rz. 5 Grundsätzlich ist für die Bestimmung der beitragspflichtigen Einnahmen der selbständig tätigen Hebammen § 165 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 anzuwenden. Für den Personenkreis der Hebam...mehr

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Jansen, SGB VI § 279a Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 98 Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft. Durch die Neufassung der Norm mit Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) erfolgte keine inhaltliche Änderung. Rz. 2 Die Regelung stellt eine Sonderregelung zu § 162 dar und knüpft an die Versicherungspflicht (§ 18 Abs. 3 SGB IV) mi...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt. Dabei wurde § 11 in der bis zum 31.3.2011 geltenden Fassung in die §§ 11 (Neufassung), 11a und 11b aufgegliedert. Die Vorschrift wurde seitdem mehrfach ge...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

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Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.6 Zuführungen aus der Liquiditätsreserve (Abs. 4)

Rz. 25 Den Einnahmen des Gesundheitsfonds werden einmalig im Jahr 2020 225 Mio. EUR aus der Liquiditätsreserve zugeführt (Satz 1). Die Mittel finanzieren die Mehrausgaben der Krankenkassen, die aus dem im Jahr 2020 von Krankenhäusern nach § 8 Abs. 11 KHEntgG zu erhebenden Rechnungszuschlag entstehen (BT-Drs. 19/15662 S. 96). Eine einmalige Entnahme aus der Liquiditätsreserve...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.1 Abgrenzungen

Rz. 16 Welche Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, wird für § 11a abschließend geregelt. Weitere Einnahmen, die von der Berücksichtigung als Einkommen freigestellt werden, können sich aus der Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 1, der Bürgergeld-V seit dem 1.1.2024 i. d. F. der Zwölften Änderung der Bürgergeld-Verordnung v. 20.8.2024 (BGBl. I Nr. 267). ergeben. ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.10 Erwerbseinkommen aus Ferienarbeit (Abs. 7)

Rz. 51i Nach Abs. 7 ist nach dessen Einfügung durch das 12. SGB II-ÄndG Ferienarbeit von Schülern unter 25 Jahren an allgemein- oder berufsbildender Schulen privilegiert. Die Regelung ist nicht neu, Einkommen aus Erwerbstätigkeiten in den Schulferien waren bereits vor Inkrafttreten des Abs. 7 am 1.7.2023 nach Maßgabe des § 1 Abs. 4 der früheren Alg II-V (seit 1.1.2023 Bürger...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.5 Pflegegeld nach dem SGB VIII

Rz. 43 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und 2 stellt das Pflegegeld nach dem SGB VIII teilweise von der Berücksichtigung als Einkommen frei. Pflegegeld kommt bei Vollzeitpflege wie auch Tagespflege in Betracht (§§ 29, 33 SGB VIII und § 23 SGB VIII). Relevant ist der Teil, der tatsächlich als Anerkennungsbetrag für den erzieherischen Einsatz gewährt wird. Heftig umstritten ist die teilwei...mehr

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Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.1 Gesundheitsfonds (Abs. 1)

Rz. 15 Das BAS verwaltet als gemeinschaftliches Sondervermögen aller Krankenkassen die von den Krankenkassen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogenen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung nebst Zinsen und Säumniszuschlägen (§ 28 h Abs. 1 Satz 1, § 28 k Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 252 Abs. 2 Satz 3), Beiträge aus Rentenzahlungen durch die Rentenversicherungs...mehr

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Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.3 Liquiditätsreserve (Abs. 2)

Rz. 19 Der Gesundheitsfonds hat eine Liquiditätsreserve vorzuhalten (Satz 1). Zuständig ist das BAS. Die Zielvorgabe von mindestens 20 % (bis 31.12.2014) bzw. 25 % (ab 1.1.2015) einer durchschnittlichen Monatsausgabe des Gesundheitsfonds ist erreicht. Die Liquiditätsreserve deckt unterjährige Schwankungen in den Einnahmen, nicht vorhergesehene Einnahmeausfälle, Aufwendungen für...mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 2.4 Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Rz. 12 Abs. 4 (ab 1.1.2027 Abs. 3) bestimmt die beitragspflichtige Einnahme im Übergangsbereich von Arbeitsentgelten. Ab 1.1.2026 reicht der Übergangsbereich von 603,01 EUR monatlich bis 2.000,00 EUR monatlich. Rz. 13 Die beitragspflichtige Einnahme war bis 30.9.2022 nach der Formel (30 : G.) × 450 + [2 – (30 : G.)] × (AE – 450) G. = Gesamtsozialversicherungsbeitrag AE = Arbeits...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.5 Mitteilungspflicht der Krankenkasse (Sätze 5 und 6)

Rz. 12 Die Krankenkasse teilt der Zahlstelle und dem Bezieher der Versorgungsbezüge unverzüglich die Beitragspflicht der Bezüge sowie deren Umfang mit. Rz. 13 Die Krankenkasse hat auch den Umfang der Beitragspflicht aus den Versorgungsbezügen mitzuteilen. Dies ist sinnvoll in den Fällen, in denen ein Versorgungsempfänger von mehreren Zahlstellen Versorgungsbezüge und/oder zwe...mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde seit ihrer Einführung in das SGB III mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 355) mit Wirkung zum 1.1.2027. Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt für bestimmte Beschäftigungen bzw. Beschäftigungsgruppen die beitragspflichtige Einna...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 als § 23 (Art. 61 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023 (BGBl. I N...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.8 Pflichtlose Zuwendungen (Abs. 5)

Rz. 50 Zuwendungen Dritter, die ohne rechtliche und sittliche Verpflichtung Leistungsberechtigten zugutekommen, werden nach Abs. 5 Nr. 1 nicht als Einkommen berücksichtigt, soweit die Berücksichtigung für den Empfänger grob unbillig wäre. Darunter fallen für das SG Karlsruhe auch Trinkgelder für eine Frisöse (SG Karlsruhe, Urteil v. 30.3.2016, S 4 AS 2297/15; a. A. SG Landsh...mehr

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Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 2.2 Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs

Rz. 5 Abs. 1a greift § 20 Abs. 2 SGB IV und § 344 Abs. 4 (ab 1.1.2027 § 344 Abs. 3) auf. In § 20 Abs. 2 SGB IV wird ein Übergangsbereich definiert, der für das gesamte Sozialgesetzbuch gilt. Der Übergangsbereich umfasste bis 30.9.2022 ein regelmäßiges Arbeitsentgelt von mehr als 450,00 EUR monatlich bis zu höchstens 1.300,00 EUR monatlich. Ab dem 1.1.2026 umfasst der Übergan...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.13 Elterngeld

Rz. 96 Elterngeld ist grundsätzlich vollständig als Einkommen zu berücksichtigen. Das LSG Hessen ist der Auffassung, dass sich die vollständige Anrechnung des Elterngeldes auf die Fürsorgeleistung Bürgergeld, soweit nicht vor der Geburt des Kindes Erwerbseinkommen erzielt wurde, systematisch in die vom BVerfG gebilligte gesetzgeberische Ausgestaltung des Elterngeldes als ste...mehr

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Sommer, SGB V § 202 Meldepf... / 2.1.1 Meldepflicht der Zahlstelle (Satz 1)

Rz. 3 Zahlstellen zahlen die Versorgungsbezüge (§ 229 Abs. 1) an den Berechtigten aus. Hierbei ist es unerheblich, mit wem das versorgungsberechtigende Dienst- oder Arbeitsverhältnis bestanden hat, gegen wen sich der Versorgungsanspruch richtet und wer dem Grunde oder der Höhe nach über diesen Anspruch entscheidet. Rz. 4 Die Zahlstellen sind verpflichtet, bei der erstmaligen ...mehr

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Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.2 Verwendung der Zusatzbeiträge (Abs. 1a)

Rz. 18b Zusatzbeiträge (§ 242) werden getrennt von den übrigen Einnahmen des Gesundheitsfonds verwaltet und ausschließlich für den Einkommensausgleich (§ 270 a) verwendet (Satz 1). Das BAS verwaltet die Beträge. Sie sind dem BAS entsprechend nachzuweisen (Satz 2).mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.16 Weitere Tatbestände

Rz. 101a Bausparzinsen sind vor Auszahlung des Guthabens auch dann nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Bausparvertrag vorzeitig gekündigt werden kann. Gutgeschriebene Bausparzinsen stehen bis dahin nicht zur Deckung des Lebensunterhalts zur Verfügung (BSG, Urteil v. 19.8.2015, B 14 AS 43/14 R). Rz. 101b Eine Gutschrift i. S. v. § 22 Abs. 3 ist nicht als Einkommen...mehr

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Jansen, SGB VI § 277 Beitra... / 2.3 Sonderregelung zu § 181 Abs. 2a in Abs. 2

Rz. 10 Bei nachzuversichernden Soldaten auf Zeit sind die beitragspflichtigen Einnahmen gemäß § 181 Abs. 2a um 20 % zu erhöhen. Diese Erhöhung hat nach Abs. 2 nicht zu erfolgen, wenn die Nachversicherungsbeiträge vor dem 1.1.2016 fällig geworden sind. Eine Erhöhung wird also bei Soldaten auf Zeit vorgenommen, deren Dienst auf Zeit nach dem 31.12.2015 endet. Endete der Dienst...mehr