Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.2 Objektive Betrachtung

Rz. 66 Eine Einnahme setzt eine Vermögensmehrung i. S. einer objektiven Bereicherung voraus.[1] Ob ein geldwertes Gut gegeben ist, entscheidet sich allein nach objektiven Gesichtspunkten.[2] Dies folgt schon aus dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 EStG ("Güter … in Geldeswert") sowie hinsichtlich der Höhe aus § 8 Abs. 2 EStG ("übliche Endpreise"). Den subjektiven Vorstellungen der V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.1 Überschusseinkünfte

Rz. 7 Die steuerlich relevanten 7 Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 EStG) gliedern sich in die Gewinneinkünfte [1] und in die Überschusseinkünfte.[2] Die in den §§ 8 bis 9a EStG geregelte Ermittlung des "Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten" ist nur bei den Überschusseinkünften zulässig (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG). Die Vorschriften über die Gewinnermittlung (§§ 4ff. E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.7 Doppelte Haushaltsführung (Abs. 2 S. 5)

Rz. 165b Wird das überlassene Fahrzeug zu Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzt, ist der geldwerte Vorteil für jede Fahrt pauschaliert mit 0,002 % des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen dem Beschäftigungsort und dem Ort des eigenen Hausstands anzusetzen, soweit nicht die Fahrtenbuchmethode gewählt wird (§ 8 Abs. 2 S. 5 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.1 Allgemeines und Verhältnis zu den Abs. 1 und 2

Rz. 200 § 8 Abs. 3 EStG erfordert wie Abs. 2 eine steuerbare Einnahme nach Abs. 1, schafft also keinen eigenen Einkünftetatbestand.[1] Die Vorteilsgewährung muss daher – im weitesten Sinne – als Gegenleistung für die Leistung des Arbeitnehmers zu bewerten sein. Preisnachlässe, die nicht durch die Leistung des Arbeitnehmers veranlasst sind, sind daher nicht steuerbar. Dies wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.4.2.1 Rechtsprechung

Rz. 159b Die Ermittlung des Zuschlags für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist nach Auffassung des BFH nach Maßgabe einer Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer möglich.[1] Die Rspr. widersprach mehrfach der bis zum 1.4.2011 vertretenen Verwaltungsauffassung[2], wonach nur ein Ansatz von 0,03 % je M...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.2.1 Arbeitnehmer

Rz. 201 Voraussetzung für eine Anwendung von Abs. 3 ist die Eigenschaft als Arbeitnehmer. Bei der Zuwendung des Arbeitgebers muss es sich um stpfl. Arbeitslohn i. S. v. § 19 EStG handeln.[1] Auch der Sachbezug aus einem früheren Arbeitsverhältnis kann nach Abs. 3 begünstigt sein, wenn das frühere Arbeitsverhältnis eine ausreichende Bedingung für die Vorteilsgewährung darstel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.4 Wahlrecht

Rz. 220 Bietet der Arbeitgeber neben dem Einzelhandel (seinen Abnehmern) auch im allgemeinen Geschäftsverkehr Waren und Dienstleistungen Letztverbrauchern an, werden i. d. R. zwischen den Letztverbraucherpreisen des Arbeitgebers und den Einzelhandelspreisen des nächstansässigen Abnehmers keine ins Gewicht fallenden Preisdifferenzen auftreten. Grundsätzlich besteht jedoch ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 11.2 Gesetzliche Regelung

Rz. 172 Der maßgebliche Teil des § 17 SGB IV lautet: Zitat Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Wahrung der Belange der Sozialversicherung und der Arbeitsförderung, zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung oder zur Vereinfachung des Beitragseinzugs zu bestimmen, 1. 2. 3. 4. den Wert der Sac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 9.3 Abgabeort

Rz. 151 Durch das Abstellen auf die Verhältnisse des "Abgabeorts" soll insbesondere sichergestellt werden, dass die Sachbezüge aus einem Dienstverhältnis einheitlich nach den Verhältnissen an dem Ort bewertet werden können, an dem der Arbeitgeber diese Sachbezüge seinen Arbeitnehmern verschafft. Abgabeort ist derjenige Ort, an dem die tatsächliche Verfügungsmacht an den Sach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.3.2 Fehlende Überwachung eines Nutzungsverbots

Rz. 157c Allein aus der fehlenden Überwachung eines Nutzungsverbots schließt der BFH nicht auf die Nichteinhaltung eines Nutzungsverbots.[1] Diese Grundsätze wendet der BFH auch für den angestellten Geschäftsführer eines Familienunternehmens an.[2] FA und FG müssen die Frage, ob eine private Nutzungsüberlassung vorliegt, unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.5 Geldwerter Vorteil bei Fahrergestellung

Rz. 161c Der BFH[1] hat offengelassen, ob weiterhin daran festzuhalten ist, dass die arbeitgeberseitige Fahrergestellung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil begründet. Laut BMF ist der Vorteil nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort zu bewerten, somit ist das der Endpreis einer von ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.4.1 Allgemeines

Rz. 159 Die Wahl der 1-%-Methode für die Bewertung der Privatnutzung hat zur Folge, dass auch der Wert für die Nutzung des Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pauschaliert nach § 8 Abs. 2 S. 3 EStG anzusetzen ist.[1] Dies gilt allerdings nicht umgekehrt: Die (erlaubte) Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte lässt keine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.2.2.1 Waren

Rz. 203 Die steuerbegünstigten Personalrabatte können sich auf Waren oder Dienstleistungen beziehen. Im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist der Begriff der Ware weit auszulegen. Darunter fallen nicht nur bewegliche Sachen aller Art, die Gegenstand des Handelsverkehrs sind, sondern darüber hinaus alle Vermögensgegenstände, die im Verkehr, wenn auch nur selten od...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 9.1 Anwendungsbereich

Rz. 140 Die Bewertung von Sachbezügen hat mit den "üblichen Endpreisen am Abgabeort" zu erfolgen. Dieses ist der Preis, der üblicherweise im allgemeinen Geschäftsverkehr für eine identische Ware vom Letztverbraucher gefordert wird. .[1] Dabei sind Preisnachlässe, die im allgemeinen Geschäftsverkehr üblicherweise, d. h. an jedermann gewährt werden, ebenfalls zu berücksichtigen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 11.3.2 Freie Unterkunft (§ 2 Abs. 3 SvEV)

Rz. 176 Wird keine Wohnung (Rz. 178), sondern eine sonstige Unterkunft überlassen, ist der amtliche Sachbezugswert für freie Unterkunft nach § 2 Abs. 3 SvEV anzusetzen. Auf die Größe und Ausstattung der überlassenen Räume kommt es nicht an. Der amtliche Sachbezugswert beinhaltet auch Heizung, Beleuchtung und sonstige Nebenkosten. Der Wert der Unterkunft ist bei jugendlichen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.2.4 Zusammenhang zum Dienstverhältnis

Rz. 211 Der Arbeitnehmer muss die Waren oder Dienstleistungen aufgrund seines mit dem Arbeitgeber geschlossenen Dienstverhältnisses erhalten. Die in Abs. 3 genannten Vorteile müssen daher durch die Leistung des Arbeitnehmers veranlasst sein, sodass Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitnehmer lediglich "bei Gelegenheit" erhält, nicht unter Abs. 3 fallen. Preisnachlässe,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 12.2 Durchschnittswerte nach Abs. 2 S. 8 bzw. S. 10

Rz. 190 Soweit die SvEV nicht als Sondervorschrift eingreift, verbleibt es bei der Befugnis der obersten Landesfinanzbehörden, für ihren Bereich amtliche Durchschnittswerte als Sachbezugswerte festzusetzen. Zur Erreichung der Einheitlichkeit im Bundesgebiet ist die Zustimmung des BMF erforderlich (§ 8 Abs. 2 S. 10 EStG). Bei diesen auf § 8 Abs. 2 S. 10 EStG gestützten amtlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 11.4 Anwendung der SvEV auf nicht sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (Abs. 2 S. 7)

Rz. 186 Nach § 8 Abs. 2 S. 7 EStG sind die sozialversicherungsrechtlichen Sachbezugswerte auch für die Besteuerung nicht sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, vor allem für Beamte, Richter und Soldaten, aber auch für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder anzuwenden. Rz. 187 Wird der Wert eines Sachbezugs in bar abgelöst, ist die Barvergütung in voller Höhe stpfl. Arb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.5 Preisabschlag

Rz. 221 Der festgestellte Letztverbraucherpreis (Einzelhandelspreis einschl. USt) ist, um Bewertungsungenauigkeiten gegenüber dem üblichen Marktpreis auszugleichen, um 4 % zu kürzen (§ 8 Abs. 3 S. 1 EStG), da Rabatte im gewöhnlichen Geschäftsverkehr in dieser Höhe durchaus üblich sind.[1] Darüber hinausgehende Ungenauigkeiten in der Feststellung der Letztverbraucherpreise we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 12.1 Sachbezüge außerhalb des Regelungsbereichs der SvEV

Rz. 189 Sachbezüge, die nicht vom Regelungsbereich der SvEV erfasst werden, die also nicht in freier oder verbilligter Verpflegung, Unterkunft oder Wohnung bestehen, für die keine Durchschnittswerte nach Abs. 2 S. 8 festgesetzt sind und für die § 8 Abs. 3 EStG (Belegschaftsrabatte) nicht anwendbar ist, sind nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG mit den um übliche Preisnachlässe geminder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.2 Verfassungsmäßigkeit der 1-%-Regelung

Rz. 155 Im Ergebnis ist die 1-%-Regelung in § 8 Abs. 2 S. 2 EStG verfassungsgemäß. Im Hinblick auf das durch die Fahrtenbuchmethode eingeräumte Wahlrecht ("Escape-Klausel") beurteilt die bisherige Rspr. des BFH die Typisierungsregelung in § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG als verfassungsrechtlich unbedenklich. Nach der Fahrtenbuchmethode wird der vom Arbeitgeber zugewandte Nutzungsv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.2 Vertragswidrige Privatnutzung

Rz. 158e Die 1-%-Methode ist bei (vertragswidriger) privater Kfz-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, die als vGA zu werten ist, auf Ebene der GmbH nicht anzuwenden (Rz. 134i). Die vGA ist auf der Ebene der Kapitalgesellschaft nach den tatsächlich entstandenen Kosten zuzüglich eines Gewinnaufschlags zu bewerten.[1] Beim Gesellschafter b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.4.2.2 Stellungnahme

Rz. 160 Die Zuschlagsregelung nach § 8 Abs. 2 S. 3 EStG soll lediglich eine zusätzliche Privatnutzung des Dienstwagens abgelten. Sie soll also abgesetzte, aber tatsächlich nicht entstandene Erwerbsaufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ausgleichen. Da die Regelung zur Entfernungspauschale in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG den Werbungskostenabzug un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 11.3.3 Freie Wohnung (§ 2 Abs. 4 SvEV)

Rz. 178 Der einkommensteuerliche Wohnungsbegriff ist auch für § 2 Abs. 4 SvEV maßgebend. Dieser ist in Anlehnung an die bewertungsrechtliche Definition der Wohnung zu bestimmen. Eine Wohnung erfordert eine in sich geschlossene Einheit von Räumen mit einem eigenen Zugang, in denen ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist das Vorhandensein von Wasserver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 8 Abs. 1 EStG gilt, von einer redaktionellen Verweisungsänderung durch das EStReformG v. 5.8.1974[1] abgesehen, unverändert seit dem EStG 1934. Rz. 2 § 8 Abs. 2 S. 1 EStG galt ebenfalls seit dem EStG 1934 unverändert bis zum Inkrafttreten des StReformG 1990 v. 25.7.1981.[2] Danach wird für die Bewertung der Sachbezüge anstelle der "Mittelpreise des Verbrauchsorts" auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4.1 Begriff

Rz. 72 Unter Gütern in Geldeswert sind Wirtschaftsgüter aller Art zu verstehen. Anders als der Einlagebegriff gem. § 4 Abs. 1 EStG umfasst der Einnahmebegriff gem. § 8 Abs. 1 EStG aber nicht nur bilanzierungsfähige Wirtschaftsgüter, sondern darüber hinaus alle Sachleistungen und Vorteile, auch bloße Nutzungsvorteile, die einen in Geld bestimmbaren Wert (Geldeswert) besitzen....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 11.3.1 Unentgeltliche (verbilligte) Verpflegung (§ 2 Abs. 1 SvEV)

Rz. 174 Freie Verpflegung beinhaltet, soweit sie über den gesamten Tag gewährt wird, die 3 üblichen Hauptmahlzeiten. Sie umfasst ggf. ein zweites Frühstück und Nachmittagskaffee.[1] Dabei müssen die Voraussetzungen einer Mahlzeit nach § 2 Abs. 1 SvEV erfüllt sein.[2] Unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot mit einem Heißgetränk stellen kein Frühstück i. S. von § 2 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 13 Freigrenze (Abs. 2 S. 11)

Rz. 193 Nach § 8 Abs. 2 S. 11 EStG waren bis 2021 Sachbezüge bis 44 EUR im Monat steuerfrei. Die Freigrenze wurde durch das JStG 2020 ab Vz 2022 auf 50 EUR im Monat erhöht.[1] Rz. 193a Die Regelung wurde 1996 zur Steuervereinfachung (Bagatellregelung) für die Fälle eingeführt, in denen der Rabattfreibetrag (§ 8 Abs. 3 EStG) nicht anwendbar ist. Für sie bestand ein dringender ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.6.1 Gesamtkostenermittlung

Rz. 162 Die Fahrtenbuch- bzw. Einzelnachweismethode ist in § 8 Abs. 2 S. 4 EStG geregelt ("Escape-Klausel"). Danach kann der Wert der Privatnutzung sowie der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und der zu berücksichtigenden Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung auch anhand der tatsächlichen Kosten ermittelt werden.[1] Dies kann bei hohen Listenp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 11.1 Allgemeines/Rechtsentwicklung

Rz. 166 Die allgemeine Bewertungsvorschrift des § 8 Abs. 2 S. 1 EStG, wonach für die Bewertung der Sachbezüge die um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreise am Abgabeort anzusetzen sind, gilt nur, soweit keine besonderen Bewertungsvorschriften eingreifen. Nach § 8 Abs. 2 S. 6 bis 7 EStG sind für Sachbezüge von Arbeitnehmern die Werte nach der Sozialversicherung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.6.3 Wahlrecht

Rz. 165aa Der Stpfl. kann zwischen der 1-%-Regel und dem Einzelnachweis je Fahrzeug frei wählen. Aus der Reihenfolge der S. 2 und 4 in § 8 Abs. 2 EStG kann nicht auf ein Vorrangverhältnis zugunsten der 1-%-Methode geschlossen werden.[1] Bei einer nur geringen privaten Nutzung und bei hohen Listenpreisen steigt der zu versteuernde Privatanteil von 12 % pro Kj. unverhältnismäß...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.2.2.2 Dienstleistungen

Rz. 204 Der Begründung zum Entwurf des StReformG 1990[1] lässt sich zum Begriff der Dienstleistungen i. S. v. Abs. 2 nichts entnehmen. Vom Wortlaut her knüpft die Regelung an die Leistung von "Diensten", d. h. an die Bestimmungen über den Dienstvertrag nach den §§ 611ff. BGB an. Gegenstand eines bürgerlich-rechtlichen Dienstvertrags können sowohl unselbstständige (abhängige)...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 9.2 Üblicher Endpreis

Rz. 144 Der Wert der Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG ist anhand der tatsächlichen Endpreise zu ermitteln. Der Endpreis entstammt dem Wettbewerbsrecht. Maßgebend für die Preisauszeichnung ist gem. § 1 PAngV der Preis, der einschließlich USt zu zahlen ist. Der Endpreis ist der Preis, der im allgemeinen Geschäftsverkehr von dem Letztverbraucher (Endverbraucher) am Markt al...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.2.3.2 Leistung vom Arbeitgeber hergestellt, vertrieben oder erbracht

Rz. 209 Abs. 3 verlangt nach h. M. (zur abweichenden Auffassung Rz. 209b), dass der Arbeitnehmer die ihm zugeflossenen geldwerten Vorteile vom Arbeitgeber erhalten hat, der die Waren selbst hergestellt oder die Dienstleistungen selbst erbracht hat. Vorteile, die der Arbeitnehmer, aufgrund des Dienstverhältnisses oder auf Veranlassung des Arbeitgebers, von dritter Seite erhäl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 9.4 Minderung um übliche Preisnachlässe

Rz. 152 Nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG ist von dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis auszugehen (Rz. 4). Der Regelung kommt weitgehend klarstellende Bedeutung zu, da auf die üblicherweise gezahlten Entgelte abzustellen ist und die im normalen Geschäftsverkehr üblichen Preisnachlässe zu berücksichtigen sind (Rz. 142). Rz. 153 Für die Abgabe von Waren und Diens...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.1 Allgemeines und Rechtsentwicklung

Rz. 154 Überlässt der Arbeitgeber – oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter (z. B. eine Leasinggesellschaft) – dem Arbeitnehmer "unentgeltlich" ein Kfz zur privaten Nutzung (sog. Firmenwagen), ist der dadurch gewährte geldwerte Vorteil als Arbeitslohn (Sachlohn) zu erfassen.[1] Nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG ist der Wert – vorbehaltlich von Abs. 2 S. 2–5 – mit dem üblic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.6 Rabattfreibetrag

Rz. 223 Der um 4 % gekürzte Letztverbraucherpreis abzüglich des vom Arbeitgeber gezahlten Entgelts bildet den steuerlich maßgeblichen geldwerten Vorteil (R 8.2 Abs. 2 S. 8 LStR 2023). Mit dem Abschlag sollen Bewertungsungenauigkeiten, die zulasten des Arbeitnehmers gehen könnten, ausgeglichen werden.[1] Dieser Personal- oder Belegschaftsrabatt ist steuerfrei, soweit er bei d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.2 Betriebliches Kfz

Rz. 157 Die Bewertung der privaten Nutzungsentnahme nach § 8 Abs. 2 S. 2 EStG richtet sich entweder nach der 1-%-Regelung oder gem. § 8 Abs. 2 S. 4 EStG nach der Fahrtenbuchmethode. Für die Ermittlung der Höhe des geldwerten Vorteils nach § 8 Abs. 2 S. 2 EStG ist es grundsätzlich – anders als für die Bewertung einer Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG – unerhebl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.3.1 Endpreis des Arbeitgebers

Rz. 212 Bietet der Arbeitgeber die nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellten, vertriebenen oder erbrachten Waren oder Dienstleistungen fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr an, kann dieser Preis zugrunde gelegt werden. Maßgebend ist der Letztverbraucherpreis (Konsumentenpreis). Nicht entscheidend sind die Anschaffungs- oder Herste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.3 Zuzahlungen durch Arbeitnehmer

Rz. 158f Leistet der Arbeitnehmer Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten des Fahrzeugs oder zu dessen Leasingkosten als Einmalzahlungen, mindern diese grundsätzlich den geldwerten Vorteil.[1] Dabei ist zu unterscheiden, ob klare Vereinbarungen hinsichtlich des Zuzahlungszeitraums vorliegen oder nicht. Bestehen keine arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, können die (Einmal-) Za...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.4.2.3 Folgerungen der Finanzverwaltung

Rz. 160a Grundsätzlich ist die Ermittlung des Zuschlags kalendermonatlich mit 0,03 % des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vorzunehmen. Die Regelung beinhaltet bereits Urlaubs- oder Krankheitszeiten, in denen eine Nutzung nicht erfolgen kann. Das BMF erkennt jedoch die Möglichkeit zur Einzelbewertung der tatsächlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.6.2 Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Rz. 162a Der Stpfl. muss für die Anwendung von § 8 Abs. 2 S. 4 EStG ein ordnungsmäßiges Fahrtenbuch vorlegen, aus dem sich die beruflichen Fahrten, die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (sowie eventuell die Familienheimfahrten anlässlich einer doppelten Haushaltsführung) und die Privatfahrten ergeben. Erforderlich sind zudem grundsätzlich zeitnahe und laufe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.2.3.1 Leistung des Arbeitgebers

Rz. 208 Steuerbegünstigt ist nur die verbilligte Abgabe von Waren und Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht werden. Der Arbeitgeber darf somit grundsätzlich nur solche Waren und Dienstleistungen mit begünstigtem Rabatt an seine Arbeitnehmer abgeben, die zu seinem normalen Sortiment bzw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.2 Anwendung bei Existenz von Subsidiaritätsklauseln und Umqualifizierungsnormen

Rz. 11 Auch wenn Einkünfte nach den Kriterien für die Abgrenzung der Einkunftsarten dem äußeren Erscheinungsbild nach Überschusseinkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG darstellen und damit grundsätzlich dem Anwendungsbereich des § 8 EStG unterfallen, können sie durch die sog. Subsidiaritätsklauseln im Rahmen einer anderen Einkunftsart – mit der Folge einer abweic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.1 Vereinbarkeit mit Art. 3 GG

Rz. 199 Gegen § 8 Abs. 3 EStG werden unter folgenden Gesichtspunkten verfassungsrechtliche Bedenken erhoben[1]: Begünstigung der Bezieher von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gegenüber den Beziehern anderer Einkünfte. Diese Ungleichbehandlung ist im Ergebnis nicht zu beanstanden, da der bei Gewinneinkünften anzusetzende Teilwert keinen Unternehmerlohn enthält und so...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.4 Elektrofahrzeuge

Rz. 158i Die Privatnutzung von Elektrofahrzeugen hat der Gesetzgeber im besonderen Maße begünstigt, um die Anschaffung derartiger Fahrzeuge zu fördern. Bereits durch das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[1] wurde § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 und 3 EStG um Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge ab dem 1.1.2013 ergänzt. Die Regelung war zunächst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.1 Allgemeines

Rz. 156 Die 1-%-Methode ergibt sich aus der Verweisung in Abs. 2 S. 2 auf § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG. Allerdings begründen weder § 8 Abs. 2 S. 2 EStG noch § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG einen eigenen steuerbaren Tatbestand[1], zumal dies bereits auf § 8 Abs. 1 (Rz. 10) und Abs. 3 EStG (Rz. 200) nicht zutrifft. Während es sich insoweit aus Sicht des Arbeitgebers weiterhin um abzugsfäh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.3.1 Anscheinsbeweis

Rz. 157a Die Anwendung der 1-%-Regelung nach § 8 Abs. 2 S. 2 EStG setzt voraus, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen "zu privaten Fahrten" überlässt.[1] Rz. 157b Für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit bzw. (wohl) allgemein für Überschusseinkunftsarten[2] reicht dem BFH bereits die private Nutzungsmöglichkeit, unabhängig davon, ob und in welche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.1 Listenpreis

Rz. 158 § 8 Abs. 2 S. 2 EStG enthält eine Rechtsfolgenverweisung auf die 1-%-Methode in § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG [1], erfordert somit zunächst die Existenz eines geldwerten Vorteils. Dementsprechend sind lediglich die Rechtsfolgen von § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Ansatz i. H. v. monatlich 1 % des auf 100 EUR abgerundeten Bruttolistenpreises) anzuwenden. Aus § 8 Abs. 2 EStG ergibt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.3.2 Endpreis des nächstansässigen Abnehmers

Rz. 216 Bietet der Arbeitgeber (Hersteller, Großhändler) die Waren oder Dienstleistungen nicht fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr an, sind die Letztverbraucherpreise des dem Abgabeort nächstansässigen Abnehmers im allgemeinen Geschäftsverkehr maßgebend. Abgabeort ist dort, wo die Vorkehrungen für die Rabattgewährung getroffen werden.[1] Entscheidend is...mehr