Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

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zfs 02/2024, Fahrt unter be... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Rechtsbeschwerde hat keinen Rechtsfehler ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG). 1. Die Feststellungen in den Urteilsgründen tragen den Freispruch des Betroffenen und sind insbesondere nicht lückenhaft. a) Die Beweiswürdigung ist dem Tatgericht vorbehalten (§ 261 StPO). Spricht das Tatgericht einen Betroffene...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Entschädigungs-ABC bei den Einkünften aus KapVerm, VuV und den sonstigen Einkünften

Rn. 37 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abfindungszahlung Erhält der Mieter eines Gebäudes anlässlich der Kündigung seines Mietverhältnisses vom Grundstückserwerber eine Abfindung für dessen Übernahme eines Untermietverhältnisses, liegt eine Entschädigung für entgehende Mieteinnahmen iSd § 24 Nr 1 Buchst a EStG und kein veräußerungsähnliches Entgelt vor (BFH vom 26.10.2004, IX R 10...mehr

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zfs 02/2024, Fahrt unter be... / 1 Sachverhalt

Gegen den Betroffenen erging ein Bußgeldbescheid wegen vorsätzlichen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis mit einer Geldbuße von 1.000,00 EUR sowie mit einem Fahrverbot von einem Monat. Das AG hat den Betroffenen freigesprochen. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts hatte der Betroffene circa 3 Stunden vor der Fahrt Cannabis ko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Neue Rechts- oder Billigkeitsgrundlage

Rn. 21 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Eine Entschädigung iSv § 24 Nr 1 EStG liegt nicht vor, wenn die Zahlung das Erfüllungsinteresse des StPfl befriedigt. Dabei ist es unerheblich, ob die Einnahme zur Erfüllung des primären vertraglichen Leistungsanspruchs oder eines an dessen Stelle getretenen sekundären Schadensersatzanspruchs gezahlt worden ist. Die Zahlung darf auch nicht n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Art und Höhe der Entschädigung

Rn. 16 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Entschädigung wird im Regelfall in einer Geldleistung bestehen. Sie kann aber auch in geldwerten Sachleistungen (s § 8 Abs 1 EStG) liegen, etwa der unentgeltlichen Nutzung eines Einfamilienhauses (BFH vom 22.01.1988, VI R 135/84, BStBl II 1988, 525), einer Grundstücksübertragung (BFH vom 22.01.2009, IV R 12/06, BFH/NV 2009, 933) oder der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 20 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 In § 24 Nr 1 Buchst a EStG werden Entschädigungen behandelt, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt worden sind. Dies setzt voraus, dass die Zahlung nicht zur Erfüllung der ursprünglich vertraglich vorgesehenen Leistungsverpflichtung erbracht wird (etwa als geschuldeter Arbeitslohn), sondern mit ihr das (Schadens-)Er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erforderlichkeit einer Zwangslage

Rn. 26 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 24 Nr 1 Buchst a EStG setzt voraus, dass Einnahmen entgangen sind oder entgehen. Aus diesem Tatbestandsmerkmal wird im Schrifttum teilweise geschlossen, dass der StPfl das schadensstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben darf (s Füssenich in K/S/M, § 24 EStG Rz B 40 (März 2022)). Diese Auslegung ist zu einschränkend,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Entschädigungs-ABC für Gewinneinkünfte

Rn. 33 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Alleinvertriebsrecht Zahlungen für den Wegfall eines Alleinvertriebsrechts sind keine Entschädigung, weil sie im Rahmen einer üblichen und normalen Geschäftsbeziehung erfolgen (BFH vom 02.12.1965, IV 55/64, BStBl III 1966, 91). Ausgleichsbetrag Ein nach § 58a Abs. 4 BranntwMonG gezahlter Ausgleichsbetrag ist keine Entschädigung, weil er für den...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 38 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Entschädigungen iSd § 24 Nr 1 Buchst a EStG sind von der Zielrichtung her eher vergangenheitsorientiert. Sie leisten Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen aus einem früheren Rechtsverhältnis. Nach der neueren Rspr des BFH kann das Rechtsverhältnis allerdings auch fortbestehen, wenn es nach Vertragsänderungen, denen der StPfl in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Abzugsfähige Aufwendungen

Rn. 18 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Als Entschädigungen iSv § 24 Nr 1 EStG sind die Einnahmen, vermindert um die darauf entfallenden BA oder WK anzusetzen. Es ist also die Nettoentschädigung zu ermitteln. Da in dieser Vorschrift nur bestimmte, nach § 34 EStG ermäßigt zu besteuernde, Einnahmetatbestände geregelt sind, sind – wie bei § 16 Abs 2 EStG – nur solche Ausgaben zu berü...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Sachzuwendungen/-spenden zugunsten einer Tombola

Tz. 9 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Grundsätzlich erfüllt eine Tombola keinen eigenen steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zweck. Sie dient vielmehr der Mittelbeschaffung, die für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke von Verbänden/Vereinen benötigt werden. Einnahmen aus einer Tombola sind nach § 68 Nr. 6 AO (Anhang 1b) bei einer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlic...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abteilungen

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach AO (s. § 51 Satz 3 AO, Anhang 1b) gelten funktionale Untergliederungen (Abteilungen) von Körperschaften nicht als selbständige Steuersubjekte. Großvereine können aus den genannten Gründen ihre Abteilungen nicht verselbständigen, um die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR gem. § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b), die Zweckbetriebsgrenze "Sport" von 45 0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 72 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Einkünfte aus ehemaliger Tätigkeit sind im Bereich von Gewinneinkünften von Veräußerungs- oder Aufgabegewinnen abzugrenzen, die im Fall der Beendigung der Einkünfte aus LuF, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit anfallen (§ 14, § 14a, § 16, § 18 Abs 3 EStG). Der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn ist diesen Fällen durch BV-Vergleich zu er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Entschädigung bei Gewinneinkünften

a) Allgemeines Rn. 31 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der RFH hat die Anwendung von § 24 Nr 1 Buchst a EStG auf Gewinneinkünfte abgelehnt. Bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich könnten einzelne Geschäftsvorfälle keine gesonderte Berücksichtigung finden (s RFH vom 05.07.1944, VI 349/43, RStBl 1944, 641). Diese Ansicht wurde vom BFH schon früh ausdrücklich aufgegeben (BFH ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Entschädigung bei Überschusseinkünften

a) Allgemeines Rn. 34 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei den Überschusseinkünften wurde das Merkmal der Außergewöhnlichkeit des schadensstiftenden Ereignisses von der älteren Rspr des BFH ebenfalls als zusätzliche Tatbestandsvoraussetzung für die Annahme einer Entschädigung iSd § 24 Nr 1 Buchst a EStG herangezogen. Dabei wurde aber erkannt, dass die Abgrenzungsmerkmale aus dem ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 31 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der RFH hat die Anwendung von § 24 Nr 1 Buchst a EStG auf Gewinneinkünfte abgelehnt. Bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich könnten einzelne Geschäftsvorfälle keine gesonderte Berücksichtigung finden (s RFH vom 05.07.1944, VI 349/43, RStBl 1944, 641). Diese Ansicht wurde vom BFH schon früh ausdrücklich aufgegeben (BFH vom 17.12.1959...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 34 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei den Überschusseinkünften wurde das Merkmal der Außergewöhnlichkeit des schadensstiftenden Ereignisses von der älteren Rspr des BFH ebenfalls als zusätzliche Tatbestandsvoraussetzung für die Annahme einer Entschädigung iSd § 24 Nr 1 Buchst a EStG herangezogen. Dabei wurde aber erkannt, dass die Abgrenzungsmerkmale aus dem gewerblichen Ber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff

Rn. 246 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 23 Abs 3 S 1 EStG iVm § 9 Abs 1 S 1 EStG sind WK alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (dh in Bezug auf § 23 EStG des Veräußerungspreises), welche nicht schon zu den AK oder HK zählen. § 23 EStG enthält keine Regelung hinsichtlich eines Pauschbetrags. Für die Berücksichtigung von Aufwendungen als WK i...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abgeltungsteuer

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist durch Einführung der sog. Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden aber auch auf realisierte Kursgewinne eine einheitliche Kapitalertragsteuer von 25 % nebst 5,5 % Solidaritätszuschlag einzubehalten. Soweit ein Steuerpflichtiger einer kirchensteuerpflichtigen Glaubensgemeinschaft angehört, ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einkunftsermittlung

Rn. 9 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 24 EStG führt bestimmte Einnahmen auf und ordnet diese den Einkünften iSd § 2 Abs 1 EStG zu. Besondere Regelungen zur Gewinnermittlung enthält die Vorschrift nicht. Diese richtet sich nach den für Gewinn- und Überschusseinkünfte über § 2 Abs 1 und 2 EStG geltenden allg Regelungen (BFH vom 26.08.2004, IV R 5/03, BStBl II 2005, 215). Danach i...mehr

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AGS 02/2024, Vergütung des ... / II. Anspruch auf grundsätzliche Vergütung

Ein Insolvenzverwalter hat gem. § 63 InsO Anspruch auf Vergütung der Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Er erhält grds. eine Vergütung i.H.d. nach § 2 Abs. 1 InsVV ermittelten Regelsatzes. Grundlage der Berechnung ist die Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung erstreckt (§ 1 InsVV). Nach der Rspr. des BGH können daneben weitere Einnahmen, di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zugang von Forschung oder Öffentlichkeit (§ 10g Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die begünstigten Kulturgüter dürfen nicht rein privat genutzt werden. Sie müssen vielmehr der wissenschaftlichen Forschung oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zwingende Gründe des Denkmal- oder Archivschutzes dürfen der Öffnung allerdings nicht entgegenstehen (§ 10g Abs 1 S 2 Hs 2 EStG). Dies kann etwa der Fall sein, wenn die k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zufluss

Rn. 101 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Wem als Rechtsnachfolger die nachträglichen Einkünfte zugeflossen sind, richtet sich allein danach, wer zivilrechtlich Inhaber des erfüllten Anspruchs ist. In Erbschaftsfällen ist dies der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger und nicht ein Vermächtnisnehmer. Dieser hat nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben (§ 2174 BG). Deshalb sin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Entschädigung durch Dritte

Rn. 30 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Entschädigung muss nicht durch den Schädiger, sondern kann auch von einem Dritten geleistet werden. In solchen Fällen ist genau zu ermitteln, auf welcher Grundlage und wofür geleistet wird, um zu bestimmen, ob überhaupt eine Entschädigung iSv § 24 Nr 1 Buchst a EStG vorliegt. Im Schrifttum wird zum Teil die Ansicht vertreten, Zahlungen au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 103 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 24 Nr 3 EStG grenzt die dort aufgeführten Nutzungsvergütungen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke sowie Zinsen auf solche Nutzungsvergütungen und auf Entschädigungen, die mit der Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke zusammenhängen, von den übrigen Einkünften ab, um den Kreis der Tarifbegünsti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Auslegung

Rn. 11 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Im Gesetz ist der Begriff der Entschädigung iSv § 24 Nr 1 EStG nicht definiert. Sein Inhalt muss deshalb durch Auslegung bestimmt werden. Der Begriff der Entschädigung in seiner allg, für alle Fallgruppen (§ 24 Nr 1 Buchst a–c EStG) maßgeblichen Bedeutung meint Zahlungen, die eine finanzielle Einbuße (einen Schaden) ausgleichen, die ein StPf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Bescheinigung der zuständigen Stelle (§ 10g Abs 3 EStG)

Rn. 22 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der StPfl kann den Abzug der Sonderausgaben nur vornehmen, wenn die nach Landesrecht zuständige oder von der Landesregierung bestimmte Stelle (s dazu die Übersicht des BMF vom 04.06.2015, BStBl I 2015, 506) das Vorliegen der Voraussetzungen des § 10g Abs 1 EStG und die Erforderlichkeit der Aufwendungen bescheinigt (§ 10g Abs 3 S 1 EStG). Die ...mehr

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AGS 02/2024, Vergütung des ... / VIII. Bedeutung für die Praxis

Das AG Cottbus holt mit seiner Entscheidung quasi zu einem Rundumschlag aus und beantwortet gleich mehrere vergütungsrechtliche Fragen in einer Entscheidung. 1. Auslagenpauschale Zu Recht kürzte das AG Cottbus die Auslagenpauschale. Neben dem Anspruch auf Vergütung hat der Insolvenzverwalter nach § 8 InsVV einen gesonderten Anspruch auf Erstattung der Auslagen für das Insolven...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachträgliche Werbungskosten

Rn. 93 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nachträgliche Aufwendung sind WK, wenn sie mit der Einkünfteerzielung aus dem früheren Rechtsverhältnis im erforderlichen Veranlassungszusammenhang stehen, aber erst nach dessen Beendigung geleistet werden (§ 9 Abs 1 S 1 und 2 EStG). Dies ist unproblematisch in Fällen, in denen die WK bereits während des Bestehens des Rechtsverhältnisses ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übertragung auf den Gesellschafter

Rn. 164 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei entgeltlicher Übertragung von WG von der KapGes an einen Gesellschafter liegt – soweit es sich um ein unter Fremden übliches Veräußerungsgeschäft handelt – eine Anschaffung des Gesellschafters vor. Bei gesellschaftsrechtlich veranlassten unentgeltlichen Übertragungen wird die für § 23 EStG erforderliche Entgeltlichkeit der Anschaffung e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit

Rn. 45 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Es muss eine Tätigkeit aufgegeben oder nicht (mehr) ausgeübt werden. Sie muss zur Einkünfteerzielung geeignet und somit einer Einkunftsart zuzuordnen sein. Das Anknüpfen an eine Tätigkeit verdeutlicht, dass nicht der Beruf als solches aufgegeben werden muss (BFH vom 08.08.1986, VI R 28/84, BStBl II 1987, 106). Eine Tätigkeit wird durch ihre c...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 24 EStG regelt die Zuordnung von bestimmten Entschädigungen (Nr 1), von Einkünften aus ehemaligen Tätigkeiten oder früheren Rechtsverhältnissen (Nr 2) sowie von Nutzungsvergütungen nebst Zinsen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke (Nr 3) zu den Einkünften iSd § 2 Abs 1 EStG. Mit dieser Vorschrift wird keine zusätzlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nicht anerkannte Entschädigungen

Rn. 53 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abfindung Zahlungen als Abfindung für einen bereits verdienten gewinnabhängigen Tantiemeanspruch (BFH vom 10.10.2001, XI R 50/99, BStBl II 2002, 347; s auch BFH vom 06.11.2022, XI R 2/02, BFH/NV 2003, 745). Der Anspruch stellt keine Gewinnbeteiligung iSv § 24 Nr 1 Buchst b EStG dar, weil er den Arbeitsvertrag und nicht ein Gesellschaftsverhäl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Veranlassungszusammenhang mit privatem Veräußerungsgeschäft

Rn. 247 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach bislang st Rspr (vgl BFH vom 15.12.1987, BStBl II 1989, 16 unter Bezugnahme auf BFH vom 27.11.1962, BStBl III 1963, 116; BFH vom 27.10.1977, BStBl II 1978, 100; auch BFH vom 04.10.1990, BFH/NV 1991, 237) rechnen zu den WK nur die vom Veräußerer getragenen und durch die Veräußerung veranlassten Kosten (offen gelassen in BFH vom 17.07.19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Weder Einkünfteerzielung noch Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (§ 10g Abs 2 EStG)

Rn. 29 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Sonderausgabenabzug wird nur gewährt, wenn das Kulturgut nicht zur Einkünfteerzielung iSv § 2 EStG genutzt wird. Wenn dies – etwa bei Vermietung eines denkmalgeschützten Gebäudes – der Fall ist, kommt ein Abzug der Aufwendung als WK oder BA in Betracht (s FG Münster vom 24.08.2016, 7 K 1039/14E, EFG 2016, 1579: Aufwendungen für die Renov...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Alpenverein

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Beim Deutschen Alpenverein e. V. (DAV) und seinen 336 Sektionen (jeweils eigenständige e. V.) handelt es sich um Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke i. S. v. §§ 51ff. AO (Anhang 1b) erfüllen. Als Zweck verfolgt werden die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b), des Natur- und Umweltschutzes (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Gewinnermittlung

Rn. 83 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nachträgliche Gewinneinkünfte sind nach nunmehr wohl einheitlicher Auffassung entsprechend § 4 Abs 3 EStG durch Einnahme-Überschussrechnung zu ermitteln und nicht (mehr) durch BV-Vergleich (BFH vom 22.02.1978, I R 137/74, BStBl II 1978, 430; BFH vom 26.03.1991, VIII R 315/84, BStBl II 1992, 472; BFH vom 23.02.2012, IV R 31/09, BFH/NV 2012, 1...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Bilanzierung einer Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb (Hedge Accounting for a Net Investment in a Foreign Entity)

Tz. 265 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Ist ein Unternehmen an einem Unternehmen mit einer anderen funktionalen Währung beteiligt und bezieht es dieses als Tochter-, assoziiertes oder Gemeinschaftsunternehmen in seinen Konzernabschluss ein, erfolgt zu jedem Berichtsstichtag eine Umrechnung der Nettoinvestition in die funktionale Währung des Mutterunternehmens (vgl. IAS 21.38ff.). ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Steuerbegünstigte Einrichtungen dürfen ihre Mittel nur für die satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke verwenden. Insbesondere dürfen die Mitglieder oder Gesellschafter keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der steuerbegünstigten Einrichtung erhalten (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Dieses generelle Ausschüttungsverbot...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Definition der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 5 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine vGA i. S. d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (Anhang 7) ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschafterverhältnis veranlasst ist, sich auf den Bilanzgewinn ausgewirkt hat und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht (ständige Rechtsprechu...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Leitsatz 1. Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden gehört, verliert diese Zuordnung nicht dadurch, dass sich die Umstände ändern, die ihre Eigenschaft als notwendiges Betriebsvermögen begründet haben, sondern grundsätzlich erst dadurch, dass der Steuerpflichtige sie aus dem Betriebsvermögen entnimmt. 2....mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 5.5 Sonderbetriebsausgaben/-einnahmen (Zeilen 7, 21, 44 und 57)

Die Zeilen 7, 21, 44 und 57 betreffen den sog. Sonderbereich, d. h. von der Gesellschaft bezogene Tätigkeitsvergütungen, Zinsen für Darlehensüberlassungen oder Nutzungsentgelte für die Überlassung von Wirtschaftsgütern und die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen.[1] Diese Einnahmen und Ausgaben, die den Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft beeinflusst haben, dürfen d...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 5.2 Laufende Einkünfte (Zeilen 3/4, 17/18, 40/41, 54/55)

In Zeilen 3, 17, 40 und 54 sind die laufenden Einkünfte der Gesellschaft/Gemeinschaft, die sich aus der Gewinnermittlung (Bilanz, Einnahmen-Überschussrechnung) bzw. Überschussermittlung ergeben, einzutragen. Der dortige Betrag wird nach dem allgemeinen, sich aus den Angaben in der Anlage FB ergebenden Verteilungsschlüssel verteilt. Soweit dieser sowohl auf der Einnahmen- als...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 5.1 Einkunftsart

Die Anlage FE 1 dient der Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen, soweit die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung betroffen sind. Entsprechend ist daher in den nachfolgenden Zeilen von Betriebseinnahmen/Betriebsausgaben (Gewinneinkünfte) und Einnahmen/Werbungskosten (Vermietungseinkünfte) die Rede. Für ...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 2.2.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Zeilen 35-81)

Bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb erfolgen Eintragungen zu den laufenden Einkünften (einschließlich von Einkünften aus dem Teileinkünfteverfahren) in den Zeilen 35-37. Sind in den laufenden Einkünften auch solche enthalten, für die die Teilfreistellung nach §§ 20, 21 InvStG Anwendung findet, sind diese Einnahmen – vor Teilfreistellung – in den Zeilen 38-41 zu erfassen. Z...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 5.6 Teileinkünfteverfahren/Teilfreistellungsverfahren (Zeilen 8-12, 24-28, 45-49)

Die Angaben in den Zeilen 8-12, 24-28 und 45–49 dienen der Feststellung der steuerfreien Einkünfte nach dem Teileinkünfteverfahren[1] und § 8b KStG oder § 4 Abs. 7 UmwStG, die in den laufenden Einkünften abweichend zu verteilenden Einnahmen/Ausgaben Gewinnen aus Ergänzungsbilanzen sowie Gewinnen aus Sonderbilanzen enthalten sind. Als Einkünfte sind hier die den §§ 3 Nr. 40, 3c Ab...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 2.2.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 3-34)

In den Zeilen 3-5 werden die laufenden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erfasst, die sich nach den jeweiligen Gewinnermittlungen (Einnahmen-Überschussrechnung, Bestandsvergleich oder Gewinnermittlung nach § 13a EStG) ergeben, unter Berücksichtigung der Besonderheiten beim Teileinkünfteverfahren (Zeilen 4 und 5) sowie bei Erträgen aus Investmentanteilen (Zeilen 6-9, Anga...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 5.3 Elektronische Registrierkasse

In der Praxis werden die Einnahmen aus dem Gaststättenbetrieb i. d. R. mittels einer elektronischen Registrierkasse (Kellnerkasse) aufgezeichnet. Zentraler Prüfungspunkt: Kassenbuch Werden in einer Gaststätte auch die Entgelte geprüft, ist ein zentraler Prüfungspunkt das Kassenbuch. In aller Regel wird der Löwenanteil der Erlöse in einer Gaststätte bar vereinnahmt. Formell wir...mehr