Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4 Güter in Geldeswert

4.2.4.1 Begriff Rz. 72 Unter Gütern in Geldeswert sind Wirtschaftsgüter aller Art zu verstehen. Anders als der Einlagebegriff gem. § 4 Abs. 1 EStG umfasst der Einnahmebegriff gem. § 8 Abs. 1 EStG aber nicht nur bilanzierungsfähige Wirtschaftsgüter, sondern darüber hinaus alle Sachleistungen und Vorteile, auch bloße Nutzungsvorteile, die einen in Geld bestimmbaren Wert (Geldes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.1.4.2 Rechtsnachfolge im Todesfall

Rz. 115 Einnahmen, die dem Erben zufließen, die aber noch auf der Tätigkeit bzw. Leistung des Erblassers beruhen, sind in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 24 Nr. 2 EStG beim Erben zu berücksichtigen,[1] da der Einnahmetatbestand den Zufluss der Einnahmen voraussetzt.[2] Der Stpfl. kann für den Fall seines Todes nicht nur seinen Erben zum Rechtsnachfolger i. S. v. § 24 N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4.6 Wertsteigerungen

Rz. 86 Da bei der Überschussrechnung kein Vermögensvergleich stattfindet (Rz. 7), stellen auch bloße Wertsteigerungen von Vermögensgegenständen, die der Einnahmeerzielung dienen, keine Einnahmen dar. Reine Vermögenszuwächse durch Werterhöhungen werden nicht erfasst, sondern lediglich tatsächliche Vermögenszugänge von außen (Rz. 23ff.). Die bloße Wertsteigerung eines Mietshau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3.2 Darlehensaufnahme

Rz. 93 Auch die Darlehensaufnahme führt nicht zu Einnahmen, da mit dem Zugang der Darlehensvaluta gleichzeitig ein Rückforderungsanspruch des Gläubigers entsteht. Insoweit werden die Grundsätze des Bestandsvergleichs übernommen.[1] Wird ein zinsgünstiges oder zinsloses Darlehen gewährt, kann allerdings in Höhe des Zinsvorteils eine Einnahme vorliegen (Rz. 250 "Darlehen, Zins...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.1.4.1 Abtretung/Pfändung

Rz. 114 Einnahmen sind dem Stpfl. auch dann zuzuordnen, wenn er vor dem Zufluss über sie verfügt, z. B. durch Abtretung zugunsten eines Dritten. Die Auszahlung an den Dritten stellt lediglich eine Abkürzung des Zahlungswegs dar.[1] Bei unentgeltlicher Verfügung (Abtretung) sind die der abgetretenen Forderung entsprechenden Einnahmen solche des Abtretenden (Zedenten).[2] Ein ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.1.3 Tatbestandsmerkmale

Rz. 50 Der Begriff der Einnahmen wird in Abs. 1 durch zwei Tatbestandsmerkmale umschrieben: Voraussetzungen sind in "Geld oder Geldeswert" bestehende Güter, die dem Stpfl. "zufließen". Eine Einnahme liegt daher nur vor, wenn wirtschaftlich eine Vermögensmehrung i. S. einer – nicht aufgezwungenen – objektiven Bereicherung beim Stpfl. eingetreten ist.[1] Rz. 51 Der weitere Inha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3.9 Weitere Einzelfälle

Rz. 104 Abschlagszahlungen (§ 11 EStG Rz. 70) Abtretung (§ 11 EStG Rz. 70) Aktienüberlassung (§ 19 EStG Rz. 124a) Angehörige (§ 11 EStG Rz. 70) Arbeitslohn (§ 11 EStG Rz. 70) Arzthonorare (§ 11 EStG Rz. 45 und Rz. 70) Aufrechnung (§ 11 EStG Rz. 14 und Rz. 70) Belegschaftsaktien (§ 11 EStG Rz. 70) Beherrschender Gesellschafter (§ 11 EStG Rz. 70) Damnum (§ 11 EStG Rz. 70) Einschaltung D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4.3 Fehlender Rechtsanspruch

Rz. 81 Geldwerte Vorteile sind unabhängig davon, ob auf die empfangenen Wirtschaftsgüter ein Rechtsanspruch besteht, bei Zufluss als Einnahme anzusetzen.[1] Für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit stellt dies § 19 Abs. 1 S. 2 EStG ausdrücklich klar. Zu erfassen sind daher auch Trinkgelder (R 19.3 Abs. 1 Nr. 5 LStR 2023), soweit sie nicht gem. § 3 Nr. 51 EStG steuer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4.5 Veräußerungserlöse

Rz. 84 Der Erlös aus der Veräußerung eines zu Erwerbszwecken genutzten Wirtschaftsguts führt begrifflich zwar zu einer Einnahme. Er rechnet aber, von den Sonderfällen der §§ 17, 20 Abs. 2, 23 EStG abgesehen – da kein Vermögensvergleich stattfindet und bei den Überschusseinkünften mithin kein dem Betriebsvermögen vergleichbares Vermögen vorliegt – nicht zu stpfl. Einnahmen im...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.2.2.1 Mittelbarer – unmittelbarer Zusammenhang

Rz. 119 Welcher Art die Verbindung mit einer bestimmten Einkunftsart sein muss, damit anfallende Einnahmen als "im Rahmen" der betreffenden Einkunftsart zugeflossen behandelt werden können, ist nicht endgültig geklärt. Zum Teil besteht Uneinigkeit darüber, ob der Zusammenhang mit der Tätigkeit des Stpfl., die in einem positiven Tun, einem Dulden oder Unterlassen bestehen kan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4.4 Roheinnahmen

Rz. 83 Bei den Einnahmen i. S. d. § 8 Abs. 1 EStG handelt es sich um die Roheinnahmen (Bruttobetrag), von dem die Werbungskosten abzusetzen sind. Dies galt bzw. gilt auch hinsichtlich des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus gem. § 21 Abs. 2 EStG a. F., § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3.1 Aufbewahrung

Rz. 92 Güter, die der Stpfl. zur Aufbewahrung erhält, führen nicht zu einer Vermögensvermehrung (Zufluss) und damit nicht zu Einnahmen. Das Vermögen des Stpfl. ist mit dem Rückgabeanspruch des Hinterlegers belastet. Anders verhält es sich, wenn die Rückgabeverpflichtung nicht ernsthaft besteht oder wenn bereits in der Gebrauchsüberlassung ein geldwerter Vorteil zu sehen ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.6 Zeitliche Abgrenzung

Rz. 39 Die zeitliche Abgrenzung der Einnahmen und der Werbungskosten richtet sich ausschließlich nach dem Zuflussprinzip gem. § 11 EStG. Diese Vorschrift gilt im Übrigen auch für die Zuordnung der Betriebseinnahmen und -ausgaben bei der Gewinnermittlung durch Überschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG (§ 11 EStG Rz. 9). § 11 EStG regelt nicht die Frage, ob Zuflüsse steuerfrei s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 7.2 Bewertung ausländischen Geldes

Rz. 132 Ausl. Zahlungsmittel rechnen nicht zu den geldwerten Gütern i. S. d. § 8 Abs. 2 EStG [1], da die Freigrenze für Sachbezüge lediglich Bewertungsschwierigkeiten vermeiden sollte und eine Umrechnung in die inländische Währung ohne Weiteres möglich ist. Der mögliche Wortsinn der Formulierung "Geld" ist weit auszulegen[2], zumal auch das Zivilrecht ausl. Zahlungsmittel als...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.4 Bewertung

Rz. 23 Einnahmen und Ausgaben, die – wie im Regelfall – in bar zu- und abfließen, sind nach dem Nominalwertprinzip mit dem Nennbetrag anzusetzen. Eine Bewertung ist deshalb im Allgemeinen nicht erforderlich. Die Rspr. hat die Geltung des Nominalwertprinzips trotz ständiger Geldentwertung für alle Einkunftsarten, insbesondere für den Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3.5 Forderungserlass

Rz. 97 Der Erlass einer Forderung durch den Stpfl., bei deren Begleichung Einnahmen anfallen würden, führt – wie bei einem Verzicht auf Einnahmen im Vorhinein (Rz. 80ff. und Rz. 100) – i. d. R. nicht zu einem Zufluss.[1] Verzichtet der Stpfl. aber aus rein persönlichen, der Lebensführung zuzurechnenden Gründen auf eine bestehende und realisierbare Forderung im betrieblichen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.3 Abgrenzung zum Betriebseinnahmen- und Betriebsausgabenbegriff

Rz. 17 Den Begriffen "Einnahmen" i. S. v. § 8 EStG und "Werbungskosten" i. S. d. §§ 9, 9a EStG entsprechen bei den Gewinneinkünften die Begriffe "Betriebseinnahmen" und "Betriebsausgaben" i. S. d. § 4 Abs. 3ff. EStG. Trotz der unterschiedlichen Formulierungen in § 4 Abs. 4, § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 EStG haben sich die Begriffe in der Praxis in den entscheidenden Bereichen a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 3 Betriebseinnahmen

Rz. 42 Nach dem eindeutigen Wortlaut in Abs. 1 gilt § 8 EStG nur für die Überschusseinkünfte (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte; § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG), nicht für die Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, § 2 Abs. 1 S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3.6 Vermögensumschichtung

Rz. 99 Eine Einnahme liegt auch dann vor, wenn beim Stpfl. lediglich eine Vermögensumschichtung erfolgt, wenn z. B. an die Stelle der Forderung der zur Tilgung geleistete Geldbetrag tritt oder der Stpfl. statt Geld einen Gegenstand erhält. Gleiches gilt z. B. bei der Umwandlung einer Lohnforderung in eine Darlehensforderung.[1] Verzichtet der Gesellschafter einer Kapitalgese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3.3 Durchlaufende Gelder, Auslagenersatz

Rz. 94 Wirtschaftsgüter (Gelder), die der Stpfl. mit der Verpflichtung erhält, sie an einen Dritten weiterzuleiten (durchlaufende Posten), gelangen wirtschaftlich nicht in das Vermögen des Stpfl. und sind daher nicht als Einnahmen zu erfassen[1], und zwar unabhängig davon, wann sie weitergeleitet werden (§ 4 EStG Rz. 300 und Rz. 502). Etwas anderes gilt nur, wenn noch nicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.2 Begriff des Zuflusses

Rz. 91 Der Begriff des Zuflusses ist rein wirtschaftlich zu verstehen. Entscheidend ist die wirtschaftliche Vermehrung des Vermögens des Stpfl., d. h. die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die geldwerten Güter.[1] Abzustellen ist auf die Vermögensmehrung i. S. einer objektiven Bereicherung.[2] Auch bei einem Schneeballsystem sind tatsächlich ausgezahlte bzw. gutgeschriebe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.1 Wirtschaftliche Güter

Rz. 57 Nur wirtschaftliche Güter kommen als Einnahmen in Betracht. Das sind alle Sachen, Rechte oder sonstigen Vorteile, die selbst Geld sind oder einen in Geld bestimmbaren Wert (Geldeswert) besitzen. Anders als der Begriff der Einlage gem. § 4 Abs. 1 EStG umfasst der Begriff der Einnahme i. S. v. § 8 EStG nicht nur bilanzierungsfähige Wirtschaftsgüter, sondern darüber hina...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.2.2.4 Vorteilszuwendung durch Dritte

Rz. 127 Eine Einnahme kann auch dann durch die Leistung des Stpfl. veranlasst sein, wenn die Zahlung von einem Dritten, der nicht Empfänger der Leistung ist, erfolgt. Entscheidend ist, ob ein innerer Zusammenhang zu der Leistung des Stpfl. besteht, soweit der Dritte die Zuwendung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbringt.[1] Davon abzugrenzen sind Leistungen, die auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.7 Ermittlungszeitraum

Rz. 41 Nach § 2 Abs. 7 S. 2 EStG ist der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten jeweils für ein Kj. zu ermitteln. Ein vom Kj. abweichender Ermittlungszeitraum, wie er in § 4a EStG für Land- und Forstwirte sowie Gewerbetreibende, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, zugelassen wird, ist bei den Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG nicht vor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.2.2.3 Irrelevanz der subjektiven Vorstellungen

Rz. 126 Die subjektiven Vorstellungen der am Leistungsaustausch Beteiligten spielen keine Rolle[1]; eine Vorteilsgewährung muss also nicht beabsichtigt sein.[2] Maßgebend ist eine Beurteilung anhand objektiver Kriterien.[3] Allein die Mittelherkunft begründet keinen wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Einkunfsart.[4]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.3 Geld

Rz. 71 Unter Geld i. e. S. versteht man nur inländische gesetzliche Zahlungsmittel (Bargeld und Buchgeld). I. w. S. rechnen dazu auch alle im Verkehr anerkannten Zahlungsmittel. Im Rahmen des § 8 Abs. 1 EStG ist unerheblich, ob mit dem Begriff "Geld" nur inländische Zahlungsmittel gemeint sind. Ausl. Zahlungsmittel fallen jedenfalls unter den Begriff "Güter in Geldeswert".[1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 7.1 Bewertung inländischen Geldes

Rz. 131 Geld i. S. d. § 8 Abs. 1 EStG ist Zahlungsmittel in deutscher Währung (Euro). Geldeinnahmen in inländischer Währung sind für die Besteuerung nach dem Nominalprinzip mit dem Nennwert anzusetzen.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.3 Zeitliche Zurechnung

Rz. 128 Die zeitliche Zurechnung (Periodenabgrenzung) ist in § 11 EStG (Zuflussprinzip) geregelt (§ 11 EStG Rz. 4). Nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 EStG ist der Zufluss ferner ein Tatbestandsmerkmal des Einnahmebegriffs (Rz. 55).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.1.2 Zurechnung durch Tatbestandsverwirklichung

Rz. 108 Der Einnahmebegriff hat eine auf die Person des Stpfl. bezogene Komponente; er ist personenbezogen (Rz. 49).[1] Laut BFH sind die Einnahmen demjenigen Stpfl. zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht, an den das EStG die Entstehung der Steuer knüpft.[2] Dementsprechend kann auch nur derjenige Werbungskosten geltend machen, der den Tatbestand...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 8.1 Grundsatz und Allgemeines

Rz. 134 § 8 Abs. 2 EStG dient der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Diejenigen Stpfl., denen Einnahmen nicht in Geld, sondern in geldwerten Gütern zufließen, sollen denjenigen gleichgestellt werden, die ihre Einnahmen unmittelbar in Geld beziehen. Es handelt sich insoweit um eine Bewertungsvorschrift für alle Einnahmen, die nicht in Geld bestehen. Bei der Bewertung der geldwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.4.2 Einzelbewertung

10.4.2.1 Rechtsprechung Rz. 159b Die Ermittlung des Zuschlags für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist nach Auffassung des BFH nach Maßgabe einer Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer möglich.[1] Die Rspr. widersprach mehrfach der bis zum 1.4.2011 vertretenen Verwaltungsauffassung[2], wonach nur ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 9 Üblicher Endpreis am Abgabeort (Abs. 2 S. 1)

9.1 Anwendungsbereich Rz. 140 Die Bewertung von Sachbezügen hat mit den "üblichen Endpreisen am Abgabeort" zu erfolgen. Dieses ist der Preis, der üblicherweise im allgemeinen Geschäftsverkehr für eine identische Ware vom Letztverbraucher gefordert wird. .[1] Dabei sind Preisnachlässe, die im allgemeinen Geschäftsverkehr üblicherweise, d. h. an jedermann gewährt werden, ebenfal...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 12 Bewertung nach Durchschnittswerten (Abs. 2 S. 8 bzw. S. 10)

12.1 Sachbezüge außerhalb des Regelungsbereichs der SvEV Rz. 189 Sachbezüge, die nicht vom Regelungsbereich der SvEV erfasst werden, die also nicht in freier oder verbilligter Verpflegung, Unterkunft oder Wohnung bestehen, für die keine Durchschnittswerte nach Abs. 2 S. 8 festgesetzt sind und für die § 8 Abs. 3 EStG (Belegschaftsrabatte) nicht anwendbar ist, sind nach § 8 Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3 Nutzungswertbesteuerung (Abs. 2 S. 2)

10.3.1 Allgemeines Rz. 156 Die 1-%-Methode ergibt sich aus der Verweisung in Abs. 2 S. 2 auf § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG. Allerdings begründen weder § 8 Abs. 2 S. 2 EStG noch § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG einen eigenen steuerbaren Tatbestand[1], zumal dies bereits auf § 8 Abs. 1 (Rz. 10) und Abs. 3 EStG (Rz. 200) nicht zutrifft. Während es sich insoweit aus Sicht des Arbeitgebers weit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.2 Tatbestandsvoraussetzungen von Abs. 3

14.2.2.1 Arbeitnehmer Rz. 201 Voraussetzung für eine Anwendung von Abs. 3 ist die Eigenschaft als Arbeitnehmer. Bei der Zuwendung des Arbeitgebers muss es sich um stpfl. Arbeitslohn i. S. v. § 19 EStG handeln.[1] Auch der Sachbezug aus einem früheren Arbeitsverhältnis kann nach Abs. 3 begünstigt sein, wenn das frühere Arbeitsverhältnis eine ausreichende Bedingung für die Vort...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4 Entsprechende Anwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG

10.3.4.1 Listenpreis Rz. 158 § 8 Abs. 2 S. 2 EStG enthält eine Rechtsfolgenverweisung auf die 1-%-Methode in § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG [1], erfordert somit zunächst die Existenz eines geldwerten Vorteils. Dementsprechend sind lediglich die Rechtsfolgen von § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Ansatz i. H. v. monatlich 1 % des auf 100 EUR abgerundeten Bruttolistenpreises) anzuwenden. Aus § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.3 "Private Nutzung"

10.3.3.1 Anscheinsbeweis Rz. 157a Die Anwendung der 1-%-Regelung nach § 8 Abs. 2 S. 2 EStG setzt voraus, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen "zu privaten Fahrten" überlässt.[1] Rz. 157b Für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit bzw. (wohl) allgemein für Überschusseinkunftsarten[2] reicht dem BFH bereits die private Nutzungsmöglichkeit, unabhängig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 8 Geltungsbereich des § 8 Abs. 2 EStG

8.1 Grundsatz und Allgemeines Rz. 134 § 8 Abs. 2 EStG dient der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Diejenigen Stpfl., denen Einnahmen nicht in Geld, sondern in geldwerten Gütern zufließen, sollen denjenigen gleichgestellt werden, die ihre Einnahmen unmittelbar in Geld beziehen. Es handelt sich insoweit um eine Bewertungsvorschrift für alle Einnahmen, die nicht in Geld bestehen....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.2.3 Leistungen des Arbeitgebers i. S. d. Abs. 3

14.2.2.3.1 Leistung des Arbeitgebers Rz. 208 Steuerbegünstigt ist nur die verbilligte Abgabe von Waren und Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht werden. Der Arbeitgeber darf somit grundsätzlich nur solche Waren und Dienstleistungen mit begünstigtem Rabatt an seine Arbeitnehmer abgeben, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 11.3 Bewertung nach der SvEV

11.3.1 Unentgeltliche (verbilligte) Verpflegung (§ 2 Abs. 1 SvEV) Rz. 174 Freie Verpflegung beinhaltet, soweit sie über den gesamten Tag gewährt wird, die 3 üblichen Hauptmahlzeiten. Sie umfasst ggf. ein zweites Frühstück und Nachmittagskaffee.[1] Dabei müssen die Voraussetzungen einer Mahlzeit nach § 2 Abs. 1 SvEV erfüllt sein.[2] Unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2 Überschussermittlung

2.1 Überschusseinkünfte Rz. 7 Die steuerlich relevanten 7 Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 EStG) gliedern sich in die Gewinneinkünfte [1] und in die Überschusseinkünfte.[2] Die in den §§ 8 bis 9a EStG geregelte Ermittlung des "Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten" ist nur bei den Überschusseinkünften zulässig (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG). Die Vorschriften über die Gewi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14 Belegschaftsrabatte (§ 8 Abs. 3 EStG)

14.1 Vereinbarkeit mit Art. 3 GG Rz. 199 Gegen § 8 Abs. 3 EStG werden unter folgenden Gesichtspunkten verfassungsrechtliche Bedenken erhoben[1]: Begünstigung der Bezieher von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gegenüber den Beziehern anderer Einkünfte. Diese Ungleichbehandlung ist im Ergebnis nicht zu beanstanden, da der bei Gewinneinkünften anzusetzende Teilwert keine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10 Private Nutzung betrieblicher Kfz (Abs. 2 S. 2 bis 5)

10.1 Allgemeines und Rechtsentwicklung Rz. 154 Überlässt der Arbeitgeber – oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter (z. B. eine Leasinggesellschaft) – dem Arbeitnehmer "unentgeltlich" ein Kfz zur privaten Nutzung (sog. Firmenwagen), ist der dadurch gewährte geldwerte Vorteil als Arbeitslohn (Sachlohn) zu erfassen.[1] Nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG ist der Wert – vorbehalt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 11 Sachbezugswerte nach der Sozialversicherungsentgelt-VO (Abs. 2 S. 6)

11.1 Allgemeines/Rechtsentwicklung Rz. 166 Die allgemeine Bewertungsvorschrift des § 8 Abs. 2 S. 1 EStG, wonach für die Bewertung der Sachbezüge die um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreise am Abgabeort anzusetzen sind, gilt nur, soweit keine besonderen Bewertungsvorschriften eingreifen. Nach § 8 Abs. 2 S. 6 bis 7 EStG sind für Sachbezüge von Arbeitnehmern die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2 Anwendungsbereich des Abs. 3

14.2.1 Allgemeines und Verhältnis zu den Abs. 1 und 2 Rz. 200 § 8 Abs. 3 EStG erfordert wie Abs. 2 eine steuerbare Einnahme nach Abs. 1, schafft also keinen eigenen Einkünftetatbestand.[1] Die Vorteilsgewährung muss daher – im weitesten Sinne – als Gegenleistung für die Leistung des Arbeitnehmers zu bewerten sein. Preisnachlässe, die nicht durch die Leistung des Arbeitnehmers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.2.2 Waren oder Dienstleistungen

14.2.2.2.1 Waren Rz. 203 Die steuerbegünstigten Personalrabatte können sich auf Waren oder Dienstleistungen beziehen. Im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist der Begriff der Ware weit auszulegen. Darunter fallen nicht nur bewegliche Sachen aller Art, die Gegenstand des Handelsverkehrs sind, sondern darüber hinaus alle Vermögensgegenstände, die im Verkehr, wenn au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.3 Bewertung des Vorteils

14.3.1 Endpreis des Arbeitgebers Rz. 212 Bietet der Arbeitgeber die nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellten, vertriebenen oder erbrachten Waren oder Dienstleistungen fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr an, kann dieser Preis zugrunde gelegt werden. Maßgebend ist der Letztverbraucherpreis (Konsumentenpreis). Nicht entscheidend si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.4 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Abs. 2 S. 3)

10.4.1 Allgemeines Rz. 159 Die Wahl der 1-%-Methode für die Bewertung der Privatnutzung hat zur Folge, dass auch der Wert für die Nutzung des Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pauschaliert nach § 8 Abs. 2 S. 3 EStG anzusetzen ist.[1] Dies gilt allerdings nicht umgekehrt: Die (erlaubte) Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeits...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.6 Fahrtenbuchmethode (Abs. 2 S. 4)

10.6.1 Gesamtkostenermittlung Rz. 162 Die Fahrtenbuch- bzw. Einzelnachweismethode ist in § 8 Abs. 2 S. 4 EStG geregelt ("Escape-Klausel"). Danach kann der Wert der Privatnutzung sowie der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und der zu berücksichtigenden Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung auch anhand der tatsächlichen Kosten ermittelt werden.[1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3.8 Zusage von Leistungen

Rz. 102 Forderungen gehören zwar zu den Gütern, die in Geldeswert bestehen, fallen jedoch erst dann unter den Einnahmebegriff, wenn ihr Wert zugeflossen ist.[1] Nur tatsächliche Zuflüsse sind Einnahmen. Deshalb führt die Zusage künftiger Leistungen als solche nicht zu Einnahmen. Sagt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses (z. B. wegen des günstig...mehr