Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaften: Grundsätze ... / 8 Freibeträge einer Körperschaft

Ein Abzug eines Freibetrags findet bei der Ermittlung des Einkommens bei den meisten Körperschaften nicht statt. Lediglich Gesellschaften i. S. d. § 24 KStG, deren Ausschüttungen beim Empfänger nicht zu Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führen, erhalten einen Freibetrag von 5.000 EUR. Dies trifft folglich auf eine GmbH oder AG nicht zu. Begünstigt sind insbesondere Verei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 2.2 Zuschüsse

Bei Zuschüssen für Anlagegüter aus öffentlichen oder privaten Mitteln hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht, die Zuschüsse entweder als Betriebseinnahmen anzusetzen oder die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezuschussten Wirtschaftsgüter um die Zuschüsse vermindert anzusetzen; in letzterem Fall wirkt sich der Zuschuss ertragsteuerlich über die Nutzungsdauer des jew...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 4.4 Bestimmte Trinkgelder sind steuerpflichtig

Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören u. a. auch Trinkgelder, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden. Dies gilt jedoch nur für Trinkgelder mit Rechtsanspruch. Die Steuerpflicht entsteht auch dann, wenn die Zahlung durch Dritte erfolgt.[1] Trinkgelder und ähnliche Bezüge, auf die der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat, unterliegen stets in voller Höhe d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Telekommunikations- und Dat... / 2.1.1 Einkommensteuerliche Behandlung: Private Nutzung als Betriebseinnahme zu erfassen

Werden Telekommunikations- und Datenverarbeitungsgeräte privat genutzt, dann gilt: Beträgt die private Nutzung 50 % bis 90 %, können die entsprechenden Geräte als Betriebsvermögen ("gewillkürte Betriebsvermögen") behandelt werden. Beträgt die private Nutzung weniger als 50 %, müssen die entsprechenden Geräte als Betriebsvermögen behandelt werden (sog. "notwendiges Betriebsverm...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer ab 2025: Fragen und Antworten auf einen Blick

Die neue Grundsteuer ist auf der Zielgeraden. Im Januar 2025 wird sie erstmals erhoben. Das Bundesfinanzministerium gibt in einem FAQ zur Reform Antworten auf die wichtigsten Fragen. In den vergangenen Wochen und Monaten haben zahlreiche Immobilieneigentümer vom Finanzamt den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts und den Bescheid über die Festsetzung des Grundst...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Streitwert / Zusammenfassung

Begriff Der Streitwert richtet sich grundsätzlich nach dem geltend gemachten Anspruch. Bei bezifferten Zahlungsklagen bildet in aller Regel der beanspruchte Zahlungsbetrag den Streitwert. Dieser wiederum bildet die Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren. Die Höhe des Streitwerts kann auch für die sachliche Zuständigkeit eines Gerichts von Bedeutu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Streitwert / 4 Beschlussanfechtung bei Wirtschaftsplan bzw. Jahresabrechnung

Beschlussgegenstand sind seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 nicht mehr der Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung als Rechenwerke, sondern nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG nur noch das Ergebnis des Wirtschaftsplans, nämlich die Hausgeldvorschüsse, und nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG die sich aus der Jahresabrechnung ergebenden Abrechnungsspitzen als sog. Nachschüsse bzw. Anp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 28 § 20 S. 1 UStG führt in den Nrn. 1 bis 4 abschließend die alternativen Möglichkeiten auf, nach denen ein Unternehmer die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten durchführen kann. Die ihn begünstigende Regelung kann jeder in Anspruch nehmen, der die Voraussetzungen nach § 2 UStG als Unternehmer erfüllt. Damit müssen die in § 2 Abs. 1 UStG genannten Voraussetzun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Ausübung freier Berufe

Rz. 76 § 20 S. 1 Nr. 3 UStG ermöglicht es Angehörigen der freien Berufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, sich ebenfalls die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten gestatten zu lassen. Die Möglichkeit nach § 20 S. 1 Nr. 3 UStG ergibt sich unabhängig von der Höhe der erzielten Umsätze des Unternehmers. Unerheblich ist dabei, ob die freiberufliche Tätigkeit einzeln oder al...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Antrag

Rz. 93 Die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten setzt – unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund der Antrag beruht – einen Antrag des Unternehmers voraus (§ 20 Abs. 1 S. 1 UStG). Der Antrag kann ausdrücklich von dem Unternehmer gestellt werden, ist aber an keine bestimmte Form gebunden. Der Antrag ist an das für die Besteuerung der Umsätze des Unternehmers nach §...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Abgrenzung... / 4.2 Einnahmen-Überschussrechnung und umsatzsteuerliche Istversteuerung

Wer seinen Gewinn durch eine Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, darf seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten besteuern. Er kann seine Umsätze erst dann in der Umsatzsteuer-Voranmeldung anmelden, wenn er die Gegenleistung erhalten hat. Die im jeweiligen Betrachtungszeitraum zugeflossenen Einnahmen führen sowohl zu einer ertragsteuerlichen als auch zu einer umsatzsteue...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Abgrenzung... / 4 Was bei Einnahmen-Überschussrechnern gilt

4.1 Der Zeitpunkt der Zahlung ist maßgebend Bei der Einnahmen-Überschussrechnung gehören Einnahmen und Ausgaben in das Geschäftsjahr, in dem sie tatsächlich geleistet wurden. Ausnahmen bilden regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die kurz vor oder nach dem Jahreswechsel beglichen werden. Diese dürfen dem Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zugeordnet werden. Das gilt auch f...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Abgrenzung... / 4.1 Der Zeitpunkt der Zahlung ist maßgebend

Bei der Einnahmen-Überschussrechnung gehören Einnahmen und Ausgaben in das Geschäftsjahr, in dem sie tatsächlich geleistet wurden. Ausnahmen bilden regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die kurz vor oder nach dem Jahreswechsel beglichen werden. Diese dürfen dem Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zugeordnet werden. Das gilt auch für Umsatzsteuerzahlungen, die bis zum 10. J...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.2 Abspaltung von Einnahmen aus Kapitalvermögen aus der Kapitalrückzahlung

Tz. 191 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Nicht zum gW der Kap-Rückzahlung iSd § 21 Abs 2 S 2 UmwStG gehören die Bezüge nach § 20 Abs 1 Nr 1 oder Nr 2 EStG (s § 21 Abs 2 S 1 Nr 3, 2. HS UmwStG; s Beschl des BFH v 03.02.2010, BFH/NV 2010, 1128 unter 4.; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 27 UmwStG Rn 201, 202; s Werneburg, in H/M/B, 5. Aufl, Anh § 21aF Rn 113 und 116; s UmwSt-Erl 1998...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Tätigkeitsbereich der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 14 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Mit der Unterhaltung steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe (§ 64 AO; Anhang 1b) wird eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft partiell steuerpflichtig. Mit einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb werden regelmäßig gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) erzielt. Die Gewinnermittlung des steuerpflichtig...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Tätigkeitsbereich der Vermögensverwaltungen

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Dem Bereich der Vermögensverwaltung sind die Überschusseinkünfte (Einkünfte aus Kapitalvermögen, § 20 EStG; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, § 21 EStG zuzuordnen; § 2 Abs. 1 Nr. 4–7 EStG, Anhang 10). Die Einkünfte (der Überschuss) werden durch Gegenüberstellung der Einnahmen (§ 8 EStG, Anhang 10) und der Werbungskosten (§§ 9, 9a EStG...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Körperschaftsteuerliche Behandlung

Tz. 3 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Organisation und die Durchführung einer Blutspendeaktion sowie das Bewerben derselben sind ebenso wie die Betreuung der Spender die Voraussetzungen für die Verfolgung des satzungsmäßigen Zweckes eines gemeinnützigen Blutspendedienstes. Das gilt selbst dann, wenn der eigentliche Vorgang der Blutgewinnung, dessen Bearbeitung bis hin zur Lie...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zufluss-/Abflussprinzip

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Zufluss-/Abflussprinzip (auch Vereinnahmung oder Verausgabung) ist bei der Gewinnermittlung nach Maßgabe von § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10), mithin bei einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussermittlung (Einnahmen ./. Betriebsausgaben) zu beachten (s. § 11 EStG, Anhang 10). Keine Anwendung findet das Zufluss-/Abflussprinzip, sofern ein Gewinn nach § 4 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Wechsel der Gewinnermittlungsart

Tz. 24 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Mit einem Wechsel von der Gewinnermittlungsart durch Einnahmen-Überschussrechnung zur Buchführungspflicht ergeben sich auch Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung. Wenn das Finanzamt zum 01.01. zur Buchführungspflicht aufgefordert hat, liegt insoweit ein Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Bila...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ideeller Bereich

Tz. 2 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der steuerneutrale (ideelle) Tätigkeitsbereich einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft ist grundsätzlich steuerlich ohne Bedeutung. In dem ideellen Bereich werden unmittelbar die satzungsmäßigen (steuerbegünstigten) Zwecke verfolgt. Zu den Einnahmen des ideellen Bereichs zählen beispielsweise bei einem Verein die Mitgliedsbeitr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Beispiele zur Einkünfteermittlung

Tz. 24 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel 1: Ein steuerbegünstigten Zwecken dienender Verein erzielt in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Einnahmen i. H. v. 36 000 EUR. Der durch das Rechenwerk ermittelte Verlust beträgt 6 000 EUR. Ergebnis 1: Da die Bruttoeinnahmen des Verein in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Freigrenz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitliche Anwendung, Probleme des Übergangs zur AbgSt

Rn. 101 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Durch den Übergang zur AbgSt kam es zu Friktionen, da der Systemwechsel in mehrere Grundprinzipien des ESt-Rechts simultan eingriff (zur Beschreibung des Übergangs durch den BFH s Urt BFH vom 03.11.2015, VIII R 37/13, BStBl II 2016, 273 Rz 25 ff; zum Übergang bei Anschaffung von WG vor der erstmaligen Anwendbarkeit der AbgSt zuletzt BFH vom...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Dritte-Welt-Läden

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Vertrieb von Waren aus der Dritten Welt kann nicht in den Tätigkeitsbereich der steuerbegünstigten Zweckbetriebe i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b) zugeordnet werden. Das hat seinen Grund in der allgemeinen Wettbewerbsklausel des § 65 Nr. 3 AO, da der Wettbewerb zu anderen, steuerpflichtigen Unternehmern (Importeuren) nicht unvermeidbar ist (§ 65 Nr....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Gewinne aus den Ersatztatbeständen des § 21 Abs 2 S 1 UmwStG

Tz. 120 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die St-Befreiungsvorschrift des § 3 Nr 40 S 1 EStG enthält – bis auf die Abwicklung einer Kap-Ges und Kap-Rückzahlung – keine Regelung für die Gewinne aus der Aufdeckung der stillen Reserven aus einbringungsgeborenen Anteilen infolge der Ersatztatbestände des § 21 Abs 2 S 1 UmwStG. Es ist kein sachlicher Grund ersichtlich, die Entstrickungsg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Pauschalgewinnermittlung nach § 64 Abs. 6 AO

Tz. 8 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Besteuerung kann bei steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (hier: zweite Fraktionierungsstufe der Blutspendedienste) ein Gewinn von 15 % der Einnahmen zugrunde gelegt werden (s. § 64 Abs. 6 Nr. 3 AO, Anhang 1b). Diese Vereinfachungsregelung ist aber nur dann anzuwenden, wenn die in direkten Zusammenhang mit diesem wirtschaf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Landesverbände und die Ortsvereinigungen veranstalten regelmäßig Blutspendetermine. Das Spenden von Blut stellt keine Sachzuwendung/Sachspende i. S. v. § 10b Abs. 1 EStG (s. Anhang 10) dar, weil der Spender nach durchgeführter Blutentnahme kein Recht mehr an dem entnommenen Blut hat. Durch den Blutspendediens...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zu den Pflichten, die eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft erfüllen muss, gehört der Nachweis, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen des Gemeinnützigkeitsrechts entspricht. Dieser Nachweis ist durch eine ordnungsmäßige Aufzeichnung der erzielten Einnahmen und Ausgaben zu führen (§ 63 Abs. 3 AO; Anhang 1b). ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Gemeinnützige Vereine haben ihren Nachweis darüber, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen der Gemeinnützigkeit entspricht, durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben zu erbringen (§ 63 Abs. 3 AO, Anhang 1b). Der AEAO stellt hierzu klar, dass darunter Aufstellungen der Einnahmen und Ausgaben, Täti...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 24 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10) durch Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln, haben (seit 2005) ihrer Steuererklärung zusätzlich eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (= Anlage EÜR) beizufügen (§§ 60 Abs. 4, 84 Abs. 3d EStDV; Anhang 11). Diese Abgabepflich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.3 Aufgabe der vermittelnden Rechtsposition (Destinatärsstellung)

Tz. 213 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Einf des § 20 Abs 1 Nr 9 EStG wurde durch die Normierung des § 20 Abs 2 Nr 8 EStG flankiert. Nach § 20 Abs 2 Nr 8 EStG gehört der Gewinn aus der Übertragung oder Aufgabe einer die Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG vermittelnden Rechtsposition zu den Eink aus KapV. Unter § 20 Abs 2 Nr 8 EStG fallen nicht die Bezüge, die iRd Auflösung/Li...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Zusammentreffen mehrerer Arbeitsentgelte (§ 72 Abs 5 Nr 4 EStG)

Rn. 84 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bezieht ein Kindergeldberechtigter als ArbN im öffentlichen Dienst von mehreren – verschiedenen – Rechtsträgern Arbeitsentgelt iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG, ist nach § 72 Abs 5 Nr 4 EStG Familienkasse derjenige Rechtsträger, der das höhere Arbeitsentgelt zahlt. Bei gleich hohen Arbeitsentgelten fällt die Zuständigkeit dem Rechtsträger zu, zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.1 Begriff der Aufwendungen

Tz. 82 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Aufwendungen iSd § 10 Nr 1 KStG sind durch die Erfüllung des Satzungszweckes entstandene Einkommens- oder Vermögensminderungen. Im Gegensatz zur vGA nach § 8 Abs 3 S 2 KStG fingiert § 10 Nr 1 KStG nicht den Zufluss von verhinderten Vermögensmehrungen (glA von Löwe in Feick, Stiftungen als Nachfolgeinstrument, § 25 Rn 25; Richter in Seifart/v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1.2 Teileinkünfteverfahren bzw AbgSt auf Stiftungsleistungen

Tz. 190 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 20 Abs 1 Nr 9 EStG ist nach § 20 Abs 8 EStG subsidiär zu den übrigen Eink-Arten (ausgenommen sonstige Eink). Sind die Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG BV-Mehrungen, ist das Teileink-Verfahren nach § 3 Nr 40 S 1 d) EStG anzuwenden. Die Ausnahme von diesem Grundsatz nach § 32d Abs 2 Nr 3 EStG für unternehmerische Beteiligungen gilt – mang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Muster

Rz. 254 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.3: Regelung des Innenverhältnisses bei anwaltlicher Bevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag – Bevollmächtigung [391] – Zwischen Frau _________________________, geb. _________________________ geb. am _________________________ in _________________________ wohnhaft _________________________ in _____________________...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Besonderheiten bei Lohn- und Aufwandsersatz

Tz. 4 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Lehrgänge für Sofortmaßnahmen Werden durch die Ausbilder des Deutschen Roten Kreuzes Erste-Hilfe-Kurse bzw. Lehrgänge in Sofortmaßnahmen am Unfallort durchgeführt, können diese den Übungsleiterfreibetrag i. H. v. 2 400 EUR nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) in Anspruch nehmen. Verpflegungszüge Das DRK gewährt seinen bei unterschiedlichen Veranstal...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Umsatzsteuerliche Behandlung der Untersuchung des Empfängerblutes

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Wird anlässlich der Lieferung von menschlichem Blut (Blutspende) eine Untersuchung des Empfängerblutes gegen besonderes Entgelt vorgenommen, kann die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG (Anhang 5) nicht in Anspruch genommen werden, weil die Untersuchung keine unselbständige Nebenleistung zur Hauptleistung darstellt. Die vom Blutspe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsfolgen

Rn. 178 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Sind die Bedingungen des § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst a EStG gegeben, sind die Einnahmen nach § 20 Abs 1 Nr 4 und 7 EStG bzw Veräußerungsgewinne nach § 20 Abs 2 Nr 4 und 7 EStG nicht der AbgSt zu unterwerfen. Vielmehr ist der progressive Tarif des § 32a EStG anzuwenden. Das Verlustverrechnungsverbot des § 20 Abs 6 EStG und das WK-Abzugsverbot des...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Leistungen der regionalen Untergliederungen

Tz. 7 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Leistungen der regionalen Untergliederungen des DRK, die diese an den Blutspendeterminen an den Blutspendedienst erbringen, erfolgen im Rahmen eines Leistungsaustausches. Sie unterliegen, weil keine Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 UStG (s. Anhang 5) in Betracht kommt, der Steuerpflicht. Abweichend von der Beurteilung in der Vergangenhe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Rechnungsabgrenzungsposten (§§ 250, 268 Abs. 6)

Rz. 52 [Autor/Zitation] Auch für die Bilanzierung der Rechnungsabgrenzungsposten im Konzernabschluss ergeben sich die diesbezüglichen Regeln unmittelbar aus den Bilanzansatzvorschriften des § 300 (vgl. § 300 Rz. 27) sowie aus der Vorschrift über die Schuldenkonsolidierung nach § 303 (vgl. § 303 Rz. 11 ff.). Rz. 53 [Autor/Zitation] Die Ansatzstetigkeit erfordert bei gleichartige...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Eine-Welt-Läden

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Trägervereine von Eine-Welt-Läden können grundsätzlich wegen der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erlangen (s. § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO, Anhang 1b). Mit ihrem Tätigwerden unterstützen sie die Wirtschaft in den Entwicklungsländern. Begünstigt ist aber nur die satzungsmäßige Tätigkeit. Die Einnahmen,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Während Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) ausschließlich gewerbliche Einkünfte erzielen (§ 8 Abs. 2 KStG) können rechtsfähige Vereine, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit und Stiftungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG steuerlich verschiedene Tätigkeitsbereiche und damit auch unterschiedliche Einkunftsarten (§ 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 2 Abs....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuschüsse

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zuschüsse sind Zuwendungen, die den steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften (Vereinen) regelmäßig von öffentlichen Kassen oder Dachverbänden zufließen. Zuschussgeber kann aber auch jeder andere sein. Echte Zuschüsse liegen immer dann vor, wenn sie von keiner Gegenleistung abhängig gemacht werden und alleine dem Zweck dienen, den V...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuwendungen an Arbeitnehmer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Lohnsteuerrecht bietet Möglichkeiten, dem Arbeitnehmer des Vereins/der Körperschaft Zuwendungen zu tätigen, die der Verein als Arbeitgeber ggf. als Betriebsausgaben absetzen kann, ohne dass für den Arbeitnehmer Lohn- und Lohnkirchensteuer bzw. Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Zu den steuerfreien Zuwendungen gehören neben Annehmlichkeiten un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.4.1.1 Grundsätze

Tz. 163 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Auflösung und Abwicklung der Kap-Ges, an der die einbringungsgeborenen Anteile bestehen, führt zum Untergang der stverstrickten Anteile und wird daher als "letztmöglicher" Entstrickungstatbestand in Bezug auf den Gegenstand der St-Verstrickung gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG normiert. IHd Differenz des gW des ausgekehrten Vermögens der au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. § 4h EStG

Rn. 38 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Regelungen des § 32d EStG sind bei dem die Kapitaleinkünfte iSd § 20 EStG erzielenden StPfl (§ 20 Abs 5 EStG) anwendbar. Eine Korrespondenz mit der – evtl aufgrund der Zinsschranke fehlenden – Abziehbarkeit von BA auf Ebene der leistenden Körperschaft besteht grundsätzlich nicht. Bei Einnahmen nach § 20 Abs 1 Nr 1 und 9 EStG wird jedoch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sinngemäße Geltung von § 42f Abs 2 und 3 EStG (§ 42g Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 79 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Da § 42g Abs 3 S 2 EStG zum einen die sinngemäße Geltung von § 42f Abs 2 S 2 EStG anordnet, sind auch die ArbN des von der LSt-Nachschau Betroffenen mitwirkungspflichtig. Sie haben zum einen Zitat "dem mit der LSt-Nachschau Beauftragten jede gewünschte Auskunft über Art und Höhe ihrer Einnahmen zu geben" und zum anderen Zitat "auf Verlangen die e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2024, Steuerliche Fal... / 2. Zeitliche Streckung des Zugewinnausgleichs

Häufig wird es dem Ausgleichspflichtigen nicht möglich sein, die Zugewinnausgleichsschuld sofort zu bezahlen. Wird die Zugewinnausgleichsforderung verzinslich gestundet, erzielt der Ehepartner, der die Zinsen erhält, Einnahmen aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Der Ehepartner, der die Zinsen zahlt, kann diese weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.2 Verdeckte Zuwendung (vGA)

Tz. 84 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach der Rspr des BFH kennt die Stiftung keine vGA (Urt v 12.10.2011, BStBl II 2014, 484; s auch ABC VGA Stichwort "Stiftung"). Praktische Relevanz hat dies für verhinderte Vermögensmehrungen der Stiftungen (zum Begriff der verhinderten Vermögensmehrung s § 8 Abs 3 Teil C Rn 78). Eine Veräußerung oder Dienstleistung, die einem Fremdvergleich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Einkünfte aus Vermögensverwaltung (§§ 17, 20, 21 und 23 EStG)

Tz. 90 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Ein nicht unerheblicher Vorteil der Stiftung ist die Möglichkeit zur Erzielung von Überschusseink. Der Vorteil liegt in der fehlenden GewStPflicht dieser Eink. Die StBelastung liegt für diese Eink bei 15,83 %. Die Ermittlung richtet sich gem § 8 Abs 1 KStG nach § 2 Abs 2 Nr 2 EStG. Sprich die BMG wird nach dem Überschuss der Einnahmen über d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 37. § 1a KStG

Rn. 63a Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Durch § 1a Abs 1 KStG hat eine Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft auf Antrag die Möglichkeit, erstmals für den VZ 2022 (§ 34 Abs 1a KStG) für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen wie eine KapGes (optierende Gesellschaft) behandelt zu werden (§ 1a Abs 1 S 1 KStG; BMF vom 10.11.2021, BStBl I 2021, 2212). Ihre Gesellschafter...mehr