Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Besteuerung von Abfindungen nach dem DBA-Frankreich 1959/2001 – Grenzgängerregelung

Leitsatz Dem Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland betreffend eine Entschädigung für die Auflösung eines Dienstverhältnisses nach Art. 13 Abs. 1 DBA-Frankreich 1959/2001 steht – jedenfalls, soweit die Abfindung auf die Zeit entfällt, in der der (damals unbeschränkt steuerpflichtige) Arbeitnehmer im Inland gewohnt und gearbeitet hat – die sogenannte Grenzgängerrege...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Herrühren des Tatobjekts

Rz. 721 [Autor/Stand] Aus der Vortat muss das Tatobjekt herrühren. Als Tatobjekte kommen jegliche "Gegenstände" mit Vermögenswert in Betracht. Also nicht nur Geld, Grundstücke, Edelmetalle/Steine, Wertpapiere, sondern bspw. auch Forderungen, insbesondere Bankguthaben/Giralgeld[2] usw. Rz. 722 [Autor/Stand] Diese Gegenstände müssen auch aus der Vortat "herrühren". Herrühren se...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / b) Bewertungszeitpunkt bei verbrauchbaren Sachen

Rz. 97 Verbrauchbare Sachen (§ 92 BGB) sind stets mit ihrem Wert zum Zeitpunkt der Schenkung anzusetzen (§ 2325 Abs. 2 S. 1 BGB). Dabei ist bei diesen – anders als bei nicht verbrauchbaren Sachen – unerheblich, ob diese in der Zwischenzeit bis zum Eintritt des Erbfalls verbraucht, vernichtet oder entwertet wurden.[312] Dem liegt wohl der Gedanke zugrunde, dass diese ohnehin ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Vorlage einer Bestätigung, ob bezahlter oder unbezahlter Sportler

Tz. 49 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Vereinen/Verbänden ist zu empfehlen, dass ihnen von den Sportlern(-innen) erklärt wird, dass sie keinerlei Zuwendungen (Vergütungen oder andere Vorteile) von Dritten erhalten, die über eine zulässige Aufwandsentschädigung (Auslagenersatz) hinausgehen. Tz. 50 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Bezüglich der vereinseigenen Sportler (s. § 67a Abs. 3 Nr....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Rz. 1813 [Autor/Stand] Die gesetzliche Definition des Begriffs "wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" ist in § 14 AO enthalten: "Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Voraussetzungen für die Steuerermäßigungen nach Abs 1–3 (§ 35a Abs 5 S 1–3 EStG)

Rn. 32 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Eine weitere Begrenzung aller in § 35a EStG geregelten Steuerermäßigungen ergibt sich aus der durch das JStG 2010 erfolgten Neuformulierung des § 35a Abs 5 S 1 EStG. Danach sind haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bzw Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen ausgeschlossen, wenn sie BA, WK oder Sonderausgaben darstellen. Des Weiteren ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Dem öffentlichen Verkehr dienend

Rz. 111 [Autor/Stand] Das Grundsteuergesetz enthält in § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG keine Definition des Begriffs "dem öffentlichen Verkehr dienend". Eine besondere Qualifikation der Verkehrsfläche als sog. öffentliche Sache in einem vom öffentlichen Recht geprägten Sinne wird durch den Wortlaut allein für sich genommen nicht gefordert.[2] Nach dem Wortlaut des § 4 Nr. 3 Buchst...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.1 Steuerliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Folgen

Tz. 109 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Wie bereits ausgeführt (s. Tz. 108) sind die Einnahmen (brutto) beim Überschreiten der Zweckbetriebsfreigrenze einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Die im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gültige Besteuerungsfreigrenze nach § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b) von 45 000 EUR wird somit ebenfalls übe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Tabelle zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens

Tz. 69 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Das zu versteuernde Einkommen einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft ist wie nachfolgend zu ermitteln (s. R 7.1 Abs. 1 KStR 2022):mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.1 Allgemeines

Tz. 126 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) kann ein Sportverein bis zur Unanfechtbarkeit des Körperschaftsteuerbescheides dem Finanzamt gegenüber erklären, dass er auf die Anwendung der Besteuerungsfreigrenze im Zweckbetrieb "Sport" (s. § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b) verzichten will. Diese Erklärung bindet den Sportverein mindestens fünf Kalenderjahre (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bewertung von Holzvorräten aus Kalamitätsnutzungen bei der Forstwirtschaft (§ 4a FAG)

Rn. 190 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Buchführende Forstbetriebe können aufgrund des in § 4a FAG eingeräumten Wahlrechts von einer Aktivierung eingeschlagenen und unverkauften Kalamitätsholzes ganz oder teilweise absehen. Dies galt bis einschließlich VZ 2011 jedoch nur dann, wenn die Holznutzungen zu Einkünften nach § 13 EStG geführt haben (OFD Münster vom 21.09.1998, DB 1988, ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / II. Bewertungsansatz

Rz. 48 Nach überwiegender Ansicht in der Betriebswirtschaftslehre sowie nach den berufsständischen Empfehlungen der Wirtschaftsprüfer ist das Ertragswertverfahren (neben der im angloamerikanischen Raum stärker verbreiteten DCF-Methode, siehe Rdn 133 ff.) derzeit die im Regelfall maßgebliche Bewertungsmethode.[83] Rz. 49 Das Ertragswertverfahren basiert auf der Idee der Diskon...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Plätze

Rz. 171 [Autor/Stand] Unter einem Platz i.S.d. § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG, ist eine offene und weitläufige, d. h. grds. unbebaute Fläche zu verstehen. Voraussetzung ist auch in diesem Fall, dass die Fläche dem Gemeingebrauch gewidmet ist.[2] Die Nutzung eines dem Gemeingebrauch dienenden Platzes kann vielfältiger Art sein. Im Einzelnen kann es sich dabei um einen Betätigungs-...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Einkünfteermittlung bei Steuerbegünstigung (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

Tz. 98 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Verein hat die Einkünfte aus seinen gewerblichen Betätigungen (gesellige Veranstaltungen und Vereinsgaststätte) zulässigerweise durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, s. Anhang 10) ermittelt. Die ermittelten Gewinne sind auch der Besteuerung zugrunde zu legen,...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / II. Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 112 Besteht kein gängiger Marktpreis und kommt auch kein Wertansatz aufgrund eines tatsächlich erzielten Kaufpreises in Frage, so ist eine Schätzung erforderlich. Dies gilt auch und gerade dann, wenn bei einem landwirtschaftlichen Anwesen nach § 2312 BGB der i.d.R. im Vergleich zum Verkehrswert wesentlich niedrigere Ertragswert zugrunde gelegt werden kann,[405] wobei es ...mehr

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AGS 08/2024, Rahmengebühren... / IV. Bedeutung für die Praxis

Manchmal weiß man bei gebührenrechtlichen Entscheidungen nicht, ob man lachen oder weinen soll, wenn man sie gelesen hat. Ich habe mich hier mal wieder – leider – für das Weinen entschieden. Denn der Beschluss ist eine der vielen gebührenrechtlichen Entscheidungen gerade zum Bußgeldverfahren, die in meinen Augen ein für eine Beschwerdekammer eines LG zu großes Maß an gebühre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anwesenheits- und Erklärungsrechte

Rz. 371 [Autor/Stand] Nachfolgende Darstellung bezieht sich auf die Rechte des Verteidigers im Ermittlungsverfahren (zu dem Verfahren als solchen vgl. § 385 Rz. 41 ff.). Die Anwesenheits- und Erklärungsrechte im Hauptverfahren erklären sich durch die dortige prozessuale Rolle des Verteidigers (vgl. zum Hauptverfahren § 385 Rz. 647 ff.) und bedürfen hier keiner Darstellung. R...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / dd) Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Rz. 16 Die Frage, wann im Einzelfall eine Ausstattung vorliegt, kann nur auf den jeweils konkret vorliegenden Fall beantwortet werden. Die relativ spärliche Rspr., die hierzu ergangen ist, stammt größtenteils aus dem familienrechtlichen Bereich. Rz. 17 LG Mannheim NJW 1970, 2111 (Überlassung einer Wohnung): Das LG Mannheim[15] hat in einem Fall entschieden, dass die Überlassu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 2 Anspruchsberechtigung (Abs. 1)

Rz. 4 Nach § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG besteht ein Kindergeldanspruch, wenn ein Elternteil im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Territorialprinzip). Sind diese territorialen Voraussetzungen nur für einen Teil des Jahres erfüllt, besteht nur für die entsprechenden Monate ein Kindergeldanspruch. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen / 1.6 Steuerfreie Einnahmen

Steuerfreie Einnahmen nach § 3 EStG gehören bei betrieblicher Veranlassung unter den allgemeinen Voraussetzungen zwar zu den Betriebseinnahmen. Sie sind jedoch steuerlich nicht zu erfassen.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen / 2.2 Einnahmen-Überschussrechnung

Bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, kommt es auf den Zufluss an. Danach ist der Gewinn, welcher der Besteuerung zugrunde gelegt wird, grundsätzlich der Überschuss der tatsächlich zugeflossenen Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.[1] Auch bei dieser Gewinnermittlungsart wirken sich reine Wertsteigerungen von Wirtschaftsgü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen / 4.2 Einnahmen-Überschussrechnung

Bei Gewinnermittlung durch eine Einnahmen-Überschussrechnung ist vom Grundsatz her keine Einzelaufzeichnung erforderlich,[1] allerdings besteht die Verpflichtung, die der Gewinnermittlung zugrunde liegenden Belege aufzubewahren. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 147 AO sowie aus der dem Steuerpflichtigen obliegenden Feststellungslast.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen / 1.5.1 Einlagen, fehlende betriebliche Veranlassung, Verzicht auf Einnahmen

Einlagen sind keine Betriebseinnahmen. Gleiches gilt für erhaltene Darlehensbeträge, private Schenkungen sowie grds. auch für Erbschaften.[1] An der betrieblichen Veranlassung fehlt es z. B. bei Ersatz von Privataufwendungen oder höchstpersönlichen Bezügen, wie dem Empfang von Schmerzensgeld nach einem Unfall. Das Einsparen von Aufwendungen, geschäftsübliche Preisnachlässe[2] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen / 1.1 Voraussetzungen

Voraussetzung für die Eigenschaft von Einnahmen als Betriebseinnahmen ist deren betriebliche Veranlassung.[1] Es kommt nicht darauf an, wie die Leistung bezeichnet wird (Entgelt, Vergütung, Abfindung, Entschädigung, Honorar, Incentive, Schadensersatz, Miet- oder Pachtzahlungen usw.). Auch ein geldwerter Vorteil kann als Betriebseinnahme zu erfassen sein. Darunter fällt auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen / 1.4 Nebentätigkeiten

Als betrieblich veranlasst sind nicht nur solche Einnahmen zu werten, die aus der maßgeblichen Sicht des Unternehmers Entgelt für betriebliche Leistungen darstellen. Es kann sich auch um Einnahmen aus Nebentätigkeiten handeln, die wirtschaftlich mit der beruflichen Haupttätigkeit zusammenhängen.[1] Unbeachtlich ist, ob der Vermögenszuwachs im Betrieb erwirtschaftet wurde, ob d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen / 1.5.2 Durchlaufende Posten

Nicht als Betriebseinnahmen zu erfassen sind durchlaufende Posten. Das sind Gelder, die im Namen und für Rechnung eines Dritten gezahlt werden mit der bestehenden Verpflichtung, sie zu gegebener Zeit an den Dritten weiterzuleiten. Die Regelung gilt zwar unmittelbar nur für die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung.[1] Bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen / 3.3 Wiederkehrende Betriebseinnahmen

Wiederkehrende Betriebseinnahmen, die kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahrs zugeflossen sind, sind periodengerecht dem Kalenderjahr zuzurechnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. [1] Das gilt entsprechend für die periodengerechte Zuordnung von Pachteinnahmen eines Landwirts, die kurze Zeit vor Beginn oder nach Ende seines Wirtschaftsjahrs zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen / 4.5 Schätzung des Gewinns

Ermittelt ein Steuerpflichtiger seinen Gewinn zulässigerweise durch eine Einnahmen-Überschussrechnung, müssen die von ihm erklärten Betriebseinnahmen auch ohne die Verpflichtung ein Kassenbuch zu führen, auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin überprüfbar sein. Dokumentiert er die Betriebseinnahmen in Kassenberichten, darf das Finanzamt schätzen, wenn diese Berichte wie...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen / 1.2 Vorweggenommene und nachträgliche Betriebseinnahmen

Betriebseinnahmen können auch schon vor der Eröffnung des Betriebs gegeben sein.[1] Auch nachträgliche Betriebseinnahmen können betrieblich veranlasst sein.[2] Praxis-Beispiel Nachträgliche Betriebseinnahmen Beispiele dafür sind nach Betriebseinstellung eingehende Außenstände, Einnahmen aus zurückbehaltenen, nicht ausdrücklich ins Privatvermögen überführte (Honorar-)Forderungen i...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen / 3.1 Laufende Betriebseinnahmen, Sacheinnahmen

Betriebseinnahmen sind grundsätzlich in dem Kalenderjahr bezogen, in dem sie zugeflossen sind.[1] Einnahmen sind zugeflossen, sobald der Empfänger hierüber wirtschaftlich verfügen kann. Der Vereinnahmung von Bargeld stehen z. B. die Bankgutschrift und regelmäßig schon die Entgegennahme eines Schecks gleich. Bereits die Gutschrift auf einem Kautionskonto genügt.[2] Bei Bilanzi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen / 3.2 Veräußerung

Veräußert ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch eine Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, ein Wirtschaftsgut seines Anlagevermögens, ist der Erlös im Jahr des Zuflusses als Betriebseinnahme anzusetzen. Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes Wirtschaftsgut, das teilweise auch privat genutzt wurde, veräußert, ist der gesamte Veräußerungserlös Betriebseinnahme.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen / 1.7.1 Virtuelle Währungen und sonstige Token

Da bei Gewinnermittlung durch eine Einnahmen-Überschussrechnung die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere und vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte, für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußeru...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen / Zusammenfassung

Begriff Unter Betriebseinnahmen ist jeder wirtschaftliche Vorteil zu verstehen, den der Steuerpflichtige im Rahmen von Gewinneinkünften erlangt. Dazu gehören alle Güter in Geld oder Geldeswert, Sachleistungen und Nutzungsvorteile. Voraussetzung ist, dass die Zuwendung einen sachlichen und wirtschaftlichen Bezug zum Betrieb aufweist. Die Betriebseinnahmen sind Teil der Ermitt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen / 2.1 Bilanzierung

Bei Gewinnermittlung durch Bilanzierung, sog. Bestandsvergleich,[1] entstehen Betriebseinnahmen, wenn das Betriebsvermögen durch Geld oder in Geldeswert bestehende Wertzugänge erhöht wird, die keine Einlagen sind. Das gilt unabhängig davon, ob die Zuwendungen bei dem Gebenden den Gewinn mindern.[2] Ein solcher Wertzugang findet bei Aktivierung eines Anspruchs statt.[3] Reine ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinszuschüsse – worauf i... / 3.2 Zum möglichen Anspruch auf Zuschussgewährung

Es wird stets auch von außen erwartet, dass mit genauen Zielformulierungen dargelegt werden kann, was der Verein mit seinem Projekt oder Vorhaben erreichen will und ob die Förderung dann tatsächlich auch den gemeinnützigen Zwecken nach dem Gemeinnützigkeitsstatus und den Zielen dient. Es gibt auch kaum richtig aktuelle Übersichten für Fördergelder/Zuschüsse. Auch unabhängig d...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinszuschüsse – worauf i... / 1.1 Allgemeines

Unabhängig von der Zweckverfolgung beim einzelnen Verein oder auch Verband bis hin z. B. bei der gemeinnützigen GmbH oder anderen Gesellschaftsformen: Wenn Drittmittel an den engagierten gemeinnützigen Verein fließen, sollte man als Schatzmeister, Kassierer oder Kassenwart – dies geschlechtsneutral – prüfen, ob man diese für die Verwirklichung und Umsetzung der Vereinsziele ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Einnahmen aus Insolvenzanfechtung als nachträgliche Betriebseinnahmen

Ob ein auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe rückwirkender Sachverhalt oder nicht begünstigte laufende Einkünfte vorliegen, ist unabhängig von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Sinn und Zweck des § 16 EStG zu beurteilen. Das FG Baden-Württemberg hat hierzu entschieden, dass die zivilrechtliche Rückabwicklung vor Betriebsaufgabe vorgenommener Rechtsgeschäfte (im Stre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / m) Entgeltliche Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs an GmbH-Anteilen

Die Zahlung für die Ablösung eines im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich bestellten Vorbehaltsnießbrauchs am Gewinnbezugsrecht aus GmbH-Geschäftsanteilen ist keine nicht steuerbare Vermögensumschichtung, sondern als Entschädigung für entgangene Einnahmen zu qualifizieren und vom Nießbrauchberechtigten gem. § 24 Nr. 1a i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu versteuern...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zwangsläufigkeit i.S.d. § 33 Abs. 2 EStG von ärztlich verordneten Nahrungsergänzungsmitteln bei Krebserkrankungen

Leitsatz Aufwendungen für Nahrungsergänzungsmittel sind auch dann nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn sie dem an Krebs erkrankten Steuerpflichtigen ärztlich verordnet worden sind. Aufwendungen für Lebensmittel sind nicht originäre Aufwendungen im Krankheitsfall, die dem Anwendungsbereich des § 33 Abs. 1 EStG zugeordnet werden können. Es handelt sich inso...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnung

Zusammenfassung Begriff Die Einnahmen-Überschussrechnung erleichtert bestimmten Gewerbetreibenden und Freiberuflern die Gewinnermittlung. Statt zu bilanzieren genügt es, die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüberzustellen. Es entfällt die Einrichtung und das laufende Führen einer umfangreichen Buchführung und das Aufstellen von Bilanzen. Am Ende jeden Geschäftsjahrs ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnung / 6.1.1 Einnahmen

Der Zufluss von Einnahmen erfolgt erst mit der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über das Geld oder ein Wirtschaftsgut. Erfolgt der Zahlungseingang bei einem Bevollmächtigten, z. B. durch eine privatärztliche Verrechnungsstelle, gilt der Betrag auch bei dem Unternehmer als zugeflossen. Bei Zahlung durch Scheck erfolgt der Zufluss grundsätzlich mit Entgegennahme. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnung / 2.3 Dokumentation der Entscheidung zur Einnahmen-Überschussrechnung

An die Dokumentation der Wahl zugunsten der Einnahmen-Überschussrechnung sind keine hohen Anforderungen zu stellen.[1] Schon das Erstellen und Sammeln der Einnahmen- und Ausgabenbelege reicht aus. Insbesondere bei vollständiger und zeitlich fortlaufender Ablage erfüllt eine solche Dokumentation die Funktion von Grundaufzeichnungen, die für die Einnahmen-Überschussrechnung au...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnung / 6.1 Grundlagen

Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahrs bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind.[1] Ausgaben sind dementsprechend für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.[2] Diese Regelungen werden allgemein als Zu- bzw. Abflussprinzip bezeichnet. 6.1.1 Einnahmen Der Zufluss von Einnahmen erfolgt erst mit der Erlangung der wirtschaftlichen Verfü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnung / 2.3.2 Schlussfolgerungen für die Praxis der Wahlrechtsausübung

Wer eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG erstellen will, muss rechtzeitig, d. h. zeitnah zum Beginn des Wirtschaftsjahrs, eine Eröffnungsbilanz erstellen und eine Buchführung einrichten. Eine endgültige Entscheidung ist damit noch nicht getroffen. Entscheidet sich der Unternehmer nach Ende des Jahrs doch für eine Einnahmen-Überschussrechnung, darf er keinen Jahresabschl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnung / 2.3.1 Frist für die Ausübung des Wahlrechts

Weder § 4 Abs. 3 EStG noch § 4 Abs. 1 EStG enthalten eine Frist für die Ausübung des Wahlrechts. Beschränkt wird die Ausübung des Wahlrechts durch die Bestandskraft des Steuerbescheids oder die Erstellung eines Jahresabschlusses, denn eine Überschussrechnung kommt danach nicht mehr in Betracht. Das Wahlrecht kann selbst noch bei der mündlichen Verhandlung vor dem FG ausgeübt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnung / 4 Aufzeichnungspflichten

§ 4 Abs. 3 EStG selbst enthält keine Verpflichtung zur Aufzeichnung von Einnahmen und/oder Betriebsausgaben. Diese ergeben sich jedoch aus § 22 UStG, wobei die Verpflichtung zur Aufzeichnung der vereinnahmten Entgelte unmittelbar auch für die Einkommensteuer gilt.[1] Schließlich trägt der Einnahmen-Überschussrechner wie jeder andere Steuerpflichtige die Beweislast für die Ri...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnung / 6 Zu- und Abflussprinzip

6.1 Grundlagen Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahrs bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind.[1] Ausgaben sind dementsprechend für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.[2] Diese Regelungen werden allgemein als Zu- bzw. Abflussprinzip bezeichnet. 6.1.1 Einnahmen Der Zufluss von Einnahmen erfolgt erst mit der Erlangung der wirtscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnung / Zusammenfassung

Begriff Die Einnahmen-Überschussrechnung erleichtert bestimmten Gewerbetreibenden und Freiberuflern die Gewinnermittlung. Statt zu bilanzieren genügt es, die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüberzustellen. Es entfällt die Einrichtung und das laufende Führen einer umfangreichen Buchführung und das Aufstellen von Bilanzen. Am Ende jeden Geschäftsjahrs muss eine Einna...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnung / 6.2 Vergleich des Zu- bzw. Abflussprinzips und der wirtschaftlichen Zugehörigkeit

Für die Gewinnermittlung durch Bilanzierung gilt dagegen das Prinzip der wirtschaftlichen Zugehörigkeit des § 252 Nr. 5 HGB. Danach sind Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen. Den Unterschied verdeutlicht folgendes Beispiel: Praxis-Beispiel Zu- und Abflussprinzip Unternehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnung / 6.1.3 Ausnahmen vom Zu-/Abflussprinzip

Ausnahmen vom Zu-/Abflussprinzip gelten für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen bzw. Ausgaben, die dem Unternehmer kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahrs, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind.[1] Diese gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen bzw. abgeflossen, wobei als "kurze Zeit" ein Zeitraum von bis zu 10 Tagen gilt. Inner...mehr