Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.9 Berechnung von Einkommen, Vorlage von Unterlagen

Rz. 193 § 11 bestimmt nicht, was Einkommen i. S. d. Vorschrift ausmacht; die Vorschrift enthält keine Definition des Begriffs Einkommen, etwa zur Abgrenzung von Vermögen. § 11 regelt auch nicht, nach welcher Methode Einkommen zu berücksichtigen ist. Grundsätzlich wird zwischen der horizontalen und der vertikalen, als eine Alternative auch kaskadierende Bedarfsanteilmethode u...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.1 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach § 1 Abs. 1 Bürgergeld-V

Rz. 15 Geringe Einnahmen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld-V) § 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld-V bestimmt eine Grenze für geringe regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen von 10,00 EUR je Kalendermonat. Rz. 16 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Alg II-V a. F. stellte die Leistungen von der Berücksichtigung als Einkommen frei, die ausdrücklich dazu erbracht werden, dass ein Leistungsberechtigter nach § 28 ...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.1 Verordnungsermächtigung in Abs. 1

Rz. 3 Träger der Ermächtigung des Gesetzgebers ist das BMAS und damit das für das SGB II federführende und jedenfalls für Bundesangelegenheiten fachaufsichtlich zuständige Bundesministerium (vgl. § 47, § 48 Abs. 2). Dem Grunde nach werden Möglichkeiten eröffnet, nach dem Recht der Sozialhilfe bzw. Arbeitslosenhilfe erlassene Verordnungen und zusätzliche Vergünstigungen in so...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.1 Einordnung und Abgrenzung

Rz. 18 Einkommen i. S. d. § 11 ist im Ergebnis die Summe aller Einkünfte in Geld oder nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 Satz 2 in Geldeswert, die überhaupt als Einkommen (und nicht als Vermögen nach § 12) zu berücksichtigen und nicht schon nach § 11a ausgenommen sind, abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Steuern, Beiträge, Werbungskosten und weiterer Posten nach Abs. 1 (teilwei...mehr

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Sauer, SGB II § 6b Rechtsst... / 2.4 Prüfungen des BMAS bei zugelassenen kommunalen Trägern (Abs. 4)

Rz. 16 Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass der Bund vor der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende gegenüber den zugelassenen kommunalen Trägern keine ausreichenden Prüfrechte innehatte, um auf rechtswidrige Verwaltungspraxis jedenfalls im fiskalischen Bereich so reagieren zu können, dass der Bund an der Finanzierung rechtswidriger Leistungen nicht bet...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.6 Berechnung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft

Rz. 37a Für diesen Personenkreis trifft § 3 Bürgergeld-V spezifische Regelungen. Bei selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft ist von den Einnahmen auszugehen, die im Bewilligungszeitraum tatsächlich zufließen. Es ist nicht mehr vorgesehen, dass unter anderem die Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft maßgebend sein soll. Eine pauschale Absetzun...mehr

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Sommer, SGB V § 242 Zusatzb... / 2.1 Kassenindividueller Zusatzbeitrag (Abs. 1)

Rz. 15 Nach Abs. 1 Satz 1 hat eine Krankenkasse von ihren Mitgliedern einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag zu erheben, soweit ihr Finanzbedarf durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und die sonstigen Einnahmen (so Abs. 1 Satz 3) nicht gedeckt ist. Die gesetzliche Formulierung "hat ... zu bestimmen" verdeutlicht, dass die Krankenkasse zur Erhebung des Zusatzbeitra...mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Becker, Vergleichbarkeit der türkischen Altersrente mit der deutschen gesetzlichen Altersrente, NZS 2018, 873. Bieback, Die Beitragspflicht von Leistungen der Direktversicherung nur mit Kapitalzahlungen in der GKV, NZS 2019, 246. Diehm, Änderungen im Beitragsrecht durch das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, NZS 2020, 256. Dünn, Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, RVakt...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.2 Einkommensvermutung

Rz. 31 Einkommensvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II (§ 1 Abs. 2 Bürgergeld-V) § 1 Abs. 2 Bürgergeld-V konkretisiert die Vermutung, dass Verwandte und Verschwägerte in demselben Haushalt Hilfebedürftigen Leistungen zukommen lassen hinsichtlich einer Höhe an Einnahmen, die diese Vermutung begründet erscheinen lässt. Leistungen sollen nur dann erwartet werden können, wenn ein Eink...mehr

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Sommer, SGB V § 245 Beitrag... / 2.1 Studentenbeitragssatz (Abs. 1)

Rz. 7 Für versicherungspflichtige Studenten, Praktikanten, zur Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigte und Auszubildende des zweiten Bildungsweges gilt wegen deren finanzieller Situation ein reduzierter besonderer Beitragssatz, der ab 1.1.2009 sieben Zehntel des gesetzlich festgelegten allgemeinen Beitragssatzes nach § 241 beträgt (dies sind seit dem 1.1.2015 unver...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.5 Sonstige Regelungen

Rz. 59 Pflegegeld wird bei Vollzeitpflege und bei Tagespflege gezahlt (§ 39 i. V. m. § 33 SGB VIII, § 23 SGB V). § 11a Abs. 3 Satz 2 stellt das Pflegegeld nach dem SGB VIII teilweise von der Berücksichtigung als Einkommen frei. Relevant ist der Teil, der tatsächlich für den erzieherischen Einsatz gewährt wird, nicht der Aufwendungsersatz. Das betrifft die Vollzeitpflege, nic...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.5 Berechnung des Einkommens bei unselbständiger Tätigkeit und sonstigem Einkommen (§§ 2 und 4 Bürgergeld-V)

Rz. 33 § 2 Bürgergeld-V regelt Details zur Berechnung des Einkommens. Ausgangspunkt sind stets die anfallenden Bruttoeinnahmen (§ 2 Abs. 1 Bürgergeld-V). Bruttoeinnahmen fallen in dem Zeitpunkt an, in dem sie dem Hilfebedürftigen zugehen, sodass er darüber verfügen kann. Die Vorschrift unterscheidet nicht mehr zwischen laufenden und einmaligen Einnahmen(vgl. dazu § 11 Abs. 3...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.4 Sonderregelungen der Bürgergeld–V

Rz. 46 Die aufgrund des § 13 erlassene Bürgergeld–V enthält in § 1 weitere nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen sowie Sonderregelungen für Absetzungen (vgl. dazu ergänzend die Komm. zu § 11a). Seit dem 1.1.2024 gilt die Bürgergeld-V i. d. F. der 12. BürgergeldÄndV v. 20.8.2024 (BGBl. I Nr. 267). § 6 Abs. 3 Bürgergeld–V überschreitet nach Auffassung des BSG die ...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.11 Zusätzlicher Erwerbstätigenfreibetrag (Abs. 3)

Rz. 87 Abs. 3 bestimmt Freibeträge aus dem Erwerbseinkommen eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sie sollen dazu motivieren, die Erwerbstätigkeit auf bedarfsdeckende Beschäftigungen bzw. Tätigkeiten auszuweiten. Um welche Erwerbstätigkeit es sich dabei handelt, ist irrelevant. Freibeträge sind unabhängig von der Bezeichnung der Tätigkeit, von Sozialversicherungspflich...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.3 (Nicht) Bereite Mittel

Rz. 20 Die Rechtsprechung des BSG zum Institut des bereiten Mittels gilt auch nach der Neuregelung der Vorschriften über die Berücksichtigung von Einkommen nach §§ 11 ff. (LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 20.8.2014, L 4 AS 273/14 B ER). Das LSG weist auf eine andere Rechtsauffassung des LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil v. 3.2.2014 (L 15 AS 437/13 B ER) hin. Rz. 21 Bereite M...mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 2.4 Krankenkassenindividueller Zusatzbeitragssatz (Satz 1 HS 2)

Rz. 23 Die Regelung des § 248 war und ist insoweit "unvollständig", als sie für Versorgungsbezüge (und Arbeitseinkommen) nur auf den allgemeinen Beitragssatz nach § 241 verweist, nicht jedoch den krankenkassenindividuellen Zusatzbeitragssatz nach § 242 ausdrücklich in die Regelung über Beitragssätze für Versorgungsbezüge einbezieht, wie dies zuvor durch den Verweis auf den z...mehr

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Sommer, SGB V § 244 Ermäßig... / 2.1.3 Renten, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 8 Nach § 244 Abs. 1 Satz 2 ist der Krankenversicherungsbeitrag nicht auf die in Abs. 1 Nr. 1 oder 2 genannten Bruchteile zu reduzieren, wenn Beiträge aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, Versorgungsbezügen oder Arbeitseinkommen aus nicht hauptberuflich selbständiger Tätigkeit zu zahlen sind. Für diese beitragspflichtigen Einnahmen errechnen sich die Beiträge f...mehr

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Sauer, SGB III § 94 Dauer u... / 2.1 Dauer der Förderung

Rz. 3 Abs. 1 gestaltet den Gründungszuschuss als Leistung aus, die nach positiver Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit in definierter Höhe an den Existenzgründer erbracht wird. Der Agentur für Arbeit ist insoweit kein gesondertes Ermessen über die Dauer oder die Höhe der Förderung eingeräumt. Rz. 4 Die Dauer der Förderung mit dem Gründungszuschuss in der ersten Förder...mehr

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Sommer, SGB V § 245 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift diente und dient der Bestimmung eines bundesweit einheitlichen besonderen Beitragssatzes (Studentenbeitragssatz), der bei pflichtversicherten Studenten, Praktikanten, zur Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigte und Auszubildende des zweiten Bildungsweges (§ 5 Abs. 1 Nr. 9, 10) für die beitragspflichtigen Einnahmen nach § 236 Abs. 1 gilt. Rz. 3 D...mehr

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Sommer, SGB V § 241 Allgeme... / 2.1 Regelfall: Allgemeiner Beitragssatz

Rz. 6 Entsprechend dem Grundsatz der solidarischen Finanzierung in § 3 werden die Leistungen und sonstigen Ausgaben der Krankenkassen durch Beiträge finanziert, die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und Arbeitgeber zu entrichten haben. Nach § 22 Abs. 1 SGB IV entstehen die Beitragsansprüche der Versicherungsträger, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund eines Gese...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.7 Sonderregelungen für Absetzungen

Rz. 37d § 3 Abs. 6 Alg II-V a. F. enthielt eine Zusatzregelung für den Fall der Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt aufgrund vorläufiger Entscheidung nach § 40 Abs. 2 Nr. 1 a. F. i. V. m. § 328 SGB III. Die Regelungen sind durch § 41a überholt und wurden aufgehoben. Rz. 37e § 5 Bürgergeld-V enthält ein Verbot des Verlustausgleichs zwischen verschiedenen Einkommensart...mehr

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Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 2.3.2 Tragfähigkeit der Existenzgründung

Rz. 14 Nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 hat der Existenzgründungswillige der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachzuweisen. Mit diesem Nachweis will der Gesetzgeber verhindern, dass Gründungszuschüsse gewissermaßen ins Blaue hinein auf der Grundlage letztlich nur spekulativer Annahmen zu einem eventuellen Erfolg des Gründungsvorhabens vergeben werden (so LSG...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.2 Abgrenzung zum Vermögen

Rz. 6 Nicht als Einkommen nach § 11, sondern nach Maßgabe des § 12 ist Vermögen zu berücksichtigen. Für das Einkommen gilt die modifizierte Zuflusstheorie. Das BSG hat sich insoweit der Rechtsprechung des BVerwG angeschlossen. Sie besagt, dass zum Einkommen alles gehört, was in der Zeit dem Hilfebedürftigen zufließt, während er einen Bedarf an Leistungen zur Sicherung des Le...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.3 Vorwegabsetzungen bei verteilter Berücksichtigung von Nachzahlungen

Rz. 44 Abs. 1 Satz 2 bestimmt, dass im Rahmen des § 11 Abs. 3 Satz 4 (seit dem 1.7.2023 § 11 Abs. 3, vgl. das Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023, BGBl. I Nr. 408) die Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, die notwendigen Ausgaben zur Erzielung des Einkommens und der Erwerbstätigenfreibetrag zunächs...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.7 Kindergeld und Kinderzuschlag

Rz. 153 Abs. 1 Satz 4 und 5 bestimmt, dass Kindergeld (vgl. dazu BVerfG, Beschluss v. 8.4.2010, 1 BvR 3163/09 und den Beschluss v. 14.7.2011, 1 BvR 932/10) und Kinderzuschlag (zur aktuellen Diskussion vgl. BT-Drs. 17/374, 17/942, 17/968 und 17/1117) dem Einkommen des jeweiligen Kindes zuzurechnen ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 24.10.2017, L 11 AS 335/14). Beim Kind...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.1 Überblick

Rz. 53 Einkommen ist erzielt und steht als bereites Mittel zur Deckung des Lebensunterhaltes zur Verfügung, wenn der Leistungsberechtigte einen Scheck entgegennimmt. Auf die Einlösung des Schecks kommt es hingegen nicht an (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 30.1.2013, L 12 AS 1571/11). Im entschiedenen Verfahren hatte die betroffene Leistungsberechtigte einen Scheck nicht e...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.6 Grundabsetzbetrag (Abs. 2)

Rz. 65 Abs. 2 enthält eine Sonderregelung zur Absetzung von Beiträgen zu öffentlichen oder privaten Versicherungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), geförderten Altersvorsorgebeiträgen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und notwendigen Ausgaben i. S. v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 5. Die Sonderregelung definiert einen Freibetrag als pauschalierten Absetzbetrag, der nicht nur den Leistungsberechtigten zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.1 Einkommensbegriff

Rz. 3 Einkommen i. S. d. § 11 ist im Ergebnis die Summe aller Einkünfte in Geld oder Geldeswert, die überhaupt als Einkommen zu berücksichtigen sind, weil sie nicht nach Abs. 1 Satz 1, § 11a bzw. der Bürgergeld–V von der Berücksichtigung ausgenommen sind, abzüglich der nach § 11b Abs. 1 und 2 abzusetzenden Steuern, Beiträge und Werbungskosten sowie des Freibetrages bei Erwer...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.14 Weitere Sachverhalte

Rz. 238 Ein monatliches Durchschnittseinkommen nach einer vorläufigen Bewilligung ist nicht mehr zu bilden (vgl. Rz. 214 ff.). Zuvor hatte das BSG mit Urteil v. 11.7.2019 (B 14 AS 44/18 R) entschieden, dass dem Wortlaut des Gesetzes sich keine Anknüpfungspunkte dafür entnehmen lassen, dass es für die Bildung eines Durchschnittseinkommens darauf ankommt, ob der Bezug von Eink...mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 2.4 Krankenkassenindividueller Zusatzbeitragssatz (Satz 3)

Rz. 24 Die Regelung des § 247 war insoweit "unvollständig", als sie bisher für Renten nur auf den allgemeinen Beitragssatz und für ausländische Renten den hälftigen allgemeinen Beitragssatz verwies. Der krankenkassenindividuelle Zusatzbeitragssatz nach § 242, der generell auch auf Renten anzuwenden ist, war nicht erwähnt. Soweit eine Krankenkasse einen solchen in der Satzung...mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 2.1 Anwendungsübersicht und Personenkreis

Rz. 4 Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV–Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) ist in § 248, eigenständig und neben dem Beitragssatz für Renten, auch der Beitragssatz für Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen seit dem 1.1.2009 durch den unmittelbaren Verweis auf den gesetzlich festgelegten allgemeinen Beitragssatz (§ 2...mehr

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Sommer, SGB V § 241 Allgeme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift des § 241 knüpfte in ihrer ursprünglichen Fassung an § 385 Abs. 1 Nr. 1 RVO an. Sie enthielt, obwohl sie sich nach der Überschrift allein mit dem allgemeinen Beitragssatz befasst, zunächst grundlegende Bestimmungen über Beitragssätze und die Beitragsbemessung. Die Krankenkassen hatten ursprünglich die Befugnis und die Verpflichtung, im Zusammenhang mit de...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.1 Systematik der Vorschriften zur Einkommensberücksichtigung

Rz. 16 Welche Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, wird im SGB II in § 11a abschließend geregelt. Absetzbeträge regelt § 11b. Geschützte Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlungen (§ 11a Abs. 2) sind als Einkommen zu berücksichtigen, wenn sie der Empfänger nur geerbt hat, also selbst nicht der Geschädigte ist (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 22.10.2009, L...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.6 Darlehen/Schenkungen

Rz. 144 Abs. 1 Satz 3 bestimmt, dass auch Zuflüsse aus Darlehen zur Bestreitung des Lebensunterhalts Einnahmen sind, wenn es sich um darlehensweise gewährte Sozialleistungen handelt. Ausgleichsregelungen enthält § 11a. Andere Einnahmen als Darlehen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber will Manipulationen der Leistungen zum Lebensunterhalt begegnen, di...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.3 Kapitalerträge

Rz. 112 Kapitalerträge (Zinseinkommen ohne Freibeträge nach Abzug der Kapitalertragsteuer und notwendiger Ausgaben, auch aus Bausparverträgen, vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 2.4.2012, L 1 AS 5113/11) sind als Einkommen zu berücksichtigen, sofern über sie verfügt werden kann. Die Freistellung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Bürgergeld-V ist zu beachten. Rz. 113 Zinsgutschriften a...mehr

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Sommer, SGB V § 242 Zusatzb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit der Regelung eines erhöhten Beitragssatzes für Mitglieder, die einen Anspruch auf Krankengeld schon vor der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit hatten, zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Auch der von den Krankenka...mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 2.3 Hälftiger allgemeiner Beitragssatz für Versorgungsbezüge nach § 229 Abs. 1 Nr. 4 (Satz 2)

Rz. 17 Abweichend von der Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes bestimmte Satz 2 seit dem 1.1.2004 für die Versorgungsbezüge nach § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 (Renten und Landabgaberenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte [AdL] mit Ausnahme einer Übergangshilfe), dass dafür (nur) der halbe allgemeine Beitragssatz der Krankenkasse der Mitgliedschaft gelte...mehr

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Sommer, SGB V § 242 Zusatzb... / 1 Allgemeines

Rz. 13 § 242 in seiner Ursprungsfassung bestimmte die notwendige Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes und dessen Anwendung, wenn kein Entgeltfortzahlungsanspruch für 6 Wochen oder Anspruch auf eine Sozialleistung wie Krankengeld bestand. Die erste Neufassung der Norm zum 1.1.2009 durch das GKV-WSG (vgl. Rz. 2) führte einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag ein, der als Pa...mehr

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Sommer, SGB V § 246 Beitrag... / 2.1 Beitragssatz für Bezieher von Arbeitslosengeld II/Bürgergeld

Rz. 3 Der Beitragssatz für Bezieher von Alg II war abweichend von den sonstigen Beitragssätzen krankenkassenunabhängig und bundeseinheitlich bestimmt. In der ursprünglichen Fassung der Vorschrift, die bis 29.3.2005 galt, war vorgesehen, dass dies der vom BMG festzustellende durchschnittliche allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen zum 1.10. eines Jahres für das Folgejahr s...mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 2.1 Anwendungsübersicht und Personenkreis

Rz. 7 Die Vorschrift beinhaltet die Regelungen über Beitragssätze, die für die Bemessung und Berechnung der Beiträge auf Renten als beitragspflichtige Einnahme anzuwenden sind. Ohne die vorrangige ausdrückliche Regelung in § 247 wäre, da der Rentenbezug nicht zu einem Krankengeldanspruch führt, der Beitragssatz nach § 243 anzuwenden. In § 249a, der Vorschrift über die Beitra...mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelte und regelt den auf die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung als beitragspflichtige Einnahme anzuwendenden Beitragssatz zur Bestimmung der Höhe der Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung. Gegenüber dem Recht vor dem 1.1.1989, das einen gesetzlich festgelegten Beitragssatz vorsah, war der Beitragssatz zur Krankenversicherung durch das Gesundh...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 6.1.1 Laufende Aufwendungen

Wurde der Erwerb von GmbH-Anteilen fremdfinanziert, stellen die Finanzierungskosten, insbesondere die zu zahlenden Schuldzinsen für das Refinanzierungsdarlehen, dem Grunde nach Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG dar. Jedoch ist seit 2009 ein Abzug von tatsächlichen Werbungskosten angesichts der Abgeltungsbesteuerung nicht mehr möglich; ein A...mehr

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Sommer, SGB V § 242a Durchs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 242a in seiner ursprünglichen Fassung beinhaltete zunächst eine Regelung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages der Krankenkassen, der für die Ermittlungen der Zuweisungen nach den §§ 266 und 270 sowie für die Durchführung des Sozialausgleichs nach § 242b a. F. erforderlich war. Mit der Änderung des § 242 durch das GKV-FQWG (vgl. Rz. 1) zum 1.1.2015 wurden die Zusatz...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.7 Übungsleiterpauschale und andere Freistellungen

Rz. 71 Abs. 2 Satz 3, 4 a. F. stellte steuerliche Freibeträge nach einigen konkret in Bezug genommenen Vorschriften des § 3 EStG , nämlich bestimmte Aufwandsentschädigungen und Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit, auch von der Berücksichtigung als Einkommen beim früheren Alg II bzw. Sozialgeld frei. Die Regelung wurde mit Wirkung zum 1.7.2023 nach § 11a Abs. 1 Nr. 5 mit ...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.9 Beträge zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit für Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern und jugendlichen Leistungsberechtigten

Rz. 43 § 5a Bürgergeld-V bestimmt aufgrund der Ermächtigung in § 13 Abs. 1 Nr. 4 durchschnittliche Beträge für einzelne Bedarfe nach § 28, die für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit ab 1.1.2011 zu berücksichtigen sind, um festzustellen, ob Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern und jugendlichen Leistungsberechtigten besteht. Rz. 44 Dabei geht es nicht da...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.1 Einkommen aus Erwerbstätigkeit

Rz. 59 Auf die Entgeltbestandteile, die dem Einkommen zugerechnet werden, sind auch die Regelungen über die Erwerbstätigenfreibeträge (§ 11b Abs. 3) anzuwenden. Rz. 60 Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten sind grundsätzlich auch dem Einkommen zuzurechnen. Dazu gehören auch Entschädigungen für Bürgermeister und Stadträte und die Betreuung von nicht geschäftsfähigen Persone...mehr

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Sommer, SGB V § 243 Ermäßig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 3 Nr. 3 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinproduktegesetzes (1. MPG-ÄndG) v. 6.8.1998 (BGBl. I S. 2005) ist Abs. 2 Satz 1 ab 12.8.1998 neu gefasst worden, so ...mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 2.3 Beitragssatz für ausländische Renten (Satz 2)

Rz. 16 Der durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze v. 22.6.2011 (BGBl. I S. 1202) mit Wirkung zum 1.7.2011 angefügte Satz 2 regelt (seit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG ab 1.1.2015) als gesetzlichen maßgeblichen Beitragssatz für ausländische Renten die Hälfte d...mehr

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Sommer, SGB V § 243 Ermäßig... / 2.2 Allgemeiner Beitragssatz bei Anwartschaftsversicherung (Satz 2 )

Rz. 11 Satz 2 schließt die Anwendung des ermäßigten Beitragssatzes bei freiwillig Versicherten in den Fällen des § 240 Abs. 4b aus. Die Beitragsreduzierung erfolgt in diesen Fällen für freiwillig Versicherte aus der Reduzierung der beitragspflichtigen Einnahmen. Rz. 12 Diese Regelung betrifft freiwillige Mitglieder, wenn der Anspruch auf Leistungen für das Mitglied und seine ...mehr