Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.4 Bilanzansatz auch bei Buchwertfortführung?

Tz. 121 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Erfolgt für die Einbringung gem § 24 Abs 1 UmwStG eine Bewertung zum gW oder einem Zwischenwert (§ 24 Abs 2 S 1 UmwStG oder auf Antrag gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG), hat die aufnehmende Pers-Ges die eingebrachten WG dementspr in einer St-Bil auszuweisen (s Tz 125). Der Einbringende, der bisher seinen Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG (Einnahmen-Übers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3.3 Wahl/Wechsel der Gewinnermittlungsart

Tz. 176 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Erfolgt eine Einbringung mit Aufdeckung stiller Reserven, wird der Ansatz der eingebrachten WG (dem Umfang und der Höhe nach) in einer Einbringungsbil oder Eröffnungsbil dargestellt (s Tz 125). Dies gilt auch bei einer Bw-Einbringung, wenn der Einbringende seinem Gewinn nach den §§ 4 Abs 1, 5 Abs 1 EStG ermittelt oder wenn dieser freiwillig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.5 Frist für den Antrag gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG

Tz. 123 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Antrag auf Bewertung des eingebrachten BV unterhalb des gW "ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der stlichen Schlussbil bei dem für die Besteuerung der übernehmenden Gesellschaft zuständigen FA zu stellen" (s § 24 Abs 2 S 3 iVm § 20 Abs 2 S 3 UmwStG). Es handelt sich um eine Ausschlussfrist (wie bei § 20 UmwStG, s § 20 UmwStG Tz 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Ermittlung

Tz. 130 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Wert, mit dem das eingebrachte BV in der Gesamthandsbil der aufnehmenden Pers-Ges einschl der positiven und negativen Erg-Bil der Gesellschafter und ggf deren Sonderbil (im Fall der Einbringung von BV in das Sonder-BV der Übernehmerin) angesetzt worden ist, wird gem § 24 Abs 3 S 1 UmwStG als Veräußerungspreis für den Einbringenden fingi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.2 Steuerpflicht

Tz. 142 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine spezielle ESt-Befreiung für den Einbringungsgewinn enthält weder das UmwStG noch das EStG. § 3 Nr 40 EStG stellt jedoch 40 % (bzw bis 2008: 50 %) der Einnahmen aus der Veräußerung sowie die Entnahmen von WG stfrei, wenn es sich dabei um Anteile an Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen handelt, deren Leistungen zu Einnahmen iSd § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.1 Buchwertansatz

Tz. 178b Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei der Übernahme des eingebrachten BV zum Bw (zu den Voraussetzungen s Tz 115 und Sonderfälle s § 23 UmwStG Tz 40) bestimmt § 24 Abs 4 Hs 1 iVm § 23 Abs 1 UmwStG eine allg stliche Rechtsnachfolge (s Tz 180). Bei der Frage, welcher Wert bei der Übernehmerin angesetzt worden ist, sind die anlässlich der Einbringung gebildeten Erg-Bil einzub...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.6 Wertansatz durch Erstellung von Ergänzungsbilanzen

Tz. 125 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Umsetzung des beantragten Bewertungsansatzes erfolgt in der Einbringungs- oder Eröffnungsbil der aufnehmenden Pers-Ges durch eine Aktivierung oder Passivierung der WG in der Gesamthandsbil einschl der positiven wie auch negativen Erg-Bil der Gesellschafter für die in das Gesellschaftsvermögen der Übernehmerin eingebrachten WG. Dies gilt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2 Einbringung eines (Teil-)Betriebs zum Buchwert oder Zwischenwert

Tz. 65 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wird im Fall der Einbringung eines (Teil-)Betriebs gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Zuzahlung in das PV (oder in das Rest-BV oder ein anderes BV) des Einbringenden hinsichtlich des Teils des Einbringungsvorgangs, für den § 24 UmwStG anwendbar ist (Einbringung für eigene Rechnung), der Bw fortgeführt oder ein Zwischenwert angesetz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.3 Steuerliche Rechtsnachfolge (§ 24 Abs 4 Hs 1 iVm §§ 23 Abs 1 und 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG)

Tz. 180 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die aufnehmende Pers-Ges tritt im Fall der Einbringung durch Bw-Übernahme als stliche Rechtsnachfolgerin in die Rechtsposition des Einbringenden ein. Die Rechtsnachfolge erfasst die Gewinnermittlung für Zwecke der ESt/KSt und die Ermittlung des Gewerbeertrags der aufnehmenden MU-Schaft. Dies ergibt sich unmittelbar aus § 24 Abs 4 Hs 1 iVm §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.5 Fortführung von Ergänzungsbilanzen

Tz. 182 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Sind im Fall der Einbringung eines MU-Anteils Erg-Bil vorhanden (zum Bsp aus einem früheren Erwerb der Beteiligung durch den Einbringenden oder der Übertragung einer § 6b-EStG-Rücklage), schließt die stliche Rechtsnachfolge auch die Fortführung der Ansätze in den Erg-Bil ein. Denn die Erg-Bil gehört mit zu dem Wert des MU-Anteils, mit dem d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.3 Einbringung eines (Teil-)Betriebs zum gemeinen Wert

Tz. 66 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wird die Sacheinlage insgesamt zum gW angesetzt, ist der Gewinn grds nach den §§ 16, 34 EStG begünstigt (s Urt des BFH v 25.11.1980, BStBl II 1981, 419; v 26.01.1994, BStBl II 1994, 458; v 18.10.1999, BStBl II 2000, 123 unter C. II. 1.; und v 21.09.2000, BStBl II 2001, 178; s UmwSt-Erl 2025 Rn 24.12; s Wacker, in Schmidt, 44. Aufl, § 16 EStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.3 Antrag auf abweichende Bewertung (§ 24 Abs 2 S 2 UmwStG)

Tz. 120 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Antrag auf Minderbewertung iSd § 24 Abs 2 S 2 UmwStG ist (von Ges wegen) weder an eine bestimmte Ausgestaltung (inhaltlicher oder formeller Art) gebunden noch ist der Antrag mit einer St- oder Gewinnfeststellungserklärung verbunden. Er muss allerdings inhaltlich hinreichend und klar bestimmt sein. Die Angaben zum konkreten Sacheinlagevo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.2 Rechtsfolgen für den Einbringenden

Tz. 169 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Rückbeziehung der Einbringung erfolgt nur auf Antrag (s §§ 24 Abs 4 Hs 2 iVm 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Das Antragsrecht steht nicht dem Einbringenden zu; der stliche Übertragungsstichtag wird von der aufnehmenden Pers-Ges bestimmt (s Tz 164b). Wird kein wirksamer Antrag gestellt, gelten die allg Grundsätze (s Tz 166). Tz. 170 Stand: EL 122 –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.2 Einbringung von Anteilen an einer Körperschaft

Tz. 244 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Gegenstand der "schädlichen" Veräußerung oder gleichgestellten Vorgangs (s Tz 249 ff) gem § 24 Abs 5 UmwStG müssen iRe Sacheinlage eingebrachte "Anteile an einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse" sein. Von der St-Befreiung gem § 8b Abs 2 KStG sind jedoch nur die Anteile "an einer Kö oder Pers-Vereinigung, deren Leistungen beim Empfä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Einbringung für eigene (dh § 24 UmwStG) oder fremde Rechnung gegen Entgelt (dh Veräußerung)

Tz. 58 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Von der Einbringung einer betrieblichen Sachgesamtheit in eine Pers-Ges nach § 24 Abs 1 UmwStG abzugrenzen (dh entgeltliche Übertragungen im Wege der offenen Einlage, s Tz 5) sind die übrigen Veräußerungsvorgänge von BV an eine Pers-Ges. Bei einer solchen Veräußerung erfolgt die Übertragung gegen Entgelt, das nicht in der Gewährung von Gesel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.2 Berichtigung fehlerhafter Buchwertansätze

Tz. 179a Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Stellt sich im Nachhinein heraus, dass einzelne Bw-Ansätze des eingebrachten BV beim Einbringenden materiell-rechtlich unzutr ermittelt worden sind (zum Bsp iRe Bp beim Einbringenden) und werden diese Fehler korrigiert (weil die St-Festsetzungen des Einbringenden, die auf der/den fehlerhaften Bil basierten, noch änderbar sind), hat die Übe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Einbringungsfolgegewinn/-verlust

Tz. 197 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Fall der Einbringung in eine bereits bestehende Pers-Ges kann sich ein Gewinn (oder Verlust) aus der Übernahme des BV iRd Einbringung iSd § 24 UmwStG ergeben (sog Einbringungsfolgegewinn). Dies ist insbes durch Vereinigung von in unterschiedlicher Höhe bilanzierten Forderungen und Verbindlichkeiten denkbar (Konfusion von eingebrachtem un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.4 Schädliche Gegenleistung in Abhängigkeit vom "Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens"

Tz. 129f Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Beträgt der gW der sonstigen Gegenleistung bis (einschl) 500 000 EUR, ist diese Vorteilszuwendung ohne Einfluss auf den Antrag auf Bw-Fortführung (dh "unschädlich"), wenn auch in dieser Höhe ein "Bw des eingebrachten BV" vorhanden ist (s § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 Buchst b UmwStG; sog Mittelstandskomponente; als zu niedrig bemessen kritisiert s K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verschmelzung gemeinnütziger Körperschaften

Tz. 28 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aus § 3 Abs 1 UmwG ist zu entnehmen, dass im Bereich der gemeinnützigen Kö eine Verschmelzung – durch Aufnahme oder durch Neugründung (s § 2 UmwG) – für Kap-Ges, Gen und eV möglich ist (s Tz 3). Verschmelzung stpfl GmbH auf gGmbH Diese Verschmelzung fällt unter § 12 Abs 5 UmwStG . § 12 Abs 5 UmwStG hat folgenden Wortlaut: Im Falle des Vermögensüb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Besonderheiten des UmwG für eingetragene Vereine

Tz. 72 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für rechtsfähige Vereine (eV iSd §§ 21, 55 BGB sowie wirtsch Vereine iSd § 22 BGB) ist eine Verschmelzung nur zulässig, wenn die Satzung oder Vorschriften des Landesrechts nicht entgegenstehen (s § 99 Abs 1 UmwG). Zum satzungsmäßigen Ausschluss der Verschmelzungsfähigkeit s Vossius (in W/M, § 99 UmwG Rn 21–28); außerdem hierzu – sowie zur Mög...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Patt/Rasche, Aktuelle Fragen zu den Einbringungstatbeständen des UmwStR, FR 1995, 432; Herzig/Förster/Förster, GewStlicher Verlustvortrag bei Wechseln im Gesellschafterbestand und Umstrukturierung von Pers-Ges, DStR 1996, 1025; Patt/Rasche, Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG mit stlicher Rückwirkung, FR 1996, 365; Kellersmann, Korrespondierende Fortschreibung v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 5 Anwendung bei Überschusseinkünften (Abs. 4)

Rz. 65 § 4g Abs. 4 S. 1 EStG erweitert den Anwendungsbereich des Ausgleichspostens auch auf die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. § 4g Abs. 1 und 2 EStG sollen insoweit "entsprechend" auf die Regelung des § 4 Abs. 3 EStG anzuwenden sein. Entnahmen sind grundsätzlich auch bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorzunehmen; dabei sind dann jedoch die Besonderheiten dieser Gewinnerm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 6 Verfahrensrechtliche Regelungen (Abs. 4 und 5)

Rz. 67 Der Stpfl. hat gem. § 4g Abs. 5 S. 1 EStG unabhängig von der Gewinnermittlungsart der Finanzbehörde "unverzüglich" "die Entnahme" oder ein Ereignis i. S. d. Abs. 2 (Ersatzrealisationstatbestände) anzuzeigen. Unverzüglich war grundsätzlich bis zur Änderung der Regelung mit dem ATADUmsG in diesem Zusammenhang im Einklang mit § 121 Abs. 1 S. 1 BGB auszulegen. Dies bedeute...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 3.16 Änderungen in SGB IV, V, VI und VII

Gesetzestitel: Gesetz zur Anpassung des 6. Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Das Vorhaben enthält eine Vielzahl an Änderungen – die Dars...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Besteuerung laufender Einnahmen aus einer Mitarbeiterbeteiligung

Zusammenfassung Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) klärt, wie laufende Einnahmen aus einer sogenannten typisch stillen Beteiligung eines Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen steuerlich zu behandeln sind. Der BFH stellt klar: Diese Einnahmen gelten grundsätzlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht als Arbeitslohn. Hintergrund Ein Arbeitnehmer war bei einer G...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Besteuerung laufender Einna... / Zusammenfassung

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) klärt, wie laufende Einnahmen aus einer sogenannten typisch stillen Beteiligung eines Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen steuerlich zu behandeln sind. Der BFH stellt klar: Diese Einnahmen gelten grundsätzlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht als Arbeitslohn.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Besteuerung laufender Einna... / Hintergrund

Ein Arbeitnehmer war bei einer GmbH angestellt und gleichzeitig an dieser GmbH als typisch stiller Gesellschafter beteiligt. Das bedeutet, er hat Geld in das Unternehmen eingebracht und erhält dafür einen Anteil am Gewinn, ohne selbst unternehmerisch tätig zu sein oder mitzuentscheiden. Die Gewinnanteile wurden jeweils im Folgejahr ausgezahlt. Die GmbH behandelte diese Gewinn...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Besteuerung laufender Einna... / Entscheidung

Der BFH entschied, dass die laufenden Gewinnanteile aus der typisch stillen Beteiligung nicht als Arbeitslohn, sondern als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern sind. Das gilt, solange der Arbeitnehmer durch die Beteiligung nicht wie ein Mitunternehmer am Unternehmen beteiligt ist, sondern lediglich Kapital zur Verfügung stellt und dafür Gewinnanteile erhält. Einkünfte ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 14 Soweit die Steuerfreiheit der Einkünfte reicht, ist der Werbungskostenabzug nach § 9 EStG ausgeschlossen, § 3c Abs. 1 EStG. Fehlt es an steuerpflichtigen Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, weil die Einnahmen vollständig steuerfrei sind, scheidet ein Abzug von Werbungskosten insgesamt aus. Übersteigen die Werbungskosten die Einnahmen aus nichtselbstständiger Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.5.2 Darstellung der bestehenden Altersvorsorge-Situation

Die Grundlagenberatung ist das Fundament jeder vernünftigen strategischen und danach auch konkreten Beratung. Die Bestandsaufnahme der bestehenden Altersvorsorge ermöglicht den Einstieg in eine objektive Situationsanalyse. Dies geschieht üblicherweise anhand folgender Schritte: Die Quantifizierung der Ausgabenseite Ermittlung des gewünschten Lebensstandards im Alter als konkre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.1 Art der begünstigten Einkünfte

Rz. 4 Begünstigt sind ausschließlich Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG , soweit es sich um laufende oder einmalige Einnahmen aus einer aktiven Beschäftigung des Stpfl. nach Erreichen der Regelaltersgrenze handelt. Nachzahlungen für bereits zuvor ausgeübte Tätigkeiten, die jedoch zeitlich erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze aus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 MWv 1.1.2026 wurde durch das Aktivrentengesetz[1] eine neue Steuerbefreiung in § 3 Nr. 21 EStG eingeführt. Die sog. Aktivrente wurde unbefristet eingeführt. Die Bundesregierung hat eine Evaluierung der Zielerreichung nach 2 Jahren in Aussicht gestellt.[2] Das Bundesfinanzministerium hat einen Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) als Orientierungshilfe bei Anwendung der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.4 Ausschluss der Steuerbefreiung (Subsidiarität), § 3 Nr. 21 S. 2 EStG

Rz. 9 Ergibt sich bereits aus einer anderen Vorschrift eine Steuerbefreiung, so findet die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 21 S. 1 EStG keine Anwendung. Es sollen nur Einnahmen Berücksichtigung finden, die nicht bereits durch andere Steuerbefreiungsvorschriften von der Lohn-/Einkommensteuer befreit sind. Sofern Einnahmen bereits von anderen Steuerfreistellungsvorschriften erfas...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.2 Zeitpunkt der Tätigkeit

Rz. 7 Dem Stpfl. müssen die Einnahmen für Leistungen zufließen, die ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze gem. § 35 S. 2 [1] oder § 235[2] des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch erbracht wurden. Anknüpfungspunkt für die Steuerbefreiung ist damit allein das Lebensalter, nicht der Bezug von bestimmten Alterseinkünften.[3] Die Formulierung "ab dem Folgemonat" soll...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus dem Krypto-Le... / Hintergrund

Beim Krypto-Lending stellen Anleger ihre Kryptowährungen über spezielle Plattformen anderen Nutzern zeitweise zur Verfügung und erhalten dafür eine Vergütung. Steuerlich war bislang umstritten, ob diese Erträge – ähnlich wie Zinsen – als Kapitaleinkünfte mit dem pauschalen Abgeltungsteuersatz zu versteuern sind oder der regulären Einkommensteuer unterliegen. Im Streitfall erz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.4 Beratung zum privaten Vermögensstatus

Mit einem "Vermögensstatus "stellen Sie für den Mandanten und die Kanzlei den Überblick über Vermögen und Schulden des Mandanten dar: Erstellung einer Selbstauskunft nach § 18 Kreditwesengesetz (KWG) Grundlagenerstellung für eine "Notfallmappe" Herstellung eines Status quo ("Wo stehe ich?") für z. B. Testamentarische Überlegungen, Wiederherstellung des Überblicks Für den Mandante...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schadensersatz bei Fehlern ... / Hintergrund

Ein Mandant, selbst Jurist und als Rechtsanwalt tätig, beauftragte seinen Steuerberater mit der Erstellung seiner Steuererklärung. Nach Erhalt der Unterlagen fragte er per E-Mail nach den zu erwartenden Steuervorauszahlungen. Der Steuerberater prüfte die Berechnungen und bestätigte sie, woraufhin der Mandant die Steuererklärung beim Finanzamt einreichte. Im Nachhinein stellte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Tatbestandsvoraussetzungen der Steuerfreiheit

Rz. 3 Die Tatbestandsvoraussetzungen für die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung finden sich in Satz 1 des § 3 Nr. 21 EStG. Die Steuerbefreiung ist von 3 Voraussetzungen abhängig, die kumulativ vorliegen müssen. Steuerbefreit sind danach Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit (Rz. 4ff.), die für Leistungen zufließen, die der Stpfl. ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regel...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.3 Beitragsberechnung aus dem Kurzarbeitergeld bei Aufnahme einer Nebenbeschäftigung

Nehmen Beschäftigte während der Kurzarbeit eine weitere Beschäftigung auf, so erhöht sich das Istentgelt aus der Beschäftigung, in der Kurzarbeit geleistet wird, um das Arbeitsentgelt aus der Nebentätigkeit. Das zusätzlich erzielte Arbeitsentgelt vermindert somit das Fiktiventgelt.[1] Handelt es sich bei der Nebenbeschäftigung um einen Minijob, bleibt das daraus erzielte Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2021

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2020

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungsgesetz 2025

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Abgabenordnung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Flug- bzw. Luftverkehrsteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2023

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2018

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Mietwohngebäude

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2019

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Rentenbesteuerung

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