Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.2 Abschlagszahlungen

Abschlagszahlungen sind wie Anzahlungen grundsätzlich Betriebseinnahmen im Zeitpunkt des Zuflusses, z. B. Honorarabschläge der Kassenärztlichen Vereinigungen.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.14 Incentives

Diese Zuwendungen z. B. aus Verkaufswettbewerb, sind Betriebseinnahmen.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.1 Allgemeines

Betriebseinnahmen sind alle Zugänge an Geld und Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebs zufließen.[1] Betriebseinnahmen sind somit insbesondere alle Erlöse aus Verkäufen oder Leistungen, wie z. B. Warenverkäufe, Verkäufe von Anlagevermögen, Provisions- und Zinseinnahmen. Als Betriebseinnahmen kommen aber auch Zuflü...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.8 Einnahmeverzicht

Der Einnahmeverzicht aus betrieblichen Gründen ist keine Einnahme. Der Verzicht aus privaten Gründen gilt als Betriebseinnahme und gleichzeitige Entnahme.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.11 Fotovoltaikanlage

Mit steuerlicher Rückwirkung hat der Gesetzgeber die Steuerbefreiung in § 3 Nr. 72 EStG eingeführt.[1] Diese Norm regelt, dass ab 2022 Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammd...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.25 Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Nicht abzugsfähig sind auch Aufwendungen, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.[1] Betriebsausgaben im Zusammenhang mit nach dem Teileinkünfteverfahren zu besteuernden Einnahmen sind nur zu 60 % zu berücksichtigen. In der EÜR sind diese jedoch zunächst in vollem Umfang als Betriebsgabe auszuweisen. Der nicht abzugsfähige...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.28 Teileinkünfteverfahren

Dividenden sowie Einnahmen aus der Veräußerung von Wertpapieren des Betriebsvermögens (Anteile an Kapitalgesellschaften) sind nur zu 60 % als Betriebseinnahme zu versteuern. In der EÜR sind diese jedoch zunächst in vollem Umfang als Einnahme auszuweisen. Der steuerfreie Teil ist bei der Gewinnermittlung wieder abzuziehen.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.27 Pauschale Betriebsausgaben

Grundsätzlich können nur die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. In Einzelfällen lässt die Finanzverwaltung für bestimmte Berufsgruppen einen pauschalen Betriebsausgabenabzug zu, wobei der Nachweis höherer Betriebsausgaben unbenommen bleibt. Selbstständig tätige Hebammen: 25 % der Betriebseinnahmen, max. 1.535 ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnung: ABC der Betriebseinnahmen und -ausgaben

Zusammenfassung Überblick Die Erfassung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bei der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) wird im Folgenden in alphabetischer Reihenfolge dargestellt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Gewinnermittlung der Einnahmen-Überschussrechnung wird in § 4 Abs. 3 EStG geregelt. 1 Betriebseinnahmen 1.1 Allgemeines Betriebseinnahmen sind alle Zu...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.5 Betreuer

Zu unterscheiden sind berufsmäßige und ehrenamtliche Betreuer. Bei mehr als 10 Vormundschaften liegt eine berufsmäßige Ausübung vor. Einnahmen gehören zu den steuerpflichtigen selbstständigen Einkünften. Ein ehrenamtlicher Betreuer erhält eine Aufwandsentschädigung. Diese stellen Einkünfte nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG dar, die nach § 3 Nr. 26b EStG bis zu 3.000 EUR (ab 2026: ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.13 Honorare

Honorare, die ein Unternehmer durch Dritte einziehen lässt, z. B. privatärztliche Verrechnungsstelle, sind schon mit Eingang bei der Verrechnungsstelle zugeflossen. Honorare der Kassenärztlichen Vereinigungen sind erst bei tatsächlichem Zufluss zu erfassen.[1] Allerdings stellen diese wiederkehrende Einnahmen nach § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG dar.[2]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.6 Durchlaufende Posten

Durchlaufende Posten sind Einnahmen bzw. Ausgaben, die im Namen und für Rechnung eines Dritten vereinnahmt bzw. verausgabt werden, z. B. verauslagte Gebühren und Kosten, sind keine Betriebseinnahmen bzw. -ausgaben.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.21 Incentives

Sie werden gewährt, um Geschäftspartner oder Arbeitnehmer zu belohnen und zu motivieren. Bei eigenen Arbeitnehmern sind die Kosten voll als Betriebsausgaben abzugsfähig, es liegt jedoch steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Bei Geschäftspartnern handelt es sich um Geschenke. Die anteiligen Aufwendungen für die Bewirtung sind nur zu 70 % abzugsfähig. Wird die Reise in sachlichem...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.25 Schadensersatz

Schadenersatz ist eine Betriebseinnahme bei betrieblicher Veranlassung. Besonderheiten gelten bei Zerstörung von Betriebsvermögen während privater Nutzung (Entnahme in Höhe des Restbuchwerts, Betriebseinnahme, soweit Schadensersatz über den Restbuchwert hinausgeht).mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.31 Schenkung, gewährte

Schenkungen aus privatem Anlass sind als Entnahme zu behandeln und wirken sich nicht als Betriebsausgabe aus. Erfolgt eine Übertragung jedoch aus betrieblichem Anlass, ist nach Art des übertragenen Wirtschaftsguts zu unterscheiden: Anlagevermögen: Betriebsausgaben in Höhe des Restwerts; geringwertige Wirtschaftsgüter, Umlaufvermögen: keine Erfassung als Betriebsausgaben, da di...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.31 Vorauszahlungen/Vorschüsse

Vorschüsse gelten auch als zugeflossen, wenn sie (teilweise) zurückzuzahlen sind.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.29 Umsatzsteuer

Die vereinnahmte Umsatzsteuer ist bei der EÜR immer als Betriebseinnahme zu erfassen. Das trifft sowohl auf Zahlungen von Kunden zu (kein durchlaufender Posten) als auch für Umsatzsteuer-Rückzahlungen des Finanzamts.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.2 Anlageverzeichnis

Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie Anteile an Kapitalgesellschaften, Wertpapiere, Forderungen und Rechte, Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens sind in einem laufend zu führenden Verzeichnis aufzunehmen.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.45 Zahlungsempfänger

Betriebsausgaben und andere Ausgaben sind steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige dem Verlangen der Finanzbehörde nicht nachkommt, die Empfänger genau zu benennen.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.1 Abfindungen

Erhaltene Abfindungen sind im Zeitpunkt des Zuflusses als Betriebseinnahme zu erfassen, sofern sie durch den Betrieb veranlasst sind. Das gilt auch, wenn Betriebsausgaben (auch nicht abzugsfähige) von dritter Seite ersetzt werden.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.11 Betriebsübertragung, unentgeltlich

Wird ein Betrieb unentgeltlich durch Schenkung oder durch Erbfolge übertragen, sind die Wirtschaftsgüter mit den bisherigen Werten (des Rechtsvorgängers) fortzuführen.mehr

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Wechsel der Gewinnermittlun... / 1.6 Wechsel vom Bestandsvergleich zur Einnahmen-Überschussrechnung

Liegen die Voraussetzungen für eine Buchführungsverpflichtung nicht mehr vor, weil z. B. eine Eintragung im Handelsregister gelöscht wurde oder die Grenzen des § 141 AO unterschritten werden, kann der Unternehmer zur EÜR wechseln. In letzterem Fall endet die Verpflichtung mit dem Ablauf des Wirtschaftsjahrs, das auf das Wirtschaftsjahr folgt, in dem die Finanzbehörde festste...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.17 Geschäftswert

Die Nutzungsdauer ist gesetzlich auf 15 Jahre festgelegt.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.19 Gesetz- oder sittenwidrige Ausgaben

Auch solche Ausgaben sind steuerlich als Betriebsausgaben zu erfassen. Ausgenommen sind Bestechungsgelder nach § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.16 Investitionszulagen

Sie sind steuerfrei nach § 3a EStG, bei der EÜR nicht zu erfassen und es erfolgt keine Kürzung der AfA-Bemessungsgrundlagen.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.22 Preisnachlässe

Dies sind z. B. erhaltene Boni, Skonti, Rabatte, sie sind regelmäßig keine Betriebseinnahmen. Sie mindern die Betriebsausgaben (beim Umlaufvermögen direkt oder über die Abschreibung beim abnutzbaren Anlagevermögen).mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.21 Pkw-Gestellung

Die Gestellung durch einen Auftraggeber zur Durchführung ausschließlich betrieblicher Fahrten führt zu Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in gleicher Höhe. Aus Vereinfachungsgründen erfolgt kein Ansatz.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.30 Renten, dauernde Lasten

Beruhen die Zahlungen auf Versorgungs- oder Unterhaltsleistungen, sind die Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig; evtl. abzugsfähig im Rahmen der Sonderausgaben.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.26 Steuerrückzahlungen

Steuerrückzahlungen für betriebliche Steuern (insb. Umsatzsteuer) und darauf entfallende Nebenleistungen, z. B. Zinsen, sind Betriebseinnahmen. Das gilt nicht für Gewerbesteuerrückzahlungen für Jahre ab 2008.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2 Betriebsausgaben von A – Z

2.2.1 Abnutzbares Anlagevermögen Dies ist als Betriebsausgabe im Wege der Abschreibung (AfA) zu berücksichtigen. Wichtig Abzug kann nicht nachgeholt werden Sind Aufwendungen auf ein Wirtschaftsgut nicht als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abgezogen, sondern zu Unrecht als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst worden, kann bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 ES...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.40 Verlust von Privatvermögen

Der Verlust von Privatvermögen darf als Betriebsausgabe berücksichtigt werden, wenn der Anlass betrieblicher Natur war, z. B. Unfall mit Totalschaden mit einem Privat-Pkw auf einer betrieblichen Fahrt. Anzusetzen ist ein fiktiver Restwert (Anschaffungskosten ./. fiktiver AfA) abzüglich Zeitwert nach Unfall (Schrottwert).mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.44 Wareneinkauf

Die Bezahlung der Rechnung stellt sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Aber: § 143 Abs. 1 AO Aufzeichnung des Wareneingangs.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.30 Versicherungsleistungen

Leistung aus Praxisausfallversicherung ist keine Betriebseinnahme, die Beiträge daher keine Betriebsausgabe. Anders: Quarantäne-Versicherung.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.5 Arbeitszimmer

Kosten für häusliche Arbeitszimmer sind i. d. R. nur eingeschränkt abzugsfähig.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.10 Betriebserwerb, entgeltlich

Wird ein Betrieb oder eine Praxis im Ganzen erworben, ist der Kaufpreis auf die einzelnen erworbenen Wirtschaftsgüter aufzuteilen und abzuschreiben bzw. sofort abzugsfähig. Ein über den Gesamtwert der Einzelwirtschaftsgüter hinaus gezahlter Betrag ist als Geschäftswert zu behandeln.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.14 Erhaltungsaufwand

Erhaltungsaufwand ist sofort abzugsfähige Betriebsausgabe. Problematisch ist jedoch größerer Erhaltungsaufwand in zeitlicher Nähe zum Erwerb einer Immobilie (sog. anschaffungsnaher Aufwand). Dieser kann zu nachträglichen Anschaffungskosten führen.mehr

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Wechsel der Gewinnermittlun... / 6.1 Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Buchführung

Bei einem Übergang von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG (Buchführung) ist der Übergangsgewinn in dem Jahr anzusetzen, in dem erstmals der Gewinn durch Buchführung ermittelt wird.[1] Der Übergangsgewinn ist als laufender Gewinn außerhalb der Bilanz anzusetzen und dem bilanziellen Gewinn hinzuzurechnen. Zur Vermeidung ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.19 Nachträgliche Einkünfte

Positive wie negative Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit gehören zu den steuerpflichtigen Einkünften.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.29 Reisenebenkosten

Gepäckbeförderung und -aufbewahrung, Reisegepäckversicherung, öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis am Reiseort, berufliche Telefonate, Parkplatzgebühren, Trinkgelder und kleinere Geschenke. Sofern kein Beleg vorliegt, können die Aufwendungen im Einzelfall durch Eigenbelege glaubhaft gemacht werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 2.3.1 Frist für die Ausübung des Wahlrechts

Weder § 4 Abs. 3 EStG noch § 4 Abs. 1 EStG enthalten eine Frist für die Ausübung des Wahlrechts. Beschränkt wird die Ausübung des Wahlrechts durch die Bestandskraft des Steuerbescheids oder die Erstellung eines Jahresabschlusses, denn eine Überschussrechnung kommt danach nicht mehr in Betracht. Das Wahlrecht kann selbst noch bei der mündlichen Verhandlung vor dem FG ausgeübt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 2.3.2 Schlussfolgerungen für die Praxis der Wahlrechtsausübung

Wer eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG erstellen will, muss rechtzeitig, d. h. zeitnah zum Beginn des Wirtschaftsjahrs, eine Eröffnungsbilanz erstellen und eine Buchführung einrichten. Eine endgültige Entscheidung ist damit noch nicht getroffen. Entscheidet sich der Unternehmer nach Ende des Jahrs doch für eine Einnahmen-Überschussrechnung, darf er keinen Jahresabschl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 4 Aufzeichnungspflichten

§ 4 Abs. 3 EStG selbst enthält keine Verpflichtung zur Aufzeichnung von Einnahmen und/oder Betriebsausgaben. Diese ergeben sich jedoch aus § 22 UStG, wobei die Verpflichtung zur Aufzeichnung der vereinnahmten Entgelte unmittelbar auch für die Einkommensteuer gilt.[1] Schließlich trägt der Einnahmen-Überschussrechner wie jeder andere Steuerpflichtige die Beweislast für die Ri...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.1 Allgemeines

§ 4 Abs. 4 EStG definiert die Betriebsausgaben als "Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind". Alle nicht betrieblichen, insbesondere privaten Aufwendungen dürfen den Gewinn nicht mindern. Für Betriebsausgaben gilt, dass diese grundsätzlich im Jahr der Zahlung als Betriebsausgabe abzugsfähig sind.[1] Daneben gibt es insbesondere Sonderregelungen für die Anschaffung...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.37 Umsatzsteuer

Die Zahlung von Umsatzsteuer ist eine Betriebsausgabe. Das trifft sowohl auf Zahlungen zu, die an das Finanzamt aufgrund von Voranmeldungen oder Umsatzsteuer-Bescheiden geleistet werden, als auch auf solche, die von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt wurden und bei dem Unternehmer als Vorsteuern abzugsfähig sind (Ausnahme: soweit diese Anschaffungskosten eines Anlageg...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.39 Verlust von Geld

Da Geldbestände bei der EÜR nicht laufend aufzuzeichnen sind, kann ein Geldverlust durch Diebstahl nur dann Betriebsausgabe sein, wenn eine geschlossene Kassenführung und eine klare Trennung zwischen betrieblichen und privaten Geldzugängen besteht.[1] Die Beweislast trägt der Unternehmer.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.41 Verlust von Wirtschaftsgütern

Der Verlust von Wirtschaftsgütern darf sich als Betriebsausgabe nur auswirken, wenn eine betriebliche Veranlassung vorliegt und bisher eine Berücksichtigung als Betriebsausgabe noch nicht erfolgte. Somit bleibt ein Warendiebstahl ohne Auswirkung, da der Wareneinkauf bereits als Betriebsausgabe erfasst wurde; bei Anlagegütern ist der Restwert Betriebsausgabe.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.43 Versicherungsbeiträge

Versicherungsbeiträge sind Betriebsausgaben, soweit sie betrieblich veranlasst sind.[1] Beispiele für betriebliche Versicherungen: Versicherungen für das Kfz im Betriebsvermögen, Feuerversicherungen, Zukunftssicherung der Arbeitnehmer (Lebensversicherung, Unfallversicherung), Betriebsunterbrechungsversicherung. Keine Betriebsausgaben: Kranken-, Krankentagegeld- oder Lebensve...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.6 Außergewöhnliche Abschreibung

Neben der AfA sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung zulässig.[1] Voraussetzung ist eine über das Normale hinausgehende Abnutzung, z. B. Beschädigung oder Zerstörung, durch die die Nutzungsfähigkeit des Wirtschaftsguts beeinträchtigt wird. Eine Teilwertabschreibung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ist bei der EÜR nicht zulässig.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.9 Betriebseröffnung

Die gewerbliche Tätigkeit beginnt schon mit den Vorbereitungshandlungen, daher sind auch im Zeitraum bis zur Aufnahme der Tätigkeit anfallende Ausgaben als Betriebsausgaben abzugsfähig.[1] Für Zwecke der Gewerbesteuer ist die tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit maßgebend. Verluste, die in der Gründungsphase entstehen, mindern zwar den Gewinn für Zwecke der ESt, bleiben bei d...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.13 Damnum

Damnum, Disagio, Bearbeitungs- und Auszahlungsgebühren sind in Höhe des gezahlten Betrags als Betriebsausgaben abziehbar, soweit die marktüblichen Beträge nicht überschritten werden.[1]mehr