Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 84. Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vom 09.11.1992, BGBl I 92, 1853

Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 BMF-Schreiben vom 26.10.1992, DB 1992, 2317 nimmt Stellung iw zu "technischen" Fragen bei der Vornahme des Zinsabschlags, die für die Kreditinstitute von Bedeutung sind, die in der Praxis die Hauptlast der neuen Quellenbesteuerung tragen. Einen Hinweis verdienen insbesondere die Ausführungen im BMF-Schreiben zur Behandlung von Zinsen aus Mie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Die Begrenzung der Steuerfreiheit (§ 3 Nr 10 S 2 EStG)

Rn. 360 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Steuerfreiheit ist in § 3 Nr 10 S 2 EStG begrenzt auf die Höhe der Leistungen nach SGB XII. Sollte daher die Einnahme nicht auf einer Leistung des Sozialleistungsträgers beruhen (sondern aufgrund einer Leistung Dritter) und würde diese die Leistungshöhe nach SGB XII übersteigen, wäre der übersteigende Teil stpfl. Aufgrund der Worte "bis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Die Entwicklung des EStG bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges

Rn. 1 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Das erste Reichseinkommensteuergesetz vom 29.03.1920, RGBl I 20, 359, hat große praktische Bedeutung nie erlangt, einmal wegen des darin festgelegten Schanzschen Einkommensbegriffs (Reinvermögenszugangstheorie), sodann aber wegen der zunehmenden Geldentwertung zu Beginn der zwanziger Jahre, die auch eine Revision der estlichen Vorschriften erf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Konkurrenzregelung (§ 3 Nr 26a S 2 EStG)

Rn. 1060 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 26a S 2 EStG enthält folgende Regelung: Wenn für Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit ganz oder zT eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr 12, 26 oder 26b EStG (letztere Nr eingefügt durch Art 1 Nr 4a JStG 2010 vom 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768, anzuwenden ab VZ 2011, Art 1 Nr 38a JStG) gewährt wird, scheidet eine Steuerbefreiung n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 244. Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 387

Rn. 264 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wie immer enthält das JStG 2024 Anpassungen an EU-Recht sowie die Rspr des EuGH, BGH und des BVerfG in Form einer Zitat "Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen …, die überwiegend technischen Charakter haben" (BR-Drs 369/24, 1). Das Gesetz, das noch vor dem Scheitern der Regierungskoalition am 18.10....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, DB 1988, 1466; Ley, Die bilanzielle Behandlung des KSt- und KapSt-Anrechnungsanspruchs bei beteiligten PersGes, KÖSDI 1992, 9123; Groh, Übergang von Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter mittels Steueranrechnung, BB 1996, 631; Jorde, Dividendenerträge in Rechnungslegung und Gesellschaftsvertrag von PersGes, DB 1996, 233; Ley, Buchführungspraxis: Umset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Umfang der Steuerbefreiung

ca) Freibetrag Rn. 1057 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus der Formulierung "bis zur Höhe von insgesamt …" folgt, dass es sich – wie bei § 3 Nr 26 EStG – um einen Freibetrag und nicht um eine Freigrenze handelt. Dieser ist personenbezogen, dh keine Übertragung auf den anderen Ehegatten/Lebenspartner (H 3.26a EStH 2021 iVm BMF vom 21.11.2014, BStBl I 2014, 1581 Tz 7). Zum Verfassun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

aa) Rechtsentwicklung Rn. 960 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift gilt seit VZ 1980. Seit dem Jahre 2000 sind folgende Änderungen zu verzeichnen: StBerG 1999 vom 22.12.1999, BGBl I 1999,2601: Anhebung des Freibetrags in § 3 Nr 26 EStG von DM 2.400 auf DM 3.600 pa ab VZ 2000. StEuGlG vom 19.12.2000, BGBl I 2000, 1790: Umrechnung des Freibetrags in EUR 1 848 pa ab VZ 2002. G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbc) Unmaßgebliche Kriterien

Rn. 1014b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nicht maßgeblich ist (BFH BStBl II 1990, 854; BFH/NV 1991, 296): woraus der StPfl seinen Lebensunterhalt bestreitet und wie sich in der Person des StPfl Haupt- und Nebenberuf zueinander verhalten.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Überblick über den Inhalt der Regelung

aba) § 3 Nr 26 S 1 EStG Rn. 960a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 S 1 EStG (sog "Übungsleiterpauschale" – der Begriff ist allerdings mE irreführend) befreit folgende Einnahmen aus nebenberuflicher (s Rn 101 ff) Tätigkeit in gewissem Umfang (s Rn 961) von der ESt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Steueränderungsgesetz vom 26.07.1957, BStBl I 57, 352

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Änderungen reichen auf dem Gebiet der Ehegattenbesteuerung aufgrund eines Beschlusses des BVerfG v 17.01.1957 (BStBl I 57, 193) weit vor das EStG 1955 zurück. Die §§ 26 bis 26e werden in bestimmt abgegrenzten Fällen auch auf die VZ 1949 bis 1954 angewendet. Im übrigen enthält Art 4 StÄndG einzelne Gültigkeitsbestimmungen, soweit sich nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fk) Folgen für den BA- bzw WK-Abzug (§ 3 Nr 26 S 2 EStG)

fka) Nichtberücksichtigung bis EUR 3 000 pa (ab 01.01.2021) Rn. 1034 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Soweit eine Tätigkeit nach § 3 Nr 26 EStG steuerfrei ist, sind BA/WK nur insoweit zu berücksichtigen, als sie den Freibetrag lt s Rn 1029 übersteigen (§ 3 Nr 26 S 2 EStG; BFH BStBl II 1986, 401; 1988, 635; 1988, 890; 1989, 288; BFH/NV 1988, 150; OFD Ffm vom 30.06.2000, DB 2000, 173...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 8 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Einnahmen des Theatervereins (mit Ausnahme von echten Mitgliederbeiträgen, Zuwendungen und Zuschüssen usw. im ideellen Bereich) sind auf Steuerbarkeit zu überprüfen. Im Regelfall wird es sich um steuerbare Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (s. Anhang 5) handeln. Im nächsten Schritt ist zu prüfen, ob für den veranstaltenden Unternehmer Um...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Dienst-/Auftraggeber können nur sein

cca) Eine inländische oder in EU-/EWR-Ausland/in der Schweiz belegene juristische Person des öffentlichen Rechts Rn. 966a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Erweiterung auf EU-/EWR-ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts s Rn 964a, 964b, zur Erweiterung auf schweizerische juristische Person des öffentlichen Rechts s Rn 964c. Rn. 967 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) § 3 Nr 40 S 1 Buchst b EStG (Veräußerungspreis iSd § 16 Abs 2 EStG, soweit auf Beteiligungen an Körperschaften und ähnliche entfallend)

Rn. 1350 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dem Teileinkünfteverfahren unterliegt auch folgender Fall (betreffend wie Buchst a nur BV): Im Rahmen der Veräußerung/Aufgabe eines Betriebs/Teilbetriebs/Mitunternehmeranteils entfällt ein Teil des Veräußerungspreises/Aufgabewerts auf mitveräußerte/mitentnommene Anteile an (inländischen oder ausländischen) Körperschaften und ähnliche. Dies...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übersicht über die Vorschrift

ba) Unterschied zwischen § 3 Nr 10 S 1 und S 2 EStG Rn. 341 Stand: EL 169 – ET: 12/2023mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Besonderheiten für den LSt-Abzug

ga) Regelmäßige Lohnversteuerung Rn. 1038 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wie unter s Rn 1030 ausgeführt, ist § 3 Nr 26 EStG nicht zeitanteilig zu kürzen, sondern ein Jahresbetrag. Das gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis nicht während des ganzen Jahres besteht (H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 10 S 1 LStR 2023). Der ArbN muss in diesem Fall aber (H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) § 3 Nr 40 S 1 Buchst h EStG (Gewinn aus Abtretung von Dividendenansprüchen iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a iVm § 20 Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 1410 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Für den Anwendungsbereich der Vorschrift ist ab VZ 2009 zu unterscheiden wie folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Nürnberg, Entwurf eines ATAD-Umsetzungsgesetzes, NWB 5/2020, 330.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

aa) Rechtsentwicklung Rn. 1046 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 1 Nr 2b des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (vom 10.10.2007, BGBl I 2007, 2332) fügte mit Wirkung ab VZ 2007 (Art 9 Abs 1 des Gesetzes) einen neuen § 3 Nr 26a EStG ein. Wie § 3 Nr 26 EStG will auch § 3 Nr 26a EStG das ehrenamtliche Engagement von Bürgern fördern (s Rn 5). Er soll d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Trennung von einer hauptberuflichen Tätigkeit

Rn. 1010 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Es darf keine hauptberufliche Tätigkeit sein ("nebenberuflichen Tätigkeiten"). Übt der StPfl auch eine Haupttätigkeit aus, kommt es darauf an, ob eine Tätigkeit Bestandteil dieser Haupttätigkeit ist oder ob es sich um eine gesonderte, aber nebenberufliche Tätigkeit handelt (BFH BStBl II 1987, 783). Eine Tätigkeit ist keine Nebentätigkeit, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Berücksichtigung künftiger Vorteile (§ 6 Abs 1 Nr 3a Buchst c EStG)

Rn. 1011 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst c EStG sind bei der Bewertung von Rückstellungen künftige Vorteile, die mit der Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich verbunden sein werden, wertmindernd zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, wenn die Vorteile als Forderung zu aktivieren sind. In diesen Fällen ist der Vorteil als Forderung auszuweisen und n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) § 3 Nr 10 S 1 EStG

ca) Der behinderte (ab VZ 2020: der Mensch mit Behinderung, s Rn 339a)/von Behinderung bedrohte Mensch Rn. 344 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Begriffe "Behinderung"/"von Behinderung bedroht" verweist § 3 Nr 10 S 1 EStG ausdrücklich auf § 2 Abs 1 SGB IX. Dies bedeutet daher für die Auslegung der Begriffe:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 133a Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Eine Bilanzänderung ist – wieder – zulässig, wenn sie in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung steht und soweit die Auswirkungen der Bilanzberichtigung auf den Gewinn reicht. Dies ist insb für Bp-Fälle von Bedeutung, wenn Bilanzberichtigung und Bilanzänderung beide in den Prüfungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) § 3 Nr 10 S 2, 3 EStG

da) Überblick Rn. 357a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zum Unterschied zwischen § 3 Nr 10 S 1 und S 2 EStG s Rn 341. Gemeinsam haben aber beide Sätze des § 3 Nr 10 EStG, dass es sich handeln muss um:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Sonstiges

Rn. 1062 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Ausführungen unter s Rn 1038–1041 gelten entsprechend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Die künstlerische Tätigkeit

eca) Allgemeines Rn. 1021 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG definiert den Begriff nicht, genauso wenig wie § 18 Abs 1 Nr 1 EStG. Die dortigen Ausführungen können entsprechend herangezogen werden (BFH BStBl II 2007, 702; OFD Ffm vom 06.09.2006, DStR 2007, 72, s § 18 Rn 9 ff (Güroff)). Eine künstlerische Tätigkeit liegt nach BFH BStBl II 1992, 353 (ähnlich BFH BStBl II ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Der Umfang der Steuerbefreiung

fa) Die Betragshöhe Rn. 1029 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG stellt Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten nicht in beliebiger Höhe frei, sondern nur bis zu einem bestimmten Betrag. Dieser beträgt (s Rn 960c): fb) Die Funktion des Betrages Rn. 1029a Stand: EL 169 – ET: 12/20...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Zu den wesentlichen ArbG-Pflichten beim LSt-Abzug gehört das Erstellen der LSt-Bescheinigung (§ 41b EStG). Diese LSt-Bescheinigung hat der ArbG der FinVerw für jeden ArbN und jedes Kalenderjahr elektronisch zu übermitteln; (§ 41b Abs 1 Satz 2 EStG). Das gilt grundsätzlich für sämtliche unbeschränkt oder beschränkt stpfl ArbN, für die der ArbG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Zusammenhang mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen

Rn. 2600f Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die unter d) (s Rn 2600e) beschriebenen Einnahmen und Entnahmen müssen mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen zusammenhängen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / af) An- und Vermietung von Ausstellungsflächen kongressbegleitend an Industrie durch gemeinnützigen Verein

Rn. 139b Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Lt FG Ha v 15.06.2006, EFG 2007, 218 ist die kurzfristige An- und Vermietung von Ausstellungsflächen durch einen gemeinnützigen (Forschungs-)Verein selbst Zitat "unter Wahrnehmung von das übliche Maß überschreitenden verdichteten Marktchancen" (im Urteilsfall geschah die An- und Vermietung während eines zeitgleich stattfindenden Kongresses de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Aus Sicht des Besitzunternehmens

Rn. 391 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Ist die Betriebsgesellschaft eine PersGes, s Rn 389a. Übersteigt die von der Betriebs-KapGes gezahlte Pacht das Angemessene, liegt bei dem Besitzunternehmen insofern statt Pachteinnahmen ein vGA-Zufluss iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG vor (Umqualifizierung), analog s Rn 48. Erfolgt die Nutzungsüberlassung zu fremdüblichen Pachtkonditionen, erzielt da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Levedag, Zurechnung von Mehrgewinnen bei Schädigung der Gesellschaft und der Mitgesellschafter durch einen der Gesellschafter, NWB 2023, 1427; Werth, Zurechnung des Mehrgewinns bei einer Mitunternehmerschaft aus der Korrektur eines unrechtmäßigen BA-Abzugs, BFH/PR, 2023, 65. Rn. 70e Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Bei Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs 1, § 5 Abs 1 EStG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Nach der Aufgabe der Geprägetheorie, DB 1984, 2373; Schulze/Osterloh, Die Qualifizierung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden PersGes, DStZ 1985, 315; Herzig/Kessler, Die begrenzte Steuerrechtsfähigkeit von Personenmehrheiten, DB 1985, 2476, 2528; Uelner, Folgerungen aus der Aufgabe der Gepräge-Rspr durch den BFH, StbJb 1985/86, 237, 250; Mellwig, Vermögensverwaltung:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 161. Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) v 12.08.2008, BGBl I 2008, 1672

Rn. 181 Stand: EL 82 – ET: 02/2009 Der Bundesrat hat am 04.07.2008 dem MoRaKG zugestimmt. Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz am 30.06.2008 gebilligt. Kern des MoRaKG ist das in Art 1 enthaltene Gesetz zur Förderung v Wagniskapitalbeteiligungen (WKBG). Weitere Art enthalten Änderungen des UBBG, EStG, KStG, GewStG u FinanzdienstleistungsaufsichtsG. Insb wird die die Wagnisbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Auftrag- oder Dienstgeber

ca) Allgemeines Rn. 965 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Gemeinsames Merkmal aller in § 3 Nr 26 EStG genannten nebenberuflichen Tätigkeiten ist, dass die daraus resultierenden Aufwandsentschädigungen im "Dienst" oder "Auftrag" erfolgen müssen. Dabei ist zu verstehen (BFH BStBl II 1986, 401; 1988, 890; 1990, 686; BFH/NV 1988, 150; FG Köln vom 20.01.2022, 15 K 1317/19, EFG 2022, 572 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Europarecht

aea) EU-/EWR-Ausland Rn. 964a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG aF war nach seinem Wortlaut her nicht anwendbar, wenn die nebenberufliche Tätigkeit im Dienst/Auftrag einer ausländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts erbracht wurde. Der EuGH hat in konsequenter Fortführung seiner Rspr darin einen Verstoß gegen Art 49 EG (Dienstleistungsfreiheit) gesehen (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fkc) Das Verhältnis zu § 3c Abs 1 EStG

Rn. 1037a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 S Rn 1032c, 1034.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) § 3 Nr 40 S 1 Buchst g EStG (Gewinn aus Veräußerung von Dividendenscheinen iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Rn. 1400 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Für den Anwendungsbereich der Vorschrift ist ab VZ 2009 zu unterscheiden wie folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Keine hauptberufliche Tätigkeit

da) Trennung von einer hauptberuflichen Tätigkeit Rn. 1010 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Es darf keine hauptberufliche Tätigkeit sein ("nebenberuflichen Tätigkeiten"). Übt der StPfl auch eine Haupttätigkeit aus, kommt es darauf an, ob eine Tätigkeit Bestandteil dieser Haupttätigkeit ist oder ob es sich um eine gesonderte, aber nebenberufliche Tätigkeit handelt (BFH BStBl II 1987...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bfd) Aufdeckung stiller Reserven nach einer BP

Rn. 70d Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ein steuerlicher Mehrgewinn kann schließlich auf der Aufdeckung stiller Reserven anlässlich der Erhöhung der Wertansätze einzelner Aktivposten anlässlich einer Bp beruhen. Wird – wie in der Praxis üblich – die HB des betreffenden Jahres nicht nachträglich angepasst, so sind die steuerlichen Mehrgewinne im Weg der Schätzung – also unter Berü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Die Grenzen für nebenberufliche Tätigkeiten

dba) Der Drittel-Grundsatz Rn. 1014 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der BFH (BFH BStBl II 1990, 854; BFH/NV 1988, 150; 1991, 296; 1991, 811; 1993, 97) und ihm folgend die FinVerw (H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 2 S 1 LStR 2023) grenzen die Frage, ob eine Tätigkeit nebenberuflich ist, zeitlich ab. So sehen der BFH (BFH BStBl II 1990, 854; BFH/NV 1991, 296; 1991, 811; 1993, 97; FG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Der Kreis der nebenberuflichen Tätigkeiten des Empfängers der Aufwandsentschädigung

ea) Allgemeines Rn. 1017 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG begünstigt nur bestimmte Tätigkeiten (... "als Übungsleiter, Ausbilder..."). Ob die Person entweder als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer anzusehen ist oder eine jeweils vergleichbare Tätigkeit ausübt, bedarf wegen derselben Rechtsfolge keiner genauen Abgrenzung. Auch der BFH (zB BFH BStBl II 198...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 114. Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (StSenkG) v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433

Rn. 134 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach der Verabschiedung des StEntlG 1999/2000/2002 im April 1999 und dem Reparaturgesetz, dem StBereinG 1999 im Dezember 1999, ist es der Bundesregierung gelungen, das StSenkG rechtzeitig vor Inkrafttreten im Jahr 2001 zu verabschieden. Nachdem bereits im Frühjahr 1999 mit den Brühler Empfehlungen das Konzept der geplanten Unternehmenssteuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Europarecht, Schweiz

Rn. 1048 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Ausführungen zu s Rn 964a–964c gelten entsprechend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen (ab VZ 2020: Menschen mit Behinderungen)

Rn. 1026 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Was "alte", "kranke" oder "behinderte" Menschen bzw Menschen mit Behinderungen (ab VZ 2020) sind, definiert § 3 Nr 26 EStG nicht:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeit

eba) Allgemeines Rn. 1018 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG zählt die begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten auf:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der Steuerbefreiung

Rn. 1261 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nur soweit § 3 Nr 11, 12, 13 und 64 EStG vorliegen (s Rn 1260a), sind die dort genannten Leistungen auch iRd § 3 Nr 35 EStG steuerfrei. Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 35 EStG orientiert sich insoweit ausschließlich an den Vorschriften, auf die Bezug genommen wird (Rechtsgrundverweisung, dh, die Voraussetzungen dieser Vorschriften sind eben...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Perschon, Neuregelungen für Photovoltaikanlagen durch das JStG 2022, Stbg 2023, 47; Müller, Steuerbefreiung für Einnahmen aus bestimmten Photovoltaikanlagen – nur Anlass zur Freude?, DB 2023, 414. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 17.07.2023, BStBl I 2023, 1494 (Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr 72 EStG)).mehr