Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2025

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Auslandssachverhalte

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kfz-Steuer

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerberater

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Minijobs

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Energiesteuer

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Klimaschutzpaket

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kindergeld, Kinderfreibetrag

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.3 Besteuerung bei Mittelverwendung zur Unterstützung oder Förderung politischer Parteien

Rz. 162 § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG enthält eine doppelte steuerliche Belastung von Berufsverbänden, die mittelbar oder unmittelbar politische Parteien fördern.[1] Die Regelung ist durch Gesetz v. 28.1.1994[2] eingeführt worden und zum Vz 1994 in Kraft getreten. Rz. 163 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 Buchst. b KStG ist die Steuerbefreiung ausgeschlossen, wenn der Berufsverband Mittel i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.11 Wohnungsunternehmen (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG)

Rz. 197 Die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betrifft Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Genossenschaft oder des Vereins. Nach der Beseitigung der Steuerbefreiung für gemeinnützige Wohnungsunternehmen[1] zu Beginn des Vz 1990 bzw. 1991 wurde die Vorschrift durch das Steuerreformgesetz 1990 v. 25.7.1989[2] neu gefasst. Danach sind Genossenschaften sowie Verei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.4.1 Persönliche Steuerpflicht und Steuerbefreiung

Rz. 227 Genossenschaften sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG unbeschränkt steuerpflichtig. Bestimmte Genossenschaften, die sich auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft betätigen, sind jedoch nach § 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG von der KSt befreit. Zweck dieser Steuerbefreiung ist die agrarpolitische Förderung land- und forstwirtschaftlicher, insbesondere kleinbäuerlicher Betriebe, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.2 Besteuerung bei Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Rz. 149 Ein Berufsverband ist nur steuerbefreit, wenn sein Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.[1] Der Zweck des Berufsverbands ergibt sich aus seiner Satzung; er fällt daher nur unter die Steuerbefreiung, wenn er nach seiner Satzung die allgemeine Förderung seiner Mitglieder in dem oben (Rz. 135) umschriebenen Sinn fördert, nicht aber selbs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.7 Vermögensverwaltende Körperschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 KStG)

Rz. 176 Rechtsfähige Berufsverbände bleiben mit ihren aus der Vermögensverwaltung resultierenden Einnahmen steuerfrei. § 5 Abs. 1 Nr. 6 KStG bezweckt nun, nichtrechtsfähigen Berufsverbänden (z. B. Gewerkschaften) die gleiche Vergünstigung zu gewähren. Wegen der Probleme bei der Vermögensverwaltung durch einen nicht rechtsfähigen Verband wird das Vermögen in diesen Fällen in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.13 Gemeinnützige Siedlungsunternehmen (§ 5 Abs. 1 Nr. 12 KStG)

Rz. 206 Die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 12 KStG wurde durch Gesetz 1990 v. 25.7.1988[1] neu gefasst. Unter die Steuerbefreiung fallen danach nur noch von den Landesbehörden auf der Grundlage des Reichssiedlungsgesetzes oder der Bodenreformgesetze der Länder begründete oder anerkannte gemeinnützige Siedlungsunternehmen, soweit die Unternehmen im ländlichen Raum Siedlu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5.6 Verteilung und Auszahlung des Aufkommens der nach § 5 Abs. 1 Nr. 12 FVG zugeflossenen Einkommen- und KSt (Abs. 7)

Rz. 87 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 12 FVG und der dazu ergangenen Rechtsverordnung v. 24.6.2013[1] fällt für Vergütungen, die nach dem 31.12.2013 zufließen, die Durchführung der Veranlagung nach § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 EStG und nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 KStG sowie die Durchführung des Steuerabzugsverfahrens nach § 50a Abs. 1 EStG und § 10 StAbwG [2] einschließlich des Erlasses von Haftun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.1 Steuerbefreite Verbände

Rz. 133 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG sind von der KSt befreit Berufsverbände, kommunale Spitzenverbände auf Bundes- oder Landesebene einschließlich ihrer Zusammenschlüsse sowie Zusammenschlüsse von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die wie Berufsverbände allgemeine ideelle und wirtschaftliche Interessen ihrer Mitglieder wahrnehmen.[1] Berufsverbände waren bereits ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.10 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG)

Rz. 189 Die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfasst alle Rechtsformen, die KSt-Subjekte sind. Die Vorschrift verweist für die Voraussetzungen der Steuerbefreiung auf die §§ 51–68 AO.[1] Nach § 51 Abs. 1 S. 2 AO können alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG begünstigt sein. Erfasst werden damit alle Rechtsformen, die § 1 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.18 Wirtschaftsförderungsgesellschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG)

Rz. 264 Wirtschaftsförderungsgesellschaften sind Gesellschaften, die der Verbesserung der Regionalstruktur oder der allgemeinen Wirtschaftsstruktur dienen. Die Steuerbefreiung solcher Gesellschaften als gemeinnützig[1] konnte zweifelhaft sein, weil es etwa an der Unmittelbarkeit fehlen konnte.[2] Durch das Gesetz v. 13.9.1993[3] wurde daher ab Vz 1993 eine eigenständige Steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5 Aufteilungsplan – Verteilungen auf Bund und Länder

Rz. 81 § 5 Abs. 2 bis 7 FVG befasst sich mit der Aufteilung oder Verteilung der beim BZSt angefallenen Ausgaben und Einnahmen durch Erstattungen, Vergütungen, Auszahlungen von Altersvorsorgezulage einerseits sowie KapESt und Pauschsteuer andererseits auf Bund, Länder und ihre Gemeinden. Hierzu ist eine Reihe von Rechtsverordnungen ergangen. § 5 Abs. 2 bis 7 FVG sind Ausführu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 1.3 Steuerbefreiung und Konkurrentenschutz

Rz. 7 Die Besteuerung belastet die Tätigkeit einer Körperschaft aus betriebswirtschaftlicher Sicht erheblich. Eine Steuerbefreiung reduziert diese Kosten und ermöglicht es der Körperschaft, ihre Leistungen wesentlich günstiger anzubieten als ein nicht steuerbefreiter Konkurrent. Steuerbefreiungen können daher den Wettbewerb verzerren und zu einer gleichheits-, und damit nach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.3.2 Trägerunternehmen

Rz. 47 Trägerunternehmen ist das Unternehmen, das die Kasse zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung seiner Zugehörigen errichtet hat, das diesen Zugehörigen aus betrieblichen Gründen Versorgungszusagen erteilt oder in Aussicht stellt, das die Kasse ganz oder teilweise finanziert und damit seine Verpflichtungen aus der betrieblichen Versorgungszusage gegenüber den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 3.2 Steuerbefreiung für REITs

Rz. 305 § 16 Abs. 1 REITG [1] befreit deutsche REIT-AG (Real Estate Investment Trusts) von der KSt und GewSt.[2] Eine REIT-AG ist eine börsennotierte AG, deren Unternehmensgegenstand sich darauf beschränkt, inl. unbewegliches Vermögen (mit Ausnahme von Mietimmobilien), ausl. unbewegliches Vermögen sowie dieser Tätigkeit dienende Vermögensgegenstände i. S. d. § 3 Abs. 7 REITG ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.18.5 Besonderheiten bei steuerfreiem Arbeitslohn

Bei pflichtversicherten Arbeitnehmern sind die gesetzlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile, die auf steuerfreien Arbeitslohn entfallen, nicht in den Nummern 22–27 zu bescheinigen. Die Sozialversicherungsbeiträge können erst bei der Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn die Beiträge in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit in ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.5 Nummern 4–7: Einbehaltene Steuerabzugsbeträge

Die vom steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn einbehaltenen Steuerabzugsbeträge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) sind in den Nummern 4–7 der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Irrtümlich abgeführte Lohnsteuer Hat der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug irrtümlich auch von steuerfreien Einnahmen vorgenommen und an das Finanzamt abgeführt, sind auch diese Steuera...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aktivrente

Zusammenfassung Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ist Ende Dezember 2025 verkündet worden und gilt seit dem 1.1.2026. Das BMF hat im Febuar 2026 einen FAQ-Katalog zur steuerfreien Aktivrente veröffentlicht. Das Aktivrentengesetz enthält die Einführung eines Steuerfreibetrags bei sozialversicherungs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtungen-ABC / Fotovoltaik

Die Beurteilung einer Fotovoltaikanlage als Betriebsvorrichtung oder als unselbstständiger Bestandteil des Gebäudes ist vor allem davon abhängig, ob die Anlage als auf das Dach aufgesetzte Anlage oder als in das Dach integrierte Anlage betrieben wird.[1] Module, die anstelle von Dachziegeln (Solardachsteine, Folien oder Indach-Solarmodule) oder anstelle von Fassadenelementen ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Einführung

Rz. 1 Fällt die Zeit eines Beschäftigungsverbots (§ 2 Abs. 3 MuSchG) oder der Schutzfristen (§ 3 MuSchG) mit einer Elternzeit nach §§ 15 ff. BEEG zusammen, hängt die Zahlung von Mutterschutzlohn (§ 18 MuSchG) und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG) davon ab, ob und in welchem Umfang die Frau während der Elternzeit einer Beschäftigung i.S.d. § 2 Abs. 2 MuSchG nachgeh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsbescheinigung / 1.1.2 Beitragsbescheinigung für Beiträge nach dem 28.2. eines Jahres

Eine Beitragsbescheinigung ist abweichend davon unverzüglich auszustellen, wenn Beiträge nach dem 28.2. eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr gezahlt worden sind. Werden Höherversicherungsbeiträge gezahlt, ist außer den o. g. Angaben auch das Jahr der Zahlung auf der Beitragsbescheinigung anzugeben. Bei Höherversicherungsbeiträgen, die neben Pflichtbeiträgen gezah...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer / 2.2 Umsatzgrenzen bei Neugründung

Wenn ein Unternehmer seine unternehmerische Betätigung in einem Kalenderjahr neu aufnimmt, kann nicht auf einen Vorjahresumsatz zurückgegriffen werden. Daher startet jeder Unternehmer seit 2025 bei einer unterjährigen Neugründung dem Grunde nach als Kleinunternehmer, bis er einen Gesamtumsatz von 25.000 EUR überschreitet. Die Finanzverwaltung [1] geht davon aus, dass im Erstj...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer / 2.1 Berechnung des Gesamtumsatzes

Der maßgebliche Gesamtumsatz des Kleinunternehmers bestimmt sich nach § 19 Abs. 2 UStG.[1] Dabei ist von dem steuerbaren Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG auszugehen. Damit gehören Einfuhren aus dem Drittlandsgebiet nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG und der innergemeinschaftliche Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG nicht zum Gesamtumsatz. Darüber hinaus sind auch bestimmte steuerfrei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit der Zins- und Lizenzrichtlinie[1] und mit der Umsetzung der Richtlinie in § 50g EStG. Während § 50g EStG die materielle Befreiung von der Quellensteuer und den Ausschluss der Zinsen und Lizenzzahlungen aus der beschränkten Steuerpflicht im Quellenstaat behandelt, enthält § 50h EStG die notwendigen Regelungen aus der Sicht des An...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Inhalt und systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift enthält eine Sonderregelung für die Zahlung von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen bzw. deren Betriebsstätten innerhalb der EU. Betroffen von der Vorschrift sind im Inland ansässige Unternehmen, die Zinsen und Lizenzgebühren an ein in einem anderen EU-Staat ansässiges verbundenes Unternehmen zahlen. Die Vorschrift richtet sich an ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer / 1 Anwendungsbereich

Die Unternehmereigenschaft ist grundsätzlich unabhängig vom Umfang der ausgeführten Umsätze. Jeder, der als Unternehmer (selbstständig, nachhaltig und mit der Absicht, Einnahmen zu erzielen) tätig wird, müsste sich deshalb in vollem Umfang den Regelungen des Umsatzsteuerrechts unterwerfen. Das Umsatzsteuergesetz sieht aber für Unternehmer, die nur Umsätze in geringem Umfang ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 1 Darlehensbetrag ist kein Arbeitsentgelt

Darlehen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gewährt, sind kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt. Da das Darlehen auf Rückzahlung ausgerichtet ist, verbleibt im Hinblick auf den Darlehensbetrag kein geldwerter Vorteil. Dieser ist lediglich für den Zinsvorteil des Arbeitnehmers gegeben. Achtung Schuldenerlass Verzichtet der Arbeitgeber auf die Rückzahlung des...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / Zusammenfassung

Begriff Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn dem Mitarbeiter vom Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses von einem Dritten Geld auf der Rechtsgrundlage eines Darlehensvertrags überlassen wird. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Gelddarlehen richten sich nach den §§ 488 ff. BGB. Das Sachdarlehen ist in den §§ 607 ff. BGB normiert. Lohnsteuer: Di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur Ak... / 10. Gilt die Aktivrente auch für steuerfreie ehrenamtliche Tätigkeiten?

Die Aktivrente ist nicht anzuwenden, soweit die Einnahmen bereits nach anderen Vorschriften steuerbefreit sind, wie dies z.B. bei Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten nach § 3 Nummer 26 EStG (sog. Übungsleiterfreibetrag) der Fall ist.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2025 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur Ak... / 2. Wer kann die Aktivrente nutzen?

Begünstigt sind unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die: ihre gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben (§ 35 Satz 2 oder § 235 des SGB VI – 67 Jahre inkl. Übergangsregelung), nichtselbständig beschäftigt (§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG) sind und für deren Arbeitslohn der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge oder Beitragszuschüsse zu berufsständ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur Ak... / 8. Gilt die Aktivrente auch für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs)?

Nein. Die Aktivrente gilt nur für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG aus regulär sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Minijobs sind nicht begünstigt, weil dort pauschale Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit 2 % oder 20 % pauschaliert (§ 40a Absatz ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur Ak... / 12. Wie wirkt sich die Aktivrente auf die Werbungskosten aus?

Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der Aktivrente stehen, sind nicht abziehbar (§ 3c EStG). Stehen Werbungskosten sowohl mit steuerpflichtigen als auch mit steuerfreien Lohnbestandteilen im Zusammenhang, sind sie entsprechend dem Verhältnis der Einnahmen in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Teil aufzuteilen. Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der seine Regelaltersgr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 1.4 Zu versteuerndes Einkommen

Was als Einkommen der Körperschaft gilt und wie dies zu ermitteln ist, bestimmt sich grundsätzlich nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes. So ist auch bei der Körperschaftsteuer die Grundlage der Besteuerung das zu versteuernde Einkommen. Deshalb wird die Körperschaftsteuer auch als "Einkommensteuer der Körperschaften" bezeichnet. Allerdings gibt es von diesem Grunds...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur Ak... / 5. Kann ich die Aktivrente nutzen, wenn ich zwar keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) erziele, jedoch sozialversicherungsrechtlich als abhängig beschäftigt gelte oder freiwillig Zahlungen an die Deutsche Rentenversicherung leiste?

Nein. Die Steuerfreistellung nach § 3 Nummer 21 EStG richtet sich ausschließlich nach steuerrechtlichen Kriterien. Die Aktivrente kommt nur bei der Erzielung von Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG in Betracht. Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung einer Tätigkeit ist für die steuerrechtliche Beurteilung nicht maßgebend.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur Ak... / 13. Wie wirkt sich die Aktivrente auf die steuerliche Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen aus?

Vorsorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Aktivrente stehen, sind nicht als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG). Stehen Vorsorgeaufwendungen sowohl mit steuerpflichtigen als auch mit steuerfreien Lohnbestandteilen im Zusammenhang, sind sie entsprechend dem Verhältnis der Einnahmen in einen abziehbaren und einen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 2.2 Zusatzvordrucke

Die folgenden weiteren Vordrucke (in alphabetischer Reihenfolge) sind in den nachfolgenden Fallkonstellationen zu verwenden: Für die Anrechnung bzw. den Abzug ausländischer Steuern die Anlage AESt; die Anlage AEV für nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte bzw. Gewinnminderungen nach § 2a Abs. 1 EStG; die Anlage Ber für steuerbefreite Berufsverbände; die Anlage EÜR, sofern...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mahlzeiten in der Entgeltab... / Zusammenfassung

Überblick Zum Arbeitslohn rechnet das Gesetz neben den Barbezügen Einnahmen, die dem Arbeitnehmer in Form von Sachbezügen zufließen. Gewährt ein Arbeitgeber arbeitstäglich unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten, liegt darin ein geldwerter Vorteil. Von diesem ist Lohnsteuer einzubehalten. Für die Bewertung ist dabei zu unterscheiden zwischen Mahlzeiten, die zur arbeitstägl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schadensersatz / 1.2.2 Überschusseinkünfte

Muss der Schuldner eines Darlehens bei vorzeitiger Kündigung eine Vorfälligkeitsentschädigung an den Gläubiger zahlen, führt diese Form der Entschädigung zu Einnahmen aus Kapitalvermögen des Gläubigers.[1] Verzugszinsen sind in voller Höhe Einnahmen aus Kapitalvermögen.[2] Dies ist auch dann der Fall, wenn dem ein nicht steuerbarer Schadensersatz zugrunde liegt.[3] Ausnahmswe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schadensersatz / 1.2.1 Grundsatz

Zu den steuerpflichtigen Einkünften gehört Schadensersatz, der als Ausgleich für den Verlust steuerbarer Einnahmen gewährt wurde. Diese Einnahmen sind bei den Einkünften zu versteuern, für die der Ausgleich stattfindet.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schadensersatz / 1.3 Schadensersatz für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn

Entschädigungen für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn sind lohnsteuerpflichtig. Achtung Seit 2025 keine Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren Werden Entschädigungen für mehrere Jahre ausgezahlt, kommt die Anwendung der sog. Fünftelregelung in Betracht.[1] Seit 2025 ist die Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht mehr zulässig, sondern nur ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 9 Besonderheiten bei einer Kapitalgesellschaft, z. B. GmbH

Eine Betriebsveranstaltung (Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Betriebsjubiläum usw.) liegt im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Das gilt auch bei Kapitalgesellschaften, z. B. bei einer GmbH oder einer UG haftungsbeschränkt. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, dann sind die Zuwendungen bei den Arbeitnehmern nicht als Arbeitslohn zu erfass...mehr