Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.3 Buchmäßige Behandlung der nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge

Rz. 243 Nach § 9b Abs. 1 EStG gehört die nach § 15 UStG abziehbare Vorsteuer nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts, auf dessen Anschaffung oder Herstellung sie entfällt. Wenn die auf einer an den Unternehmer ausgeführten Leistung lastende USt nach umsatzsteuerrechtlichen Grundsätzen nicht als Vorsteuer abgezogen werden kann, etwa weil der Unt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2 Grundsätze der Wahrheit, der Klarheit und der fortlaufenden Aufzeichnung

Rz. 50 Nach dem auch für die umsatzsteuerrechtlichen Aufzeichnungen geltenden § 146 Abs. 1 S. 1 AO hat der Unternehmer seine Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen. Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind gem. § 146 Abs. 1 S. 2 AO täglich festzuhalten. Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung nach § 146 Abs. 1 S. 1 AO besteht gem. § 146 Abs. 1 S....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4.2.3 Beteiligtenfähigkeit von Personengesellschaften und anderen Personenvereinigungen

Rz. 23 Die Beteiligtenfähigkeit von Personengesellschaften und anderen Personenvereinigungen hängt vom jeweiligen Einzelsteuergesetz ab, sie ist für jede Steuerart gesondert zu beurteilen. Allgemein gilt: Eine Personengesellschaft ist für die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der Einheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Beste...mehr

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Inventur: Wie die Bestandsa... / Zusammenfassung

Überblick Je besser eine Inventur (Bestandsaufnahme) vorbereitet ist, desto weniger Arbeit kommt am Bilanzstichtag auf den Geschäftsführer und seine Mitarbeiter zu. Oft sind es nur Kleinigkeiten und fehlende Hilfsmittel, die am Inventurtag zu unnötigen Verzögerungen führen. Wenn dann noch Fehler bei wesentlichen Formvorschriften passieren, kommt zu der Mehrarbeit noch der Är...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.9 Verhältnis zu den Vorschriften des StAbwG

Rz. 77 Wenngleich Personen i. S. d. § 2 AStG der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG unterliegen können (s. Rz. 48), ist eine Überschneidung mit der verschärften Hinzurechnungsbesteuerung nach § 9 StAbwG ausgeschlossen. Letztere Vorschrift gilt explizit nur für unbeschränkt Steuerpflichtige. Rz. 78 Ebenso wie § 2 Abs. 1 AStG wird die beschränkte Steuerpflicht auch durch §...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.1 Kläger

Rz. 9 Kläger ist derjenige, der vom Gericht Rechtsschutz begehrt oder, im Vertretungsfall, in dessen Namen Rechtsschutz begehrt wird.[1] Der Kläger ist notwendig Hauptbeteiligter des Klageverfahrens. Die Identifizierbarkeit des Klägers ist demgemäß Mindestvoraussetzung des Inhalts der Klageschrift [2], da sich hieraus die Rechtsstellung als Beteiligter ableitet (s. Rz. 7). Im...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 275 § 2 Abs. 3 AStG enthält die Definition des in § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG enthaltenen Tatbestandsmerkmals der wesentlichen wirtschaftlichen Interessen im Inland (Geltungsbereich des AStG). Die Vorschrift normiert drei alternative Tatbestände, weshalb die Erfüllung eines Tatbestands ausreicht.[1] Durch die Voraussetzung eines entsprechenden Inlandsinteresses soll der A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.5 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 31 § 2 AStG ist kein sog. Treaty Override.[1] Die Rechtsfolgen der Norm stehen folglich unter dem Vorbehalt der Schrankenwirkung von DBA (§ 2 Abs. 1 AO).[2] Nur insoweit, als DBA-Vorschriften den Rechtsfolgen des § 2 AStG nicht entgegenstehen, können die Rechtsfolgen auch zur Anwendung kommen. Kein Abkommensschutz kann eintreten, wenn der Steuerpflichtige in keinem auslä...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.3.2 Fiktion einer inländischen Geschäftsleitungsbetriebsstätte

Rz. 180 § 2 Abs. 1 S. 2 AStG setzt (gewerbliche) Einkünfte voraus, die weder durch eine ausländische Betriebsstätte noch durch einen ständigen Vertreter im Ausland erzielt werden. Da gewerbliche Einkünfte, die einer inländischen Betriebsstätte zuzuordnen sind, aufgrund des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG von § 2 AStG nicht erfasst zu werden brauchen,[1] setzt der Tatbestand...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.3 Normzweck

Rz. 16 Über den Zweck des § 2 AStG herrscht kein klares Verständnis. Unstreitig soll die Norm die beschränkte Steuerpflicht erweitern.[1] Dies gilt allerdings nur unter den in der Norm angelegten Voraussetzungen, d. h. insbesondere bei einer entsprechend intensiven Verbindung zum Inland sowie bei steuerlichen Vorteilen nach dem Wegzug im Ausland. Rz. 17 Mit der Einführung des...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.1 Aufzeichnungsgrundsätze

Rz. 164 Die Aufzeichnung der Bemessungsgrundlagen für unentgeltliche Wertabgaben muss nach § 63 Abs. 2 UStDV bis zum Schluss des jeweiligen Voranmeldungszeitraums ausgeführt sein. Rz. 165 Dabei muss die Bemessungsgrundlage jedes Umsatzes grundsätzlich einzeln erfasst werden. Dieser Grundsatz erfährt bedeutsame Ausnahmen:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.1 Grundsatz der Überschaubarkeit der Aufzeichnungen

Rz. 48 Nach § 63 Abs. 1 UStDV müssen die Aufzeichnungen des Unternehmers so beschaffen sein, dass ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit einen Überblick über die Umsätze des Unternehmers und die abziehbaren Vorsteuerbeträge erhalten und die Grundlagen der Steuerberechnung feststellen kann. Damit gilt der für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung maßgebende Grundsa...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.2.3 Möglichkeit einer Vorzugsbesteuerung im Ausland (§ 2 Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 215 Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG liegt eine niedrige Besteuerung vor, wenn "die Belastung der Person durch die in dem ausländischen Gebiet erhobene Einkommensteuer aufgrund einer gegenüber der allgemeinen Besteuerung eingeräumten Vorzugsbesteuerung erheblich gemindert sein kann". Hintergrund des Tatbestands in § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG ist die (bereits bei Einführung des AStG ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.3.3 Einbehaltungs- und Abführungspflichten

Rz. 17 Ein Haftungsschuldner, der gesetzlich verpflichtet war, Steuern einzubehalten und abzuführen, kann wegen seiner originären Zahlungspflicht ebenfalls ohne Beachtung der Subsidiarität sofort auf Zahlung in Anspruch genommen werden.[1] Dies sind die Fälle der Haftung für LSt[2], für KapESt[3], für die Bauabzugsteuer[4], für Abzugsbeträge nach § 50a EStG [5] und für die US...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3.2.3.3 Fälligkeit mit Festsetzung

Rz. 22 Der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis wird in den Fällen des Abs. 2 frühestens mit der Bekanntgabe der Steuerfestsetzung fällig. Gibt es eine gesetzliche Fälligkeit, ist allein diese für die Fälligkeit maßgebend und Abs. 2 S. 2 nicht anwendbar. Das gilt z. B. auch in den Fällen des § 36 Abs. 4 S. 2 EStG, in denen sich bei der Abrechnung der ESt-Jahressteuerschul...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3.2.2 Ausnahme bei Leistungsgebot (§ 220 Abs. 2 S. 1 Halbs. 2 AO)

Rz. 17 Eine Ausnahme von der Fälligkeit bei Entstehung normiert § 220 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 AO. Wird ein Leistungsgebot nach § 254 AO erteilt, so enthält dieses meist eine Zahlungsfrist. Da das Ende dieser Frist nach dem Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis liegt, muss dieses Fristende für die Fälligkeit dem Zeitpunkt der Entstehung vorgehen.[...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3.1 Fälligkeit nach Einzelsteuergesetzen (§ 220 Abs. 1 AO)

Rz. 7 Die Fälligkeit für die meisten Steueransprüche ist in den jeweiligen Einzelsteuergesetzen ausdrücklich geregelt.[1] Insoweit bedarf es in der AO keiner allgemeinen Regelung, da die Einzelsteuergesetze stets Vorrang haben. Abs. 1 hat daher nur Hinweischarakter und ist über die Feststellung, dass für bestimmte Ansprüche keine Regelung in einem Einzelsteuergesetz getroffe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.2 Rechtsnatur

Rz. 4 Der VZ ist gem. § 3 Abs. 4 AO eine steuerliche Nebenleistung. Das Aufkommen des VZ fließt nach § 3 Abs. 5 AO der Körperschaft zu, die die Steuer verwaltet[1], für die der VZ erhoben wird (s. Rz. 12). Bei der GewSt wird der VZ zum Steuermessbescheid festgesetzt, der Ertrag fließt gem. § 14b GewStG der Gemeinde zu.[2] Rz. 5 Der VZ, der für betriebliche Steuererklärungen f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.1.2 Steuervergütungsansprüche

Rz. 7 Auf die Festsetzung einer Steuervergütung (Vergütungsbescheid) sind nach § 155 Abs. 4 AO die für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften sinngemäß anzuwenden. Anders als bei den Steuererstattungsansprüchen findet sich bei der Steuervergütung ein Bescheid als Grundlage für die Verwirklichung, also die Auszahlung des Vergütungsbetrags. Das gilt insbesondere für den ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.3 Abgrenzung des Abrechnungsbescheids von der Anrechnungsverfügung

Rz. 27 Mit der Anrechnungsverfügung [1], die auch Abrechnungsverfügung oder Abrechnungsteil des Steuerbescheids genannt wird, verrechnet das FA die Vorauszahlungen, Steuerabzugsbeträge und KSt mit der festgesetzten Steuerschuld. Es ermittelt also den Stand des zu zahlenden Anspruchs aus diesem Steuerschuldverhältnis. Die Anrechnungsverfügung ist, obwohl sie äußerlich mit dem ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Das Besteuerungsverfahren basiert i. d. R. auf der vom Stpfl. abzugebenden Steuererklärung.[1] Die Verletzung dieser wesentlichen steuerlichen Mitwirkungspflicht durch verspätete Abgabe oder Nichtabgabe der Steuererklärung stellt für das Verfahren eine gravierende Behinderung dar. Der Verspätungszuschlag (zukünftig abgekürzt: VZ) ist für die Finanzbehörde hierbei ein D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3.1 Steuererklärungspflicht

Rz. 14 Nach § 152 Abs. 1 S. 1 AO ist der VZ gegen denjenigen festzusetzen, der seine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung verletzt. Adressat der VZ-Festsetzung ist der Stpfl., der Träger der Steuererklärungspflicht ist. Wer steuererklärungspflichtig ist, wird gem. § 149 AO durch die einzelnen Steuergesetze bzw. durch die Aufforderung seitens der Finanzbehörde besti...mehr

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Verwaltervertrag / 3.2.2.3.1.5 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Der Verwalter kann sich ein Sonderhonorar für den Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen ausbedingen.[1] In diesem Zusammenhang wurde es sogar für möglich gehalten, das Zusatzhonorar unter sämtlichen Wohnungseigentümern verteilen zu können, unabhängig davon, ob der Verwalter für alle Sondereigentumseinheiten einen entsprechenden Ausweis vornimmt.[2] Musterklausel: Sonde...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften

Rz. 1 Die KSt ist wie die ESt (§ 2 Abs. 7 S. 1 EStG) eine Jahressteuer. Der Gesetzgeber kann die Besteuerungsvoraussetzungen und -folgen nach dem Abschnittsprinzip für jedes Steuerjahr neu bestimmen. Eine rückwirkende Änderung, insbesondere Verschärfung, ist zwar nach der gefestigten Rückwirkungs-Rechtsprechung des BVerfG[1] innerhalb des Jahres bis zum 31.12. jeweils zuläss...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6 Anpassung an die Einführung eines Zinsvortrags (Abs. 5)

Rz. 59 Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] wurde § 4h EStG nebst der Regelung zum Vortrag nicht abziehbarer Zinsaufwendungen (Zinsvortrag) eingeführt. Ein Steuerpflichtiger kann über einen Zinsvortrag i. S. v. § 4h Abs. 1 S. 5 EStG verfügen. Dieser entsteht in Höhe der nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG nicht abzugsfähigen Zinsaufwendungen, wobei die EBITDA-Vo...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 12 Anpassung an die Einführung eines EBITDA-Vortrags (Abs. 10)

Rz. 84 Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz v. 22.12.2009[1] ist in § 4h Abs. 1 EStG die Möglichkeit aufgenommen worden, ein nicht verbrauchtes EBITDA auf Folgejahre vorzutragen (EBITDA-Vortrag). Rz. 85 Da für den EBITDA-Vortrag bei Umwandlungen und Einbringungen die gleichen Regelungen gelten sollen wie für den Zinsvortrag, wurden die Regelungen zur Behandlung eines etwa...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 9 Neufassung des § 4 Abs. 6 S. 4 bis 6 und Abs. 7 S. 2 UmwStG (Abs. 8)

Rz. 70 Bei der Einführung des Teileinkünfteverfahrens anstelle des Halbeinkünfteverfahrens im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 v. 14.8.2007[1] hatte es der Gesetzgeber versäumt, entsprechende Anpassungen im UmwStG vorzunehmen. Dies wurde mit der Neufassung des § 4 Abs. 6 S. 4 bis 6 und Abs. 7 S. 2 UmwStG durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[2] nachgeholt. Rz. 71 D...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 21.3 Zu den Änderungen der §§ 5 Abs. 2 und 13 Abs. 2 UmwStG (Abs. 21)

Rz. 108 Durch § 5 Abs. 2 UmwStG wurde die Einlagefiktion insoweit erweitert: Bei Verschmelzungen auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person gelten die Anteile an der übertragenden Körperschaft nach § 17 EStG für die Ermittlung des Übernahmeergebnisses als zum steuerlichen Übertragungsstichtag mit den Anschaffungskosten in das Betriebsvermögen des übernehmenden...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.1 Weiteranwendung des § 21 UmwStG a. F. (Abs. 3 Nr. 3 S. 1)

Rz. 35 Einbringungsgeborene Anteile i. S. v. § 21 UmwStG a. F. können nach der Geltung des SEStEG nicht mehr entstehen. Sie entstanden, wenn vor Inkrafttreten des SEStEG ein Betrieb, Teilbetrieb, ein Mitunternehmeranteil oder Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung neuer Anteile eingebracht wurden und dabei von der übernehmenden Kapit...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.1 Eintritt des auslösenden Ereignisses vor dem 1.1.2022 (Abs. 3 Nr. 3 S. 2 Buchst. a) a. F.

Rz. 39 Durch das Jahressteuergesetz 2024[1] wurde die Sonderregelung für einbringungsgeborene Anteile mWv 1.1.2025 abgeschafft. Der Veräußerungsgewinn aus ehemals einbringungsgeborenen Anteilen unterliegt zukünftig ebenso wie der Gewinn aus der Veräußerung sperrfristbehafteter Anteile i. S. d. §§ 20, 21 UmwStG der Besteuerung nach § 17 EStG. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG a. F...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 21.2 Zu den Änderungen der §§ 3 Abs. 2a und 11 Abs. 3 UmwStG (Abs. 20)

Rz. 107 Nach § 3 UmwStG ist jede übertragende Körperschaft zur Erstellung und Abgabe einer steuerlichen Schlussbilanz auf den steuerlichen Übertragungsstichtag verpflichtet. Die steuerliche Schlussbilanz ist dem zuständigen FA fristgerecht zu übermitteln, § 3 Abs. 2a UmwStG. Der neue § 3 Abs. 2a UmwStG regelt, dass die steuerliche Schlussbilanz innerhalb von 14 Monaten nach ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5 Ausnahmen von der Anwendung der §§ 22, 23 und 24 Abs. 4 UmwStG (Abs. 4)

Rz. 53 § 27 Abs. 4 UmwStG enthält eine Sonderregelung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Eine solche Doppelbesteuerung kann z. B. eintreten, wenn eine natürliche Person im zeitlichen Anwendungsbereich des UmwStG a. F. einen Betrieb oder Teilbetrieb steuerneutral in eine Körperschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht hatte und nunmehr im zeitlichen Anw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.2 Eintritt des auslösenden Ereignisses nach dem 31.12.2021 (Abs. 3 Nr. 3 S. 2 Buchst. b) a. F.

Rz. 52b Mit dem ATADUmsG[1] wurde die Wegzugsbesteuerung zum 1.7.2021 neu geregelt. Der Gesetzgeber hatte zunächst keine Abstimmung mit der Neuregelung vorgenommen.[2] Dies wurde mit dem Jahressteuergesetz 2022[3] allerdings nachgeholt. Sofern ein das deutsche Besteuerungsrecht ausschließende Ereignis nach dem 31.12.2021 eintritt, gilt nach § 27 Abs. 3 Nr. 3 S. 2 Buchst. b Um...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 16 Redaktionelle Änderungen des § 20 Abs. 8 (Abs. 13)

Rz. 97 Durch das Gesetz v. 25.7.2014[1] wird § 20 Abs. 8 an die aktuelle Fassung der Fusionsrichtlinie angepasst. Die Änderungen sind rein redaktionell. Weiterhin handelt es sich um redaktionelle Folgeänderungen durch die Änderung des § 50 EStG durch das Jahressteuergesetz 2009. Rein formal sind die Anpassungen an die aktuelle Fassung der Fusionsrichtlinie bei steuerlichen Üb...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 14 Einfügung des § 2 Abs. 4 S. 3 bis 6 UmwStG (Abs. 12)

Rz. 92 Durch das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[1] wurde § 2 Abs. 4 UmwStG dahingehend verschärft, dass bei rückwirkender Umwandlung bzw. Einbringung einer Gewinn- auf bzw. in eine Verlustgesellschaft der Ausgleich bzw. die Verrechnung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 21.4 Zur Änderung des § 18 Abs. 3 S. 3 und S. 4 UmwStG (Abs. 22)

Rz. 109 Ein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn unterliegt der Gewerbesteuer, wenn der Betrieb einer Personengesellschaft oder einer natürlichen Person innerhalb von 5 Jahren nach der Umwandlung einer Körperschaft in die Personengesellschaft oder der Verschmelzung auf die natürliche Person aufgegeben oder veräußert wird, § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG. Dies gilt nunmehr auch für mitte...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Entstrickung durch Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätte – verfassungsrechtliches Vertrauensschutzgebot bei rückwirkenden Gesetzen

Leitsatz 1. Wird ein bisher einer inländischen Betriebsstätte zuzuordnendes Wirtschaftsgut in eine ausländische Betriebsstätte überführt, löst dies gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) die Rechtsfolgen der Entnahmefiktion des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG aus. 2. Die durch § 52 Abs. 8b Satz 2 Variante 1 i.V.m. Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 angeordnete ("echte") Rückwirkung des § 4 Abs. 1 Satz 4 (i.V.m. Satz 3) EStG i.d.F. des JStG 2010mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 1.2 Rechtsentwicklung und Rechtsgrundlage

Die Betriebsaufspaltung ist bislang gesetzlich nicht positiv geregelt worden.[1] Es handelt sich um ein ursprünglich von der Rechtsprechung entwickeltes und in jahrzehntelanger Rechtsprechung anerkanntes Richterrechtsinstitut.[2] Das Institut der Betriebsaufspaltung ist von der Rechtsprechung ursprünglich zur "Missbrauchsvermeidung" entwickelt und von der Finanzverwaltung in ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 2.2.1 Prinzipiell keine Buchwertübertragung möglich

Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter aus einem steuerlichen Betriebsvermögen auf eine Kapitalgesellschaft führt grundsätzlich zu einer Gewinnrealisierung. Soweit die Wirtschaftsgüter gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht werden, liegt nach § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG mit dem gemeinen Wert zu bewertendes tauschähnliches Geschäft vor. Eine entgeltliche Übertragun...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.3.6 Übertragung eines Einzelwirtschaftsguts zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften

Bei der typischen mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung (Personen- und Beteiligungsidentität bei beiden Personenhandelsgesellschaften – regelmäßig mit Ausnahme der Komplementär-GmbH) handelt es sich um Schwestergesellschaften, sodass § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht anwendbar ist. Ob ein Einzelwirtschaftsgut, z. B. Gebäudegrundstück, unentgeltlich aus dem steuerlichen G...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 4.2 Steuerrechtliche Aspekte

Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung lassen sich die steuerlichen Vorteile eines Personenunternehmens (Einzelkaufmann, Personengesellschaft) mit den steuerlichen Vorteilen einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) kombinieren.[1] An Steuervorteilen bietet eine Betriebsaufspaltung u. a.: Schuldrechtliche Verträge zwischen dem Besitzunternehmen und der Betriebs-GmbH werden steuerlich ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 1.1 Begriff "Betriebsaufspaltung"

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn einem Betriebsunternehmen wesentliche Grundlagen für seinen Betrieb von einem Besitzunternehmen überlassen werden und die hinter dem Betriebs- und Besitzunternehmen stehenden Personen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen haben; dieser ist anzunehmen, wenn die Person oder Personengruppe, die das Besitzunternehmen beherr...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 2.2 Umfang und Bedeutung der Steuervergünstigung

Rz. 7 Umfang und Bedeutung der Steuervergünstigung sind für die begünstigten Körperschaften sehr unterschiedlich. Die Steuerbefreiung für gemeinnützige Körperschaften bei der KSt[1] ist oft von geringer Bedeutung, da ein Teil der Einkünfte auch ohne die Erfüllung der Voraussetzungen der §§ 51ff. AO steuerfrei bliebe.[2] Die ideelle Tätigkeit selbst (z. B. Unterhalten von Spo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.3.5 Keine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung: Fallkonstellationen

Unentgeltliche Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage Überlässt eine vermögensverwaltende Personengesellschaft die wesentlichen Betriebsgrundlagen der gewerblich tätigen Schwesterpersonengesellschaft unentgeltlich oder zu einem nicht kostendeckenden Entgelt, erzielt sie grundsätzlich mangels Gewinnerzielungsabsicht keine gewerblichen Einkünfte aufgrund einer mitunte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.3.3 Ausnahme: Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung hat Vorrang vor Sonderbetriebsvermögen

Der BFH[1] hat den Vorrang von Sonderbetriebsvermögen jedoch verneint, wenn die vermieteten Wirtschaftsgüter einer gesellschafteridentischen Schwesterpersonengesellschaft gehören, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübt oder eine gewerblich geprägte Gesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG ist. Das der nutzenden Personengesellschaft überlassene Wirtschaftsgut rechnet dann ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / Zusammenfassung

Überblick Die bloße Vermietung oder Verpachtung von beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern vollzieht sich i. d. R. im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung und stellt deshalb keinen Gewerbebetrieb dar.[1] Etwas anderes gilt jedoch für die Verpachtung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung. Hier geht die Verpachtung über den Rahmen einer Vermö...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorabentscheidungsersuchen zum Bestehen eines unionsrechtlichen Anspruchs auf einen Vortrag nicht angerechneter ausländischer Steuern

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Steht Art. 4 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 90/435/EWG nationalen Regelungen entgegen, nach denen Ausschüttungen einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Tochtergesellschaft bei einer Verluste erzielenden inländischen Muttergesellschaft zu einer Kürzung ihres Verlustvortrags in Höhe dieser Ausschüttungen führen, die von der Tochtergesellschaf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 2.2.2 Verbleib oder Übergang des Geschäftswerts

Besteht bei Begründung einer echten Betriebsaufspaltung beim aufzuspaltenden Unternehmen ein Geschäftswert, stellt sich die Frage, ob dieser beim Besitzunternehmen verbleibt oder – ggf. verdeckt – auf die Betriebs-GmbH übergeht. Der BFH[1] hat mehrfach entschieden, dass eine Betriebsaufspaltung nicht notwendig den Übergang des Geschäftswerts auf das Betriebsunternehmen nach ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 6.5 Bedeutung des Einstimmigkeitsprinzips

Der BFH geht seit 1983 in ständiger Rechtsprechung[1] davon aus, dass eine Betriebsaufspaltung wegen fehlender personeller Verflechtung unter folgenden Voraussetzungen nicht gegeben ist: An der Besitzpersonengesellschaft sind Gesellschafter beteiligt, die nicht zugleich Gesellschafter der Betriebsgesellschaft sind ("Nur-Besitz-Gesellschafter") und kraft Gesetzes oder Gesellsch...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 2.3 Freie Rücklage (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 6 Freie Rücklagen sind die einzige Form von Rücklagen, die keines inhaltlichen Grundes für ihre Bildung bedürfen. Die gemeinnützige Körperschaft ist vielmehr frei im Hinblick auf die Verwendung der in die Rücklage eingestellten Mittel. Dies meint, dass die Körperschaft die Mittel im Rahmen der allgemeinen Regeln des Gemeinnützigkeitsrechts nach Wahl der Vermögensverwaltu...mehr