Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Finance Office Professional
Schmiergelder und Bestechun... / 5.2.1 Benennungsverlangen nach § 160 AO

Rz. 37 Das Verfahren nach § 160 AO vollzieht sich in zwei Stufen. Auf der ersten Stufe muss das Finanzamt nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob es im Einzelfall ein Benennungsverlangen an den Steuerpflichtigen richtet. Die Entscheidung ist in besonderem Maße unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit zu treffen. Das Benennungsverlangen ist dem Grunde nach gerechtfertigt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schmiergelder und Bestechun... / 4.1 Mitteilungspflicht

Rz. 25 Die Finanzbehörde muss Tatsachen, die z. B. den Verdacht einer Bestechung im geschäftlichen Verkehr, einer Vorteilsgewährung oder einer Bestechung inländischer, EU- oder sonstiger ausländischer Amtsträger[1] begründen, der Staatsanwaltschaft oder der für die Verfolgung der Bußgeldvorschrift zuständigen Verwaltungsbehörde mitteilen.[2] Eine Mitteilungspflicht besteht n...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktversicherung / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben des Arbeitnehmers eine Lebens- bzw. Rentenversicherung ab. Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Versorgungsleistungen des Versicherers ganz oder zum Teil bezugsberechtigt. Als Versorgungsleistungen kommen Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Berücksichtigung einer außerordentlichen Holznutzung nach Eintritt der Bestandskraft

Leitsatz Außerordentliche Einkünfte aus einer Holznutzung können nach Eintritt der Bestandskraft nicht mehr geltend gemacht werden. Sachverhalt Strittig war, ob die Feststellung einer außerordentlichen Holznutzung im Rahmen einer gesonderten Feststellung des Gewinns im Jahr 2018 noch zulässig war. Der Kläger unterhielt im Streitjahr einen Forstbetrieb. In diesem Jahr erlitt er unstrittig durch Stürme sogenannte Kalamitätsschäden. Diese erklärte er in einer Anlage L zu seiner Einkommensteuererkläru...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktversicherung / 3.1 Übergangsregelung für Altverträge

Die Versicherungsprämien können durch den Arbeitgeber lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich behandelt werden. Übernimmt der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer von 20 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, sind die Beiträge sozialversicherungsfrei. Pauschalierungsvoraussetzungen Mit dem Alterseinkünftegesetz zum 1.1.2005 wurde der § 3 Nr. 63 ES...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schmiergelder und Bestechun... / 5 Verhältnis zu anderen Abzugsverboten

Rz. 33 Nichtabziehbare Vorteilszuwendungen können auch die Folge von Geschenken an Nichtarbeitnehmer, Bewirtungsaufwendungen, Beherbergungsaufwendungen, Aufwendungen für Jagd etc. (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4 EStG) sein oder sich aus der Nichtbefolgung eines Benennungsverlangens, § 160 AO, ergeben. 5.1 Abgrenzung zum beschränkten Abzugsverbot für Geschenke Rz. 34 Verfolgen u...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schmiergelder und Bestechun... / 1.1 Wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung

Rz. 1 Obgleich die Korruptionsbekämpfung in den vergangenen Jahren erheblich verstärkt wurde, gehören Schmier- und Bestechungsgelder noch immer zum kleinen Einmaleins "erfolgreicher" Geschäftsbeziehungen in zahlreichen Staaten, mit denen Geschäfte abgewickelt werden. Der wirtschaftliche Umfang und die Bedeutung dieser Bestechungs- und Schmiergelder haben in letzter Zeit im R...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktversicherung / 3.4 Gehaltsumwandlung mit Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer

Wenn der Arbeitgeber auch bei Altverträgen keine Beiträge zur Direktversicherung zusätzlich zum Arbeitslohn übernehmen will, kann der Arbeitnehmer insoweit weiterhin auf einen Teil seines Gehalts in Höhe der Versicherungsbeiträge verzichten. Der Arbeitgeber überweist dann die Versicherungsbeiträge und führt die pauschale Lohnsteuer ab. Da die Beiträge durch Barlohnumwandlung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktversicherung / 3.2 Pauschalversteuerung kann Beitragsfreiheit auslösen

In der Sozialversicherung ist zu unterscheiden: ob die Beiträge vom Arbeitgeber zusätzlich zu den übrigen Lohnbezügen gezahlt werden oder ob sie vom Arbeitnehmer im Wege der Gehaltsumwandlung finanziert werden. Die Leistungen zu einer Direktversicherung bleiben immer beitragsfrei, wenn sie vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht und pauschal versteuert werden. Finanz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schmiergelder und Bestechun... / 5.1 Abgrenzung zum beschränkten Abzugsverbot für Geschenke

Rz. 34 Verfolgen unentgeltliche Zuwendungen den Zweck, Geschäftsbeziehungen zu sichern oder zu verbessern, sind die Zuwendungen der Geschenke als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 50 EUR betragen. Soll mit dem "Geschenk" jedoch ein bestimmter Geschäftsabschluss oder eine andere konkrete Gegenleistung erkauft werden, lie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schmiergelder und Bestechun... / 3.3 Vorteilszuwendungen

Rz. 13 Unter das Abzugsverbot fallen alle Vorteilszuwendungen und damit zusammenhängende Aufwendungen, die eine rechtswidrige Handlung i. S. d. Strafgesetzes oder einer Bußgeldvorschrift darstellen. Ein Vorteil i. S. d. einschlägigen Straf- oder Bußgeldvorschriften ist nach Auffassung der Verwaltung jede Leistung des Zuwendenden, auf die der Empfänger keinen rechtlich begrün...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schmiergelder und Bestechun... / 4.2 Belehrungspflicht bei Verdacht einer Vorteilszuwendung

Rz. 30 Bei Aufforderungen an den Steuerpflichtigen, z. B. im Rahmen einer Betriebsprüfung an der Aufklärung eines Sachverhalts mitzuwirken, der vermutete Schmiergeldzahlungen zum Gegenstand hat, hat die Finanzbehörde den Steuerpflichtigen über: die mögliche Mitteilungspflicht nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 Satz 2, 3 EStG, die Möglichkeit der strafrechtlichen Selbstbelastung, das...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schmiergelder und Bestechun... / 5.2.2 Anforderungen an die Empfängerbenennung

Rz. 44 Mit Empfänger i. S. v. § 160 AO ist grundsätzlich jener Vertragspartner gemeint, der die vom Steuerpflichtigen geleistete Zahlung aufgrund eigener Leistung verdient hat. Ist eine natürliche oder juristische Person , die die Zahlungen unmittelbar entgegennahm, lediglich zwischengeschaltet, weil sie entweder mangels eigener wirtschaftlicher Betätigung die ausbedungenen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6 (Mit-)Einbringung von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. d. § 17 EStG

Rz. 227 Werden Anteile i. S. d. § 17 Abs. 1 S. 1 EStG miteingebracht und wird nicht der gemeine Wert angesetzt, so gelten nach § 17 Abs. 6 ggf. i. V. m. Abs. 7 EStG die erhaltenen Anteile quotal auch als Anteile i. S. d. § 17 Abs. 1 S. 1 EStG.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4.3.3 Verhältnis zur Einlage durch Begründung des deutschen Besteuerungsrechts gem. § 4 Abs. 1 S. 8 Hs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 5a EStG

Rz. 86 Nach wohl herrschender Auffassung geht die spezialgesetzliche Regelung des § 4 Abs. 1 S. 8 Hs. 2 EStG der spezialgesetzlichen Regelung des § 20 UmwStG vor.[1] Für das Verhältnis zu § 21 UmwStG müsste dies dann wohl auch gelten. Folgt man dieser Auffassung, ist in den Fällen, in denen das deutsche Besteuerungsrecht erstmals begründet wird, bereits aufgrund § 4 Abs. 1 S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4.3.2 Verhältnis zur (teilweise) verdeckten Einlage nach § 4 Abs. 1 S. 8 Hs. 1 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Rz. 79 § 21 UmwStG ist nicht anwendbar auf die verdeckte Einlage von Gesellschaftsanteilen, weil der Einbringende hier per definitionem als Gegenleistung keine neuen Anteile erhält. Rz. 80 Auch soweit die Übertragung von Anteilen i. S. d. § 17 EStG anteilig ohne Gewährung einer Gegenleistung erfolgt, stellt sich der Vorgang nach § 17 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Abs. 2 S. 2 EStG aus ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7 Besteuerung eines Einbringungsgewinns (§ 21 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 228 Der Anteilstausch ist grundsätzlich als Veräußerung der eingebrachten Anteile zu beurteilen, mit den Besonderheiten, dass die Höhe des Einbringungsgewinns in Abhängigkeit von der Ausübung der Bewertungswahlrechte variieren kann und die Anwendung einiger Steuervergünstigungen durch § 21 Abs. 3 UmwStG reglementiert wird. Rz. 229 Der Einbringungsgewinn ermittelt sich aus d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3 Besteuerung des Einbringungsgewinns I (§ 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG)

Rz. 223 Nach § 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG ist der Einbringungsgewinn I als Gewinn i. S. d. § 16 EStG zu versteuern, wobei die §§ 16 und 34 EStG nicht zur Anwendung kommen. Gewinn i. S. d. § 16 EStG bedeutet lediglich, dass es sich um einen Veräußerungsgewinn handelt. Bei der Einbringung eines freiberuflichen Betriebs bleibt jedoch § 18 EStG einschlägig. Rz. 224 Der Gewinn unterlie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.4 Besteuerungsgrundsätze (Abs. 6)

Rz. 53 § 11 KStG enthält keine selbstständige Regelung zu den Besteuerungsgrundsätzen während der Liquidation, sondern passt die allgemeinen Besteuerungsgrundsätze lediglich an die Besonderheiten einer Liquidation an. § 11 Abs. 6 KStG bestimmt entsprechend ausdrücklich, dass die Besteuerung, von den in den Abs. 1–5 aufgeführten Besonderheiten abgesehen, nach den allgemeinen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3 Besteuerung des Einbringungsgewinns (§ 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG)

Rz. 293 Nach § 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG ist der Einbringungsgewinn II regulär als Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils zu versteuern, wobei § 16 Abs. 4 EStG sowie § 34 EStG nicht anzuwenden sind. Dies soll nach Auffassung der Finanzverwaltung auch beim Eintritt eines schädlichen Ereignisses innerhalb des ersten Zeitjahrs nach der Einbringung gelten[1], wobei dieser weite An...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 22 Gegenstand der Besteuerung ist gem. § 11 Abs. 1 S. 1 KStG der im "Zeitraum der Abwicklung" erzielte Gewinn. § 11 Abs. 1 S. 2 KStG ergänzt, dass der "Besteuerungszeitraum" drei Jahre nicht übersteigen soll. Insoweit weicht § 11 KStG grundlegend von den allgemeinen Grundsätzen zum Gewinnermittlungs-, Besteuerungs- und Veranlagungszeitraum ab. Nach § 8 Abs. 1 KStG i. V. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 9 Behandlung der Abwicklung bei den Anteilseignern

Rz. 99 Liquidationsauskehrungen einer Kapitalgesellschaft sind in Kapitalrückzahlung (Nennkapital, Einlagekonto) und sonstige Auskehrung (ausschüttbarer Gewinn) zu unterteilen. Während für Gewinne und Rückzahlungen aus dem Einlagekonto entsprechende Bescheinigungen auszustellen sind, kann auf die Ausstellung einer Bescheinigung für Rückzahlungen des Nennkapitals verzichtet w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 1.2 Übersicht über die Regelung

Rz. 3 Die Auflösung einer Körperschaft erfolgt typischerweise durch Beschluss der Gesellschafter. Mit dem Auflösungsbeschluss wird die Abwicklung eingeleitet, bei der es zur Zerschlagung des Vermögens der Körperschaft kommt. Hierbei wird das Betriebsvermögen veräußert oder an die Gesellschafter verteilt. Schließlich wird das Rechtssubjekt aus dem Handelsregister gelöscht un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3.2 Zwischenwert

Rz. 130 § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG gestattet es, die eingebrachten Anteile auch mit einem zwischen dem niedrigeren Buchwert und dem gemeinen Wert liegenden Zwischenwert zu bewerten. Grundsätzlich kann die übernehmende Gesellschaft den Zwischenwert in seiner Höhe beliebig wählen. Rz. 131 Das Bewertungswahlrecht kann immer gesondert für jeden Sacheinlagegegenstand ausgeübt werden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.6.3 Ausgewählte Einzelsachverhalte

Einlage und Entnahme Rz. 80 Werden sperrfristverstrickte Anteile im Wege der offenen Sacheinlage auf eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten übertragen, so handelt es sich um einen Tausch, der ebenfalls einer entgeltlichen Übertragung gleichsteht.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob die Einlage aus dem Privatvermögen oder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 11 KStG ist eine Sondervorschrift für die Besteuerung von KSt-Subjekten bei Auflösung und Abwicklung (Liquidation). Die Regelung ist im ersten Teil des zweiten Kapitels verortet und zählt damit zu den Einkommensermittlungsvorschriften, obgleich die Regelung auch verfahrensrechtliche Besonderheiten enthält. Materiell befasst sich die Regelung insbesondere mit der Einma...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verdeckte Gewinnausschüttun... / d) Empfang anlässlich des Geburtstags des Gesellschafters

Anlass der Veranstaltung maßgebend: Bei der steuerrechtlichen Beurteilung von Aufwendungen für Feiern oder für die Bewirtung von Gästen erachtet die Rechtsprechung seit jeher vor allem den Anlass der betreffenden Veranstaltung für maßgeblich. Unter diesem Gesichtspunkt werden namentlich Kosten für Feiern aus Anlass eines Geburtstags sowohl bei Arbeitnehmern[19] als auch bei ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.1 Allgemeines

Rz. 235 § 22 Abs. 2 UmwStG regelt die rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II für den Fall, dass die übernehmende Gesellschaft die im Rahmen eines Anteilstauschs i. S. d. § 21 Abs. 1 UmwStG oder einer Sacheinlage i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG unter dem gemeinen Wert mit eingebrachten Anteile innerhalb der Sperrfrist von sieben Jahren veräußert. Allerdings kommt es ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 214 Soweit der Einbringende innerhalb von 7 Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt die erhaltenen Anteile veräußert oder einen der Ersatztatbestände realisiert, kommt es auf der Ebene des Einbringenden zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns I. Der Einbringungsgewinn I wird in einem ersten Schritt aus dem gemeinen Wert des eingebrachten Betriebsvermögen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.3 Dreijähriger Besteuerungszeitraum

Rz. 40 Der Besteuerungszeitraum soll 3 Jahre nicht übersteigen. Die Angabe bezieht sich auf 3 Zeitjahre (36 Monate) und nicht 3 Wirtschaftsjahre.[1] Die Vorschrift ist eine Sollvorschrift, deren Anwendung im pflichtgemäßen Ermessen der Steuerbehörden liegt.[2] Rz. 41 Dauert die Abwicklung länger als 3 Jahre, kann die Finanzverwaltung auch einen längeren Besteuerungszeitraum z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.7 Rückwirkende Besteuerung bei Nichterbringen des Nachweises

Rz. 321 Kann der Einbringende nicht nachweisen, wem die Anteile mit Ablauf eines Folgejahrs steuerlich zuzurechnen sind, gelten die Anteile zu Beginn dieses Folgejahrs als veräußert. Es kommt mithin zur rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns. Für jedes abgelaufene Folgejahr, für das der Einbringende den Nachweis auf den Ablaufzeitpunkt des Folgejahrs erbringen kon...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 6 Liquidation anderer Körperschaften

Rz. 95 Für Körperschaftsteuersubjekte, die keine Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit bzw. Pensionsfondsvereine sind, also Körperschaftsteuersubjekte i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 4–6 KStG, gilt § 11 KStG nicht. Die Besteuerung der Auflösung und Abwicklung dieser Körperschaftsteuersubjekte richtet sich über die Verweisung in § 8 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 1. Beteiligte Rechtsträger

Bei dem Organträger muss es sich um ein inländisches gewerbliches Unternehmen handeln, das unbeschränkt steuerpflichtig ist. Zulässig sind natürliche Personen, Personengesellschaften[6] oder Körperschaften[7]. Als Organgesellschaften kommen nach § 14 Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 KStG und § 17 S. 1 KStG alle Kapitalgesellschaften in Betracht, soweit diese nicht steuerbefreit sind.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.4.2 Kein genereller Ausschluss des Bewertungswahlrechts bei erstmaliger Begründung des deutschen Besteuerungsrechts

Rz. 140 Nach wohl herrschender Auffassung soll die spezialgesetzliche Regelung des § 4 Abs. 1 S. 8 EStG den spezialgesetzlichen Regelungen der §§ 20, 21 UmwStG vorgehen (Rz. 86ff.).[1] Nach der hier vertretenen Auffassung kommt entsprechend der Gesetzesbegründung zu § 20 UmwStG allenfalls eine entsprechende Anwendung infrage, da § 4 Abs. 1 S. 8 EStG nur die Fälle erfasst, in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.1 Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft als Gegenstand der Einbringung

Rz. 29 Die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft fällt nach § 21 Abs. 1 UmwStG grundsätzlich immer in den Anwendungsbereich des § 21 UmwStG, ungeachtet dessen, ob es sich um mehrheitsvermittelnde Anteile, um Anteile in einem Privat- bzw. Betriebsvermögen oder um Anteile an einer inl. bzw. ausl. Gesellschaft handelt. Die Frage der mehrheits...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2 Steuerfolgen

Rz. 326 Ist der Veräußerer der sperrfristverstrickten Anteile eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so gilt der Veräußerungsgewinn als in einem Betrieb gewerblicher Art dieser Körperschaft entstanden. Ist der Veräußerer persönlich von der KSt befreit, so gilt der Veräußerungsgewinn als in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Körperschaft entstanden. In beid...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 2. Zinsschranke

Die sog. Zinsschranke (§ 4h EStG) wird auf den gesamten Organkreis angewendet, was eine konsolidierte Betrachtung von Zinsaufwendungen und -erträgen ermöglicht.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.2.2 Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG (§ 22 Abs. 2 S. 5 Hs. 2 UmwStG)

Rz. 266 Nach § 22 Abs. 2 S. 5 Hs. 2 UmwStG tritt trotz Veräußerung der sperrfristverstrickten Anteile auch dann keine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II ein, wenn es zwischenzeitlich nach § 6 AStG zur Aufdeckung und Besteuerung der in den erhaltenen Anteilen ruhenden stillen Reserven gekommen ist und soweit die Steuer nicht gestundet wurde. Rz. 267 Zur Anwend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.3 Zahlungsfristen/Skonto als Anreiz

Sobald ein Unternehmen die vereinbarte Leistung erbracht hat, sollte die Forderung unverzüglich dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Verspätete Rechnungsstellung beeinträchtigt die Liquidität und ärgert manche Kunden zudem. In den meisten Fällen ist es möglich, die Rechnung schon mit Auslieferung der Ware mitzuschicken, oder bei Werkleistungen die Rechnung nach der Abnahme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 5.4 Löschung mit bestehenden Verbindlichkeiten

Rz. 90 In der Praxis kam die Fragestellung auf, wie mit noch bestehenden Verbindlichkeiten in einer Liquidationsschlussbilanz umzugehen sei. Betroffen hiervon sind typischerweise vermögenslose Kapitalgesellschaften, die über Gesellschafterverbindlichkeiten (oder Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen) verfügen, für die ein Rangrücktritt ausgesprochen wurde, um die in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.3.3.3 Erweitertes Besteuerungsrecht an den erhaltenen Anteilen bei Buchwert- oder Zwischenwertansatz (§ 21 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 Hs. 2, 3 UmwStG)

Rz. 189 Sofern die Voraussetzungen der Fusionsrichtlinie erfüllt sind und der Einbringende einen Antrag auf Ansatz des Buch- oder eines Zwischenwerts als Veräußerungspreis bzw. Anschaffungskosten gestellt hat, ist der Gewinn aus einer späteren Veräußerung der erhaltenen Anteile ungeachtet der Bestimmungen eines DBA so zu besteuern, wie die Veräußerung der eingebrachten Antei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.4.2 Originär sperrfristverstrickte Anteile

Anteile des originär Einbringenden Rz. 38 Die erhaltenen Anteile i. S. d. § 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG sind grundsätzlich die neuen Anteile[1], die dem originär Einbringenden im Rahmen einer Sacheinlage i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG unter dem gemeinen Wert gewährt werden. Rz. 39 Die im Rahmen einer Sacheinlage unter dem gemeinen Wert erhaltenen Anteile behalten während der Sperrfrist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.3 Übernehmende Gesellschaft

Rz. 26 Die übernehmende Gesellschaft muss nach § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft sein, die nach § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 i. V. m. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der EU oder des EWR gegründet wurde und deren Sitz und Ort der Geschäftsleitung sich innerhalb des Hoheitsgebiets eines dieser Staaten be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.2 Ausschluss/Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an den eingebrachten Anteilen

Rz. 163 Obgleich der Wortlaut "nach der Einbringung … ausgeschlossen oder beschränkt ist" auch anders verstanden werden könnte, scheint wohl unstreitig zu sein, dass es hier nicht um eine statische Betrachtung des Besteuerungsrechts nach der Einbringung, sondern vielmehr um eine vergleichende Betrachtung der Besteuerungsrechte vor und nach der Einbringung geht.[1] Rz. 164 Der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4 Nachträgliche Anschaffungskosten der erhaltenen und darauf beruhender Anteile (§ 22 Abs. 1 S. 4 und 7 UmwStG)

Rz. 227 Nach § 22 Abs. 1 S. 4 UmwStG gilt der Einbringungsgewinn I als nachträgliche Anschaffungskosten der sperrfristverstrickten Anteile und mindert mithin den Gewinn aus der schädlichen Veräußerung dieser Anteile. Rz. 228 Bei einer nur anteiligen Veräußerung der sperrfristverstrickten Anteile erhöht der Einbringungsgewinn I nur die Anschaffungskosten der veräußerten Anteil...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 66 § 11 Abs. 1 S. 1 KStG kodifiziert, dass der Besteuerung der "im Zeitraum der Abwicklung erzielte Gewinn" (Abwicklungsgewinn) zugrunde zu legen ist. In § 11 Abs. 2 KStG wird insoweit spezifiziert, dass zur Ermittlung dieses Abwicklungsgewinns das Abwicklungs-Endvermögen dem Abwicklungs-Anfangsvermögen gegenüberzustellen ist. Die Gewinnermittlung erfolgt prinzipiell ana...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 1. Verdeckte Gewinnausschüttung

Definition: Unter einer vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrages gem. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.4 Gewinnkorrekturen (Abs. 6)

Rz. 83 Auf die Gewinnermittlung sind nach § 11 Abs. 6 KStG im Übrigen die sonst geltenden Vorschriften anzuwenden, soweit diese sich nicht bereits bei der Ermittlung des Bestandsvergleichs ausgewirkt haben. Nicht hierzu gehören die steuerfreien Vermögensmehrungen, da sie bereits das Abwicklungs-Endvermögen und damit den durch Bestandsvergleich ermittelten Gewinn gemindert h...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2 Steuerliche Bedeutung der Rechtsnachfolge

Rz. 342 Der Rechtsnachfolger des Einbringenden gilt als (derivativ) Einbringender i. S. d. § 22 Abs. 1 bis 5 UmwStG, während der Rechtsnachfolger der übernehmenden Gesellschaft als (derivativ) übernehmende Gesellschaft "nur" i. S. d. § 22 Abs. 2 UmwStG gilt. Rz. 342a Umstritten ist, ob die Besteuerungsfolgen beim originär Einbringenden oder beim Rechtsnachfolger eintreten. Na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.1 Allgemeines

Rz. 16 § 22 Abs. 1 UmwStG regelt die rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns I für den Fall, dass der Einbringende die aus einer Sacheinlage nach § 20 Abs. 1 UmwStG unter dem gemeinen Wert erhaltenen Anteile innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist veräußert oder die Voraussetzungen eines der in § 22 Abs. 1 S. 6 UmwStG genannten Ersatztatbestände erfüllt werden. Inne...mehr