Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.2 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Möglichkeiten

Wenn der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt worden ist und immer noch nicht "freiwillig" zahlt, muss vollstreckt werden. Es gibt drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung: Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen (Urteil, Vollstreckungsbescheid als Ergebnis eines Mahnverfahrens oder eine notarielle Urkunde). Der Vollstreckungstitel muss mit...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1 Inhalt und Zweck von § 22 UmwStG

Rz. 1 § 22 UmwStG soll im Wesentlichen verhindern, dass durch die Vorschaltung einer Einbringung nach § 20 oder § 21 UmwStG die im Rahmen einer späteren Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven entweder einer niedrigeren inländischen Besteuerung unterliegen oder dem inländischen Besteuerungszugriff gänzlich entzogen werden. § 22 UmwStG hat mithin den Charakter einer Missbrauch...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 286 Soweit die sperrfristverstrickten Anteile innerhalb von 7 Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt veräußert werden oder einer der Ersatztatbestände realisiert wird, kommt es auf der Ebene des Einbringenden zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns II. Der Einbringungsgewinn II wird in einem ersten Schritt aus dem gemeinen Wert der eingebrachten Anteile...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 2.2.4 Insolvenz (Abs. 7)

Rz. 20 Bei einem Insolvenzverfahren unterbleibt eine Abwicklung.[1] Die Rechtsprechung hat jedoch schon in der Vergangenheit die Insolvenz (den Konkurs) der Abwicklung gleichgestellt.[2] § 11 Abs. 7 KStG ordnet auch für Fälle der Insolvenz die Geltung des § 11 Abs. 1 – 6 KStG an. Die Regelung hat aufgrund der vorstehend genannten Rechtsprechung rein deklaratorischen Charakte...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2. vGA durch ersparten Aufwand

Begriff des Vorteilseignung: Vorteilseignung im Zusammenhang mit einer vGA bedeutet, dass die Unterschiedsbetragsminderung bei der Körperschaft die Eignung haben muss, beim Gesellschafter einen sonstigen Bezug i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2, Nr. 9 oder 10 EStG auszulösen[6]. Eine Vorteilseignung kann sich bei einer vGA in Form einer verhinderten Vermögensmehrung insbesondere ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / a) Segelyacht

Fehlende außerbetriebliche Sphäre: Steuerlich gesehen hat eine Kapitalgesellschaft keine außerbetriebliche Sphäre. Unterhält eine Kapitalgesellschaft im Interesse eines oder mehrerer Gesellschafter ein Wirtschaftsgut (z.B. eine Segelyacht) und entstehen ihr nur aus diesem Anlass Verluste, ohne dass sich der oder die Gesellschafter zu einem Verlustausgleich zzgl. der Zahlung ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4.2 Verhältnis zum Tauschgutachten

Rz. 73 Unklar ist, inwieweit das Tauschgutachten des BFH[1] überhaupt noch zur Anwendung kommt. Sofern es sich um den Tausch von Anteilen im Betriebsvermögen handelt, ist das Tauschgutachten nach der wohl herrschenden Auffassung seit Einführung des § 6 Abs. 6 S. 1 EStG nicht mehr anwendbar.[2] Rz. 74 Soweit es sich dagegen um den Tausch von Anteilen des Privatvermögens handel...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.1 Allgemeines

Rz. 92 Nach § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG hat die übernehmende Gesellschaft die Anteile an der erworbenen Gesellschaft in der Steuerbilanz grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen (einfacher Anteilstausch). § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG definiert den qualifizierten Anteilstausch, wonach die übernehmende Gesellschaft nach der Einbringung über die Mehrheit der Stimmrechte an der erw...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4. Vereinbarung eines Erstattungs-/Ausgleichsanspruchs

Abgrenzung der Interessenslagen: Die Beispielsfälle aus der Rechtsprechung zeigen auf, dass als erstes immer zu prüfen ist, in welchem Interesse – Gesellschaft oder Gesellschafter – die streitigen Aufwendungen getätigt worden sind. Dabei ist abzugrenzen, ob das Eigeninteresse des Gesellschafters hinter dem betrieblichen Interesse der Gesellschaft zurücktritt. Ist letzteres d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 5.2 Organschaft mit Ergebnisabführung

Rz. 87 Ist die aufgelöste Kapitalgesellschaft eine Organgesellschaft mit Ergebnisabführung, hat dies zur Folge, dass sie eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit nicht mehr ausübt. Nach der Rechtsprechung des BFH sind derartige Gewinne auch nicht von der Abführungsverpflichtung des Ergebnis- oder Gewinnabführungsvertrags umfasst.[1] Bildet die Organgesellschaft für die Zeit vom...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 1. Ermittlung des Einkommens bei der Organgesellschaft

Das Einkommen der Organgesellschaft ist grds. nach den allgemeinen Vorschriften zu ermitteln.[10] Vertragsverhältnisse zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft sind dabei anzuerkennen. § 15 KStG schreibt sodann verschiedene Modifikationen vor, indem einzelne allgemeine Regelungen von der Anwendung ausgeschlossen werden. So findet auf Ebene der Organgesellschaft kein...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 3. Ermittlung des Einkommens des Organträgers

Die aufgrund des EAV abzuführenden Gewinne bzw. Verluste werden in der Handelsbilanz des Organträgers als Forderung bzw. Verbindlichkeit gebucht. Um eine doppelte Erfassung durch die spätere steuerliche Zurechnung zu vermeiden, werden diese Beträge bei der Einkommensermittlung des Organträgers korrigiert.[13] Rückstellungen können grds. auch für Risiken gegenüber der Organges...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Wilfried Apitz, StB[*] Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) sind nach ständiger Rechtsprechung Vermögensminderungen bzw. verhinderte Vermögensmehrungen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst oder mitveranlasst sind, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags gem. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirken und in keinem Zusammenhang zu einer of...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.2 Abwicklungszeitraum – Besteuerungszeitraum

Rz. 28 § 11 KStG verwendet zwei unterschiedliche Begriffe, den Begriff "Zeitraum der Abwicklung" (kurz: Abwicklungszeitraum) und den Begriff "Besteuerungszeitraum". Diese Begriffe sind – wie bereits dargelegt – nicht identisch und müssen daher voneinander abgegrenzt werden. Rz. 29 Der Abwicklungszeitraum ist m. E. aus dem Handelsrecht abzuleiten und muss in seiner Beziehung z...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.2.3 Abgrenzung zu anderen Tatbeständen

Rz. 143 § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 1 UmwStG ist als lex specialis zu § 22 Abs. 6 UmwStG anzusehen und kommt immer vorrangig zur Anwendung, sofern die sperrfristverstrickten Anteile unentgeltlich auf eine Kapitalgesellschaft (oder Genossenschaft) übertragen werden.[1] Rz. 144 Im Fall einer teilentgeltlichen Übertragung ist der Übertragungsvorgang in eine entgeltliche und eine unentg...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.4.2 Liquidation

Rz. 162 Auf die Auflösung einer Kapitalgesellschaft nach den §§ 262f. AktG oder den §§ 60ff. GmbHG folgt ihre Abwicklung[1], die mit der Verteilung des Vermögens an die Gesellschafter endet.[2] Somit ist der Tatbestand des § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 3 Hs. 1 UmwStG noch nicht mit der Betriebseinstellung und auch noch nicht mit der Auflösung verwirklicht[3], sondern erst mit der Abw...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.2.2 Steuerfreie Vermögensmehrungen

Rz. 74 Vor der Durchführung des Bestandsvergleichs ist das Abwicklungs-Endvermögen nach § 11 Abs. 3 KStG um die steuerfreien Vermögensmehrungen zu vermindern, die dem Steuerpflichtigen im Abwicklungsbesteuerungszeitraum zugeflossen sind. Durch diese Kürzung wird erreicht, dass steuerfreie Vermögensmehrungen nicht der KSt unterliegen. Dieses Ergebnis wäre aber auch ohne die i...mehr

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Zur Sozialversicherungspfli... / 7 Hinweise zum Anwendungsbereich in der Vereinspraxis

Es ist ratsam, rechtzeitig vereinsintern zu prüfen, wie man eine befürchtete Scheinselbstständigkeit auf jeden Fall vermeidet, zudem, welcher Abstimmungsbedarf erforderlich wird und wie man die bisher tätigen Kräfte nun auf jeden Fall ab 2027 für die Zukunft vertraglich zutreffend einbinden kann. Erfahrungsgemäß kann man auch weiterhin davon ausgehen, dass hauptberufliche Auf...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.3.4 Antrag (§ 21 Abs. 2 S. 3, 4 UmwStG)

Rz. 200 Letzte Voraussetzung für das Bewertungswahlrecht des Einbringenden ist ein Antrag bei dem für die Besteuerung des Einbringenden zuständigen FA spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der Steuererklärung.[1] Rz. 201 Der Antrag ist bei dem für die Besteuerung des Einbringenden zuständigen FA zu stellen. Damit kann nur das deutsche FA gemeint sein, das für die Steuern vom ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.3.1 Ermittlung des Abwicklungs-Anfangsvermögens

Rz. 77 Abwicklungs-Anfangsvermögen ist das Betriebsvermögen, das am Schluss des der Auflösung vorangegangenen Wirtschaftsjahrs der Veranlagung zur KSt zugrunde gelegt worden ist. Dieses Vermögen der letzten laufenden Schlussbilanz des aufgelösten Unternehmens ergibt sich aus dem Buchführungswerk und ist nach den §§ 6ff. EStG zu bewerten.[1] Als letzte Schlussbilanz in diesem...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.1 Anwendungsbereich

Rz. 335 § 22 Abs. 6 UmwStG regelt die unentgeltliche Rechtsnachfolge in die erhaltenen Anteile durch den Einbringenden und die unentgeltliche Rechtsnachfolge der (mit) eingebrachten Anteile durch die übernehmende Gesellschaft. Abgesehen von dieser Differenzierung sind die im Folgenden erörterten Anwendungsvoraussetzungen identisch. Rz. 336 Die unentgeltliche Rechtsnachfolge i. S...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1 Inhalt und Zweck von § 21 UmwStG

Rz. 1 § 21 UmwStG gehört zum Sechsten Teil des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen in einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft und den Anteilstausch regelt. § 21 UmwStG regelt als eigenständige Vorschrift den Anteilstausch. Der "Anteilstausch" wird in § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG definiert als Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.4.3 Kapitalherabsetzung und -rückzahlung

Rz. 164 § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 3 Hs. 2 UmwStG betrifft die Herabsetzung des Nennkapitals nach den §§ 222ff. AktG bzw. §§ 58ff. GmbHG, bei der Grund- oder Stammkapital an die Gesellschafter zurückgezahlt wird. Hingegen kommt die Vorschrift nicht bei einer bloßen nominellen Kapitalherabsetzung zum Ausgleich einer Unterbilanz zur Anwendung, weil hier kein Gesellschaftsvermögen au...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 2.1 Subjektiver Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Vorschrift kommt nur zur Anwendung bei der Auflösung und Abwicklung von Körperschaften, die in § 1 Abs. 1 Nrn. 1–3 KStG genannt sind. Hierunter fallen Kapitalgesellschaften deutschen Rechts, also AG, GmbH und KGaA, dazu die SE und Körperschaften ausländischen Rechts, die nach ihrer Rechtsform einer deutschen Kapitalgesellschaft entsprechen (vgl. § 1 Rz. 17ff., Rz. ...mehr

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Kein Vorläufigkeitsvermerk wegen Besteuerung der Renten

Kommentar Das BMF hat den Vermerk über die Vorläufigkeit überarbeitet und nach Entscheidungen des BFH zur Besteuerung von Renten angepasst. Die Frage der angeblichen oder tatsächlichen Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Renteneinkünften ist ein Dauerthemen. Nachdem im Jahr 2023 das Bundesverfassungsgericht Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen hat und vorgehend...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.2.1 Ermittlung des Abwicklungs-Endvermögens

Rz. 70 Das Abwicklungs-Endvermögen ist nach § 11 Abs. 3 KStG das zur Verteilung kommende Vermögen, d. h. das Vermögen, das verbleibt, nachdem die Einziehung der Forderungen, die Versilberung des übrigen Vermögens und die Befriedigung der Gläubiger abgeschlossen sind. Soweit das Vermögen in Bargeld bzw. einem Bankguthaben jeweils in EUR besteht, ergeben sich hinsichtlich der...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.1.2 Sacheinlage oder Anteilstausch unter dem gemeinen Wert

Rz. 242 Die Anwendung des § 22 Abs. 2 UmwStG setzt zunächst voraus, dass zuvor Anteile an einer Kapitalgesellschaft (oder Genossenschaft) nach § 20 oder § 21 UmwStG unter dem gemeinen Wert in eine Kapitalgesellschaft (oder Genossenschaft) (mit) eingebracht wurden. Rz. 243 Für die Frage, ob ein Ansatz unter dem gemeinen Wert vorliegt, kommt es grundsätzlich auf den tatsächlich...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 99 Liegen die Voraussetzungen des qualifizierten Anteilstauschs vor, darf die übernehmende Gesellschaft die eingebrachten Anteile auf Antrag ausnahmsweise mit ihrem Buchwert bzw. ihren Anschaffungskosten oder einem Zwischenwert ansetzen. Rz. 99a Liegt der gemeine Wert unter dem Buchwert der eingebrachten Anteile, ist nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] und der wohl h....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 8.1 Anwendungsbereich

Rz. 348 § 22 Abs. 7 UmwStG soll die bereits zu den einbringungsgeborenen Anteilen ergangene Rechtsprechung umsetzen[1] und kommt zur Anwendung, wenn stille Reserven von den sperrfristverstrickten Anteilen oder von auf diesen Anteilen beruhenden Anteilen (quasi-sperrfristverstrickte Anteile) auf andere Anteile verlagert werden. "Unter Beobachtung" stehen mithin stille Reserven...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.2 Grundregel: Wertverknüpfung (§ 21 Abs. 2 S. 1 UmwStG)

Rz. 149 Nach § 21 Abs. 2 S. 1 UmwStG gilt der Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft die eingebrachten Anteile ansetzt, für den Einbringenden als Veräußerungspreis der eingebrachten und als Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile. Dies gilt grundsätzlich sowohl für die Fälle des einfachen Anteilstauschs als auch für die Fälle des qualifizierten Anteilstauschs unabhäng...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 1.2 Steuerbefreiungen nach § 3 KraftStG

Nach § 3 Nr. 1 KraftStG ist das Halten von Fahrzeugen, die nach § 3 Abs. 3 FZV von der Zulassungspflicht i. S. d. § 3 Abs. 1 FZV ausgenommen sind, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Nicht von Bedeutung ist hierbei, wer Halter eines solchen Fahrzeugs ist, es handelt sich mithin um eine sachliche Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Die Vorschrift des § 3 Nr. 1 KraftStG war durch A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 5 Aufwendungen

Zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gehören insbesondere die anteiligen Aufwendungen für Miete, Gebäude-AfA sowie Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung, Schuldzinsen für Kredite, die zur Anschaffung, Herstellung oder Reparatur des Gebäudes oder der Eigentumswohnung verwendet worden sind, Wasser- und Energiekosten, Reinigu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 3 Häusliches Arbeitszimmer

Das Abzugsverbot gilt für Aufwendungen sowie die Kosten der Ausstattung, die ein häusliches Arbeitszimmer betreffen. Hieran hat sich nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG ab dem VZ 2023 grundsätzlich nichts geändert. Die Abzugsfähigkeit von Aufwand bzgl. eines Arbeitszimmers ist allerdings nur noch möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betriebliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 2 Homeoffice-Pauschale

Mit dem am 18.12.2020 verabschiedeten Jahressteuergesetz 2020 wurde eine Homeoffice-Pauschale für die Jahre 2020 und 2021 eingeführt, die dann noch durch das sog. Vierte Corona-Steuerhilfegesetz bis 31.12.2022 verlängert wurde. Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder wird auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer verzichtet, konnten die Steuerpfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 7 Fallgestaltungen ab 2023

Ab dem Jahr 2023 ergeben sich durch das Zusammenwirken der Regelungen § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG im Überblick folgende Fallgestaltungen, die hier in der tabellarischen Übersicht zusammengestellt sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 2.1 Zur Verfügungstehen eines anderen Arbeitsplatzes

Die Diskussion bzgl. des zur Verfügungstehens eines anderen Arbeitsplatzes beim Arbeitgeber spielt im Rahmen der Berücksichtigung des Aufwands für ein häusliches Arbeitszimmer ab dem VZ 2023 keine Rolle mehr, allerdings sind diese Problematiken (leider) nicht entfallen, sondern wurden von der Regelung des häuslichen Arbeitszimmers[1] in die Regelung zur Homeoffice-Pauschale [...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 1 Überblick

Nach der bis zum 31.12.2022 geltenden Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung dann als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet oder für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 6 Kein anderer Arbeitsplatz

Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, das nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, waren im Rahmen der bis zum 31.12.2022 geltenden Rechtslage zu berücksichtigen, wenn dem Steuerpflichtigen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Höhe des berücksichtigungsfähigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 4 Tätigkeitsmittelpunkt

Aufwendungen, die ein häusliches Arbeitszimmer betreffen, waren nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b letzter Halbsatz a.F. EStG bis zum VZ 2022 in vollem Umfang als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen gebildet hat. Es kam in diesem Fall nicht zu einer Begren...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 8 Aufzeichnungspflichten

Soweit die (strengen) Voraussetzungen zum Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer vorliegen, ist zwingend darauf zu achten, dass der Aufwand nach § 4 Abs. 7 EStG bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt werden darf, wenn er besonders aufgezeichnet ist. Es bestehen keine Bedenken, wenn die auf das Arbeitszimmer anteilig entfallenden Finanzierungskosten im Weg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 2.1.2 Zur Verfügungstehen des Arbeitsplatzes

Sofern zwar grundsätzlich ein oben beschriebener Arbeitsplatz vorhanden ist, dieser dem Steuerpflichtigen allerdings nicht zur Verfügung steht, ist ein Abzug der Tagespauschale auch dann zulässig, wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird. Ein anderer Arbeitsplatz steht nur dann für die betriebliche oder berufliche Tät...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / Zusammenfassung

Begriff Ein häusliches Arbeitszimmer ist im Wesentlichen ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeiten dient. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die ertragsteuerliche Beurteilung der be...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 2.1.1 Begriff des anderen Arbeitsplatzes

Ein anderer Arbeitsplatz i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 2 EStG ist danach grundsätzlich zunächst jeder Arbeitsplatz, der zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet ist.[1] Hier sind nur objektive Gesichtspunkte zu beachten. Subjektive Erwägungen des Steuerpflichtigen zur Annehmbarkeit des Arbeitsplatzes sind unbeachtlich. Vor diesem Hintergrund sind nach Ansicht der F...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 2.1.5 Zusammenhang der Homeoffice-Pauschale mit dem häuslichen Arbeitszimmer

Hier ist der Wortlaut der gesetzlichen Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 3 völlig eindeutig: Das erfolgreiche Geltendmachen der Homeoffice-Pauschale ist für die Zeiträume, für die Aufwendungen oder die Jahrespauschale für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG abgezogen werden, nicht möglich. Ausnahmen von diesem Grundsatz kann es aber geben,...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 2.1.3 Beweislast

In Rz. 37 des BMF-Schreibens stellt die Verwaltung klar, dass der Steuerpflichtige das nicht Vorhandensein bzw. nicht zur Verfügung stehen des anderen Arbeitsplatzes für die jeweilige betriebliche oder berufliche Tätigkeit, darzulegen hat.[1] Dies ist insoweit zu beachten, da nur beim Fehlen des anderen Arbeitsplatzes ein Abzug der Tagespauschale zulässig ist, auch wenn die ...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 4 Auswirkungen des Teileinkünfteverfahrens bzw. § 8b KStG auf die Gewerbesteuer

Wie bereits dargestellt, ergeben sich sowohl bei der Ermittlung der Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag als auch bei den Hinzurechnungen und Kürzungen Auswirkungen, bei denen je nach Sachverhalt unterschiedliche Ergebnisse die Folge sind. In der folgenden Übersicht wird für die jeweils betroffene Rechtsform aufgezeigt, in welchen Fällen bei der Ermittlung des Gewerbesteuerme...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.1.1 Regelung bis 2024

Für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist eine Kürzung i. H. v. 1,2 % des maßgebenden Einheitswerts vorzunehmen, wenn der Grundbesitz zum Betriebsvermögen zählt. Der Zweck der Vorschrift ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung des Grundbesitzes durch die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Kürzung erfordert, dass für den Grundbesitz tatsächlich Grundsteuer erhoben wird. S...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Kryptowerten

Kommentar Neues BMF-Schreiben zu Kryptowährungen Mit Schreiben vom 6.3.2025 hat das BMF seine aus 2022 stammenden Aussagen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowerten aktualisiert. Neu eingefügt wurden insbesondere Aussagen zu Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten sowie zu dezentralen Finanzmärkten, Transaktionsübersichten und Steuerreports. Da...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 2.3 Einsatz des Kindergeldes

Rz. 6 Für Leistungen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses bestimmt Abs. 3 nunmehr, dass auch derjenige Elternteil, der Kindergeld bezieht, neben dem Kindergeld einen Beitrag aus seinem Einkommen in Anwendung der Abs. 1 und 2 zu leisten hat. Die Regelung erfasst lediglich Zahlungen auf der Grundlage des Abschnitts X des EStG und des Bundeskindergeldgesetzes; dem Kinde...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.2 Nicht erfasste Dividenden und gleichgestellte Bezüge

Durch die Erfassung der Dividenden im Teileinkünfteverfahren sowie der Regelung des § 8b KStG ist die vollständige Erfassung von Dividenden und gleichgestellter Bezüge beim Gewerbeertrag nicht mehr gewährleistet. Der Gesetzgeber hat daher eine ergänzende Hinzurechnungsregelung aufgenommen. Die Hinzurechnungsvorschrift in § 8 Nr. 5 GewStG umfasst die nach § 3 Nr. 40 EStG oder ...mehr