Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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§ 14 Die Wohnleihe / B. Zivilrecht

Rz. 2 Bei der Wohnleihe, also der unentgeltlichen Versorgung von Personen mit Wohnraum, handelt es sich zivilrechtlich um einen Leihvertrag.[1] Insbesondere liegt keine Schenkung der Nutzungsmöglichkeit i.S.d. § 516 BGB vor, weil der Vermögensgegenstand nicht aus dem Vermögen des Eigentümers ausscheidet,[2] was auch bei ungewisser Laufzeit gilt (insbesondere bei Vereinbarung...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Allgemeines

Rz. 62 Schenkungen von Privatvermögen unterliegen grundsätzlich nicht der Einkommensbesteuerung, da mangels Entgeltlichkeit weder Anschaffungskosten beim Empfänger noch ein Veräußerungserlös beim Zuwendenden entstehen. Zuwendungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge werden einkommensteuerlich allerdings immer dann relevant, wenn es sich um mindestens teilweise entgeltlic...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / cc) Absetzung für Abnutzung

Rz. 59 Wurde die Erbengemeinschaft durch Realteilung gegen Abfindungszahlung auseinandergesetzt, kommt es beim Erwerber hinsichtlich der weiteren Abschreibungen bei vermieteten Nachlassimmobilien grundsätzlich zu zwei verschiedenen Abschreibungen, den sog. "AfA-Linien":[60]mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2.1 Abfärbetheorie

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gilt in vollem Umfang als Gewerbebetrieb die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer OHG, KG oder einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 EStG ausübt (sog. Abfärbetheorie, auch "Infektionstheorie" genannt). Neben den Personenhandelsgesellschaften fällt unter diese Regel...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / e) "Spekulationssteuer" bei Grundstücksveräußerungen

Rz. 89 § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG sieht vor, dass Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von Grundstücken unter bestimmten Voraussetzungen der Einkommensbesteuerung unterliegen, wenn diese innerhalb von zehn Jahren nach ihrer Anschaffung veräußert werden (siehe § 12 Rdn 2 ff.). Rz. 90 Eine Besteuerung nach § 23 EStG greift grundsätzlich auch bei teilentgeltlichen Grunds...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2.5 Abfärberegelung gilt grundsätzlich nicht für Bruchteilsgemeinschaften

Besitzunternehmen einer Betriebsaufspaltung kann auch eine Bruchteilsgemeinschaft i. S. d. §§ 741 ff. BGB sein.[1] Zwar handelt es sich auch hier ggf. um Mitunternehmerschaften i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, nicht jedoch um Personengesellschaften, wie sie der Wortlaut des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG voraussetzt. Eine "reine" Bruchteilsgemeinschaft wird unseres Erachtens ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / II. Einkommensteuer des Erblassers

Rz. 179 Die Einkommensteuerpflicht einer natürlichen Peron beginnt mit der Geburt (bzw. dem Zuzug ins Inland) und endet mit dem Tod (bzw. dem Wegzug ins Ausland). Einkünfte, die der Erblasser erzielt hat (z.B. aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte), sind ab diesem Stichtag beim Erben bzw. bei der Erbengemeinschaft zu versteuern. Es wird nicht etwa eine (anteil...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.4.1 Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an der Betriebs-GmbH

In der Praxis stellt sich oft die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einer Betriebsaufspaltung auf die zum Betriebsvermögen gehörenden Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft im Betriebsvermögen des Besitzunternehmens nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Teilwertabschreibungen erfolgen können. Der BFH[1] hat dazu entschieden, dass wegen der besonderen funktionalen Bedeutung d...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.3 Gewinnausschüttungen der Betriebs-GmbH als Betriebseinnahmen des Besitzunternehmens

Da die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft dem Betriebsvermögen des Besitzunternehmens (bzw. dem Sonderbetriebsvermögen seiner Gesellschafter) zuzurechnen sind, zählen auch die Gewinnausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft an das Besitzunternehmen (bzw. an deren Gesellschafter) zu den beim Besitzunternehmen zu erfassenden Einkünften, die dem Teileinkünfteverfah...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.7.4 Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg nach § 9 Nr. 2a GewStG

Die Anteile an der Betriebs-GmbH sind Betriebsvermögen des Besitzunternehmens. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie der Besitzgesellschaft oder ihren Gesellschaftern gehören. Im letzteren Fall stellen sie Sonderbetriebsvermögen II der Gesellschafter dar. Aus der Betriebsvermögenseigenschaft der GmbH-Anteile folgt, dass Gewinnausschüttungen (offene oder verdeckte) der Betriebs...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / III. Werbungskosten und Absetzung für Abnutzung (AfA)

Rz. 102 Aufwendungen, die der Vorbehaltsnießbraucher nach den Bestimmungen des BGB zu tragen hat, und solche, die er im Rahmen der Nießbrauchsbestellung aufgrund einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarung übernommen und tatsächlich getragen hat,[83] kann er bei vermieteten Grundstücken grundsätzlich nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG als Werbungskosten bei den Einkünfte...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 3.2 Höhe, Berechnung

Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld beläuft sich auf die Differenz zwischen dem Tagessatz in Höhe von 13 EUR und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt. Hat die Frau mehrere Arbeitgeber, werden die Einkünfte zusammengerechnet und die Arbeitnehmerin kann von jedem Arbeitgeber einen anteiligen Zuschuss verlangen.[1] Die Be...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Ertragsteuerliche Behandlung des ideellen Tätigkeitsbereiches und der steuerneutralen Posten

Tz. 19 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Mangels steuerbarer Vermögensmehrungen (die Zuordnung zu einer Einkunftsart i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 1–7 EStG, Anhang 10, ist nicht möglich) scheidet Körperschaftsteuerpflicht aus. Eine Gewerbesteuerpflicht ist ebenfalls nicht gegeben, weil kein Gewerbeertrag vorhanden ist.mehr

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§ 14 Die Wohnleihe / D. Einkommensteuer

Rz. 6 Die unentgeltliche Überlassung von Wohnraum ist einkommensteuerliche unbeachtlich, insbesondere stellt diese kein Einkommen i.S.d. EStG dar. Anderes gilt, wenn Wohnraum im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (Synallagma) an einen Arbeitnehmer überlassen wird.mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / e) Gleichstellungsgelder an Geschwister

Rz. 72 Im Rahmen leibzeitiger Übertragungen von Immobilienvermögen können Gleichstellungsgelder, die der Erwerber als Ausgleich für seine Bereicherung an Dritte – insbesondere Geschwister – zu zahlen hat, vereinbart werden.[58] Diese Zahlungen führen beim Erwerber, wenn die Verpflichtung hierzu bereits im Rahmen der Überlassung vereinbart wurde, zu Anschaffungskosten. Rz. 73...mehr

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§ 3 Der Erbfall / (6) Einkommensbesteuerung der Abfindung

Rz. 30 Die Hingabe eines Gegenstandes zur (teilweisen) Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs an Erfüllungs statt (§ 364 Abs. 1 BGB) als Abfindung stellt ertragsteuerlich einen Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang dar. Mithin kann die Übertragung eines Grundstücks als privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG eine Einkommensbesteuerung auslösen (siehe §...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die steuerneutralen Posten sind bei der Gewinnermittlung, die die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften durchführen müssen, auszuscheiden. Für jeden der für einen Verband/Verein in Betracht kommenden Tätigkeitsbereiche wurde aus Gründen der Vereinfachung ein weiterer gesonderter Teilbereich geschaffen. Innerhalb der einzelnen Tä...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 4. Erfüllung von Vermächtnisansprüchen als Abzugsvoraussetzung

Rz. 127 Die Erfüllung eines (wirksamen) Vermächtnisses ist für dessen erbschaftsteuerliche Behandlung grundsätzlich unbeachtlich.[101] Dies gilt auch für Vereinbarungen zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer zur Auskehrung durch eine Leistung an Erfüllungs statt i.S.v. § 364 Abs. 1 BGB. Die Hingabe eines Gegenstandes zur (teilweisen) Erfüllung des Vermächtnisanspruchs i.S.v. § ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Gewerbesteuer

Tz. 81 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Reit-, Fahr- und Pferderennsportvereine, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen, sind nach § 3 Nr. 6 GewStG (Anhang 7) von der Gewerbesteuer befreit, wenn die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung für den ganzen Erhebungszeitraum erfüllt sind (s. §§ 60 Abs. 2 und 63 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Wird ein steuerpflich...mehr

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Die Rolle der Payroll-Abtei... / 1.1 Fachexperte für Lohn und Gehalt

Die Bezeichnung "Entgeltabrechner" ist grob irreführend, denn das Entgelt wird eher nebenbei abgerechnet. Vielmehr geht es darum, die Voraussetzungen für eine korrekte Entgeltabrechnung zu schaffen – und die sind komplex. Zahlreiche Gesetze, Verordnungen, Gerichtsurteile, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, individuelle vertragliche Vereinbarungen müssen nicht nur beachtet...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Einnahmen aus dem Anzeigengeschäft

Tz. 92 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Enthält eine Fachzeitschrift einen Anzeigenteil und werden die Anzeigen durch den Verein selbst akquiriert, sind die getätigten Einnahmen und die erzielten Umsätze aus dem Anzeigengeschäft dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Unter Berücksichtigung der Besteuerungsfreigrenze nach § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b), kan...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 7. Familienheimschaukel

Rz. 21 Um nicht privilegiertes Vermögen (insbesondere Geld- und nicht selbstgenutztes Immobilienvermögen) lebzeitig unter Vermeidung einer Schenkungsteuer dem Grunde nach zu übertragen, kommt als Vehikel eine sog. Familienheimschaukel in Betracht. Dabei überträgt ein Ehegatte (Schenker) das Familienheim gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG schenkungsteuerfrei (siehe dazu Rdn 15) a...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VIII. Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs

Rz. 114 Die Ablösezahlung für einen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge vorbehaltenen Nießbrauch stellt beim Eigentümer nachträgliche Anschaffungskosten dar, die im Rahmen seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ansetzbar sind.[92] Die Aufteilung in einen Grund und Boden sowie einen Gebäudeanteil erfolgt nach Ansicht der Finanzverwaltung nach dem Verhältnis der V...mehr

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§ 3 Der Erbfall / (3) Einkommensteuer

Rz. 37 Die Hingabe eines Gegenstandes zur (teilweisen) Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs an Erfüllungs statt i.S.v. § 364 Abs. 1 BGB stellt ertragsteuerlich einen Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang dar. Die Übertragung eines Grundstücks kann mithin ein privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG darstellen (siehe § 12 Rdn 2 ff.).mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / II. Einkommensteuererstattungsansprüche

Rz. 5 Steuererstattungsansprüche des Erblassers aus dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr), in den der Todeszeitpunkt des Erblassers fällt, sind bei der Ermittlung der Bereicherung zu berücksichtigen, auch wenn sie rechtlich erst nach dem Tod des Erblassers – erst mit Ablauf dieses Kalenderjahres, in das der Todeszeitpunkt fällt, § 25 Abs. 1 EStG – entstanden sind, § 10 Abs...mehr

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§ 15 Mietverträge unter nah... / B. Verbilligte Vermietung an nahe Angehörige

Rz. 2 Bei einer verbilligten Vermietung an nahe Angehörige ist die sog. Entgeltlichkeitsgrenze zu beachten, wenn der Werbungskostenabzug in voller Höhe erhalten bleiben soll. Diese Grenze beträgt 66 % der ortsüblichen Miete, § 21 Abs. 2 S. 2 EStG. Auch bei Vereinbarung einer Miete von 50 % und mehr, jedoch weniger als 66 %, ist eine volle Anerkennung der Werbungskosten mögli...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / d) Abstandszahlungen an den Veräußerer

Rz. 70 Abstandszahlungen des Erwerbers an den Veräußerer führen ertragsteuerlich zu entgeltlichen Vorgängen. Unbeachtlich ist, ob der Erwerber diese aus dem übernommenen Vermögen oder dem eigenen Vermögen leistet. Die Abstandszahlung kann auch in Form einer sonstigen geldwerten Leistung (z.B. Herstellung eines Gebäudes) vereinbart werden.[54] Die Ausgleichszahlung kann auch ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / b) Vorbehalt oder Einräumung von Nutzungsrechten an dem übertragenen Grundvermögen

Rz. 64 Regelmäßig behält sich der Übertragende dingliche Nutzungsrechte (insbesondere Nießbrauch oder Wohnrecht) am übertragungsgegenständlichen Grundbesitz vor (siehe Rdn 6 ff.). Motive können zum einen das Versorgungsinteresse der älteren Generation und zum anderen die schenkungsteuerliche Erwerbsreduzierung sein. Rz. 65 Bei fremdvermieteten Objekten wird sich der Überlasse...mehr

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§ 20 Wohnungsunternehmen / I. Betriebsvermögen

Rz. 4 Es muss zwingend steuerliches Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens, einer Kapitalgesellschaft oder Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft vorliegen; für private Grundstücke scheidet jede analoge Anwendung der Begünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG aus.[2] Soweit es sich mithin um ertragsteuerliches (abgesehen von etwaig i.S.d. § 23 EStG (siehe § 12 Rdn 2 ff....mehr

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§ 3 Der Erbfall / (5) Zivilrechtliche Folgen der Geltendmachung

Rz. 22 Zivilrechtlich ist eine schnelle Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs in der Regel sinnvoll, da sie der Sicherung von Zinsansprüchen dient (für die Auslösung des Verzugs reicht eine Geltendmachung in Form einer unbezifferten Zahlungsaufforderung aus).[19] Wie aber gezeigt (siehe Rdn 12), kann es aus steuerlichen Erwägungen sinnvoll sein, zunächst abzuwarten. Liegt...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 5. Erbauseinandersetzung durch Veräußerung des Nachlasses

Rz. 67 Wird die Erbauseinandersetzung durch Veräußerung einzelner Nachlassgegenstände oder des Nachlasses im Ganzen und anschließende Verteilung des Erlöses nach Erbquoten durchgeführt, kann dies bei Privatvermögen zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn führen, wenn z.B. bei Grundvermögen die Voraussetzungen der Spekulationsbesteuerung i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ES...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 7. Vermächtnis und Pflichtteil

Rz. 69 Zahlungen des Erben an Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte gelten nicht als "Abfindung", sondern als Erfüllung privater Verbindlichkeiten durch Geldleistungen. Entsprechend stellt deren Erfüllung kein Entgelt für den Erwerb des Erbteils dar und führt daher nicht zu Anschaffungskosten.[67] Zinsen, die im Rahmen der Finanzierung zur Begleichung dieser Verbindl...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 1. Alleinerbe

Rz. 186 Gemäß § 45 Abs. 1 AO gehen im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge i.S.d. § 1922 BGB die Forderungen und Schulden (abgesehen von Zwangsgeldern) aus dem Steuerschuldverhältnis auf den Erben über. Der Erbe tritt als Gesamtrechtsnachfolger in einem umfassenden Sinne sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in die abgabenrechtliche Stellung des Erblas...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / dd) Kriterien zur Bestimmung des Auffangtermins

Rz. 16 Bei der Bestimmung des Fälligkeitstermins ist neben dem Versorgungsinteresse des Längerlebenden und dem notwendigen Auffangtermin steuerlich Folgendes zu beachten: Rz. 17 Erbschaftsteuerlich greift bei einer mehr als einem Jahr hinausgeschobenen Fälligkeit die Regelung des § 12 Abs. 3 BewG, wonach der Wert des Steuervermächtnisses mit einem jährlichen Zinssatz von 5,5 ...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / K. Sonstige sachliche Steuerbefreiungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 16–18 ErbStG)

Rz. 141 Steuerbefreit sind lebzeitige Zuwendungen und Erwerbe von Todes wegen von steuerbegünstigten Körperschaften (insbesondere gemeinnützigen Stiftungen) sowie Zuwendungen, die ausschließlich kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken gewidmet sind, sofern die Verwendung zu dem bestimmten Zweck gesichert ist, § 13 Abs. 1 Nr. 16, 17 ErbStG. Rz. 142 Die Befreiung f...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Beispielsfall zur Anwendung

Tz. 10 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Beispiel: Anlässlich einer sportlichen Veranstaltung "unbezahlter Sport", die die Voraussetzungen des § 67a AO (s. § 67a AO, Anhang 1b) erfüllt, wird eine Festzeitschrift mit Inseratenteil herausgegeben. Der Programmteil/Informationsteil umfasst 40 Seiten. Der Anzeigenteil umfasst ebenfalls 40 Seiten. Die Anzeigenwerbung wurde vom Verein in ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 5. Lohnsteuer

Rz. 201 Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit i.S.d. § 19 EStG handelt es sich insbesondere um Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile (z.B. Witwen- und Waisengelder) für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst. Die Einkommensteuer wird bei diesen Einkünften durch die Lohnsteuer – d.h. eine Vorauszahlung auf die ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einnahmen

Tz. 17 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Folgende Einnahmen sind als steuerneutrale Posten zu behandeln: Zuwendungen/Spenden, hierbei kann es sich um Geld- oder Sachspenden/Sachzuwendungen mit oder ohne Zuwendungsbestätigung handeln. Ist ein Verband/Verein zu einer Gegenleistung gegenüber dem Spender/Zuwendenden verpflichtet, z. B. ein Sportverein verpflichtet sich, stets Fußballsch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Erhebt ein gemeinnütziger Verein von neu eintretenden Mitgliedern Aufnahmegebühren, Zusatzbeiträge oder Umlagen, handelt es dabei nicht um Spenden, da diese nicht freiwillig, sondern aufgrund der Satzung/Beitragsordnung etc. gegenüber dem Verein geschuldet werden. Aufnahmegebühren sind eine besondere Form des Mitgliedsbeitrags und können nur ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VII. Entgeltlicher Vorgang bei Bestellung des Vorbehaltsnießbrauchs

Rz. 112 Ein Vorbehaltsnießbrauch stellt nach Ansicht der Finanzverwaltung kein Entgelt für die Grundstücksübertragung dar – unabhängig davon, ob das Grundstück entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird.[90] Mithin löst ein Vorbehaltsnießbrauch keinen einkommensteuerpflichtigen Veräußerungsvorgang aus. Rz. 113 Bestehen (objektbezogene) Verbindlichkeiten, werden diese rege...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 2 Mutterschaftsgeld

Während der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kann ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld bestehen. Dieser Anspruch besteht auch, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder während der Frist des § 3 Abs. 2 MuSchG wirksam kündigt.[1] Das Mutterschaftsgeld unterliegt weder der Lohnsteuerpflicht[2] noch der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. 2.1 Rech...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.3.1 Steuerlich unproblematisch: Übergang auf den Alleinerben

Steuerlich unproblematisch ist der Fall, dass die Betriebsaufspaltungsunternehmen im Wege der Erbfolge auf den Alleinerben übergehen. Es handelt sich dann sich um eine unentgeltliche Übertragung i. S. d. § 6 Abs. 3 EStG. Der Alleinerbe ist verpflichtet, das Betriebsvermögen in dem Umfang und mit den Werten fortzuführen, mit denen es in der Bilanz des Erblassers ausgewiesen w...mehr

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§ 13 Zinsloses Darlehen unt... / C. Einkommensteuer

Rz. 6 Bei einem zinslosen Darlehen kann es (sogar) zu einer Doppelbesteuerung durch Erbschaftsteuer und Einkommensteuer kommen. Dies ist höchstrichterlich nicht geklärt, beim BFH bestehen dazu divergierende Auffassungen.[13] Rz. 7 Wie bei den zinslosen Stundungen von Geldleistungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge – etwa Abstandszahlungen und Gleichstellungsgeldern (si...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / III. Einkommensteuer

Rz. 51 Regelmäßig findet sich in den Mustern zur Wart- und Pflegevereinbarung die Zuteilung von an den Pflegebedürftigen ausgezahltem Pflegegeld i.S.d. § 37 Abs. 1 SGB XI an den Übernehmer.[42] Grundsätzlich handelt es sich dabei um einkommensteuerpflichtige Einkünfte, für die allerdings gem. § 3 Nr. 36 EStG eine Steuerbefreiung gilt.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Reitpferd eines Reitlehrers

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Stellt ein bei einem Reit- und Fahrverein angestellter Reitlehrer sein Reitpferd für den Reitunterricht und für von seinem Arbeitgeber (Reit- und Fahrverein) veranstaltete Reitturniere zur Verfügung, können die Aufwendungen auf das Pferd (Abschreibung, laufende Kosten) Werbungskosten i. S. v. § 9 EStG (Anhang 10) sein. Gemäß FG Düsseldorf vom 22.06...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Richter, Parcourschefs

Tz. 98 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Preisrichter und Parcourschefs üben ihre Tätigkeit selbständig aus, weil sie nicht weisungsgebunden in einen Betrieb eingegliedert sind. Eine Arbeitnehmertätigkeit gegenüber den Vereinen scheidet daher aus. Beträge, die ihnen anlässlich ihrer Tätigkeit zufließen, können einkommensteuerlich unter die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 26 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Reitunterricht

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Einnahmen aus der Erteilung von Reitunterricht gegenüber Mitgliedern und Nichtmitgliedern sind in den Tätigkeitsbereich "steuerfreier wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" (Zweckbetrieb) i. S. v. §§ 67a, 65 AO (Anhang 1b) einzuordnen, weil es sich um "sportliche Veranstaltungen" handelt. Dies hängt auch nicht davon ab, ob der Unterricht durch Beiträge,...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / aa) Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang

Rz. 55 Wird im Rahmen der Erbauseinandersetzung von Privatvermögen durch Realteilung von einem Miterben ein Spitzen- oder Wertausgleich (Abfindung) geleistet, weil er wertmäßig mehr erhält, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, liegt insoweit ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang vor. Die Abfindungszahlung (also das über seine Erbquote hinausgehende "Mehr") stellt beim E...mehr

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§ 3 Der Erbfall / III. Einkommensteuer und Ausschlagung

Rz. 72 Bevor eine Ausschlagung gegen Abfindung des weichenden Erben vorgenommen wird, sind auch die ertragsteuerlichen Folgen zu prüfen. Dabei ist zu beachten, dass steuerlich ein entgeltliches Rechtsgeschäft vorliegt.[57] Der weichende Erbe "veräußert" den ihm zunächst zurechenbaren Nachlass gegen Entgelt in Form der Abfindung an den Ersatzerben. Beim Ersatzerben stellt die...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Allgemeines

Rz. 83 Liegt im Rahmen der lebzeitigen Übertragung von Immobilienvermögen auf die nächste Generation ein entgeltlicher oder auch nur ein teilentgeltlicher Vorgang vor, hat dies regelmäßig weit reichende einkommensteuerliche Konsequenzen:mehr