Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Buchnachweis

Rz. 315 [Autor/Stand] Das Vorliegen der sachlichen Voraussetzungen ist nach § 13b Abs. 1 Satz 3 EStG durch besondere, laufend zu führende Verzeichnisse nachzuweisen. Aus den Verzeichnissen muss sich ergeben, in welchem Umfang die Mitglieder der Gemeinschaft die sich nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG für sie ergebende Möglichkeit zur Tierhaltung auf die Kooperation übertragen haben,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.9.3 Einbringung durch eine gewerbliche Mitunternehmerschaft

Tz. 289 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Betriebseinbringung Der Gewinn aus der Einbringung des Betriebs der MU-Schaft nach § 20 Abs 1 UmwStG (Betriebsveräußerung durch tauschähnlichen Vorgang, s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff) gehört grds nicht zum Gewerbeertrag der MU-Schaft gem § 7 S 1 GewStG (Ausnahmen: verschmelzungsgeborener Betrieb oder Betrieb eines gew Grundstückshandels, s T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 Betroffene Körperschaften

Tz. 6 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Einlagen sind grds bei allen Arten von Kö denkbar. Vorrangig kommen sie natürlich bei Kap-Ges vor, sie sind aber auch bei anderen Rechtsformen denkbar. Bei Kö, die nicht unter § 8 Abs 2 KStG fallen (zB Vereine oder Stiftungen) kann sich eine Einlage aber auch innerhalb desselben St-Subjekts ergeben. Ebenso kann eine Kö des öff Rechts eine Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.2.2 Rechtsfolgen der Betriebseinbringung mit Anteilen an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften

Tz. 32 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wird ein Betrieb mit dazugehörigen Anteilen an einer Kap-Ges/Gen durch eine bestimmte Umwsmaßnahme oder in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Übertragung der einzelnen WG des BV des Betriebs eingebracht, liegt insges ein einheitlicher (Betriebs-)Einbringungsvorgang nach § 20 Abs 1 UmwStG vor (s Tz 30–31b). Diese Beurteilung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5 Rechtsfolgen des § 8b Abs 7 KStG

Tz. 385 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 7 KStG nimmt Anteile, die für den kurzfristigen Eigenhandel bei Banken und Finanzdienstleistern vorgesehen sind, aus den Regelungen zur Dividendenfreistellung und VG-Freistellung aus. Für Dividenden und VG, die auf Kap-Beteiligungen entfallen, die in den oa Beständen enthalten sind, gelten damit die in § 8b KStG geregelten St-Freist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Der Grundsatz: Eine vGA kann nicht rückgängig gemacht werden

Tz. 720 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Das St-Recht ist allgemein von einem Rückwirkungsverbot geprägt. Vollzogene Vorgänge können deshalb grds nicht mit stlicher Wirkung rückgängig gemacht oder geändert werden; grds dazu s Weber-Grellet (in Schmidt, EStG, § 2 Tz 43ff). Nach der ständigen Rspr des BFH sind deshalb auch vGA tats Vorgänge, die nicht rückgängig gemacht werden können...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 20 UmwStG gehört zu den Einbringungsvorschriften des Sechsten Teils des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen (sog Sacheinlage, s § 20 Abs 1 UmwStG) und die Einbringung von Anteilen an einer Kap-Ges/Gen (Anteilstausch) in eine Kap-Ges oder Gen für Zwecke der ErtrSt regelt. Zur Bedeutung der Regelungen der §§ 20ff UmwStG s Vor §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.3 Nicht maßgebliche Merkmale für das Vorliegen einer verdeckten GA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG

Tz. 176 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Für die Anwendung von § 8 Abs 3 S 2 KStG kommt es auf die Rechtsform des AE grds nicht an. Ob der Gesellschafter seine Beteiligung im PV oder im BV hält, ist für die Anwendung von § 8 Abs 3 S 2 KStG ebenfalls nicht entscheidend. Diese Fragen spielen nur für die Besteuerung einer vGA beim AE eine Rolle (insbes ab 2009 im zeitlichen Anwendungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Vorteilszuwendung an eine nahe stehende Person, die nicht zugleich Gesellschafter ist

Tz. 514 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Feststellung einer vGA auf der Ebene des Gesellschafters und deren Zurechnung richtet sich nach § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG. Danach liegt eine vGA vor, wenn die Kö ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat. VGA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8 Erstmalige Anwendung des § 8b Abs 1 S 1 KStG

Tz. 70 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die erstmalige Anwendung des § 8b Abs 1 S 1 KStG ist in § 34 Abs 7 S 1 Nr 1 KStG idF vor der Neufassung durch das Kroatien-StAnpG geregelt. Für die erstmalige Anwendung des § 8b Abs 1 S 1 KStG auf die durch das StSenkG neu eingefügten Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 9 und Nr 10 Buchst a EStG war eine besondere Inkrafttretensregelung nicht erfor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5.3 Teilbetrag II

Tz. 386 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im Teilbetrag II wird festgehalten, in welchem Umfang die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensminderung (tats) iRd Einkommensermittlung als vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG hinzugerechnet worden ist. Auch dieser Teilbetrag ist entspr der Entwicklung des Passivpostens fortzuschreiben. Er ist ebenfalls aufzulösen, soweit die Verp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.5 Folgefragen zum Rückforderungsanspruch

Tz. 720m Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Nichtgeltendmachung eines gesellschaftsrechtlich veranlassten Rückforderungsanspruchs stellt nicht nochmals eine vGA dar; s Urt des BFH v 13.11.1996 (BFH/NV 1997, 355), s Gosch (in Gosch, 3. Aufl, § 8 KStG Rn 516) und s Frotscher (in F/D, Anh zu § 8 KStG Rn 298). Generell kann der Verzicht auf eine Einlageforderung nämlich keine vGA sei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.14.3 Festsetzung der Kapitalertragsteuer bei ausländischen Anteilseignern

Tz. 686 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei ausl Gläubigern gilt die St für Eink vom Kap-Ertrag nach § 50 Abs 2 EStG mit dem St-Abzug als abgegolten. Eine St-Erklärung braucht von dem ausl AE (= Gläubiger der Erträge) nicht abgegeben zu werden. Eine Veranlagung für den ausl AE (Gläubiger der Erträge) findet nicht statt. Dies hat zur Folge, dass die Anlaufhemmung des § 170 Abs 2 N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2.5 Rechtsfolgen der Einbringung mit sonstigen Gegenleistungen

Tz. 224q Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Keine Bewertungseinschränkung bei unschädlicher sonstiger Gegenleistung Übersteigt der gW der sonstigen Gegenleistung nicht die Grenze von 500 000 EUR, wenn und soweit auch ein enstpr Buchkap gegeben ist (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 Buchst b) UmwStG), oder übersteigt bei höheren Gegenleistungen deren Wert nicht die relative 25 %-Grenze des Bw des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.12 Teilbetriebseigenschaft beim Einbringenden (Blickwinkel und Zeitpunkt)

Tz. 111 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Ob ein Teilbetrieb bei einer Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG vorliegt, ist aus Sicht des Einbringenden zu beurteilen; maßgeblich ist also die Situation des Übertragenden (ständige Rspr zB s Urt des BFH v 07.04.2010, BStBl II 2011, 467 unter II.4.c).aa) mwNachw zum inhaltsgleichen Teilbetriebsbegriff bei § 15 UmwStG und s Urt des BFH v 22....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.5.1 Bilanzänderung

Tz. 213 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Eine Änderung der Bil der Übernehmerin nach Abgabe der entspr St-Erklärungen (inkl der St-Bil) für den VZ der Einbringung im Hinblick auf eine andere Bewertung der Sacheinlage ist unzulässig. Mit (erstmaliger und wirksamer) Antragstellung auf Minderbewertung gem § 20 Abs 2 S 2 UmwStG ist die Bewertungsmöglichkeit eines Ansatzes unterhalb de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.2.2 Geschäftswert

Tz. 31 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 5 Abs 2 EStG ist auch auf die (verdeckte) Einlage eines Geschäftswerts nicht anwendbar. Daher kann auch ein selbst geschaffener Geschäftswert verdeckt eingelegt werden. Ein derivativ erworbener Geschäftswert ist sowieso einlagefähig; § 5 Abs 2 EStG gilt in diesem Fall schon vom Ges-Wortlaut her nicht. Wird ein ganzer Betrieb eingebracht (zB...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2 Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft

Tz. 119 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 MU ist diejenige natürliche Pers, Kö oder Pers-Ges, die aufgr eines Gesellschaftsvertrags oder eines damit wirtsch vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnisses MU-Initiative entfalten kann und MU-Risiko trägt (grds s Urt des BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751, 769f und v 03.05.1993, BStBl II 1993, 616, unter C.III.6.a). Der Begriff des MU iS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.8 Erstmalige Anwendung des § 8b Abs 4 KStG

Tz. 302 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 34 Abs 7a S 2 KStG idF vor der Neufassung durch das Kroatien-StAnpG ist die Regelung für Streubesitzdividenden erstmals auf Bezüge anzuwenden, die nach dem 28.02.2013 zufließen. Es kommt somit nicht auf den Zeitpunkt des GA-Beschl oder der Einbuchung der Forderung, sondern auf den Zufluss der GA an. In den Fällen, in denen der Beteili...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.2 Der Antrag

Tz. 41 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Bewertung der übergehenden WG in der stlichen Schlussbil der übertragenden Kö setzt einen Antrag voraus. Der Antrag, der von dem für die Bil-Aufstellung zuständigen Organ der übertragenden Kö (Näheres dazu s § 3 UmwStG Tz 63) unterschrieben sein muss, ist grds von der übertragenden Kö zu stellen oder von der übernehmenden Kö als deren Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.2 Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Tz. 329 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Wie bereits erläutert (s Tz 61ff, s Tz 143), schlägt die StBefreiung nach § 8b Abs 2 KStG bei Kö auf die GewSt durch, nicht jedoch die des § 8b Abs 1 KStG in Fällen des Streubesitzes. Der durch das EURLUmsG mit Wirkung ab dem EHZ 2004 eingefügte § 7 S 4 GewStG regelt, dass § 3 Nr 40 und § 3c Abs 2 EStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrags e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.10 Umsatzsteuer bei verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 660 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA, die nicht in Geld bestehen, können als unentgeltliche Wertabgaben auch der USt unterliegen. Dies gilt sowohl für die unentgeltliche Übertragung eines WG an den AE (= unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands iSv § 3 Abs 1b UStG, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder tw Vorsteuerabzug berechtigt haben) als auch für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Auf- und Abrundung

Tz. 107 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 31 Abs 1 S 2 KStG sind die sich im Zuge der Festsetzung ergebenden einzelnen KSt-Beträge jeweils zugunsten des Stpfl auf volle Euro-Beträge auf- oder abzurunden. Tz. 108 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Betroffen von der Rundungsregelung sind folgende Beträge: die KSt gem § 23 Abs 1 KStG; die KSt-Erhöhung nach § 38 Abs 2 KStG in den Fällen de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7 Kein Bewertungswahlrecht bei erstmaliger Verstrickung von Betriebsvermögen

Tz. 228 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Erhält als Folge der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG die BRep für ein WG (erstmals) ein Recht auf Besteuerung mit KSt bei der übernehmenden Gesellschaft, das vorher im Inl nicht st-verstrickt war, hat die übernehmende Gesellschaft insoweit den gW zum Zeitpunkt der Einbringung in der St-Bil anzusetzen. Dies gilt unabhängig davon, ob das ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.2 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Tz. 82 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 3 Abs 2 S 1 Nr 1 Hs 2 UmwStG erlaubt den Bw-Ansatz nur, soweit sichergestellt ist, dass die in dem übergehenden Vermögen enthaltenen stillen Reserven (dh die Wertsteigerungen, s UmwSt-Erl 2025, Rn 03.17) später bei dem übernehmenden Rechtsträger der ESt oder KSt unterliegen. Sichergestellt ist die Besteuerung der stillen Reserven grds bei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 624 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach uE zutr Auff der FinVerw ergeben sich die Gewinnabgrenzungsregelungen aus dem nationalen Recht; s Tz 1.5 des Schr des BMF v 06.06.2023 (BStBl I 2023, 1093; sog Verw-Grds Verrechnungspreise). Dies gilt zunächst unabhängig davon, ob mit dem ausl Staat, in dem entweder die Kap-Ges ihren Sitz/ihre Geschäftsleitung hat oder in dem der AE an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Bewertungsansatz gilt auch für die Gewerbesteuer

Tz. 231 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Das von der Übernehmerin ausgeübte Bewertungswahlrecht nach § 20 Abs 2 S 1 und 2 UmwStG gilt nicht nur für die KSt, sondern auch für die GewSt der übernehmenden Gesellschaft (ebenso s Schmitt, in S/H, 10. Aufl § 20 UmwStG Rn 432). Der Gewinn aus Gew für Zwecke der GewSt wird zwar selbständig ermittelt und ist damit nicht an die Veranlagung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.10.2 Ausschluss der Verrechnung von Verlustvorträgen mit einem Einbringungsgewinn bei rückbezogener Einbringung (§ 20 Abs 6 S 4 iVm § 2 Abs 4 S 1 UmwStG)

Tz. 292b Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Entspr Anwendung von § 2 Abs 4 S 1 UmwStG in Einbringungsfällen Bei der gebotenen analogen Anwendung des § 2 Abs 4 S 1 UmwStG, der die Sphäre des übertragenden Rechtsträgers betrifft, in den Sacheinlagefällen des § 20 UmwStG ist der Begriff des Übertragungsgewinns durch "Einbringungsgewinn" und der Begriff des übertragenden Rechtsträgers du...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2 Sonderstellung erhaltener Anteile, soweit diese auf die Mitübertragung "einbringungsgeborener Anteile" zurückgehen (§ 20 Abs 3 S 4 UmwStG aF)

Tz. 146 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Quotale Sperrfristverhaftung beim Halbeink-Verfahren und der St-Freistellung nach § 8b KStG der erhaltenen Anteile § 20 Abs 3 S 4 UmwStG aF enthielt eine Sonderregelung, die aus dem Systemwechsel der st-begünstigten Besteuerung von Einbringungssachverhalten der §§ 20, 21 UmwStG idF ab SEStEG und infolge dessen dem Wegfall der speziellen Best...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Verhältnis zu verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 110 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 VGA und verdeckte Einlagen haben etliche Gemeinsamkeiten: Bei beiden Rechtsinstituten handelt es sich um Vorgänge, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Es ist also jeweils ein Fremdvergleich durchzuführen (zu vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 100ff). Beide führen zu einer außerbilanziellen Korrektur, soweit der Vorgang in der 1. St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.4.2 Lebensfähigkeit

Tz. 87 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Lebensfähigkeit einer selbständigen Untereinheit eines Gesamtbetriebs bedeutet nicht, dass der Teilbetrieb mit Gewinn arbeiten muss. Es kommt vielmehr darauf an, dass nach der objektiven wirtsch Struktur mit der zu beurteilenden Betriebseinheit eine eigenständige betriebliche Tätigkeit ausgeübt werden könnte (dh insbes Vorhandensein eines ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.3 Einlagen durch nahe stehende Personen

Tz. 23 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verdeckte Einlagen können nicht nur durch den Gesellschafter, sondern auch durch ihm nahe stehende Pers (und aus deren Vermögen) erfolgen. Die Rechtsform der nahe stehenden Pers ist dabei unerheblich. Zuwendende können also sowohl natürliche als auch juristische Pers sein; auch eine Pers-Ges kann nahe stehende Pers idS. Auch bei der Anwendung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.2.2 Baumschulbetriebsfläche

Bei der Übermittlung der Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 5b EStG durch Datenfernübertragung ist die Berechnung des Pflanzen- und Flächenwerts anhand des Anbauverzeichnisses oder einer Flächenzusammenstellung in einer Fußnote im E-Bilanz-Datensatz darzulegen.[1]mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4 Definition der in der Verlust-Kö vorhandenen stillen Reserven auf der Grundlage des gemeinen Werts der erworbenen Anteile

Tz. 265 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8c Abs 1 S 6 KStG fingiert, dass der Kaufpreis der Beteiligung an der Verlust-Kö dem (anteiligen oder gesamten) gW des BV der Verlust-Kö entspricht. Nach dem Gesetzeswortlaut werden nicht (auch nicht alternativ) die tats stillen Reserven im BV der Verlust-Kö ermittelt, sondern die aus dem Kaufpreis der erworbenen Beteiligung abgeleiteten ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Allgemeines

Tz. 21 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 11 Abs 1 S 1 UmwStG ist – wie der insoweit gleichlautende § 3 Abs 1 S 1 UmwStG – eine eigenständige stliche Ansatz- und Bewertungsvorschrift. In der stlichen Schlussbil sind sämtliche bei der Verschmelzung übergehenden aktiven und passiven WG, einschl nicht entgeltlich erworbener und selbst geschaffener immaterieller WG sowie gewinnmindern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.2 § 8b Abs 5 KStG idF des StSenkG/UntStFG

Tz. 306 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das StSenkG v 23.10.2000 (BGBl I 2000, 1433) änderte die frühere Abs-Bezeichnung von Abs 7 in Abs 5. Durch das UntStFG v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3858) wurde in § 8b Abs 5 KStG die frühere Bezugsgröße für die Pauschalierung von "Dividenden" in "Bezüge iSd Abs 1" geändert. Nach Verw-Auff sind im Jahr 2001 (Anrechnungsverfahren) BA in unmittel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.3 Einbringung durch eine Körperschaft

Tz. 269 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die in § 1 Abs 1 KStG aufgezählten Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen können als Einbringende an einer Sacheinlage beteiligt sein (inkl der optierenden Pers-Ges iSd § 1a KStG). Dies ist der Fall, wenn die Kö usw unmittelbar einen begünstigten Sacheinlagegegenstand einbringt oder eine Pers-Ges umgewandelt wird oder eine Pers-Ges sel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Beweislast für das Vorliegen einer vGA

Tz. 700 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die objektive Beweislast für das Vorliegen von vGA (= st-erhöhender Tatbestand) obliegt grds dem FA (ständige Rspr; zB s Urt des BFH v 27.10.1992, BStBl II 1993, 569, s Urt des BFH v 13.07.1994, BFH/NV 1995, 548; s Urt des BFH v 09.08.2000, GmbHR 2001, 208; s Beschl des BFH v 04.04.2002, BFH/NV 2002, 1179, DStRE 2002, 1072). Dem folgt auch d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3 Entrichtung der veranlagten Körperschaftsteuer

Tz. 94 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ergibt sich als Ergebnis der Jahresveranlagung nach Anrechnung von KapSt und evtl weiterer St-Abzugsbeträge und unter Berücksichtigung bereits geleisteter Vorauszahlungen zur KSt ein Guthaben, ist dieses sofort fällig und wird der Kö nach Bekanntgabe des St-Bescheids ausgezahlt (s § 36 Abs 4 S 2 EStG). Ergibt sich eine Abschlusszahlung, so i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Rechtsfolgen auf Ebene der Körperschaft

Tz. 71 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Durch § 8 Abs 3 S 3 KStG wird verhindert, dass sich Einlagen als gesellschaftsrechtlich veranlasste Vorgänge auf das Einkommen auswirken. Soweit die Einlage als Ertrag verbucht wurde, ist deshalb nach uE zutr hM eine außerbilanzielle Korrektur vorzunehmen (zB s B. Lang in E&Y, KStG, § 8 Rn 479ff; s Roser, in Gosch, KStG, 4. Aufl, § 8 Rn 97)....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1 Erfordernis der Ausgabe neuer Anteile

Tz. 170 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Gegenleistung für die eingebrachten WG muss die Gewährung "neuer" (Geschäfts-)Anteile an der aufnehmenden Kap-Ges oder Gen sein (s § 20 Abs 1 UmwStG; ständige Rspr zB s Urt des BFH v 18.12.1990, BStBl II 1991, 512 unter 4.a); v 13.12.2005, BFH/NV 2006, 1094 unter II.2.b).bb); und vom 07.04.2010, BStBl II 2010, 1094 unter II.2.b).bb).ccc); s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Steuerbelastungen ab 2009

Tz. 724 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das System der Besteuerung von vGA bleibt durch die UntStRef 2008 grds unberührt. VGA führen nach wie vor zu einer (außerbilanziellen) Einkommenskorrektur nach § 8 Abs 3 S 2 KStG. Es ist jeweils auch im Abflussjahr zu prüfen, ob eine Verwendung des Einlagekontos und / oder des EK 02-Bestands erfolgt. Aufgrund der Änderung des § 38 KStG durch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Halasz/Kloster/Kloster, Die GmbH & Co KGaA, GmbHR 2002, 77; Engel, § 3 Nr 40 EStG und § 8b KStG sind bereits bei der Eink-Ermittlung der MU-Schaft anwendbar, DB 2003, 1811; Griemla, Halb-Eink-Verfahren bei Pers-Ges – Zuständigkeit des Feststellungs- oder des Veranlagungs-FA? FR 2005, 719; Rohrer/Orth, Anwendung des Halb-Eink-Verfahrens auf Ebene einer KGaA, BB 2007, 1594; Kuster...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Maßgeblichkeitsgrundsatz in den Folgebilanzen

Tz. 57 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 In der Übernahme-Bil laufen H-Bil und St-Bil idR auseinander (s Tz 54). Dies gilt insbes, wenn in der St-Bil Bw und in der H-Bil höhere Werte angesetzt werden. Vor Inkrafttreten des SEStEG musste nach Verw-Auff in der St-Bil der Übernehmerin auf den dem stlichen Übertragungsstichtag folgenden Bil-Stichtag eine erfolgswirksame Aufstockung bis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Rechtsbehelfe im Falle der Erhebung von Solidaritätszuschlag

Tz. 104 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 51a Abs 5 EStG kann mit einem Rb gegen den SolZ weder die BMG noch die Höhe des zvE angegriffen werden. Wird die BMG geändert, ändert sich auch der SolZ entspr. Der KSt-Bescheid ist Grundlagenbescheid iSd § 171 Abs 10 AO für die Festsetzung des SolZ (s Urt des BFH v 09.11.1994, BStBl II 1995, 305). § 51a Abs 5 EStG hat lediglich klar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Allgemeines

Tz. 222 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 3 S 3 KStG idF des sog Korb II-Ges sind Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit dem in § 8b Abs 2 KStG genannten Anteil entstehen, bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen. Vor seiner Änderung durch das sog Korb II-Ges bestand der Regelungsinhalt des § 8b Abs 3 KStG nur aus dem heutigen S 3. § 8b Abs 3 S 3 KStG rege...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Wegfall der Voraussetzungen für die Anwendung der Vorschrift

Rz. 335 [Autor/Stand] Die Verhältnisse der Gemeinschaft können sich nach Gründung der Gemeinschaft nachhaltig derart ändern, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der Begünstigung nach § 13b EStG nicht mehr gegeben sind. Der Betrieb ist deshalb nicht mehr als ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, sondern als gewerblicher Betrieb anzusehen. Dem ist für die Grundsteu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Gesellschaftsrechtliche Beziehungen

Tz. 505 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nahe stehende Pers aufgr gesellschaftsrechtlicher Beziehungen sind insbes verbundene Unternehmen (zB MG, TG, GM, EG oder SchwGes). Gesellschaftsrechtliche Beziehungen können jedoch auch zu Pers-Ges bestehen, die vom Gesellschafter bzw mehreren Gesellschaftern beherrscht werden oder ihn bzw sie beherrschen. Grds zu vGA in Konzernstrukturen s ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Auswirkungen des § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG auf die Gewerbesteuer

Tz. 61 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die StBefreiung gem § 8b Abs 1 S 1 und 5 KStG schlägt nicht automatisch auf die GewSt durch. Nach § 8 Nr 5 GewStG sind die Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG ab dem EHZ 2001 bei der GewSt wieder hinzuzurechnen, soweit die Voraussetzungen des § 9 Nr 2a oder 7 GewStG nicht vorliegen. Hierbei stellt § 8 Nr 5 GewStG nur abstrakt auf die Vorausetzungen d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.4 Zusammenspiel mit anderen Rechtsgebieten

Rz. 19 Elterngeld und die für das Arbeitsrecht relevante Elternzeit sind – obwohl beide Regelungsmaterien gemeinsam unter dem Dach des BEEG beheimatet sind – in ihren jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen nicht voneinander abhängig, obgleich beide die Haushaltsgemeinschaft mit dem Kind und dessen Betreuung und Erziehung vorsehen. Rz. 20 Das Elterngeld zählt nach § 3 Nr. 67 EStG...mehr