Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Grundsatz

Tz. 80 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Beim einlegenden AE erhöhen sich durch die verdeckte Einlage die AK der Beteiligung. Die nachträglichen AK führen bei der späteren Veräußerung der Beteiligung zu einem niedrigeren Veräußerungsgewinn oder zu einem höheren Veräußerungsverlust. UU kann sich aus den nachträglichen AK auch eine Begr für eine Tw-Abschr auf die Beteiligung ergeben....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Einlage einer Beteiligung

Tz. 86 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Werden Anteile an einer Kap-Ges in eine andere Kap-Ges verdeckt eingelegt, führt dies nach § 17 Abs 1 S 2 EStG zu einer Gewinnrealisierung, wenn sich die eingelegten Anteile im PV des Gesellschafters befanden. Die eingelegte Beteiligung ist dabei nach § 17 Abs 2 S 2 EStG mit dem gW anzusetzen. Der entstehende VG ist nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.5 Übertragung auf eine Unterstützungskasse

Tz. 258 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch wenn es sich bei einer Versorgung über eine UK – anders als bei Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung – um einen internen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung handelt, ist die Pensionsrückstellung aufzulösen. Insoweit entsteht ein stpfl Ertrag. Hinsichtlich des Aufwands aus der Beitragszahlung ist allerding...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachliche Voraussetzungen

Rz. 300 [Autor/Stand] Der Zweck des Zusammenschlusses von Landwirten zur gemeinschaftlichen Tierhaltung erfordert, dass die Mitglieder der Gemeinschaft die ihnen je nach dem Umfang ihrer regelmäßig landwirtschaftlich genutzten Fläche zustehende Möglichkeit zur Tiererzeugung oder Tierhaltung ganz oder teilweise auf die Gemeinschaft, Gesellschaft oder den Verein übertragen (§ ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.3 Aufwand durch Zuführung zu Passivposten

Tz. 372 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Auch bei BA, die sich aus der Bildung von bzw der Zuführung zu Passivposten ergeben, gelten diese Grundsätze entspr. Von Bedeutung sind dabei insbes die BA, die sich aufgrund von Zuführungen zu Rückstellungen (zB Tantieme- oder Pensionsrückstellungen) ergeben. Dem betrieblichen Aufwand steht in diesem Fall noch kein tats Vermögensabfluss ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.2 Anrechnung von Kapitalertragsteuer nach Einführung der Abgeltungsteuer

Tz. 45 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit der Einführung der Abgeltung-St ab VZ 2009 hat sich der Charakter der KapSt gewandelt: während sie zuvor im Regelfall einer Vorauszahlung vergleichbar war und die endgültige stliche Belastung der ihr unterliegenden Eink erst iRd Veranlagung festgesetzt wurde, ist die St für die dem KapSt-Abzug unterliegenden Eink nunmehr grds abgegolten....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Umfang, Grundsätze und Gegenstand der Bewertung

Tz. 190 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Das iRd Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV ist mit dem gW als Grundbewertungsmaßstab in der St-Bil der übernehmenden Gesellschaft anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 1 UmwStG). Dies entspr der allg Behandlung der Einbringung als tauschähnlicher Veräußerungsvorgang und somit Realisierungsakt (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff). Nur als Aus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.5 Aufwand durch Erwerb von Wirtschaftsgütern zu einem unangemessen hohen Kaufpreis

Tz. 377 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Erwirbt eine Kö ein WG aus gesellschaftsrechtlich veranlassten Gründen zu einem unangemessen hohen Kaufpreis, ist bereits innerhalb der St-Bil die Kaufpreiszahlung in angemessene AK und einen Aufwand aufzuteilen. Der Aufwand stellt auf der ersten Stufe der Gewinnermittlung eine BA dar und führt auf der zweiten Stufe der Gewinnermittlung zu ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2.5 Fallübersicht

Tz. 81 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nachstehend sind die Auswirkungen der Verschmelzung einer Kap-Ges auf eine andere Kap-Ges dargestellt, und zwar getrennt danach, ob eine Ausl-Berührung vorliegt oder nicht. Dabei kann sich der Ausl-Bezug dadurch ergeben, dass übertragender Rechtsträger eine Ausl-Gesellschaft und übernehmender Rechtsträger eine Inl-Gesellschaft ist (grenzübers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.5 Rückausnahme zu § 8b Abs 1 S 2 KStG bei verdeckten Gewinnausschüttungen in sog Dreiecksfällen (§ 8b Abs 1 S 5 KStG)

Tz. 128 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach der in § 8b Abs 1 S 5 KStG geregelten Rückausnahme ist die StFreiheit nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bei einer vGA doch zu gewähren, soweit diese das Einkommen einer dem AE nahestehenden Person erhöht hat und bei der nahestehenden Person § 32a KStG nicht anzuwenden ist. Mit der Rückausnahme soll eine sonst wegen § 8b Abs 1 S 2 KStG drohende D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.1 Teilbetriebsbegriff

Tz. 74 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die in § 20 Abs 1 UmwStG genannte Sachgesamtheit "Teilbetrieb" ist nicht auf Teilbetriebe in gew Unternehmen beschr. Bei freiberuflichen und l + f Betrieben gibt es ein gleichrangiges Bedürfnis nach Umstrukturierung von mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teilbereichen wie dies auch bei gew Betrieben der Fall ist. Weder aus dem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Begrifflichkeiten des Gesetzes und ihr Verhältnis zur verdeckten Gewinnausschüttung: Definition des BFH

Tz. 60 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das Gesetz verwendet in § 8 Abs 3 S 2 KStG die Begriffe Das Merkmal "Gewinn" erfordert begrifflich eigentlich einen Ertrag bzw Überschuss der Kö, den sie nicht offen auf Grund eines Ausschüttungs-Beschl, sondern verdeckt in anderer Form (zB iR eines Miet-...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5.1 Allgemeines

Tz. 380 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist eine Vereinbarung mit dem Gesellschafter, die in der St-Bil zur erfolgswirksamen Passivierung einer Verbindlichkeit oder Rückstellung geführt hat, ganz oder tw als vGA zu beurteilen, hat dies auf die Bilanzierung der Verpflichtung keinerlei Einfluss. Das BV ist in der St-Bil zutr ausgewiesen; der gebildete Passivposten ist im Hinblick a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3 Sonstige Auswirkungen beim Einbringenden

Tz. 244 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Zu den Auswirkungen der Einbringung auf Unterbeteiligungen an dem Sacheinlagegegenstand gelten die diesbzgl Ausführungen zum Formwechsel einer Pers-Ges gleichermaßen (s § 25 UmwStG Tz 36ff); zur Problematik der Auswirkungen der Einbringung nießbrauchsbelasteter MU-Anteile s Baßler, Ubg 2011, 863. Zu den Auswirkungen der Sacheinlage iSd § 20 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.3 Land- und forstwirtschaftlicher Teilbetrieb

Tz. 80 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Teilbetrieb in einem landwirtsch Gesamtbetrieb beurteilt sich grds nach denselben Grundsätzen wie auch der gew Teilbetrieb. Der Landwirt betätigt sich – wie der Gewerbetreibende – nachhaltig und mit Gewinnerzielung unter Einsatz der dafür erforderlichen Betriebsmittel. Grundlage der Eink-Erzielung in der Landwirtschaft ist die Erzeugung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4.3 Entstehung und Versteuerung des Einbringungsgewinns

Tz. 260 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Einbringungsgewinn entsteht in dem Zeitpunkt des (regelmäßig rückbezogenen) stlichen Übertragungsstichtags (s § 20 Abs 5 S 1 und Abs 6 UmwStG, s Tz 301ff). Zum Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags geht das eingebrachte BV auf die Übernehmerin als Ganzes über (s § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Aus Sicht des Einbringenden ist damit die Übert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2 Rechtsfolgen beim Gesellschafter

Tz. 247 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch ein Pensionsverzicht erhöht die AK der Anteile des AE, soweit der Pensionsanspruch werthaltig ist (s Tz 93). Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Anteile im PV oder in einem BV des AE befinden. Wie allgemein beim Verzicht auf Leistungsansprüche (dazu s Tz 94) ergibt sich außerdem beim AE bei einem werthaltigen Pensionsverzicht ein Zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.6 Freiberuflicher Teilbetrieb

Tz. 96 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Begriff des freiberuflichen Teilbetriebs in § 18 Abs 3 S 1 EStG ("selbständiger Teil des Vermögens") ist dem § 16 EStG nachgebildet und hat daher grds dieselben Voraussetzungen, die auch an einen gew Teilbetrieb gestellt werden (s Urt des BFH v 22.12.1993, BStBl II 1994, 352 unter II. Nr 1; v 05.06.2003, BStBl II 2003, 838 unter 1.). Die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bzw Erstattung von Kapitalertragsteuer

Tz. 80 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Zur Abstandnahme vom KapSt-Abzug bzw zur Erstattung der KapSt (s §§ 44a und 44b EStG) bei Kö s Schr des BMF v 19.05.2022 (BStBl I 2022, 742). Die Erstattung der KapSt wurde mit Wirkung zum 01.01.2019 an die Voraussetzungen des § 36a EStG geknüpft (§ 44b Abs 2 EStG idF des Ges zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel im Internet u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Steuerliche Schlussbilanz

Tz. 22 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Überträgerin muss auf den stlichen Übertragungsstichtag eine Schluss-Bil (Übertragungs-Bil) aufstellen. Dies gilt sowohl für inl als auch für ausl Kö (s UmwSt-Erl 2025, Rn 03.01). GlA s Frotscher (Internationalisierung des Ertrag-StR Rn 226) und Winkeljohann/Fuhrmann (in Hdb UmwSt-Recht, 747). Die Schluss-Bil ist unabhängig davon aufzust...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Centrale für GmbH, Stliche Auswirkungen des Verzichts bei Verschlechterung der wirtsch Lage der GmbH, GmbHR 2002, 105; Haßellberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Alber/Herold, Verzicht auf lfd Geha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Grundsätze zur Bewertung im Steuerrecht

Tz. 57 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Bewertung einer verdeckten Einlage ist im KStG nicht geregelt. Über § 8 Abs 1 KStG gilt deshalb die estliche Bewertungsregelung in § 6 Abs 1 Nr 5 EStG entspr. Bei einer verdeckten Einlage aus dem BV gilt § 6 Abs 6 S 2 EStG . Einlagen sind auch danach grds mit dem Tw zu bewerten. AK kommen als Bewertungsmaßstab nicht in Betracht, da es sic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Die Rechtsfolgen

Tz. 324 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 5 S 1 KStG gelten, ohne dass die Kö die Möglichkeit eines Gegenbeweises hat, 5 % der Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG als nabzb BA. Die Regelung entspr Art 4 Abs 2 der MT-RiLi (s Tz 305). Bemessungsgrundlage sind die Bruttobezüge. Ausl Quellen-St bzw inl KapSt mindern die Bemessungsgrundlage nicht. GlA s Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5 Einbringung als einheitlicher Vorgang

Tz. 163 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Übertragung des zivilrechtlichen oder wirtsch Eigentums an den WG der Sacheinlage muss nicht zwingend in einem Akt oder zum gleichen Zeitpunkt erfolgen. Dies wäre aufgr der unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen an die Eigentumsübertragung der vd Vermögensgegenstände eines (Teil-)Betriebs im Wege der Einzelrechtsnachfolge bei einer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5 Beteiligungskorrekturgewinn bei Abwärtsverschmelzung (§ 11 Abs 2 S 2 und 3 UmwStG)

Tz. 111 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach dem durch das SEStEG eingefügten § 11 Abs 2 S 2 und 3 UmwStG sind im Fall der Abwärtsverschmelzung einer Mutter-Kap-Ges auf ihre Tochter-Kap-Ges in der stlichen Schlussbil der übertragenden MG die Anteile an der übernehmenden TG mind mit dem Bw, erhöht um frühere st-wirksame (noch nicht rückgängig gemachte) Tw-Abschr, um st-wirksame Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4.3 Im Rückbezugszeitraum ausgeschiedene Mitunternehmer

Tz. 350 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Rückwirkung des § 20 Abs 5 S 1 UmwStG bezieht sich im Fall der Einbringung des Betriebs einer Pers-Ges oder von MU-Anteilen nicht auf solche MU, die ihre Beteiligung im Rückwirkungszeitraum (s Tz 313) übertragen haben (gleich aus welchem Grund und zu welchen Konditionen) und demzufolge an der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht bete...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.4 Einbringung zum gemeinen Wert

6.2.8.4.1 Grundsatz: Tarifermäßigung für den Einbringungsgewinn Tz. 277 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bei einer Einbringung zum gW werden alle stillen Reserven des Sacheinlagegegenstands (inkl eines selbst geschaffenen Geschäftswerts) aufgedeckt, wenn der gW höher als der Bw des Sacheinlagegegenstands ist (s Tz 199ff). Es kommt zu einer zusammengeballten Aufdeckung der stillen R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.4 Zurechnung von Bezügen, Gewinnen und Gewinnminderungen im Rahmen eines Gewinnanteils

Tz. 336 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 6 S 1 KStG sind die Abs 1–5für die dort genannten Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen anzuwenden, die dem Stpfl iRd Gewinnanteils aus einer MU-Schaft zugerechnet werden. Fraglich erscheint, ob der Begriff Gewinnanteil nur den Gewinnanteil iSd § 15 Abs 1 Nr 2 S 1, 1. HS EStG umfasst oder auch die Sondervergütungen iSd § 15 Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5 Weitere Besonderheiten im Personengesellschaftskonzern

Tz. 843 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Übertragungen von WG können im Bereich der Pers-Ges häufig (allerdings nicht immer) zu BW erfolgen. Anders als bei Kap-Ges gilt dies idR auch für Einzel-WG. Dafür können folgende Rechtsnormen bzw -instrumente einschlägig sein: § 6 Abs 3 EStG für die Übertragung betrieblicher Einheiten (Betriebe, Teilbetriebe, MU-Anteile), § 6 Abs 5 EStG für di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Die nach § 8b Abs 1 KStG begünstigten Empfänger

Tz. 57 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b Abs 1 KStG nennt keine Voraussetzungen, die in der Person des Empfängers erfüllt sein müssen. Daher gilt die Vorschrift für alle unbeschr oder beschr KStpfl (s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 4). Damit werden auch Dividendenerträge stbefreiter Kö in einem stpfl wG, eines BgA einer jur Pers d öff Rechts, sog doppelansässiger...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Steuerliche Anschaffungskosten aus dem Erwerb der neuen Anteile an der Übernehmerin

Tz. 293 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die AK der als Gegenleistung für die Sacheinlage erhaltenen "neuen" Anteile an der Übernehmerin iSd § 20 Abs 1 UmwStG bestimmen den Wert, mit dem die Anteile zu aktivieren sind, wenn die Beteiligung zu einem BV des Einbringenden gehört. Gehören die Anteile zum PV, sind die AK maßgebend für die Berechnung eines VG aus der Veräußerung (oder a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1 Grundsätze der Bewertung

Tz. 208 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Ist eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG gegeben, gelten für die Bewertung des eingebrachten BV die nachfolgenden Abs des § 20 UmwStG (s § 20 Abs 1 2. S-Teil UmwStG). § 20 Abs 2 S 1 UmwStG bestimmt den zwingenden Bewertungsansatz mit dem gW (s § 20 Abs 2 S 1 UmwStG: "Die … Gesellschaft hat … anzusetzen"). Dies gilt für alle Fälle der Sach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.4 Doppelbelastung einer verdeckten Gewinnausschüttung mit Ertragsteuern und Erbschaftsteuer?

Tz. 675 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Grds kann derselbe Sachverhalt sowohl ertragstpfl sein (mit KSt, GewSt und ESt) als auch der ErbSt unterliegen (dagegen zB s Viskorf/Löcherbach, DStR 2016, 789 und s Krieg, DStR 2017, 2705, 2710); zur Problematik s auch Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8 Rn 230), der auch noch auf Konstellationen hinweist, bei denen sich eine dreifache Besteueru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Der neue § 8c KStG sowie § 14 StFG

Tz. 4 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das URefG 2008 v 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) wurde ein neuer § 8c KStG als Ersatz für den wegfallenden § 8 Abs 4 KStG eingefügt, wobei in einer Übergangszeit bis 2012 der frühere § 8 Abs 4 KStG – ggf sogar neben § 8c KStG – anzuwenden sein konnte (s Tz 402ff, dort auch wegen der erstmaligen Anwendung). Tz. 5 Stand: EL 102 – ET: 06/202...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise zu § 8c KStG allgemein:

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.8 Erstmalige Anwendung

Tz. 398 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die ges Regelungen für Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen gelten in Fällen eines kj-gleichen Wj nach § 34 Abs 7 S 8 KStG idF vor der Neufassung durch das Kroatien-St-AnpG grds erstmals für den VZ 2004. Die betroffenen Unternehmen hatten jedoch die Möglichkeit bis zum 30.06.2004 einen unwiderruflichen Antrag zu stellen, wonach die N...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.5 Gewerblicher Teilbetrieb (iSd EG-Fusionsrichtlinie)

Tz. 89 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Aufgr der Maßgeblichkeit der Vorgaben der EG-FRL für die Bestimmung des Teilbetriebs in § 20 Abs 1 UmwStG wird im Schrifttum ein eigener sich aus den "Allg Vorschriften" der EG-FRL ergebender Teilbetriebsbegriff vertreten, der sich von dem Begriff in § 16 EStG unterscheidet (so zB s Herzig IStR 1994, 1; Thömmes, Beil zu DStR 17/1998, 47ff; d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3.3 Gegenleistung in Gesellschaftsrechten

Tz. 97 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Eine Bw-Fortführung ist nach § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG zulässig, wenn die (von der Übernehmerin gewährte) Gegenleistung in Anteilen bzw Mitgliedschaftsrechten besteht. Dabei kann es sich um neue Anteile handeln, die durch eine iRd Verschmelzung vorgenommene Kap-Erhöhung entstanden sind (Regelfall) oder um eigene Anteile der übernehmenden Kö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.4.3 Abgabe der "steuerlichen Schlussbilanz" als Fristende

Tz. 211b Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Antrag auf Minderbewertung wird dem zuständigen FA ggü (spätestens) abgegeben, wenn eine stliche Schlussbil iSd §§ 8 Abs 1 KStG, 5 Abs 1 S 1 EStG (idR zus mit der St-Erklärung) der Übernehmerin für das Wj, in das der stliche Übertragungsstichtag fällt, vorgelegt wird (zust s Urt des Nds FG v 07.02.2024, EFG 2024, 975, rkr unter II.3). ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Musil/Burchard, Verfahrensrechtliche Fragen der elektronischen St-Erklärung iRd Projekts ELSTER, DStR 2007, 2290; Knief, UntStRef: Die Festsetzung von St-Vorauszahlungen mit der BWA 2008, DStR 2008, 520; Schulz, § 37b EStG – Pauschalierung der ESt bei Sachzuwendungen, NWB 2008, F 6 S 4937; Niermann, Die Pauschalierung der ESt auf Sachzuwendungen ab 2007 (§ 37b EStG), DB 2008, 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.2 Überlassende Körperschaft

Tz. 407 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 10 S 1 KStG ist nur dann einschlägig, wenn bei der überlassenden Kö (Verleiher) auf die überlassenen Anteile § 8b Abs 4 KStG oder § 8b Abs 7 KStG oder § 8b Abs 8 KStG anzuwenden ist oder aus anderen Gründen die St-Freistellung nach § 8b Abs 1 und 2 KStG oder nach vergleichbaren ausl Vorschriften eine St-Freistellung nicht in Betracht ko...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Grundsatz

Tz. 156 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach dem Ges-Wortlaut erhöht die verdeckte Einlage das Einkommen. Gemeint ist damit offensichtlich die Versagung der (außerbilanziellen) St-Befreiung eines gebuchten Ertrags. Damit wird eine unzutreffende Behandlung der verdeckten Einlage, die als gesellschaftsrechtlich veranlasster Vorgang systematisch eigentlich neutralisiert werden muss,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Grundgedanke

Tz. 170 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8 Abs 3 S 5 gilt S 4 auch für eine verdeckte Einlage, die auf einer vGA einer dem Gesellschafter nahe stehenden Pers beruht und bei der Besteuerung des Gesellschafters nicht berücksichtigt wurde, es sei denn, die verdeckte Einlage hat bei der leistenden Kö das Einkommen nicht gemindert. In diesen Fällen erhöht die verdeckte Einlage n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.1 Allgemeines

Tz. 38 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 11 Abs 2 UmwStG können die übergehenden WG auf Antrag bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen abw von Abs 1 mit dem Bw oder einem Zwischenwert angesetzt werden. Der Bw-Ansatz des übergehenden BV ist bei Inl-Verschmelzungen der Regelfall. In diesem Fall gehen die bei der übertragenden Kö gebildeten stillen Reserven unversteuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Folgen aus der außerbilanziellen Korrrektur

Tz. 354 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einkommenskorrektur ist also nicht in der St-Bil, sondern außerbilanziell vorzunehmen. Das sich aus der St-Bil (bzw der G + V) ergebende Ergebnis (Nr 1 des Schemas der Einkommensermittlung einer Kö; dazu s § 8 Abs 1 KStG Tz 9) wird also erst im Anschluss durch eine Hinzurechnung korrigiert (Nr 7 des Schemas in s § 8 Abs 1 KStG Tz 9). De...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4 Einbringung des Mitunternehmeranteils im Ganzen

Tz. 124 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Einbringung eines MU-Anteils iSd § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 116–118) ist hinsichtlich seines Mindestumfangs nur gegeben, wenn alle wes Betriebsgrundlagen (zum Begriff s Tz 40ff) des mitunternehmerischen BV auf die Übernehmerin durch die in § 1 Abs 3 UmwStG aufgezählten Sachverhalte übergehen. Unerheblich ist hierbei, ob die wes Betriebsgru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.1 Übergang auf einen Rechtsträger mit Betriebsvermögen

Tz. 75 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 3 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG erlaubt den Bw- oder einen Zwischenwertansatz nur, soweit die übergehenden WG BV des übernehmenden Rechtsträgers werden. Es kommt nicht darauf an, ob das BV im Inl oder im Ausl belegen ist (s UmwSt-Erl 2025, Rn 03.15). Diese Regelung hat für die Fälle Bedeutung, in denen die übertragende Kö nur vermögensverwaltend t...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines/Verhältnis der Rechtsfolgen zueinander

Tz. 350 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine vGA hat idR Rechtsfolgen auf mehreren Ebenen. Vorrangig ist dabei zunächst eine Einkommenskorrektur auf Ebene der ausschüttenden Gesellschaft vorzunehmen, die in § 8 Abs 3 S 2 KStG beschrieben ist. Diese Korrektur vollzieht sich außerhalb der St-Bil (dazu s Tz 351ff). Regelmäßig – aber nicht immer – führt eine vGA auch zu einem Vermöge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.9.1 Einbringung durch eine natürliche Person

Tz. 284 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Frage der GewStPflicht eines Gewinns bei der Einbringung nach § 20 Abs 1 UmwStG kann sich nur stellen, wenn es sich bei dem Gegenstand der Einbringung um BV eines Gew iSd § 2 Abs 1 GewStG handelt. Setzt die übernehmende Gesellschaft für das eingebrachte BV einen höheren Wert als den Bw an, entsteht idR ein (positiver) Einbringungsgewinn....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Systematische Einordnung der vGA in das Ertragsteuerrecht

Tz. 4 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 § 8 Abs 3 S 2 KStG ist eine Einkommensermittlungsvorschrift. Sie dient der Abgrenzung zwischen Einkommenserzielung und -verteilung. Im Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vorgänge dürfen sich nicht einkommensmindernd auswirken. Für offene GA ist dies eigentlich selbstverständlich; solche GA werden idR bereits bilanziell erfolgsneutral (über da...mehr