Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freizeit

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zum Freizeitausgleich > Arbeitszeitkonto, > Bereitschaftsdienst; zur Anrechnung der Freizeit bei Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen (§ 3b EStG) > Lohnzuschläge Rz 27/1, 48; zudem > Bonus, > Gehaltsumwandlung Rz 8. Zur Bedeutung für den Mittelpunkt der Lebensinteressen bei > Doppelte Haushaltsführung Rz 27 und > Entfernungspauschale Rz 45 ff....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Mindestunterhalt.

Rn 2 Der Mindestunterhalt wird seit dem 1.1.2016 nicht mehr nach dem Kinderfreibetrag nach § 32 VI 1 EStG entnommen. Maßgeblich ist vielmehr das sachliche Existenzminimum eines minderjährigen Kindes, das jeweils angepasst wird, wenn das Existenzminimum nach einer alle zwei Jahre erscheinenden Rechtsverordnung des Bundesjustizministeriums angepasst wird. Damit wird der umstän...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Vorübergehende Abwesenheit im verlängerten Rückkehrzeitraum (Abs. 3 Satz 3)

„... 3 Das Finanzamt, das im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 19 der Abgabenordnung zuständig ist, kann die Frist auf Antrag des Steuerpflichtigen oder im Fall des Satzes 2 dessen Rechtsnachfolgers insgesamt um höchstens fünf Jahre verlängern, wenn die Absicht zur Rückkehr unverändert fortbesteht. ...” Rz. 590 [Autor/Stand] Regelungsinhalt im...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 9. OFD Frankfurt a.M., Vfg. v. 5.1.2021 — S 1301 A-152-St 62 (Steuerliche Folgen des "Brexits" — Behandlung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Übergangszeitraum 1.2.2020 — 31.12.2020 als EU-Mitgliedstaat), juris

Rz. 9 [Autor/Stand] Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist mit Wirkung zum 1.2.2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Für steuerliche Zwecke gilt für den Übergangszeitraum vom 1.2.2020 bis zum 31.12.2020 Folgendes: § 1 Brexit-Übergangsgesetz (BrexitÜG), BGBl. I 2019, 402, regelt, dass während des Übergangszeitraums vom 1.2.2020 bis zum 31.12.2020 (Ar...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Maßgebender Eigentumsbegriff

Rz. 2607 [Autor/Stand] Rechtliches Eigentum. Für die Klärung der Frage einer Übertragung oder Überlassung kommt es also darauf an, welcher Gesellschaft das Eigentum an den Wirtschaftsgütern zuzuordnen ist. Nach deutschem Steuerrecht sind Wirtschaftsgüter nur im ersten Prüfungsschritt dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzuordnen.[2] Insofern bietet sich zunächst die Art des Ver...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Gesetzliche Freibeträge dienen – meist aus Gründen der Steuervereinfachung – der Minderung von steuerlichen Bemessungsgrundlagen, geldwerter Vorteile oder vom > Einkommen oder zu versteuerndem Einkommen. Sie legen fest, bis zu welchem Betrag zB bestimmte > Einkünfte pauschal steuerfrei gestellt werden. Anders als eine > Freigrenze bewirkt der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / l) Verhältnis zu Art. 9 OECD-MA

Rz. 40 [Autor/Stand] Fremdvergleichsgrundsatz gem. Art. 9 Abs. 1 OECD-MA . Art. 9 OECD-MA regelt die internationale Gewinnabgrenzung zwischen verbundenen Unternehmen, die, ebenso wie die damit in einem unmittelbaren Zusammenhang stehende Thematik der internationalen Verrechnungspreise, immer mehr im Fokus der deutschen und internationalen Finanzbehörden steht. Eine wesentlich...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebskrankenkassen

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Eine BKK ist eine gesetzliche Krankenkasse iSd § 4 SGB V. Zu Einzelheiten > Krankenkassen, > Sozialversicherung, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 15 ff. Die BKK ist eine rechtsfähige > Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 4 Abs 1 SGB V). Sie ist > Öffentliche Kasse (vgl H 3.11 – Öffentliche Kassen – LStH; EFG 2...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mehrarbeitsentlohnung

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die besondere Entlohnung für die über die arbeitsrechtlich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit (Überstunden) ist eine Erschwerniszulage (> Lohnzuschläge Rz 2) und damit stpfl laufender > Arbeitslohn. Es gibt dafür (bisher) keine steuerliche Vergünstigung, allerdings wird eine solche im Jahr 2025 politisch diskutiert. Wegen der SFN-Zusc...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Betriebsstätte und Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 25 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 International kann das Vorhandensein einer Betriebsstätte ua bei der Anwendung der sog 183-Tage-Klausel verschiedener DBA von Bedeutung sein. Bei nur vorübergehender nichtselbständiger Arbeit in einem DBA-Staat bleibt das Besteuerungsrecht nämlich idR beim Wohnsitzstaat, wenn – neben anderen Voraussetzungen – der Arbeitslohn nicht von einer ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Mahlzeiten anlässlich einer Auswärtstätigkeit

Rz. 27 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Für die steuerliche Behandlung von Mahlzeiten, die der ArbG dem ArbN als Sachbezug anlässlich einer > Auswärtstätigkeit verschafft, gelten Besonderheiten (vgl BMF vom 25.11.2020, BStBl 2020 I, 1228). Werden einem ArbN bei einer Auswärtstätigkeit unentgeltlich Mahlzeiten zur Verfügung gestellt, bleiben diese Mahlzeiten unversteuert und die Ve...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Sachverhaltsbezogene Freibeträge

Rz. 7 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Neben den personenbezogenen Freibeträgen finden tatsächliche Abzugsbeträge in einer Vielzahl von Sachverhalten Anwendung. Zum überwiegenden Teil sind größenunabhängige > Steuerbefreiungen iRd § 3 EStG gegeben. Dabei lassen sich aber auch Einzelsachverhalte festhalten, bei denen pauschale Mindestbeträge als Aufgriffsgröße zur Vermeidung eines v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verw-Vertrag und Vereinbarungen.

Rn 35 GdW und Verw können im Verw-Vertrag (§ 26 Rn 42 ff) weitere Rechte und Pflichten begründen. Bsp: nach § 12 I (§ 12 Rn 10 ff), Erteilung einer Zustimmung zu einer Vermietung/Verpachtung, Erteilung einer Zustimmung zu einem Gebrauch/einer Benutzung, ›Verteilung‹ von Kellerflächen, Aufstellung der Hausordnung, Erstellung einer Bescheinigung nach § 35a EStG, dazu KG ZMR 09...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Maklerkosten

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Maklerkosten bei einem Umzug in ein selbstgenutztes Wohneigentum gehören selbst dann nicht zu den > Werbungskosten des ArbN, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist, weil sie zu den Anschaffungskosten des Wohneigentums gehören; nicht abziehbar sind auch die Maklerkosten bei einer Veräußerung von Wohneigentum (BFH 191, 561 = BStBl 2000 II, 476...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Minderung der Einkünfte

"... resultierender Aufwand die Einkünfte des Steuerpflichtigen gemindert hat ..." Rz. 2727 [Autor/Stand] Aufwand. Der sachliche Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3d ist nur eröffnet, wenn aus der grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehung beim (im Inland ansässigen) Steuerpflichtigen Aufwand resultiert. Dies legt nahe, dass allein Inbound-Fälle erfasst sind,[2] d.h. Konstella...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verrechnung, Verrechnungsabrede und Aufrechnungsvertrag.

Rn 5 Von der Aufrechnung zu unterscheiden ist die sog Verrechnung. Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit steht es den Parteien frei, über die im Gesetz vorgesehenen Fälle des Erlöschens eines Schuldverhältnisses hinaus weitere Tatbestände zu vereinbaren (›Erfüllungsersetzungsvertrag‹). Hierunter fällt auch eine Verrechnungsabrede, tw auch als Aufrechnungsvertrag bezeichnet...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Grundregelung (Satz 1)

(1) 1 Für die Zuordnung eines nicht in den §§ 5 bis 7 genannten Vermögenswerts (sonstiger Vermögenswert) zu einer Betriebsstätte ist dessen Schaffung oder dessen Erwerb die maßgebliche Personalfunktion. Rz. 3091 [Autor/Stand] Betroffene Vermögenswerte. Die Vorschrift des § 8 BsGaV regelt als Auffangregelung die Zuordnung derjenigen Vermögenswerte, die nicht bereits nach §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Gem § 2 I unterliegen dem VA auch Anrechte aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge. Für private Invaliditätsversicherungen gilt indes § 28. Damit beschränkt sich der Anwendungsbereich des § 46 von vornherein auf Versicherungen für den Fall des Alters. Sie liegen nur vor, wenn die vorgesehenen Leistungen speziell für das Alter bestimmt sind und als Ersatz für d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1624 BGB – Ausstattung aus dem Elternvermögen.

Gesetzestext (1) Was einem Kind mit Rücksicht auf seine Verheiratung oder auf die Erlangung einer selbstständigen Lebensstellung zur Begründung oder zur Erhaltung der Wirtschaft oder der Lebensstellung von dem Vater oder der Mutter zugewendet wird (Ausstattung), gilt, auch wenn eine Verpflichtung nicht besteht, nur insoweit als Schenkung, als die Ausstattung das den Umständ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Personen- und anteilsbezogene Voraussetzungen

Rz. 649 [Autor/Stand] Entsprechende Anwendung der personenbezogenen Voraussetzungen (Satz 1 und 3). Der Rechtsnachfolger i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 muss die personenbezogenen Voraussetzungen i.S.d. Abs. 3 Satz 1 (s. Rz. 576 ff.) erfüllen, wobei er gedanklich an die Stelle des "Steuerpflichtigen" tritt (s. Rz. 648). Aufgrund der Analogieverweisung[2] ("gelten die Sätze 1 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Funktionsverlagerungen

Rz. 2818 [Autor/Stand] Funktionsverlagerungen im Zusammenhang mit Betriebsstätten. Im Zusammenhang mit der Verlagerung von Wirtschaftsgütern und sonstigen Werten auf eine ausländische Betriebsstätte sind die Regelungen zur Funktionsverlagerung nach § 1 Abs. 3b (Rz. 1101 ff.) grundsätzlich heranzuziehen.[2] Dies legt bereits der Bezug von § 1 Abs. 5 Satz 1 auf den Fremdvergle...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Tatbestand des § 6 Abs. 3 Satz 5

Rz. 644 [Autor/Stand] Unentgeltliche Übertragung i.S.d. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2. § 6 Abs. 3 Satz 5 setzt nach seinem Wortlaut zunächst voraus, dass es sich um einen Fall der unentgeltlichen Übertragung i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 handelt. Anders als § 6 Abs. 3 Satz 3 a.F. oder § 6 Abs. 3 Satz 2 ist § 6 Abs. 3 Satz 5 nicht auf unentgeltliche Übertragungen von Todes wegen bes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anrechenbare Einkünfte.

Rn 6 Bei der Bestimmung der anzurechnenden Einkünfte gelten dieselben Grundsätze wie für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen (BGH FamRZ 81, 541; 80, 771; zu Einzelheiten vgl § 1581 Rn 4). Die Darlegungs- und Beweislast für seine Bedürftigkeit trägt der Berechtigte (BGH FamRZ 89, 487). Die Bedürftigkeit hängt vom jeweiligen Bedarf ab, der bei der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 12. Sonstige vermögensrechtliche Beziehung.

Rn 42 Ansprüche oder Verpflichtungen aus Schuldverhältnissen des Erblassers sind grds vererblich und gehen auf den Nachlass über. Zu nennen sind neben den Haupt- und Nebenpflichten auch die vorvertraglichen Pflichten (Oldbg VersR 98, 220), sowie Anwartschaftsrechte und Rechtsbeziehungen, die noch im Werden begriffen sind (BGH NJW 91, 2558 [BGH 07.06.1991 - V ZR 214/89]). Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bewertung nach dem Kapitalwert.

Rn 12 Der Kapitalwert nach § 4 V BetrAVG ist der Wert des Anrechts, der bei einem Arbeitsplatzwechsel vom bisherigen auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden kann. Dem entspricht beim VA der Transfer des Anrechts – in Höhe des Ausgleichswerts, dh der Hälfte des Ehezeitanteils (§ 1 II 2) – von der ausgleichspflichtigen auf die ausgleichsberechtigte Person. Im Arbeitsrecht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nach der Fortzahlung.

Rn 14 Nach dem Ende der Fortzahlung (o. Rn 13) liegt der Ausfallschaden beim Verletzten selbst (soweit nicht sonstige Sozialversicherungsträger Leistungen erbringen; dies führt, etwa beim Krankengeld oder bei der Unfallrente, zum Forderungsübergang nach § 116 SGB X). Der Schaden umfasst den weggefallenen Verdienst, also auch denkbare Gehaltserhöhungen oder Beförderungen (BGH...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Nachweis der Besteuerung im anderen Staat

Rz. 2897 [Autor/Stand] Verhältnis zwischen ausländischer Besteuerung und Abkommensrecht. Zur Anwendung der Escape-Klausel des § 1 Abs. 5 Satz 8 ist durch den Stpfl. nachzuweisen, dass der andere Staat sein Besteuerungsrecht dem DBA entsprechend ausübt. Die Escape-Klausel beschränkt den deutschen Besteuerungsanspruch dabei grundsätzlich nur, "soweit" die Ausübung der Besteuer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Andere fiktive Rechtsbeziehungen (Nr. 2)

2 . die, wären die Betriebsstätte und das übrige Unternehmen voneinander unabhängige Unternehmen , a) durch schuldrechtliche Vereinbarungen geregelt würden oder b) zur Geltendmachung von Rechtspositionen führen würden. Rz. 3324 [Autor/Stand] Definition nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 BsGaV. § 16 Abs. 1 Nr. 2 BsGaV regelt die zweite Kategorie von anzunehmenden schuldrechtlichen Bezie...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Allgemeine Erläuterungen und Begrifflichkeiten

Rz. 132 [Autor/Stand] Fremdvergleichsgrundsatz als Tatbestandsvoraussetzung und als Einkünftekorrekturmaßstab. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 sind Einkünfte aus Geschäftsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen zu berichtigen, sofern die Einkünfte dadurch gemindert werden, dass Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise) zugrunde gelegt worden sind, die von denen abweic...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. BMF, Schr. v. 8.6.2005 — IV B 5 - S 1348 - 35/05 (Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland [§ 6 AStG]; EG-rechtskonforme Anwendung des § 6 AStG), BStBl. I 2005, 714

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat gem. Art. 226 EG gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wegen der Besteuerung nicht realisierter Wertzuwächse wesentlicher Beteiligungen bei einem Wegzug aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EW...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Verhältnis zur Entnahme

Rz. 32 [Autor/Stand] Abgrenzung zur gesellschaftsrechtlichen Veranlassung im Rahmen einer Entnahme. Die Anwendungsbereiche der Entnahme gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG und des § 1 Abs. 1 sind grundsätzlich verschieden. Während die Entnahmefälle eine gesellschaftsrechtlichen Veranlassung betrifft, setzt § 1 Abs. 1 eine schuldrechtliche Beziehung voraus.[2] Gleichwohl kann es bei ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Berufsbedingte Aufwendungen.

Rn 50 Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind in angemessenem Umfang vom Nettoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit abzuziehen. Seitdem insb durch die Corona-Pandemie das ›Home-Office‹ in größerem Maß den Arbeitsalltag prägt, sind die geltend zu machenden berufsbedingten Aufwendun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Zuordnung der Personalfunktionen, Aktiv- und Passivposten, Geschäftsvorfälle (Abs. 2)

(2) Auf Grundlage der Funktions- und Risikoanalyse der Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte 1. sind die Personalfunktionen (§ 1 Absatz 5 Satz 3 Nummer 1 des Außensteuergesetzes), die der Betriebsstätte oder dem übrigen Unternehmen zuzuordnen sind, festzustellen, insbesondere die maßgeblichen Personalfunktionen, 2. sind der Betriebsstätte, ausgehend von den maßgeblichen P...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Vorbemerkung

Rz. 3201 [Autor/Stand] Konzeptionelle Grundlagen. Nach der BsGaV wird zunächst das Dotationskapital ermittelt, welches der Betriebsstätte zuzuordnen ist. Anschließend werden die übrigen Passivposten als Residualgröße zugeordnet. Darüber hinaus unterscheidet die BsGaV bei der Bestimmung des Dotationskapitals zwischen inländischen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 101 BGB – Verteilung der Früchte.

Gesetzestext Ist jemand berechtigt, die Früchte einer Sache oder eines Rechts bis zu einer bestimmten Zeit oder von einer bestimmten Zeit an zu beziehen, so gebühren ihm, sofern nicht ein anderes bestimmt ist:mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Vorgelagerte unentgeltliche Anteilsübertragungen

Rz. 195 [Autor/Stand] Vorgelagerte unentgeltliche Anteilsübertragung auf natürliche Personen. Beabsichtigt der Wegziehende ohnehin kurz- oder mittelfristig die unentgeltliche Übertragung seiner Anteile auf eine inländische natürliche Person, sollte diese Maßnahme ggf. vor den Wegzug gezogen werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass bei der Inanspruchnahme der Ratenzahlung ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Einzelschritte der DEMPE-Analyse

... sind diese Funktionen vom Eigentümer oder Inhaber der nahestehenden Person angemessen zu vergüten. Rz. 2713 [Autor/Stand] Einzelschritte zur Durchführung der DEMPE-Analyse. Konkrete Hinweise zur Durchführung der DEMPE-Analyse enthalten weder § 1 Abs. 3c noch die VWG VP 2023. Die OECD-Leitlinien sehen zur wertschöpfungsorientierten Einkünftezuordnung einen mehrstufigen Ana...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 103 BGB – Verteilung der Lasten.

Gesetzestext Wer verpflichtet ist, die Lasten einer Sache oder eines Rechts bis zu einer bestimmten Zeit oder von einer bestimmten Zeit an zu tragen, hat, sofern nicht ein anderes bestimmt ist, die regelmäßig wiederkehrenden Lasten nach dem Verhältnis der Dauer seiner Verpflichtung, andere Lasten insoweit zu tragen, als sie während der Dauer seiner Verpflichtung zu entricht...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Anteilige Zuordnung (Satz 2)

2 In diesen Fällen kann ein immaterieller Wert den Betriebsstätten, in denen auf Dauer die Personalfunktionen mit der größten Bedeutung ausgeübt werden, auch anteilig zugeordnet werden. Rz. 3060 [Autor/Stand] Anteilige Zuordnung eines immateriellen Werts. Unter bestimmten Umständen können immaterielle Werte verschiedenen Betriebsstätten auch anteilig zugeordnet werden. Vor...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bzw. -raum

Rz. 630.7 [Autor/Stand] Zeitraum der Beurteilung, ob "schädliche" Gewinnausschüttungen oder Einlagenrückgewähr erfolgt sind, ist nach der Gesetzessystematik im Ausgangspunkt der Zeitraum zwischen dem Tag der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht und der Wiederbegründung der unbeschränkten Steuerpflicht (s. zu § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Rz. 623.1 f., zu § 6 Abs. 3 Satz 1 N...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Weitere Vermeidungsstrategien

Rz. 218 [Autor/Stand] Doppelansässigkeit und Steuerverstrickung. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 a.F. sah noch – nach (abzulehnender) h.M. unabhängig von einer Einschränkung deutscher Besteuerungsrechte – vor, dass eine Wegzugsbesteuerung ausgelöst wurde, wenn der Steuerpflichtige nach einem DBA als in dem anderen Vertragsstaat ansässig i.S.v. Art. 4 Abs. 2 OECD-MA galt. In der Neuf...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bangladesch

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Volksrepublik Bangladesch (Hauptstadt: Dhaka; Amtssprache: Bengalisch) ist ein Staat in Südasien am Golf von Bengalen im Süden. Bangladesch grenzt im Südosten an > Myanmar und ist im Übrigen von > Indien umgeben. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 29.05.1990 nebst Protokoll iVm dem Zustimmungsgesetz vom 20.12.1...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. § 1 im Überblick

Rz. 19 [Autor/Stand] § 1 als zentrale Korrekturnorm. § 1 bildet den ersten Teil des AStG. Die Vorschrift steht selbständig neben dem zweiten bis siebten Teil des AStG. Sie hat zu diesen Teilen keinen unmittelbaren Bezug, wenn man davon absieht, dass sich die Frage nach ihrer Anwendung auch innerhalb der erweiterten beschränkten Steuerpflicht und innerhalb der Hinzurechnungsb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Anwendung von § 6 Abs. 5 ff. a.F. (Dauerhafte Stundung in EU/EWR-Fällen)

Rz. 57 [Autor/Stand] Anwendung von § 6 Abs. 5. a.F. Gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 3 Satz 2 Buchst. a UmwStG i.d.F. des JStG 2022 (s. Rz. 53.1) ist § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UmwStG in der am 21.5.2003 geltenden Fassung mit der Maßgabe anzuwenden, dass "eine Stundung der Steuer gemäß § 6 Absatz 5 des Außensteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Maßnahmen im Rahmen der (vorweggenommenen) Erbfolge

Rz. 232 [Autor/Stand] Allgemeine Überlegungen. Die Vielfalt der wegzugsteuerrelevanten Fragestellungen im Zusammenhang mit Schenkungen oder den zivilrechtlichen Varianten des Vermögensübergangs bei Ableben des Anteilsinhabers machen eine sorgfältige Planung erforderlich.[2] Dies auch vor dem Hintergrund, dass es in Extremfällen zu kumulierten Steuerbelastungen auf die stille...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Vorbemerkungen

Rz. 57.7 [Autor/Stand] Allgemeines. § 6 findet auf einbringungsgeborene Anteile i.S.v. § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 keine unmittelbare Anwendung, sondern es kommt ausschließlich der Tatbestand des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UmwStG 1995 in "Wegzugsfällen" zur Anwendung (s. Rz. 59).[2] § 21 UmwStG 1995 verdrängt als vorrangige Regelung § 17 EStG.[3] Dies gilt nach hier vertret...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Einordnung durch den EuGH

Rz. 55 [Autor/Stand] Sachverhalt in der Rechtssache C-885/19 P (Fiat). Fiat Finance and Trade (nachfolgend: FFT) ist ein in Luxemburg ansässiges Unternehmen der Fiat/Chrysler-Automobilgruppe, das anderen Unternehmen dieser Gruppe Finanzierungen zur Verfügung stellt. Das Unternehmen erhielt von der luxemburgischen Steuerverwaltung im Jahr 2012 einen Steuervorbescheid, in dem ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Abrechnung der Bau- und Montagebetriebsstätte (Abs. 3)

(3) 1 Die Dienstleistung, die die Bau- und Montagebetriebsstätte gegenüber dem übrigen Unternehmen erbringt, ist entsprechend der erbrachten Leistung laufend abzurechnen, unabhängig davon, ob das Bau- und Montageunternehmen einen Zahlungsanspruch gegen den Auftraggeber erst bei Abnahme oder Teilabnahme der geschuldeten Leistung hat. 2 Eine andere Abrechnung zwischen der...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Rechtsfolgen

Rz. 641.12 [Autor/Stand] Abweichend von Satz 1 Nummer 1. Der Wortlaut verdeutlicht, dass § 6 Abs. 3 Satz 2 eine Ausnahme zu den von § 6 Abs. 3 Satz Nr. 1 als grundsätzlich für die Inanspruchnahme der Rückkehrregelung "schädlichen" unentgeltlichen Übertragungen der Anteile darstellt. Ohne dass eine solche "Übertragung" gegeben ist, findet § 6 Abs. 3 Satz 2 keine Anwendung. Na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erwerb durch Arbeit oder Vermögen (Abs 2 Nr 1).

Rn 5 Gem II Nr 1 fallen in den VA nur Anrechte, die durch Arbeit oder Vermögen erworben worden sind. Auf Arbeit beruhen Anrechte, die das versorgungsrechtliche Resultat einer nichtselbständigen Beschäftigung als Arbeitnehmer oder einer arbeitnehmerähnlichen Stellung als Selbständiger (zB als Gesellschafter-Geschäftsführer mit Leitungsmacht über das Unternehmen, vgl BGH FamRZ...mehr