Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Billigkeitsmaßnahmen für Unternehmen

Tz. 20 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Wegen der als Folge des Ukraine-Kriegs beschlossenen Sanktionen der EU kommt es zu teils schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen in Deutschland. Mit BMF-Schreiben vom 05.10.2022 (BStBl I 2022, 1402) wurde darauf hingewiesen, dass den Finanzämtern im Rahmen der allgemeinen rechtlichen Vorgaben neben der Herabsetzung von Voraus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bezüge von Stiftungen iSd § 22 Nr 1 S 2 Hs 2 Buchst b EStG

Rn. 54 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 22 Nr 1 S 2 Hs 2 Buchst b EStG sind auch Bezüge iSd § 1 der VO über die Steuerbegünstigung von Stiftungen, die an die Stelle von Familienfideikommissen getreten sind, in der im BGBl Teil III, Gliederungsnummer 611–4-3, veröffentlichten bereinigten Fassung steuerbar. Nach § 1 dieser VO v 13.02.1926 (RGBl I 1926, 101) bleiben bei der Ve...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Verhältnis zu anderen Leistungen

Rz. 73 Der Bezug von Mutterschaftsgeld führt zum Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld (§ 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V), auf Arbeitslosengeld (§ 156 Abs. 1 Nr. 2 SGB III) und auf Übergangsgeld (§ 65 Abs. 4 SGB IX). Auf Verletztengeld ist § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V entsprechend anwendbar.[1] Rz. 74 Auf Elterngeld wird das Mutterschaftsgeld gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG mit Ausnahme ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / II. Kapitalistisch geprägte Personenhandelsgesellschaften

Rz. 33 [Autor/Zitation] Seit dem KapCoRiLiG aus dem Jahr 2000 (BGBl. I 2000, 154) werden auch die in der Überschrift des Zweiten Abschnitts erwähnten "bestimmte[n] Personenhandelsgesellschaften" vom persönlichen Anwendungsbereich der §§ 264–339 erfasst. Eine nähere Präzisierung erfahren diese erst durch § 264a Abs. 1, wonach die Vorschriften der §§ 264 ff. auch auf OHG und KG...mehr

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FF 06/2025, Verwirkung von ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die Abänderung des am 10.10.2020 im Verfahren … vor dem Amtsgericht B. abgeschlossenen Vergleichs zum Trennungsunterhalt. [2] Die Beteiligten sind seit dem … 2021 getrenntlebende Eheleute. Aus der am … geschlossenen Ehe ist das gemeinsame Kind M., geboren am xx.xx.2017, hervorgegangen. Dieses hielt sich nach der Trennung der Beteil...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.4 Ruhen des Anspruchs (Abs. 4)

Rz. 54 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange die Frau beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (§ 24i Abs. 4 Satz 1). Durch die Anordnung des Ruhens bei dem Zufluss von Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder einer Urlaubsabgeltung während des Bezugszeitraums von Mutterschaftsgeld sollen Doppelleistungen vermi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Überblick

Rz. 196 [Autor/Zitation] Das UKV zeichnet sich dadurch aus, dass ein Teil der in der GuV auszuweisenden Aufwendungen nicht nach Aufwandsarten, sondern nach Funktionsbereichen auszuweisen ist. Außerdem wird in Bezug auf die Herstellungskosten des Umsatzes (Posten Nr. 2) nicht auf das Jahr des Anfalls dieser Aufwendungen abgestellt, sondern darauf, ob die entsprechenden Produkt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbh) Einzelheiten zur Leistungsseite

Rn. 160 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die andere Vergleichsgröße für die Beantwortung der Frage des Vorliegens einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung ist die Summe der steuerunbelastet bleibenden Teile der voraussichtlichen künftigen Rentenbezüge in der Leistungsphase. Auch diesbezüglich sind noch nicht alle Parameter, welche iRd Ermittlung dieses Wertes zu berücksichtigen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Gesamtdifferenzenbetrachtung, Aktivierungs- und Saldierungswahlrecht

Rz. 34 [Autor/Zitation] Grundsätzlich ist es denkbar, die Bilanzierung von latenten Steuern anhand von zwei unterschiedlichen Betrachtungsweisen vorzunehmen. Jeder Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz liegt jeweils ein einzelner Geschäftsvorfall zugrunde. Im Sinne einer Einzelbetrachtung könnte nun jede einzelne Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz eigenständi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Gewinn- und Verlustrechnung für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 5)

Rz. 228 [Autor/Zitation] Für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) bietet § 275 Abs. 5 Erleichterungen bei der Gliederung der GuV. Die Regelung geht zurück auf das MicroBilG und eröffnet Kleinstkapitalgesellschaften die Möglichkeit, ihre GuV weniger detailliert zu gliedern. Anstelle der Mindestgliederung nach § 275 Abs. 2 oder 3 können diese Unternehmen eine vereinfachte Glie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Art der Erträge

Rz. 145 [Autor/Zitation] Als Erträge kommen in erster Linie Gewinnausschüttungen der Beteiligungsunternehmen, ferner Erträge aufgrund von Dividendengarantien sowie Gutschriften von Gewinnanteilen, die nicht ausgeschüttet werden, in Betracht. Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn (§ 59 AktG) sind Gewinnausschüttungen. Zinsen auf beteiligungsähnliche Darlehen gehören zum Post...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Trinidad und Tobago

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Trinidad und Tobago (Hauptstadt: Port of Spain; Amtssprache: Englisch) ist ein Inselstaat in der Karibik vor der Küste von > Venezuela. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 04.04.1973 nebst Protokoll (BGBl 1975 I, 679 = BStBl 1975 I, 697), das am 28.01.1977 in Kraft getreten (BGBl 1977 II, 263 = BStBl 19...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tschechien

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Tschechische Republik (Hauptstadt: Prag; Amtssprache: Tschechisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa mit Grenzen zu Deutschland im Westen und Nordwesten, zu > Polen im Nordosten, zur > Slowakei im Südosten und zu > Österreich im Süden. Der heutige Staat entstand am 01.01.1993 durch einvernehmliche Teilung der Tschechoslowakei in die Nac...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Personalaufwand

Tz. 130 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Unter den Personalaufwand fallen sämtliche Löhne und Gehälter (Bruttobeträge) sowie alle sonstigen Vergütungen für in der Berichtsperiode geleistete Arbeiten der Belegschaftsmitglieder (Arbeiter, Angestellte, einschließlich der Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung). Auch Nachzahlungen für die vorherigen Berichtsperioden sind hier zu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tunesien

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Tunesien (Hauptstadt: Tunis; Amtssprache: Arabisch) ist ein nordafrikanischer Staat am Mittelmeer mit Landgrenzen zu > Algerien im Westen und > Libyen im Südosten. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 08.02.2018 nebst Protokoll (BGBl 2018 II 710 = BStBl 2020 I, 264), das am 16.12.2019 in Kraft getreten (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbe) Prüfung zum Beginn des Rentenbezugszeitraums

Rn. 143 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Prüfung einer etwaigen Doppelbesteuerung der zukünftigen voraussichtlichen Rentenbezüge ist auf den Zeitpunkt des Renteneintritts vorzunehmen und nicht etwa schon zu einem Zeitpunkt während der Erwerbsphase der Rentenansprüche (BVerfG v 14.06.2016, 2 BvR 290/10, BStBl II 2016, 801; BFH BFH/NV 2016, 1791). Deshalb kann die Frage der Verf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Angabepflichtige Bezüge im Einzelnen

Rz. 166 [Autor/Zitation] Der weite Katalog der in der Klammerdefinition des Nr. 9 Buchst. a enthaltenen Arten von Bezügen lässt erkennen, dass das Gesetz Angaben in sehr weitgehendem Umfang verlangt. Zu den Bezügen gehören nicht nur das vertraglich festgelegte Gehalt (laufende Bezüge und Gewinnbeteiligungen), sondern auch darüber hinaus ggf. freiwillig gewährte Zahlungen wie ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Schadensersatzrenten

Rn. 83 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Wiederkehrende Leistungen zum Ausgleich eines Schadens sind grds nicht als Leibrenten steuerbar. Solche Renten können auf den §§ 253, 823 ff BGB oder anderen Vorschriften (zB HaftpflichtG, StVG) beruhen. Die frühere Rspr, die in Form einer Leibrente gezahlten Schadensersatz allein der äußeren Form wegen den steuerbaren Einkünften zugerechnet...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Organschaftsverhältnisse

Rz. 55 [Autor/Zitation] Liegt ein Organschaftsverhältnis iSd. §§ 14 ff. KStG vor, so sind die – technisch auf der Stufe der Organgesellschaft ermittelten – latenten Steuern in die latenten Steuerposten des Organträgers einzubeziehen (vgl. DRS 18.32). Auf der Ebene der Organgesellschaft entfällt somit grds. der Ausweis von latenten Steuern, da sich die Differenzen zwischen den...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / IV. Option iSd. § 1a KStG nach KöMoG

Rz. 8 [Autor/Zitation] Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021 (BGBl. I 2021, 2050) wurde mit § 1a KStG die Möglichkeit geschaffen, als Personenhandelsgesellschaft zur KSt. zu optieren (vgl. hierzu ausführlich zB Tigges-Knümann/Scheerer in Rödder/Herlinghaus/Neumann[2], § 1a KStG Rz. 33 ff.; zu internationalen Aspekten der Option iS...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 12 [Autor/Zitation] § 285 geht zurück auf das Bilanzrichtlinien-Gesetz (Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts – BiRiLiG). Nach Änderungen einzelner Angabepflichten infolge einer Reihe von Reformen, auf die im Rahmen der Auseinandersetzung mit den Einzelpflich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, China

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Volksrepublik (VR) China (Hauptstadt: Peking; Amtssprache: hauptsächlich Chinesisch) ist ein Staat in Ostasien. China grenzt im Norden an die > Mongolei, im Norden und Osten an > Russland, im Südosten an > Nordkorea, im Süden an > Vietnam, > Laos, > Myanmar und > Bhutan, im Südwesten an > Nepal und > Indien, im Westen an > Tadschikistan u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Aufgrund der Tatsache, dass Kleinstkapitalgesellschaften eine Untergruppe kleiner KapGes. nach § 267 Abs. 1 darstellen, gelten die für diese Gruppe von Unternehmen auch für Kleinstkapitalgesellschaften entsprechend, soweit nichts anderes geregelt ist. Über die Erleichterungen hinaus, welche für kleine KapGes. anwendbar sind, lässt § 267a für Kleinstkap...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliche Nichtsteuerbarkeit von Unterhaltsrenten ua

Rn. 47 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 1 S 2 EStG spricht davon, dass die Bezüge nicht dem Empfänger zugerechnet werden, wenn sie freiwillig oder aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht oder einer gesetzlich unterhaltspflichtigen Person gewährt werden. Die Norm gilt grds für alle wiederkehrenden Bezüge iSd § 22 Nr 1 S 1 EStG, also auch für Leibrenten und andere Lei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Costa Rica

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Costa Rica (Hauptstadt: San José; Amtssprache: Spanisch) ist ein Staat in Mittelamerika. Er hat Landgrenzen zu > Nicaragua im Norden sowie > Panama im Süden und liegt am Pazifik im Westen sowie der Karibik im Osten. Zwischen Deutschland und Costa Rica besteht ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung mit Protokoll (vgl G...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.5 Ruhen des Anspruchs

Rz. 58 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange die Frau beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (§ 24i Abs. 4 Satz 1 SGB V ggf. i. V. m. § 14 KVLG 1989). Durch die Anordnung des Ruhens bei dem Zufluss von Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder einer Urlaubsvertretung während des Bezugszeitraums von Mutterschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2025, Herabsetzung d... / 2 Aus den Gründen:

„… [10] 1. Im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend hat das BG angenommen, dass der Anwendungsbereich des Klauselersetzungsrechts aus §§ 203 Abs. 4, 164 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 VVG eröffnet ist. Auf der Grundlage dieser Normen kann ein Krankenversicherer eine Bestimmung in seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandsk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über Pflichtteilsansprüche des Klägers gegen die Beklagte als Alleinerbin nach (… .). Der Vater des Klägers und Ehemann der Beklagten verstarb am 7.3.2020. Die Beklagte war die zweite Ehefrau des Erblassers, vorher war der Erblasser mit der Mutter des Klägers verheiratet gewesen. Der Erblasser lebte mit der Mutter des Klägers zusammen in den Vereinigte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Türkei

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Türkei (Hauptstadt: Ankara; Amtssprache: Türkisch) ist ein Staat in Südeuropa und Vorderasien zwischen dem Schwarzen Meer im Norden sowie dem Mittelmeer im Westen und Süden mit Landgrenzen zu > Griechenland und > Bulgarien im Nordwesten, > Georgien im Nordosten, > Armenien im Osten > dem Irak im Osten und Süden sowie > Syrien im ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberatervergütungsvero... / 3.1 Wertgebühr und Gebührentabellen

Wertgebühren sind alle Gebühren, die in der StBVV mit "volle Gebühr" oder mit Bruchteilen der vollen Gebühr bezeichnet sind. Sie werden nach dem Gegenstandswert berechnet und ergeben sich aus den Tabellen A bis D der Verordnung. Durch die Erhöhung der vollen Gebühr um 6 %[1] in den entsprechenden Tabellen wurden der wirtschaftlichen Entwicklung sowie den gestiegenen Kosten (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 2 Bedeutung der Betriebstätte

Rz. 4 § 12 AO definiert den Begriff der Betriebstätte, während in den Einzelsteuergesetzen die Rechtsfolgen bei Vorliegen einer Betriebstätte geregelt werden. In Einzelsteuergesetzen können auch Ergänzungen zum Begriff der Betriebstätte enthalten sein.[1] Bei der Bedeutung des Begriffs der Betriebstätte ist zwischen nationalem und internationalem Steuerrecht zu unterscheiden;...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 2. Länderbezogene Angaben

Rn. 88 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Nach den allg. Angaben des § 342h Abs. 1 widmen sich § 342h Abs. 2f. den länderbezogen auszuweisenden Angaben. Für welche Länder und Steuerhoheitsgebiete ein getrennter Ausweis zu erfolgen hat und wie die Angaben den einzelnen Steuerhoheitsgebieten zuzuordnen sind, ist hingegen separat in § 342i geregelt. Konzeptionell werden die länderbezoge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmereigenschaft im E... / 3.5 Transparenzprinzip

Die Personengesellschaften (OHG, KG, GbR, Partnerschaft, atypisch stille Gesellschaft) sind nach dem sog. Transparenzprinzip als solche weder einkommensteuerpflichtig[1] noch körperschaftsteuerpflichtig.[2] Es gilt das Transparenzprinzip. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG rechnet das von gewerblichen Personengesellschaften erzielte Einkommen anteilig unmittelbar den einzelnen Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Fremd-Geschäftsführer / 2 Stellung des Fremd-Geschäftsführers in der Sozialversicherung

Fremd-Geschäftsführer und Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer, die dem Weisungsrecht durch die Gesellschafter unterworfen sind, werden von der Sozialversicherung als versicherungspflichtig eingestuft und sind damit Pflichtmitglied der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.[1] Bei Überschreiten der sog. Versicherungspflichtgrenze (Jahresar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisveräußerung, Praxisau... / 3 Veräußerungszeitpunkt

Der Steuerpflichtige hat es in der Hand, durch Wahl des Veräußerungszeitpunkts zu bestimmen, in welchem Kalenderjahr der Veräußerungsgewinn besteuert werden soll. Der Veräußerungsgewinn ist im Zeitpunkt der Veräußerung verwirklicht. Er ist dem Kalenderjahr zuzurechnen, in den dieser Realisierungszeitpunkt fällt. Dabei kommt es bei zeitlich gestreckten Veräußerungsvorgängen ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuer / 3.5 Zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen bildet die Grundlage für die tarifliche Einkommensteuer nach dem Grund- bzw. Splittingtarif.[1] Dabei können Ehegatten zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung wählen. Bei ersterer werden die Einkünfte zusammengerechnet und dann der Splittingtarif angewendet. Beantragt allerdings mindestens ein Ehegatte die Einzelveranlagung, wird die Steuer nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuer / 4. Berechnungsschema

Daraus ergibt sich das folgende Berechnungsschema:[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Meister im Handwerk / 3.1 Finanzierung über Aufstiegs-BAföG

Meisterschüler, die mangels eines bestehenden Arbeitsverhältnisses oder eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld, über kein Einkommen verfügen, können sich ihre Weiterbildung zum Meister mit dem Aufstiegs-BAföG (früher auch Meister-BAföG genannt) finanzieren. Künftige Meister erhalten diese Förderung einkommens- und vermögensunabhängig. Das heißt, eine Unterstützung bei den Mate...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuer / 3 Gegenstand der Einkommensteuer (sachliche Steuerpflicht)

Gegenstand der Einkommensteuer ist das Erwerbseinkommen der natürlichen Personen. Das ist die Summe der Einkünfte, die der Steuerpflichtige durch eine in Gewinnabsicht ausgeübte Erwerbstätigkeit erwirtschaftet hat. Besteuert werden alle steuerpflichtigen natürlichen Personen (Universalitätsprinzip) mit ihrem gesamten verfügbaren Einkommen (Totalitätsprinzip). 3.1 Ermittlung d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Einkommensteuer ist die größte Steuereinnahmequelle in Deutschland, noch vor der Umsatzsteuer. Steuerschuldner sind alle natürlichen Personen mit ihren Einkünften im In- und Ausland. Besondere Erhebungsformen sind die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer. Die Einkommensteuer zählt zu den Ertragsteuern. Ihre Bemessungsgrundlage ist der wirtschaftliche Erfolg. Kri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuer / 1.1 Leistungsfähigkeitsprinzip

Dieses Prinzip wird auch als Prinzip der Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit bezeichnet. Dazu zählen folgende Grundsätze: Gleiche Besteuerung für Bürger eines nahezu identischen Einkommens (horizontale Gleichbehandlung); unterschiedliche Besteuerung bei unterschiedlichen Einkommen (vertikale Gleichbehandlung); Ist-Besteuerung; Geltung des objektiven und des subj...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / 1.1 Bemessung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer werden grundsätzlich nach der Jahressteuer bemessen, die bei der letzten Veranlagung festgesetzt worden ist.[1] Hat das Finanzamt Anhaltspunkte für ein in dem betreffenden Jahr höheres Einkommen, kann bzw. muss es die Vorauszahlungen der höheren Einkommensteuer anpassen, die für das laufende Jahr voraussichtlich anfallen wird. Gründe hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuer / 3.1 Ermittlung des Einkommens

Wesentliches Kernstück ist der progressive Steuertarif. Die Bemessungsgrundlage “Einkommen” ist bestimmbar, der Tarif hingegen repräsentiert die Umverteilungsgerechtigkeit. Der finanziellen Leistungsfähigkeit trägt der Gesetzgeber durch Berücksichtigung sach- und personenbezogener Verhältnisse des Steuerpflichtigen Rechnung. Nach der sog. Markteinkommenstheorie sind Einkünfte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisveräußerung und Praxi... / 1.3 Besteuerung mit einem ermäßigten Steuersatz

Statt einer Besteuerung des Veräußerungs-/Aufgabegewinns nach der Fünftel-Regelung kann der Steuerpflichtige nach § 34 Abs. 3 EStG die Besteuerung mit einem ermäßigten Steuersatz bis zu einem Höchstbetrag von 5 Mio. EUR beantragen, wenn er mindestens 55 Jahre alt oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist. Diese Vergünstigung gibt es zum einen nur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / 2 Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer

Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag und ggf. auf die Kirchensteuer, soweit der Steuerzahler oder sein Ehegatte einer hebeberechtigten Kirche angehören, werden grundsätzlich zusammen mit den Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgesetzt. Formal handelt es sich um jeweils gesondert anfechtbare Bescheide. Bemessungsgrundlage für diese sog. Zuschlagsteuern ist die für die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionszusage an Gesellsch... / 3 Nichteinhalten der Probezeit und spätere Auszahlung der Versorgung

Von besonderem Interesse ist die Frage, welche Konsequenzen sich bei Eintritt des Versorgungsfalls im Hinblick auf die Übernahme der gefestigten BFH-Rechtsprechung durch die Finanzverwaltung ergeben. Zur zutreffenden Behandlung der Versorgungsleistungen ist danach zu unterscheiden, ob die Zuführung zur Pensionsrückstellung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft als vGA oder n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.1 Abfindungen

Rz. 103 Bei Abfindungen, die einem der Ehegatten im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, besteht in der Praxis häufig das Problem, ob diese Abfindung unterhaltsrechtlich als Lohnersatz oder rechtlich bei den jeweiligen Berechnungen zu berücksichtigen ist – in jedem Fall ist darauf zu achten, dass eine Doppelverwertung nicht stattfindet. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.5 Arbeitseinkommen

Rz. 113 Bei dem Arbeitseinkommen der Ehegatten handelt es sich um Ansprüche aus Dauerschuldverhältnissen, die sich auf künftig fällig werdende wiederkehrende Einzelleistungen richten. Bereits daraus ergibt sich, dass diese Ansprüche noch keinen gegenwärtigen Vermögenswert darstellen, sondern das künftige Einkommen sichern sollen.[1] Zudem hängt die Entstehung der künftigen A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.2 Abfindung und Einkommensteuer

Der Anwalt sollte seinem Mandanten schon vor oder während des Arbeitsgerichtsprozesses beraten, dass dieser steuerliche Beratung einholt, damit eine mögliche Abfindung tatsächlich vom Finanzamt ermäßigt besteuert wird.[1] Bei der Abfindung greift die sog. Fünftel-Regelung[2]: Die Abfindung wird fiktiv auf 5 Jahre verteilt, um zu einem ermäßigten Steuersatz für den Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2 Versorgung nur mit Erreichen einer Altersgrenze

Aus steuerrechtlicher Sicht wird es nicht beanstandet, wenn die Pension nach den Regeln der Pensionszusage nicht vom Ausscheiden des GGF aus dem Betrieb oder der Beendigung des Dienstverhältnisses abhängig ist. Hierdurch verliert die Versorgung nicht den Charakter einer betrieblichen Altersversorgung. Auch ist die Versorgungszusage nicht von vornherein als unüblich anzusehen...mehr