Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Können auch vor Beginn der Organschaft entstandene Einkommensteile Gegenstand der organschaftlichen Zurechnung sein?

Tz. 55 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bei einer stlich rückbezogenen Vermögensübertragung durch Verschmelzung oder Spaltung auf eine neu gegründete TG, die ab dem Beginn ihres ersten Wj im Verhältnis zu ihrer MG als OG eingebunden wird, stellt sich die Frage, ob sich die organschaftliche Zurechnung auch auf Einkommensteile beziehen kann, die in dem durch Verschmelzung/Spaltung ü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.1 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 22 Die meisten Abkommen der Bundesrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen, z. T. auch weiterer Steuern, enthalten Regeln über einen gegenseitigen Informationsaustausch. Diese in Anwendungsbereich und Inhalt weitgehend zwar typisierten, aber doch weit auseinandergehenden Vereinbarungen gehen in aller Regel auf Ar...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.5.5 Berufsausbildungsbeihilfen

Berufsausbildungsbeihilfen sind als Lohnersatzleistungen grundsätzlich Einkommen des Auszubildenden, weil sie im Regelfall von der Agentur für Arbeit nicht zurückgefordert werden können.mehr

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AGS 07/2025, Behandlung von... / V. Ermittlung der zu berücksichtigenden Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 ZPO, § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII, § 3 Abs. 6 Nr. 2 Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII

Gem. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1a ZPO i.V.m. § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII können von dem zu ermittelnden einzusetzenden Einkommen die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben abgesetzt werden. Diese können, wenn sie über die eigenen Lebenshaltungskosten hinaus zur Berufsausübung auch erforderlich sind, neben dem zu berücksichtigenden Erwerbstätigenfreibetra...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.5.4 Zur Begrenzung des Krankheitsunterhalts

OLG Brandenburg, Beschluss v. 13.3.2020, FamRZ 2021, 1025 Zitat Eine Begrenzung und/oder Befristung des Unterhalts wegen Krankheit kommen nur dann in Betracht, wenn die dauerhafte Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen wegen der Schicksalhaftigkeit der Erkrankung des Unterhaltsberechtigten unbillig ist i. S. d. § 1578b BGB. Dabei können ehebedingte Nachteile wiederum einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stadie, Die persönliche Zurechnung von Einkünften, Schriften zum Steuerrecht, Berlin, 1983; Kanzler, Anmerkung zu BFH v 12.12.1992, BStBl II 1993, 430, StEL 1993, 90; Kanzler, Neuere Rspr zur Einkommensbesteuerung der LuF, FR 1992, 761; Kanzler, Die Besteuerung von Ehe und Familie, in Besteuerung von Einkommen, DStJG 24 (2001), 417.mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.1.1 Abfindungen

Die Berücksichtigung einer Abfindung ist unabhängig von dem Anlass ihrer Gewährung vorwiegend nach unterhaltsrechtlichen Gesichtspunkten zu berücksichtigen. Die wesentlichen Grundzüge dieser Rechtsprechung, die im Folgenden zusammengefasst dargestellt sind, finden sich in zwei BGH-Entscheidungen:[1] 2.1.1.1 Vergleichbares Einkommen aus neuer Stelle Erzielt der Beteiligte bei s...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.4 Freiwillige Leistungen Dritter

Freiwillige Leistungen Dritter begründen in der Regel kein unterhaltsrelevantes Einkommen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine Anrechnung dem Willen des freiwillig leistenden Dritten entspricht. Dieses dürfte eher selten der Fall sein. Werden die Leistungen von der Familie erbracht, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass damit nur der begünstigte Angehörige unter...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.5.3 Krankengeld, Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld

Derartige Leistungen sind Lohnersatzleistungen und somit als Einkommen anzurechnen.[1] Selbiges gilt für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.3 Belegbeibringungsverpflichtung

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für alle Beteiligten auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Bei Nicht-Selbstständigen bezieht sich diese Belegbeibringungsverpflichtung regelmäßig auf die letzten 12 Gehaltsnachweise und den letzten St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.2 Pauschalierung nichtabziehbarer Ausgaben

Tz. 60 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Das in § 12 Abs 2 S 1 UmwStG geregelte "Außer-Ansatz-lassen" des Übernahmeergebnisses bedeutet in Bezug auf die Kosten für den Vermögensübergang, dass auch diese außer Ansatz bleiben. Nach § 12 Abs 2 S 2 UmwStG ist, soweit der nach Abzug der Umw-Kosten sich ergebende Übernahmegewinn dem Anteil der übernehmenden an der übertragenden Kö entspr...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.5.9 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Anders als beim Verwandtenunterhalt ist die Grundsicherung bei Ehegattenunterhalt gegenüber dem Unterhaltsanspruch gegen den anderen Ehegatten subsidiär und stellt damit kein unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen dar.mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / V. Absatz 4 (in der seit dem JStG 2024 geltenden Fassung)

„(4) 1 Die §§ 7 bis 10, 12, 13, 16 bis 18 und 20 in der am 1. Juli 2021 geltenden Fassung und § 15 in der am 21. Dezember 2022 geltenden Fassung sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr der Z...mehr

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Ehegattenunterhalt / 4.2.2.2 Vermögensbildung

Der Unterhalt dient der Sicherung des Bedarfes, der auf der Basis der ehelichen Lebensverhältnisse (§ 1578 BGB) zu bestimmen ist. Dies umfasst die Finanzierung der Lebenshaltungskosten wie Miete, Kleidung, Nahrung, Freizeitaktivitäten, Urlaub etc. Der Unterhalt dient dagegen nicht der Vermögensbildung. Dementsprechend ist der Ehegattenunterhalt grundsätzlich nur aus den von ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 52 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 14 Abs 1 S 1 KStG regelt die Zurechnung des Organeinkommens zum OT. H 14.7 KStH 2022 verweist auf das Urt des BFH v 29.10.1974 (BStBl II 1975, 126), wonach das Einkommen der OG dem OT für den VZ zuzurechnen ist, in dem die OG es bezogen hat und es ohne Bestehen der Organschaft selbst versteuern müsste. Was in den KStH jedoch fehlt, ist ein...mehr

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Ehegattenunterhalt / 4.3.1.5 Berücksichtigung fiktiver Einkünfte

Unterlässt der Berechtigte trotz einer bestehenden Erwerbsobliegenheit die erforderlichen Erwerbsbemühungen und besteht eine realistische Beschäftigungschance, können ihm entsprechende fiktive Einkünfte zugerechnet werden. Dabei richtet sich die Höhe des ihm zuzurechnenden Einkommens nach seinen persönlichen Fähigkeiten. Von dem so ermittelten Einkommen sind berufsbedingte A...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.5.1 Kranken- und Arbeitslosenvorsorge

Aufwendungen für die Krankenversicherung sind abzugsfähig, sei es ob es sich um eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung handelt. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist nur der Arbeitnehmeranteil abzusetzen. Leistet der Arbeitgeber im Falle einer privaten Krankenversicherung Zuschüsse, sind die Kranken- und Pflegeversicherungskosten ...mehr

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Trennungsunterhalt / 2.2 Einkommensmindernde Umstände

Berufsbedingte Aufwendungen, die von den privaten Lebenshaltungskosten objektiv eindeutig abgrenzbar sind, sind in angemessener Höhe vom Nettoeinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit abziehbar. Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens (maximal 150 EUR) abgesetzt werden. Werden berufsbedingte Aufwendungen konkret berechnet, w...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.5.2.1 Primäre Altersvorsorge

Bei Angestellten sind die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung stets abzugsfähig. Generell kann gesagt werden, dass für die sogenannte primäre Altersvorsorge 18,6 % des Bruttoeinkommens aufgewendet werden können. Dies entspricht dem seit 2018 unveränderten Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung. Soweit das Einkommen des Unterhaltspflichtigen die Beitr...mehr

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AGS 07/2025, Patzelt/Volpert, Schwarzwälder Gebührentabelle - Übersichtstabelle für Rechtsanwälte, Kostenbeamte und Schadenssachbearbeiter

Begründet von Rechtsanwalt Dr. Georg Patzelt; bearbeitet von Diplom-Rechtspfleger Joachim Volpert und Steuerberater Helmut Kögler. 36. Aufl., 2025. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 88 S., 23,90 EUR Alles neu macht der Mai. Pünktlich vor Inkrafttreten des KostBRÄG 2025 zum 1.6.2025 hat der Verlag die Neuauflage des von Dipl.-Rpfl. Joachim Volpert und Steuerberater Helmut Kögler b...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3 Der Auskunfts- und Beleganspruch

Im Rahmen eines jeden Unterhaltsverhältnisses besteht für jeden Beteiligten grundsätzlich ein Anspruch auf Auskunft über dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Erst so wird der Unterhaltsberechtigte in die Lage versetzt, seinen Unterhaltsanspruch der Höhe nach zu beziffern; gleiches gilt aber auch für den Unterhaltspflichtigen, der einen bestehenden Unterhaltsanspruch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Rn. 40 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Das der ESt unterliegende (gemeinsame) zvE beider Ehegatten wird ermittelt, indem das Einkommen um die Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG und die sonstigen abziehbaren Beträge vermindert wird, § 2 Abs 5 EStG. Rn. 41 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf nach §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Anspruchsberechtigte

Rn. 40 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Den Altersentlastungsbetrag erhält ein unbeschränkt und ab VZ 2009 auch ein beschränkt StPfl, der vor Beginn des Kj, in dem er das für die Berechnung des Freibetrags zugrunde zu legende Einkommen bezogen hat, das 64. Lebensjahr vollendet hatte, § 24a S 3 EStG. Stichtag ist stets der 01.01. des Kj, auch im Falle der verkürzten unbeschränkten ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / VIII. Absatz 7 (in der seit dem MinStGEG geltenden Fassung)

„(7) 1 § 6 Absatz 5 in der am 28. Dezember 2023 geltenden Fassung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2025 anzuwenden. 2 § 18 Absatz 3 in der am 28. Dezember 2023 geltenden Fassung ist erstmals anzuwenden für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischenge...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.3.2 Obliegenheit zur Behandlung

Der kranke Ehegatte hat eine unterhaltsrechtliche Obliegenheit, die Krankheit behandeln zu lassen, sofern dies relativ gefahrlos möglich und aussichtsreich ist. Maßstab für diese Obliegenheit sind die im Schadensersatzrecht entwickelten Grundsätze über die Zumutbarkeit einer Behandlung.[1] Dies gilt grundsätzlich auch bei Suchterkrankungen. Zur Wiederherstellung der vollständ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.5.8 Elterngeld

Das Elterngeld ersetzt seit dem 1.1.2007 das Erziehungsgeld. Rechtsgrundlage ist das BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit). Die Höhe des Elterngeldes bestimmt sich nach §§ 2 f. BEEG, wobei für die Berechnung des Elterngeldes das durchschnittliche Einkommen des Antragstellers aus Erwerbsarbeit in den zwölf Kalendermonaten vor dem Kalendermonat der Geburt maßgeblich ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.6 Steuererstattungen

Steuerzahlungen und -nachzahlungen sind in der Regel in dem Jahr, in dem sie anfallen, zu berücksichtigen (sogenanntes In-Prinzip).[1] Dabei ist das In-Prinzip nicht als starres Dogma zu betrachten.[2] Zwar ist grundsätzlich von den tatsächlich erzielten Einkünften auszugehen und deswegen auch die Steuerlast in ihrer jeweils realen Höhe maßgebend. Jedoch können ausnahmsweise...mehr

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AGS 07/2025, Behandlung von... / II. Änderungsverfahren gem. § 120a ZPO

Die PKH-Partei muss jederzeit auf Verlangen des Gerichts gem. § 120a Abs. 1 S. 3 ZPO erklären, ob eine Veränderung ihrer Verhältnisse eingetreten ist. Wegen nachträglicher Verschlechterung oder Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse können z.B. die bei der Bewilligung gem. § 120 Abs. 1 ZPO festgesetzten Zahlungen im Nachhinein abgeändert werden. Voraussetzung ist abe...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.10 Umgangskosten

Umgangskosten treffen grundsätzlich den Umgangsberechtigten, ohne dass dieser diese unterhaltsrechtlich einkommensmindernd ansetzen kann. Es ist jedoch im Einzelfall möglich, erhöhte (weil atypische) Umgangskosten einkommensmindernd zu berücksichtigen. Hierbei ist eine auf den konkreten Einzelfall bezogene Billigkeitsabwägung vorzunehmen.[1] Kosten der Ausübung des Umgangsrec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 8. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (6. Ausschuß) v. 19.6.1972 (zu BT-Drucks. VI/3537)

Rz. 8 [Autor/Stand][...] II. Einzelbemerkungen Artikel 1 – Außensteuergesetz (AStG) [...] zu § 20 AStG Absatz 1, der die erstmalige Anwendung der Vorschriften regelt, war gegenüber dem Regierungsentwurf aus Zeitablauf- und Verfassungsgründen zu ändern. Die Vorschriften des Gesetzes finden Anwendung für die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer ab 1972 für die Vermögensteuer ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ausweis Steueraufwendungen

Rz. 75 [Autor/Zitation] Sofern die GuV dem Gliederungsschema des § 275 HGB entspricht, erlaubt § 5 Abs. 5 Satz 2 PublG, dass der Steueraufwand der Personenhandelsgesellschaft bzw. des Einzelkaufmanns unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird (s. § 5 Rz. 270). Aus der sinngemäßen Anwendung nach § 13 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 PublG ergibt sich, dass in der Ko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 4.3.1.2 Bei Betreuung nicht gemeinschaftlicher Kinder

Hinweis Auch die Betreuung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes kann im Rahmen des Trennungsunterhalts zu einer Einschränkung der Erwerbsobliegenheit führen – im Gegensatz zu dem nachehelichen Unterhalt. Betreut ein getrennt lebender Ehegatte ein Pflegekind, welches die Eheleute vor ihrer Trennung gemeinsam aufgenommen hatten, kann diese Betreuung zu den persönlichen Verhäl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 2.9 Einkünfte aus Vermögen

Einkünfte aus Vermögen erhöhen das unterhaltsrelevante Einkommen, sei es auf Seiten des Unterhaltsberechtigten oder auf Seiten des Unterhaltspflichtigen. Zu den Einkünften aus Vermögen sind insbesondere Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (z. B. an einer GmbH oder einer AG) und Zinsen aus Kapitalvermögen praxisrelevant. Hierzu wiederum zählen insbesondere Zi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trennungsunterhalt / 1.5 Unterschiedliche unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate der diversen Oberlandesgerichte dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf Erfahrungswerten, resultieren aus typischen Sachverhalten, und sollen zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts beitragen. Sie haben keine bindende Wirkung und können eine auf den Einzelfall bezogene G...mehr

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Ehegattenunterhalt / 4.4 Leistungsfähigkeit

Zudem muss der Unterhaltspflichtige leistungsfähig sein, also aktuell über ausreichende Finanzmittel verfügen, um bei Wahrung seines eigenen Bedarfs den geforderten Unterhalt zahlen zu können. Beim Trennungsunterhalt fehlt zwar eine dem für den nachehelichen Unterhalt geltenden § 1581 BGB vergleichbare Vorschrift. § 1581 BGB ist aber entsprechend anzuwenden, da sich auch der...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2 Einkommensermittlung

Die eigentliche Kunst der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts im Unterhaltsrecht besteht weniger in der mathematisch genauen Anwendung der durch die Rechtsprechung vorgegebenen Berechnungsmethoden, sondern vielmehr in der richtigen Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens, unabhängig davon, ob der Unterhaltsschuldner oder der Unterhaltsberechtigte vertreten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Mitteilung der steuerlichen ID-Nr des Ehegatten/Lebenspartners (§ 22a Abs 6 EStG)

Rn. 53a Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Mit GrundrentenG v 12.08.2020, BGBl I 2020, 1879 (s Rn 11) ist mit Wirkung ab 01.01.2021 ein neuer Abs 6 in § 22a EStG eingefügt worden. Die zentrale Stelle ist danach berechtigt, in den in § 151b Abs 3 Satz 2 SGB VI genannten Fällen die Rentenbezugsmitteilung an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zu übermitteln (§ 22a EStG idF...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.2.1 Überobligatorische Tätigkeit wegen Kinderbetreuung

Eine unzumutbare Tätigkeit wegen der Betreuung von Kindern liegt unzweifelhaft vor, wenn das Kind das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Aber auch bei der Betreuung älterer Kinder kann im Einzelfall eine unzumutbare Tätigkeit vorliegen, wenn trotz Fremdbetreuung des Kindes noch eine erhebliche persönliche Restbetreuung verbleibt.[1] Eine überobligatorische Tätigkeit kan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vermögenszuwachsrechnung

Rn. 2238 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Vermögenszuwachsrechnung (Gesamtvermögensvergleich) löst sich von der Ermittlung des Gewinns im Rahmen einer bestimmten Einkunftsart und schätzt das steuerliche Einkommen eines oder mehrerer Jahre (insbesondere Bp-Zeiträume). Sie basiert auf dem Gedanken, dass der StPfl nicht mehr ausgeben und an Vermögenswerten angesammelt haben kann,...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.5.3 Zur Begrenzung des Altersunterhalts

BGH, Urteil v. 24.8.2010, FamRZ 2010, 1633 Zitat Bei der Frage, ob ehebedingte Nachteile im Sinne des § 1578b Abs. 1 BGB vorliegen, ist der Ausgleich unterschiedlicher Vorsorgebeiträge vornehmlich Aufgabe des Versorgungsausgleichs, durch den die Interessen des Unterhaltsberechtigten regelmäßig ausreichend gewahrt werden (im Anschluss an Senatsurteile vom 16. April 2008, XII ZR...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ehegatten als ein StPfl

Rn. 30 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Sodann – nach der Zusammenrechnung ihrer Einkünfte – werden die Ehegatten, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, gemeinsam als (ein) StPfl behandelt. Das bedeutet, dass nur ein Gesamtbetrag der Einkünfte (s Rn 31–33), ein Einkommen (s Rn 34–39), ein zvE (s Rn 40–44) und eine ESt (s Rn 45–50) ermittelt werden, vgl BT-Drs 7/1470 5299 und B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergang von Ansprüchen (au... / 2 Ansprüche gegen einen Unterhaltspflichtigen

Unterhaltsansprüche der Leistungsempfänger gegen den Unterhaltspflichtigen gehen per Gesetz auf den Sozialhilfeträger über. Zu den wichtigsten Unterhaltsansprüchen gehören der Kindesunterhalt[1], der Ehegattenunterhalt während des Getrenntlebens[2] und der nacheheliche Unterhalt.[3] Unterhaltsansprüche gehen u. a. nicht über, wenn der Unterhalt laufend gezahlt, d. h. der Anspruch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 15 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bewirkt der Anspruch auf Kindergeld für den gesamten VZ die nach § 31 S 1 EStG gebotene steuerliche Freistellung nicht vollständig und werden deshalb bei der Veranlagung zur ESt die Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG vom Einkommen abgezogen, erhöht sich die unter Abzug dieser Freibeträge ermittelte tarifliche ESt um den Anspruch auf die mit de...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.5.7 Wohngeld / Heizkostenzuschuss

Wohngeld ist grundsätzlich unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen.[1] Etwas anderes gilt nur, wenn das Wohngeld einen erhöhten Wohnkostenbedarf ausgleicht. Dabei muss der Wohngeldempfänger darlegen, dass das Wohngeld im konkreten Fall erhöhte Wohnkosten ausgleicht. Der durch Gesetz vom 29.4.2022 eingeführte Heizkostenzuschuss nach dem Heizkostenzuschussgesetz ist ausschließ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 4.2 Bedarf

Gemäß § 1361 Abs. 1 BGB bemisst sich die Höhe des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Dieser Begriff entspricht demjenigen in § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB. Daher erfolgt die Bemessung des Unterhaltsbedarfs beim Trennungsunterhalt entsprechend den auch für den nachehelichen Unterhalt geltenden Grundsätzen.[1] Die ehelichen Lebensverhältnisse bemessen sich nach den E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Änderung des Zusammenveranlagungsbescheids

Rn. 65 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Ist die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 Abs 1 AO) nur einem Ehegatten gegenüber wirksam geworden, so besteht der im ursprünglichen Zusammenveranlagungsbescheid enthaltene Nachprüfungsvorbehalt im Verhältnis zum anderen Ehegatten fort. § 26b EStG regelt nur die materielle Ermittlung der gegen jeden Ehegatten festzusetzenden ESt...mehr

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Ehegattenunterhalt / 4.2.2 Halbteilungsgrundsatz und Erwerbstätigenbonus

Maßgeblich für die Berechnung des Bedarfs sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten unter Berücksichtigung der unterhaltsrechtlich relevanten Verbindlichkeiten. Dabei ermittelt sich der Unterhaltsbedarf des berechtigten Ehegatten regelmäßig nach dem Halbteilungsgrundsatz; er entspricht somit im Regelfall der Hälfte der zusammengerechneten beiderseitigen be...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.2.5 Corona-Sonderzahlungen und Energiepreispauschale

Nach § 3 Nr. 11a und Nr. 11b EStG konnten arbeitgeberseits zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn auf Grund der Corona-Krise in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR und 4.500 EUR steuerfrei geleistet werden. Diese Sonderzahlungen bleiben bei der unterhaltsrechtlichen Einkommensermittlung im Rahm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7 Heilung einer Unterbrechungshandlung durch rückwirkende Verschmelzung; Dauer des letzten Wirtschaftsjahrs

Tz. 50 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der BFH (s Urt des BFH v 21.12.2005, BStBl II 2006, 469) hatte über die Frage zu entscheiden, ob eine bei Veräußerung der Organbeteiligung eingetretene Unterbrechung eines Organschaftsverhältnisses im Nachhinein dadurch geheilt werden kann, dass die TG rückwirkend auf die Erwerbergesellschaft verschmolzen wird. Die Zahlen bezeichnen die Reih...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / XVII. Absatz 17 a.F. (i.d.F. des JStG 2009 v. 12.12.2008)

„(17) 1 § 7 Abs. 6 Satz 2, § 8 Abs. 2 und 3, §§ 9, 10 Abs. 2 Satz 3, § 18 Abs. 3 Satz 1 und § 20 Abs. 2 in der Fassung des Artikels 24 des Gesetzes vom 20.12.2007 (BGBl. I S. 3150) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurec...mehr