Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Trennungsunterhalt / 1.4 Bedürftigkeit/Mehr- und Sonderbedarf

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bedarfsbemessung im Rahmen des Trennungsunterhalts sind die aktuellen Verhältnisse, es sei denn, sie beruhen auf Veränderungen nach der Trennung, die auf einer unerwarteten und vom Normalfall erheblich abweichenden Entwicklung beruhen.[1] Das Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Ehegatten einschließlich des trennungsbedingten Mehrbedarfs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 4a Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die verfassungsrechtliche Würdigung des Ehegattensplittings ist von dem Grundgedanken geprägt, dass die Ehe eine Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft darstellt, in der ein Ehegatte an den Einkünften (und Lasten) des anderen jeweils zur Hälfte teilhat, vgl BVerfG v 03.11.1982, BStBl II 1982, 707: Es entspricht somit dem aus Art 3 GG abgeleite...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / XIX. Absatz 19 a.F. (i.d.F. des JStG 2010 v. 8.12.2010)

„(19) § 8 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 Satz 3 in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, 2. für die Gewerbesteuern für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Geschenkbegriff

Rn. 1669 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der Begriff "Geschenk" in § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG entspricht nach Ansicht mehrerer Senate des BFH demjenigen der bürgerlich-rechtlichen Schenkung (§ 516 BGB; BFH BFH/NV 2011, 650; 2020, 207; 2020, 1258; BStBl II 1982, 394; 1993, 806 mwN). Dies hat zur Folge, dass es sich nicht nur objektiv um eine unentgeltliche Zuwendung handelt, sondern ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1850 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die ausschließlich mit einem betrieblichen bzw beruflichen Fehlverhalten zusammenhängen, sind als BA zu qualifizieren. § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG ordnet hinsichtlich dieser Aufwendungen ein Abzugsverbot an. Einschränkend gilt das Abzugsverbot nicht, soweit mit der Geldbuße auch der durch den Ge...mehr

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Trennungsunterhalt / 5.2 Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen

Unterhaltszahlungen an den getrenntlebenden Ehepartner können aber auch – aber nicht neben dem begrenzten Realsplitting – als außergewöhnliche Belastungen von dem zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden.[1] Der Höchstbetrag ist hier begrenzt auf 12.096 EUR im Kalenderjahr 2025 (2024: 11.784 EUR).[2] Ab dem Kalenderjahr 2026 beträgt der Höchstbetrag 12.348 EUR. Obiger jew...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2 Rechtsgrundlagen für die zwischenstaatliche Amtshilfe

Rz. 19 Für die zwischenstaatliche Amtshilfe bedarf es grundsätzlich einer Rechtsgrundlage (Ausnahme: Kulanzauskunft). Für die Leistung der Amtshilfe benennt § 117 Abs. 2 AO hierfür innerstaatlich anwendbare völkerrechtliche Vereinbarungen, innerstaatliche anwendbare Rechtsakte der Europäischen Union sowie das EUAHiG. Als innerstaatlich anwendbare völkerrechtliche Vereinbarungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Verschmelzung bzw Aufspaltung der Organgesellschaft auf eine dritte Gesellschaft

Tz. 12 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bei der Verschmelzung und bei der Aufspaltung des Unternehmens der OG endet zwingend der GAV, und zwar mit der H-Reg-Eintragung der Verschmelzung (s Urt des OLG Karlsruhe v 29.08.1994, DB 1994, 1917; UmwSt-Erl 2025 Rn Org.21 und Org.23; weiter s Fedke, DK 2008, 533, 534; s Heidenhain, NJW 1995, 2873, 2877 und s Müller, BB 2002, 157, 161). De...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Ermittlung des Einkommens

Rn. 13 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Unter § 35b EStG fallen nur Einkünfte, die bei der Ermittlung des Einkommens berücksichtigt werden. Das Einkommen ermittelt sich nach § 2 Abs 4 EStG aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, in den nach § 2 Abs 3 EStG die Summe der Einkünfte nach § 2 Abs 1 und 2 EStG einfließen. Generell werden alle Einkünfte der sieben Einkunftsarten des § 2 Abs 1...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.3.5 Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit (§ 1573 Abs. 1, 3 BGB)

Ein Ehegatte kann, soweit er keinen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1572 BGB hat, gleichwohl Unterhalt verlangen, solange und soweit er nach der Scheidung keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden vermag. Dies gilt entsprechend, wenn Unterhalt nach den §§ 1570 bis 1572, 1575 BGB zu gewähren war, die Voraussetzungen dieser Vorschriften aber weggefallen sind. Der Ans...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Freibeträge bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage

Rn. 40 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Freibetrag nach § 13 Abs 3 EStG , aufgrund dessen Einkünfte aus LuF in die Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte eines jeden Ehegatten nur einbezogen werden, soweit sie EUR 900 übersteigen, ist bei jedem Ehegatten gesondert zu berücksichtigen. Rn. 41 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 vorläufig frei Rn. 42 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Alters...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 48 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs 4 EStG) durch Verminderung des Gesamtbetrags der Einkünfte um Sonderausgaben und ag Belastungen zeigt sich, dass die Einzelveranlagung eine Form der Ehegattenbesteuerung ist und nicht zwei Einzelveranlagungen im eigentlichen Sinne durchzuführen sind. § 26a Abs 2 EStG schreibt nämlich vor, dass Sond...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 23 [Autor/Zitation] Bis zur Neuregelung der handelsrechtlichen Rechnungslegung im Dritten Buch des HGB waren die Rechnungslegungsvorschriften für eingetragene Genossenschaften im Genossenschaftsgesetz kodifiziert. Die bis zur Neuregelung durch das BiRiLiG geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung (§§ 33 bis 33i GenG AF) sind bis auf § 33 GenG aufgehoben worden. Nach dem ...mehr

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Trennungsunterhalt / 1.3 Leistungsfähigkeit

Für den Trennungsunterhalt fehlt eine dem § 1581 BGB entsprechende Regelung, die den Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Ehegatten sicherstellt. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebietet es jedoch, diese Vorschrift entsprechend anzuwenden, da sich auch der Anspruch auf Trennungsunterhalt wie jeder Unterhaltsanspruch an der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen aus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.4.1 Handels-, Industrie-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnisse und Geschäftsverfahren

Rz. 47 Das Bestehen von Betriebs-, Geschäfts-, Gewerbe-, Industrie-, Berufs- und ähnlichen Geheimnissen behindert das deutsche Besteuerungsverfahren grundsätzlich nicht. Ihr Bestehen gibt dem Betroffenen mit Ausnahme der Berufsgeheimnisse des § 102 AO kein Auskunfts- oder Vorlageverweigerungsrecht. Der Schutz dieser Geheimnisse ist mit dem Steuergeheimnis, das um das Besteu...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.3 Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs auf den angemessenen Bedarf gemäß § 1578b Abs. 1 BGB

Grundsätzlich bemisst sich das Maß des Unterhalts gemäß § 1578 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen. § 1578b Abs. 1 BGB gebietet die Möglichkeit der Herabsetzung dieses eheprägenden Bedarfs auf den angemessenen Lebensbedarf. Sinn und Zweck der Unterhaltsreform war es insbesondere, die bis dahin geltende Lebensstandardgarantie einzugrenzen. Die Herabsetzung des Unterhal...mehr

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Trennungsunterhalt / 5.1 Begrenztes Realsplitting

Wer an den getrenntlebenden Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen gemäß § 10 Abs. 1a Satz Nr. 1 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend machen (begrenztes Realsplitting). Falls der Unterhaltszahler noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den Ehepartner übernimmt, entweder an den Ehepartner unmittelba...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.5.1 Allgemeines

OLG Zweibrücken – Beschluss v. 18.1.2024, FamRZ 2024, 926 Zitat Auf eine vom gesetzlichen Unterhaltsanspruch losgelöste schuldumwandelnde und schuldbegründende vertragliche Unterhaltspflicht finden die Beschränkungs- und Versagungstatbestände der §§ 1578b, 1579 BGB keine Anwendung. OLG Hamm – Beschluss v. 7.9.2018, FamRZ 2019, 110 Zitat Über die Frage der Unterhaltsbefristung ode...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Konfusion von Organgesellschaft und Organträger

Tz. 88 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Werden OT und OG aufeinander verschmolzen, ist uE, obwohl im Ges nicht ausdrücklich angesprochen, kein Raum mehr für die Fortführung eines organschaftlichen AP. So auch Rn Org.05 des UmwSt-Erl 2011 für den Fall der Abwärtsverschmelzung des OT. Wird die OG auf ihren zu 100 % beteiligten OT verschmolzen und weist die St-Bil des OT einen aktiven...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einkommensermittlung

Rn. 34 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Das (gemeinsame) Einkommen beider Ehegatten wird durch Abzug der Sonderausgaben und ag Belastungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt. Rn. 35 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Verlustabzug: Der Abzug negativer Einkünfte nach § 10d Abs 1 EStG ist vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, ag Belastungen und sonstigen Abzugsbet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Ermittlung der ESt

Rn. 45 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Das (gemeinsam) ermittelte zvE beider Ehegatten bildet die Bemessungsgrundlage für die tarifliche ESt, § 2 Abs 5 Hs 2 EStG, die nach Abzug der Steuerermäßigungen die festzusetzende ESt ergibt, § 2 Abs 6 S 1 EStG. Bei zusammen veranlagten Ehegatten beträgt die tarifliche ESt – vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34b und 34c EStG – das Zweifach...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Absatz 1 (in der seit dem ATADUmsG geltenden Fassung)

„(1) Diese Fassung des Gesetzes gilt, sofern in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, 1. für die Einkommen- und Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 2022, 2. für die Gewerbesteuer erstmals für den Erhebungszeitraum 2022, 3. für die Erbschaftsteuer auf Erwerbe, bei denen die Steuerschuld nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstanden ist.” Rz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bredow/Liebscher, Erhalt des steuerlichen Querverbundes bei Teilprivatisierungen durch Änderung von Unternehmensverträgen im GmbH-Konzern, BB 2003, 393; Baldamus, Gestaltungsspielraum bei Art und Maß von Ausgleichszahlungen nach § 304 AktG, Ubg 2010, 483; Schöneborn, Aktuelle Formfragen der ertragsteuerlichen Organschaft, DB 2010, 245. Rn. 1950 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Vo...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.5.5 Zur Begrenzung des Aufstockungsunterhalts

OLG Karlsruhe, Beschluss v. 3.6.2020, FamRZ 2020, 2001 Zitat Übt der Unterhaltsgläubiger eine vollschichtige Tätigkeit in seinem erlernten Beruf aus und erzielt damit ein überdurchschnittliches Einkommen, ist davon auszugehen, dass er wieder das Vergütungsniveau seiner vorehelich angelegten beruflichen Möglichkeiten erreicht hat, sodass ehebedingte Nachteile i. S. d. § 1578b B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Übertragungsgewinn der Körperschaft (§ 3 UmwStG)

Tz. 4 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 3 Abs 1 UmwStG ist das übergehende Vermögen grds mit dem gW anzusetzen. Wegen Einzelheiten s § 3 UmwStG Tz 21 ff. Nach § 3 Abs 2 UmwStG kann das übergehende Vermögen auf Antrag mit einem niedrigeren Wert (Bw oder Zwischenwert) angesetzt werden, soweit es BV der Übernehmerin wird und sichergestellt ist, dass es später der Besteuerung mit...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / VII. Absatz 6 (in der seit dem MinStGEG geltenden Fassung)

"(6) § 8 Absatz 5 in der am 28. Dezember 2023 geltenden Fassung ist erstmals anzuwenden für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft oder der Betriebsstätte entstanden sind, das nach dem 31. Dezember 2023 endet." Rz. 51 [Autor/Stand] Gesetzesänderung...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.1.4 Unterhalt aus kindbezogenen Gründen

Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB ist stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesichert werden könnte. Denn mit der Neugestaltung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Risthaus, Unternehmensteuerreform und JStG 2008: Änderungen mit Auswirkung auf die Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen und die Alterseinkünfte, DStZ 2007, 802; Riewe, Rechtsfolgen bei der Abfindung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften, DB 2010, 2503; Killat-Risthaus, Einkommensteuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen, DB 2010, 2304; G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.2.3 Familienleistungsausgleich

Rz. 5 Nach Auffassung des BVerfG hat der Gesetzgeber grds. die Wahl, auf welche Weise er die geminderte Leistungsfähigkeit von Familien mit Kindern berücksichtigt, durch Kinderfreibeträge, durch die Gewährung von Kindergeld oder durch eine Kombination beider Möglichkeiten entsprechend dem bisherigen (bis 1995) dualen System.[1] Mit dem JStG 1996 v. 11.10.1995[2] wurde mit Wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.1 Gesetzesentwicklung

Rz. 1 § 31 EStG i. d. F. durch das EStG 1934[1] regelte die Pauschbesteuerung beim Zuzug Stpfl. aus dem Ausland für die Dauer von 10 Jahren. Die Vorschrift wurde durch das StRefG 1990[2] mit Wirkung ab Vz 1990 ersatzlos aufgehoben. Bewilligte Pauschalierungen (letztmaliger Antrag 1989) galten weiter, sodass die Regelung noch bis Vz 1998 zur Anwendung kommen konnte. Rz. 2 § 31...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.2.1 Familienlastenausgleich

Rz. 3 Die Entwicklung des bis 1995 sog. Familien- oder Kinderlastenausgleichs ist charakterisiert durch den Wechsel von einer reinen Kinderfreibetragslösung zu einem dualen System von Kinderfreibeträgen und Kindergeldgewährung, sodann dem Übergang zu einer reinen Kindergeldlösung und anschließend der Rückkehr zum dualen System: Bis 1954 wurde Kindern lediglich durch verschied...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 3.2 Umfang der Familienförderung

Rz. 38 In welcher Höhe dem Kindergeld die Funktion einer Sozialleistung zukommt, richtet sich nach dem jeweiligen Grenzsteuersatz. Bei Stpfl. mit einem zu versteuernden Einkommen – ohne die kindbedingten Freibeträge nach § 32 Abs. 6 ESG – unterhalb der Proportionalzone, d. h., die nicht mit Steuer belastet sind, sodass sich ein Freibetrag steuerlich nicht auswirkt, dient das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.2.2 Rechtsprechung des BVerfG

Rz. 4 Nach der neueren Rspr. des BVerfG muss bei der Einkommensbesteuerung ein Betrag in Höhe des (sozialrechtlichen) Existenzminimums aller Familienangehöriger (Familienexistenzminimum) steuerfrei bleiben. Dies folgt unmittelbar aus dem Gebot der Steuergerechtigkeit und dem daraus abgeleiteten Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.[1] Es ist heute allgemein ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 7 Verrechnung von mit dem Kindergeld vergleichbaren Leistungen (S. 6)

Rz. 49 Nach § 31 S. 6 EStG sind für den Fall des Abzugs der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG auch mit dem Kindergeld vergleichbare Leistungen in der Weise zu verrechnen (d. h. zurückzufordern), dass der entsprechende Anspruch der tariflichen ESt hinzugerechnet wird. Damit wird eine Doppelbegünstigung vermieden. Die Summe ergibt die festzusetzende ESt (§ 2 Abs. 6 S. 2 EStG)....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.3 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 12 Die Verfassungsmäßigkeit des Familienleistungsausgleichs wird unter folgenden Aspekten diskutiert: Verstoß gegen das Prinzip der Rechtssicherheit wegen Einführung eines neuen Systems der Familienbesteuerung. Insoweit bestehen indes keine grundlegenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Es steht dem Gesetzgeber frei, nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung ein neues M...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2.2.1 Begriff des Existenzminimums

Rz. 30 Die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs durch das JStG 1996 geht auf die Rspr. des BVerfG zurück, wonach gem. Art. 1 Abs. 1 GG (Schutz der Menschenwürde), Art. 3 GG (Gleichheitssatz, Leistungsfähigkeitsprinzip), Art. 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatsprinzip) dem Stpfl. sein Einkommen insoweit steuerfrei belassen werden muss, als es zur Schaffung der Mindestvoraussetz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1 Funktion und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 2 Abs. 5 EStG wird das die Bemessungsgrundlage der ESt bildende zu versteuernde Einkommen in der Weise ermittelt, dass bestimmte Freibeträge – und sonstige vom Einkommen abzuziehende Beträge – vom Einkommen abgezogen werden. § 32 Abs. 6 EStG definiert diese Freibeträge: Kinderfreibetrag (sächliches Existenzminimum); zusätzlicher Freibetrag für den Betreuungs- un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.6.1 Übertragung des Kinderfreibetrags (Abs. 6 S. 6)

Rz. 125 Die Berücksichtigung des halben Kinderfreibetrags bei jedem Elternteil kann zu unausgewogenen Verhältnissen führen, wenn ein Elternteil mangels eigenen Einkommens daraus steuerlich keinen Vorteil ziehen kann oder wenn ein Elternteil mehr als seinen im internen Verhältnis der Eltern zueinander geschuldeten Anteil am Unterhalt erbringt, ohne zugleich auch stärker steue...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1.2 Bedeutung der Freibeträge; Rspr. des BVerfG

Rz. 110 Der Kinderfreibetrag ist nicht ein Freibetrag i. d. S., dass zum Zweck der Begünstigung bestimmte Einkunftsteile von der Besteuerung freigestellt werden, wie z. B. in § 19 Abs. 2, § 20 Abs. 4 EStG. Vielmehr handelt es sich um einen Pauschbetrag [1], der zur Steuervereinfachung typisierend unterstellt, dass Stpfl. mit zu berücksichtigenden Kindern durch den Kindesunter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.1 Allgemeines

Rz. 54 § 32 Abs. 4 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen für volljährige Kinder Kindergeld oder Freibeträge (Kinderfreibetrag, Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag) gewährt werden. Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu dem Monat, in dem sie das 21. Lebensjahr vollenden, aufgrund von Arbeitslosigkeit (§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG) ber...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.2 Kinderfreibetrag und Sammelfreibetrag (Abs. 6 S. 1)

Rz. 117 Voraussetzung für den Abzug der Freibeträge ist zunächst, dass die gebotene Freistellung des Kinderexistenzminimums (ab 2002: neben dem sächlichen Existenzminimum durch den Kinderfreibetrag auch der Bedarf für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung, sog. Sammelfreibetrag) durch das Kindergeld nicht in vollem Umfang bewirkt wird (§ 31 S. 4 EStG). Dies betrifft zum einen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.6 Kein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern

Rz. 36 Das negative Tatbestandsmerkmal, dass ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern (leibliche Eltern, Adoptiveltern und andere Pflegeeltern) nicht mehr besteht, bezweckt, die doppelte Zurechnung sowohl bei den Eltern als auch bei den Pflegeeltern nach Möglichkeit zu vermeiden.[1] Rz. 37 Nach dem Grundsatzurteil des BFH[2] erfordert die Annahme eines Pflegekindverhält...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.4 Einschränkung des Freistellungsverfahrens bei der KapESt, Abs. 2 S. 5

Rz. 39 Für die Entlastung von Kapitalerträgen nach einem DBA enthält § 50c Abs. 2 S. 5 EStG eine besondere Einschränkung. Das Freistellungsverfahren ist danach nur anwendbar, wenn der Vergütungsgläubiger eine im anderen Vertragsstaat ansässige stpfl. Kapitalgesellschaft ist, die an der im Inland ansässigen ausschüttenden Kapitalgesellschaft zu mindestens 10 % beteiligt ist. ...mehr

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Kindesunterhalt / 2.1 Das Einkommen des nichtselbstständig Tätigen

Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit sind regelmäßig alle Leistungen anzusetzen, d. h. auch Einkünfte, die ein Arbeitnehmer unregelmäßig oder einmalig bezieht. So sind auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstige Zuwendungen[1], Provisionen[2] und Tantiemen[3], Prämien[4] und Überstundenvergütungen im Rahmen des Üblichen[5] als Einkommen anzusetzen. Bei Angest...mehr

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Kindesunterhalt / 2.2 Das Einkommen des selbstständig Tätigen

Die Einkommensermittlung bereitet regelmäßig besondere Schwierigkeiten, wenn Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit vorhanden sind. Bei derartigen Einkünften ist der Gewinn gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG im Wege der Bilanzierung oder durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln. Für die Einkommensermittlung sollten jedenfalls folgende Unterlagen herangezogen werden: Ei...mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.4 Pflegegeld

Leistungen aus der Pflegeversicherung, Blindengeld und ähnliche Sozialleistungen sind Einkommen[1], wobei § 1610a BGB zu beachten ist. Nach § 1610 BGB besteht die Vermutung, dass infolge von Körper- oder Gesundheitsschäden dem Berechtigten gewährte Sozialleistungen durch den schädigungsbedingten Mehrbedarf aufgezehrt werden. Pflegegeld nach §§ 37 ff. SGB XI, das an den Pflege...mehr

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Kindesunterhalt / 2.1.3 Fiktive Einkünfte

Im Unterhaltsrecht sind nicht nur die tatsächlichen Einkünfte relevant. Nicht selten spielen daneben fiktive Einkünfte eine Rolle. Fiktive Einkünfte sind dabei beim Kindesunterhalt insbesondere bei der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten von Relevanz. Sie werden insbesondere bei der Verletzung von Erwerbsobliegenheiten zugerechnet. Ein Verstoß gegen eine Erwerbso...mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.2 Bürgergeld (Arbeitslosengeld II)

Das Bürgergeld (früher ALG II) ist grundsätzlich unterhaltsrechtlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Beim Unterhaltspflichtigen wird das Bürgergeld hingegen grundsätzlich als Einkommen betrachtet. Aufgrund der Höhe der Regelsätze wird es dennoch in der Regel an der Leistungsfähigkeit scheitern, weil die Selbstbehaltssätze unterschritten werden.mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.6 BAföG

BAföG-Leistungen stellen grundsätzlich auf Seiten des Berechtigten unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen dar[1] und zwar auch bei darlehensweiser Gewährung.[2] Nur wenn die BAföG-Leistungen als Vorausleistungen nach §§ 36, 37 BAföG gewährt werden, stellen sie kein Einkommen dar. Auch auf Seiten des Pflichtigen sind BAföG-Leistungen grundsätzlich relevantes Einkommen.mehr