Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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ZErb 03/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Doukoff Beck’sches Mandatshandbuch Zivilrechtliche Berufung Handbuch 7., völlig neubearbeitete Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79153-6, 129 EU...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Eignung, einen sonstigen Bezug auszulösen ("Vorteilsgeneigtheit")

Tz. 153 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 In seiner jüngeren Rspr hat der BFH mit der notwendigen "Eignung, einen sonstigen Bezug auszulösen", ein weiteres Tatbestandsmerkmal der vGA geschaffen; s Urt des BFH v 07.08.2002, BStBl II 2004, 131; s Urt des BFH v 25.01.2005, BStBl II 2006, 190; s Beschl des BFH v 07.06.2016, BFH/NV 2016, 1496. Hierin soll der Ausschüttungscharakter der v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Fiktiver Vermögensübergang und Zuordnung des Einkommens

Tz. 319 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das Einkommen und Vermögen des Einbringenden und der aufnehmenden Kap-Ges/Gen sind so zu ermitteln, als ob der Sacheinlagegegenstand mit dem gewählten stlichen Übertragungsstichtag auf die Übernehmerin übergegangen wäre (s § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Als Folge der Rückwirkung wird das im Wege des § 20 Abs 1 oder § 25 S 1 UmwStG übertragene BV –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Weiteranwendung des § 21 UmwStG aF (§ 27 Abs 3 Nr 3 UmwStG)

Tz. 14 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 27 Abs 3 Nr 3 S 1 UmwStG ist § 21 UmwStG aF für solche einbringungsgeborenen Anteile weiter anzuwenden, die auf einer unter das UmwStG aF fallenden Einbringung beruhen. Dies ergibt sich uE bereits aus § 27 Abs 2 UmwStG (s Tz 9). § 21 UmwStG aF ist uE auch auf die nach § 20 Abs 3 S 4 bzw § 21 Abs 2 S 6 UmwStG in Neueinbringungsfällen en...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3 Einbringung durch Vermögensanwachsung auf den letzten Gesellschafter einer Personengesellschaft

Tz. 160 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 "Umw" einer Pers-Ges in eine Kap-Ges durch Anwachsung Eine betrieblich tätige oder gew geprägte Pers-Ges kann in eine Kap-Ges/Gen umstrukturiert werden, indem das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft zivilrechtlich durch Anteilsvereinigung in einer Hand auf den letztverbliebenen Gesellschafter in der Rechtsform einer Kap-Ges/Gen anwächst. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.7 Verfahrensfragen

Tz. 678 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die ErbSt-Problematik bei vGA wird durch § 30 Abs 1 ErbStG verschärft. Danach ist jeder der ErbSt unterliegende Erwerb binnen einer Frist von drei Monaten vom Erwerber dem für die Verwaltung der ErbSt zuständigen FA schriftlich anzuzeigen. Erfolgt der stpfl Erwerb als Rechtsgeschäft unter Lebenden, ist gem. § 30 Abs 2 ErbStG auch derjenige ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Steuerbefreiung für bestimmte öffentlich-rechtliche Kreditanstalten und Kreditinstitute (§ 34 Abs 3 KStG)

Tz. 8 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 34 Abs 3 KStG wurde durch das Kroatien-StAnpG neu gefasst. Er regelte bis dahin ua die zeitliche Anwendung der StBefreiung gem § 5 Abs 1 Nr 2 KStG für die "Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt". Da die "Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt" zum 01.08.2013 in die "Hamburgische Investitions- und Förderbank" umbenannt wurde, stellt § 34 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.6 Übergang von Anschaffungskosten bei Kapitalerhöhung

Tz. 153a Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Es stellt sich die Frage, ob im Fall der Kap-Erhöhung mit Einlagen unter dem Wert der Altanteile nicht nur stille Reserven von den Altanteilen abgespalten werden, sondern auch AK von den entreicherten Altanteilen zunächst auf das Bezugsrecht und sodann auf die jungen Anteile übergehen. Dies wird von der hA – sowohl für GmbH-Anteile als auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Fleischmann, Auswirkungen des Zusammenschlusses von Daimler Benz AG und Chrysler Corp auf Wertpapierleihgeschäfte mit Daimler-Aktien, DB 1998, 2297; Prinz, Verschmelzung ausl Kap-Ges bei inl AE: Rechtsfolgen und Gestaltungsalt, FR 1998, 555; Füger/Rieger, Verdeckte Einlage und vGA bei Umw – ein Problemabriss anhand typischer Fälle, in FS Widmann, 2000, 287; Herzig, Gestaltung s...mehr

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zfs 03/2024, Verschweigen v... / 2 Aus den Gründen: …

Beschluss v. 19.4.2023: Das LG hat die Klage im Ergebnis zurecht insgesamt abgewiesen. Das Berufungsvorbringen rechtfertigt keine andere Entscheidung. Entgegen der Darstellung im Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils dürfte die Frage, ob die Kl. auch Eigentümerin des Fahrzeugs gewesen ist, allerdings nicht unstreitig sein … Die Bekl. hat ebenso bestritten, dass die Kl. über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Beurteilung des Vermögensvorteils bei der nahe stehenden Person

Tz. 523 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Betrachtet man in diesem Zusammenhang die Vermögensebenen der beteiligten Pers, stellt man fest, dass dem Gesellschafter, dem der Zuwendungsempfänger nahe steht, ein Beteiligungsertrag zugerechnet wird, der bei ihm nicht notwendig zu einer Mehrung seines Vermögens geführt hat. Tz. 524 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine entspr Vermögensmehrung k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Anteilseinbringung (§ 21 UmwStG) als Veräußerung

Tz. 55 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einbringung von Anteilen an Kap-Ges oder Gen in eine aufnehmende Kap-Ges/Gen gem § 21 Abs 1 UmwStG (Anteilstausch) ist – ebenso wie die Betriebseinbringung nach § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 52f) – ertragstlich dem Grunde nach eine Veräußerung der Anteile durch einen tauschähnlichen Vorgang. Der ein direktes Gegenseitigkeitsverhältnis zwischen...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 7.2.2.2 Ersatzansprüche nach § 1478 BGB

Rz. 54 Wird die Ehe vor Durchführung der Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft geschieden, kann jeder Ehegatte gemäß § 1478 Abs. 1 BGB verlangen, dass ihm der Wert dessen zurückerstattet wird, was er in die Gütergemeinschaft eingebracht hat. Was als in die Gütergemeinschaft eingebracht anzusehen ist, bestimmt sich nach Abs. 2 dieser Vorschrift. Demnach gelten die Gegenstä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.4 Gesetzesergänzung im Jahr 2011

Tz. 671 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Mit dem BeitrRLUmsG hat sich der Gesetzgeber der Problematik "angenommen" und schenkstliche Neuregelungen sowohl für verdeckte Einlagen als auch für vGA geschaffen (zur Problematik bei der verdeckten Einlage s § 8 Abs 3 Teil B Tz 120ff). Die dabei neu eingefügten ges Regelungen in § 7 Abs 8 ErbStG und § 15 Abs 4 ErbStG nahmen die og BFH-Rspr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.10 Sonderproblem Betriebsaufspaltung

Tz. 69 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Besitzunternehmen als Einbringungsgegenstand iSd § 20 Abs 1 UmwStG Überlässt eine natürliche Pers entgeltlich oder unentgeltlich eine wes Betriebsgrundlage an eine Kap-Ges, in der die natürliche Pers ihren geschäftlichen Betätigungswillen bestimmen kann, liegt eine gew qualifizierte Nutzungsüberlassung iRd Betriebsaufspaltung vor (s Wacker, i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.2 Zeitfragen beim (begünstigten) Anteilseigner

Tz. 39 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der AE/das Mitglied muss im Zeitpunkt, in dem die Grundlagen des zu beurteilenden Vorgangs gelegt werden, schon bzw noch Inhaber der gesellschafts- oder mitgliedschaftsrechtlichen Stellung sein. Dies ist darin begründet, dass eine Veranlassung eines Vorgangs im Gesellschaftsverhältnis nur gegenüber demjenigen vorliegen kann, der auch eine Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.2 Einbringung durch eine natürliche Person

Tz. 265 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei einer einbringenden natürlichen Pers oder Pers-Ges, soweit natürliche Pers als MU beteiligt sind, unterliegt der Einbringungsgewinn der ESt (zur beschr oder unbeschr StPflicht s Tz 264–264a). Er gehört derselben Einkunftsart an wie auch das eingebrachte BV (s Tz 258). Zur Anwendung des Freibetrags nach § 16 Abs 4 EStG für den Einbringun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.2 Sachgründung

Tz. 158a Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei der Sachgründung einer Kap-Ges (GmbH, AG oder KGaA) wird das Grund-/Stammkap nicht durch Geldeinlagen erbracht, sondern durch Übertragung von Sachen; dh im Anwendungsbereich des § 20 Abs 1 UmwStG durch Übertragung des BV eines (Teil-)Betriebs oder dem Mitgliedschaftsrecht an einer Pers-Ges – stlich: MU-Anteil- (hr-liche Sacheinlage, s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.4 Bargründung oder -Kapitalerhöhung mit Sacheinlageagio

Tz. 159 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG kann im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Anteile auch dann gegeben sein, wenn die Anteile bei Gründung der Übernehmerin oder bei Kap-Erhöhung gesellschaftsrechtlich durch eine Bareinlage entstehen. Da die Übertragung des BV der in § 20 Abs 1 UmwStG genannten Sachgesamtheiten ursächlich auf den Erwerb...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.2.2.4 Sonderfall der Belastung mit einem lebenslangen Recht

Rz. 83 Oftmals wird – insbesondere im Wege der vorweggenommenen Erbfolge – ein Grundstück auf ein Familienmitglied übertragen und gleichzeitig zugunsten des Zuwenders ein Nießbrauch, Wohnrecht oder Leibgedinge an dem Grundstück eingetragen. Der BGH hat sich in der Vergangenheit wiederholt mit der Frage beschäftigt, wie Belastungen, die mit einem nach § 1374 Abs. 2 BGB privil...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / b. Grenzfall Übernahme- oder Kaufrechtsvermächtnis

Dennoch sind bei der Abgrenzung beider Steuern eine Reihe von Grenzfällen zu beachten, die im Einzelfall Grunderwerbsteuer auslösen können.[2] Ein Beispielsfall ist etwa die im Einzelfall enge Grenzlinie zwischen einem ggf. nicht nach dem GrEStG evt. steuerbaren, aber schon teilentgeltlichen Übernahmevermächtnis als Erwerb von Todes wegen i.S.d. § 3 Nr. 2 GrEStG [3] und einem...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 3.1 Das Gesamtgut

Rz. 5 Das Gesamtgut ist das wesentliche Merkmal der Gütergemeinschaft. Gemäß § 1416 Abs. 1 Satz 1 BGB wird das Vermögen der Ehegatten (durch das "Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" vom 18.12.2019 wurde der Wortlaut der Vorschriften insofern angepasst, als er statt den Begriffen "Mann" und "Frau" nu...mehr

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FF 03/2024, Auswirkungen vo... / a) Konto

Im Falle einer Überweisung kann das Konto, auf welches diese erfolgt ist, einen ersten Anhaltspunkt darstellen. Die Überweisung auf ein Einzelkonto kann dafürsprechen, dass nur der Kontoinhaber bedacht werden sollte – es sei denn, es handelt sich um das Familienkonto, auf welches beide Eheleute zugreifen konnten.[6] Verfügten beide Eheleute über Einzelkonten und gab es zusät...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.20.1 Allgemeines

Der Ressourceneinsatz Ausbildender für einen dualen Studiengang ist ungleich höher als der für eine normale Berufsausbildung. Zudem ist die Ausbildung mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Ausbildende tätigen diese Investition in der Erwartung, dass die Studierenden ihnen die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zumindest für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.5 Lose Unternehmenszusammenschlüsse

Tz. 25 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Lose Verbindungen zwischen vd Unternehmen sind zB Metaverbindungen, Konsortien, Interessengemeinschaften, Gewinngemeinschaften (Pools). Es sind weder Kö noch MU-Gemeinschaften. Ihre Gewinne werden unmittelbar bei den beteiligten Unternehmen erfasst. Tz. 26 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Metaverbindungen sind Gemeinschaften, bei denen ein Unterneh...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Vermieter

Rz. 10 Vermieter ist derjenige, der den (schuldrechtlichen) Mietvertrag als Vermieter abgeschlossen hat. Beim schriftlichen Mietvertrag ergibt sich die Vermieterstellung aus dem Vertrags"rubrum" im Zusammenhang mit der Unterschrift desjenigen am Ende des Formulars, der im Rubrum als Vermieter bezeichnet ist – vom Abschluss durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen V...mehr

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zfs 03/2024, Paul Kuhn, Schadensverteilung bei Verkehrsunfällen, Deutscher Anwaltverlag Bonn, 11. Auflage 2023, 876 Seiten

Allein schon der Umfang des Werks von Paul Kuhn beeindruckt: Es beinhaltet 876 Seiten und ist fast 5 cm stark! Auch die Anzahl von 2744 herangezogenen und ausgewerteten Gerichtsentscheidungen ist eine Kategorie für sich – Urteile aus allen Instanzen, vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof, nicht zu vergessen das BayObLG, das Kammergericht Berlin und das Kreisgericht. Neben...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.11.2 Reisen zur vorübergehenden Ausbildung an einer anderen Einrichtung außerhalb der politischen Gemeindegrenze der verantwortlichen Praxiseinrichtung

Nach § 13 Abs. 2 TVHöD haben die Studierenden bei Reisen zur vorübergehenden Ausbildung an einer anderen Einrichtung außerhalb der politischen Gemeindegrenze der verantwortlichen Praxiseinrichtung sowie zur Teilnahme an Vorträgen, an Arbeitsgemeinschaften oder an Übungen einen Anspruch auf Erstattung der entstandenen notwendigen Fahrtkosten. Dabei bleibt es den Studierenden n...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.13.2 Arbeitsmittel, § 15 Abs. 2 TVHöD

§ 15 Abs. 2 TVHöD regelt wortgleich mit § 32 Abs. 1 Nr. 4 HebG, dass die verantwortliche Praxiseinrichtung den Studierenden kostenlos Fachbücher, Instrumente und Apparate zur Verfügung zu stellen hat, die für die Absolvierung des berufspraktischen Teils des Studiums und für das Ablegen der staatlichen Prüfung erforderlich sind. Zur Art und Form der Zurverfügungstellung enthäl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.11.5 Anwendungsregelung zu § 8b Abs 7 KStG (§ 34 Abs 5 S 5 KStG)

Tz. 27 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Vorschrift des § 34 Abs 5 S 2 KStG idF des Ges zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen, die durch das Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften zu S 3 und durch das ATADUmsG zu S 4 sowie durch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Grundsätzliches

Tz. 1 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Sechste Teil des UmwStG enthält die §§ 20–23 und stellt einen abgeschlossenen Bereich im System der St-Vergünstigungen bei Unternehmensumstrukturierungen bezüglich der ESt, KSt und GewSt dar (Einbringungsvorschriften). Die Bestimmungen der §§ 2–19 UmwStG gelten im Sechsten Teil nur dann, wenn deren sinngemäße Anwendung ausdrücklich bestim...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.5 Umwandlung einer Personengesellschaft in eine KGaA/Ausgliederung auf eine KGaA

Tz. 185 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die KGaA ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (jur Pers und Kap-Ges), die anders als die AG zwei Arten von Gesellschaftern hat (s §§ 278ff AktG). Mindestens ein Gesellschafter haftet den Gesellschaftsgläubigern unbeschr (phG) und ein oder mehrere Gesellschafter, die an dem in Aktien zerlegten Grund-Kap beteiligt sind, sind ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Einbringung und Nacherhebung von ErbSt/SchenkSt

Tz. Rz 49b Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einbringung von BV oder von Anteilen an Kap-Ges in eine aufnehmende Kap-Ges/Gen gem §§ 20 Abs 1, 21 Abs 1 und 25 S 1 UmwStG kann in bestimmten Fällen rückwirkend zu einer Neubeurteilung eines vorangegangenen stfreien ErbSt-/SchenkSt-Tatbestands führen. Die vorgenannten Einbringungssachverhalte sind zwar grds für die Beibehaltung von S...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / d. Abgrenzung zur Übertragung von mehr als 90 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft (§ 1 Abs. 2 GrEStG)

Wie die Anteilsvereinigung soll auch die Steuerbarkeit der Übertragung von mehr als 90 % der Anteile an einer grundbesitzenden Personen- oder Kapitalgesellschaft, also jedweder grundbesitzenden Gesellschaft, Steuerpflicht auslösen. Auch hier ist zu sehen, dass insbesondere bei dem zum 1.7.2021 neu eingeführten Tatbestand für Anteile an Kapitalgesellschaften nach § 1 Abs. 2b G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.6 Freiberuflicher Teilbetrieb

Tz. 96 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der Begriff des freiberuflichen Teilbetriebs in § 18 Abs 3 S 1 EStG ("selbständiger Teil des Vermögens") ist dem § 16 EStG nachgebildet und hat daher grds dieselben Voraussetzungen, die auch an einen gew Teilbetrieb gestellt werden (s Urt des BFH v 22.12.1993, BStBl II 1994, 352 unter II. Nr 1; v 05.06.2003, BStBl II 2003, 838 unter 1.). Die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG als Betriebsveräußerung

Tz. 52 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Kap-Ges oder Gen gegen Erhalt von neuen Anteilen an der aufnehmenden Gesellschaft (Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG) entspr der Tatbestandsmäßigkeit einer Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 EStG (ggf iVm § 8 Abs 1 KStG, §§ 14, 18 Abs 3 EStG). Die Übertragung von Vermögen a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4.3 Im Rückbezugszeitraum ausgeschiedene Mitunternehmer

Tz. 350 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Rückwirkung des § 20 Abs 5 S 1 UmwStG bezieht sich im Fall der Einbringung des Betriebs einer Pers-Ges oder von MU-Anteilen nicht auf solche MU, die ihre Beteiligung im Rückwirkungszeitraum (s Tz 313) übertragen haben (gleich aus welchem Grund und zu welchen Konditionen) und demzufolge an der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht betei...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.17 Hochzeitsgeschenke

Rz. 129 Hochzeitsgeschenke gehören nur dann in das Anfangsvermögen der Ehegatten, wenn sie ihnen im Zeitpunkt der Eheschließung bereits übergeben waren. Geschenke, die zwar anlässlich der Hochzeit gemacht werden, aber erst nach der standesamtlichen Trauung überreicht werden, fallen nicht in das Anfangsvermögen. Zu prüfen ist aber, ob sie möglicherweise in den privilegierten ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.9.2 Einbringung durch eine Körperschaft

Tz. 286 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Für die GewStPflicht eines Einbringungsgewinns- oder verlustes gelten die allg Grundsätze des GewStR (s Tz 284). Als Gew gilt gem § 2 Abs 2 S 1 GewStG stets und in vollem Umfang die Tätigkeit der Kap-Ges (s § 1 Abs 1 Nr 1 KStG), der Erwerbs- und Wirtschaftsgen, der VVaG (s R 7.1 Abs 4 S 1 GewStR 2009) und der optierenden Pers-Ges (s § 2 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wassermeyer, Einige grundsätzliche Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Eppler, Die Beweislast (Feststellungslast) bei der vGA, DStR 1988, 339; Borst, Ertragsteuerliche Folgen von Vereinbarungen zwischen der Kap-Ges und deren Gesellschaftern, BB 1989, 38; Wassermeyer, 20 Jahre BFH-Rspr zu Grundsatzfragen der vGA, FR 1989, 218; Wassermeyer, Zur neuen Definition der vGA, GmbHR 198...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.4.2 Steuerliche Beurteilung der verschleierten Sachgründung/Sachkapitalerhöhung

Tz. 182 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach der BGH-Rspr führte die verdeckte Sacheinlage in eine GmbH/AG bis zum Inkrafttreten des MoMiG als nichtiges Umgehungsgeschäft auch zur Unwirksamkeit des dinglichen Erfüllungsgeschäfts (s Tz 180). Die Anwendung des § 20 Abs 1 UmwStG auf diesen Vorgang scheitert schon an der erforderlichen "Einbringung" des Sacheinlagegegenstands. Die "au...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / a. Gerade Linie

Eine Reihe von sonst steuerbaren Direktübertragungen eines Grundstücks ist nach § 3 GrEStG steuerbefreit. Diese Befreiungen setzen auf unterschiedlichen Ebenen an. Zunächst zu sehen sind die persönlichen Befreiungen nach § 3 Nr. 4 oder 6 GrEStG für den Erwerb des Ehepartners oder von Verwandten in gerader Linie. Diese persönlichen Befreiungen überspielen zunächst alle sonstig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Einbringung von Sachgesamtheiten oder Anteilen an Kapitalgesellschaften/Genossenschaften ohne Gewährung von neuen Gesellschaftsrechten

Tz. 12g Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Wird BV in eine Kap-Ges eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätze. Denn die Sonderregelungen des § 20 Abs 2 bis 9 UmwStG sowie der §§ 22 und 23 UmwStG sind nur anzuwenden, wenn sämtliche Tatbestand...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.4 Anwartschaftsrechte

Rz. 109 Bei Anwartschaften handelt es sich um Vermögenswerte, die einen Anspruch auf eine künftige Leistung gewähren, sofern dieser nicht mehr von einer Gegenleistung abhängig und nach wirtschaftlichen Maßstäben bewertbar ist. Der Wert muss nicht zwingend gleich verfügbar sein.[1] Rz. 110 Demgegenüber gehören noch in der Entwicklung begriffene Rechte, die noch nicht zur Anwar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Vorbehalt des § 8 Abs 3 KStG (offene oder verdeckte Einkommensverteilung bzw verdeckte Einlage)

Tz. 97 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Durch den einschr Zusatz in § 9 Abs 1 Nr 2 KStG "vorbehaltlich des § 8 Abs 3 KStG " soll verhindert werden, dass Zuwendungen, die in "Spendenform" gekleidet sind, bei denen es sich jedoch tats um eine (offene oder verdeckte) Einkommensverteilung handelt, das Einkommen unzulässigerweise mindern. Unter diesen Vorbehalt fallen zunächst solche Zuw...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Mitvermietete Sachen

Rz. 35 Innerhalb der Wohnung Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag erstrecken sich auf alle wesentlichen Bestandteile der Sache/Wohnung sowie auf sämtliches Zubehör (§ 311c), das sich zur Zeit der Überlassung in den Räumen befindet, es sei denn, die Parteien nehmen dies ausdrücklich aus der Vereinbarung heraus. Zur Gebrauchsgewährung gehört die Überlassung von Schlüsseln, u...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 9.1.2 Gebot der ordnungsgemäßen Verwaltung

Rz. 52 Im Rahmen der ihm übertragenen Testamentsvollstreckung entscheidet der Testamentsvollstrecker über die zu treffenden Verwaltungsmaßnahmen. Dabei werden Inhalt und Grenzen der ordnungsgemäßen Verwaltung nach objektiven Maßstäben bestimmt. Nach § 2216 Abs. 1 BGB hat der Testamentsvollstrecker das Gebot der ordnungsgemäßen Verwaltung zu befolgen und nach § 2216 Abs. 2 BGB...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Bedeutung des § 1a KStG

Tz. 3 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Neben dem Optionsmodell gibt es für Personenunternehmen bereits die folgenden Regelungen, die ebenfalls einer sog rechtsformneutralen Besteuerung dienen sollen (s Schiffers/Jacobsen, DStZ 2021, 348, 350): Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne nach § 34a EStG, Anrechnung der GewSt auf die ESt nach § 35 EStG sowie Möglichkeit des Recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Neuregelung der Einbringungsvorschriften – Systemwechsel der Besteuerung des Einbringenden, Europäisierung, Beibehaltung der Besteuerung einbringungsgeborener Anteile aus Alteinbringungen

Tz. 4 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 IRd Ges über stliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der SE und zur Änderung weiterer strechtlicher Vorschriften (SEStEG) ist das gesamte UmwStG , das in dieser Form seit 1995 Gültigkeit besaß, neu gefasst worden. Von den Änderungen im UmwSt-Recht sind die Einbringungsvorschriften des Sechsten Teil des UmwStG (§§ 20 bis 23 UmwStG) am grundlege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Adrian/Fey, Ges zur Modernisierung des KStR, StuB 2021, 309; Bockhoff/Frieburg/Darijtschuk, Das Optionsmodell für Pers-Ges im Licht grenzüberschreitender Sachverhalte, DB 2021, 2521; Böhmer/Mühlhausen/Oppel, Die KSt-Option nach § 1a KStG nF im internationalen StR – Überblick anhand von Bsp-Fällen, ISR 2021, 388; Böttcher, Das neue KöMoG: Optionsmodell ein "großer Wurf"? GStB 20...mehr