Fachbeiträge & Kommentare zu Eingetragene Lebenspartnerschaft

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzliche Unterhaltspflicht.

Rn 6 Voraussetzung ist, dass der Getötete einem Dritten kraft Gesetzes unterhaltspflichtig war oder hätte werden können. Solche Unterhaltspflichten beruhen auf Verwandtschaft (§§ 1601 ff, 1615l) oder Ehe (§§ 1360, 1361, nach der Scheidung §§ 1569 ff), zudem auf eingetragener Lebenspartnerschaft (LPartG §§ 5, 12, nach Aufhebung § 16). Rn 7 Nicht ausreichend ist dagegen eine Un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 739 ergänzt die Eigentumsvermutung nach § 1362 BGB, der § 1006 BGB modifiziert, für die Zwecke der Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen gegen Eheleute. Parallel dazu konstruiert die inhaltsgleiche Vorschrift des § 8 I LPartG den Vollstreckungszugriff in Mobilien gegen die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (§ 739 II eingefügt durch LPartG v 16.2.01, B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Begründung der Lebenspartnerschaft.

Rn 5 Nach der allseitigen Anknüpfung in Art 17b I 1 Alt 1 bestimmen sich die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Recht des Register führenden Staats. Daher gilt auch für Registrierung beim inländ Konsulat Auslandsrecht (Wall StAZ 17, 153 [ital unione civile]; MüKo/Coester Rz 21). Eine aA will jedoch entgegen d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Als Sonderregelung für registrierte Lebensgemeinschaften gleichgeschlechtlicher Partner ist Art 17b an sich auf andere nichteheliche Lebensformen nicht anwendbar. Für diese verbleibt es bei der bisherigen – umstrittenen – Rechtslage (s dazu Art 13 Rn 23). Allerdings wird zunehmend befürwortet, Art 17b auf registrierte heterosexuelle Lebensgemeinschaften entweder unmitte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Eigenständige Kollisionsrechtsvereinheitlichung.

Rn 18 Seitdem die EU in Art 65 Buchst b EGV (Art 81 Buchst c AEUV) eine (beschränkte) kollisionsrechtliche Rechtssetzungskompetenz erhalten hat, sind sukzessive ganze Anknüpfungsgegenstände erfassende, unmittelbar anwendbare europäische Kollisionsnormen erlassen worden. Ausgenommen von dieser Kompetenz ist Dänemark, das auch nicht wie das Vereinigte Königreich und Irland vom...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltungsbereich und Anknüpfung.

Rn 1 Die ab 29.1.19 geltende Neufassung erfasst nur noch Betretungs-, Näherungs- u Kontaktverbote. Art 17a ist über Art 17b II 1 2. Alt bei eingetragener Lebenspartnerschaft entspr anzuwenden. Das gilt auch für die gleichgeschlechtliche Ehe (Art 17b IV S 1). Auch eine Anwendung auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist möglich (Henrich FS Kropholler [08], 305, 318; Staud/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltung und Anwendungsbereich.

Rn 1 Art 14 betrifft die Wirkungen einer wirksam zustande gekommenen Ehe (Ehewirkungsstatut). Anknüpfungsgegenstand sind die persönlichen Rechtsbeziehungen der Ehegatten zueinander. Die seit dem 29.1.19 anwendbare EuGüVO (s ex-Art 15 Rn 1 sowie IPR-Anh 5) geht von einem weiten Güterrechtsbegriff aus u deckt einen Teil der bisherigen Ehewirkungen mit ab (Dutta FamRZ 19, 1390,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Allgemeine Begriffsbestimmungen

Rn. 22 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Einordnung in die sechs StKl hängt unter anderem vom Familienstand (ledig, verheiratet, verwitwet), der Zuordnung von Kindern, der StPfl des Ehegatten und dem Vorliegen mehrerer Dienstverhältnisse des ArbN ab (§ 38b Abs 1 S 1 EStG). Rn. 23 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Frage des Familienstandes, also vor allem, ob ein StPfl iSd Vorschrif...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Güterrecht.

Rn 10 Seit dem 29.1.19 kommt die EuPartVO (ABl EU 16 L 183/30; s IPR-Anh 6) zur Anwendung. Nach bisherigem Recht bestimmte sich das Güterrechtsstatut gem I 1 Alt 3 im Gleichlauf zum Begründungsstatut nach dem Sachrecht des Register führenden Staats. Da somit keine Gesamtverweisung iSv Art 4 I 1 erfolgt, kann an sich kein späterer Statutenwechsel eintreten. Das Güterrechtssta...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vorbemerkung

Rz. 251 [Autor/Stand] Die Vorschrift wurde mit Wirkung ab dem 1.1.1974 in das ErbStG eingefügt.[2] Der Gesetzgeber beendete die zuvor bestehende Rechtsunsicherheit darüber, ob die Bereicherung, die ein Ehegatte mit dem Eintritt der Gütergemeinschaft erlangt, nur dann der Schenkungsteuer unterliegt, wenn der Ehevertrag primär aus erbrechtlichen Motiven geschlossen wird.[3] Du...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Wohngemeinschaften.

Rn 96 Eine Wohngemeinschaft ist idR der Zusammenschluss von mindestens 2 Personen, die weder durch die Ehe noch durch eine eingetragene Lebenspartnerschaft miteinander verbunden sind (s.a. BGH ZMR 22, 629 Rz 37). Bei einer Wohngemeinschaft kann eine Person einerseits Mieter sein und Vermieter für Dritte (Untermiete). Ferner können Einzelverträge bestehen oder ein einziger Mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 23 Während das deutsche Sachrecht gleichgeschlechtliche u heterosexuelle Ehen ohne weiteres gleichstellt (§ 1353 I 1 BGB), folgt das IPR keinem einheitlichen Ehebegriff, sondern enthält eine eigene Vorschrift in Anlehnung an die Lebenspartnerschaft. Danach gelten die Bestimmungen der Abs 1 bis 3 für die gleichgeschlechtliche Ehe entspr (V S 1; zur Systemwidrigkeit krit Ma...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. condictio ob causam finitam – § 812 I 2 Alt 1.

Rn 35 § 812 I 2 Alt 1 stellt den späteren Wegfall des im Zeitpunkt der Leistung bestehenden Rechtsgrundes seinem anfänglichen Fehlen gleich. Die condictio ob causam finitam umfasst deshalb va die Tatbestände des vorläufigen Erwerbs, insb also die Herausgabepflicht beim Eintritt einer auflösenden Bedingung oder eines vertraglichen Endtermins (BGH NJW 52, 1171; MDR 59, 658 [BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zivilehe.

Rn 1 Eine Ehe iSd § 1310 kann nicht nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden. § 1353 I 1 idF durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung (BGBl I 17 S 2787) ermöglicht eine Eheschließung auch Personen gleichen Geschlechts. Die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe erfolgt nach § 20a LPartG durch die persönliche Erklärung gegenüber dem Standesb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich des Scheidungsfolgenstatuts.

Rn 10 Scheidung iSv I umfasst nicht nur das im deutschen Sachrecht (§§ 1564 ff) als einzige Möglichkeit der Auflösung einer gescheiterten Ehe bereitgestellte Rechtsinstitut. Die Regelung des Art 17 erfasst auch schwächere Formen der Ehetrennung, insb die in etlichen Rechtsordnungen vorgesehene gerichtliche Trennung ohne Auflösung des Ehebandes (BGH FamRZ 87, 793). Rn 11 Das S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verletzung von Hausfrauen oder -männern.

Rn 18 Bei der Verletzung des einen Haushalt führenden Teils (im Folgenden kurz: Hausfrau) entgeht diesem nicht eigentlich ein Anspruch auf Verdienst. Doch erbringt nach Art 3 II GG die Hausfrau ihre Dienste nicht unentgeltlich. Vielmehr leistet sie damit den von ihr geschuldeten Teil des Familienunterhalts, §§ 1356, 1360 (Entspr gilt für Partner einer Eingetragenen Lebenspar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Versorgungsausgleich.

Rn 16 Mit Wirkung vom 1.1.05 ist der Versorgungsausgleich für die Eingetragene Lebenspartnerschaft eingeführt worden (§ 20 LPartG). Gleichzeitig wurden in Art 17b I die heutigen S 2 und 3 (bis 2015: S 3 und 4) als Kollisionsnormen für den lebenspartnerschaftlichen VA eingefügt. Die seit dem 29.1.19 anwendbare EuPartVO ist auf den VA überwiegend unanwendbar (Art 1 II lit f). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB E

eBay Vertragsschluss vor 145 ff 49 eBay, Widerruf 356 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt 449 23 EC-Karte 807 1; 675f 14 E-commerce Vertragsschluss im ~ 145 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; vor ROM I 14 EG-Recht Art 11 ROM I 2, 4; Art 12 EGBGB 2; Art 6 EGBGB 11; Art 6 EGBGB 3; vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtliche Art 17b EGBGB 1, 23 so...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.3.3 Beteiligungen von Eltern und volljährigen Kindern bzw. sonstigen Angehörigen und anderer Lebensgemeinschaften bzw. -partnerschaften

Rz. 127 Eine Zusammenrechnung von Anteilen der Eltern und volljährigen Kinder oder sonstigen Angehörigen i. S. v. § 15 AO (z. B. Geschwister[1], Verschwägerte(r), Neffen[2]) kommt nur in Betracht, wenn Beweisanzeichen bestehen, die gleichgerichtete wirtschaftliche Interessen erkennen lassen (vgl. zur Personengruppentheorie Rz. 94ff.).[3] Die Partner einer eheähnlichen Lebensg...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / aa) Splitting-Verfahren/verwitweter Steuerpflichtiger

Splitting-Verfahren: Ohne Belang ist, wenn denn solchermaßen die Voraussetzungen für das Splitting-Verfahren vorliegen, aber stattdessen nach § 26a EStG die Einzelveranlagung gewählt wird[18]. Auf Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist gem. § 2 Abs. 8 EStG die Regelung des Splitting-Verfahrens anzuwenden, so dass auch insofern der Entlastungsbetrag nach § ...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / bb) Haushaltsgemeinschaft

Unschädlich ist stets, wenn eine Haushaltsgemeinschaft mit einer minderjährigen Person besteht, denn der Gesetzgeber geht insoweit typisierend davon aus, dass sich diese nicht nennenswert finanziell an der Haushaltsführung des Steuerpflichtigen beteiligt, so dass der Grund für die Gewährung des Freibetrages für Alleinerziehende (vgl. Ausführungen unter 1.) nicht wegfällt[23]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6 Abzugsberechtigung

Rz. 11 Abzugsberechtigt ist der Stpfl., der durch die Aufwendungen wirtschaftlich belastet ist (Rz. 7). Das ist im Regelfall derjenige, der die Aufwendungen aus seinem eigenen Vermögen selbst oder durch Dritte, die in seinem Auftrag handeln, erbringt. Hinzukommen muss, dass der Stpfl. die Aufwendungen aufgrund einer für ihn bestehenden privat- oder öffentlich-rechtlichen Ver...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 1.1 Bisherige Regelungen

Angleichung an die Ehe Seit 2001 regelt das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) [1] die Rechtsverhältnisse gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Deren Rechtsstellung wurde mit Wirkung ab 1.1.2005 derjenigen von Ehegatten nahezu angeglichen durch das "Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts".[2] Eine weitere Angleichung erfolgte durch die Erbschaftsteuerrefor...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / Zusammenfassung

Überblick Gleichgeschlechtliche Lebenspartner haben als Eingetragene Lebenspartner die Möglichkeit, eine weitgehende Angleichung an die Rechtsverhältnisse der Eheleute zu erreichen. Im Jahr 2017 lebten in Deutschland rund 44.000gleichgeschlechtliche Paare als eingetragene Lebenspartnerschaft in einem Haushalt zusammen. Auch hier kann sich eine vertragliche Vereinbarung empfe...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 7 Erbrecht

Wie bei Ehegatten Die gesetzliche Erbfolge ist bei Lebenspartnern ähnlich wie bei Eheleuten geregelt.[1] Dementsprechend erbt der Partner nicht allein, sondern neben etwa vorhandenen Verwandten des verstorbenen Partners.[2] Wollte man eine Erbengemeinschaft vermeiden, konnten sich die Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen – entweder durch gemeinschaftliches Test...mehr

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Grundbesitz und Eingetragene Lebenspartnerschaft

Zusammenfassung Überblick Gleichgeschlechtliche Lebenspartner haben als Eingetragene Lebenspartner die Möglichkeit, eine weitgehende Angleichung an die Rechtsverhältnisse der Eheleute zu erreichen. Im Jahr 2017 lebten in Deutschland rund 44.000gleichgeschlechtliche Paare als eingetragene Lebenspartnerschaft in einem Haushalt zusammen. Auch hier kann sich eine vertragliche Ver...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 8 Partnerschaft mit Ausländern

Recht kompliziert Mit zunehmendem Ausländeranteil insgesamt wird auch die Zahl der eingetragenen Partnerschaften wachsen, bei denen zumindest ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit hat. Die Rechtslage in diesen Fällen regelt – wenn auch nicht leicht verständlich – die mehrfach geänderte Vorschrift des Art. 17b EGBGB .[1] Nach dessen Abs. 1 Satz 1 unterliegen die Beg...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 3 Güterrecht

3.1 Gliederungsebene löschen Wie in der Ehe Die zwischenzeitliche Angleichung der Lebenspartnerschaft an die Ehe zeigt sich auch und gerade in den Vorschriften zum Güterrecht. Bis Ende 2004 waren stets die vorherige Vereinbarung eines Vermögensstands und die Abgabe entsprechender Erklärungen erforderlich. Doch die "Ausgleichsgemeinschaft" gehört der Vergangenheit an. Nunmehr erh...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 1 Besondere gesetzliche Regelungen

1.1 Bisherige Regelungen Angleichung an die Ehe Seit 2001 regelt das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) [1] die Rechtsverhältnisse gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Deren Rechtsstellung wurde mit Wirkung ab 1.1.2005 derjenigen von Ehegatten nahezu angeglichen durch das "Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts".[2] Eine weitere Angleichung erfolgte durch ...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 5 Getrenntleben und Aufhebung

5.1 Trennung Wer erhält die Wohnung? Leben die Partner getrennt, so gelten dem Eherecht ähnliche Regelungen. U. a. besteht ein Anspruch auf Wohnungsüberlassung. § 14 Abs. 1 Satz 1 LPartG lautet: "Leben die Lebenspartner getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Lebenspartner verlangen, dass ihm der andere die gemeinsame Wohnung oder einen Teil zur alleinig...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 9 Gerichtsverfahren

Zuständigkeit Für Lebenspartnerschaftssachen, also Streitigkeiten zwischen eingetragenen Lebenspartnern betreffend Trennung, Aufhebung, Wohnung und Güterrecht oder dergleichen[1], ist – wie bei Ehegatten – stets das Familiengericht zuständig.[2]mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 4 Grundbesitz

Erwerb Wollen die Lebenspartner gemeinsam Grundbesitz erwerben, müssen sie entscheiden, ob sie als (beispielsweise hälftige) Miteigentümer eingetragen werden oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen wollen, die dann im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen wird. Der Abschluss eines notariellen Partnerschaftsvertrags – mit fachkundiger Beratung – ist in solchen Fäll...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 5.1 Trennung

Wer erhält die Wohnung? Leben die Partner getrennt, so gelten dem Eherecht ähnliche Regelungen. U. a. besteht ein Anspruch auf Wohnungsüberlassung. § 14 Abs. 1 Satz 1 LPartG lautet: "Leben die Lebenspartner getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Lebenspartner verlangen, dass ihm der andere die gemeinsame Wohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 2 Begründung der Partnerschaft

Gemeinsame Erklärung Nach § 1 Abs. 1 LPartG a. F. konnten 2 Personen gleichen Geschlechts eine Lebenspartnerschaft begründen wenn sie gegenseitig persönlich vor der zuständigen Behörde erklärten, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen. Ausschluss In § 1 Abs. 3 LPartG a. F. warnäher ausgeführt, welcher Personenkreis keine Lebenspartnerschaft begründen kon...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 6 Mietverhältnis

Schutz des Partners Neben zahlreichen Vorschriften sind auch die Bestimmungen zur Wohnraummiete dahin geändert worden, dass der Lebenspartner dem Ehegatten weitgehend gleichgestellt wird. Demgemäß tritt beim Tod des Mieters dessen Lebenspartner in das Mietverhältnis ein bzw. setzt das gemeinsam begründete Mietverhältnis alleine fort.[1] Will ein Partner seinen (eingetragenen) ...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 3.1 Gliederungsebene löschen

Wie in der Ehe Die zwischenzeitliche Angleichung der Lebenspartnerschaft an die Ehe zeigt sich auch und gerade in den Vorschriften zum Güterrecht. Bis Ende 2004 waren stets die vorherige Vereinbarung eines Vermögensstands und die Abgabe entsprechender Erklärungen erforderlich. Doch die "Ausgleichsgemeinschaft" gehört der Vergangenheit an. Nunmehr erhebt § 6 LPartG die Zugewinng...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 1.2 Ehe als Alternative

Auslaufmodell? Seit dem 1.10.2017 besteht die Möglichkeit, eine registrierte Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln (§ 20 a LPartG).[1] Neue Lebenspartnerschaften dürfen nicht mehr eingetragen werden. Dennoch haben die Regelungen des LPartG weiterhin Bedeutung. So können die bis 2017 registrierten Lebenspartnerschaften noch einige Jahrzehnte weiterbestehen (wenn die Part...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 5.2 Auflösung

Möglichkeiten Die Lebenspartnerschaft wird aufgelöst durch den Tod eines Partners, durch Eheschließung der Partner oder durch Umwandlung der Lebensgemeinschaft in eine Ehe. Daneben gibt es die Möglichkeit der gerichtlichen Aufhebung.[1] "Entpartnerung" Gemäß § 15 LPartG kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die Aufhebung der Lebenspartnerschaft durch gerichtlichen Be...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.1 An wen richtet sich das Programm?

Einkommensgrenzen Diese Programmdarlehen können folgende Personenkreise beantragen: Einzelpersonen Eheleute Alleinerziehende Partner oder Partnerinnen von eingetragenen Lebenspartnerschaften Partner oder Partnerinnen von auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften Die Antragsteller dürfen die Einkommensgrenzen nach § 13 Abs. 2 LWoFG um nicht mehr als 60 % überschreiten (s. Abschn. 2).mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.1 Wer ist Antragsberechtigt?

Eigentümer Antragssteller können Einzelpersonen, Ehegatten sowie Partnerinnen und Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften bzw. auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften sein. Die Antragsteller müssen Wohneigentum in Rheinland-Pfalz schaffen oder als Eigentümer solchen Wohnraum modernisieren. Hinweis Antragssteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit Ist der Antragsteller ...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 4.1.1 Zugriff der Erben droht

Schutz durch Testament Absicherung durch letztwillige Verfügung Beim Tod eines der beiden Partner zeigt sich am deutlichsten, wie wichtig die Absicherung des anderen ist. Denn der überlebende Partner ist, sofern er nicht zufällig mit dem anderen Partner verwandt ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, kein gesetzlicher Erbe.[1] Geschützt werden kann er vor allem du...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Splitting für Ehegatten und Lebenspartner

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Bei der Zusammenveranlagung von > Ehegatten und für eingetragene > Lebenspartner (§§ 26, 26b EStG ggf iVm § 2 Abs 8 EStG; > Ehegattenbesteuerung Rz 1, 25–34) berechnet sich die tarifliche ESt nach dem Splitting-Verfahren (§ 32a Abs 5 EStG). Beim Splitting wird die ESt von der Hälfte des gemeinsam zu versteuernden > Einkommen der Ehegatten/Leb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Erbschaftsteuer besteuert den Vermögensübergang, wie er sich von Todes wegen vollzieht.[1] Die Erbschaftsteuer in Deutschland ist – im Gegensatz z. B. zum angelsächsischen Rechtsraum – keine Nachlasssteuer, sondern eine Erbanfallsteuer. Besteuert wird der Vermögensanfall beim einzelnen Erwerber (Erbe, Vermächtnisnehmer usw.). Der durch den unentgeltlichen Vermöge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kettenschenkung / 1 Erbschaftsteuerrechtliche Voraussetzungen

Ein erbschaftsteuerrechtlicher (schenkungsteuerrechtlicher) Vorgang setzt voraus, dass von einer Person einer anderen Person ein Vermögensvorteil willentlich zugewendet wird. Diese Zuwendung kann von Todes wegen[1] oder als Schenkung unter Lebenden[2] erfolgen. Darüber hinaus muss auch die persönliche Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 ErbStG vorliegen. Unbeschränkte persönliche ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 3 Steuerbefreiung bei lebzeitiger Übertragung eines Familienheims

Schon seit Juni 1994 konnte die lebzeitige Übertragung von selbstgenutztem Wohneigentum unter Ehepartnern zu einer Steuerbefeiung führen. Es muss sich bei dem begünstigten Objekt um ein sog. Familienheim handeln. Dies bedeutet, dass das begünstigte Objekt von den Ehegatten zu Wohnzwecken tatsächlich genutzt werden muss. Eine Ferienwohnung, die nur unregelmäßig zu kurzen Urla...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 4.1 Erstmalig Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Die Rahmenfrist, innerhalb derer Versicherungszeiten anrechenbar sind, beginnt mit dem Tag der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Sie endet mit dem Tag der Rentenantragstellung, und zwar auch dann, wenn die KVdR zunächst nicht wirksam wird (z. B. wegen einer Vorrangversicherung). Als Erwerbstätigkeit gilt jede auf Erwerb gerichtete oder zur Berufsausbildung ausgeübt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 10 Zeitlicher Anwendungsbereich des § 3 Nr. 3 bis 7 GrEStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2010 (§ 23 Abs. 9 GrEStG)

Rz. 11 Mit Art. 29 Nr. 1a bis e JStG 2010 v. 8.12.2010, BGBl I 2010, 1768, sind § 3 Nr. 3 bis 7 GrEStG neu gefasst worden. Dadurch wurden bei diesen Steuerbefreiungen im Wesentlichen die eingetragenen Lebenspartner den Ehegatten gleichgestellt. Mit der durch Art. 29 Nr. 3 JStG 2010 neu angefügten Vorschrift des § 23 Abs. 9 GrEStG wurde geregelt, dass die neu gefassten Steuer...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4.3 Unterhaltspflichten

Rz. 844 Im Rahmen der Sozialauswahl sind ferner die Unterhaltspflichten der einzubeziehenden Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Je stärker ein Arbeitnehmer durch Unterhaltspflichten finanziell belastet wird, desto höher ist sein Schutzniveau. So ist ein Interessenausgleich, im Rahmen dessen bei der Gewichtung der Sozialfaktoren die Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehegatten a...mehr